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1 AMonline Nr. 21 vom Fußball-Verband Mittelrhein e.v. Sövener Straße Hennef Telefon 02242/ Fax 02242/ fvm@fvm.de - Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

2 Inhaltsverzeichnis WFLV FVM Verbandsspielausschuss Mittelrheinliga (230001) Landesliga Bezirksliga Frauenspielausschuss Frauen-Landesligen Frauen-Bezirksligen Verbandsjugendausschuss A-Junioren B-Junioren Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Verbandsspruchkammer Bezirksspruchkammer 1 Jugendspruchkammer Kreis Köln Geschäftsführer Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Kreisliga D Frauen - Kreisliga A (230345) Turniere Kreispokal Frauen (280017) Kreispokal Herren (280170) Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren G-Junioren (Bambinis) Juniorinnen Turniere Spruchkammer Jugendspruchkammer Kreis Bonn Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Kreisliga D Frauen - Kreisliga Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Spruchkammer Kreis Sieg Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Frauen - Kreisliga (231034) Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

3 C-Junioren D-Junioren E-Junioren Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Spruchkammer Jugendspruchkammer Kreis Berg Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Kreisliga D Frauen - Kreisliga A 1 (230355) Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren Juniorinnen Turniere Schiedsrichterausschuss Freizeit- und Breitensport Spruchkammer Jugendspruchkammer Kreis Euskirchen Geschäftsführer Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Frauen - Kreisliga Turniere Sonstiges Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren Pokal Schiedsrichterausschuss Ansetzungen Freizeit- und Breitensport Altherren Kreis Rhein-Erft Schatzmeister Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Frauen - Kreisliga Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren F-Junioren Bambinis Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Seniorenspruchkammer Jugendspruchkammer Kreis Aachen Geschäftsführer Spielausschuss Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

4 Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren Juniorinnen Turniere Schiedsrichterausschuss Spruchkammer Jugendspruchkammer Kreis Düren Kreisvorstand Geschäftsführer Schatzmeister Spielausschuss Kreisliga A Kreisliga B Kreisliga C Turniere Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren F-Junioren Schiedsrichterausschuss Freizeit- und Breitensport Jugendspruchkammer Kreis Heinsberg Spielausschuss Kreisliga B Kreisliga C Frauen - Kreisliga Jugendausschuss A-Junioren B-Junioren C-Junioren D-Junioren E-Junioren B/C-Juniorinnen Schiedsrichterausschuss Jugendspruchkammer Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

5 Rechtsmittelbelehrungen für die in dieser AMonline veröffentlichten Entscheidungen im FVM 1. Verwaltungsentscheide sind anfechtbar wie folgt: a) Entscheide von Verwaltungsstellen der 1. Instanz gemäß 3 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung/WFLV (RuVO/WFLV) mit der Beschwerde nach 3 Abs. 6,8, 9 und 12 RuVO/WFLV; b) Entscheide von übergeordneten Verwaltungsstellen gemäß 3 Abs. 4 RuVO/WFLV mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung nach 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV; c) Entscheide der Verwaltungsstellen nach 10 Abs. 4 und 43 Abs. 2 Ziffer 1-4 Spielordnung/WFLV (SpO/WFLV) mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gemäß 43 Abs. 6 SpO/WFLV und 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV; d) Entscheide der Verwaltungsstellen im Jugendbereich nach 6 Abs. 7 Jugendspielordnung/WFLV (JSpO/WFLV) zunächst mit der Beschwerde, gegen eine sodann abschlägige Entscheidung des Verbandsjugendausschusses wie auch in Fällen des 24 Abs. 2 und 3 der JSpO/WFLV mit dem Antrag auf sportgerichtliche Entscheidung gemäß 24 Abs. 7 JSpO/WFLV und 3 Abs. 7 und 8 RuVO/WFLV. 2. sportgerichtliche Entscheidungen sind anfechtbar wie folgt: a) Entscheidungen 1. Instanz mit der Berufung bzw. Beschwerde gem. 38,39,44 und 46 RuVO/WFLV; b) Entscheidungen 2. Instanz mit der Revision bzw. der (Nicht) Zulassungsbeschwerde gem. 45 und 46 RuVO/WFLV. Die Rechtsmittelgebühren für Verfahren vor FVM-Sportgerichten (zur Höhe vgl. 53 RuVO/WFLV, 6 (8) JO/FVM und 31 (3) JFO/WFLV sind ausschließlich auf das Konto des FVM einzuzahlen. Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

