Comment. der Landsmannschaft BADENIA - Mittweida zu Ulm. Seite 2

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2 Comment der Landsmannschaft BADENIA - Mittweida zu Ulm Seite 2 V

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 I. Geltungsbereich des Comments 8 I.1. Allgemeines zum Couleur-Comment 8 I.2. Allgemeines zum Bier-Comment 8 II. Der Couleur-Comment 9 1 Allgemeines 9 2 Couleurdefinition 9 2a Voll-Couleur 9 2b Halb-Couleur 9 2c Vollwichs 9 3 Couleurband 10 4 Kopfbedeckung 11 5 Couleurzipfel 12 6 Banner 13 7 Couleur allgemein 13 8 Couleur im Trauerfall 14 9 Umgang mit Couleur Tanzen Grüßen Zutrinken Bundescantus Nationalhymne 17 Allgemeine Zeremonien Aufnahme und Brandung Burschung Bandverleihung Zipfeltausch Leibverhältnis und Taufe Farbenhochzeit Beerdigung Korporierter (Couleurbegräbnis) 19 Seite 3 V

4 Das Chargieren Grüßen Chargieren Banner 21 Allgemeine Regeln Gäste Essen Abholen 21 III. Der Bier-Comment 22 Die Kneipe 22 1 Definition der Kneipe 22 2 BI-, BV-Tafel 22 3 Hochoffizium 22 4 Inoffizium 22 5 Fidulität 22 6 Der Kneipablauf 23 7 Die Kneiptafel 23 8 Leitung der Kneipe 23 9 Rechte des Fuxmajors Pünktlichkeit Kneipregeln Pflichten an der Kneiptafel Rechte an der Kneiptafel Spezielle Rechte des Brandfuxen 26 Allgemeine Kneipgesetze Kommando Verbum Tempus Silentium Gesang 27 Seite 4 V

5 Bierstrafen Bierehre Bier-Verschiss (BV) Gründe für den BV Herauspauken aus dem BV Berufung Sonstige Bierstrafen Kneipnamen Vom Trinken Definition Ganzer Bierimpotenz Vom Steigenlassen Frische Blume Das Löffeln Das Stangenabfassen Das Tempeln 34 Zeremonien Die Reception Die Brandungskneipe Die Burschungskneipe Die Burschenprüfung Die Burschung Der Landesvater Der Salamander Das Totengedenken Die Trauerkneipe 44 Biergerichtliche Zeremonien Der Bierjunge Die Biermensur Der Bierjunge Die Biermensur Das Biergericht 47 Gesellige Zeremonien Vor- und Nachtrinken Auf s Spezielle Von der frischen Blume Vom Stiefeltrinken 49 Seite 5 V

6 Bierspiele und Gesänge Umgekehrtes Bierdorf Der Stich-Cantus (Stech-Comment) Das Streitgespräch Die Hochkneipe Der Pappenheimer Leibverhältnis und Zipfeltausch 52 Anhang 53 Fremdwörter-Verzeichnis 53 Bundescantus 56 Seite 6 V

7 COMMENT der L! BADENIA MITTWEIDA zu ULM im MSC (Entwurf Comment-Kommission Juni 2007) Stand _Lektro Verantwortlich: Christian Höss Martin Wadepohl Arved Fritze v/o Bulli v/o Sanka v/o Lektro Vorwort Nach vielen Farbensemestern ohne gültigen Badenen-Comment wurde im WS 2006/2007 mit der Ausarbeitung dieses Comments auf der Grundlage vorhandener Comment-Fragmente und früherer Überarbeitungen begonnen. Die Comment-Kommission hatte dabei eine Gratwanderung zwischen Historie und dem Bedürfnis der Modernisierung zu meistern. Dabei sind wir nicht immer konsequent gewesen und wollten es auch gar nicht. Trotzdem wir den Comment sprachlich modernisiert haben, blieb die korporationsstudentische Tradition gewahrt. Überflüssiger Ballast, der in der Landsmannschaft Badenia ohne Bedeutung ist, wurde entfernt. Wichtige Regeln, deren Notwendigkeit sich aus dem Korporations- und Kneipleben ergab, wurden neu aufgenommen. Aber nicht alle Details wurden mit dem Comment geregelt. Insbesondere beim Kneipablauf soll dem agierenden Präsiden Gestaltungsfreiheit zur Führung lebendiger Kneipen gegeben werden. Wir wünschen unseren Bundesbrüdern und Gästen mit diesem Comment viel Spaß bei unseren Kneipen und im Couleurleben. Vivat-Crescat-Floreat Badenia! Ulm, im April 2007 Bulli Lektro Sanka Seite 7 V

8 I. Geltungsbereich des Comments I.1. Allgemeines zum Couleur-Comment Es ist Pflicht aller Korporierten, an Veranstaltungen der eigenen Korporation sowie beim Besuch von Veranstaltungen anderer Korporationen, Vollcouleur zu tragen. I.2. Allgemeines zum Bier-Comment I.2.1. Der Bier-Comment ist der Inbegriff der Regeln und Satzungen, nach denen sich alle Mitglieder der Landsmannschaft Badenia-Mittweida zu Ulm im MSC in allen Biersachen zu richten haben. I.2.2 a.) b.) c.) d.) Zweck des Bier-Comment ist: zu regeln wie der commentmäßige Stoff mit Würde und Anstand zu sich genommen wird; das Miteinander der verschiedenen Mitglieder der Korporation zu gestalten; den Rahmen des Kneipablaufs vorzugeben; Festlegung der Strafen für diejenigen, welche gegen diesen Comment verstoßen. I.2.3. Nachfolgender Bier-Comment gilt überall da, wo Mitglieder der Landsmannschaft Badenia-Mittweida zu Ulm im MSC in korporationsstudentischem Geiste zusammenkommen. I.2.4. Jedes Mitglied der L! Badenia-Mittweida zu Ulm im MSC muss diesen Comment anerkennen und sollte ihn vollständig beherrschen! Seite 8 V

9 II. Der Couleur-Comment 1 Allgemeines Unter Couleur-Comment versteht man die meist althergebrachten Regeln, die beim Tragen studentischer Farben (Couleur) beachtet werden müssen. 2 Couleurdefinition 2a Voll-Couleur Zum Voll-Couleur gehören: a) Couleurband b) Mütze / Straßencerevis c) Couleurzipfel d) Korporationsnadel 2b Halb-Couleur Zum Halb-Couleur gehören: a) Couleurband b) Couleurzipfel c) Korporationsnadel (sofern ein Jackett/Sakko getragen wird) Der aktive Senior bestimmt für die Aktivitas und die Philister, der AH- Senior für die Alten Herren, welches Couleur zu besonderen Veranstaltungen wie öffentlichen Vorträgen, studentischen Veranstaltungen und dergleichen zu tragen ist. a.) 2c Vollwichs Hierzu gehören: Paradecerevis Pekesche mit Verschnürungen in den Korporationsfarben Paradeschärpe (von rechts oben nach links unten, ganz außen getragen) Bierzipfel (sichtbar auf der linken, oberen Pekeschenseite) Couleurband (Senior zusätzlich die Bänder der Freundschafts- und Patenschaftskorporationen) Amtsbänder (MSC-Band, FM-Band etc) Weiße Handschuhe Weiß gestärkte Stulpen Weiße Stiefelhose Schwarze Leder- oder Lackschäfte (Schwarze Lederschuhe) Seite 9 V

10 Gehänge aus Leder (Schleppriemen nie zwischen den Beinen durchgezogen) Paradeschläger mit Scheide b.) Bei internen Veranstaltungen, zu denen kein Vollwichs getragen wird, sondern lediglich die Pekesche und Cerevis zur schwarzen Hose (so genannter Salonwichs), darf die Paradeschärpe nicht umgelegt werden. Die Schärpe gehört ebenso wie Stulpen, Gehänge und Scheide nur zum Vollwichs! 3 Couleurband a) Es tragen Prae-Fuxen Krasse Fuxen Brandfuxen aktive Burschen Philister Alte Herren Ehrenburschen Ehrenmitglieder Couleurschwestern Das Prae-Fuxenband (einfarbig, gelb mit goldener Perkussion) Das Fuxenband (zweifarbig, gelb/rot mit Goldener Perkussion Das Fuxenband (zweifarbig, rot/gelb mit Goldener Perkussion) Das Burschenband (dreifarbig, gelb/rot/gelb mit goldener Perkussion) Das Burschenband Das Burschenband Das Burschenband Das Burschenband Das Damenband (Weinband) (schmal, dreifarbig, gelb/rot/gelb mit goldener Perkussion) b.) Ehrenband: Das mit dem Wahlspruch der Korporation bestickte Burschenband trägt vor und nach dem Wahlspruch je ein gesticktes Eichenblatt. Der Bandknopf trägt ebenfalls als Gravierung den Wahlspruch. Das Ehrenband wird auf Grund eines GC-Beschlusses mit einer Urkunde am Stiftungsfest (Festkommers) verliehen. c.) Weinbänder werden von offiziell ernannten Couleurschwestern bei Korporationsveranstaltungen getragen. Diese Bänder werden nicht bestickt. Seite 10 V

11 d.) Couleurbänder anderer Korporationen: Diese Bänder dürfen nur nach offizieller Verleihung und mit Genehmigung des zuständigen Convents der eigenen Korporation getragen werden. Die verleihende Korporation holt vorher die Zustimmung bei der Badenia ein. Das Band der eigenen Korporation liegt stets oben, darunter folgen verliehene Ehrenbänder. Bei Besuch einer dieser Korporationen sollte das entsprechende Band als zweites sichtbar unter dem der eigenen Korporation getragen werden. Beim Anzug werden Couleurbänder grundsätzlich über der Weste und über der Krawatte getragen. Das Verstecken der Bänder unter einer Krawatte ist eine Unsitte und hat zu unterbleiben. Bei der Verleihungszeremonie wird das Couleurband über dem Sakko getragen. e.) Couleurschleifen Couleurschleifen werden an Damen auf Antrag vom GC verliehen. 4 Kopfbedeckung a.) Mütze: Die Mütze wird von allen Korporationsmitgliedern getragen. Damen tragen keine Couleur-Kopfbedeckung, auch nicht in der Urfidulität! Bei Festansprachen usw. ist die Kopfbedeckung (Mütze) abzunehmen. Der feierliche Landesvater wird nur mit Mütze gestochen, hierzu tragen auch die Chargierten im Vollwichs die Mütze. Nach dem Landesvater ist die durchstochene Mütze baldmöglichst auszusticken. b.) Straßencerevis: Ein Straßencerevis kann bei nicht hochoffiziellen Veranstaltungen getragen werden. Es wird am Hinterhaupt getragen (Zirkel von hinten lesbar). An hochoffiziellen Anlässen ist allein nur die Mütze zu tragen. c.) Paradecerevis: Das Paradecerevis wird zum Wichs getragen, über Ausnahmen entscheidet der Aktive X. Es ist am Vorderhaupt zu tragen. Das Paradecerevis wird im Gegensatz zum Straßencerevis so getragen, dass der Zirkel von vorne lesbar ist. Seite 11 V

