Gültig vom 9. Dezember 2018 bis 14. Dezember Leistungskatalog Infrastruktur 2019

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1 019 Gültig vom 9. Dezember 2018 bis 14. Dezember 2019 Leistungskatalog Infrastruktur 2019

2 Quellenangabe Fotos mmann Daniel, SO (S. 13) Fotoarchiv LS G (Titelseite, S. 20) Gaberthüel ndreas (S. 49, S. 51) S Media Center (S. 18, S. 24, S. 29, S. 38, S. 54, S. 57) Schälli Markus, SO (S. 41)

3 Inhaltsverzeichnis 1 Grundleistungen asispreis Differenzierter asispreis Trasse asispreis Trasse Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) Trassenqualität Haltezuschlag asispreis Verschleiss/Gewicht asispreis Verschleiss asispreis Gewicht Zuschläge und Rabatte Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Gefahrgutzuschlag im Güterverkehr Lärmbonus im Güterverkehr Rabatt für Zugsicherungssystem ETCS Rabatt für traktionsverstärkte alpenquerende Güterzüge Stornierungsentgelt Deckungsbeitrag Konzessionierter Personenverkehr Nicht konzessionierter Personenverkehr ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) Strompreis ab Fahrdraht Netzlastfaktor Energie Energieverbrauch Messung Relative Verbrauchswerte erechnung 22 2 Zusatzleistungen Trassenbearbeitung Einstellen von Rangierungen (ausgenommen Züge im Verarbeitungsprozess in Rangierbahnhöfen der S) Rangieren in Rangierbahnhöfen Grundgebühr im Rangierbahnhof Formationsgruppen Zuschlag für Wagen mit eförderungsbeschränkungen Zuschlag Sonderrangierungen bstellen von Eisenbahnfahrzeugen Wasser Versorgung mit Strom bei Zusatzleistungen Strompreis ab Fahrdraht Netzlastfaktor Energie Energieverbrauch (Klimatisieren und Rangieren) Messung Pauschalwerte Strompreis bei ezug ab Vorheizanlage Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ ahnhofsöffnungszeiten enutzung von Gleis- oder Strassenwaagen 40

4 2.9 Kranbenutzung enutzung von Vorbremsanlagen Trassenoptionen nzeigegeräte für die Kundeninformation (über dem Grundstandard) Videoüberwachung der Perronkanten (Zugabfertigung) Planungs- und Sonderaufgaben ezug der geltenden Vorschriften für die enutzung der Infrastruktur Trassenstudien Kurzfristige earbeitungen von Gesuchen für Sicherheitsbescheinigungen oder Fahrten ohne ausreichende Zugsicherung Mahngebühren 48 3 Serviceleistungen 50 4 Verrechnungsgrundsätze Verbindlichkeit/Haftung Rechnungsstellung Ermittlung der ruttotonnen/fehlende Datenlieferung Durchschnittliches Gewicht pro angebotenen Sitzplatz Fehlende Datenlieferung betreffend Zugdaten Verrechnung im Störungsfall Preisberechnungsbeispiele 53 5 Glossar 55 6 nhänge 58 nhang 1 Änderungsverzeichnis 58 nhang 2 ahnhofliste für ZL bstellen von Eisenbahnfahrzeugen 60 nhang 3 Umwandlungstabelle NeTS-Kategorie in Zuggattung I-Prix 64

5 Einleitung Für ihre Leistungen an die EVU werden die Infrastrukturbetreiberinnen (IS) mit dem Trassenpreis entschädigt. Die Grundlagen für die Trassenpreisberechnung sind in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und in der Verordnung des undesamtes für Verkehr zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV-V) publiziert. Im vorliegenden Leistungskatalog (LK) Infrastruktur werden die Trassenpreise für die Grund- und Zusatzleistungen folgender normalspurigen Infrastrukturen veröffentlicht: S G, Thurbo, Sensetalbahn (ST), Schweizerische Südostbahn G (SO), LS Netz G, Hafenbahn Schweiz G (HSG). Die aufgeführten Preise sind Nettopreise in Schweizerfranken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer. Die publizierten Preise sind gültig für estellungen und Durchführung von Verkehren im Fahrplan vom 9. Dezember 2018 bis 14. Dezember Der Leistungskatalog wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erstellt. ei Differenzen zwischen den Sprachfassungen ist Deutsch die rechtsverbindliche Fassung.

6 Grundleistungen rt NZV Die Grundleistungen setzen sich aus dem asispreis, dem Deckungsbeitrag und dem Strompreis zusammen. Die Preise der Grundleistungen werden durch das V diskriminierungsfrei festgelegt. Die Grundleistungen umfassen die enutzung der Trasse (in der festgelegten Qualität), einschliesslich der Fahrdienstleistung, den Strombezug ab Fahrdraht, die zeitgerechte und sichere etriebsabwicklung einschliesslich der erforderlichen Telekommunikations- und Informatikleistungen, die Gleisbenutzung des unveränderten Zuges im Güterverkehr sowie im Personenverkehr das Zurverfügungstellen eines Gleises mit Perronkante inklusive Zugang zu den Publikumsanlagen.

7 Schematische Darstellung des Preismodells: Differenzierter asispreis Trasse (Ziffer 1.1.1) asispreis Trasse (Ziffer ) Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) (Ziffer ) Trassenqualität (Ziffer ) Haltezuschlag (Ziffer 1.1.2) + asispreis (Ziffer 1.1) asispreis Verschleiss/Gewicht (Ziffer 1.1.3) + asispreis Verschleiss (Ziffer ) Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion (Ziffer 1.2.1) asispreis Gewicht (Ziffer ) Gefahrgutzuschlag im Güterverkehr (Ziffer 1.2.2) + Zuschläge und Rabatte (Ziffer 1.2) Lärmbonus im Güterverkehr (Ziffer 1.2.3) Rabatt für Zugsicherungssystem ETCS (Ziffer 1.2.4) Rabatt für traktionsverstärkte alpenquerende Güterzüge (Ziffer 1.2.5) oder Stornierungsentgelt (Ziffer 1.3) + Deckungsbeitrag (Ziffer 1.4) Konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.1) Nicht konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.2) + ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) (Ziffer 1.5) Strompreis (Ziffer 1.5.1) Netzlastfaktor Energie (Ziffer 1.5.2) Energieverbrauch (Ziffer 1.5.3)

8 8 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur asispreis Differenzierter asispreis Trasse eschreibung Jeder Zug zahlt pro Trassenkilometer einen asispreis, der je Streckenkategorie variiert. Der asispreis wird mit Faktoren für Nachfrage und Trassenqualität multipliziert. Formel asispreis Trasse (Ziffer ) Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) (Ziffer ) Trassenqualität (Ziffer ) rt. 19 NZV rt. 1 NZV-V nhang 1 NZV-V asispreis Trasse Preisansätze Streckenkategorie Streckenkategorie Streckenkategorie C Preis in CHF/Einheit 3.50/Trkm 1.50/Trkm 1.15/Trkm eschreibung Der asispreis Trasse trägt den unterschiedlichen etriebs- und nlagestandards Rechnung. Die Einteilung der Strecken in Kategorien werden vom V festgelegt und publiziert. Details siehe NZV-V. Die Preisdifferenz zwischen den Streckenkategorien und ist durch die nlagen für etrieb, Unterhalt, larm und Rettung begründet. (ei den Strecken nach Kategorie handelt es sich um Tunnelstrecken mit eigener etriebszentrale.) Streckenkategorie C beschränkt sich auf Einspurstrecken mit tiefem nlagenstandard. Es sind Strecken mit langen Kreuzungsabständen (> 5 km) und einfachen Publikumsanlagen (keine schienenfreien Zugänge). erechnung Trkm Preisansatz asispreis Trasse

9 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 9 rt. 19a NZV nhang 1 NZV-V Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) Nachfragefaktoren HVZ Faktor Strecken ohne Nachfragefaktor HVZ 1 Strecken mit Nachfragefaktor HVZ 2 eschreibung Der Nachfragefaktor HVZ trägt der Trassenknappheit in den Hauptverkehrszeiten Rechnung. ls hochbelastet gilt eine Strecke, die in der HVZ mindestens von sechs Zügen pro Hauptgleiskilometer und Stunde befahren wird. Die Einteilung der Strecken wird vom V festgelegt und publiziert. Details siehe NZV-V. erechnung Der asispreis Trasse wird in den HVZ auf hoch belasteten Normalspurstrecken verdoppelt. Für die Erhebung des Nachfragefaktors ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt ein Zug einen etriebspunkt gemäss dem SOLL-Fahrplan verlässt. ls HVZ gelten Montag bis Freitag von 6.00 bis 8.59 Uhr sowie von bis Uhr. llgemeine Feiertage gelten als Sonntage, somit wird an diesen Tagen der Nachfragefaktor mit Faktor 1 berechnet. llgemeine Feiertage sind: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, uffahrt, Pfingstmontag, 1. ugust, 25. und 26. Dezember. rt. 19a NZV Trassenqualität Kategorien Kategorie (konzessionierter Personenfernverkehr) 1,25 Kategorie (übriger konzessionierter Personenverkehr) 1,0 Kategorie C (Trassen des nicht konzessionierten Personenverkehrs, Leerfahrten des Personenverkehrs sowie Trassen des Güterverkehrs) ì Definition gemäss NeTS-Kategorien im nhang 3 Kategorie D (Güterzugtrassen mit einer gesamten Fahrzeit von mind. 15 Minuten längerer Dauer als bei der schnellstmöglichen Trasse gleicher Höchstgeschwindigkeit; Trassen von Lokzügen, Traktor- und Nahgüterzügen im Einzelwagenladungsverkehr) Faktor 0,7 0,6 ei Fahrten auf den Lötschberg- und Gotthard-asisstrecken wird für Kategorie C und D der Faktor der jeweils nächst höheren Kategorie angewendet. Gemäss undesratsbeschluss vom zur Ziffer des erichts über die Verkehrsverlagerung wird auf diese Erhöhung auf der Gotthard-asisstrecke bis zum verzichtet. eschreibung Für die Trassenzuteilung ist die Prioritätenregelung gemäss rt. 9a EG massgebend. Der Faktor Trassenqualität soll diesem Umstand Rechnung tragen. erechnung Der Faktor Trassenqualität wird mit dem asispreis Trasse und dem Nachfragefaktor multipliziert.

10 10 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 rt. 19a NZV rt. 2 NZV-V rt. 5 NZV-V nhang 2 NZV-V Haltezuschlag Preisansatz Haltezuschlag auf Strecken mit Mischverkehr Preis in CHF/Einheit 2.00/Halt eschreibung Der Haltezuschlag ist ein kapazitätsbezogenes Preiselement, da jeder Halt Trassenkapazität konsumiert. Der Haltezuschlag wird auf Strecken mit Mischverkehr (neben Regionalverkehr täglich mindestens zwölf Züge des Personenfernverkehrs oder des überregionalen Güterverkehrs) erhoben. Der Zuschlag gilt für bestellte kommerzielle und betriebliche Halte der EVU. Die Einteilung der ahnhöfe wird vom V festgelegt und publiziert. Weitere Details siehe nhang 2 NZV-V. Der Haltezuschlag wird auch für Halte an usgangs- und Endstationen erhoben. Der Haltezuschlag wird für Personenzüge, die an einem ahnhof geteilt oder vereint werden ( Flügelzüge), pro Vorgang nur einmal erhoben. In den Rangierbahnhöfen gemäss rt. 5 NZV-V wird der Haltezuschlag nicht erhoben. erechnung nzahl Halte je Zug Preisansatz erechnungsbeispiel 1 S-ahn verkehrt auf einer Mischstrecke von nach (Zug 6025) und nach dem Wenden wieder von nach (Zug 6026): Zug 6025 bezahlt den Haltezuschlag von CHF 2.00 bei der bfahrt in und bei der nkunft in. Zug 6026 bezahlt den Haltezuschlag von CHF 2.00 bei der bfahrt in und bei der nkunft in. erechnungsbeispiel 2 bgangsbahnhof und Endbahnhof liegen auf einer Strecke ohne Mischverkehr, unterwegs werden jedoch ahnhöfe einer Strecke mit Mischverkehr befahren. Der Haltezuschlag ist für die ahnhöfe der Mischstrecke zu bezahlen. Schematische Darstellung (zum eispiel 2): Strecke mit Mischverkehr Zug 5529 bezahlt den Haltezuschlag zwei Mal. Zug 5529 ahnhof ohne Verrechnung Haltezuschlag ahnhof mit Verrechnung Haltezuschlag Strecke ohne Mischverkehr

