Landeshauptstadt München Baureferat

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1 Anlage IV/1 EU (Angebotsaufforderung EU Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro Friedenstraße 40, München Vergabenummer H 50c Vergabeart Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Die Bekanntmachung wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht Ablauf der Angebotsfrist Dienstag, , 13:50 Uhr Ort/Zimmer: Friedenstraße München Raum Ablauf der Bindefrist: München, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-EU) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung / Anlagen: Bewerbungsbedingungen (BB-EU) vom , Stand: fach Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt-EU) 2-fach Angebotsschreiben (Ang-EU) 2-fach Verpflichtungserklärung (V-EU) 2-fach Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) 2-fach Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (2491) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) vom , Stand: fach Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU 2-fach 2-fach Leistungsbeschreibung 2-fach Bietergemeinschaftserklärung 2-fach Technische Vertragsbedingungen: 2-fach Erklärungen bei Eignungsleihe 2-fach -fach -fach Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen der Landeshauptstadt München, Baureferat Stand: 02/2017

2 Anlage IV/1 EU (Angebotsaufforderung EU) 01. Fragen können ausschließlich schriftlich, per Mail unter der Adresse gestellt werden. 02. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja nein Es können Angebote für ein Los, Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden. 03. Nebenangebote sind zugelassen: nein Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose): Die Mindestbedingungen für Nebenangebote sind in der Leistungsbeschreibung,, genannt. 04. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. 05. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. 06. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Falls der Zuschlag nicht auf Ihr Angebot erteilt werden soll, erhalten Sie eine Benachrichtigung nach 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 07. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Angebot für... (Bezeichnung der Leistung und Aktenzeichen der ausschreibenden Stelle) bzw. mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen. mitgelieferter Angebotsaufkleber ist zu verwenden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und sind nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen. 08. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D München, Tel.: (089) , Fax (089) Abwicklung im Verhandlungsverfahren: Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist nicht beabsichtigt beabsichtigt, die entsprechenden Auswahlkriterien sind in der Leistungsbeschreibung genannt. 10. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: Preis Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, auf Seite genannt. 11. Es werden keine Unterlagen nachgefordert. Mit freundlichen Grüßen gez. Unterschrift/Fachabteilung Stand: 02/2017

3 Anlage IV/2 EU (Bewerbungsbedingungen EU) Bewerbungsbedingungen der Landeshauptstadt München für die Vergabe von Leistungen (BB-EU) vom: Änderung: Inhaltsübersicht: 1. Angebot 6. Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) 2. Nebenangebote 3. Gültige Fassung von Vorschriften 7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen 4. Unklarheiten 8. Ausschluss wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften 5. Bietergemeinschaften 9. Allgemeines 1. Angebot (1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. (2) Die Stadt behält sich vor, bei nicht offenem Verfahren oder Verhandlungsverfahren nur Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften zu werten, denen die Vergabeunterlagen durch die Stadt oder deren Beauftragten zugesandt oder unmittelbar ausgehändigt worden sind. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. (3) Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften und Kurzfassungen ist nur unter den in Abs. 7 genannten Voraussetzungen zulässig. (4) Das Angebot muss die Preise und die sonstigen in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Es muss an der dafür vorgesehenen Stelle mit Unterschrift versehen sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Angebote und etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote (sofern zugelassen) oder Erläuterungen, die nicht unterschrieben sind, werden von der Wertung ausgeschlossen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Alle Geldbeträge sind einheitlich in Euro anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) sind ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots vom Bieter hinzuzufügen. (5) Das Angebot eines Skonto bei Einhaltung bestimmter, vom Bieter vorgegebener Zahlungsfristen wird bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn der Bieter erklärt, dass es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die geforderten Zahlungsfristen eine angemessene Zeit für die Bearbeitung bieten. Voraussetzung für die Wertung eines Skontoangebots ist allerdings, dass eine Skontofrist von mindestens 21 Tagen gewährt wird. Dieser Absatz gilt nicht bei Bücherbestellungen mit Buchpreisbindung. (6) Wird eine Leistung angeboten, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen oder in einschlägigen Allgemeinen Technischen Vorschriften geregelt ist, sind im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. (7) Selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen der Leistungsbeschreibung können nur verwendet werden, wenn eine von der Stadt erstellte Kurzfassung nicht vorliegt. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen mit der von der Stadt übersandten Leistungsbeschreibung hinsichtlich der en (Positionen) vollständig übereinstimmen; sie müssen die Mengenangaben, einen Kurztext der Leistungsbeschreibung, die Einheitspreise und die Gesamtbeträge zu den einzelnen en sowie der Leistungsbeschreibung entsprechende Zwischensummen der Leistungsabschnitte und die Angebotsendsumme enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit der von der Stadt übersandten Leistungsbeschreibung Bestandteil des Angebots. Der Bieter ist verpflichtet, auf Aufforderung der Stadt vor Auftragserteilung eine vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung nachzureichen. (8) Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax bzw. Telekopie und sind nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen. Stand: 02/2017

