Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zu den Forschungsdoktoraten 23. Zyklus

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1 Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zu den Forschungsdoktoraten 23. Zyklus DEKRET NR. 17/2007 DER PRÄSIDENT DES UNIVERSITÄTSRATS DER FREIEN UNIVERSITÄT BOZEN Nach Einsichtnahme in das Statut der Freien Universität Bozen; Nach Einsichtnahme in das Gesetz vom 3. Juli 1998, Nr. 210 und insbesondere in dessen Artikel 4, welches den Universitäten, unter der Einhaltung der im Ministerialdekret festgelegten allgemeinen Kriterien, die Aufgabe überträgt mit einer eigenen Regelung die Einrichtung der Forschungsdoktorate, deren Zulassungsbestimmungen und die Erlangung des Titels zu regeln; Nach Einsichtnahme in das Ministerialdekret vom 30. April 1999, Nr.224, welches die allgemeinen Kriterien beinhaltet, an die sich die einzelnen Universitätsniederlassungen bei der Einrichtung der Forschungsdoktorate halten müssen; Nach Einsichtnahme in das Dekret des Ministerpräsidenten vom 9. April 2001 und der nachfolgenden Änderungen sowie Ergänzungen, in welchem die Kriterien für einheitliche Behandlung bezüglich des Rechts auf Hochschulstudium festgelegt sind; Nach Einsichtnahme in die Regelung der Forschungsdoktorate der Freien Universität Bozen in geltender Fassung; Nach Einsichtnahme in die Berichte der Internen Evaluationsstelle von 4. April 2007 betreffend die Eignungsvoraussetzungen der Vorschläge zur Aktivierung der Forschungsdoktorate; Nach Einsichtnahme in die Gutachten Nr. 325/2007 und 326/2007 des Senats betreffend die Aktivierung der Forschungsdoktorate; Nach Einsichtnahme in die Beschlüsse Nr. 112/2007 und 113/2007 des Universitätsrates der Freien Universität Bozen, betreffend die Genehmigung der Forschungsdoktorate;

2 Nach Einsichtnahme in das Gutachten Nr. 339/2007 des Senats der Freien Universität Bozen betreffend die Studiengebühren und die Stipendien für die Forschungsdoktorate; Nach Einsichtnahme in den Beschluss Nr. 119/2007 des Universitätsrates der Freien Universität Bozen betreffend die Festlegung der Studiengebühren und der Stipendien für die Forschungsdoktorate; VERFÜGT Artikel 1 EINRICHTUNG An der Freien Universität Bozen wird ein öffentlicher Wettbewerb, auf Grund der Prüfung und/oder Titel, zur Zulassung zu den folgenden Forschungsdoktoraten des 23. Zykluses, akad. Jahr 2007/2008, ausgeschrieben. INFORMATIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich disziplinärer Bereich: INF 01 Informatik und ING-INF 05 Informationsverarbeitungssysteme Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von 14 Studienplätzen ausgeschrieben. Von diesen werden 7 Plätze durch Stipendien der Freien Universität Bozen gedeckt. ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich disziplinärer Bereich: M-PED/01 Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik, M-PED/03 Didaktik und Integrationspädagogik Offizielle Sprache des Studienganges: Deutsch und Italienisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von 8 Studienplätzen ausgeschrieben. Von diesen werden 5 Plätze durch Stipendien der Freien Universität Bozen gedeckt.

3 Ein weiteres Stipendium wird über zugewiesene Finanzmittel des Ministeriums für Bildung, Universität und Forschung gemäß MD 19. September 2005 Nr. 362 finanziert. Artikel 2 PROGRAMM DER LEHRVERANSTALTUNGEN INFORMATIK Die Forschung der Fakultät für Informatik konzentriert sich auf drei Schwerpunkte, die langfristig von Forschungsgruppen bearbeitet werden, deren Mitglieder miteinander verwandte Themen der jeweiligen Gebiete untersuchen. Die Schwerpunkte mit einer Auswahl der Themen sind: 1. Datenbanken und Informationssysteme: Verwaltung und Analyse großer Datenbestände temporale Datenmodelle und Datenbanken Datenevolution und -integration Aproximationstechniken für große Datenbanken Informationssuche- und Beratungssysteme 2. Wissensrepräsentation und Datenbanken: Integration von Wissensquellen Wissensrepräsentation für das Semantic Web Kombination von Web-Diensten Verarbeitung von linguistischem Wissen Constraintbasiertes Schließen 3. Software Engineering: Agile Methodologien und schlankes Management Open Source Entwicklungsmodelle Messung und Sicherung der Qualität von Software Komponentenbasierte Entwicklung und Wiederverwendung von Software Die Doktorarbeiten werden Fragestellungen aus den drei Schwerpunkten behandeln, die aus den laufenden Arbeiten der Gruppen entstehen. Die folgende Liste enthält mögliche Themen für Doktorarbeiten im gegenwärtigen Zyklus: Database techniques for spatiotemporal information Parsimonious temporal and spatial aggregation