11 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 11 rt. 19 NZV, rt. 19a NZV rt. 1 NZV-V rt. 8a NZV-V nhang 1a NZV-V nhang 1b NZV-V nhang 1c NZV-V nhang 1d NZV-V asispreis Verschleiss/Gewicht uf dem Normalspurnetz der Schweiz gilt grundsätzlich der asispreis Verschleiss als Grundlage für die erechnung der Unterhaltskosten Fahrbahn. Der asispreis Gewicht gemäss Ziffer kommt nur noch bei Grenzbetriebsstrecken gemäss nhang 2 NZV zur nwendung asispreis Verschleiss Preisansatz asispreis Verschleiss Preis in CHF Homepage V eschreibung Der asispreis Verschleiss berücksichtigt die unterschiedlichen eanspruchungen der Infrastruktur in bhängigkeit von Geschwindigkeit, Trassierung, Fahrzeugtyp und -konstruktion. Jeder Zug zahlt pro Trassenkilometer einen asispreis Verschleiss, welcher der unterschiedlichen elastung der befahrenen nlagen durch die Fahrzeuge Rechnung trägt. Die einzelnen bschnitte des Infrastrukturnetzes sind anhand ihrer Eigenschaft (Topologie) entweder in Geschwindigkeitsbänder (Radien > 1200 m) oder in Radienbänder (Radien 1200 m) eingeteilt. Pro Fahrtyp werden die Distanzen der Geschwindigkeits- und Radienbänder mit den Fahrtyp-spezifischen Preisen pro and multipliziert und die einzelnen eträge für den Zug aufsummiert. Für nicht angetriebene Triebfahrzeuge wird der Traction Power Value (TPV) abgezogen. Die Fahrzeuge sind aufgrund ihrer technischen Fahrzeugkennwerte und hinsichtlich ihrer Verschleisswirkung aufs Schienennetz kategorisiert und bepreist. Die Kategorisierung erfolgt in «Fahrtypen». Für nicht kategorisierte Fahrzeuge werden Defaultwerte verwendet. uf der Homepage des OneStopShop (OSS) sind folgende Detailinformationen aufgeführt: Topologiedaten mit Radien- und Geschwindigkeitsbändern die Defaultpreise für nicht bepreiste Fahrtypen und bei fehlender Datenlieferung Fahrtypenkatalog uf der Homepage des V und in der NZV-V (nhänge 1b bis 1d) sind folgende Informationen zu finden: die Grundlagen der Kategorisierung und epreisung der Fahrzeuge die Formel für die erechnung des asispreis Verschleiss die Geschwindigkeits- und Radienbänder die Übersicht der Fahrtypen und deren Preise die uflistung der historischen Fahrzeuge

12 12 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 erechnung Geschwindigkeitsbänder (Radien > 1200 m) eispiel (Stand Preise: ugust 2016): Fahrtyp Preis in CHF/Einheit 1 80 km/h km/h km/h km/h km/h > 160 km/h Re Re500_8/ Die aufgeführten Geschwindigkeitsbänder gelten nur für Radien > 1200 m. ls asis für die Ermittlung der Distanzen pro Radienband wird das Reglement I Streckentabellen (RDN) verwendet. Das Fahrzeug mit der tiefsten Vmax im Zug sowie die betriebliche Zug- und remsreihe bestimmen das zu verrechnende Geschwindigkeitsband. Diese Geschwindigkeit kann durch das Triebfahrzeug begründet sein, oder durch die maximale Geschwindigkeit der nhängelast. Fahrtyp Trkm (Geschwindigkeitsbänder) Preis pro Geschwindigkeitsband erechnung Radienbänder (Radien 1200 m) eispiel (Stand Preise: ugust 2016): Fahrtyp Preis in CHF/Einheit < 300 m m m m Re Re500_8/ Für Radien 1200 m werden anstelle der Preise Geschwindigkeitsbänder die Preise Radienbänder verrechnet. Fahrtyp Trkm (Radienbänder) Preis pro Radienband erechnung TPV (TractionPowerValue) eispiel (Stand Preise: ugust 2016): Fahrtyp Preis in CHF/Einheit Re Re500_8/ Für alle arbeitenden Triebfahrzeuge ist der TPV in den Preiselementen Preis Geschwindigkeitsband und Preis Radienband eingerechnet. Wird ein Triebfahrzeug in einem Zug als nhängelast geschleppt befördert, wird der TPV für dieses Triebfahrzeug gutgeschrieben. Fahrtyp Trkm Preis TPV erechnung asispreis Verschleiss aus den einzelnen ändern: Fahrtyp Trassenkilometer (Geschwindigkeitsbänder) Preis pro Geschwindigkeitsband + Fahrtyp Trassenkilometer (Radienbänder) Preis pro Radienband Fahrtyp Trassenkilometer Preis TPV (nur bei geschleppten Triebfahrzeugen) = asispreis Verschleiss

13 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 13 Preise für nicht kategorisierte und bepreiste Fahrzeuge: Nicht kategorisierte und bepreiste Fahrzeuge werden einer Gruppe von verwandten Fahrzeugtypen zugeordnet und mit einem ufschlag von 25 Prozent gegenüber dem Preishöchstwert der Gruppe belastet. Die einzelnen Gruppen werden nach Fahrzeugtyp (Lok, Wagen, Triebzug), Zugreihe und Vmax des Fahrzeuges gebildet. Für jede Gruppe werden entsprechend den Höchstwerten der Geschwindigkeits- und Radienbänder Preise berechnet, die auf der Homepage OSS einsehbar sind. Preise für Züge ohne vollständige Zugdatenlieferung: ei fehlenden Zugdaten von Seiten der EVU, werden für die Züge Standardwerte gem. Ziffer verwendet, und ein fiktiver Zug/Fahrtyp wird erstellt (Homepage OSS) asispreis Gewicht Preisansatz asispreis Gewicht Preis in CHF/Einheit /tkm eschreibung Der asispreis Gewicht kommt zur nwendung, wenn der asispreis Verschleiss nicht angewendet wird. Er berücksichtigt die gewichtsbasierten Grenzkosten je Zug. Im Personenverkehr wird zur Ermittlung der ruttotonnen pro Sitzplatz ein Durchschnittsgewicht von 20 kg berechnet und zum Tara des Zuges addiert (siehe Ziffer 4.3.1). erechnung Trkm ruttotonnen Preisansatz asispreis Gewicht

14 14 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Zuschläge und Rabatte Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion (Ziffer 1.2.1) Gefahrengutzuschlag im Güterverkehr (Ziffer 1.2.2) Lärmbonus im Güterverkehr (Ziffer 1.2.3) Rabatt für Zugsicherungssystem ETCS (Ziffer 1.2.4) Rabatt für traktionsverstärkte alpenquerende Güterzüge (Ziffer 1.2.5) rt. 19a bs. 5 lit. a NZV Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Preisansatz Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Preis in CHF/Einheit 0.003/tkm eschreibung Der Zuschlag wird für Züge mit thermischer Traktion auf elektrifizierten Strecken berechnet. usgenommen sind Versuchsfahrten, Fahrten mit historischen Fahrzeugen und Dienstzüge der IS. Dieser Zuschlag soll den Umweltemissionen Rechnung tragen. erechnung Trkm ruttotonnen Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion rt. 19a bs. 5 lit. b NZV Gefahrgutzuschlag im Güterverkehr Preisansatz Gefahrgutzuschlag Preis in CHF/Einheit 0.02/chskilometer eschreibung Er trägt dem Umstand Rechnung, dass spezifische Kosten (z.. etriebswehr, Einschränkung etrieb und Vorhaltekosten Wehrdienste Kantone) wegen der Transporte gefährlicher Güter entstehen. Für die erechnung des Gefahrgutzuschlages sind die chsen aller Wagen massgebend, welche gemäss Erfassung (bzw. Datenübermittlung) in CIS-Infra RID-Güter enthalten. Das Gewicht des Gefahrgutes je Wagen ist für die Preisberechnung nicht relevant. Um die chskilometer zu ermitteln, werden die nzahl chsen der Wagen mit RID-Gütern, mit den effektiven Trassenkilometern multipliziert. usnahme: Für die achtachsigen Wagentypen Saadkms (4984) und Saadkmms (4986) werden nur vier statt acht chsen in die chskilometerermittlung einbezogen. erechnung Trkm chsen Gefahrgutzuschlag

15 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 15 rt. 19b NZV Lärmbonus im Güterverkehr Preisansätze Typ 1: Fahrzeuge, die mit Scheibenbremsen ausgerüstet sind und deren Raddurchmesser 500 mm oder mehr beträgt Typ 2: Fahrzeuge, die mit Verbundstoffbremsklötzen oder Trommelbremsen ausgerüstet sind und deren Raddurchmesser 500 mm oder mehr beträgt Typ 3: Fahrzeuge, die mit den oben genannten remssystemen ausgestattet sind und deren Raddurchmesser weniger als 500 mm beträgt onus in CHF/Einheit 0.03/chskm 0.02/chskm 0.01/chskm eschreibung Die EVU haben für Fahrten von Fahrzeugen des Güterverkehrs, die über Scheibenbremsen, Trommelbremsen oder Verbundstoffbremsklötze verfügen, nspruch auf einen Lärmbonus. Die Gutschrift erfolgt direkt auf der monatlichen brechnung je Trasse und etriebstag. Für die Gutschrift der Lärmboni auf der monatlichen Trassenabrechnung sind folgende edingungen zu erfüllen: Die betriebsnotwendigen Daten sind gemäss Networkstatement der jeweiligen IS korrekt und vollständig zu erfassen. Die Fahrzeuge müssen in der Silent Wagon Database (SWD) erfasst sein. Die EVU und die Wagenhalter sind für die korrekte Erfassung der Stammdaten in der SWD verantwortlich. Lärmsanierte Wagen sind an zu melden und können, sofern die Meldung bis Mitte eines Monats erfolgt und vollständig ist, ab dem der Meldung folgenden Monat automatisch abgerechnet werden. Nicht über die monatliche Trassenabrechnung abgerechnete Lärmboni können gemäss rt. 19b bs. 3 NZV beim V mittels Gesuch beantragt werden. Die Gesuche sind jeweils für ein Kalenderjahr zu stellen und bis spätestens Ende Juni des Folgejahres beim V einzureichen. Mit der estätigung der Richtigkeit durch das V kann ein Rückerstattungsantrag mit allen Detailangaben an die jeweilige IS gestellt werden. Folgende remstyp-codes sind lärmbonusberechtigt: remstyp-codes ezeichnung Lärmbonustyp 0 Normale remsausrüstung, kein besonderes Merkmal (default) 1 Scheibenbremsen 1 2 Kunststoffbremsklötze 2 3 Einlösige remsen 4 Einlösige remsen mit Kunststoffbremsklötze 2 5 L-remsklötze 2 6 LL-remsklötze 2 9 Nicht codierte Informationen Fahrzeuge, die mit remsen nach remstyp-codes 1, 2, 4, 5 und 6 ausgerüstet sind und deren Raddurchmesser weniger als 500 mm beträgt 3 erechnung Trkm chsen Preisansatz je Typ

16 16 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 rt. 19c NZV rt. 4 NZV-V Rabatt für Zugsicherungssystem ETCS Preisansatz ETCS-Rabatt je Fahrzeugausrüstung onus in CHF/Einheit /Jahr eschreibung uf Gesuch hin wird für Fahrten auf Strecken die auf das Zugsicherungssystem ETCS umgebaut wurden, ein Rabatt auf dem Trassenpreis gewährt. Der Rabatt wird für Fahrzeuge gewährt, die vor dem 1. Januar 2013 in etrieb genommen wurden und die weder die Strecke Mattstetten Rothrist, die Lötschberg-asisstrecke, die Gotthard- asisstrecke noch die Ceneri-asisstrecke befahren. Die zum Rabatt berechtigten Strecken sind in den NZV-V aufgelistet. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Fahrzeuge, deren ETCS-usrüstung vom und subventioniert worden ist. Die Gesuche sind jeweils für ein Kalenderjahr zu stellen und spätestens Ende Juni des Folgejahres beim V einzureichen. Wird die Frist zur Einreichung der Gesuche nicht eingehalten, so entfällt der nspruch auf den Rabatt. erechnung Gutschrift auf asis der V-Verfügung. rt. 19 bs. 3 lit. g NZV Rabatt für traktionsverstärkte alpenquerende Güterzüge Preisansatz Rabatt für traktionsverstärkte Güterzüge ab der 5. angetriebenen chse (ausgenommen Lokzüge) Rabatt in CHF/Einheit 0.10/angetriebene chse und Trkm eschreibung Der Rabatt wird für die gesamte mit mehr als vier angetriebenen chsen befahrene Strecke gewährt, sofern die bschnitte rig Iselle oder ltdorf ellinzona/san Paolo vollumfänglich befahren werden. Der undesrat hat diesen bis befristeten Rabatt mit Verabschiedung des Verlagerungsberichts am im ericht über die Verkehrsverlagerung vom November 2015 (Ziffer ) beschlossen. erechnung Trkm nzahl angetriebene chsen ab der 5. angetriebenen chse Rabatt