6 WFLV Westdeutscher Fußball- und Leichtathletikverband Friedrich-Alfred-Str Duisburg Tel.: Fax: Mitteilung Jugendspielordnung/WFLV - Änderungen Der Jugendbeirat des WFLV hat in seiner Sitzung am gemäß 8 Absatz 2 Jugendfußballordnung vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Jugendtag die folgenden Änderungen der Jugendspielordnung beschlossen: H. Jugendspielordnung (JSpO) 6a Grundsätze für die Beantragung einer Spielerlaubnis mit DFBnet Pass Online Soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten für die Beantragung einer Spielerlaubnis mit DFBnet Pass Online die allgemeinen Regelungen der Jugendspielordnung entsprechend. Die Vereine müssen für die Nutzung von DFBnet Pass Online gemäß den Nutzungsbestimmungen des WFLV autorisiert sein. Die beteiligten Vereine sind verpflichtet, den unterzeichneten Original-Antrag sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen (Einschreibbeleg, Spielerpass, Verlusterklärung, Erklärung über die nichterfolgte Herausgabe des Spielerpasses, Erklärungen nach 13 Abs (Rückkehrer)) für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Passstelle des WFLV vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung wird mit einem gemäß 30 Ziffer 4/21 JSpO/WFLV geahndet. Nach erfolglosem Ablauf der Vorlagefrist ruht die Spielerlaubnis, und es wird von Amts wegen ein Verfahren zur Überprüfung der Spielberechtigung durchgeführt. Die Passstelle informiert den Jugendausschuss des zuständigen Landesverbandes, der ein Verfahren vor der Verbandsjugendspruchkammer einleitet. Diese entscheidet über die Neuerteilung der Spielberechtigung. Für die Spielwertungen gilt 24 JSpO/WFLV in Verbindung mit 43 Abs. 3 SpO/WFLV. (1) Antrag auf Spielerlaubnis Mit dem Zeitpunkt der systemseitigen Bestätigung des Eingangs der Antragstellung an den aufnehmenden Verein gilt der Antrag als zugegangen. Stellt ein Verein einen Antrag auf Spielerlaubnis mittels DFBnet Pass Online, hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihm die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Insbesondere muss er sicherstellen, dass der Antrag mit allen erforderlichen Erklärungen und Daten von dem Spieler, bei Minderjährigen von einem gesetzlichen Vertreter, unter-zeichnet vorliegt. Eine elektronische Antragstellung ohne rechtlich wirksame Zustimmung des Spielers, bei Minderjährigen eines gesetzlichen Vertreters, ist unwirksam. (2) Bestätigung des Geburtsdatums Bei der Beantragung im DFBnet Pass Online hat der antragstellende Verein zu bestätigen, dass eine amtliche Bestätigung des Geburtsdatums vorliegt. Diese kann eine Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde (keine Fotokopie) sein, die mit dem Antrag per Heftklammer fest verbunden ist oder die Bestätigung des Geburtsdatums auf dem Spielberechtigungsantrag durch eine hierzu berechtigte Person gemäß 5 Abs. 2b JSpO/WFLV. (3) Beginn der Spielberechtigung Die Spielberechtigung wird gemäß 6 Abs. 4 und 5 sowie 9 ff der JSpO/WFLV erteilt. (4) Abmeldung des Spielers, bisheriger Spielerpass und Stellungnahme des abgebenden Vereins. Die Abmeldung des Spielers richtet sich grundsätzlich nach 3 Abs. 2 und 10 der JSpO/WFLV. Die Abmeldung des Spielers über DFBnet Pass Online ist nicht wirksam. Der aufnehmende Verein hat die für die Erteilung der Spielerlaubnis notwendigen Angaben (Zustimmung oder Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