4 Anlage IV/2 EU (Bewerbungsbedingungen EU) 2. Nebenangebote (1) Nebenangebote können nur gewertet werden, wenn und soweit sie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AA-EU) zugelassen sind. Sie müssen die geforderten Mindestbedingungen erfüllen. (2) Zugelassene Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers abweichen, sind auch ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots möglich. Zugelassene Nebenangebote mit der Forderung nach abweichenden Zahlungsbedingungen, Ausführungsfristen oder Preisvorbehalten sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot möglich. Zugelassene Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 3. Gültige Fassung von Vorschriften (1) Die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die in den Vergabeunterlagen genannten DIN und sonstigen Vorschriften sind - bei offenem Verfahren in der am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung - bei nicht offenem Verfahren oder Verhandlungsverfahren in der am Tag der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Briefdatum) gültigen Fassung maßgebend. (2) Falls in der Leistungsbeschreibung bei der Verwendung von technischen Spezifikationen auf Normen (DIN, EN etc.) Bezug genommen wird, kann auch der Norm gleichwertig angeboten werden. Wird von den angegebenen Normen abweichend angeboten, ist dies unter Nennung der betreffenden (Position) gesondert anzugeben. Die Gleichwertigkeit ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen. (3) Sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bevorstehende Änderungen der DIN oder sonstiger Vorschriften bekannt und wirkt sich die Änderung auf die angebotenen Preise aus, so sind die Mehr- oder Minderkosten gesondert anzugeben. 4. Unklarheiten Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die insbesondere die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Stadt vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. 5. Bietergemeinschaften (1) Angebote von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Angebot der Stadt übergeben werden: a) ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und b) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass - der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Aufftraggeber vertritt, - der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Stadt gesamtschuldnerisch haften. (2) In Vergabeverfahren, in denen die Bieter von der Stadt festgelegt werden, dürfen die aufgeforderten Unternehmen Bietergemeinschaften vor Angebotsabgabe nur mit Zustimmung der Stadt bilden. 6. Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an andere Unternehmen übertragen, die geeignet sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Auftragnehmer hat die anderen Unternehmen bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat dem anderen Unternehmen auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen. (3) Der Bieter hat dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe nachzuweisen, dass ihm die anderen Unternehmen, die er für die Erbringung von Leistungen im Formblatt Unt-EU benannt hat, alle dafür erforderlichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel zur Verfügung stellen werden (sog. Verpflichtungserklärung). (4) Der Auftragnehmer darf dem anderen Unternehmen keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich Mängelansprüche, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheiten auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen 7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen (1) Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung - GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. Stand: 02/2017

5 Anlage IV/2 EU (Bewerbungsbedingungen EU) (2) Die Stadt ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde. 8. Ausschluss wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften Bieter bzw. Bewerber, die wegen der illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden sind, sind grundsätzlich bis zu einer Dauer von drei Jahren, im Regelfall gemessen ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung, vom Wettbewerb ausgeschlossen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Bieter bzw. Bewerber triftige Einwendungen schriftlich mit der Angebotsabgabe bzw. dem Teilnahmeantrag vorgebracht hat. Je nach dem Gewicht der Einwendungen kann unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit oder der Gleichbehandlung auch eine Verkürzung der Ausschlussdauer erfolgen, jedoch nicht unter einem halben Jahr. 9. Allgemeines (1) Der Schriftverkehr mit der Stadt ist in deutscher Sprache zu führen. (2) Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften Stand: 02/2017