17 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 17 rt. 11 NZV rt. 19d NZV 1.3 Stornierungsentgelt Preisansätze bbestellungen ab dem Zeitpunkt der definitiven Trassenzuteilung bis 61 Tage vor dem Verkehrstag bbestellungen 31 bis 60 Tage vor dem Verkehrstag 0,5 bbestellungen 30 Tage bis 5 Tage vor dem Verkehrstag 0,7 bbestellungen 4 Tage bis 24 Stunden vor der fahrplanmässigen bfahrt des Zuges bbestellungen weniger als 24 Stunden vor der fahrplanmässigen bfahrt des Zuges bis zur fahrplanmässigen bfahrt des Zuges bbestellungen nach fahrplanmässiger bfahrt des Zuges (bis max. 10 Stunden nach fahrplanmässiger bfahrt) Faktor 0,2 0,8 1,0 2,0 Preisansätze für Stornierungen auf überlasteten Strecken (rt. 12a NZV) Zurückgezogene, provisorisch zugeteilte Trassenanträge wenn die Zuteilung mindestens fünf rbeitstage zurückliegt. Zurückgezogene bestellte Trassen wenn die estellung zu Konflikten unter den EVU führt und die IS die betroffenen EVU vor mehr als fünf rbeitstagen informiert hat. Faktor 0,2 0,2 eschreibung Für die Stornierung von Trassen kommen oben stehende Termine und Faktoren pro abbestellte Trasse und Verkehrstag zur nwendung. Die Termine im Zusammenhang mit dem definitiven Trassenvergabeprozess werden im Schreiben V (Termine und Fristen für das Fahrplan- und estellverfahren) geregelt. Das Stornierungsentgelt wird auf asis des differenzierten asispreises Trasse, zuzüglich dem Haltezuschlag berechnet. Je nach bbestelltermin wird der Preis mit einem entsprechenden Koeffi zienten multipliziert. Massgebend für die nwendung der Fristen sind der Kalendertag und die Zeit der bbestellung. Muss einem EVU die Trasse wegen Konflikten storniert werden, fällt kein Stornierungsentgelt an. estellt ein EVU die Trasse erst nach der fahrplanmässigen bfahrt eines Zuges ab (bis maximal zehn Stunden nach fahrplanmässiger bfahrt), wird ein Koeffizient von 2 erhoben. ls fahrplanmässige bfahrt gilt die planmässige b- bzw. Durchfahrtszeit am ersten etriebspunkt auf dem Netz der Schweizer IS. Im Störungsfall kann die IS auf den Zuschlag verzichten. ei Trassenänderungen kommt die Zusatzleistung «Trassenbearbeitung» zur nwendung. estimmungen siehe Ziffer 2.1. Wird eine Trasse vom EVU nicht oder zu spät abbestellt, wird der Zug mit den Standardwerten gemäss Ziffer berechnet. Die Verantwortung für den unternehmerischen Entscheid (abbestellen oder fahren) wird dem EVU überlassen. Führt ein vorzeitig oder verspätet verkehrender Zug zu betrieb lichen Problemen, kann die IS bei mehr als vier Stunden vorzeitiger Verkehrszeit bzw. zehn Stunden Verspätung beim

18 18 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 EVU eine bbestellung der zugeteilten Trasse verlangen. Dabei wird dem EVU das Stornierungsentgelt in Rechnung gestellt. Das EVU muss eine neue Trasse bestellen, wenn die tatsächliche Fahrzeit bekannt ist. Für Fahrplanwechsel und Feiertagsverkehre können spezielle Regelungen getroffen werden. Es gelten die von den IS für das betreffende Jahr, bis spätestens zum Ende der Trassenantragsfrist, unter speziell kommunizierten Termine. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziffer 4.4 beschrieben. erechnung Differenzierter asispreis Trasse + Haltezuschlag der abbestellten Trasse pro Verkehrstag Faktor

19 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 19 rt. 20 NZV 1.4 Deckungsbeitrag Konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.1) oder Nicht konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.2) eschreibung Mit dem erlösbezogenen Deckungsbeitrag im Personenverkehr wird ein eitrag an die Fixkosten entrichtet. Der Deckungsbeitrag wird nach konzessioniertem Personenverkehr und nicht konzessioniertem Personenverkehr unterschiedlich festgelegt. Der Deckungsbeitrag im konzessionierten Personenverkehr wird von der Konzessionsbehörde festgelegt. Verkehre mit einer eidgenössischen ewilligung werden beim Deckungsbeitrag dem konzessionierten Verkehr gleichgestellt. Erfolgt die Trassenzuteilung der zuständigen Stelle (Trasse Schweiz G) im Rahmen eines ietverfahrens, so ist zusätzlich zum Preis nach LK, auch der gebotene Deckungsbeitrag geschuldet Konzessionierter Personenverkehr rt der Konzession Personenfernverkehr Regionaler Personenverkehr Prozentsatz 13,5 % der Verkehrserlöse 8 % der Verkehrserlöse Massgebend für die nsätze ist die entsprechende Konzession. eschreibung In bsprache mit dem V wird die erechnungsmethodik für die Deckungsbeitragserlöse wie folgt festgelegt: asis für den Deckungsbeitrag bildet der effektiv verbuchte Verkehrsertrag. Darin sind die Erträge aus sämtlichen Fahrausweisarten, Reservationen, Zuschlägen und Reisegepäckbeförderungen enthalten. Verordnete Preisnachlässe (z.. Preisüberwacher) und 2-Geschäftskundenrabatte dürfen in bzug gebracht werden. Erträge aus Nebengeschäften ohne ezug zu Transportleistungen (z.. Schliessfächer für Gepäck, Velomieten) sind davon ausgenommen. Die im usland erzielten Verkehrserträge sind für den betreffenden schweizerischen Infrastrukturabschnitt zu berücksichtigen. Die Verkehrserträge sind anteilsmässig auf die jeweiligen IS aufzuteilen. Die definitive brechnung erfolgt rückwirkend auf der asis der von den EVU gemeldeten und effektiv erzielten Erlöse. Das EVU gewährleistet und verpflichtet sich, dass der IS zur erechnung des Deckungsbeitrages im konzessionierten Personenverkehr die effektiven Verkehrserlöse gemeldet werden. Für den nicht abgeltungsberechtigten konzessionierten Personenverkehr hat das EVU neben dem Verkehrs-

20 20 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 erlös der Linie(n) im Netzzugang, auch den Gesamterlös aller nicht abgeltungsberechtigten Personenverkehrslinien auszuweisen. Diese brechnung ist jährlich durch die Revisionsstelle der Netzbenutzerin zu bestätigen. erechnung Vom EVU gemeldeter Verkehrserlös Prozentualer nsatz Nicht konzessionierter Personenverkehr Preisansatz Nicht konzessionierter Personenverkehr Preis in CHF/Einheit /km eschreibung Die erechnung des Deckungsbeitrags erfolgt aufgrund der ngebotskilometer. Für Leerfahrten wird kein Deckungsbeitrag erhoben. erechnung Trkm angebotene Sitzplätze Preisansatz nicht konzessionierter Personenverkehr

21 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 21 rt. 20a NZV rt. 3 NZV-V 1.5 ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) Formel Strompreis Netzlastfaktor Energie Energieverbrauch Der Strompreis wird in der NZV-V festgelegt. Die Kosten der Fahrleitungsverluste gehen zulasten der Energiebezüger und sind im Preis berücksichtigt Strompreis ab Fahrdraht Preisansätze Preis in CHF/kWh Strompreis für ezug 0.12 Vergütung für zurückgespeiste Energie (Rekuperation) Netzlastfaktor Energie Der Strompreis wird mit dem Netzlastfaktor Energie multipliziert. Der Netzlastfaktor trägt der unterschiedlichen Nachfrage und den daraus resultierenden Produktionskosten über den Tagesverlauf Rechnung. Dieser wird in der HVZ um 20 Prozent erhöht und in der Nacht um 40 Prozent gesenkt. Netzlastfaktoren Normaltarif (zwischen 9.00 und Uhr sowie zwischen und Uhr) 1,0 HVZ (Montag bis Freitag zwischen 6.00 und 8.59 Uhr sowie zwischen und Uhr) Nachttarif (zwischen und 5.59 Uhr) 0,6 n Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen * gibt es keine HVZ, der Normaltarif gilt zwischen 6.00 und Uhr. Faktor 1,2 * ls allgemeine Feiertage gelten: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, uffahrt, Pfingstmontag, 1. ugust, 25. und 26. Dezember. Für die Erhebung des Netzlastfaktors ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt ein Zug eine Tarifgrenze überfährt. Hierzu werden zwei erechnungsmethoden unterschieden: 1. Energiebezug ab Fahrdraht (Messung): ls Messpunkt gilt der Zeitstempel der Messdaten des Stromzählers. 2. Energiebezug ab Fahrdraht (relative Verbrauchswerte oder Ersatzwerte): ls Messpunkt gilt der Zeitpunkt zu welchem ein Zug den bfahrts-etriebspunkt des bschnittes verlassen hat. Der Netzlastfaktor kommt auf allen Netzen zur nwendung.

22 22 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Energieverbrauch Messung Das EVU muss die Menge des von der IS bezogenen resp. des an die IS zurückgespeisten ahnstroms mithilfe von Energiemesssystemen messen. Die Grundlagen und estimmungen für die Messung auf dem Triebfahrzeug sind im Network Statement der jeweiligen IS aufgeführt. ei fehlenden, zu spät gelieferten oder fehlerhaften Daten an die IS erfolgt die brechnung auf asis von Ersatzwerten. Ersatzwerte werden basierend auf vorhandenen Messwerten unter erücksichtigung relevanter Faktoren wie Fahrtyp, Gewicht und Strecke ermittelt Relative Verbrauchswerte Verzichtet das EVU auf die Installation und Kalibrierung von Energiemesssystemen für die Messung von Strombezug bzw. Rückspeisung auf den Fahrzeugen, erfolgt die brechnung nach den in der NZV-V festgelegten relativen Verbrauchswerten je Zuggattung. Für Fahrzeuge ohne Rekuperationsbremsen erfolgt eine Differenzierung mit dem Faktor 1,45 für Fahrten des regionalen Personenverkehrs (Zuggattungen 3 und 4) sowie mit dem Faktor 1,15 für die übrigen Fahrten (alle übrigen Zuggattungen). Zuggattung Relative Verbrauchswerte (kwh pro tkm) * Fahrzeuge mit Rekuperationsbremsen 1 Intercity/Eurocity Schnellzug/Interregio Regionalzug S-ahn RegioExpress Güterzug Traktorgüterzug Lokzug Leermaterialzüge des Personenverkehrs Fahrzeuge ohne Rekuperationsbremsen Für utoverladezüge mit Re425 am Lötschberg sowie von und nach Iselle gilt generell ein relativer Verbrauchswert von 0,0525 kwh pro tkm. * Die definitiven Zuggattungen und relativen Verbrauchswerte sind aktuell in der NZV-V noch nicht publiziert erechnung Strompreis Netzlastfaktor kwh (nach Messung bzw. Ersatzwert oder relativer Verbrauchswert)

23 Grafik ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Grundleistungen 23 Energieverrechnung Grundleistung Gefahrener Zug Messung auf der Lok? Ja Nein Nein fehlende oder mangelhafte Messdaten Daten korrekt? Ja Gemessene kwh auf der Lok Strompreis 0.12 CHF je kwh Relative Verbrauchswerte je Zuggattung I-Prix: ngaben in kwh je ruttotonnenkilometer (tkm) ZG1: ZG6: ZG2: ZG8: ZG3: ZG9: ZG4: ZG10: ZG5: utoverladezug mit Re425 am Lötschberg: Strompreis 0.12 CHF je kwh (Resultat auf 4 Stellen gerundet) ruttotonnenkilometer (tkm) Ersatzwerte (erechnung auf Grund bereits vorhandener Messdaten unter erücksichtigung relevanter Faktoren wie Fahrtyp, Gewicht und Strecke) Lok rekuperiert? Lok rekuperiert? Ja Nein Ja Nein bzug gemessene rekuperierte kwh 0.12 CHF je kwh Zuschlag für nicht rekuperierende Fahrzeuge: ei Zuggattung 3 und 4: Faktor 1,45 Restliche Zuggattungen: Faktor 1,15 Netzlastfaktor: Normaltarif (zwischen 9.00 bis Uhr und bis Uhr) Faktor 1,0 HVZ (Mo Fr, zwischen 6.00 bis 8.59 Uhr und bis Uhr) Faktor 1,2 Nachttarif (zwischen bis 5.59 Uhr) Faktor 0,6 Samstag, Sonntag, allg. Feiertage: keine HVZ, der Normaltarif gilt von 6.00 bis Uhr

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25 Zusatzleistungen rt. 22 NZV ei den Zusatzleistungen (ZL) handelt es sich um bestellte und vereinbarte (Vorhaltung) Leistungen sowie um kurzfristig benötigte Leistungen, die unter dem Vorbehalt der vorhandenen Ressourcen (Personal und Fahrzeuge) und Kapazitäten (nlagen) erbracht werden können. Den kurzfristig bestellten Leistungen wird nach dem Prinzip first in = first served entsprochen. rt. 11 NZV rt. 22 NZV 2.1 Trassenbearbeitung Preisansätze Preis pro Trassenbearbeitung Änderungen bei notwendigen npassungen einer nachrangigen Trassenbestellung eines anderen EVU Preis in CHF/Einheit 50.00/Trasse und uftrag kostenlos eschreibung Die Trassenbearbeitungsgebühr kommt in folgenden Fällen zum Tragen: ei Trassenneubestellungen nach Uhr des Vortages der Durchführung der bestellten Fahrt. Massgebend ist der Zeitpunkt des estelleinganges bei der IS. usnahme: Für estellungen der I-Prix-Zuggattung 8 (gemäss nhang 3) werden keine Gebühren erhoben. ei Trassenänderungen, bei denen die zugeteilte Trasse mindestens über die ganze ursprünglich bestellte Distanz gleich bleibt. Die nzahl Verkehrstage müssen gleich bleiben. Es ist nicht relevant, ob sich die Verkehrszeiten oder die Zugart ändert. ei Trassenänderungen infolge ausserordentlichen Halts oder Durchfahrt auf ahnhöfen oder Haltestellen sowie bei Halten auf der Strecke. Im ereich einer Wahlstrecke gem. R I wird die Änderungsgebühr angewendet, wenn die Trasse distanzmässig kürzer wird. Wenn zwei Trassen in eine einzelne geändert werden. Voraussetzung: Die Gesamtdistanz darf sich nicht verringern. Die Gebühr wird pro Trasse und Änderungsauftrag in Rechnung gestellt, ungeachtet ob dieser eine oder mehrere Änderungen für eine einzelne Trasse beinhaltet oder für einen einzelnen Verkehrstag oder einen ganzen Jahresfahrplan gilt. Ob eine bereits zugeteilte Trasse geändert werden kann, richtet sich nach den Voraussetzungen im Network Statement (Kap. 4). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss die Trasse abund neu bestellt werden. Ungeachtet der Form (Trassenänderung oder b-/neubestellung) kommt oben stehende Gebühr für die Änderung von zugeteilten Trassen zur nwendung. Die Termine im Zusammenhang mit dem definitiven Trassenvergabeprozess werden im Schreiben V (Termine und Fristen für das Fahrplan- und estellverfahren) geregelt. b Uhr des Vortages werden keine Trassenänderungen mehr angenommen. Sofern die IS dennoch freiwillig Trassenänderungen bearbeitet, kommen die Kostensätze des Stornierungsentgelts (gemäss Ziffer 1.3) zur nwendung. usnahme sind die ausserordentlichen Halte und Durchfahrten. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziffer 4.4 beschrieben.