12 Bei Festansprachen usw. grüßen Cerevisträger kurz und nehmen die Hand bei der Ansprache wieder herunter. d) Die Mütze ist dem Stürmer und das Cerevis dem Barett gleich zu achten. 5 Couleurzipfel a. Bierzipfel: Prae-Fuxen tragen den Prae-Fuxenzipfel (hinteres Band gelb-rot-gelb und vorderes nur gelb); Fuxen den Zipfel mit Burschenband; aktive und inaktive Burschen mit Burschenband; Alte Herren mit Burschenband. b.) Weinzipfel: Nur für aktive, inaktive Burschen und alte Herren; Farben wie im Bierzipfel, Dedikationsschieber dürfen nur am Weinzipfel getragen werden. c.) Sektzipfel: Sektzipfel tragen Bundesschwestern. Der GC kann Sektzipfel an Nicht-Bundesschwestern verleihen. d.) Trageweise: Bier- und Weinzipfel werden nur an der rechten Seite getragen. (Westentasche oder Hosenbund). Sektzipfel werden am Armband der Damen oder an einer Brosche an der linken Brustseite getragen. Couleurschleifen tragen Damen nur an der Brust! Grundsätzlich sei hier darauf aufmerksam gemacht, dass Couleurgegenstände in den Farben einer Korporation geschützt sind und darüber von Nichtmitgliedern nicht verfügt werden darf. Näheres regelt die Satzung. Das Verleihen von Couleurgegenständen (auch von Zipfeln und Schiebern) bedarf der Genehmigung des zuständigen Convents der eigenen Korporation. Seite 12 V

13 6 Banner Das Banner wird im Bannerschrank entrollt aufbewahrt und nur in der Schutzhülle transportiert. Im eigenen Haus kann es auch entrollt in einem Bannerständer aufbewahrt werden. Die Aufstellung der Banner im Festsaal erfolgt nach den Weisungen der jeweils gastgebenden Korporation. 7 Couleur allgemein Die Farbenbänder werden von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen. Eine Ausnahme bilden Amtsbänder z.b. das Fuxenband des Fuxmajors und das Band des MSC, die beide unter dem Farbenband der eigenen Korporation gekreuzt von der linken Schulter zur rechten Hüfte getragen werden. Beim Smoking und Frackanzug wird das Weinband waagerecht über der Brust getragen. Inhaber mehrerer Bänder tragen diese in der Reihenfolge ihrer Verleihung. Das zur Kopfbedeckung gehörende Band ist an die vorderste Stelle zu setzen. Bundesschwestern tragen grundsätzlich nur das Weinband, und zwar von der rechten Schulter zur linken Hüfte (niemals Burschenband). Die Reihenfolge der Farben als Wandschmuck oder Tischläufer wird von rechts nach links angeordnet vom Besucher aus gesehen. In der gleichen Weise sind die Bänder in den Couleurzipfeln einzuziehen. Zu allen gesellschaftlichen Veranstaltungen ist nach Möglichkeit dunkler Anzug (Kombination) mit weißen Hemd und Krawatte zu tragen. Der Bedeutung der Veranstaltung sollte Rechnung getragen werden. Kurze Hosen und grellbunte Kleidung sind auf allen hochoffiziellen Couleurveranstaltungen nicht gestattet. Bei hochoffiziellen Couleurveranstaltungen ist grundsätzlich zum Hemd ein passender Binder zu tragen. Das Ablegen des Jackett / Sakko ist nur in ganz internem Kreis unter ganz besonderen Umständen ausschließlich im Kneipraum gestattet, jedoch nicht während des offiziellen Teiles. Beim Verlassen des Kneipraumes, auch vorübergehend, ist unter allen Umständen das Jackett / Sakko wieder anzuziehen. Seite 13 V

14 Vollcouleur wird im Allgemeinen nicht in der Öffentlichkeit getragen. Vollcouleur oder Halbcouleur kann in besonderen Fällen vom Senior für Couleurbummel, Feiern der FH, öffentliche Feiern usw. angeordnet werden. In der Öffentlichkeit wird ansonsten als äußeres Zeichen nur die Korporationsnadel getragen. Füxe und aktive Burschen tragen den Bierzipfel. 8 Couleur im Trauerfall Bei Trauerfällen innerhalb der Korporation wird Trauerflor angelegt, indem das Couleurband mit einem schwarzen Florstreifen umschlungen wird. Das Mützenband wird mit schwarzem Flor abgedeckt oder eine schwarze Florrosette an der linken Mützenseite getragen. Paradecerevis und Schärpen werden mit Trauerflor umhüllt. Am Banner wird ein Trauerflor getragen. Die Zeitdauer der Couleurtrauer wird im Einvernehmen der Aktiven- und AH-Chargen festgelegt. Während einer Trauerkneipe, bei einer Trauerfeier oder bei der Beisetzung sind Banner, Cerevis und Schärpen mit schwarzem Flor zu versehen. Der Besuch eines Festballes befreundeter Korporationen ist mit Abzeichen der Couleurtrauer nicht statthaft. 9 Umgang mit Couleur Das Ablegen der Kopfbedeckung sollte grundsätzlich unterbleiben! Für die Dauer einer Veranstaltung behalten alle BbrBbr ihre Kopfbedeckung auf, auch wenn man den Platz im Veranstaltungsraum verlässt. Das Werfen der Kopfbedeckung, z.b. das Werfen der Mütze von der Tanzfläche auf einen Stuhl oder Tisch, ist gesellschaftlich unmöglich. Auch in vorgerückter Stunde ist es nicht erlaubt, mit Mütze oder Cerevis einen Mädchenkopf zu schmücken. Beim Essen wird die Kopfbedeckung abgenommen. Seite 14 V

15 Beim Aufsuchen der Toilette bleibt die Kopfbedeckung auf dem Stuhl (niemals auf den Tisch!) und zwar mit dem Futter nach unten liegend. Ein Unter-den-Arm-Klemmen oder auf dem Rücken halten ist unmöglich. Das Tragen von Couleur-Kopfbedeckung auf der Toilette ist mit schweren Couleurstrafen zu ahnden! Eine studentische Kopfbedeckung wird niemals auf einen Garderobenhaken oder ähnliches aufgehängt (schwere Verunglimpfung des Couleurs!). Muss ein Chargierter im Vollwichs eine Toilette aufsuchen, so hat er einen Bundes-oder Farbenbruder zu bitten, vor der Toilettentür Paradecerevis, Handschuhe und Schläger (mit Scheide) zu übernehmen. Fordert es die Witterung, dass ein Mantel zum Vollcouleur getragen wird, sollten nach Möglichkeit die Farben sichtbar sein. In der Öffentlichkeit d.h. auf der Straße dürfen nur Straßencerevis oder Mütze getragen werden; Ausnahme: Offizielle Umzüge in Vollwichs. 10 Tanzen a.) Kopfbedeckung Fordert ein Bbr eine Dame zum Tanz auf, so nimmt er vor dem Platz der Dame die Mütze mit der rechten Hand ab und hält sie vor der Brust, während er mit einer leichten Verbeugung zum Tanz bittet. Ist die Dame in Herrenbegleitung, so ist es guter Usus, zunächst den Begleiter um Erlaubnis zu bitten. Die Mütze wird während des Tanzes auf dem Stuhl der Dame abgelegt und zwar mit dem Futter nach unten. Cerevisträger grüßen bei der Aufforderung und Verabschiedung der Dame. Beim Tanz behalten sie die Kopfbedeckung auf. b) Schlägerhandhabung Beim Chargentanz: Die linke Hand des Chargen ergreift die Schlägerscheide. Die rechte Hand der Dame ruht auf der Schlägerglocke. Seite 15 V

16 11 Grüßen Im Kneipraum begrüßen sich Corporierte durch Anlegen der rechten Hand an das Cerevis (Aufstechen) vor dem Händedruck. Träger einer Mütze nehmen diese ab und halten sie während des Händedrucks in der linken Hand. Im Freien grüßen sich Cerevisträger bei der Begegnung durch Handanlegen an die Kopfbedeckung. Mützenträger grüßen sich, indem sie die Mütze etwa zwei bis drei Schritt vorher ziehen und vor die Brust halten. 12 Zutrinken Trägt ein Corporierter eine Mütze und trinkt er jemandem zu bzw. wird ihm zugetrunken, so nimmt er die Mütze mit der rechten Hand ab, gibt sie in die linke und hält sie vor die Brust, damit das Glas mit der rechten Hand angefasst werden kann. Mit der rechten Hand wird die Mütze wieder aufgesetzt. Träger von Cerevis grüßen vor dem Zutrinken durch Anlegen der rechten Hand an den Rand des Cerevis. Ein nochmaliges Grüßen nach dem Absetzen des Glases ist nicht notwendig. 13 Bundescantus Das Farben- oder Bundeslied ist eine feierliche Hymne, die nur bei festlichen Anlässen angestimmt werden sollte. Jeder Badene hat sie zu beherrschen! Beim Singen des Bundescantus (Farbenlied) einer anderen Korporation erheben sich die Farbenträger. Es singt nur die gastgebende Korporation. Träger von Cerevis legen beim Farben- und Bundeslied die rechte Hand mit den Fingerspitzen an den Rand der Kopfbedeckung (Aufstechen). Mützenträger nehmen die Mütze ab und halten sie vor die Brust. Seite 16 V

17 14 Nationalhymne Beim Singen der Nationalhymne erheben sich alle Farbenträger. Cerevisträger stechen auf, Mützenträger nehmen die Mütze ab. Bei der Nationalhymne werden die Schläger mit gestrecktem rechtem Arm gekreuzt gehalten (Farben zeigen nach vorn), es wird nicht zusätzlich aufgestochen. Allgemeine Zeremonien 15 Aufnahme und Brandung Die feierliche Aufnahme eines Fuxen und die Überreichung des Fuxenbandes geschehen im hochoffiziellen Teil einer Veranstaltung. Die Brandung nach dem ersten Semester findet in der Fidulität statt. 16 Burschung Die endgültige Aufnahme eines Mitgliedes d.h. die Burschung mit der Verleihung oder Überreichung des Farbenbandes hat in feierlichster Form im hochoffiziellen Teil einer Veranstaltung der Landsmannschaft Badenia zu erfolgen. 17 Bandverleihung Die Verleihung unseres Farbenbandes an einen Ehrenburschen oder Ehren-AH erfolgt anlässlich einer hochoffiziellen Veranstaltung. Die Verleihung des gestickten Ehrenbandes hat während einer hochoffiziellen Veranstaltung zu geschehen. Auch hier ist eine entsprechende feierliche Form zu wählen, die mit passenden Worten einzuleiten ist. Beim Verleihen von Farbenbändern haben sich die anwesenden Farbenträger zu erheben, Cerevisträger stechen auf, Mützenträger nehmen die Mütze ab. Seite 17 V