6 Anlage IV/3 EU (Angebotsschreiben EU) Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) Landeshauptstadt München Baureferat Verwaltung und Recht Submissionsbüro Friedenstraße 40 Vergabenummer H 50c Vergabeart Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren München Ablauf der Angebotsfrist Dienstag, , 13:50 Uhr Ort/Zimmer: Raum Ablauf der Bindefrist: Anschrift wie oben Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel. Datum: Angebot für Leistungen (Ang-EU) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung / A) Vertragsbestandteile gemäß 1 VOL/B: Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV), Stand Technische Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Pläne/Zeichnungen: B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind: Bietergemeinschaftgemeinschaftserklärung Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt-EU) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (V-EU) Erklärung über das Bestehen gewerblicher Schutzrechte Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU Erklärungen bei Eignungsleihe Stand: 02/2017

7 Anlage IV/3 EU (Angebotsschreiben EU) 1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben 2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 3. Erklärung 3.1 Ich/Wir werde(n) gemäß 4 Nr. 4 VOL/B die Leistungen selbst und/oder durch die Unternehmen ausführen, die ich/wir im Formblatt Unt-EU benannt habe(n). Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. 3.2 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. 3.3 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens Euro belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von Euro regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei. 3.5 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen. Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden. 3.6 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden. Stand: 02/2017

8 Anlage IV/3 EU (Angebotsschreiben-EU) 4. Endbeträge und andere, den Preis betreffende Angaben 4.1a Hauptangebot (keine Vergabe nach Losen vorgesehen) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) Preisnachlass ohne Bedingung Summe Angebot % 4.2 Nebenangebote Anzahl: 4.3 Skonto, das sich auf alle Zahlungen erstreckt (siehe Ziffer 6.) Zahlungsfrist: Tage % 5. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 6. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben. 7. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. Stand: 02/2017

9 Anlage IV/4 (Besondere Vertragsbedingungen VOL) Landeshauptstadt München Baureferat Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (BV-VOL) Vergabenummer: H 50c für Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung / Vorbemerkung: Die ohne nähere Angaben beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B Fassung 2003). 1. Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10, München 2. Lieferfristen/Ausführungsfristen ( 4/5) 2.1 Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen: unverzüglich nach Erteilung des Auftrages nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens 8 Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. 2.2 Die Leistung ist innerhalb von 474 Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen. 2.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 3. Vertragsstrafen ( 11) Eine Vertragsstrafe gemäß ZV Nr. 17 wird nicht vereinbart vereinbart Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von v. H. i. W. von Hundert für jede Woche, in der er in Verzug ist, aus dem Wert des Teils der Leistung zu zahlen, der nicht in Gebrauch genommen werden kann, höchstens aber 5 v. H. der Auftragssumme. Stand: 02/2017

10 Anlage IV/4 (Besondere Vertragsbedingungen VOL) 4. Begrenzung des Verzugsschadens Eine vom Auftraggeber geforderte Verzugsentschädigung wird der Höhe nach auf 0,5 v. H. je vollendeter Woche, höchstens aber auf 5 v. H. des Wertes des Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig zweckdienlich in Gebrauch genommen werden kann; eine Vertragsstrafe ist anzurechnen. 5. Mängelansprüche ( 14) Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von 14 Nr. 3 abweichend, Jahre. 6. Rechnungen ( 15) Alle Rechnungen sind bei AG per (zur Info) und Ing.Büro Bauleitung in 2-facher Ausfertigung einzureichen. 7. Zahlungsbedingungen ( 17) gem. ZV Abweichend davon wird vereinbart: 8. Sicherheitsleistungen ( 18) 8.1 Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten 8.2 Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von keine 5 v. H. 3 v. H. der Abrechnungssumme zu leisten 9. Versicherungsschutz Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und Euro für Vermögensschäden abdeckt. 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko. 11. Weitere Vereinbarungen Stand: 02/2017