26 26 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 estimmungen zur Änderung des Nutzungsberechtigten: Nach rt. 11a NZV dürfen EVU ihre Rechte an den Trassen nicht auf Dritte übertragen. Nicht unter eine Übertragung fällt, wenn die Verantwortung der Trasse nicht abgegeben wird (spw.: Der Zug wird durch einen anderen Traktionär gefahren, aber die Gesamtverantwortung gegenüber dem IS bleibt beim bestehenden EVU). Muss eine Trasse auf einen anderen Nutzungsberechtigten übertragen werden, muss der ordentliche Trassenvergabeprozess eingehalten werden. Dem abtretenden EVU wird die Änderungsgebühr in Rechnung gestellt, sofern sich die Trasseneigenschaften inkl. bestellter Zusatzleistungen nicht verändern. ei einer Trassenbestellung durch ein Nicht-EVU (Drittbesteller gemäss EG, rt. 9a, bs. 4) fällt die Trassenbearbeitungsgebühr (gem. Ziffer 2.1) zum Zeitpunkt der btretung an und wird dem Nicht-EVU pro Trasse in Rechnung gestellt, ungeachtet ob diese für einen einzelnen Verkehrstag oder einen ganzen Jahresfahrplan gilt. Das Inkasso erfolgt durch die Trasse Schweiz G. Eine Änderung des Nutzungsberechtigten ist nur einmal pro Fahrplanjahr möglich. erechnung Je Trasse und Änderungsauftrag Preis Trassenbearbeitung rt. 22 bs. 1 lit. d NZV 2.2 Einstellen von Rangierungen (ausgenommen Züge im Verarbeitungsprozess in Rangierbahnhöfen der S) Preisansatz Rangieren Preis in CHF/Einheit 5.85/Rangierung eschreibung Der Rangierbetrieb in den ahnhöfen der IS wird in der Regel durch das EVU ausgeführt. Der Preis für die Rangierungen umfasst die bsprache über den blauf (unabhängig der Kommunikationsart z.. Telefon, Funk oder Funkgleismelder), die Stellwerkbedienung, die Fahrerlaubnis und die enutzung der Verkehrsanlagen. ei Rangierungen mit elektrischen Triebfahrzeugen kommt zusätzlich der Stormpreis gemäss Ziffer 2.6 dazu. ls Rangierungen gelten: Eine Rangierfahrt vom Start bis Ziel auf dem möglichen Fahrweg ohne eine freiwillige zeitliche Unterbrechung (gilt nur innerhalb eines ahnhofes). Umfahren des Zuges mit Lok ohne Lasten/Formationsänderungen des Zuges. Wagenzustellung/Wagenabholung werden je als getrennte Rangierungen berechnet. Fahrten zur eförderung von Personal (Taxifahrten) in ein Gleis und zurück (Wendefahrt) werden als mindestens zwei getrennte Rangierungen berechnet. erechnung nzahl Rangierungen Preisansatz

27 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 27 rt. 22 bs. 1 lit. g NZV 2.3 Rangieren in Rangierbahnhöfen eschreibung Das Rangieren in Rangierbahnhöfen umfasst: Im Verarbeitungsprozess «Wagendurchlauf Rangierbahnhof» das Zerlegen, Sortieren und Formieren von Güterzügen, üblicherweise über den blaufberg. Sonstige Rangierungen innerhalb der Rangierbahnhöfe. Die IS erbringt diese Leistungen in folgenden Rangierbahnhöfen: asel S R (asel S R I und II) uchs SG Chiasso SM Lausanne Triage Rangierbahnhof Limmattal Wagen im Sinne dieser Ziffer beinhalten die nhängelast gemäss Definition in den FDV, sowie durch den R-etreiber rangierte Triebfahrzeuge Grundgebühr im Rangierbahnhof Preisansätze Wageneingang Wagenausgang Preis in CHF/Einheit 5.00/Wagen 5.00/Wagen eschreibung Die Grundgebühr wird erhoben für: Leistungen im Verarbeitungsprozess «Wagendurchlauf Rangierbahnhof». Dazu gehört auch die Verarbeitung von Wagen mit eförderungsbeschränkungen. Sonderrangierungen von Wagen ausserhalb des üblichen Verarbeitungsprozesses gemäss Ziffer Der Wagendurchlauf im Rangierbahnhof beginnt nach nkunft im Einfahrgleis und endet bei der ereitstellung im bfahrgleis. is zur ereitstellung im bfahrgleis wird die Grundgebühr nur einmal pro Wagen erhoben. usführende estimmungen ei Transitzügen wird die Grundgebühr nur für die im Rangierbahnhof zu- bzw. abgeführten Wagen verrechnet. Transitzüge (mit oder ohne Lokwechsel) ohne Veränderung der Komposition sind von der Grundgebühr ausgenommen. edienung von privaten nschlussgleisen ab oder nach dem Rangierbahnhof: Die Verarbeitung von Wagen nach bzw. ab einem privaten nschlussgleis gilt als Wagenausgang bzw. Wageneingang und wird verrechnet. Die Überführung in das nschlussgleis und die Rückführung in den Rangierbahnhof sind in der Grundgebühr nicht inbegriffen. Die Überführung kann als Serviceleistung gemäss Kapitel 3 bei der IS bestellt werden.

28 28 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Die Verschiebungen zwischen asel R I und asel R II (Eckverkehr) gelten nicht als separaten Wagenein- bzw. Wagenausgang. Es wird keine zusätzliche Grundgebühr verrechnet. Das Einstellen von Rangierungen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Zugbildung/-auflösung von Zügen, deren Lasten in den Rangierbahnhöfen verarbeitet werden, sind in den Preisen der Ziffer enthalten. Für Lokwechsel bei Zügen, die nicht im Verarbeitungsprozess eines R sind, werden die Gebühren gemäss Ziffer 2.2 in Rechnung gestellt. Die edingungen zum bstellen von Fahrzeugen richten sich nach Ziffer 2.4. Die Grundgebühr enthält folgende Leistungen: Wageneingang Entleeren der Luftbehälter Entkuppeln Zerlegen des Zuges (inkl. notwendigen Rangierungen) ufbereitung der Wagendaten in den entsprechenden Systemen Disposition des Zerlegungsprozesses Stellwerkbedienung Wagenausgang Kuppeln Überführen der Wagen ins bfahrgleis Stellwerkbedienung Weitergehende Leistungen sind in der Grundgebühr nicht enthalten und können, wenn sie beansprucht werden, als Serviceleistung gemäss Kapitel 3 bestellt werden. Darunter fallen insbesondere Leistungen wie: Wageneingang Lok abhängen Schlusssignal abnehmen Eingangskontrolle CIS am Zug (EK/TREK) Eingangskontrolle ab Disposystem R Wagenausgang Lok anhängen Transport und nbringen des Schlusssignals remsprobe Datentransfer ins CIS inkl. bgangskontrolle ab Disposystem R remsrechnung erstellen Meldung an den Lokführer Meldung der bfahrtsbereitschaft bgangskontrolle CIS (K/TRK)

29 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 29 erechnung nzahl Wagen Preisansatz Die Preise werden nach Wageneingang (Debitorencode nkunftszug) und Grundgebühr ( Debitorencode bgangszug) getrennt dem jeweiligen EVU verrechnet Formationsgruppen Preisansatz Preis in CHF Formationsgruppe ab 2. Gruppe eschreibung Formationsgruppen sind bestellte und im Planungssystem (NeTS) geplante Gruppenbildungen für Güterzüge im Rahmen des Verarbeitungsprozesses «Wagendurchlauf Rangierbahnhof». Die erste Gruppe jedes Zuges ist in der Grundgebühr enthalten. Für jede weitere geplante Formationsgruppe wird die Leistung pro bestellten Verkehrstag verrechnet. Formationsgruppen lösen Vorhaltekosten bei Personal, Triebfahrzeugen und Gleisanlagen aus. Deshalb basiert die Verrechnung auf den durch das EVU bestellten Planmengen.

30 30 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 usführende estimmungen Die Leistung beinhaltet die notwendigen Rangierungen der IS zum Zusammenstellen der Formationsgruppen zu einem bgangszug. Erhält ein Güterzug eine Umleitungszugnummer (z.. bei auarbeiten) werden nur die geplanten Formationsgruppen des Stammzuges verrechnet. Wagen oder Wagengruppen mit eförderungsbeschränkungen gemäss Ziffer gelten nicht als Formationsgruppen. erechnung nzahl geplante Gruppen je Zug geplante Verkehrstage Preisansatz. Die erste Gruppe je Zug wird nicht verrechnet Zuschlag für Wagen mit eförderungsbeschränkungen Preisansatz Zuschlag eförderungsbeschränkungen Preis in CHF 9.50/Wagen eschreibung Wagen mit eförderungsbeschränkungen lösen eine spezielle ehandlung aus. Deshalb wird für diese Wagen zusätzlich zur Grundgebühr gemäss Ziffer ein Zuschlag erhoben. ls eförderungsbeschränkung gelten: 7 bstoss und blauf nur mit bedienter Handbremse 9 Mit Personen besetzter Wagen (begleitet) 15 blaufbergverbot 16 bstoss- und blaufverbot (drei rote Dreiecke) 18 Darf aktive remseinrichtungen nicht befahren 25 Kesselwagen mit orangem Längsstreifen 41 n der Spitze einreihen 42 m Schluss einreihen 93 Schlussläufer usführende estimmungen Sind Wagen mit den Codes 15, 16 oder 18 im ankommenden Zug nicht entsprechend den geltenden Vorschriften eingereiht, wird zusätzlich der Zuschlag Sonderrangierung gemäss Ziffer verrechnet. erechnung nzahl Wagen Preisansatz Die Gebühr wird immer dem EVU des ankommenden Zuges (Debitorencode nkunftszug) verrechnet.

31 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen Zuschlag Sonderrangierungen Preisansatz Zuschlag Sonderrangierungen Preis in CHF/Einheit 70.00/Rangierung eschreibung estellt ein EVU die Verarbeitung eines oder mehrerer Wagen ausserhalb des üblichen Verarbeitungs prozesses, wird zusätzlich zur Grundgebühr gemäss Ziffer der Zuschlag Sonderrangierungen fällig. ls Sonderrangierungen von Wagen oder Wagengruppen gelten insbesondere: Zustellung bzw. bholung innerhalb des Rangierbahnhofs in ein Freiverladegleis, Zollgleis, zur Reparatur usw. ehandlung von Wagen ohne Disposition. ussetzen im nkunfts- oder bgangszug inklusive Überstellen ins Zielgleis. Einsetzen von Wagen in Zügen. Umstellen innerhalb der nlagen des Rangierbahnhofs wie z.. Umstellen in bstellgleise, blasten bei Überlast. Sonderübergänge (Zwangsanschlüsse) nach besonderen eförderungsplänen, welche ausserhalb des üblichen Verarbeitungsprozesses abgewickelt werden. Rangierungen von Streckenlokomotiven mit Rangierlok. usw. ls Rangierung gelten alle Fahrten zur Erfüllung eines einzelnen Rangierauftrags, ohne bestellte Unterbrechung. Jede bestellte Sonderrangierung wird unabhängig von der operativen Leistungserbringung als eine einzelne Sonderrangierung verrechnet. usführende estimmungen Das Kuppeln und Entkuppeln der zu rangierenden Wagengruppen ist in der Leistung enthalten. Die Zustellung bzw. bholung in private nschlussgleise ab dem Rangierbahnhof können als Serviceleistung gemäss Kapitel 3 bestellt werden. Die Zustellung bzw. bholung in die Gleise «magazzini» (Z-Gleise) in Chiasso Smistamento gilt ebenfalls als Sonderrangierung. Die ehandlung von Wagen ohne Disposition erfolgt nach den folgenden Grundsätzen: Das Zerlegen in das bstellgleis ist in der Grundgebühr enthalten. Einsetzen von Wagen aus dem bstellgleis. Der Zuschlag Sonderrangierung wird pro Einsetzen von Wagen je bstellgleis verrechnet. Das usziehen und die Zerlegung sind in diesem Zuschlag enthalten. Die bstellgebühren gemäss Ziffer 2.4 sind geschuldet. Zusätzliche estimmungen für das ussetzen von Wagen: Der Zuschlag wird auch für Wagen mit CIS-Codes 15, 16 oder 18 erhoben, die im ankommenden Zug nicht entsprechend den geltenden Vorschriften eingereiht sind. estellt das EVU nach dem Überstellen ins Zielgleis eine weitere Rangierung (z.. Zustellung ab bstellgleis in die Werkstatt) wird der Zuschlag erneut erhoben.