4 Density estimation over data streams Separation of overlapping clusters Summarization of spatio-temporal database information Semantic clustering Migration of proprietary database applications Approximation techniques for semi-structured databases Locations-based information systems Collective intelligence and decision support Ontology-Based Data Management: from Theory to Practice Query Processing in Expressive Description Logics Query Answering under Access Limitations Natural Language Access to Ontologies Multilingual Interactive Question Answering Integration and Composition of Web Services Applications of methodologies and tools from computational logic (e.g., constraint programming) to e-learning Analysis of the Open Source Development process in Small and Medium Enterprises Impact of Agile practices in software development Paradigms for the introduction and usage of Open Source software in the Public Administration Investigation of the relations between Agile methods and Open Source development Integration of mobile and location-based web services Quantitative techniques for analyzing software engineering data coming from non-invasive measurements Software metrics visualization techniques Source code analysis, comprehension, and manipulation Doktoranden können darüber hinaus zusammen mit ihrem Betreuer eigene Themen festlegen, soweit diese mit den Themen des Schwerpunktes in Zusammenhang stehen. ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK Das Forschungsdoktoratsstudium umfasst folgende Forschungsschwerpunkte und -inhalte:

5 a) den epistemologischen Rahmen, die Forschungsgebiete und die Anwendungsgebiete der Allgemeinen Pädagogik, der Sozialpädagogik und der Didaktik; b) den wissenschaftlichen Beitrag anderer Wissenschaftsbereiche: Soziologie, Psychologie, Anthropologie, Experimentelle Pädagogik; c) die Untersuchungsmodelle und instrumente der pädagogischen, soziologischen und didaktischen Forschung; d) die kulturellen und kommunikativen Prozesse der New Society; e) die Erziehung im Entwicklungsalter unter Berücksichtung verschiedener Ausbildungskontexte (Kindergarten, Grund- und Sekundarschule; Sozialdienste, kulturelle Zentren und außerschulische Erziehungsdienste); f) Ziele, Methoden und Instrumente der didaktischen Vermittlung und Umsetzung in formellen und informellen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen, unter besonderer Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rahmenbedingungen; g) die Anwendung der neuen Technologien im Bereich der Bildung; h) Lifelong Learning : lebenslanges Lernen umsetzen. Artikel 3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Es können all jene, ohne Einschränkung nach Geschlecht, Alter und Staatszugehörigkeit, am öffentlichen Wettbewerb des oben genannten Forschungsdoktorats teilnehmen, die im Besitz eines Fachlaureats im Sinne des Ministerialdekrets Nr. 509 vom und nachfolgender Änderungen, eines Laureatsdiploms der vorhergehenden Ordnung oder eines analogen im Ausland erworbenen Titels sind. Die KandidatInnen im Besitz eines ausländischen Studientitels, welcher noch nicht als gleichwertig mit einem italienischen Studientitel erklärt wurde, müssen im Teilnahmegesuch des Wettbewerbs ausdrücklich um Gleichstellung ansuchen. In diesem Fall ist es notwendig dem Gesuch die Dokumente beizulegen, welche das Dozentenkollegium benötigt, um eine Gleichwertigkeitserklärung zu erstellen - diese gilt ausschließlich für die Zulassung zum Wettbewerb, an dem der Kandidat/ die Kandidatin teilnehmen will. Insbesondere müssen folgende Dokumente beigelegt werden: Nachweis des Studientitels (EU-Bürger können auch eine Eigenerklärung im Sinne des Dekrets des Präsidenten Nr. 445 vom beilegen)