11 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (ZV) vom: Änderung: 01/2017 Vorbemerkung: Die ohne nähere Angaben beziehen sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B - Fassung 2003). Die Landeshauptstadt München sowie ihre Eigenbetriebe als Auftraggeberin werden nachfolgend mit Stadt bezeichnet. Inhaltsübersicht: Zu 1 Art und Umfang der Leistungen 1. Vertragsbestandteile 2. Preise 3. Vertragsänderungen Zu 2 Änderung der Leistung 4. Nachtragsangebote Zu 3 Ausführungsunterlagen 5. Ausführungsunterlagen 6. Veröffentlichungen, Nutzungsbefugnisse der Stadt Zu 4 Ausführung der Leistung 7. Ausführung 8. Unterauftragsnehmer 9. Fristverlängerungen Zu 6 Art der Anlieferung und Versand 10. Verpackung 11. Versandvorschriften Zu 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber durch den Auftraggeber und 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer 12. Insolvenzverfahren 13. Unerlaubte Vorteilsgewährung, Wettbewerbsbeschränkung, Auftragsentziehung 14. Schriftformerfordernis 15. Restabgeltung Stand: 02/2017

12 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 10 Obhutpflichten 16. Beistellungen Zu 11 Vertragsstrafe 17. Vereinbarung, Höhe der Vertragsstrafe Zu 13 Abnahme 18. Abnahme Zu 15 Rechnung 19. Allgemeines 20. Vorauszahlungs- und Abschlagsrechnungen 21. Schlussrechnungen Zu 16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen 22. Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen Zu 17 Zahlung 23. Zahlungsweg 24. Zahlungsfristen 25. Erstattungen 26. Abtretungsverbot Zu 19 Streitigkeiten 27. Meinungsverschiedenheiten 28. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Stand: 02/2017

13 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 1 Art und Umfang der Leistungen 1 Vertragsbestandteile (1) Bestandteile des Vertrages sind 1.1 der Bestellschein und/oder das Auftragsschreiben 1.2 die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Pläne, Einzel- und Detailzeichnungen, Berechnungen und dgl.) 1.3 die Besonderen Vertragsbedingungen (BV) die Besonderen technischen Vorschriften der Stadt 1.4 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt (ZV) 1.5 die allgemeinen technischen und Fachvorschriften für die jeweiligen Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist 1.6 die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) (2) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. 1 in der dort angegebenen Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind. (3) Maßgeblicher Stand der Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und der in den Vergabeunterlagen genannten DIN und sonstigen Vorschriften ist die mit Beginn des jeweiligen Vergabeverfahrens gültige Fassung. (4) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, gelten hierfür, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrages. (5) Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. 2 Preise (1) Die vereinbarten Preise sind feste Preise. Preisvorbehalte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (2) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu zählen auch, sofern nichts anderes vereinbart ist, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen wie beispielsweise Kosten für Verpackung (auch Mieten), Anlieferung und Versicherung. (3) Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen an Dritte sind durch die Preise für die Leistung abgegolten. (4) Eine etwaige angemessene Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten nach Ziffer 6 sind in den Preisen für die Leistung enthalten. (5) Alle Preise sind in Euro vereinbart. Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung der Stadt tatsächlich geleisteten Stunden. Auf Ziff. 32 wird verwiesen. 4 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhalts einschließlich getroffener Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Stand: 02/2017