32 32 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Kommt diese Leistung bei einem fertig formierten Güterzug nach bschluss des Verarbeitungsprozesses «Wagendurchlauf Rangierbahnhof» zum Zuge, wird für die betroffenen Wagen die Leistung Grundgebühr gemäss Ziffer erneut verrechnet. Das Wiedervereinen von Zugsteilen nach dem ussetzen von Wagen ist im Rangierauftrag als Leistung inbegriffen. Sonderrangierungen für Wagen mit Sonderübergängen werden immer demjenigen EVU (Debitorencode nkunftszug) verrechnet, welches die Wagen in den Rangierbahnhof zuführt. ei kurzfristigen estellungen besteht kein nspruch auf eine Sonderrangierung. ei ausgelasteten Ressourcen oder belegten nlagen behalten sich die R-etreiber vor, die usführung abzulehnen oder auf ein anderes Zeitfenster zu verschieben. Es gilt die Reihenfolge des estelleingangs. erechnung nzahl Rangierungen Preisansatz Die Sonderrangierungen werden grundsätzlich demjenigen EVU (Debitorencode nkunftszug) verrechnet, welches den Wagen in den Rangierbahnhof zuführt. Das Einsetzen von Wagen wird dem abführenden EVU (Debitorencode bgangszug) verrechnet. rt. 22 bs. 1 lit. c NZV 2.4 bstellen von Eisenbahnfahrzeugen Preisansätze ahnhöfe der Kategorie ahnhöfe der Kategorie ahnhöfe der Kategorie C Preis in CHF/Einheit CHF 0.042/Meter-Stunde CHF 0.028/Meter-Stunde CHF 0.014/Meter-Stunde Preisansätze IS HSG Tagesansatz * Monatsansatz ** Jahresansatz ** Preis in CHF/Einheit CHF 2.00/Meter-Tag CHF 20.00/Meter-Monat CHF 80.00/Meter-Jahr * Wenn Züge und Fahrzeuge nach Zugsankunft oder vor Zugsabfahrt mehr als zwei Stunden stehen bleiben, wird der ganze Tagesansatz verrechnet. ** Der Monats- und der Jahresansatz kommen nur unter vertraglichen Vereinbarungen zwischen der EVU und der HSG zur nwendung. eschreibung (exkl. IS HSG) Der Preis umfasst die Planung, bsprache und die Nutzung der bstellanlagen unabhängig des örtlichen usbaustandards sowie deren Unterhalt (inklusive Fusswege und Übergänge). Die Preisdifferenzierung erfolgt nach uslastungsgrad und Landwert der betreffenden ahnhöfe in drei Kategorien gemäss der Liste im nhang 2. Das bstellen kommt für alle Fahrzeuge und Züge zur nwendung, welche nach Zugsankunft oder vor der Zugsabfahrt mehr als zwei Stunden unverändert (eistellen oder Wegstellen von Trieb-

33 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 33 fahrzeugen gelten nicht als Veränderung der Zugskomposition) stehen bleiben. Die bstellungen sind je Zugsnummer/Debitorencode und ahnhof zu bestellen (inklusive Freiverlad). Je Zug und Verkehrstag werden maximal zwölf Stunden verrechnet. Die bstellzeiten und -meter sind auch zu bestellen, wenn die Dauer weniger als zwei Stunden beträgt. Für das bstellen von Zügen wird die maximale Zugslänge im Rahmen der zugeteilten Menge der Grundleistung verrechnet, für Fahrzeuge ohne ezug zu einer Grundleistung die benötigte Gleislänge in Metern. ufgrund der Vorhaltekosten ist die bstellgebühr auch geschuldet, wenn der Zug nicht verkehrt oder für die bstellung nicht die gesamte bestellte Zeitdauer oder Gleislänge beansprucht. bbestellungen sind nur kostenlos, wenn sie im Rahmen der unterjährigen Fahrplantermine erfolgen. ezieht ein EVU Leistungen, welche die zugeteilte Menge um einen Toleranzwert von 20 Prozent in den Gleismetern oder einer Stunde in der Zeitdauer überschreitet, wird ein Preiszuschlag von 100 Prozent auf der ganzen Menge erhoben. Der Zuschlag entfällt, wenn das EVU die bweichung zur estellung spätestens um Uhr des Vortages dem OSS per Mail meldet. Die Zuteilung der bstellkapazitäten erfolgt je ahnhof nach den Vorgaben der trasse.ch. Es gibt kein nrecht auf eine spezifische Gleisnutzung. ei Nichtverfügbarkeit der Gleise in der entsprechenden Qualität (z.. mit Wasseranschluss oder Vorheizanlage) und fehlender lternative am gleichen ahnhof entfällt die bstellgebühr für diese Dauer. Eine nerkennung der Haftpflicht für eschädigungen und Vandalismus an Fahrzeugen besteht nicht (Ziffer 15.5 G-IS). Für Züge und Wagen, die sich im Verarbeitungsprozess eines R befinden, werden die Gebühren für die Wagengrundgebühr gemäss der Ziffer erhoben. Der ufenthalt ist in den Grundgebühren bereits enthalten. Der Verarbeitungsprozess beginnt mit nkunft des Zuges und dauert bis zur planmässigen bfahrt des nschlusszuges ab dem Plangleis. Für Wagen, die nicht planmässig weiter geleitet werden können (z.. Wagen ohne Disposition) wird die bstellgebühr verrechnet. Für Züge ohne Verarbeitung (z.. Lokwechsel) werden auch in einem R bei einem ufenthalt von mehr als zwei Stunden bstellgebühren erhoben. Für den e- und Entlad in den Freiverladegleisen werden während max. zehn Stunden keine bstellgebühren verrechnet. etrieblich besteht kein generelles nrecht auf die Nutzung der vollen zehn Stunden. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die zuvor vereinbarten bstellmeter, Verkehrstage und die Zeitdauer. eschreibung IS HSG Der Preis umfasst das bstellen aller Fahrzeuge und Züge, welche nach Zugsankunft oder vor der Zugsabfahrt mehr als zwei Stunden unverändert (eistellen oder Wegstellen von Triebfahrzeugen gelten nicht als Veränderung der Zugskomposition) stehen bleiben. Für das bstellen von Zügen wird die maximale Zugslänge im Rahmen der zugeteilten Menge der Grundleistung verrechnet. Eine nerkennung der Haftpflicht für eschädigungen und Vandalismus an Fahrzeugen besteht nicht (Ziff G-IS). Für den e- und Entlad in den Verladegleisen werden durch die HSG keine bstellgebühren verrechnet.

34 34 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Die Zusatzleistung bstellen von Eisenbahnfahrzeugen muss mit der IS HSG separat vereinbart werden. RID-Gefahrgüter dürfen bei entsprechender ewilligung auf der Infrastruktur der HSG abgestellt werden. Verrechnungsgrundsätze Die Gebühren werden dem ankommenden Zug belastet. Für neu formierte Züge ohne nkunft werden die Gebühren dem abgehenden Zug belastet. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziffer 4.4 beschrieben. erechnung Meter Stunden bahnhofspezifischer Preisansatz (exkl. IS HSG) Meter entsprechender nsatz je Tag/Monat/Jahr (IS HSG) Für die erechnung der Kosten werden die ersten zwei Stunden von der gesamten bstelldauer abgezogen. ngebrochene Stunden werden auf die nächste Stunde aufgerundet. Verrechnet wird die auf ganze Meter aufgerundete Länge über Puffer (aller Fahrzeuge). erechnungsbeispiel (exkl. IS HSG) Samstag Sonntag Montag h 5.30h 5.30h 11.50h Total Effektive bstellzeit erechnete Zeit 24h 00min. 12h 00min. 24h 00min. 6h 20min. 54h 20min. 12h 00min. 6h 20min. 30h 20min. Kostenberechnung für eispiel in arau G (Kategorie /41003 = 50 Verkehrstage/220 Meter) 29 [Stunden] [Preis in CHF] 220 [Meter] 50 [Verkehrstage] = CHF ì ufrunden: ì bzüglich zwei Freistunden 31h 29h

35 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 35 rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.5 Wasser Preisansätze Preis in CHF/Einheit ezug von Wasser 5.55/m 3 ezug von Wasser 2.15/Fahrzeug oder Triebfahrzeugelement eschreibung efüllung der Fahrzeuge mit Wasser ab Wasserzapfstelle. Der nsatz pro Fahrzeug kommt nur zur nwendung, wenn die bezogene Menge in m 3 nicht bekannt ist. Der Preis beinhaltet einen Unterhaltsanteil der nlagen (Rohrleitungen, Zapfstellen ohne Schläuche) und das Wasser zum Einstandspreis inklusive bwasser. Die Mitwirkung des Personals ist nicht inbegriffen. erechnung Menge in m 3 oder nzahl Fahrzeuge entsprechender Preisansatz rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.6 Versorgung mit Strom bei Zusatzleistungen Formel Strompreis Netzlastfaktor Energie Energieverbrauch Der Strompreis wird in der NZV-V festgelegt. Die Kosten der Fahrleitungsverluste gehen zulasten der Energiebezüger und sind im Preis berücksichtigt Strompreis ab Fahrdraht Preisansätze Strompreis für ezug Vergütung für zurückgespeiste Energie (Rekuperation Preis in CHF/Einheit 0.12/kWh 0.12/kWh

36 36 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Netzlastfaktor Energie Der Strompreis wird mit dem Netzlastfaktor Energie multipliziert. Der Netzlastfaktor trägt der unterschiedlichen Nachfrage und den daraus resultierenden Produktionskosten über den Tagesverlauf Rechnung. Dieser wird in der HVZ um 20 Prozent erhöht und in der Nacht um 40 Prozent gesenkt. Netzlastfaktoren Normaltarif (zwischen 9.00 und Uhr sowie zwischen und Uhr) 1,0 HVZ (Montag bis Freitag zwischen 6.00 und 8.59 Uhr sowie zwischen und Uhr) Nachttarif (zwischen und 5.59 Uhr) 0,6 n Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen * gibt es keine HVZ, der Normaltarif gilt zwischen 6.00 und Uhr. Faktor 1,2 * ls allgemeine Feiertage gelten: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, uffahrt, Pfingstmontag, 1. ugust, 25. und 26. Dezember. Für die Erhebung des Netzlastfaktors ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Strom bezogen wird. ei Energiebezug ab Fahrdraht (Messung) gilt als Messpunkt der Zeitstempel der Messdaten des Stromzählers Energieverbrauch (Klimatisieren und Rangieren) Messung Das EVU muss die Menge des von der IS bezogenen ahnstroms mithilfe von Energiemesssystemen messen. Die Grundlagen und estimmungen für die Messung auf dem Triebfahrzeug sind im Network Statement der jeweiligen IS aufgeführt Ist das Fahrzeug zur Ist-Verrechnung des ahnstromverbrauchs registriert, erfolgt die brechnung auf asis der Messung. Fällt ein Triebfahrzeug aus der Ist-Verrechnung der Grundleistung (siehe Ziffer 1.5), erfolgt die brechnung nach den Pauschalwerten gem. Ziffer erechnung Strompreis Netzlastfaktor kwh

37 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen Pauschalwerte Verzichtet das EVU auf die Installation und Kalibrierung von Energiemesssystemen für die Messung des Stromverbrauchs auf den Fahrzeugen erfolgt die brechnung nach Pauschalwerten. Kann das EVU gegenüber der IS den Energieverbrauch mit einem nachvollziehbaren und plausiblen Verbrauchsnachweis für das Klimatisieren in kwh nachweisen, erfolgt die brechnung unter erücksichtigung des Netzlastfaktors auf asis des Strompreises je kwh. Fehlt dieser Verbrauchsnachweis, kommen die Pauschalwerte nsatz je «Fahrzeug oder Triebfahrzeugelement und ½ Stunde» oder «Rangierung» zum Tragen. Preisansätze Verbrauch nicht gemessen auf Triebfahrzeug mit plausiblem Verbrauchsnachweis für Klimatisieren nach Tarifzeiten Verbrauch nicht gemessen auf Triebfahrzeug ohne plausiblem Verbrauchsnachweis für Klimatisieren Verbrauch nicht gemessen auf Triebfahrzeug für Rangieren Preis in CHF/Einheit 0.12/kWh 2.16/Fahrzeug oder Triebfahrzeugelement und ½ Stunde 1.11/nzahl Rangierungen pro Zug eschreibung Versorgung von Fahrzeugen oder Triebfahrzeugelementen mit Strom ab Fahrleitung für alle Leistungen, welche nicht durch die Grundleistungen gem. Ziffer 1.5 abgedeckt sind (z.. Rangierfahrten, Klimatisieren usw.). erechnung Mit plausiblem Verbrauchsnachweis für Klimatisieren: Strompreis Netzlastfaktor kwh Ohne plausiblem Verbrauchsnachweis: Für Klimatisieren: Preisansatz Netzlastfaktor nzahl Fahrzeuge/Triebfahrzeugelemente und ½ Stunde Rangieren: Preisansatz Netzlastfaktor nzahl Rangierung pro Zug