7 Nicht-Zustimmung, Tag der Abmeldung, Tag des letzten Spiels) in DFBnet Pass Online einzugeben, sofern er im Besitz des Spielerpasses oder einer entsprechenden Verlusterklärung des abgebenden Vereins ist und dieser diese Daten, bestätigt durch Vereinsstempel und Unterschrift auf dem Spielerpass. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung durch den aufnehmenden Verein systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über den Vereinswechselantrag informiert. Der Spielerpass oder die Verlusterklärung ist durch den aufnehmenden Verein zusammen mit den Antragsunterlagen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufzubewahren. Der Spielerpass ist durch das Wort UNGÜLTIG auf der Vorder- und Rückseite zu entwerten. Die Einsendung des Spielerpasses an die Passstelle des WFLV entfällt. Sollte der aufnehmende Verein erklären, dass der Spie-lerpass nicht vorliegt (der Antrag kann gemäß 10 Abs. 4 JSpO/WFLV erst nach Ablauf der Frist zur Herausgabe des Spielerpasses gestellt werden), wird der abgebende Verein mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung durch den aufnehmenden Verein systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über den Vereinswechselantrag informiert. Die Erklärung über die Nichtherausgabe des Spielerpasses gemäß 10 Abs. 3 ist zusammen mit dem Spielberechtigungsantrag zwei Jahre aufzuheben. Erhebt der abgebende Verein innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Antragstellung keinen Einspruch gegen die vom aufnehmenden Verein gemachten Angaben, werden bei der Erteilung der Spielerlaubnis die vom aufnehmenden Verein gemachten Angaben zugrunde gelegt. Die Zustimmung gilt als erteilt. Kehrt der Spieler gemäß 13 Abs. 1 und 2 zu seinem al-ten Verein zurück, so sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zusammen mit den neuen Spielberechtigungsantrag durch den Verein zwei Jahre aufzuheben. 10 Vereinswechsel (4) Liegt der alte Spielerpass nicht vor, kann der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis erst dann bei der Passstelle vorgelegt werden, wenn die Frist gemäß Abs. 3 seit der Abmeldung lt. Abmeldenachweis abgelaufen ist. Der neue Verein und der Spieler haben in einem gesonderten Schreiben verbindlich zu erklären, den alten Spielerpass nicht bzw. nicht fristgerecht erhalten zu haben. Fehlt eine entsprechende Erklärung, wird der Antrag unbearbeitet an den Verein zurückgegeben. Bei der Antragstellung über Pass Online ist die Erklärung über die nicht erfolgte Herausgabe des Spielerpasses durch den Verein zwei Jahre aufzuheben und der Passstelle auf Anforderung zusammen mit dem Spielberechtigungsantrag vorzulegen. Wird im Beschwerdeverfahren gemäß 6 Abs. 7 festgestellt, dass entgegen den bei der Beantragung der Spielberechtigung gemachten Angaben und beigefügten Erklärungen der Spielerpass ordnungsgemäß ausgehändigt wurde, ist diese Spielberechtigungsangelegenheit an die Jugendspruchkammer des Landesverbandes zur Durchführung eines Verfahrens nach 3 Abs. 7 RuVO/WFLV abzugeben. 11 Spielberechtigung und Wartefrist bei einem Vereins wechsel innerhalb des WFLV (5) Für alle A-Junioren und B-Juniorinnen des jeweils älteren Jahrgangs, sowie für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, deren Vereinswechselunterlagen nach dem 1. Mai bei der Passstelle eingehen, gelten für die Erteilung der Spielberechtigung nach einem Vereinswechsel die Wechselbestimmungen der SpO/WFLV. Für den Einsatz im Juniorenbereich gelten weiterhin die Bestimmungen der 7 und 14 JSpO/WFLV. Für alle A-Juniorinnen gelten die Wechselbestimmungen der Spielordnung WFLV. 12 Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung NRW-Liga Oberliga LV 750,- 400,- 50,- Verbandsliga 750,- 400,- 50,- 13 Wegfall der Wartefristen In folgenden Fällen ist die Spielerlaubnis unabhängig von der Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden Vereins ohne Einhaltung einer Wartefrist zu erteilen: (1) für den alten Verein, wenn ein Junior die erfolgte Abmeldung wirksam widerrufen hat und der Passstelle ein neuer Spielberechtigungsantrag, der Nachweis über die Abmeldung und eine schriftliche Bestätigung des Juniors, dass er sich zwischenzeitlich bei keinem anderen Verein angemeldet hat, vorgelegt werden. Bei Junioren, die noch nicht volljährig sind, muss der Erziehungsberechtigte die Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

8 Erklärung mit unterschreiben. Bei der Antragstellung über Pass Online ist die Erklärung durch den Verein zwei Jahre aufzuheben und der Passstelle auf Anforderung zusammen mit dem Spielberechtigungsantrag vorzulegen. (2) für den alten Verein, wenn ein Junior während einer Frist von drei Monaten nach Abmeldung bei seinem alten Verein oder während des Laufes seiner Wartefrist zu seinem alten Verein zurückkehrt, ohne von dem neuen Verein in Pflichtspielen als Spieler eingesetzt worden zu sein. Dem Antrag auf Erteilung der sofortigen Spielerlaubnis sind ein neuer Spielberechtigungsantrag, der Nachweis über die Abmeldung beim alten Verein, sofern er der Passstelle noch nicht vorliegt, und der Nachweis über die Abmeldung bei dem vorübergehend neuen Verein sowie eine Bestätigung des letzten Vereins über das Nichtspielen in Pflichtspielen beizufügen; Bei der Antragstellung über Pass Online sind die Nachweise sowie die Bestätigung des letzten Vereins durch den antragstellenden Verein zwei Jahre auszuheben und der Passstelle auf Anforderung zusammen mit dem Spielberechtigungsantrag vorzulegen. Die Änderungen traten mit der Veröffentlichung in der AM 4/2012 des WFLV in Kraft. Redakteur: Prior, Mareike Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

9 FVM Fußball-Verband Mittelrhein e.v. Sövener Straße Hennef Telefon: Fax: Internet: Verbandsspielausschuss Hinweis Hinweis für alle Verbandsstaffeln Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass Spiele die am 03. Juni 2012 (vorletzter Spieltag) aus irgendwelchen Gründen ausfallen, automatisch für Donnerstag, den 07. Juni 2012 neu angesetzt sind. Redakteur: Thiel, Rolf MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Mitteilung Aufstieg der Kreisliga-A-Tabellenzweiten / Saison 2011/12 Dadurch, dass der SC Wegberg-Beeck die II. Mannschaft nicht für die Bezirksliga 2012/13 gemeldet hat, steigt lt. Präsidiumsbeschluss vom , unabhängig der gültigen Auf- und Abstiegsregelung, zusätzlich ein Tabellenzweiter der Kreisliga A nach der Quotientenregelung in die BZL auf. Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

10 Mittelrheinliga (230001) Redakteur: Thiel, Rolf Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina SF Troisdorf (37,50 ) - 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Spiel 251) SF Troisdorf (20 ) - 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Spiel 275) ; SC Brühl (20 ) - 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Schlechtausfüllung bzw. Nichtunterschreiben Spielbericht (Spiel 298) Passvorlage(n) bis zum SF Troisdorf: Kiracti, Ugar ( ); Khalag, Elias ( ); Dogan, Mehmet ( ). Die Spielerpässe sind bis zum zur Überprüfung der Spielberechtigung dem Staffelleiter vorzulegen. Redakteur: Rabenbauer, Alois Fall / VSpA Herren-Spiel VfL Alfter - SC Brühl am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Hoerner, Christian, VFL ALFTER 1925 E.V., erhält gemäß 10, Abs.1 Nr.1 RuVo wegen unsportlichen Verhaltens eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 8 Pflichtspiel(e). (Alois Rabenbauer) Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