6 Übersetzung ins Englische des Nachweises des Studientitels mit einer Auflistung der Prüfungen und Benotungen, die in Eigenverantwortung unterschrieben ist Jene Kandidaten, die als Gewinner hervorgehen und im Besitz eines ausländischen Studientitels sind, müssen den Nachweis des Studientitels zusammen mit der entsprechenden Wertigkeitserklärung innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen. Der Studientitel mit einer Auflistung der Prüfungen und Benotungen muss von den zuständigen italienischen diplomatischen oder konsularischen Vertretern im Land der Institution, die den Studientitel vergeben hat, übersetzt und legalisiert werden. Am Wettbewerb können auch all jene teilnehmen, die ihr Laureatsstudium innerhalb des Datums der ersten Wettbewerbsprüfung oder der Bewertung der Titel abschließen. In diesem Fall wird die Zulassung zur Auswahl mit mit Vorbehalt gekennzeichnet und der Kandidat/ die Kandidatin wird - bei sonstigem Ausschluss - dazu verpflichtet, am Tag vor der ersten Wettbewerbsprüfung oder der Bewertung, den betreffenden Titel abzugeben. Für die Zulassung zum Forschungsdoktorat in INFORMATIK sind Englischkenntnisse erforderlich. Diese werden von der Prüfungskommission bei der Auswahl der Kandidaten überprüft. Für die Zulassung zum Forschungsdoktorat in ALLGEMEINER PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINER DIDAKTIK sind Deutsch-, Italienisch- und Englischkenntnisse erforderlich. Die Sprachkenntnisse werden im Laufe der mündlichen Aufnahmeprüfung überprüft. Artikel 4 TEILNAHMEGESUCH ZUM ÖFFENTLICHEN WETTBEWERB Das Teilnahmegesuch zum öffentlichen Wettbewerb muss auf stempelfreiem Papier zusammen mit allen geforderten Anlagen, abgefasst werden. Das Formular ist auf folgender Webseite abrufbar: Die Ansuchen müssen in folgenden Fakultätssekretariaten abgegeben werden: Forschungsdoktorat in INFORMATIK: im Sekretariat der Fakultät für Informatik der Freien Universität Bozen Persönliche Abgabe von 9:00-12:00 Uhr und von Uhr

7 Auf dem Postweg an folgende Adresse: Freie Universität Bozen, Fakultät für Informatik, Domenikanerplatz 3, Bozen; zu Händen von Federica Cumer Das Gesuch muss innerhalb 28. September 2007 eingereicht werden. Forschungsdoktorat in ALLGEMEINER PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINER DIDAKTIK: im Sekretariat der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen Persönliche Abgabe von Montag bis Freitag von 9:00 12:00 Uhr und von 14:00 16:00 Uhr Auf dem Postweg an folgende Adresse: Fakultät für Bildungswissenschaften, Bahnhofsstr.16, Brixen (BZ) Das Gesuch muss innerhalb 28. September 2007 eingereicht werden. Artikel 5 AUSWAHLVERFAHREN INFORMATIK Es sind keine Prüfungen vorgesehen. Das Aufnahmeverfahren basiert auf: Bewertung der Titel Kenntnis der englischen Sprache Die Auswahl sieht die Bewertung des Profils des Kandidaten aufgrund eines Curriculums vor, welches folgendes beinhaltet (a) die Abschlussnote und/oder den Durchschnitt des Laureats-, Fachlaureats- oder gleichwertigen Studiums, (b) lehrplanmäßige Prüfungen und andere abgelegte Prüfungen, (c) Publikationen, wenn vorhanden, (d) Arbeits- und Forschungserfahrung, wenn vorhanden, (e) Offensichtlichkeit der Kenntniss der englischen Sprache. Hinsichtlich der Offensichtlichkeit der Kenntniss der englischen Sprache hat der Kandidat die Möglichkeit mittels Selbsterklärung, (i) besuchte Englischkurse an Oberschulen, Universitäten oder privaten Institutionen mit entsprechenden Bewertungen, (ii) Aufenthalte in englischsprachigen Ländern