38 38 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Strompreis bei ezug ab Vorheizanlage Preisansätze Verbrauch gemäss plausiblem Verbrauchsnachweis Verbrauch ohne plausiblem Verbrauchsnachweis Preis in CHF/Einheit 0.13/kWh 2.35/Fahrzeug oder Triebfahrzeugelement und ½ Stunde eschreibung Versorgung von Fahrzeugen oder Triebfahrzeugelementen mit Strom ab Steckdosen mit einer Spannung von 1000 V (elektrische Zugvorheizanlage) für die Klimatisierung. Die estimmungen zum Netzlastfaktor gemäss Ziff gelten sinngemäss. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Wenn der Energiebezug direkt durch einen für die IS nachvollziehbaren und plausiblen Verbrauchsnachweis des EVU für die gesamte Fahrzeugflotte berechnet werden kann, kommt der nsatz pro kwh zur nwendung. Fehlt dieser Verbrauchsnachweis, kommt der nsatz je Fahrzeug oder Triebfahrzeugelement und ½ Stunden zum Tragen. erechnung Mit plausiblem Verbrauchsnachweis: Strompreis Netzlastfaktor kwh Ohne plausiblem Verbrauchsnachweis: Preisansatz Netzlastfaktor nzahl Fahrzeuge/Triebfahrzeugelemente und ½ Stunde

39 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 39 rt. 22 bs. 1 lit. h NZV rt. 6 NZV-V nhang 4 NZV-V 2.7 Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ ahnhofsöffnungszeiten Preisansatz Je ausserordentlich besetzten ahnhof/fernsteuerbereich ZSW und je angebrochene Stunde und Mitarbeiter Preis in CHF eschreibung Während den veröffentlichten Streckenöffnungszeiten können die Strecken und/oder ahnhöfe befahren werden. Jeder ahnhof in den bezeichneten Strecken kann auch Start- oder Zielbahnhof sein. Für diese Leistungen werden unabhängig der technischen usrüstung der ahnhöfe keine zusätzlichen Kosten berechnet. efahren ausserhalb der Öffnungszeiten: Wenn die Machbarkeit gegeben ist, kann eine Strecke auch ausserhalb der Öffnungszeiten befahren werden. Für das efahren einer Strecke ausserhalb der veröffentlichten Streckenöffnungszeiten wird neben dem Trassenpreis ein Zuschlag für die ausserordentlichen ahnhofbesetzungen pro zu besetzendem ahnhof/fernsteuerbereich berechnet. Tätigkeiten in einem ahnhof ausserhalb der Öffnungszeiten: Die Streckenöffnungszeiten gem. NZV-V gelten in ahnhöfen für die geplante, fahrplanmässige Start-, nkunfts- oder Durchfahrtszeit im bzw. beim Ein- und ustritt in den Streckenabschnitt. Werden weitere nlagen und/oder Leistungen in einem ahnhof in nspruch genommen (z.. blaufberg im Rangierbahnhof, edienung von Weichen ausserhalb des ferngesteuerten ereichs, u. a.), werden diese ufwände zusätzlich gem. Preisansatz in Rechnung gestellt, sofern die nötigen Ressourcen vorhanden sind und die Zusage der IS vorliegt. erechnung erechnungsgrundlage ist die geplante, fahrplanmässige Start-, nkunfts- oder Durchfahrtszeit im bzw. beim Ein- und ustritt in den Streckenabschnitt. Massgebend ist die Start- oder Eintrittszeit in den Streckenabschnitt. Für das EVU wird die günstigere erechnungsart gewählt. Pro angefangene Stunde wird der Stundenpreis mit den aus technischen Gründen besetzten Dienststellen multipliziert (mehrere Stellwerke pro Dienststelle = eine Dienststelle). Wenn mehrere Kunden eine usdehnung der Streckenöffnungszeiten beanspruchen, wird der etrag für jede gemeinsame Stunde durch die nzahl Kunden geteilt.

40 40 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 rt. 22 bs. 1 lit. f NZV 2.8 enutzung von Gleis- oder Strassenwaagen Preisansatz Je bwägung Preis in CHF eschreibung bwägung von Fahrzeugen und Wagen auf Gleis- und Strassenwaagen. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. erechnung nzahl bwägungen Preisansatz rt. 22 bs. 1 lit. f NZV 2.9 Kranbenutzung Preisansatz Kranbenutzung Preis in CHF/Einheit 80.00/angebrochene Stunde eschreibung enutzung von Krananlagen (Verladeanlagen). Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. erechnung nzahl Stunden Preisansatz

41 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 41 rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.10 enutzung von Vorbremsanlagen Preisansätze enutzung der Vorbremsanlagen der IS S enutzung der Vorbremsanlagen der IS HSG Preis in CHF/Einheit 0.15/Wagen 0.60/Wagen eschreibung enutzung von Vorbremsanlagen. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. Für die enützung der Vorbremsanlagen der IS HSG gelten spezielle Vereinbarungen. erechnung nzahl Wagen Preisansatz

42 42 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 rt. 22 bs. 1 lit. a NZV 2.11 Trassenoptionen Preisansätze Preis pro Verkehrstag und Fahrplanperiode Im grenzüberschreitenden Verkehr in asel, uchs SG, Genève, Schaffhausen, St. Margrethen und Vallorbe: Preis pro Verkehrstag und Fahrplanjahr Preis in CHF/Einheit kostenlos eschreibung Trassenoptionen können für regelmässige und im Fahrplan programmierte Leistungen bestellt werden. ls Grundlage dazu dienen die Verkehrsperioden (VP). Für bestellte Trassenoptionen, welche später als einen Monat nach der definitiven Trassenzuteilung abbestellt werden, sind die Optionsgebühren geschuldet. Es können auch unterjährig eingeführte Trassen mit Optionen belegt werden, sofern es sich ab dem Zeitpunkt der Einführung ebenfalls um regelmässige, im Fahrplan programmierte Trassen handelt. Die Preise dafür sind dieselben wie für ganzjährige Optionen. Die Option verfällt um Uhr am Vortag der usführung, sofern die Trasse vom Kunden nicht definitiv bestellt wurde. Eine Trassenoption wird entzogen, wenn für den gleichen Zeitraum eine definitive estellung eines anderen EVU vorliegt und die Optionsnehmerin die Option nicht in eine estellung umwandelt. Falls die Option innerhalb der zurückliegenden 60 Kalendertage (frühestens ab dem ersten geplanten Verkehrstag nach Fahrplanwechsel) nicht mindestens zu 50 Prozent der Verkehrstage genutzt wurde, wird die Optionsgebühr nicht rückerstattet. ndernfalls wird die Optionsgebühr anteilsmässig rückerstattet. Die Sonderregelung im grenzüberschreitenden Verkehr als nschluss zu Trassenoptionen der Nachbarnetze ist für die folgenden Strecken anwendbar: asel ad Grenze asel S R bzw. P asel St. Johann Grenze asel S R bzw. P uchs SG Landesgrenze (LGCL) uchs SG La Plaine Grenze Genève La Praille bzw. Genève Schaffhausen Nord bzw. Süd Schaffhausen G St. Margrethen Landesgrenze (SMLG) St. Margrethen Vallorbe Grenze Vallorbe bzw. umgekehrt. erechnungsbeispiele Verkehrstag(e) Verkehrsperiode (VP) Preis in CHF Montag Montag bis Freitag Mittwoch bis Donnerstag erechnung nzahl Verkehrstage Preis Trassenoption

43 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 43 rt. 22 bs. 1 lit. j NZV 2.12 nzeigegeräte für die Kundeninformation (über dem Grundstandard) Preisansätze Perron- oder Zugangsanzeiger TFT 75"/79"/96" nkunfts-, bfahrts- oder etriebslagemonitor TFT 43" Preis in CHF/Einheit /Gerät und Jahr bei der IS S /Gerät und Jahr bei der IS S eschreibung Diese Zusatzleistung kann einzig bei S Infrastruktur bestellt werden. Für die Kundeninformation am ahnhof besteht ein Grundstandard, welcher vom und finanziert wird. Im Grundstandard enthalten sind neben dem Standard an usgabegeräten in ahnhöfen auch die IT-asisplattform, die Informationsaufbereitung sowie die usgabesteuerung. Es steht den an S-ahnhöfen verkehrenden EVU frei, darüber hinaus zusätzliche usgabegeräte zu beziehen. Die usgabegeräte bleiben im Eigentum von S Infrastruktur und sind gemäss den CI-Vorgaben (Corporate Identity) der S gestaltet. Der jährliche Preis pro Gerät beinhaltet folgende Leistungen: etrieb des Geräts 7 24 h Gerät und Installation Stromkosten nbindung ans Datennetz präventive und korrektive Instandhaltung Reparaturen Funktionskontrollen vor Ort Innen- und ussenreinigung Life Cycle Management, Service Management bschreibungen Details zu den Informationsinhalten und den Layouts der Displays sind dem Dokument I «Dynamische Kundeninformation am ahnhof» sowie dem Dokument I «usrüstungsstandards und estellwesen usgabegeräte Kundeninformation am ahnhof» zu entnehmen. Durchschnittliche Lebensdauer der Geräte Jahre Perron- oder Zugangsanzeiger TFT 75"/79"/96" 10 nkunfts-, bfahrts- oder etriebslagemonitor TFT 43" 10 Erfolgt eine estellung für ein zusätzliches nzeigegerät, verpflichtet sich die estellerin, die jährlichen Kosten bis zum Lebensende des Gerätes zu bezahlen. Die Zusatzleistung muss nicht jährlich neu bestellt werden. Es erfolgt eine Meldung an die estellerin, sobald das Gerät das Lebensende erreicht hat.

44 44 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Für nfragen bezüglich dieser Zusatzleistungen und des Grundstandards Kundeninformation sowie der estellungen schreiben Sie bitte an erechnung nzahl Geräte entsprechender Preisansatz rt. 22 bs. 1 lit. k NZV 2.13 Videoüberwachung der Perronkanten (Zugabfertigung) Preisansatz Videoanlage zur Überwachung der Perronkanten Workstation zur nzeige und earbeitung von Videodaten Preis in CHF CHF /Kamera CHF /Workstation eschreibung Videoanlage zur Überwachung der Perronkanten: Die Zugabfertigungsanlagen dienen als rbeitshilfen für Zugbegleiterinnen und -begleiter des Fernverkehrs zur Verbesserung der etriebsabwicklung, insbesondere zur Videoüberwachung der Perronkanten. Workstation für die nzeige der Videobilder (Option): Für die nzeige der Videobilder auf einem ildschirm wird eine Workstation benötigt. Diese Option wird beim Einsatz der Zugabfertigung benötigt, damit den Zugbegleiterinnen und -begleiter die Livevideobilder auf den ildschirmen beim Perronanschlusskasten angezeigt werden können. usführende estimmungen Die Investitionen für eine Videoüberwachungsanlage tragen die IS und die EVU gemeinsam. Die IS trägt die Kosten für die gesamte Hardware. Dem EVU werden die Projektierungskosten sowie die aukosten in Rechnung gestellt. Die aukosten beinhalten das Engineering, die Planung, den au, die Verkabelung sowie das Verbrauchsmaterial. Für den etrieb der Videoüberwachung und/oder der Workstation für die nzeige der Videobilder (Option) beziehen die EVU einen Video-Service. Der jährlich wiederkehrenden Servicepreis umfasst folgende Leistungen: etriebskosten (Kameras, Speicher, Datentransport, Datensicherung, bschreibungen usw.) Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungskosten (Software Update, Wartung, Fehlerbehebung usw.) Permanente Überwachung der nlagen und des Netzes Technischer Support Datenauslagerung erechnung nzahl Geräte Preisansatz

45 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen Planungs- und Sonderaufgaben Preisansätze ussergewöhnliche Sendungen Planungsaufwand für aussergewöhnliche Sendungen Zusätzlicher ufwand bei Lademassüberschreitungen ufwand Infrastruktur etrieb Preis in CHF/Einheit /eförderungsnummer /angebrochene Stunde ufwand Infrastruktur nlagen und Technologie (auplanung) 80.00/angebrochene Stunde ufwand Infrastruktur für Trassenplanung und nordnung /angebrochene Stunde eschreibung Planungsaufwand «ussergewöhnliche Sendung» ls aussergewöhnliche Sendungen gelten alle Transporte, die aufgrund ihrer äusseren bmessungen, ihres Gewichts oder ihrer eschaffenheit nur unter besonderen technischen oder betrieblichen edingungen befördert werden können. ussergewöhnliche Sendungen benötigen besondere eförderungsbestimmungen, die mit einer eförderungsnummer angezeigt werden. Diese Kosten fallen unabhängig von einer späteren Zuganordnung bzw. usführung an. Dieser Planungsaufwand beinhaltet kein egleitpersonal von Infrastruktur und keine baulichen Massnahmen. Planungsaufwand «Lademassüberschreitungen» ls Sendung mit «Lademassüberschreitung» gelten Transporte, für die z.. Demontagen von Infrastrukturinstallationen (Signale, Perrondächer usw.) geplant werden müssen oder die egleitung von Personal der Infrastruktur vorgesehen werden muss. Diese Kosten fallen unabhängig von einer späteren Zuganordnung bzw. usführung an. Infrastruktur etrieb ufwand für die Erarbeitung der eförderungsbestimmungen. Infrastruktur nlagen und Technologie ufwand für bklärungen und ufwendungen für Spezialtransporte. Ebenfalls verrechnet werden ufwände z.. für die Demontage von Signalen, egleitung der Sendung mit Personal usw. ufwand für Trassenplanung/nordnungen Die ausgearbeiteten eförderungsbestimmungen führen anlässlich der Erarbeitung der Fahrordnung zu einem Zusatzaufwand, welcher über die Planung einer Trasse ohne Lademassüberschreitung hinausgeht. Diese Leistung beinhaltet die Trassenplanung und fällt zusätzlich zum Planungsaufwand der eförderungsbestimmungen an. Die Stunden werden pro nordnung berechnet. erechnung «ussergewöhnliche Sendungen» werden mit einem Preisansatz pro eförderungsnummer je Transport verrechnet. Je nach Fall kommen die zusätzlichen ufwände für die «Lademassüberschreitungen» zur nwendung. Diese werden mit den effektiv aufgewendeten Iststunden nach Stundensätzen verrechnet.