18 18 Zipfeltausch Bedeutung Der Couleurzipfel ist das äußere Zeichen einer besonderen tiefen persönlichen Freundschaft zwischen Corporierten. Die Verleihung ist immerhin eine Art Farbenverleihung und sollte sehr gut überlegt sein, damit nicht der Wert des Zipfels und der Farben gemindert wird. Die Verleihung eines Farbenzipfels hat in würdiger Form und nur im hochoffiziellen Teil einer Veranstaltung zu erfolgen. Die Überreichung ist mit commentmäßigem Stoff zu bekräftigen. Fuxen können außer mit ihrem Leibburschen keine Zipfel tauschen. 19 Leibverhältnis und Taufe Das Leibverhältnis bekundet ein besonders enges Verhältnis eines Fuxen (Leibfux / Biersohn) zu einem Burschen (Leibbursche / Biervater) innerhalb der Landsmannschaft Badenia. Es wird durch den Tausch des Bierzipfels an den Leibfux und des Weinzipfels an den Leibburschen dokumentiert. Leibverhältnis und Taufe sollten vor der Burschungskneipe erfolgen. Der Bierspitz sollte aus einem Wort bestehen und nicht mehr als drei Silben enthalten. Hinweis zur Taufrede: Es gilt der alte Grundsatz: In der Kürze liegt die Würze! 20 Farbenhochzeit Heiratet ein Corporierter und haben die Chargierten zeitlich und räumlich Gelegenheit, an der Trauung teilzunehmen, so soll nach Möglichkeit chargiert werden. Hierbei nehmen die Chargierten im Vollwichs teil. Die Art des Chargierens muss von Fall zu Fall entschieden werden, da sie von der Örtlichkeit abhängt. Bei kirchlichen Trauungen ist anzustreben, dass die Chargierten vor dem Portal Aufstellung nehmen, so dass das Paar unter den gekreuzten Schlägern durchgeht. In der Kirche dürfen die Schlägerklingen im Allgemeinen nicht entblößt werden, es sei denn, dies ist vorher mit dem zuständigen Pfarrer besprochen. Seite 18 V

19 21 Beerdigung Korporierter (Couleurbegräbnis) Bei der Beisetzung eines Korporierten oder an der Trauerfeier sollten wenn irgend möglich drei Chargierte der Korporation teilnehmen. Sie nehmen je nach Örtlichkeit ausreichend früh an dem aufgebahrten Sarg Aufstellung. Während der Trauerfeier sollten sie möglichst unbeweglich stehen oder Bewegungen nur langsam oder unmerklich ausführen. Während eines Gebetes oder bei sonstigen Anlässen, wo eine Ehrenbezeigung zu erweisen ist, wird das Banner gesenkt bzw. gegrüßt. Am Grabe selbst nehmen sie Aufstellung und nach Beendigung der kirchlichen Zeremonien, treten sie an das Fußende, salutieren mit Banner und Schläger, worauf einer der Chargierten Mütze und Band in das Grab wirft, sofern dem Verstorbenen sein Couleur nicht in den Sarg gelegt wurde. Wenn am Grabe Abschiedsworte gesprochen werden, so sind Mütze und Band nach diesen zu versenken. Anschließend bilden die Badenen eine Trauerwache am Grab. In jedem Falle aber hängt das Verhalten weitgehend von den örtlichen Gegebenheiten ab und muss von Fall zu Fall an Ort und Stelle entschieden werden. Das Chargieren 22 Grüßen Für das Grüßen lautet das Kommando: Chargen Schläger- Hand links an die Scheide, rechte Hand an den Schlägergriff, zieht. Ziehen des Schlägers, kurz ca. eine Sekunde Schläger vor die Brust nehmen. Klinge senkrecht nach oben. Korb zeigt nach vorne, dann festhalten im 45 Winkel zum Körper mit ausgestrecktem Arm, Farben zeigen nach unten (Die Körperachse entspricht 0 ). Kommando: Chargen grüßt, dreimaliges Absenken des Schlägers zum Boden (ca. 135, ohne Drehung des Schlägers) spitz zum Banner, danach wieder 45 Winkel. Kommando: Chargen Schläger an ; Zurücknehmen des Schlägers an die Brust, Klinge senkrecht nach oben ca. eine Sekunde lang, dann Ansetzen Seite 19 V

20 des Schlägers in Scheide, Ein 3/4 Einführen des Schlägers, Ort!, gleichzeitiges endgültiges Einschieben mit 'Klack' der Schläger. Beim Zurückstecken des Schlägers soll keine Kopfbewegung erfolgen (Herunterschauen zur Scheide). Weiteres Grüßen durch Handanlegen an das Paradecerevis. (Da wir eine Ingenieurverbindung sind, sind die Angaben in Grad zulässig) 23 Chargieren Die Chargierten ziehen bei hochoffiziellen Kommersen grüßend ein. Je nach Örtlichkeit wird dann die gesamte Corona mit Chargengruß gegrüßt. Die Schläger bleiben bei den Chargen der zu Gast weilenden Korporationen nach der Einnahme ihres Platzes in der Scheide. Beim Ein- und Ausmarsch der Chargierten erheben sich alle Farbenträger von ihren Plätzen, auch wenn kein entsprechendes Kommando erfolgt sein sollte. Damen, die das Band einer Korporation tragen, erheben sich ebenfalls. Mützen werden abgenommen, Cerevisträger legen die rechte Hand an den Cerevisrand (stechen auf). Auch hier gilt der Grundsatz: Niemals mit der linken Hand aufstechen bzw. grüßen! Beim Ein- oder Ausmarsch hat das Trommeln mit den Stühlen und jeder Zuruf zu unterbleiben. Die Chargierten ziehen nach Aufruf durch den Sprecher ein und aus. Bei keiner Veranstaltung ziehen mehr als drei Chargierte der Badenia auf (ausgenommen eigener Festkommers). Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der gastgebenden Korporation. Bei Reden, kurzen Ansprachen usw. grüßen die gastgebenden Chargierten kurz den Redner. Das während der Ansprache andauernde Handanlegen an das Cerevis unterbleibt. Der Redner selbst grüßt die Versammlung vor und nach seiner Ansprache durch kurzes Handanlegen an den Cerevis. Beim Ein- und Ausmarsch der Chargierten wird kein Stechschritt angewandt; es ist vielmehr ein leichter, leiser Schleifschritt zu empfehlen, dabei ist auf Gleichschritt zu achten. Seite 20 V

21 Bei den Chargierten der gastgebenden Korporation werden die Schläger nach dem Schlägergruß (aller vier Chargierten) auf den Schlagbrettern so abgelegt, dass die Farben nach oben zeigen. Die Schläger werden mit beiden Händen, die leicht auf dem Korb ruhen, festgehalten. Beim Zutrinken sticht die rechte Hand kurz auf, die linke hält den Schläger fest, während die rechte Hand das Glas zum Zutrunk erhebt. Der Schläger ist beim Zutrinken stets mit einer Hand festzuhalten. 24 Banner Es wird grundsätzlich mit Banner ein- und auschargiert. Bei Festkommersen kann auf Wunsch der Gastgeber unser Banner nach dem Ausmarsch wieder im Festsaal aufgestellt werden. Bei längeren Märschen kann unser Banner über die Schulter gelegt werden. Schulterwechsel ist gestattet. Sind die Bannertücher für das Tragen über der Schulter zu groß, so wird das Bannertuch mit einem Zipfel zwischen Schulter und Bannerstange geklemmt. Das Bannertuch darf den Boden nicht berühren (Verschmutzung des empfindlichen Tuches)! Allgemeine Regeln 25 Gäste Wenn ein Corporierter Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt, so hat er sich davon zu überzeugen, dass sich die Gäste dem Niveau der Veranstaltung anpassen werden. 26 Essen An der Kneipe und Farbentafel wird nicht gegessen und werden keine Speisen zu sich genommen. 27 Abholen Es ist unmöglich, sich von der Kneiptafel vorzeitig von einer nicht korporierten Person abholen zu lassen. Seite 21 V

22 III. Der Bier-Comment Die Kneipe 1 Definition der Kneipe Am Kopf der Kneiptafel befindet sich der Sitz des Präsidiums bestehend aus dem Senior (X), dem Consenior (XX) und dem Subsenior (XXX). Ihm gegenüber, am unteren Ende hat der Fuxmajor seinen Platz. Der Fuxenstall ist durch einen zum Fuxmajor schauenden Fuchs vom Burschensalon getrennt. 2 BI-, BV-Tafel Im Kneipsaal befindet sich eine Tafel, auf der Bierimpotente und Bierschisser angekreidet werden. 3 Hochoffizium Im Hochoffizium finden hochoffizielle Handlungen statt wie: 1. Aufnahmen in die Verbindung, 2. Burschungen, 3. Zipfeltausch, 4. Traueransprachen und -silentii, 5. Begrüßung der Mitglieder der Kneiptafel durch den Präsiden, 6. hochoffizielle Ansprachen des Präsiden. Im Hochoffizium haben folgende Vorgänge nichts zu suchen: Bierspiele, Verbum, Tempus, Colloquium, Tempeln, Steigen usw. Ausnahmen: Verbum bei Reception und Zipfeltausch. 4 Inoffizium Im Inoffizium finden statt: 1. Berichte des Präsidiums und des Fuxmajors, 2. Grußworte, Danksagungen, 3. weitere Berichte, Einladungen. 5 Fidulität In der Fidulität erfolgen alle nicht im Hochoffizium und Inoffizium zugelassenen Vorgänge. Seite 22 V

23 6 Der Kneipablauf Der Kneipabend wird vom Präsiden (Senior) eröffnet mit den Worten: omnes ad loca, Schlag mit dem Schläger (*), worauf sich ein jeder zu seinem Platz begibt. Präside: Schlag mit dem Schläger (*), silentium, surgite! Die Corona steht auf und nimmt die Mützen ab. Präside: Chargen und Conchargen peteo contra, Senior: * ; Consenior: **; Subsenior: *** ; FM: ** ** ; Senior: *. Üblicherweise wird folgendermaßen weiter verfahren: Präside: Hiermit eröffne ich die hochoffizielle...-kneipe im...-semester und komme der Corona einen gewaltigen Streifen, fiducit! sedeatis!. Die Corona setzt sich. Präside: Als erstes steige nun der (Eröffnungs-) Cantus.... Nach dessen Beendigung: Präside: Eröffnungscantus ex, ein Schmollis allen Sängern. Corona: fiducit. Das Hochoffizium schließt der Präside mit den Worten: Hochoffizium ex (*), Inoffizium incipit. (*), (es herrsche ein Colloquium). Das Inoffizium wird beendet mit: Inoffizium ex (*), Fidulität incipit (*). Die Kneipe wird beendet mit: Fidulität ex (*),...-Kneipe ex (*). 7 Die Kneiptafel Die Kneiptafel besteht aus: 1. dem Präsidium (Kneipsenior) 2. dem Kontrapräsidium (FM) 3. den Burschen (Burschensalon) 4. den Fuxen (Fuxenstall) 5. den Gästen 8 Leitung der Kneipe Die Leitung der Kneipe liegt in der Hand des Kneipseniors, ihm untersteht auch der Fuxmajor mit seinem Fuxenstall. Der Kneipsenior ist ein bierehrlicher Bursche. Selbst unter dem Comment stehend, ist seinen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Stoffmangel beschränkt seine Rechte nicht. Seite 23 V

24 Insbesondere hat er das Recht: 1. den Kneipabend zu eröffnen und zu schließen, 2. jederzeit Silentium zu gebieten, 3. das Silentium nach der betreffenden Handlung aufzuheben, 4. das Wort zu erteilen, 5. einem jeden jederzeit das Wort zu entziehen, 6. für Burschen Tempus zu genehmigen oder zu verweigern, 7. allgemein Tempus anzukündigen, 8. die Lieder zu bestimmen, 9. jeden zu einem Solo zu verdonnern, 10. ein oder alle Mitglieder pro poena trinken zu lassen, 11. einem Mitglied der Kneiptafel den Genuss von Wein zu genehmigen, 12. auf Ersuchen ein Mitglied für bierimpotent zu erklären, 13. in BV zu erklären auf seine oder eines Burschen Veranlassung, 14. der Bierehrlich-Erklärung für einen Bierschisser, 15. das Auspauken eines Bierjungen zu genehmigen, 16. das Steigen eines Biergerichtes zu genehmigen bzw. es unter den Tisch zu schlagen. 17. nach Abgabe jederzeit das Präsidium wieder zu übernehmen (Ausnahme: Wenn der AHP das Präsidium inne hat) 18. während eines kurzen Hochoffiziums die Stoffversorgung zu untersagen. 9 Rechte des Fuxmajors Der Fuxmajor hat das Recht, nur über die Fuxen zu bestimmen, während er selbst dem Präsidium untersteht. 10 Pünktlichkeit Zu Veranstaltungen, die mit s.t. - sine tempore gekennzeichnet sind, ist so rechtzeitig zu erscheinen, dass diese pünktlich beginnen können. 11 Es wird fortgesoffen!!! (Bedeutung: Alle Handlungen, innerhalb einer Kneipe, müssen stets dem Kneipverlauf dienen und dürfen diesen nicht ad Absurdum führen) Seite 24 V