11 Landesliga Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Landesliga - Staffel 1 (230002) Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

12 a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Mitteilung Verlegungen letzter Spieltag Mehrere Anträge auf Spielverlegung am letzten Spieltag können erst dann und nur dann genehmigt werden, wenn defintiv feststeht, dass das betreffende Spiel keinerlei Einfluss auf Auf- oder Abstieg haben kann. In den meisten Fällen kann erst nach dem vorletzten Spieltag über eine Genehmigung des Verlegungsantrages entschieden werden. SV Schlebusch (15 ) - 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Antreten ohne Spielerpass (Pass S.Wilk fehlte am ) Passvorlage(n) SV Schlebusch: Sven Wilk; der Pass ist bis zur Überprüfung der Spielberechtigung vorzulegen. Redakteur: Dr. Toporowsky, Norbert Landesliga - Staffel 2 (230003) Anstosszeitänderung Genehmigte Anstoßzeitänderung: Spiel 218 Jugendsp. Wenau : Lich-Steinstraß am Mo , 18:00 Uhr TuS Rheinland Dremmen (10 ) - Verspäteter Antrag zur Spielverlegung (Spiel 227) Jugendsport Wenau (10 ) - Verspäteter Antrag zur Spielverlegung (Spiel 218) Germania Teveren (50 ) - 4 (2) RuVO WFLV (Trainer Hermann Krauth von Germania Teveren wegen seines unsportlichen Verhaltens während dem Spiel 212 am (unter Mithaftung des Vereins). Im Wiederholungsfalle erfolgt Abgabe an die Rechtsinstanz. ) Redakteur: Rabenbauer, Alois Fall / VSpA Herren-Spiel Westwacht Aachen - VfL Vichttal am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Mujovic, Edib, VfL Vichttal 1927/1937 e.v., erhält gemäß 10, Abs.1 Nr.2 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 4 Pflichtspiel(e). (Alois Rabenbauer) Fall / VSpA Herren-Spiel Hilal-Maroc Bergheim - Bedburger BV am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Arslan, Talip, HILAL MAROC BERGHEIM E.V., erhält gemäß 10, Abs.1 Nr.2 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 4 Pflichtspiel(e). (Alois Rabenbauer) Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

13 Spielverlegungen Genehmigte Spielverlegung: Spiel 227 Rhl. Dremmen : SV Breinig am Sa , 17:00 Uhr Bezirksliga Redakteur: Rabenbauer, Alois Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Bezirksliga - Staffel 1 (230004) Abgabe an die Rechtsinstanz Abgaben an die BSK I Spiel 210 vom : SV Refrath SC Rondorf. Der Spiel- und Zusatzbericht wurde wegen der Vorkommnisse während des Spiels an die BSK I weitergeleitet. Spiel 212 vom : RSV Urbach SC West Köln. Wegen der Identitätsklärung von Spielerpässen. (Nichtvorlage von Lichtbildausweisen bzw. fehlenden Unterschriften und Geb.-Daten). SSV Köln-Ostheim (150 ) - 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Zurücknahme einer Mannschaft pp. (Zurückziehung der 1.Mannschaft aus der Bezirksliga - Staffel 1) Redakteur: Thiel, Rolf SSV Köln-Ostheim (17,50 ) - Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses gemäß 29 Abs. 5 Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

14 SpO/WFLV -- 4 Abs. 3l RuVO/WFLV ( ) Fall / VSpA Herren-Spiel SV Refrath - SC Rondorf am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Di Fazio, Davide, SC RONDORF 1912 E.V., erhält gemäß 10, Abs. 1 Nr. 2 RuVo in Verbindung mit 10, Abs. 9 (2) Nr. 3 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 10 Pflichtspiel(e). (Rolf Thiel) Zurückziehungen 52 (1) Ausscheiden einer Mannschaft im Zeitraum der letzten fünf Spiele Mit Schreiben vom zieht der SSV Ostheim seine 1.Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb zurück und ist damit 1. Absteiger der Bezirksliga Staffel Nr. 1. Noch nicht ausgetragene Spiele werden nach 43 Abs. 1 mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den jeweiligen Gegner gewertet. Redakteur: Thiel, Rolf Bezirksliga - Staffel 2 (230005) Abgabe an die Rechtsinstanz Spiel 210 vom FC Niederkassel - VTA Bonn Der Spielbericht wurde wegen der Vorkommnisse an die BSK 1 weitergeleitet. Hinweis Zuschauerverhalten Der FC Hennef 05 wird aufgefordert, erzieherisch auf seine Zuschauer einzuwirken (s. Eintrag im SB 206 vom ). Im Wiederholungsfall erfolgen weitergehende Maßnahmen. 1. FC Niederkassel 1920/2010 e.v. (140 ) - 4 Abs. 3g RuVO/WFLV -- Antreten ohne Spielerpass (Spiel 208 vom ) SF Troisdorf (150 ) - 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (Spiel 209 vom ) Redakteur: Heller, Mario Fall / VSpA Herren-Spiel SSV Bornheim - FV Bonn-Endenich 08 am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Musial, Gregor, FV BONN-ENDENICH 08 E.V., erhält gemäß 10, Abs. 1; Nr. 1; S. 1 RuVo wegen unsportlichen Verhaltens eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 3 Pflichtspiel(e). (Mario Heller) Fall / VSpA Herren-Spiel SV Bergheim - 1. FC Niederkassel am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Harrach, Zakaria, SV BERGHEIM 1937 E.V., erhält gemäß 10, Abs. 1; Nr. 2 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 4 Pflichtspiel(e). (Mario Heller) Spielwertung(en) Spiel 209 vom Das Spiel SF Troisdorf II - SSV Lommersum wird gemäß 43 Abs. 2, Nr. 3 SpO/WFLV mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den SSV Lommersum gewertet. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde nach 3 RuVO/WFLV zulässig. Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