46 46 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur ezug der geltenden Vorschriften für die enutzung der Infrastruktur Vorschriften Richtpreis in CHF/Einheit FDV Fahrdienstvorschriften (Inhalt, Ordner, Register) R /Dokument d, f, i usführungsbestimmungen zu den FDV R I /Dokument d, f, i Lokale estimmungen zu den Zugfahrten und Rangierbewegungen R I /Dokument d, f, i Streckentabellen RDN R I inklusive Änderungen 52.00/Dokument d, f, i Sicherheit bei rbeiten im ereich von ahnstromanlagen R RTE /Dokument d, f, i Updates für oben genannte Vorschriften /Jahr und Set Stand: März Preisänderungen für Einzelausgaben bleiben vorbehalten. uskunft über die notwendigen Vorschriften und Empfehlungen erhalten Sie bei nachfolgenden Stellen: S G Infrastruktur Fahrplan und Netzdesign Verträge und Trassenverkauf Hilfikerstrasse ern 65 Telefon: +41 (0) info.nzvp@sbb.ch LS Netz G etrieb Planung ahnhofstrasse Spiez Telefon: +41 (0) vorschriften.betrieb@bls.ch Schweizerische Südostbahn G Infrastruktur etrieb ahnhofplatz 7 CH-9100 Herisau Telefon: +41 (0) planung@sob.ch

47 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen Trassenstudien Preisansätze Trassenstudien ausserhalb NNP/NNK oder Referenzkonzept * Trassenstudien innerhalb NNP/NNK oder Referenzkonzept: Verrechnung ab der 2. Ergänzung statt Trassenstudien ab der 2. Ergänzung Preis in CHF/Einheit 50.00/¼ Stunde 50.00/¼ Stunde * usnahme: Trassenstudien zu nträgen, welche via Änderungsmanagement vom V bewilligt wurden, werden erst ab der 2. Ergänzung verrechnet. eschreibung Trassenanfragen beinhalten den Fahrplan und/oder den Preis. Die Ergänzung umfasst alle Faktoren, welche das ngebot (Fahrplan, Preis) als ntwort auf die Trassenanfrage beeinflussen. Der ufwand für Trassenstudien wird unabhängig davon, ob die nfrage zur usführung gelangt, erhoben. Es erfolgt keine Rückerstattung oder nrechnung. ei Trassenstudien welche über den NNP resp. das NNK oder das Referenzkonzept hinausgehen, wird der des gesamte ufwand erhoben (Verrechnung ab erster Version). ei Zügen, die bei Trasse Schweiz G definitiv bestellt wurden (im Rahmen des Fahrplanverfahrens), gilt diese estellung als Trassenanfrage. erechnung nzahl ¼ Stunden Preisansatz. Es wird mindestens eine Stunde verrechnet.

48 48 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Kurzfristige earbeitungen von Gesuchen für Sicherheitsbescheinigungen oder Fahrten ohne ausreichende Zugsicherung Preisansatz Preis in CHF Gebühr für die earbeitung eines Gesuchs eschreibung Die Richtlinie des V zum «Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung» (Stand ) legt die earbeitungsfristen der IS bei der nhörung zum beantragten Verkehr durch die EVU wie folgt fest: Neuerstellung und Erneuerung Sie Teil 20 rbeitstage Erweiterung Sie Teil 10 rbeitstage Die earbeitungsfrist der IS bei Gesuchen der EVU für «Fahrten ohne ausreichende Zugbeeinflussung» beträgt zehn rbeitstage. Für die earbeitung dieser Gesuchsarten innerhalb der vorgesehenen Fristen, wird von Seite der Infrastrukturbetreiberin keine Gebühr erhoben. Die Gebühr ist dann geschuldet, wenn die Dringlichkeit des Gesuchs zur Unterschreitung der vorgesehenen Fristen bei den IS führt. erechnung nzahl kurzfristige Gesuche Preisansatz 2.18 Mahngebühren Preisansatz Preis in CHF Mahngebühr ab der 2. Mahnung eschreibung b der zweiten Mahnung, die infolge Zahlungsverzuges erstellt werden muss, werden Mahngebühren in Rechnung gestellt. erechnung nzahl Mahnung Preisansatz

49 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Zusatzleistungen 49

50 Serviceleistungen rt. 23 NZV Serviceleistungen gehören nicht zum Netzzugang und umfassen z.. Distributionsleistungen im Personenverkehr, Handling von Reisegepäck, Nachbearbeitung von Störungsinterventionen bei nicht betriebsbehindernden Mängeln, Fahrzeugreinigung, Lok an-/abhängen usw. Die Infrastrukturen der S, LS und SO bieten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und vorhandenen Ressourcen verschiedene Serviceleistungen an. Weitere uskünfte über die angebotenen Leistungen und Konditionen erhalten Sie bei: S G Infrastruktur Fahrplan und Netzdesign Trassenverkauf Hilfikerstrasse ern 65 onestopshop@sbb.ch LS Netz G Trassenverkauf ahnhofstrasse Spiez netzzugang@bls.ch Schweizerische Südostbahn G Infrastruktur etrieb ahnhofplatz 7 CH-9100 Herisau Telefon: +41 (0) planung@sob.ch Serviceleistungen können vom EVU zu frei aushandelbaren Preisen auch bei anderen Unternehmen als der IS eingekauft werden.

51

52 Verrechnungsgrundsätze 4.1 Verbindlichkeit/Haftung Für EVU, die eine Netzzugangsvereinbarung abgeschlossen haben, ist der LK ein integrierender estandteil der Vereinbarung. Widersprechen sich estimmungen der verschiedenen Vertragsbestandteile, so gilt die Widerspruchsregelung der Netzzugangsvereinbarung. Sämtliche vorliegend publizierten Preise gelten vorbehältlich nachträglicher Rechtsänderungen. Soweit der Gesetzgeber Schweizerische Gesetze und Verordnungen nach der Publikation des LK revidiert und neue oder andere als die vorliegend publizierten Preise eingeführt werden, gelten die gesetzlichen Preisansätze. Die IS haften nicht für Vermögensschäden aufgrund von Preisänderungen durch den Gesetzgeber nach der Publikation des vorliegenden LK. ei bweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen des LK ist der deutsche Text massgebend. Wo nichts anderes erwähnt ist, werden für die Infrastrukturen LS Netz G, SO, Thurbo, ST und HSG die Preisansätze der Infrastruktur S verwendet. 4.2 Rechnungsstellung Die Rechnungen werden auf ganze Rappen (nach ddition der Preiskomponenten) je Zug gerundet. Ohne spezielle bmachung werden die Rechnungen in CHF berechnet und ausgestellt. Ein EVU kann mit den IS S, Thurbo und ST vereinbaren, dass die Rechnungsstellung in Euro (EUR) erfolgt. Das EVU verpflichtet sich in diesem Fall, diese Regelung für ein ganzes Kalenderjahr beizubehalten. Das Datum der Rechnungsstellung ist massgebend für den Umrechnungskurs. Die IS LS Netz G, SO und HSG stellen ihre Leistungen ausschliesslich in CHF in Rechnung. 4.3 Ermittlung der ruttotonnen/ fehlende Datenlieferung Durchschnittliches Gewicht pro angebotenen Sitzplatz Im Personenverkehr wird zur Ermittlung der ruttotonnen pro Sitzplatz ein Durchschnittsgewicht von 20 kg berechnet und zum Tara des Zuges addiert.

53 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Verrechnungsgrundsätze Fehlende Datenlieferung betreffend Zugdaten ei fehlenden ngaben vonseiten des EVU werden die nachstehend in der Spalte «Standardwerte» aufgeführten nsätze für die erechnung des Trassenpreises angewendet: Zuggattung I-Prix Standardwerte Nettotonnen ruttotonnen Sitzplätze Energiecode 1 InterCity/EuroCity Z 2 Schnellzug/InterRegio Z 3 Regionalzug Z 4 S-ahn Z 5 RegioExpress Z 6 Güterzug Z 8 Traktorgüterzug Z 9 Lokzug 200 Z 10 Leermaterialzüge des Personenverkehrs 350 Z Mit der nwendung des Energiecodes «Z» wird der differenzierte Energiepreis für Fahrzeuge ohne Rekuperationsbremsen verrechnet. Für die erechnung des asispreis Verschleiss wird ein fiktiver Fahrtyp mit oben stehenden ngaben erstellt. Die epreisung ist in Ziffer beschrieben. 4.4 Verrechnung im Störungsfall Die Leistungen Stornierungsentgelt (Ziffer 1.3), Trassenbearbeitung (Ziffer 2.1) sowie bstellen von Eisenbahnfahrzeugen (Ziffer 2.4) werden im Störungsfall bei folgenden Ereignissen verrechnet: lle Ereignisse im usland, z.. Streckenunterbrüche, Streik, Unfall, Weigerung von Zügen usw. ei Ereignissen grösseren usmasses können die IS von den Verrechnungsgrundsätzen ab weichen. Den EVU wird fallweise das Vorgehen kommuniziert. 4.5 Preisberechnungsbeispiele Im Internet steht ein kostenloses Preisberechnungstool zur Verfügung. Sie finden es unter ì Leistungen & Preise ì Trassenpreisrechner Die im Preisberechnungstool generierten Preisangaben sind ohne Gewähr.

54 54 Verrechnungsgrundsätze Leistungskatalog Infrastruktur

55 Glossar bkürzungsverzeichnis und egriffsdefinitionen bkürzung/egriff G-IS km V LS tkm ruttotonnenkilometer CHF Definitive Trassenzuteilung ETCS EVU Fahrtyp Fahrzeugtyp FDV Grenzkosten Hauptgleiskilometer HSG I-Prix IS konzessionierter Personenverkehr KPFV kwh LK MWST nicht konzessionierter Personenverkehr NNK/NNP Definition llgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenbahninfrastruktur ngebotskilometer. nzahl angebotene Sitzplätze multipliziert mit den Trkm. Masseinheit für die erechnung des Deckungsbeitrages im nicht konzessionierten Personenverkehr. undesamt für Verkehr, 3003 ern LS Netz G ruttotonnenkilometer Masseinheit für die Verkehrsleistung. Ein ruttotonnenkilometer entspricht der eförderung einer ruttotonne (Gesamtgewicht des Zuges inklusive Wagen und Lok) über eine Entfernung von einem Kilometer. Schweizer Franken Die definitive Trassenzuteilung ist gegeben, sobald das EVU eine schriftliche estätigung der Zuteilung der bestellten Trasse erhält. European Train Control System. Europäisch interoperables Zugsicherungssystem. Eisenbahnverkehrsunternehmen Der Fahrtyp ist ein Gruppierungselement für mehrere Fahrzeugtypen, die sich hinsichtlich ihrer physikalischen Eigenschaften nicht unterscheiden. Fahrtypen werden nur von der Infrastruktur vergeben. Der Fahrzeugtyp beschreibt die rt des Fahrzeuges. Fahrdienstvorschriften Kosten der IS, welche direkt durch die gefahrenen Trassen- und ruttotonnenkilometer ausgelöst werden. Umfasst alle Gleisabschnitte, die im Regelbetrieb vom Personen- und Güterverkehr genutzt werden. Hafenbahn Schweiz G; Strecken asel ad Rbf asel Kl. Hafen und asel S R irsfelden Hafen. Durch S Infrastruktur betriebene und abgerechnete Strecken. pplikation zur Verrechnung der Infrastrukturbenützung Infrastrukturbetreiberin Regelmässige und gewerbsmässige Personenbeförderung auf Eisenbahnen ( ) und anderen spurgeführten Transportmitteln (vgl. rt. 1 bs. 2 undesgesetz über die Personenbeförderung [PG]). Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der ahninfrastruktur (SR ) Kilowattstunde Leistungskatalog Infrastruktur Mehrwertsteuer Verkehre, die nicht unter das Personenbeförderungsregal fallen wie z.. Güterverkehr und usflugsfahrten/dampffahrten (vgl. rt. 8 Verordnung über die Personenbeförderung [VP]). Netznutzungskonzept gemäss rt. 19 ff KPFV Netznutzungsplan gemäss rt. 9a ff NZV NZV Netzzugangsverordnung (SR ) NZV-V Verordnung des V zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (SR ) PG undesgesetz über die Personenbeförderung (SR 745.1)