25 Kneipregeln 12 Pflichten an der Kneiptafel Jeder Bursche hat die Pflicht: 1. über die Aufrechterhaltung des Comments zu wachen, 2. auf Verlangen bei jeder bierehrlichen Handlung zu fungieren. Jeder Fux hat die Pflicht: 1. sich ein commentmäßiges Verhalten anzueignen und zu leben, 2. auf Kommando eines Burschen sofort in die Kanne zu steigen. 13 Rechte an der Kneiptafel Jeder Bursche hat das Recht: 1. beim Kneipsenior um Verbum zu bitten, 2. durch den Kneipsenior einen Burschen oder Fuxen in den BV zu rekommandieren, 3. den Kneipsenior um tempus zu bitten, 4. jedes jüngere Semester in die Kanne zu schicken, ältere Semester nur durch einen älteren Burschen bzw. den Kneipsenior in die Kanne schicken zu lassen, 5. jedes Mitglied der Kneiptafel auf Nachkommen zu treten, 6. um causa zu fragen, 7. jedem Mitglied der Kneiptafel commentmäßige Quanten vorzutrinken. Jeder Fux hat das Recht: 1. jedem Mitglied der Kneiptafel commentmäßige Quanten vorzutrinken, sowie Fuxen Bierjungen aufzubrummen bzw. zu überstürzen, 2. durch den Fuxmajor (FM) beim Kneipsenior um Verbum zu bitten, 3. beim FM um tempus zu bitten, 4. Fuxen direkt auf Nachkommen zu treten und Burschen durch einen Burschen auf Nachkommen treten zu lassen (meist durch den FM), 5. durch einen Burschen ein Mitglied der Kneiptafel in den BV rekommandieren zu lassen, 6. durch einen Burschen ein Biergericht berufen zu lassen, 7. durch den FM um causa zu fragen, 8. bei Spitzverhunzung einen Jeden steigen zu lassen. Seite 25 V

26 14 Spezielle Rechte des Brandfuxen Brandfuxen haben das Recht, das Kontrapräsidium in der Fidulität zu übernehmen, sowie in Ermangelung von Burschen an bierehrlichen Handlungen teilzunehmen. In Ausnahmefällen (Fehlen eines aktiven Burschens) kann ein Brandfux auch das Amt des Fuxmajors dauerhaft übernehmen. Allgemeine Kneipgesetze 15 Kommando Der Kneipsenior hat allein das Recht, zu jeder Zeit Silentium zu gebieten, welches sofort strictissime zu halten ist; außer dem Kneipsenior darf nur der, welcher von demselben das Wort erhalten hat, Silentium kommandieren und zwar unter der Formel: Silentium in nomine!. Der Kneipsenior hat alle Störungen zu unterbinden, die der allgemeinen Gemütlichkeit zuwider sind. Nach seinem Ermessen jedoch kann er kleine Störungen übersehen, sofern sie selbst zur Gemütlichkeit beitragen. 16 Verbum Hat irgendjemand etwas vorzubringen, so bittet er den Kneipsenior um die Erlaubnis dazu mit den Worten: verbum peto, dieser gibt seine Zustimmung mit den Worten: habeas, andernfalls sage er: non habeas. Das Nicht ohne zuvor (trinken) ist bei uns nicht üblich und hat von Badenenseite her zu unterbleiben! Fuxen haben sich an den Fuxmajor zu wenden, der für sie beim Kneipsenior darum nachsucht mit der Formel: verbum peteo pro vulpe N.N., worauf der Kneipsenior erwidert: verbum diktiert (resp. non diktiert) pro vulpe N.N.. 17 Tempus Wer sich zeitweise von seinem Platz am Tisch entfernen will, muss den Kneipsenior um Erlaubnis darum bitten mit den Worten: Tempus peto. Kehrt er zu seinem Platz zurück, so meldet er sich beim Kneipsenior zurück mit den Worten: Tempus ex. In dringenden Fällen kann die Bitte mit Tempus brutalis erweitert werden. Fuxen erhalten Tempus vom Fuxmajor. Seite 26 V

27 Während der Kneipe wird die Zeit (Tempus) nach Bierminuten gerechnet. 5 Bierminuten sind 3 Zeitminuten 10 Bierminuten sind 6 Zeitminuten Entstehen Zweifel darüber, ob die fünf Bierminuten verflossen sind oder nicht, so ist das Zeitmaß eines bierehrlichen Burschen oder die Bierehrlichkeit (B.E.) des Tretenden maßgebend. Ohne besondere Erlaubnis, die nur der Kneipsenior erteilen kann, darf kein Tempus über fünf Bierminuten ausgedehnt werden. Hat der Kneipsenior allgemeines Tempus angekündigt, so ruht während dieser Zeit der Comment nicht! Bei allem, was nicht in einer vorher bestimmten Zeit erledigt werden kann, wird Tempus utile angeschlagen. Als Tempus utile wird gemeldet: a.) Brandung b.) Taufe c.) Bierjunge d.) Bierspiele 18 Silentium Silentium ist zu halten: a.) So oft es der Kneipsenior gebietet, b.) bei allen Kneipzeremonien, c.) bei allen Wortmeldungen, Reden und Liedern. Silentium in nomine kann von dem, der das Wort hat, gefordert werden, wenn trotz erhaltenen Verbums kein Silentium herrscht. Silentium triste ist das nach irgendeiner miserablen Leistung eines Mitgliedes der Kneiptafel gebotene Stillschweigen als Ausdruck des Bedauerns. 19 Gesang Die allgemeinen Lieder können nur vom Kneipsenior bestimmt werden. Jeder ist verpflichtet, bei Liedern, Rundgesängen und Refrains nach Kräften mitzusingen. Der Kneipsenior ist berechtigt, einen oder mehrere zu einem Solo zu verdonnern; Vertretung ist nicht gestattet. Seite 27 V

28 Nach Beendigung eines Liedes müssen sofort die Kommersbücher geschlossen werden. Vor Beginn des ersten Cantus liegt die Titelseite oben und nach dem Cantus bis zum Ende der Veranstaltung unten, außer das Kommersbuch trägt auf der Vorderseite Farben, dann liegt diese immer oben. Bierstrafen 20 Bierehre Im Zustand der Bierehre oder Bierehrlichkeit befindet sich jeder, der alle Rechte eines Mitgliedes der Kneiptafel besitzt. Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte und Pflichten an der Kneiptafel. Die Bierehre wird verloren durch die Erklärung in den Bier-Verschiss (BV). 21 Bier-Verschiss (BV) Der BV ist die Aberkennung der Bierehre und aller mit ihr verknüpfter Rechte gegenüber einem Mitglied der Kneiptafel. Es gibt einen einfachen, doppelten und dreifachen BV. Es ist das Recht eines jeden bierehrlichen Burschen beim Kneipsenior zu beantragen, jedes Mitglied der Kneiptafel in den BV zu rekommandieren. Der BV wird nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch den Kneipsenior verhängt mit den Worten: Silentium, N.N. befindet sich im 1., 2. oder 3. BV, ein bierehrlicher Fux kreide ihn an! Das Ankreiden hat ein Fux zu besorgen. Wird kein Fux ernannt, oder zeigen sich die Fuxen lässig im Ankreiden, so fahren sie mitsamt dem Fuxmajor in den BV, und ein bierehrlicher Jungbursche hat sie anzukreiden. Seite 28 V

29 22 Gründe für den BV In den einfachen BV kann fahren: a.) in grober Weise Stoff vergeudet, b.) wer sich gegen Anordnungen des Präsiden auflehnt oder eine von ihm diktierte Strafe nicht annimmt, c.) wer mit Bierschissern irgendwelche Art Gemeinschaft hat, d.) wer ein vorgetrunkenes Quantum nicht annimmt oder nach dreimaligem Treten nicht nach kommt, e.) wer auf das übliche Kommando nicht in die Kanne steigt, f.) wer das, was er einem anderen nachkommt, zugleich einem anderen d.h. einem Dritten vorkommt, g.) wer das Auspauken eines Bierjungen nicht innerhalb von fünf Bierminuten beantragt, h.) wer eine Biermensur nicht annimmt, i.) der Fux, der Silentium gebietet (Ausnahme: Silentium in nomine ), k.) wer einen anderen ohne Grund steigen lässt, l.) der Fux, der einen Burschen tritt. m.) wer einen Bierkranken tuschiert, ohne es sofort zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, In den doppelten BV fährt: a.) wer sich nicht binnen fünf Bierminuten aus dem einfachen BV herauspaukt, b.) jeder Bierschisser, der sich eine Handlung zuschulden kommen lässt, die den einfachen BV nach sich zieht, c.) wer vom Biergericht dazu verdonnert wird. In den dreifachen BV fährt: a.) wer sich nicht innerhalb von fünf Bierminuten aus dem doppelten BV herauspaukt, b.) jeder, der sich im doppelten BV befindet und sich eine Handlung zuschulden kommen lässt, die den einfachen BV nach sich zieht, c.) wer vom Biergericht dazu verdonnert wird. 23 Herauspauken aus dem BV Der Bierschisser muss sich aus dem BV wieder herauszupauken, was sofort geschehen kann; tut er es binnen fünf Bierminuten nicht, so fliegt er in den doppelten und schließlich in den dritten BV. Seite 29 V

30 Paukt er sich aus diesem nicht innerhalb von fünf Bierminuten heraus, so muss er binnen zehn Bierminuten die Kneiptafel verlassen und wird besonders zur Rechenschaft gezogen. Das Herauspauken geschieht auf folgende Weise: Der Bierschisser bittet einen bierehrlichen Burschen zu vermelden, dass er sich herauspauken will. Dieser meldet es dem Kneipsenior, welcher ankündigt: Silentium! Der Bierschisser N.N. will sich aus dem BV herauspauken. Wer paukt mit? Hat sich ein Mitpauker gemeldet, so fragt der betreffende bierehrliche Bursche: Wer ist Bierschisser? Worauf die Corona antwortet: N.N.. Weiter fragt der Herauspauker: Was ist N.N.? Die Corona: Bierschisser! Herauspauker: Ergreift die Gläser! Setzt an! Los! Der Bierschisser trinkt das durch das Präsidium bestimmte Quantum, die Mitpauker nur einen Schluck. Nun fragt der Herauspauker: Wer ist bierehrlich? bzw. Wer befindet sich im 2. / 1. BV Corona: N.N. Herauspauker: Was ist N.N.? Corona: Bierehrlich! bzw. im 2. / 1. BV Nun verkündet der Kneipsenior: Silentium! N.N. ist wieder bierehrlich bzw. Silentium! N.N. befindet sich im 2. / 1. BV. Ein bierehrlicher Fux kreide ihn aus! bzw. Ein bierehrlicher Fux kreide ihn um Aus dem dritten BV kann nur in den zweiten, aus dem zweiten in den ersten BV gepaukt und nur vom ersten kann sich aus dem BV herausgepaukt werden. 24 Berufung Eine Berufung wegen etwa unrechtmäßiger BV-Erklärung kann immer erst nach dem Herauspauken erfolgen. Seite 30 V