15 Redakteur: Heller, Mario Bezirksliga - Staffel 3 (230006) Abgabe an die Rechtsinstanz Spielbericht zum Spiel 205 (BW Kerpen - SW Düren) wurde an die BSK II abgegeben. Mitteilung Verlegungen letzter Spieltag Mehrere Anträge auf Spielverlegung am letzten Spieltag können erst dann und nur dann genehmigt werden, wenn defintiv feststeht, dass das betreffende Spiel keinerlei Einfluss auf Auf- oder Abstieg haben kann. In den meisten Fällen kann erst nach dem vorletzten Spieltag über eine Genehmigung des Verlegungsantrages entschieden werden. SG GFC Düren 1899 e.v. (7,50 ) - 4 Abs. 3a RuVO/WFLV -- Nichtvorlage fehlender Spielerpass (Pass T.Resech (vgl. AM 20); Vorlagepflicht bleibt bestehen. Erhöhtes OG bei Nichtvorlage bis 31.5.) ; SV Sötenich (50 ) - Unsportl. Verhalten des Trainers (Wegen unsportlichen Verhaltens von Trainer U. Metternich in Spiel 212 (Wiederholungsfall). Jedes weitere unsportl. Verhalten des Trainers hat die Abgabe an das zuständige Rechtsorgan zur Folge. ) Redakteur: Dr. Toporowsky, Norbert Fall / VSpA Herren-Spiel Spvg. Frechen 20 - DJK Viktoria Frechen am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Esch, Daniel, DJK VIKTORIA FRECHEN 1919 E.V., erhält gemäß 10, Abs.1(2) RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 4 Pflichtspiel(e). (Dr. Norbert Toporowsky) Fall / VSpA Herren-Spiel SV Sötenich - SV Weiden am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Nesgen, Pascal, SPORTVEREIN WEIDEN 1914/1975 E.V., erhält gemäß 10, Abs.1(5) RuVo wegen unsportlichen Verhaltens nach Zeigen der gelb/roten Karte eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 2 Pflichtspiele. (Dr. Norbert Toporowsky) Bezirksliga - Staffel 4 (230007) SV Rhenania Richterich (17,50 ) - Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses gemäß 29 Abs. 5 SpO/WFLV -- 4 Abs. 3l RuVO/WFLV ( ) Korrektur aus AM 20 Die Sperre des Spielers Hemmerle, Boris (VfR Linden-Neusen) ist bis einschl , höchstens jedoch 2 Pflichtspiele. Redakteur: Heller, Mario Fall / VSpA Herren-Spiel JSV Baesweiler 09 - VfR Linden-Neusen am Verwaltungsentscheid: Der/die Spieler(in) Lüttgens, Manuel, JUGEND SPORTVEREIN BAESWEILER 09 E.V., erhält gemäß 10, Abs. 1; Nr. 2 RuVo in Verbindung mit 10, Abs. 2; Nr. 2 RuVo wegen grober Unsportlichkeit eine Spielsperre bis einschließlich , höchstens jedoch 8 Pflichtspiel(e). (Mario Heller) Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

16 Verweise / Ordnungsmaßnahmen Vorkommnisse am Der Co-Trainer Marco Böckel (Rhen. Richterich) erhält wegen eines unsportlichen Verhaltens während des Spiels 215 einen Verweis. Im Wiederholungsfalle erfolgen weitergehende Maßnahmen. Frauenspielausschuss Redakteur: Heller, Mario Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina FSV Kraudorf Uetterath (150 ) - 4 Abs. 3c RuVO/WFLV -- Nichtantreten einer Mannschaft (Wegen Nichtantreten der Frauenmannschaft von Kraudorf - Uetterrath der Bezirksliga Staffel 3 Spiel Nr. 112.) Spielwertung(en) Nichtantreten Spiel Nr. 112 der Frauen Bezirksliga Staffel 3, FSV Kraudorf-Uetterrath - SG Erfthöhen 98 wird mit 0:2 Toren für SG Erfthöhen gewertet. Frauen-Landesligen Redakteur: Beckmann, Monika Hinweis Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