56 56 Glossar Leistungskatalog Infrastruktur 2019 bkürzung/egriff Regeltrasse RPV S ST SO SOLL-Fahrplan SWD THURO Trasse Trassenkilometer Trassenoption Trkm VP Definition Eine Regeltrasse ist eine im Jahresfahrplan eingeplante Trasse mit einer definierten Verkehrsperiode. Regionaler Personenverkehr Schweizerische undesbahnen Sensetalbahn, Strecke Flamatt Laupen. Durch S Infrastruktur betriebene und abgerechnete Strecke. Schweizerische Südostbahn G Fahrplan der definitiv zugeteilten Trasse Silent Wagon Database Datenbank des V mit lärmsanierten Eisenbahnfahrzeugen die nspurch auf einen Lärmbonus gemäss Ziffer haben. Strecke Wil Weinfelden Kreuzlingen. Durch S Infrastruktur betriebene und abgerechnete Strecke. Eine Trasse ist der zur Verfügung stehende örtlich und zeitlich definierte Fahrweg. Masseinheit. Ein Trassenkilometer entspricht der enutzung der Schieneninfrastruktur durch einen Zug über eine Entfernung von einem Kilometer. Die Trassenoption sichert ein Vorrecht auf eine bestimmte Trasse. Will ein anders EVU eine mit einer Option belegten Trasse definitiv bestellen, muss die Optionsnehmerin die Trasse entweder bestellen oder freigeben. Trassenkilometer Verkehrsperiode: Festlegung der Tage, an denen der Zug verkehrt. VP Verordnung über die Personenbeförderung (SR ). Wartezeit Wh ZSW Zwischenstationen Verwendung bei der Zuteilung der Trassenqualität. Die Wartezeit ergibt sich aus betrieblichen Haltezeiten sowie aus Fahrzeiterhöhungen im SOLL-Fahrplan, zum eispiel aufgrund Distanz zu vorausfahrenden langsameren Zügen. llfällige Zeitdifferenzen zwischen einer vom EVU bestellten und der von der IS zugeteilten Haltezeit gelten nicht als Wartezeit. Wattstunde Zentralstellwerk ei den Verkehren mit Zwischenstationen handelt es sich um Zubringerzüge des Güterverkehrs, für die Überführung beladener und leerer Wagen zwischen den sich auf dem schweizerischen Schienennetz befindenden Güterverkehrsstellen und Zugbildungsanlagen in der Fläche oder den Rangierbahnhöfen. Die mitgeführten Wagen müssen zur Sammlung beziehungsweise Verteilung auf mehrere Güterverkehrsstellen vorgesehen sein.

57 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Glossar 57

58 nhänge nhang 1 Änderungsverzeichnis Informationen über geänderte Ziffern im LK 2019 gegenüber dem LK 2018 (usgabe Oktober 2016) Kapitel llgemein Ziffern diverse kleinere redaktionelle npassungen egriff «Ferngüterzug» ersetzt durch Güterzug 1. Grundleistungen (asispreis Verschleiss): uslagerung erechnungsbeispiel in separates Dokument (Lärmbonus im Güterverkehr): diverse Präzisierungen (ufnahme Hinweis, wie nicht automatisch abgerechnete Lärmboni geltend gemacht werden können/präzisierung edingungen zur automatischen brechnung und uszahlung Lärmbonus/Verzeichnis lärmbonusberechtigter remstypen) 1.3 (Stornierungsentgelt): zusätzliche bstufungen mit Faktor 0.7 (30 bis 5 Tage vor bfahrt) und Faktor 0.8 (4 Tage bis 24 Stunden vor bfahrt [statt Uhr Vortag]), Faktor 1.0 neu ab 24 Stunden vor bfahrt (statt wie bisher Uhr Vortag) bis zur bfahrt des Zuges 1.3 (Stornierungsentgelt): Präzisierung rt. 19d bs. 3 lit. b NZV durch ufnahme in eigener Tabelle «Stornierungen auf überlasteten Strecken» 1.3 (Stornierungsentgelt): Präzisierung Zeitpunkt der fahrplanmässigen bfahrt zur nwendung Faktor (Stornierungsentgelt): Präzisierung Feiertagsregelung ( für Fahrplanwechsel und Feiertagsverkehre statt Festtagsverkehre und Ferragosto ) (Deckungsbeitrag im konzessionierten Personenverkehr): Präzisierung Erlösberechnung 1.5 (ezug Energie ab Fahrdraht): komplette Überarbeitung Ziffer mit Einbau nreizmodell für die usrüstung der Triebfahrzeuge mit Energiemessgeräten 2. Zusatzleistungen 2.3 (Rangieren in Rangierbahnhöfen): redaktionelle npassungen, Definition «Wagen», egriff Wagengrundgebühr durch Grundgebühr ersetzt 2.6 (Versorgung mit Strom bei Zusatzleistungen): komplette Überarbeitung der Ziffer mit neuer Möglichkeit zur Erfassung des Ist-Verbrauchs über Triebfahrzeuge mit Energiemessgeräte und Möglichkeit zur nwendung des Netzlastfaktors 2.12 (nzeigegeräte für Kundeninfo): Neugruppierung Geräte und Preisanpassungen; neue durchschnittliche Lebensdauer der Geräte, neue Kontakt-Mail 2.15 (ezug Vorschriften): neue Telefonnummer bei IS S G 2.16 (Trassenstudien): neues Preiselement für Trassenstudien ausserhalb NNK/NNP bzw. Referenzkonzept (Verrechnung ab erster ¼-Stunde mit usnahme von Trassenstudien zu nträgen, welche via Änderungsmanagement vom V bewilligt wurden) 3. Serviceleistungen neue -dresse bei IS LS Netz G 4. Verrechnungsgrundsätze (Verrechnung von historischen Fahrzeugen): löschen ganzer Ziffer weil die Verrechnung nach Fahrtypen bzw. mit den Defaultwerten erfolgt 5. Glossar ufnahme neuer egriffe NNK/NNP, SWD

59 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhänge nhänge nhang 2 (ahnhöfe für ZL bstellen): alle nicht aufgeführten ahnhöfe mit bstellkapazitäten sind der Kategorie C zugeteilt (usdehnung der bisherigen Regelung von LS Netz G und SO auf IS S) nhang 3 (Umwandlungstabelle NeTS-Kategorie in Zuggattung I-- Prix): ufnahme fünf neue NeTS-Zugkategorien (NJ, IRE, R, TER, TE2)

60 60 nhänge Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhang 2 ahnhofliste für ZL bstellen von Eisenbahnfahrzeugen ülach arau urgdorf arau G ussigny arberg usswil ffoltern am lbis igle C rnegg Cham rth-goldau Chiasso u ZH Chiasso Smistamento Chur aden D asel S Däniken asel S G Däniken R asel S R Delémont asel St. Johann Dielsdorf assersdorf Dietikon einwil am See Dottikon-US ellinzona Dübendorf ellinzona S. Paolo ern E ern ümpliz-nord Effretikon ern JKLM Egerkingen ern Weyermannshaus Embrach iasca Emmenbrücke iberbrugg Erstfeld iberist LS Etzwilen iel/ienne iel/ienne R F ilten Frauenfeld irmensdorf Industrie Fribourg/Freiburg ischofszell Nord Frutigen odio rig G rig R Genève rugg G Genève La Praille uchs SG Genève-éroport uchs SG R Gerlafingen uchs-dällikon Gisikon-Root

61 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhänge 61 Gland Lausanne-Sébeillon Glarus Lenzburg Glattbrugg Locarno Goldach Lugano Vedeggio Goppenstein Luzern Gossau SG Lyss Gümligen M H Mägenwil Häggenschwil-Winden Martigny Herisau Meilen Hinwil Mendrisio Horgen Menznau Horw Möhlin Hüntwangen-Wil Monthey Huttwil Morges Münchenstein I J Murten/Morat Immensee Muttenz Ins Interlaken Ost N Interlaken West Näfels-Mollis Netstal K Neuchâtel Kaiseraugst Neuchâtel-Triage Kandersteg Nieder- und Oberurnen Kemptthal Niederglatt Killwangen-Spreitenbach Nyon Kloten Koblenz O Kreuzlingen Oberwinterthur Kreuzlingen Hafen Oberwinterthur U Olten L Olten Hammer La Chaux-de-Fonds Olten R Lachen Ostermundigen Landquart Otelfingen Langenthal Langenthal G P Langnau Payerne Lausanne Pfäffikon SZ Lausanne Triage Porrentruy

62 62 nhänge Leistungskatalog Infrastruktur 2019 Pratteln Stäfa Puidoux-Chexbres Steinhausen St-Maurice R St-Triphon Rangierbahnhof Limmattal RL Sulgen Rapperswil Sursee Regensdorf-Watt Rekingen G T Renens VD Tankanlage Rümlang Rheinfelden Thalwil Richterswil Thörishaus Station Romanshorn Thun Romanshorn G Thun G Romont Turgi Rorschach Rothenburg U V Rothrist Uetikon Rothrist G Uster Rotkreuz Uzwil Rümlang Vallorbe Rüti ZH Vernier-Meyrin Cargo Vevey S Villeneuve Samstagern Sargans W Y Schaffhausen Wädenswil Schaffhausen G Walchwil Schindellegi-Feusisberg Waldibrücke Schlieren Wallisellen Schönbühl S Wangen bei Olten Schwarzenbach SG Wattwil Schwerzenbach ZH Weesen Schwyz Weinfelden Sion Wettingen Sissach Wetzikon Solothurn Wil Spiez Winterthur St. Gallen Winterthur G St. Gallen G Winterthur Grüze St. Gallen Haggen Winterthur Töss St. Gallen Winkeln Wittenbach St. Margrethen Yverdon-les-ains

63 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhänge 63 Z Ziegelbrücke Zofingen Zollikofen Zug Zürich ltstetten Zürich Herdern bstellgruppe Zürich Mülligen Zürich Oerlikon Zürich P Zürich Seebach Zürich Tiefenbrunnen Zürich Vorbahnhof Zürich Wollishofen Zweisimmen Nicht aufgeführte ahnhöfe mit bstellkapazitäten sind der Kategorie C zugeteilt.

64 64 nhänge Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhang 3 Umwandlungstabelle NeTS-Kategorie in Zuggattung I-Prix Planung brechnung Zuteilung Trassenqualität NeTS ID NeTS Kategorie Zuggattung I-Prix Code I-Prix Kategorie CI CIS CNL EC EN IC ICE ICN NJ NZ RJ TGO TGV Neigezug International 200 km/h Neigezug International > 200 km/h City Night Line EuroCity Euro Night InterCity InterCityExpress InterCity Neigezug national Nightjet Nachtzug Railjet Talgo Hotelzug Train à grande vitesse InterCity/EuroCity 1 / 1 / 1 C / 1 C / 1 / 1 / 1 C C / 1 C / 1 G GP RZ EZ IR IRE JT RSP SZ VE ReiseExtrazug Non-Public ReiseExtrazug Public utoreisezug Eilzug InterRegio Interregio-Express Jail Train Rangierzug auf die Strecke mit Personenbeförderung Schnellzug Voralpenexpress Schnellzug/ InterRegio 2 C C C / 1 / 1 C C C / 1 / 1 T TP MP R R S SN TER RE TE2 utotunnelzug inkl. utoverlad Kandersteg Goppenstein utotunnelzug mit Personenbeförderung Leermaterialzug mit Personenbeförderung Regio Regionalbahn S-ahnzug S-ahn Nachtzug Train exp. Régional < 200 km/h RegioExpress Train exp. Régional 200 km/h Regionalzug 3 / 1 / 1 C / 1 S-ahn 4 C / 1 / 1 RegioExpress 5 / 1

65 Leistungskatalog Infrastruktur 2019 nhänge 65 Planung brechnung Zuteilung Trassenqualität NeTS ID NeTS Kategorie Zuggattung I-Prix Code I-Prix Kategorie KV CEX/ PZ FG GI GM GZ NG PRG SIM UKV DZU GP LRZ NGU RSL/RSI TG TGU ML MV DZ L/LE RS T TL Güterzug des begleiteten kombinierten Verkehrs, Rollende Landstrasse (RLS) Cargo Expresszug/Postzug Ferngüterzug Güterzug WLV International Leerwagenzug (Güterzug) Ganzzug Nahgüterzug EWLV Versuchs- und Messzug (Güterverkehr) Güterzug kombinierter Verkehr (SIM Lötschberg Simplon) Güterzug des unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) Dienstzug ohne remsrechnung Güterzug mit Personenbeförderung Lösch- und Rettungszug, Hilfswagen Güterzug ohne remsrechnung Rangierzug auf die Strecke mit Last/Fahrten ohne Signalbedienung Traktorgüterzug Traktorgüterzug ohne remsrechnung aumaschinenzug 80 km/h (nur selbstfahrend) aumaschinenzug > 80 km/h (nur selbstfahrend) übrige Dienstzüge (Infrastruktur) Lokzug/Lokextrazug Rangierzug auf Strecke, ohne Last Traktorlok (EVU) Traktorlok (Infrastruktur) Güterzug 6 D 2 D 2 D 2 D 2 D 2 D 2 D D 2 D 2 D 2 Traktorgüterzug 8 D D D D D D D Lokzug 9 D D D D D D D MT MU PRP RSM Leermaterialzug (Reisezugwagen) Leermaterialzug (Reisezugwagen) ohne remsrechnung Versuchs- und Messzug (Personenzug) Rangierzug auf die Strecke Leermaterial P Leermaterialzug des Personenverkehrs 10 C C C C 1 ei Zügen mit einer Fernverkehrs-Konzession kommt die Kategorie zur nwendung, in allen anderen Fällen die Kategorie. 2 ei Wartezeiten von weniger als 15 Minuten kommt Qualität/Kategorie C zur nwendung

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68 S G Infrastruktur Fahrplan und Netzdesign Hilfikerstrasse ern 65, Schweiz usgabe Oktober 2017

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