31 25 Sonstige Bierstrafen Auf Anweisung des Kneipseniors zahlt eine Buße an die Fuxenkasse: - wer einen Strafstiefel aufgebrummt bekommt, - wer unbefugt Kommando ruft, - wer spricht, ohne das Wort zu haben, - wer eine Rede stört, - wer souffliert, - wer sein Kommersbuch nach Liedschluss offen liegen lässt, - wer einen Burschen mit Fux tituliert, - wer ohne spezielle Erlaubnis Wein trinkt, - wer ohne Tempus die Kneipe zeitweise verlässt, - wer anstößt, ohne den Deckel offen zu haben, - wer sich als Fux direkt an den Kneipsenior wendet, - wer die Kneipe verunreinigt, - wer ein diktiertes Strafquantum nicht trinkt, fährt mit dem Doppelten bei. - (Preise nach aushängender Tafel) 26 Kneipnamen Auf der Kneipe darf jeder nur mit seinem Bierspitz (Kneipnamen) angeredet werden. Wird jemand stattdessen mit seinem Familiennamen oder einem sonstigen Namen angeredet, so ist er berechtigt, ohne Rücksicht auf Semesterzahl dies durch Steigenlassen mit den Worten wegen Spitzverhunzung zu ahnden. Dieses Recht gilt auch für Fuxen! 27 Vom Trinken Commentmäßiger Kneipstoff ist nur Bier (gebraut nach dem bayrischen Reinheitsgebot), keine Biermischgetränke. Der Kneipsenior kann Wein und Krambambuli zum commentmäßigen Stoff erklären. Wein bzw. Krambambuli zählen als doppeltes Quantum. 28 Definition Ganzer Ein Ganzer ist der normale Mengeninhalt unseres Badenenkrugs, er entspricht einem halben Liter Bier. Seite 31 V

32 29 Bierimpotenz Damit niemand mehr trinken muss als er verträgt, und wenn er Gründe hat, kein Bier zu trinken, so hat er dies dem Kneipsenior mitzuteilen. Falls diese Gründe für als stichhaltig erachtet werden, wird der Betreffende auf bestimmte Zeit für bierimpotent (bierkrank) erklärt. Zeitweise Bierimpotenz wird gewährt. Geldmangel führt nicht zur Bierimpotenz. Bierimpotente werden an der BI-Tafel durch einen bierehrlichen Fuxen angekreidet. Bierimpotente stehen nicht außerhalb des Comments; ziehen sie sich Bierstrafen zu, so fahren sie mit doppeltem Quantum an die Biertafel. 30 Vom Steigenlassen Wenn jemand die Regeln des Comments nicht beachtet, so hat jedes ältere Semester das Recht, das jüngere in die Kanne zu schicken (steigen zu lassen). Fuxen können niemanden steigen lassen (Ausnahmen: Fuxen untereinander, Bierspitzverhunzung). Gleiche Semester können sich nicht steigen lassen. Jüngere Biersemester können gleiche oder ältere nur durch ein älteres Semester oder den Kneipsenior in die Kanne schicken. Ausnahmen: Silentium in nomine, Bierspitzverhunzung, Verletzung der frischen Blume. Vorbedingung zu jedem Steigenlassen ist, dass man selbst Stoff hat, Stoffpumpen, ebenso wie Semesterpumpen ist unzulässig. Das Steigen hat ohne Ausnahme sofort und ohne Widerrede zu erfolgen, geschieht es nicht sofort, so, heißt es: In die Kanne! Eins ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine böse Zahl!. Ist bis zum letzten Buchstaben nicht angetrunken, so kann auf Antrag beim Kneipsenior der BV erfolgen. Eine Begründung (causa) des Steigenlassens kann erst nach dem Trinken verlangt werden. Es muss so lange getrunken werden, bis der in die Kanne Schickende sich zu dem Kommando geschenkt herbeilässt. Wenn der Kneipsenior steigen lässt, ist nach geschenkt a tempo abzusetzen. Es braucht jedoch nicht mehr als ein Ganzer getrunken zu werden. Seite 32 V

33 31 Frische Blume Mit frischer Blume kann nur in die Kanne geschickt werden, wenn sich ein Mitglied der Corona dermaßen verfehlt hat, dass es notwendig erscheint, ihn mit seiner Blume steigen zu lassen, dann hat der Steigenlassende die Worte ohne Verletzung der frischen Blume dem Kommando du steigst beizufügen. Wird dieser Zusatz nicht gebracht, so kann der Steigende den Steigenlassenden anschließend in die Kanne schicken. Dies gilt nicht für Fuxen. 32 Das Löffeln Hat ein Mitglied der Kneiptafel gegen den Comment verstoßen, dies erkannt und bereut er dieses, so kann er versuchen, sein Vergehen mit den Worten: Ich löffle mich wieder gut zu machen. Dem Kneipsenior bleibt das Recht, ihn stärker zu maßregeln. 33 Das Stangenabfassen Niemand darf mit offenem, gefülltem Deckelkrug am Biertisch sitzen Ausnahme mit frischer Blume. Die Blume muss binnen fünf Bierminuten angetrunken sein, widrigenfalls der Krug abgefasst werden darf. Dem Kneipsenior kann der Krug nicht abgefasst werden. Beim Abfassen wird wie folgt verfahren: Der Abfassende nimmt den betreffenden Krug dem Eigentümer weg und trinkt ihn selbst aus oder trinkt davon und gibt ihn seinem Nachbarn zur Rechten mit den Worten: Abgefasste Stange von N.N.. Jeder Folgende zur Rechten wiederholt beim Weitergeben diese Worte. Niemand darf übergangen werden. Ist der Krug bis auf einen schäbigen Rest geleert, wird er auf gleichem Weg, ohne die Tafel zu berühren, dem Eigentümer zurückgegeben mit den Worten: Abgefasste Stange von N.N. zurück. Der Eigentümer der abgefassten Stange zahlt den Gegenwert in die Fuxenkasse. Die abgefasste Stange darf nicht am Eigentümer vorbei gereicht werden. Befindet sich der Abfassende zur Linken des Eigentümers, so muss er den Krug selbst austrinken. Keinesfalls darf der Krug nach links weitergereicht werden. Jeder, der gegen diese Bestimmungen verstößt oder Formfehler begeht, zahlt die abgefasste Stange in die Fuxenkasse. Seite 33 V

34 34 Das Tempeln Lässt jemand sein Deckelkrug (oder Deckelglas), dessen Blume bereits abgetrunken ist, offen stehen, ohne denselben anzufassen, so hat jeder das Recht, seinen Deckelkrug auf das geöffnete Krug zu setzen und die Corona mit den Worten Füxe herbei aufzufordern, dasselbe zu tun, bis der Inhaber des obersten Gemäßes dieses schließt. Der Inhaber des untersten Kruges zahlt sämtliche aufgesetzten Krüge oder muss sie austrinken. Getempelt werden darf nur mit commentmäßigen Stoff. Bei Verstoß zahlt der Missetäter pro Krug den Gegenwert eines Ganzen in die Fuxenkasse. Wird ein leerer Krug getempelt, so zahlt der erste Tempelnde den Gegenwert alle Gemäße in die Fuxenkasse. Zeremonien 35 Die Reception Die Reception ist eine feierliche Handlung im Hochoffizium, in der Spe- Fuxen als krasse Fuxen (Prae-Fuxen) in die Verbindung aufgenommen werden. Folgender Ablauf ist einzuhalten: Der Präside bittet den FM und den Aufzunehmenden zum Präsidium. Der Spe-Fux wird gebeten seine Gründe für den Eintritt in die L! Badenia darzulegen. Anschließend: Präside: Corona ad pedale! Das gesamte Präsidium und der Fuxmajor kreuzen die Schläger, darüber liegt das Fuxenband (Prae-Fuxenband). Präside zum Aufzunehmenden: Lege Deine rechte Hand auf die gekreuzten Schläger und das Band und spreche mir nach: Es ist mein freier Wille, der Landsmannschaft Badenia-Mittweida zu Ulm als krasser (Prae-) Fux anzugehören. Ich werde ihre Satzungen achten, ihre Farben in Ehren tragen und meinen Bundesbrüdern stets ein treuer Kamerad sein. Ich gelobe! Während nun der FM dem neuen Fux das Fuxenband umlegt (gelb oben), singt die Corona den Cantus: Solange wir ihn kennen,... Danach setzt der FM dem Fuxen die Mütze auf. Präside: Es steige nun der Bundescantus ohne Anschlag von der Ersten bis zur Letzten! Anschließend verkündet der Präside: Bierehrliche Handlung ex, sedeatis! Es ist guter Usus, auf das Wohl des neuen Fuxen zu trinken. Seite 34 V

35 36 Die Brandungskneipe Die Brandung der krassen Fuxen findet in der Regel am Ende des ersten Fuxensemesters in der Fidulität statt. Vor der Brandung sollte der zu brandende Fux in der Fidulität die Gelegenheit bekommen, sich den Anwesenden in einem Kurzreferat vorzustellen. Unter Absingen des Cantus Was kommt dort von der Höh (durch die Corona) reiten die krassen Fuxen (freier Oberkörper, mit Band und Mütze) unter Führung des Fuxmajors (im Salonwichs) auf Stühlen in die Kneipe ein. Sie umrunden dreimal die vorbereitete Brandungstafel, an der die Burschen stehen und mit angebrannten Korken die Fuxen und den Fuxmajor schwärzen sowie ihnen ein Gemäß mit Stoff zum Trinken anbieten. Wer keinen Stoff hat, darf nicht mitbranden. Wer beim Schwärzen das Couleur der Fuxen oder des Fuxmajors verschmutzt, hat den Gegenwert eines Strafstiefels in die Fuxenkasse zu zahlen! Nach der dritten Runde bekommen die neuen Brandfuxen ein vorbereitetes Brandungsessen sowie eine Zigarre. Der FM beendet die Brandung mit dem Umdrehen der Bänder (rot nach oben). 37 Die Burschungskneipe Brandfuxen werden gewöhnlich am Ende ihres zweiten Fuxensemesters geburscht. Bedingungen dafür sind: 1. Mitarbeit in den zwei Fuxensemestern, 2. Badenengeist 3. Bestehen der Burschenprüfung. 38 Die Burschenprüfung Die Burschenprüfung besteht in der Regel aus dem theoretischen und dem praktischen Teil. Die theoretische Burschenprüfung erfolgt in einem Burschenconvent normalerweise unmittelbar vor der Burschungskneipe. Der Präside legt je nach Anzahl der anwesenden, stimmberechtigten Conventsmitglieder die Zahl der Fragen pro Bursche fest. Dann werden nacheinander die Fuxen befragt. Es wird ihnen das Thema / die Aufgabe des praktischen Teiles genannt. Nach jeder einzelnen Befragung stimmt der Convent unter Ausschluss der Fuxen ab, ob die Prüfung bestanden ist oder nicht. Das Ergebnis wird erst in der Burschungskneipe mitgeteilt. Seite 35 V