17 MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Frauen-Landesliga 2 (232203) Neuansetzung / Nachholspiele Spiel 115 Alem. Aachen II gegen SV Eilendorf II am Anstoß Uhr. Frauen-Bezirksligen Redakteur: Wüst, Ingrid Hinweis MELDEBOGEN DER FRAUEN UND HERREN ZUR SPIELZEIT 2012/2013 Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Herrenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen A für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Die Vereine aller am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Frauenmannschaften (Mittelrhein-, Landes-, Bezirksliga) sowie die aus den Kreisligen für den Aufstieg in die Bezirksliga in Frage kommenden Mannschaften werden gebeten, uns die notwendigen Daten bis zum 8. Juni 2012 zur Verfügung zu stellen. Sie bekommen den Meldebogen nicht postalisch zugestellt, sondern werden gebeten, Ihre Daten im DFBnet-Vereinsmeldebogen unter zu ändern. Die Zugangsdaten zum DFBnet-Vereinsmeldebogen sind mit denen des elektronischen Postfachs identisch. Eine Kurzanleitung zum DFBnet-Vereinsmeldebogen für Sie als Anwender wird in Ihre elektronischen Postfächer eingestellt. Ferner finden Sie unter ein Schulungsvideo zum DFBnet-Vereinsmeldebogen. Die für uns notwendigen Daten zur Vorbereitung der neuen Spielzeit 2012/2013 entnehmen wir Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

18 ausschließlich dem von Ihnen aktualisierten DFBnet-Vereinsmeldebogen. Hier weisen wir insbesondere darauf hin, dass Sie in der Rubrik Wünsche im dort vorgesehenen Freifeld a) Wünsche zur Spielplangestaltung (Spieltermine) sowie b) als Pflichtangabe Flutlicht vorhanden/nicht vorhanden angeben können bzw. müssen. Um die neue Saisonplanung zügig vorantreiben zu können, bitten wir unbedingt um Einhaltung des o.g. Termins. Sollten die Daten in Ihrem Vereinsmeldebogen nicht aktualisiert sein, werden wir die alten Daten übernehmen müssen. Thiel/Wüst Redakteur: Weisheit, Martina Frauen-Bezirksliga 2 (232205) Verweise / Ordnungsmaßnahmen VfL Sindorf Der Trainer Jesco Neumann erhält aufgrund des Eintrags des Schiedsrichters einen Verweis. Im Wiederholsungsfall ergehen weitere Maßnahmen Verbandsjugendausschuss A-Junioren Redakteur: Effer, Patrick A-Junioren Verbandsliga (230172) Löbe, Jannik (Berg. Gladbach) bis einschl , max. 2 Pflichtspiele (173). Glos, Marco (Honnef) bis einschl , max. 4 Pflichtspiele (171). Redakteur: Wunderlich, Jens A-Junioren Bezirksliga, Staffel 1 (230174) Moritz Käsbach, geb (SV Refrath/Frankenforst) gesperrt bis einschließlich Redakteur: Heine, Hans-Joachim A-Junioren Bezirksliga, Staffel 2 (230175) Kadir Özcan, geb (SC West Köln) gesperrt bis zur Spruchkammerverhandlung. B-Junioren Redakteur: Heine, Hans-Joachim B-Junioren Verbandsliga (230349) Yilmaz, Mert (Vikt. Köln) bis einschl , max 2 Pflichtspiele (164). Bültena, Yannik (JFS Köln) bis einschl , max 2 Pflichtspiele (161). Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

19 Redakteur: Wunderlich, Jens B-Junioren Bezirksliga, Staffel 2 (230353) FSV Köln Nord (150 ) - 30 Abs. 4 Nr. 9 JSpO -- Nichtantreten einer Jugendmannschaft (Sp. 171.) ; SV Rhenania Richterich (25 ) - Verweis (Trainer B-Junioren.) Passvorlage(n) Dennis Skacel, geb (Bedburger BV); Vorlage bis zum Markus Julian Kort, geb (FC Düren-Niederau) gesperrt bis einschließlich , höchstens 2 Pflichtspiele. Spielwertung(en) Das Meisterschaftsspiel 171 SV Rott - FSV Köln-Nord wird mit 2:0 Toren und 3 Punkte für den SV Rott gewertet. Verweise / Ordnungsmaßnahmen SV Rhenania Richterich Der Trainer erhält einen strengen Verweis. Im Wiederholungsfall erfolgt Abgabe an die VJSK. Juniorinnen Redakteur: Heine, Hans-Joachim C-Juniorinnen Bezirksliga, St. 2 (Frühjahr) (231110) Ausscheiden von Mannschaften Ausscheiden VFL Köln 1899 Gemäß 16a JSpO/WFLV, Abs. 3-4, Auscheiden von Mannschaften, wird der Verein VFL Köln 1899 vom Bezirksligaspielbetrieb ausgeschlossen. Nicht ausgetragene Spiele werden für den Gegner gemäß 24 JSpO/WFLV gewertet. Ferner wird der Verein VFL Köln 1899 zu einem in Höhe von 150,- verpflichtet. VfL Köln 1899 (75 ) - Nichtantreten einer Jugendmannschaft Abs.4 Nr.9 JSpO (Das Meisterschaftsspiel Nr , wird gemäß 24, Absatz 2, Buchstabe c JSpO/WFLV mit 2:0 Toren für den Verein SV Menden gewertet, da die mannschaft des VFL Köln 1899 zu dem o.g. Meisterschaftsspiel nicht angetreten ist. Ferner wird der Verein VFL Köln 1899 zu einem in Höhe von 75,- gemäß 30, Absatz 4, Nr. 9 JSpO/WFLV verpflichtet. Rechtsmittel hiergegen sind gemäß 3, Absatz 6-11 RuVo/WFLV möglich.) ; VfL Köln 1899 (75 ) - Nichtantreten einer Jugendmannschaft Abs.4 Nr. 9 JSpO (Das Meisterschaftsspiel Nr , wird gemäß 24, Absatz 2, Buchstabe c JSpO/WFLV mit 2:0 Toren für den Verein SV Helpenstein gewertet, da die Mannschaft des VFL Köln 1899 zu dem o.g. Meisterschaftsspiel nicht angetreten ist. Ferner wird der Verein VFL Köln 1899 zu einem in Höhe von 75,- gemäß 30, Absatz 4, Nr. 9 JSpO/WFLV verpflichtet. Rechtsmittel hiergegen sind gemäß 3, Absatz 6-11 RuVo/WFLV möglich.) Redakteur: Büscher, Tanja B-Juniorinnen Mittelrheinliga (230344) Mitteilung Bescheinigung / FC Germania Dürwiß Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