14 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 2 Änderungen der Leistung 4 Nachtragsangebote (1) Nachträgliche Änderungen der Beschaffenheit der Leistung sind nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien zulässig. Bei der Kürzung von Werkleistungen richten sich die Rechtsfolgen nach 649 BGB. (2) Wird im Falle des 2 Nr. 3 ein neuer Preis vereinbart, ist unverzüglich ein Nachtragsangebot einzureichen. (3) Wenn nach 2 Nr. 3 neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage des Hauptangebots zu bilden. (4) Auf Verlangen der Stadt hat der Auftragnehmer die durch die Änderung der Leistung bedingten Preisänderungen in geeigneter Weise zu begründen und auf Verlangen der Stadt die für die Preisermittlung maßgebenden Unterlagen wie Lieferangebote, Lieferantenrechnungen, Frachtbriefe, Unterauftragnehmerangebote oder Rechnungen zur Einsicht vorzulegen. Zu 3 Ausführungsunterlagen 5 Ausführungsunterlagen (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die durch die Stadt ausdrücklich als zur Ausführung freigegeben gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere nach 4 Nr. 1 Abs. 1 und 14 VOL/B, werden dadurch nicht eingeschränkt. Aus dem Freigabevermerk können Ansprüche gegen die Stadt nicht hergeleitet werden. Die Freigabevermerke bedeuten insbesondere keine Anerkennung etwaiger Änderungen der Vertragsunterlagen. (2) Schriftliche Äußerungen des Auftragnehmers, insbesondere alle Ausführungsunterlagen, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind in deutscher Übersetzung einzureichen. 6 Veröffentlichungen, Nutzungsbefugnisse der Stadt (1) Veröffentlichungen über die Leistung und Werbung am Leistungsort sind nur mit schriftlicher Einwilligung der Stadt zulässig. (2) Die vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen werden Eigentum der Stadt. Sie darf sie für innerdienstliche Zwecke sowie Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vervielfältigen und verwenden. Soweit erforderlich, ist die Weitergabe der Unterlagen an Behörden, Materialprüfstellen und Gutachter gestattet. Bei Vergaben dürfen sie nur insoweit verwendet werden, als dies zur Beschreibung (Text und Pläne) der zu vergebenden Leistung erforderlich ist. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden. (3) Soweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte des Auftragnehmers entstanden sind, räumt er der Stadt an diesen sämtliche einfachen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung ein, das diese zum Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Stand: 02/2017

15 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 4 Ausführung der Leistung 7 Ausführung (1) Die Leistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Berechnung von Nebenkosten in den von der Stadt in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Räumen bzw. auf den bezeichneten Grundstücken zu erbringen. Von der Stadt werden Hilfskräfte nicht gestellt. (2) Die Stadt ist berechtigt, sich jederzeit von der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung zu unterrichten. (3) Sind in den Vertragsbestandteilen Unterauftragnehmer, Bezugsquellen oder bestimmte Erzeugnisse angegeben, so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne Einwilligung der Stadt wechseln. (4) Hat der Auftragnehmer Bedenken hinsichtlich der Güte der Zulieferungen der Stadt oder der von der Stadt vereinbarten Leistungen Dritter, so hat der Auftragnehmer sie der Stadt unverzüglich in Textform mitzuteilen. (5) Soweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte des Auftragnehmers entstanden sind, räumt er der Stadt an diesen sämtliche einfachen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung ein, das diese zum Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt (6) Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Stadt wichtig. Bei der Ausführung des Auftrags unterstützen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer diese Zielsetzung und wirken Diskriminierungen angemessen entgegen. (7) Die Anmeldung einer Erfindung des Auftragnehmers zum Patent bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt, wenn an der Erfindung auch städtische Mitarbeitende beteiligt gewesen sind. Entsprechendes gilt für Gegenstände, für die der Schutz als Gebrauchsmuster in Betracht kommt. 8 Unterauftragnehmer (1) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet sind. (2) Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. (3) Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Mängelansprüche, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheiten auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der dies nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleinere und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. 9 Fristverlängerungen Etwa notwendige Fristverlängerungen hat der Auftragnehmer unverzüglich durch gesondertes Schreiben geltend zu machen. Er hat die Ursachen und die Auswirkungen - letzteres auch bei offenkundigen Behinderungen - darzulegen. Zu 6 Art der Anlieferung und Versand 10 Verpackung (1) Das Verpackungsmaterial muss mit Firmenbezeichnung oder Entsorgungssystem gekennzeichnet sein. (2) Es sind möglichst umweltfreundliche Verpackungen, insbesondere Mehrwegverpackungen zu verwenden. (3) Jeder Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe der Bestellnummer beizufügen. Teilsendungen sind als solche zu bezeichnen. Stand: 02/2017