36 39 Die Burschung Die Burschung erfolgt im Hochoffizium. Dabei wird der Fux als Bursche endgültig in die Verbindung aufgenommen, er verpflichtet sich, lebenslang zur Verbindung zu stehen. Folgender Ablauf ist einzuhalten: Der Präside ruft den zu burschenden mit dem Fuxmajor zum Präsidium. Anschließend: Präside: Corona ad pedale! Das gesamte Präsidium und der Fuxmajor kreuzen die Schläger, darüber liegt das Burschenband. Präside zum Aufzunehmenden: Lege Deine rechte Hand auf die gekreuzten Schläger und das Band und spreche mir nach: Es ist mein freier Wille der Landsmannschaft Badenia-Mittweida zu Ulm als freier Bursche anzugehören. Ich werde ihre Satzungen achten, ihre Farben in Ehren tragen und meinen Bundesbrüdern stets ein treuer Kamerad sein. Ich schwöre! Während nun der Präside dem neuen Burschen das Burschenband umlegt, singt die Corona den Cantus: Solange wir ihn kennen, woll'n wir ihn Bruder nennen... Dann: Präside: Es steige nun der Bundescantus ohne Anschlag von der Ersten bis zur Letzten! Anschließend verkündet der Präside: Bierehrliche Handlung ex, sedeatis! Der Präside bittet nun den neuen Burschen im Burschensalon Platz zu nehmen. Es ist guter Usus, auf das Wohl des neuen Burschen zu trinken. Seite 36 V

37 40 Der Landesvater Der Landesvater ist die höchste feierliche Zeremonie unserer Korporation. Er ist Symbol der Bekräftigung des Burscheneides, deshalb können ihn Fuxen nicht mitstechen. Badenen stechen nur einmal im Jahr beim eigenen Stiftungsfest. Ausnahmen können durch BC-Beschluss genehmigt werden. Das Stechen des Landesvaters geschieht nur mit Mütze. Die Stiche in der Mütze sind baldmöglichst durch ein metallfarben gesticktes Eichenlaub zu bedecken. In das Eichenblatt kann ein Stück Weinband der gastgebenden Korporation eingezogen werden. Nach dem Landesvaterstechen ist in das frische Stichloch eine rote Nelke einzuziehen. Ab diesen Zeitpunkt wird die Mütze bis zum Ende des Stiftungsfestes wie ein Cerevis behandelt. Ablauf Landesvater Nach der Begrüßung der Gäste und Anwesenden sinnvoller Weise während eines zum Landesvater passenden Cantus beginnt der Landesvater: Präside: Corona ad Pedale, Aufstellung vor den Stühlen, es steige nun der feierliche Landesvater! 1. Alles schweige, jeder neige ernsten Tönen nun sein Ohr! Hört, ich sing das Lied der Lieder, hört es meine Bundesbrüder! Hall es, hall es wieder, froher Chor. 2. Deutschlands Söhne, laut ertöne euer Vaterlandsgesang! Vaterland Du Land des Ruhmes, weih zu deines Heiligtumes Hütern, Hütern uns und unser Schwert! Seite 37 V

38 3. Hab' und Leben Dir zu geben, sind wir allesamt bereit, sterben gern zu jeder Stunde, achten nicht der Todeswunde, wenn das, wenn das Vaterland gebeut. 4. Wer's nicht fühlet, selbst nicht zielet stets nach deutscher Männer Wert, soll nicht unsren Bund entehren, nicht bei diesem Schläger schwören, nicht ent-, nicht entweihn das deutsche Schwert. 5. Lied der Lieder hall es wieder: Groß und deutsch sei unser Mut! Seht hier den geweihten Degen, tut, was brave Burschen pflegen, und durch-, und durchbohrt den freien Hut! 6. Seht ihm blinken in der Linken diesen Schläger, nie entweiht! Ich durchbohr den Hut und schwöre: Halten will ich stets auf Ehre, stets ein, stets ein braver Bursche sein. Hierauf treten die Präsiden vom Tisch zurück, stellen sich paarweise gegeneinander auf und singen mit erhobenen Schlägern in der Linken und gefüllten Weingläsern in der Rechten folgende Strophe: 7. Nimm den Becher wackrer Zecher vaterländ schen Trankes voll! Nimm den Schläger in die Linke, bohr ihn durch den Hut und trinke auf des, auf des Vaterlandes Wohl! Dann trinken die Präsiden einen Schluck Wein, übergeben die Gläser sie an bereitstehende Füxe, nehmen ihre Mützen ab und singen: Seite 38 V

39 7b. Seht ihn blinken in der Linken diesen Schläger, nie entweiht! Ich durchbohr den Hut und schwöre: Halten will ich stets auf Ehre, stets ein, stets ein braver Bursche sein. Mit Ich durchbohr den Hut.. durchbohren die Präsiden ihre Mützen mit dem Schläger und schieben sie hinunter bis auf die Glocke, kreuzen die Schläger, legen die Rechte auf die Klinge dort, wo sie sich mit den anderen kreuzt, worauf die Corona wiederholt: Du durchbohrst den Hut und schwörest. Die Chargen greifen nun mit der linken Hand die Schläger an der offenen, flachen Seite der Glocke so, dass der Schlägergriff von den Stechenden direkt gegriffen werden kann. Schläger nicht an der Klinge greifen! Nun gehen die Präsiden zu dem nächsten sich gegenüberstehenden Paar an der Tafel, stellen sich auf die dahinter stehenden Stühle, reichen den Betreffenden die von der Fuxia bereitgehaltenen Gläser mit der rechten Hand in die Rechte und singen dabei: 7a. Nimm den Becher wackrer Zecher vaterländ'schen Trankes voll! Nimm den Schläger in die Linke, bohr ihn durch den Hut und trinke auf des, auf des Vaterlandes Wohl! Während des Gesanges überreichen die Präsiden die Schläger den Stechenden in die linke Hand, die Betreffenden trinken, reichen das Weinglas zurück. Die Stechenden singen: 7b. Seht ihm blinken in der Linken diesen Schläger, nie entweiht! Ich durchbohr den Hut und schwöre: Halten will ich stets auf Ehre, stets ein, stets ein braver Bursche sein. Seite 39 V

40 Mit Ich durchbohr den Hut.. durchbohren die Stechenden ihre Mütze, reihen sie auf, kreuzen die Schläger, legen die Rechte auf die Klinge dort, wo sie sich mit den anderen kreuzt. Die Corona wiederholt: Du durchbohrst den Hut und schwörest... Nun nehmen die Präsiden den Schläger zurück und treten zum nächsten Paar; und so wiederholt sich die Zeremonie (Strophen 7a und 7b) in der gleichen Weise wie beim ersten Paar, bis die Mützen aller Teilnehmer aufgespießt sind. Dann stellen sich die Präsiden am Ende der Tafel gegeneinander auf und singen: 8. Komm du blanker Weihedegen freier Männer freie Wehr! Bringt ihn festlich mir entgegen von durchbohrten Hüten schwer! 9. Lasst ihn festlich nun entlasten, jeder Scheitel sei bedeckt! Und dann lasst ihn unbefleckt bis zur nächsten Feier rasten! Hierauf tauschen die Präsiden die Schläger mit ihrem Gegenüber, gehen wieder mit dem Schläger die Reihen hinab, setzen paarweise den Eigentümern auf der anderen Tischseite die Kopfbedeckung wieder auf, legen den Schläger auf deren nun bedecktes Haupt und singen: 10. So nimm ihn hin, dein Haupt will ich bedecken, und drauf den Schläger strecken! Es leb auch dieser Bruder hoch! Ein Hundsfott, der ihn schimpfen sollt! Seite 40 V

41 Die Corona fällt ein: Solange wir sie kennen, woll'n wir sie Brüder nennen! Es leben auch diese Brüder hoch! Ein Hundsfott, der sie schimpfen sollt! Dies wird solange wiederholt, bis alle Häupter bedeckt sind zuletzt die der Präsiden. Dann treten die Präsiden wieder frontal an den Tisch und die Zeremonie schließt mit folgenden allgemein gesungenen Strophen: 11. Ruhe von der Burschenfeier blanker Weihedegen nun! Jeder trachte, wackrer Freier um das Vaterland zu sein! Jedem Heil der sich bemühte, ganz zu sein der Väter wert! Keiner taste je ans Schwert, der nicht deutsch ist von Geblüte! Präside: Zum Abschluss des Landesvaters steige unser Bundescantus in althergebrachter Weise. Danach: Präside: Feierlicher Landesvater ex. 41 Der Salamander Der Salamander ist die höchste studentische Ehrenbezeugung, dessen Kommando dem Präsiden vorbehalten ist. Ausnahmsweise kann es jedoch einem anderen Mitglied der Kneiptafel nach vorher eingeholter Erlaubnis übertragen werden. Fuxen reiben den Salamander grundsätzlich mit. Es geht folgendermaßen vor sich: Der Präside sorgt zunächst dafür, dass die Corona mit Stoff versorgt ist, was mit folgenden Worten veranlasst wird: Silentium! Die Corona präpariere sich innerhalb fünf Bierminuten für einen Salamander zu Ehren N.N.. Die Fuxia bereitet die Gemäße vor und verteilt diese dann. Seite 41 V

42 Der weitere Verlauf: Präside: ad exercitium Salamandri, sind die Stoffe präpariert? Corona: sunt bzw. non sunt! Präside: Corona auf die BB! ad exercitium Salamandri, ad 1, 2, 3! (Von 1 bis 3 wird mit den Gläsern auf dem Tisch gerieben). Präside: ad 1, 2, 3! (bei 1 Hand an das Glas, bei 2 Glas an die Magengegend, bei 3 Glas in Brusthöhe), bibite ex!ad ! (Es wird langsam gezählt: Bei 1 wird mit dem Trinken begonnen, auf 3 muss ausgetrunken sein.) Sobald einer das Glas leer hat spätestens aber auf 3, hält er sein Glas in der Magengegend. Präside: ad exercitium Salamandri (Hierauf wird das Glas ohne Geräusch auf den Tisch gesetzt) ad ! (langsam von 1 bis 3 wird mit den Gläsern auf dem Tisch getrommelt.) Präside: ad 1, 2, 3! (bei 1 werden die Gläser angehoben und bei 3 auf den Tisch deutlich hörbar aufgesetzt). Präside: ad ! (bei 1 werden die Gläser wieder angehoben und bei 3 wieder auf den Tisch deutlich hörbar aufgesetzt nicht zertrümmert). Präside: Salamander ex! Ziehe mit gleichem Quantum nach (während der Präside trinkt, bleibt die Corona stehen). Präside: Silentium ex!!, sedeatis! Seite 42 V