20 Der Verein FC Germania Dürwiß wird gebeten bis zum die Bescheinigung über die Zuständigkeit der Platzsperren an die Staffelleitung zu senden. Ansonsten erfolgt Abgabe an die Verbandsspruchkammer. Redakteur: Büscher, Tanja B-Juniorinnen Bezirksliga, Staffel 1 (230254) Pulheimer SC (5 ) - 30 Abs. 4 Nr. 5 JSpO -- Nichteinsendung Spielbericht innerhalb einer Woche (Spielbericht 121 Pulheimer SC - TUS Lindlar) ; Pulheimer SC (20 ) - 30 Abs. 4 Nr. 10 JSpO -- Mangelhafter Platzaufbau mit Spielverlust // sonst. pp. (Spiel 130 Pulheimer SC - SV Menden) ; Pulheimer SC (5 ) - 30 Abs. 4 Nr. 15 JSpO -- Fehlendes Passbild / Nichterneuerung Passbild (Nr. 14 Franziska Heyn) ; Pulheimer SC (15 ) - 30 Abs. 4 Nr. 6 JSpO -- Nichtausfüllung Spielbericht (Spiel 130: Nichtausfüllen Spielbericht online) Redakteur: Schwinn, Barbara Pulheimer SC (15 ) - Unterlassen der Meldung des Spielergebnisses gemäß 19 Abs. 10 JSpO ( ) Schiedsrichterausschuss Änderung SR-Daten Koj, David-Markus neue -Adresse: david_koj@gmx.de TSV Stockheim (10 ) - Kurzfristige Absage eines Spielauftrags bei fehlender Freistellung nach Fixierung des Spielauftrags (Freuen, Torsten BZL Staffel 3SV Weiden - Germ. Geyen) ; Efferener BC (10 ) - Kurzfristige Absage eines Spielauftrags bei fehlender Freistellung nach Fixierung des Spielauftrags (Wenzel, Christopher Frauen-MRLWesseling - Sankt Augustin) SC Jülich 1910/97 (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Zeitschel, Laura unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) VfL Sindorf (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Queins, Dominik verspätete Absage eines Pflichttermins) ; BC Hürth-Stotzheim (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Lachmayer, Tim unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) ; SG Erfthöhen (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Maus, Alexandra unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) ; FC Eintracht Köln 51/05 (10 ) - Kurzfristige Absage eines Spielauftrags bei fehlender Freistellung nach Fixierung des Spielauftrags (Nolden, Nikolaus BZL Staffel 2Mondorf - Uckerath) ; Gencler Birligi (10 ) - Kurzfristige Absage eines Spielauftrags bei fehlender Freistellung nach Fixierung des Spielauftrags (Cöcü, Güven A-Jun. BZL Staffel 1Refrath - Lindlar) ; S.C. Blau-Weiß 06 Köln (10 ) - Kurzfristige Absage eines Spielauftrags bei fehlender Freistellung nach Fixierung des Spielauftrags (Özdemir, Mustafa A-Jun. BZL Staffel 1VfL Leverkusen - Lohmar) ; SC Salingia Barmen (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Kunkel, Lukas unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) ; TFG Köln-Nippes 1878 (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Todemann, Kevin unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) ; SV Rot-Weiß Lamersdorf (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Collip, Christian unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) ; VfR Stommeln (30 ) - 4 Abs. 3i RuVO/WFLV -- Nichtabgabe Meldung/Nichteinhaltung Termin (Kirilmaz, Steffen unentschuldigtes Fehlen bei einem Pflichttermin) Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