16 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 11 Versandvorschriften Sind im Bestellschein, Auftragsschreiben oder in den Vertragsunterlagen keine Anlieferbedingungen beschrieben, so gilt die Preisstellung frei Verwendungsstelle als vereinbart. Zu 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber und 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer 12 Insolvenzverfahren Beantragt der Auftragnehmer oder ein Dritter über das Vermögen des Auftragnehmers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so hat dies der Auftragnehmer der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 13 Unerlaubte Vorteilsgewährung, Wettbewerbsbeschränkungen, Auftragsentziehung (1) Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist die Stadt berechtigt, den Vertrag schriftlich fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt oder der Stadt, ihren Mitarbeitenden oder von dieser beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehende Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile, mittelbar oder unmittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder in sonstiger Weise in seinem Auftrag handeln oder gegenüber der Stadt, ihren Mitarbeitenden oder von dieser beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. (2) Vor der Kündigung wird dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. (3) Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 10 v. H. der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. (4) Bei nachgewiesenen Handlungen nach Abs. 1 Punkt 2 und 3 ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (brutto) verpflichtet. (5) Sonstige gesetzliche oder vertragliche Ansprüche der Vertragsparteien bleiben unberührt. 14 Schriftformerfordernis Die Kündigung bedarf der Schriftform 15 Restabgeltung Bei Kündigung oder Rücktritt sind die Stadt und der Auftragnehmer verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die nötig sind, die jeweiligen Ansprüche aus 8 und 9 VOL/B zu bemessen. Zu 10 Obhutspflichten 16 Beistellungen (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Absender und der Stadt unverzüglich Mitteilung zu machen über bei Eintreffen erkennbare Mängel bei beigestellten Stoffen und Gegenständen. Eine entsprechende Mitteilungspflicht trifft den Auftragnehmer auch, wenn beigestellte Güter nicht rechtzeitig eingehen. (2) Der Auftragnehmer hat die von der Stadt zu liefernden Stoffe und Bauteile rechtzeitig unter Angabe der benötigten Mengen und Anliefertermine abzurufen. (3) Der Auftragnehmer hat die beigestellten Güter auf Verlangen der Stadt als deren Eigentum kenntlich zu machen. Er hat sie ordnungsgemäß zu lagern und darf sie nur bestimmungsgemäß verwenden. Mit der Übernahme geht die Gefahr für Untergang, Beschädigung, Verlust, Verschlechterung und Schwund, mit Ausnahme der Fälle höherer Gewalt, auf den Auftragnehmer über. Stand: 02/2017

17 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 11 Vertragsstrafe 17 Vereinbarung, Höhe der Vertragsstrafe (1) Abweichend von 11 Nr. 2 VOL/B wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 v. H. der Auftragssumme (brutto) je Werktag fällig, in dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet. Die Vertragsstrafe wird auf höchstens 5 v. H. der Auftragssumme (brutto) begrenzt. (2) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird. 341 Abs. 3 BGB findet insoweit keine Anwendung. Zu 13 Abnahme 18 Abnahme (1) Aufbauleistungen sind abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen und sonstige Leistungen sind nur auf schriftlichen Antrag einer Vertragspartei hin abzunehmen. Die Entgegennahme einer Leistung ist nicht gleichbedeutend mit der Abnahme. (2) Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen der Stadt übereignet worden sind oder die Gefahr aufgrund einer Vereinbarung auf die Stadt übergegangen ist. (3) Der Auftragnehmer hat bei Aufbauleistungen die Vertragserfüllung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Abnahme zu beantragen. (4) Aufbauleistungen werden nach Fertigstellung an der Aufbaustelle, Lieferungen an der Anlieferstelle abgenommen. Werden Teilleistungen an der Herstellungsstelle abgenommen, wird dadurch die Gesamtabnahme der Aufbauleistung nicht berührt. (5) Lieferungen und sonstige Leistungen, die auf schriftlichen Antrag einer Vertragspartei abzunehmen sind, gelten 15 Kalendertage nach Anlieferung als abgenommen. Aufbauleistungen gelten 15 Kalendertage nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung als abgenommen. Abweichende Vereinbarungen sind zulässig. (6) Verweigert die Stadt die Abnahme der Leistung wegen wesentlicher Mängel, hat der Auftragnehmer nach Beseitigung der Mängel die Abnahme erneut zu beantragen. (7) Verlangt eine Partei eine förmliche Abnahme, so muss die Abnahme ausdrücklich erfolgen. Es ist eine Niederschrift zu fertigen, in welcher das Ergebnis der Abnahme, Mängelrügen des Auftraggebers und Einwendungen des Auftragnehmers enthalten sind und die von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird. (8) Soweit auf das Vertragsverhältnis die Vorschriften des HGB Anwendung finden, verzichtet der Auftragnehmer einzuwenden, die Anzeige festgestellter Mängel sei nicht unverzüglich erfolgt. Dies gilt nicht für offenkundige Mängel. Stand: 02/2017