8 mit detaillierter Angabe der getätigten Aktivitäten, (iii) weitere Offensichtlichkeit der Kenntnis, wie der Besuch von Oberschulen in englischer Sprache, anzuführen. Der Kandidat kann dem Antragsschreiben bis zu drei Referenzbriefe beilegen, welche von Leitern seiner Arbeits- oder Forschungstätigkeit geschrieben und welche die getätigten Arbeiten und die Qualität der Dienstleistungen beschreiben. Das Auswahlkomitee wählt die Kandidaten für das Forschungsdoktorat aufgrund einer vergleichenden Bewertung aus: eingangs wird die Kenntnis der englischen Sprache überprüft und darauf folgend wird jedem mit dem Antragsschreiben eingereichten Dokument eine spezifische Punkteanzahl zugewiesen. Im besonderen werden bis zu maximal 50 Punkte für die eventuelle Abschlussnote und/oder den Durchschnitt des Laureats-, Fachlaureats- oder gleichwertigen Studiums, bis zu maximal 10 Punkte für jede Publikation, bis zu maximal 5 Punkte für jede Arbeits- oder Forschungserfahrung, bis zu maximal 30 Punkte für die generelle Bewertung des Curriculums zugewiesen. Die so festgelegten Punkte werden zusammengezählt. Die Endbewertung des Kandidaten entspricht dieser Punktezahl wenn niedriger als 100, ansonsten ist die Endbewertung 100. All jene Kandidaten, welche in der Bewertung mindestens eine Punkteanzahl von 60/100 erreichen, werden als geeignet erachtet. Die Rangliste der geeigneten Kandidaten für die Zulassung mit Stipendium, für die Zulassung ohne Stipendium und für die eventuelle Zulassung von Kandidaten im Falle des Verzichts der Gewinner, ist von der oben genannten Endbewertung bestimmt. Im Falle von gleichen Endbewertungen wird das Kriterium des höheren Alters eingesetzt, bei weiterer Gleichheit wird eine Verlosung durchgeführt. Das Datum, an dem die Bewertung der Titel stattfindet, wird auf folgender Internetseite bekannt gegeben: ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK

9 Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Wettbewerb, der aus einem schriftlichen Examen und einem Kolloquium besteht. In dem genannten Wettbewerb werden die Vorraussetzungen der Kandidatin/des Kandidaten, ihre/seine Fähigkeiten wissenschaftlich zu arbeiten, ihre/seine Deutsch- und Italienischkenntnisse, sowie Kenntnisse in einer oder mehrer weiterer Sprachen überprüft. Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, muss die Kandidatin/der Kandidat eine schriftliche Prüfung in der ein Thema/eine Problematik bezüglich aktueller kultureller Diskurse behandelt wird mit einer Mindestbewertung von 40/60 bestehen. Die schriftliche Prüfung kann nach Wahl der Kandidaten/des Kandidaten entweder in deutscher oder italienischer Sprache abgelegt werden. Die mündliche Prüfung ist folgendermaßen gegliedert: (a) Gespräch über die schriftliche Prüfung und über das Allgemeinwissen betreffende Themen; (b) eine Überprüfung der Italienischkenntnisse (bei den Kandidatinnen/ Kandidaten deutscher Muttersprache) und eine Überprüfung der Deutschkenntnisse (bei den Kandidatinnen/Kandidaten italienischer Muttersprache); (c) eine Prüfung zur Feststellung der Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache. Das Kolloquium gilt als bestanden, wenn in allen drei Prüfungen eine Mindestbewertung von 40/60 erreicht wurde. Am Ende der Wettbewerbsprüfungen wird eine Leistungsrangordnung erstellt, die auch die vergleichende Bewertung der Kandidaten/innen beinhaltet. Die Prüfungskommission wird die Kandidatinnen/Kandidaten entsprechend der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze auswählen; bei Verzicht einer Berechtigten/eines Berechtigten ist die Nachfolge der Kandidatinnen/der Kandidaten entsprechend der Leistungsrangordnung vorgesehen. Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt: Schriftliche Prüfung: 5. Oktober 2007 Mündliche Prüfung: 6. Oktober 2007 Die Uhrzeit sowie der Veranstaltungsraum werden auf folgender Internetseite bekannt gegeben:

10 Artikel 6 PRÜFUNGSKOMMISSION Die Prüfungskommission wird mit Dekret des Präsidenten des Universitätsrates nach Anhörung des Dozentenkollegiums und des Senats ernannt. Jede Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die unter den ProfessorInnen und ForscherInnen auf der Planstelle ausgewählt werden und in den Fachbereichen, auf die sich der Studiengang bezieht, besondere Qualifikationen vorweisen können. Diesen drei Mitgliedern können bis zu zwei auch ausländische ExpertInnen zur Seite gestellt werden, die aus Körperschaften bzw. öffentlichen oder privaten Forschungsstrukturen ausgewählt werden. Den Vorsitz der Kommission nimmt der Professor/ die Professorin der 1. Ebene mit dem höchsten Dienstalter, bei Gleichstand jener/ jene mit dem höchsten Alter ein. In Mangel an Professoren der 1. Ebene, führt der Professor/ die Professorin der 2. Ebene mit dem höchsten Dienstalter den Vorsitz der Kommission, bei Gleichstand jener/ jene mit dem höchsten Alter. Für jedes effektive Kommissionsmitglied ernennt das Dozentenkollegium einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin. Nach Auswertung der Prüfungsergebnisse erstellt die Kommission eine Rangordnung, welche auf Punktezahlen basiert, die die einzelnen KandidatInnen bei den jeweiligen Prüfungen erreicht haben. Die Rangordnung wird auf der Amtstafel der freien Universität Bozen und auf folgender Internetseite veröffentlicht: Durch diese Bekanntmachung ist die Verpflichtung der Veröffentlichung erfüllt. Artikel 7 ZULASSUNG ZUM STUDIENGANG Die Zulassung der KandidatInnen erfolgt auf Grund der Rangordnung und bis zum Erreichen der Anzahl der ausgeschriebenen Studienplätze.