43 a.) Festkommers 42 Das Totengedenken Der Cantus Vom hoh n Olymp herab wird bis einschließlich seiner vierten (4.) Strophe wie bisher angestimmt und gesungen... Mit Beginn der fünften Strophe (leise und gedämpft) Ist einer unsrer Brüder dann geschieden,... wird das Licht im Saal ausgeschaltet, die Fackelträger marschieren ein und nehmen Aufstellung. Nach dem Refrain der fünften Strophe Weinet und wünschet Ruhe hinab in unsres Bruders kühles Grab herrscht Silentium strictissime. Jetzt ehrt ein vorher bestimmter Bundesbruder ( Beauftragter ) oder der Erst-Chargierte selbst unsere Verstorbenen mit folgenden Worten: Wir gedenken unserer Bundes-Schwester(n) und Bundes-Brüder, die im letzten Jahr von uns gegangen sind ( Aufzählung aller Verstorbenen der letzten 12 Monate beginnend mit den Bundesschwestern) Vorname, Nachname, Bierspitz. Es herrscht weiter das Trauer-Silentium Nach ca. 20 bis 30 Sekunden (Zeitraum liegt im Ermessen des agierenden Beauftragten) ertönen dann die Worte: ABER DENNOCH... und die Corona singt gleich anschließend wieder kräftig und laut den Refrain: Feierlich schalle der Jubelgesang... Die Fackelträger ziehen aus, das Licht im Saal wird wieder eingeschaltet. Nachdem der Cantus verklungen ist, schließt der Fest-Chargierte die Totenehrung mit den Worten: Toten-Ehrung Ex b) Anlässlich einer allgemeinen Kneipe: b.1) Totengedenken: Im Hochoffizium wird nach einem kurzen Nachru eine Gedenkminute für den Verstorbenen eingelegt. b.2) Trauersalamander im Hochoffizium Der Trauersalamander erfolgt leise und gedämpft. Präside: ad exercitium Salamandri in memoriam NN Präside: Chargen Schläger zieht (die Chargen grüßen mit gesenktem Schläger, die linke Hand bedeckt unsere Farben auf der Glocke.) Seite 43 V

44 Präside: ad exercitium Salamandri triste, ad 1, 2, 3! (Von 1 bis 3 wird mit den Gläsern nicht auf dem Tisch, sondern auf Brusthöhe gerieben.) Präside: bibite ex! Ad ! (der Präside trinkt nicht mit. Langsames Kommando. Die Gläser werden nicht gerieben. Bei 3 setzen alle gemeinsam die Gläser mit leichtem Klopfen auf.) Der Präside trinkt nun das Gemäß des Verstorbenen aus. Der Krug wird anschließend nur dann auf dem Boden zerschmettert, wenn keine separate Trauerkneipe geschlagen wird. Die Corona bleibt noch eine gewisse Zeit in Gedenken stehen. Präside: Chargen Schläger an, ein, Ort Präside: Salamander triste ex! Sedeatis 43 Die Trauerkneipe Ist ein Mitglied der Corona gestorben, so kann ihm zu Ehren eine Trauerkneipe stattfinden. Es werden exakt 101 Gläser getrunken: Für den Verstorbenen wird ein Gemäß gefüllt und steht mit einem Trauerflor behangen rechts vom Präsidium an einem leeren Platz. Die Trauerkneipe besteht nur aus einem Hochoffizium. Am gleichen Abend darf keine andere Kneipe geschlagen werden. Das Glas des Verstorbenen ist in die 101 Gläser inbegriffen. Als letztes wird das Gemäß des Verstorbenen vom Präsiden ausgetrunken und dann am Boden zerschmettert. Danach wir zum Abschluss der Bundescantus gesungen und die Kneipe sofort ex geschlagen. Es kann in der Kneipe auch ein Trauersalamander gerieben werden. Nach dem zum Trauerfall passenden Eröffnungscantus sind die folgenden Lieder zu singen: 1 Vom hohen Olymp herab 2 Bundescantus zum Abschluss Seite 44 V

45 Biergerichtliche Zeremonien 44 Der Bierjunge > Die Biermensur 45 Der Bierjunge Ist jemand mit Bierjunge tuschiert worden (ein Bierjunge aufgebrummt worden), so kann der Beleidigte nicht überstürzen. Ein Bierjunge kann mit hängt angenommen oder mit hängt nicht abgelehnt werden. Im ersteren Falle muss gefordert werden. Der Bierjunge wird folgendermaßen ausgefochten: Es wird beim Kneipsenior angefragt: Ziehen Bierjungen?. Dies muss innerhalb von 5 Bierminuten erfolgen. Der Kneipsenior erwidert: Ziehen, resp. Ziehen nicht. Im ersteren Falle ernennen die Paukanten jeweils einen Sekundanten, und diese den Unparteiischen. Es sind 3 Ganze zu füllen. Dann beginnt der Unparteiische: Sind die Paukanten da?, die Corona erwidert: adsunt, resp. non adsunt!. Auf Kommando des Unparteiischen stellen die Sekundanten ihre Paukanten vor und legen den Anlass des Bierjungen dar. Anschließend prüfen sie den gleichen Füllstand der Gläser bzw. stellen ihn her. Unparteiischer: Mein Kommando wird lauten: Ergreift die Waffen! Setzt an! Zieht! Stichwort..!. Abgewandelte Kommandos sind zulässig. Das Stichwort wählt der Unparteiische aus. Bei vorzeitigem Trinken eines Paukanten erfolgt auf Anordnung des Unparteiischen ein Wechsel der Waffen, dann erfolgt wieder das vorher angeführte Kommando. Nach der Leerung des Gemäßes ist dieses umgekehrt (nicht wenn eine Nagelprobe angekündigt ist) auf den Tisch zu stellen und danach das Lösungswort zu sagen. Seite 45 V

46 Sodann entscheidet der Unparteiische mit Berücksichtigung der Blutung und Nagelprobe den Sieg mit den Worten: Ich erkläre N.N. für den zweiten Sieger und komme mit gleichem Quantum nach. Zum zweiten Sieger ist zu erklären: 1. wer am langsamsten trinkt, 2. wer Stoff vergeudet, 3. wer zuletzt das Stichwort sagt, 4. wer mehr blutet, 5. wer absetzt ohne auszutrinken, 6. wer ein falsches Stichwort sagt oder dieses undeutlich ausspricht. Der zweite Sieger hat alle drei Gläser in die Fuxenkasse zu zahlen, bei Unentschiedenheit zahlt jeder sein Glas. Appellation ans Biergericht ist zulässig. Ein Bierjunge sollte zügig durchgeführt werden, um die Kneipe nicht unnötig zu zerschneiden! 46 Die Biermensur Wer sich in seiner Bierehre verletzt fühlt. (was durch einen Tusch geschieht), kann den Beleidiger hierzu veranlassen, um sich so Genugtuung zu verschaffen. Ein Fux kann einen Burschen nicht zu einer Biermensur veranlassen. Ein Tusch (Verletzung der Bierehre) sind Äußerungen wie: Du bist gelehrt, Du bist Doktor, Du bist Papst. Auf den Tusch Gelehrt, Doktor, oder Papst muss man binnen fünf Bierminuten fordern oder überstürzen, d.h. mit schwerem Tusch antworten. Bei Gelehrt hat jeder Paukant einen Halben (1/2 Ganzen = 0,25 l) zu trinken, bei Doktor einen Ganzen (0,5 l), bei Papst zwei Ganze (1,0 l). Nachdem der Kneipsenior die Biermensur gestattet hat, treten beide Paukanten zusammen und bestimmen einen Unparteiischen. Dieser macht die Waffen (Gläser) gleich und kommandiert: Auf die Mensur! Ergreift die Gelehrten! resp. Doktoren! resp. Päpste! Stoßt an! Los! Wenn einer vor dem Kommando Los trinkt, kann Waffenwechsel angeordnet werden. Wer zuerst sein geleertes Glas auf den Tisch gestellt hat, wird vom Unparteiischen mit Berücksichtigung der Blutung/Nagelprobe als Sieger erklärt. Seite 46 V

47 47 Das Biergericht Das Biergericht ist eine von einem Mitglied der Kneiptafel beantragte Gerichtsbarkeit (bestehend aus einem Richter und zwei bis vier Räten) für alle vom Kneipsenior noch nicht bestraften Vergehen gegen Comment und Ordnung oder auch berufen wegen einer ungerechten Behandlung. Der Verlauf eines Biergerichtes ist folgender: Der Ankläger bittet ums Wort und fragt: Ziehen Bieranklagen? Der Kneipsenior erwidert: Bieranklagen ziehen!, resp. ziehen nicht! Im ersteren Falle fährt der Ankläger fort: Bieranklage in Bänken gegen N.N. wegen... (Angabe des Grundes). Bierrichter sei N.N.. Hierauf ernennt der Kneipsenior die Räte, und der Bierrichter spricht nun: Silentium! Ein hochweises Biergericht hat sich konstituiert. Angeklagter citatus, ein ist ein, zwei ist zwei, drei ist drei und Du fährst bei!. Bis drei hat sich der Angeklagte mit adsum zu melden. Der Bierrichter fragt nun: Was hat der Ankläger vorzubringen gegen den unglückseligen N.N.? Der Ankläger stellt seine Klage mit dem petitum poenae und nennt seine Zeugen. Der Angeklagte wird dann zur Verteidigung aufgefordert, er repliziert und nennt auch seine Zeugen. Darauf erfolgt die Beweisaufnahme. Zuerst werden die Zeugen des Klägers vernommen, dann die des Angeklagten, die ihren Angeklagten bebzw. entlasten. Sonstige Beweismittel sind Sachverständige und richterlicher Augenschein. Alle Aussagen gehen auf die Ehre der Farben (höchste Beteuerungsformel des bierehrlichen Studenten). Das Biergericht entscheidet mit Stimmenmehrheit. Als Strafen verhängt das Biergericht eine Geldstrafe in die Fuxenkasse oder Bierverschiß. Das Biergericht allein ist befugt, ein Mitglied der Kneiptafel sofort in den doppelten (2.) und dreifachen (3.) BV zu schicken. Die Urteilsverkündung lautet: Silentium! Ein hochweises Biergericht erkennt in Sachen N.N. contra N.N. für Recht, dass... von Rechts wegen! Causa sunt acta. Ein hochweises Biergericht löst sich hiermit auf! Jedes Vergehen, das nicht binnen fünf Bierminuten eingeklagt ist, gilt als verjährt. Bierzeuge muss jeder Bierehrliche; Bierrichter jeder bierehrliche Bursche sein. Seite 47 V

48 Gesellige Zeremonien 48 Vor-und Nachtrinken Jeder hat das Recht, mit den Worten: Komme Dir einen einem anderen etwas vorzutrinken. Der Angesprochene hat die Pflicht binnen fünf Bierminuten nachzukommen mit den Worten: Fiducit, komme mit!, oder, wenn er nicht sogleich mitkommen will, so annonciert er dies mit den Worten: Fiducit, komme nach. Das Nachtrinken wird dem Vortrinkenden angezeigt. Es muss mit demselben Quantum, mit dem vorgetrunken wurde, auch nachgekommen werden. Ist der Honorierte innerhalb fünf Bierminuten, nachdem das Quantum vorgetrunken wurde nicht nachgekommen, so macht der Vortrinkende ihn darauf aufmerksam mit den Worten: N.N. getreten zum Ersten. Ist nach weiteren fünf Bierminuten das Nachtrinken nicht erfolgt, so heißt es: N.N. getreten zum Zweiten und schließlich: N.N. getreten zum Dritten. Folgt der Honorierte dieser letzten Aufforderung nicht und lässt die angegebene Zeit unge-nutzt, so kann ihm der Honorierende einen Bierjungen aufbrummen oder beim Kneipsenior den Antrag auf den BV stellen. Fuxen können Burschen nicht direkt treten, sondern müssen einen anderen Burschen geziemend ersuchen, dieses für sie zu tun. Man darf mit dem Quantum, mit dem man nachkommt, nicht auch zugleich einem dritten vorzukommen. Es ist dem Burschen gestattet, allen Bierverpflichtungen, die sich innerhalb fünf Bierminuten bei ihm angesammelt haben, auf einmal mit einem Halben nachzukommen. Trinkt man jemandem in seiner Abwesenheit nach, so muss man zwei Bierzeugen haben. Seite 48 V