18 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 15 Rechnungen 19 Allgemeines (1) Rechnungen sind je nach Art als Vorauszahlungs-, Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in zweifacher Ausfertigung einzureichen, wobei eine Ausfertigung als Rechnungsduplikat zu kennzeichnen ist. (2) In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den en (Positionen) der Leistungsbeschreibung aufzuführen und mit Nettopreisen (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze, Stundenlohnzuschläge) anzugeben. Dem Umsatzsteuerbetrag ist der Steuersatz zugrunde zu legen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. (3) Vom Auftragnehmer gewährte Nachlässe sind abzuziehen, Skonti sind anzugeben. Die Zeit der Leistung ist anzugeben. (4) Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die vereinbarten Zahlungsfristen eingehalten werden. Die Skontofristen errechnen sich nach Ziff. 24 ZV. Dies gilt auch für Teilzahlungen. (5) Bei Lieferungen eines Auftragnehmers mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat muss die Rechnung noch folgende Angaben enthalten: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Landeshauptstadt München = DE den Hinweis, dass im Rechnungsbetrag entsprechend der für die innergemeinschaftliche Lieferung geltenden Umsatzsteuerbefreiung keine Umsatzsteuer enthalten ist. 20 Vorauszahlungs- und Abschlagsrechnungen (1) Für gesetzlich zu leistende bzw. vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen ist eine gesonderte Vorauszahlungsrechnung zuzüglich Umsatzsteuer aufzustellen. (2) Die Abschlagsrechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustellen. Die Umsatzsteuer für die abzurechnende Leistung ist unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geltenden Steuersatzes am Schluss in einem Betrag hinzuzusetzen. (3) In jeder Abschlagsrechnung sind Umfang und Wert der Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer und die bereits erhaltenen Abschlagszahlungen einzeln und in laufender Nummernfolge anzugeben. Stand: 02/2017