11 Wenn ein Anspruchsberechtigter/ eine Anspruchsberechtigte vor Beginn des Studiengangs auf seinen/ ihren Studienplatz verzichtet, tritt der/ die in der Rangordnung nächstplatzierte KandidatIn an seine/ ihre Stelle. Wenn der Sieger/ die Siegerin im ersten Quartal des ersten Studiengangs auf seinen/ ihren Studienplatz verzichtet oder ausgeschlossen wird, untersucht das Dozentenkollegium die Möglichkeit, den frei gewordenen Studienplatz mit dem/ der in der Rangordnung nächstplatzierten Kandidaten/ Kandidatin zu besetzen. Artikel 8 BESTIMMUNGEN FÜR DIE EINSCHREINBUNGEN ZU DEN LEHRVERANSTALTUNGEN Die KandidatInnen müssen das Immatrikulationsgesuch dieses ist auf der Internetseite abrufbar - sowie alle darin geforderten Unterlagen innerhalb Freitag, 2. November 2007 einreichen. Das Gesuch sollte Auf dem Postweg an folgende Adressen übermittelt werden: für das Forschungsdoktorat INFORMATIK an das Studentensekretariat der Freien Universität Bozen mit Sitz in Bozen, Sernesistr. 1 für das Forschungsdoktorat ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK an das Studentensekretariat der Freien Universität Bozen mit Sitz in Brixen, Bahnhofstr. 16 persönlich anhand der angegebenen Öffnungszeiten, abrufbar unter: Artikel 9 BEITRÄGE UND GEBÜHREN Für die Forschungsdoktorate des 23. Zyklus sind bei der Einschreibung folgende Gebühren zu entrichten: Universitätsgebühr im Ausmaß von 1.150,00 (inklusiv Stempelsteuer): dieser Betrag muss in einer einzigen Rate von allen Studierenden eingezahlt werden, mit Ausnahme jener, die ein Stipendium der Freien Universität Bozen oder einer anderen Institution erhalten.

12 Landesabgabe für das Recht auf Hochschulstudium, welche sich für das akad. Jahr 2007/2008 auf 127,00 beläuft. Studenten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 66% haben Anrecht auf vollständige Befreiung von Studiengebühren (ausgenommen die Landesabgabe). Das von der Gesundheitsbehörde ausgestellte Zertifikat muss zu Beginn des akademischen Jahres eingereicht werden. Die Bezahlung der Gebühren des 1. Studienjahres ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Die verspätete Einzahlung der Gebühren der höheren Studienjahre wird mit einer Strafgebühr belegt, welche in der Gebührenordnung festgelegt ist. Die Unterbrechung oder der Verzicht auf ein Weiterstudium geben kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge. Artikel 10 STIPENDIEN Die Stipendien werden auf Grund der Rangordnung, welche von der Prüfungskommission erstellt wurde, zugeteilt. Bei gleicher Leistung ist die Bewertung der wirtschaftlichen Lage, im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, maßgebend. Falls jener/ jene, welcher/ welche auf das Stipendium anrecht hat, darauf verzichtet, rückt der/ die laut Rangordnung nächst inskribierte Kandidat/ nächst inskribierte Kandidatin nach. Der dreijährige Gesamtbetrag der Stipendien, festgelegt im Einklang mit dem Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 315 vom 3. August 1998 und nachfolgende Änderungen, beläuft sich auf ,00 und unterliegt etwaigen Änderungen, welche auf dem vom Landesinstitut für Statistik (ASTAT) vorgegebenen Preisindex beruhen. Die Stipendien sind den Pensionsbeiträgen des NISF laut geltender Gesetzgebung unterworfen. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt nach den Bedingungen, welche der Doktoratsstudent/ die Doktoratsstudentin beim Ausfüllen des Immatrikulationsgesuchs gewählt hat. Die Zuweisung des Stipendiums erfolgt für die Gesamtdauer des Studiengangs außer im Fall von Unterbrechung oder vorzeitiger Beendigung des Studiums. Das Stipendium wird mit dem Übergang in ein nächstes Studienjahr automatisch bestätigt außer im Falle eines begründeten Beschlusses des Dozentenkollegiums.