21 Redakteur: Schwarz, Christina Verbandsspruchkammer Die Verbandsspruchkammer Mittelrhein hat am 24. Mai 2012 in der Bildungsstätte Düren nachfolgende Entscheidung getroffen: Entscheidung Sportrechtsverfahren von Amts wegen in Sachen Spielabbruch und Vorkommnisse beim Meisterschaftsspiel Nr. 304 der Mittelrheinliga SV Nierfeld gegen FC Hürth vom 16. Mai 2012 Urteil: 1. Das Meisterschaftsspiel Nr. 304 der Mittelrheinliga wird mit 3 Punkten und 2:0 Toren für SV Nierfeld und mit 0 Punkten und 0:2 Toren für FC Hürth gewertet. 2. Wegen verschuldeten Spielabbruchs und wegen des Zuschauerverhaltens wird gegen FC Hürth eine Geldstrafe in Höhe von 300 EUR verhängt. 3. Der Spieler Freno wird freigesprochen. 4. Der Spieler Dennis Akyol (FC Hürth) wird wegen grober Unsportlichkeit unter Anrechnung der Vorsperre für die Dauer von sechs Wochen ab dem 16. Mai 2012 gesperrt. 5. Der Trainer Christian Ofori (FC Hürth) erhält wegen unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 50 EUR. 6. Die Kosten des Verfahrens tragen zu zwei Drittel der Verein FC Hürth sowie der Trainer Ofori und der Spieler Akyol zu jeweils einem Sechstel. Bezirksspruchkammer 1 Redakteur: Riedel, Thomas Entscheidungen In dem Verfahren auf Veranlassung des Staffelleiters wegen der Vorkommnisse und des Verhaltens des Trainers Puczynski (SC Rondorf) im Spiel SV Refrath SC Rondorf vom , Bezirksliga Staffel 1, hat der Vorsitzende der Bezirksspruchkammer I am durch einstweilige Verfügung beschlossen: 1. Der Trainer Stefan Puczynski (SC Rondorf), wird bis zur Verhandlung als Trainer und Übungsleiter vorläufig gesperrt. 2. Dem Trainer Stefan Puczynski (SC Rondorf) wird untersagt, bei Spielen seines Vereins die jeweilige Platzanlage in dem Zeitraum von einer Stunde vor Anstoß bis einer Stunde nach Abpfiff zu betreten. 3. Die Auslagen des Verfahrens in Höhe von 4,20 Euro trägt der Spieler. Norbert Schneider Redakteur: Schneider, Norbert Jugendspruchkammer Die VJSK hat am 21. Mai 2012 in Hennef in nachfolgendem verfahren entschieden: Sportrechtsverfahren von Amts wegen aufgrund Spielabbruch des Meisterschaftsspiels der B-Junioren Mittelrheinliga zwischen Bonner SC U16 - TSC Euskirchen am , durch den SR Thomas Scheffel Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

22 Urteil: 1. Das Meisterschaftsspiel der B-Junioren Mittelrheinliga zwischen Bonner SU U16 - TSC Euskirchen ist von der Spielleitenden Stelle neu anzusetzen. 2. Die Kosten in Höhe von 230 Euro trägt der FVM. 3. Das Urteil ist berufungsfähig. Gemäß 43 Absatz 5 RuVo/WFLV, wird die Rechtsmittelfrist auf drei Tage verkürzt. gez. Bert Könen kom. Vorsitzender der VJSK Die VJSK hat am 22. Mai 2012 in nachfolgendem Verfahren entschieden: Sportrechtsverfahren auf Veranlassung der Spielleitenden Stelle wegen des fehlenden Identitätsnachweises des Juniors Andreas Mertens, geb , Pass-Nr , des Vereins TSV Alem. Aachen, im Meisterschaftsspiel der B-Junioren Bezirksliga Satffel 2, zwischen SC Germania Geyen - TSV Alemannia Aachen U16 am Beschluss 1. Bei unstreitigem Sachverhalt wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Urteil: 1. Die Identität des im o.a. Spiel eingesetzten Juniors wurde festgestellt. 2. Wegen Verstoß gegen 32 Absatz 2 SpO/WFLV i.v.m. 10 Absatz 2 SpO/DFB, wird der Verein TSV Alemannia Aachen mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 20 Euro belegt. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50 Euro trägt TSV Alemannia Aachen. 4. Das Urteil ist berufungsfähig. gez. Bert Könen kom. Vorsitzender der VJSK Die VJSK hat am 23. Mai 2012 in nachfolgendem Verfahren entschieden: Sportrechtsverfahren auf Veranlassung der Spielleitenden Stelle wegen des fehelenden Identitätsnachweises des Juniors Nick Pawlik, geb , Pass-Nr , des Vereins SSV Bergneustadt, im Meisterschaftsspiel der A-Junioren Bezirksliga Staffel 1, zwischen FC Hennef 05 - SSV Bergneustadt am Beschluss: 1. Bei unstreitigem Sachverhalt wird im schriftlichen Verfahren entschieden. Urteil: 1. Die Identität des im o.a. Spiel eingesetzten Juniors wurde festgestellt. 2. Wegen Verstoß gegen 32 Absatz 2 SpO/WFLV i.v.m. 10 Absatz 2 SpO/DFB, wird der Verein SSV Bergneustadt mit einer Ordnungsstrafe in Höhe von 20 Euro belegt. 3. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 50 Euro trägt SSV Bergneustadt. 4. Das Urteil ist berufungsfähig. Amtliche Mitteilungen Nr. 21 vom

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