49 49 Auf s Spezielle Wird einem etwas Auf's Spezielle vorgetrunken, was mit den Worten geschieht: N.N. ich komme Dir etwas auf Dein Spezielles, so muss der Honorierte nicht nachkommen. 50 Von der frischen Blume Eine frische Blume muss binnen 5 Bierminuten angetrunken sein. Hierzu wird die frische Blume mit den Worten: Komme Dir meine frische Blume ange-boten. Eine unbegründete Ablehnung gilt als Beleidigung. Sollen mehrere frische Blumen miteinander angetrunken werden, so wird dies mit den Ausruf Blumenfest angekündigt. 51 Vom Stiefeltrinken Man unterscheidet gestiftete Stiefel und Strafstiefel. Der Kneipsenior fordert vom FM einen Fuxen zur Stoffprobe an. Dieser prüft nach bestem Wissen und Fähigkeiten den Stoff und gibt dem Präsiden eine Empfehlung ab. Ist kein geeigneter (erfahrener) Fux vorhanden, führt ein bierehrlicher Bursche die Stoffprobe durch, nachdem ein Fux den Stiefel zum Präsidium gebracht hat. Ebenso wird verfahren, wenn durch den Stiefelspender bestimmt wird, dass kein Fux den Stoff verunreinigen darf. Der Stiefel wird immer vom Kneipsenior angetrunken, sei er gestiftet oder sei er ein Strafstiefel und zwar unter folgenden Worten: Setze hiermit einen Stiefel in die Welt dem Gotte Gambrinus nach. Der Stiefel wird mit der Fußspitze nach oben gehalten. Außerdem darf er nicht niedergesetzt werden. Der Absetzende muss diesen Stiefel ersetzen. Ist der Stiefel gestiftet, so bestimmt der Spender, wie und wo derselbe herumgereicht wird, ob mit Gesang, Trinkspruch (Devise) oder ohne. Bei einem Strafstiefel entscheidet der Kneipsenior, wie dieser kreist. Während des Gesanges bzw. der Devise herrscht Silentium. Der den Stiefel Übernehmende berührt mit dem Ellenbogen die Kneiptafel und schlägt mit den Fingerspitzen den Stiefel an, der Abgebende verfährt nach Übergabe ebenso. Daraufhin kann getrunken werden. Seite 49 V

50 Steht der Stiefel unmittelbar vor der Leerung, so begleitet die Corona das Trinken / Leeren mit dem Cantus: Stiefel muss sterben, ist noch so jung, so jung,.... Ist der Stiefel geleert, so singt die Corona: Stiefel ist tot. Bierspiele und Gesänge 52 Umgekehrtes Bierdorf Beim umgekehrten Bierdorf wechseln Burschia und Fuxenstall ihre Funktionen. Das Präsidium steht somit beim FM. Als äußeres Zeichen wird der Fuchs umgedreht. Dann können Fuxen die Burschen in die Kanne steigen lassen; jedes niedere Semester kann das höhere in die Kanne steigen lassen. Umgekehrtes Bierdorf kann jederzeit durch den Kneipsenior wieder aufgehoben werden. 53 Der Stich-Cantus (Stech-Comment) Beim Stich-Cantus wird (bei Burschen vom Kneipsenior, bei Fuxen vom Fuxmajor) durch einen Stich mit dem Schläger dem betreffenden Burschen resp. Fuxen das Kommersbuch aufgeschlagen. Der Bursche resp. Fux hat den hierdurch aufgeschlagen Cantus nach einer anderen als dem Cantus zukommenden Melodie zu singen. Der Kneipsenior bzw. der Fuxmajor bestimmt bei mehreren Möglichkeiten mit den Worten oben, unten, rechts, links, welcher Cantus zu singen ist. Dies kann auch durch Befragung der Corona bzw. eines Mitgliedes der Corona geschehen. 54 Das Streitgespräch Das Streitgespräch kann vom Kneipsenior angeordnet werden und dient zur Schulung des schnellen, guten Argumentierens und auch der Belustigung in der Fidulität. Der Kneipsenior sucht sich zwei Teilnehmer der Kneipe, denen er ein Thema oder zwei verschiedene Themata vorgibt. Dem einen Teilnehmer teilt er die Pro- und dem anderen die Contra- Argumentation zu. Es wird noch ein erstes Stichwort vorgegeben, womit die Argumentation verbunden werden muss. Der Kneipsenior übergibt die Argumentation an den anderen Argumentator mit einem Schlag des Schlägers und einem Wort, dass der vorherige Argumentator benutzt hat. Jetzt wird die Argu- Seite 50 V

51 mentation mit diesen Wort und dem Thema weiter erläutert. Das Spiel geht solange hin und her bis der Kneipsenior das Streitgespräch ex schlägt. 55 Die Hochkneipe In der Fidulität kann der Kneipsenior eine Hochkneipe anschlagen. Dies bedeutet, dass auf den Tisch ein weiterer Tisch gestellt wird, die Corona sich auf die Stühle stellt und alles somit eine Etage höher gestellt wird (Dies ist auch für das Klavier möglich). Dies ist die erste Hochkneipe. Wenn der Kneipsenior die zweite Hochkneipe anschlägt, wird wiederum alles eine Etage höher gestellt. Die dritte Hochkneipe ist die Kneipe auf dem Dach der Badenenburg. Es muss ausdrücklich vorher vom Kneipsenior überprüft werden, ob dies der Corona in ihrem Zustand zuzutrauen ist. Der im Zustand kann die Hochkneipe jederzeit Ex schlagen. 56 Der Pappenheimer Der Kneipsenior kommandiert: Silentium, es präpariert sich der Pappenheimer, N.N. und N.N. auf!. Dann setzen sich beide auf die Stuhllehne und singen nach der Melodie Schier dreißig Jahre : Wir steigen : einen Halben in die Welt, : : warum sollen wir nicht steigen einen Halben in die Welt,: einen Halben in die Welt. Bei Wein und bei Bier, lustige Pappenheimer das sind wir, bei Bier und bei Wein, lustige Pappenheimer wollen wir sein. : General Pappenheimer, der soll leben,: : General Pappenheimer, er lebe hoch. : Jetzt wird getrunken, darauf ernennen sich beide ein Substitut und alle vier singen wieder, nach dem anschließenden Trinken ernennen sich diese vier wieder weiter vier Substitute und singen von neuem bis die gesamte Corona beteiligt ist. Ist dies geschehen, so erhebt sich die ganze Corona auf den Tisch und singt: Wir steigen einen Halben überm Tisch.. bei dem letzten Hoch werden alle Krüge geleert. Hierauf duckt sich die ganze Corona unter den Tisch und singt mit gedämpfter Stimme: Wir steigen einen Halben unterm Tisch.. Hierauf kommandiert das Präsidium: Pappenheimer ex!. Seite 51 V

52 57 Leibverhältnis und Zipfeltausch Der Zipfeltausch muss an einem BC durch den betroffenen Badenen beantragt werden. Es wird die Zustimmung von mindestens zwei Burschen, die den Tauschpartner kennen, benötigt. Der Tausch bedarf der Zustimmung des BC. Über Ausnahmen entscheidet das AH Präsidium. Von einem Burschen können getauscht werden: a) Bierzipfel mit den eigenen Leibfuxen; b) Weinzipfel mit anderen Burschen, nicht jedoch mit Fuxen; c) Sektzipfel nur mit Couleurdamen. Der Zipfeltausch läuft wie folgt ab: Der Kneipsenior lässt zwei Gemäße füllen, bittet die beiden zukünftigen Zipfelbrüder / Leibbursche und Leibfux zu sich und fordert sie auf, die Gründe für den bevorstehenden Tausch darzulegen. Danach: Kneipsenior: Corona ad pedale! Die Tauschenden ergreifen die Gläser und trinken sie mit verschlungenen Armen in einem Zuge aus. Dann hängen die Tauschenden sich gegenseitig die Zipfel an. Die Corona singt währenddessen den Cantus: Solange wir sie kennen, woll'n wir sie Brüder nennen,... Anschließend: Kneipsenior: Zipfeltausch ex! Sedeatis! Seite 52 V

53 Fremdwörter-Verzeichnis Anhang A abfassen adsum a tempo ad exercitium salamandri ad publicandum annoncieren Appellation B Bierminute Beifuhr bibite! Burschensalon C cantus causa cerevis Charge Chargierter citatus colloquium Versammlung) Comment constituieren Convent corona cum cum tempore (c.t.) überraschend ergreifen ich bin da sofort zur Durchführung des Salamanders zur Bekanntmachung (lat., der Öffentlichkeit) ankündigen Appell, Revision Zeitmaß (5 Bierminuten = 3 Zeitminuten) Strafe für Verstoß gegen Satzung oder Comment Trinkt! Kneiptafel ohne Fuxenstall Lied, Gesang Grund, Begründung schirmlose Studentenmütze mit Farben und Zirkel Amt Amtsinhaber bestellen, vorladen Redeerlaubnis (wörtlich: Beratende (franz) Umgangsform (wörtl. Das Wie) Regeln des studentischen Verbindungslebens sich zusammensetzen aus Versammlung Gesamtheit der Anwesenden mit mit akademischer Viertelstunde Seite 53 V

54 D Demission/Demission E est ex F Fidulität (Fidelitas) fiducit G getreten H habeas Hochoffizium I impotent infinitum incipit K Kommers M me N N.N. non habeas O Offizium omnes ad loca zeitweise Befreiung / Ausschluss er (sie, es) ist aus, beendet gemütlicher Teil der Kneipe farbenstudentisch Prost treten = erinnern Du hast es (z.b. das Wort) feierlicher Teil einer Veranstaltung (Rauchverbot / Handyverbot (gilt immer) unfähig, kann nicht wie die anderen ohne Grenzen, ohne bestimmtes Ende es beginnt feierliche Kneipe mich (Akk.) 1.) (nomen nescio) unbekannter Name 2.) (nomen nominandum) zu benennender Name du darfst (hast) nicht offizieller Teil der Kneipe alles auf die Plätze! Seite 54 V

55 P Pagina Petitum poenae pro patria pro poena R recipio rekommandieren revocieren S Schmollis sedeas sedeatis Sekundant Silentium Silentium triste sine strictissime sumus sunt surgite T tempus ex tempus localis tempus peto treten Tusch V verbum peto vivat - crescat - floreat vulpe vulgo Seite (in einem Buch) Bitte um Strafe (Strafantrag) fürs Vaterland zur Strafe aufnehmen, annehmen weiterleiten widerrufen studentischer Trinkgruß setz Dich! setzt euch (setzen!) Beistand Ruhe, Redeverbot Schweigen nach schlechten Beitrag (s.t. = sine tempore) ohne (o. Zeitzugabe) ganz besonders, strikt, sehr genau wir sind sie sind steht auf! Zeit ist um Bitte um Zeit (zum Austreten z.b.) ich bitte um Zeit erinnern tätliche oder wörtliche Beleidigung ich bitte ums Wort lebe - gedeihe - blühe Fux genannt Seite 55 V

56 Seite 56 V

57 Platz für persönliche Notizen Seite 57 V

58 Platz für persönliche Notizen Seite 58 V

59 Platz für persönliche Notizen Seite 59 V

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