19 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 21 Schlussrechnungen (1) In der Schlussrechnung müssen die Leistungen nach den laufenden Nummern (Positionen) der Leistungsbeschreibungen, die Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen einzeln aufgeführt werden. Die Unterlagen zur Schlussrechnung (Mengenermittlung, Stundenlohnnachweise, Abrechnungspläne und sonstige Nachweise) sind beizufügen. (2) Schlussrechnungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme der Leistung einzureichen. Zu 16 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen 22 Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen (1) Für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ist in jedem Einzelfall die schriftliche Anordnung oder Genehmigung der Stadt erforderlich. (2) Der Auftragnehmer hat für die von der Stadt angeordneten bzw. genehmigten Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Diese müssen außer den Angaben nach 16 Nr. 2 VOL/B die Arbeitsstätte, das Datum, die Namen, die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppen der Arbeitskräfte (bei Anordnung der Stadt auch der Aufsichten), die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, die Art der Leistung, die Gerätekenngrößen und die Fahrzeugart - wenn notwendig mit Nutzlastangabe - enthalten. Eine Ausfertigung der Stundenlohnnachweise erhält der Auftragnehmer nach Prüfung als Rechnungsbeleg zurück. (3) Jeder Rechnung über Stundenlohnarbeiten sind Durchschläge der Stundenlohnlisten beizufügen. Unabhängig von den Angaben in den Stundenlohnlisten wird höchstens der Stundenverrechnungssatz für diejenige Berufsgruppe vergütet, die die geleistete Arbeit üblicherweise ausführt. (4) Soweit Stundenverrechnungssätze nicht vereinbart sind, ist der Auftragnehmer auf Verlangen der Stadt verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen. Etwaige Zuschläge zu den durch Lohnlisten nachgewiesenen tatsächlichen Kosten dürfen die ortsüblichen Sätze nicht übersteigen. Zu 17 Zahlung 23 Zahlungsweg Bei Arbeitsgemeinschaften teilt der Auftragnehmer der Stadt - unterzeichnet von allen Arge-Partnern - mit, auf welches Konto Zahlungen mit befreiender Wirkung für die Stadt ausschließlich zu leisten sind. Zahlungen werden erst nach Eingang dieser Mitteilung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 24 Zahlungsfristen (1) Zahlungsfristen beginnen erst mit dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung bei der in der Bestellung bzw. den Vergabeunterlagen als Rechnungsempfänger angegebenen Dienststelle. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tag der mangelfreien Erfüllung der Leistung; sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tag der Abnahme. 25 Erstattungen (1) Stellen Rechnungsprüfungsbehörden nach der Annahme der Schlusszahlung Fehler in der Abrechnung oder in den Unterlagen der Abrechnung fest, ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Stadt und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. (2) Bei Rückforderungen der Stadt aus Überzahlungen kann sich der Auftragnehmer nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. 26 Abtretungsverbot Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Stand: 02/2017

20 Anlage IV/5 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zu 19 Streitigkeiten 27 Meinungsverschiedenheiten Ist der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag München vereinbart. 28 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt nicht das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Stand: 02/2017

21 Anlage IV/6 EU (Verzeichnis Unternehmerleistungen Unt-EU) Bieter: Vergabenummer H 50c Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt-EU) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Mit dem Angebot ist/sind - die Teile des Auftrages zu benennen, die der Bieter beabsichtigt im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben und - falls zumutbar, die Unterauftragsnehmer zu benennen. Falls die Unterauftragsnehmer nicht benannt werden können, sind die Gründe hierfür auf einem gesonderten Beiblatt zu erläutern und - auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragsnehmerzur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V-EU) Verzeichnis der benannten Unternehmen sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 2: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 3: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen. Stand: 02/2017

22 Anlage IV/7 EU (Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmen V-EU) Bieter: Vergabenummer H 50c Datum: Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (V-EU) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung / Name des erklärenden Unternehmens: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im Verzeichnis der Unternehmerleistungen (Unt-EU) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. Ort, Datum Stempel und Unterschrift Stand: 02/2017

23 Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU (Eigenerklärung zur Eignung und Liste geforderter Nachweise für Lieferleistungen und gewerbliche Dienstleistungen EU) Eigenerklärungen zur Eignung und Liste aller geforderten Nachweise bei europaweiten Ausschreibungen für Lieferleistungen und gewerblichen Dienstleistungen (Eigenerklärung zur Eignung/Lieferleistungen EU) Bieter/Bewerber/Nachunternehmer Vergabenummer H 50c Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Erweiterung und Sanierung Grundschule am Pfanzeltplatz 10 - Leuchtenlieferung / ) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen Jahr Eigenleistung: Eigenleistung: Eigenleistung: Hinweis des Auftraggebers: Falls das Angebot den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber vor, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen. 2.) Referenzen: Angaben zur Ausführung von Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber wird ggf. auch eigene Erfahrungen und Kenntnisse bei der Beurteilung der Eignung des Bewerbers/Bieters heranziehen. Die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Referenzen ist nicht verpflichtend. 1. Referenz: Bezeichnung der Leistung: Auftraggeber: Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Beschreibung der unter eigener Verantwortung erbrachten maßgeblichen Leistungen und Angabe des Umfanges bzw. der Mengen Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer (bei Lieferleistungen nicht erforderlich) Auftragswert der beschriebenen Leistungen (netto) Ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen Anforderungen bei der Leistungserbringung Stand: 02/2017

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