13 Im Falle einer Unterbrechung oder einer vorzeitigen Beendigung des Studiums von einem Empfänger/ einer Empfängerin eines Stipendiums, wird der Restbetrag des Stipendiums, unter Einhaltung der Rangordnung laut Absatz 1, dem ersten inskribierten Nicht-Empfänger/ der ersten inskribierten Nicht-Empfängerin eines Stipendiums zugewiesen. Der Erhalt eines Stipendiums schließt kategorisch das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses mit der Universität aus. Der Empfänger/ die Empfängerin eines Stipendiums ist von den Studiengebühren befreit. Der Betrag des Stipendiums kann für einen eventuellen Auslandsaufenthalt erhöht werden. Gängigerweise wird die Erhöhung am Ende des Aufenthaltes zugewiesen. Der Betrag des Stipendiums wird im Verhältnis zum Zeitraum des Auslandsaufenthaltes um 50% erhöht. Die Erhöhung des Stipendiums wird für jeden Zeitraum von mindestens 15 aufeinander folgenden Tagen bis zu einem Maximum von 18 Monaten gewährt. Artikel 11 RECHTE UND PFLICHTEN DER DOKTORATSSTUDENTEN/ DOKTORATSSTUDENTINNEN Die DoktoratsstudentInnen sind verpflichtet an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie Studien- und Forschungstätigkeiten durchzuführen, welche sich an das Programm und an die vom Dozentenkollegium festgelegten Bestimmungen halten. Die von externen Körperschaften finanzierten Stipendien, die die Durchführung einer spezifischen Forschungstätigkeit vorsehen, verpflichten die EmpfängerInnen dieser zur Durchführung der Tätigkeit. Artikel 12 ERLANGEN DES FORSCHUNGSDOKTORATSTITELS Die Verleihung des Forschungsdoktoratstitels ist dem erfolgreichen Bestehen der Endprüfung untergeordnet, welche vor einer Prüfungskommission stattfindet. Diese Kommission wird mit Dekret des Präsidenten des Universitätsrates, nach Anhörung des Senats und des Dozentenkollegiums des entsprechenden Forschungsdoktorats, ernannt. Die Kommission setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die unter den ProfessorInnen und ForscherInnen auf Planstelle gewählt werden. Mindestens zwei Mitglieder müssen einer (auch ausländischen) Universität angehören, die nicht am Forschungsdoktorat beteiligt ist und dürfen nicht Mitglieder des Dozentenkollegiums sein. Der Kommission dürfen maximal zwei Experten zur Seite gestellt werden, die öffentlichen oder privaten (auch ausländischen) Forschungseinrichtungen angehören.

14 Der Präsident/ die Präsidentin der Kommission wird auf Grund der in Artikel 7 angeführten Kriterien ausgewählt. Artikel 13 VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN Die Universitätsverwaltung verpflichtet sich, in Anlehnung an das Gesetz 196/2003 sowie an die nachfolgenden Ergänzungen und Erweiterungen, die persönlichen Daten der KandidatInnen nur für den Wettbewerb und für institutionelle Zwecke zu nutzen. Die Teilnahme am Wettbewerb bringt, im Rahmen des oben genannten Gesetzes, ein stillschweigendes Einverständnis mit sich, dass die persönlichen Daten des Kandidaten/ der Kandidatin und die Daten bezüglich der Wettbewerbsprüfungen auf der Webseite der Freien Universität Bozen veröffentlicht werden. Artikel 14 BEZUGSBESTIMMUNGEN Soweit nicht in der vorliegenden Ausschreibung vorgesehen wird auf den Artikel 4 des Gesetzes Nr. 210 des , auf das Ministerialdekret Nr.224 vom und auf die Regelung der Forschungsdoktorate der Freien Universität Bozen und nachfolgender Änderungen verwiesen. Bozen, am 29. Juni 2007 Der Präsident RA Dr. Johannes Egger

EIGENERKLÄRUNG BEZÜGLICH DES STUDIENTITELS (ZULASSUNGSTITEL UND BEWERTUNGSUNTERLAGE) (Art. 46 ff. DPR Nr. 445 vom 28/12/2000)

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