Kaderlohnreporting. Berichterstattung an den Bundesrat und an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) Geschäftsjahr 2005.

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössisches Personalamt EPA Geschäftsbereich Personalwirtschaft und Controlling Oktober 26 Kaderlohnreporting Berichterstattung an den Bundesrat und an die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) Geschäftsjahr 25

2 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Rechtliche Grundlagen Methodische Bemerkungen Geltungsbereich und einbezogene Unternehmen Unternehmen mit unmittelbarer Anwendung der KadLV Unternehmen mit sinngemässer Anwendung der KadLV Ergebnisse der Unternehmen im Einzelnen Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungschutz und Sport (VBS) Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)...6 2/34

3 1 Ausgangslage Kaderlohngesetz und -verordnung (KadLV) dazu sind seit dem 1. Februar 24 in Kraft. Die Verordnung regelt die Verhältnisse bei den dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellten Unternehmen einschliesslich jener, die als dezentralisierte Verwaltungseinheiten dem BPG unterstellt sind. Sie gilt ferner für die Unternehmen, die in ihren Spezialgesetzen einen Verweis auf das BPG haben. Das Gesetz gilt ebenfalls für die privatrechtlichen, vom Bund beherrschten Unternehmen. Auf diese ist die Kaderlohnverordnung sinngemäss anzuwenden. Der vorliegende Bericht gibt Auskunft über und weitere Vertragsbedingungen der Mitglieder leitender Organe und des obersten Kaders von Unternehmen und Anstalten des Bundes. Soweit in diesem Bericht von Unternehmen gesprochen wird, gelten Anstalten und Institutionen als Synonyme. Die Berichterstattung zur Umsetzung der Kaderlohnverordnung wird dieses Jahr zum zweiten Mal durchgeführt (über das Geschäftsjahr 25). Darin ist den Bemerkungen und Erwartungen der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte aufgrund des erstmaligen Reportings (Geschäftsjahr 24) Rechnung getragen. 2 Rechtliche Grundlagen Die Berichterstattung erfolgt in Anwendung der folgenden gesetzlichen Grundlagen bzw. in Umsetzung von Beschlüssen des Bundesrates: Kaderlohngesetz, insbesondere Bundespersonalgesetz (BPG), Art. 6a 1 Kaderlohnverordnung (KadLV) 2 Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 23 (Grundsatzbeschlüsse für die Umsetzung von Art. 6a BPG und KadLV). Gemäss Art. 15 KadLV haben die in der Sache zuständigen Departemente für die Einhaltung dieser Verordnung zu sorgen. Die ihrem Zuständigkeitsbereich zugehörigen Unternehmen haben ihnen jährlich zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation in standardisierter Form über die Anwendung der Verordnung zu berichten. Die Gesamtbeurteilung der Ergebnisse und das Ergreifen allfälliger Massnahmen obliegt den zuständigen Departementen. Im Auftrag des Eidgenössischen Finanzdepartements hat das Eidgenössische Personalamt die Gliederung der Berichte vorgegeben und die Gesamtberichterstattung koordiniert. Bezüglich der rechtlichen Grundlagen sei hier darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am 11. Januar 26 beschlossen hat, eine Anpassung der KadLV mit dem Ziel zu prüfen, die Grundgehälter zu reduzieren und flexible Lohnanteile mit der Erreichung definierter Ziele zu verknüpfen. Entsprechende Arbeiten werden im Rahmen der Verwaltungsreform und im Zuge der Umsetzung des Corporate Governance Berichtes erfolgen. 1 SR SR /34

4 3 Methodische Bemerkungen Zu den erhobenen Angaben bezüglich der von Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen geben die zuständigen Departemente eine Beurteilung ab. Diese Beurteilung wird abgestützt auf Kriterien wie beispielsweise Grösse des Unternehmens (Anzahl Mitarbeitende), Finanzierung (Anteil Subventionen/staatliche Gelder am Gesamtumsatz), Vergleiche zur von Kaderfunktionen beim Bund oder Branchenvergleiche. Weitere Leistungen des Arbeitgebers wie Bonifikationen, Leistungen an die berufliche Vorsorge sowie Kündigungsfrist und Leistungen bei Austritt sind in der KadLV definiert. Um den Anliegen der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte Rechnung zu tragen, wurden für die Datenerhebung betreffend das Geschäftsjahr 25 folgende Präzisierungen vorgenommen: Die Nebenleistungen wurden erstmals im Detail erhoben und als Gesamtbetrag angegeben Bei der beruflichen Vorsorge wurde präzisiert, welche Elemente auszuweisen sind (z.b. auch Leistungen des Arbeitgebers für Eintritts- oder zusätzliche Einkaufsleistungen). Bei den Abgangsentschädigungen wurde detailliert, welche Angaben nötig sind (z.b. auch Lohnfortzahlungen). 4 Geltungsbereich und einbezogene Unternehmen In der vorliegenden Berichterstattung wird unterschieden zwischen Unternehmen und Anstalten gemäss Art. 6a Abs. 1 BPG und Art. 1 KadLV, für welche die vom Bundesrat erlassenen Grundsätze über und Honorare sowie die Reportingpflicht unmittelbar anwendbar sind, weil sie entweder dem Bundespersonalrecht unterstellt sind oder deren Spezialgesetz Verweise auf Art. 6a BPG enthält; dazu gehören auch die von diesen Unternehmen kapital- und stimmenmässig beherrschten Tochtergesellschaften mit Sitz in der Schweiz (Art. 6a Abs. 5 BPG) und privatrechtlichen Unternehmen, die der Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht und die ihren Sitz in der Schweiz haben (Art. 6a Abs. 6 BPG). Für diese ist die KadLV nicht unmittelbar anwendbar. In diesen Fällen hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Grundsätze nach Art. 6a Abs. 1-5 BPG sinngemäss angewendet werden. Die Umsetzung der Kaderlohngrundsätze erfolgt daher durch die Anpassung der Statuten, durch vertragliche Vereinbarungen oder auf andere geeignete Weise. Für börsenkotierte Unternehmen gilt jedoch lediglich die Offenlegungspflicht. Im Falle der SRG SSR idée suisse wurde dieser Auftrag an den Bundesrat auch in das entsprechende Spezialgesetz eingefügt (Art. 29 Abs. 4 RTVG). Die Umsetzung der Kaderlohngrundsätze wird daher bei nächster Gelegenheit durch eine Anpassung der Konzession erfolgen. Die SRG hat bereits jetzt alle erforderlichen Daten geliefert. 4.1 Unternehmen mit unmittelbarer Anwendung der KadLV Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut ETH-Bereich Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) 4/34

5 Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Pensionskasse des Bundes PUBLICA Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (U- VEK) Die Schweizerische Post Schweizerische Bundesbahnen SBB 4.2 Unternehmen mit sinngemässer Anwendung der KadLV Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) RUAG Holding RUAG Electronics RUAG Ammotec RUAG Aerospace RUAG Land Systems Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Hotel Bellevue-Palace AG Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Sapomp Wohnbau AG Coopérative Romande de cautionnement immobilier CRCI Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) Tierverkehrsdatenbank AG Schweizerische Käseunion AG (in Liquidation) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (U- VEK) SKYGUIDE, Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile und militärische Flugsicherung SRG SSR idée suisse (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, SRG); von der SRG SSR idée suisse kapital- und stimmenmässig beherrschte Tochterunternehmen, namentlich TV Productioncenter Zürich AG, PUBLISUISSE SA, Schweizerische Teletext AG Von der Schweizerischen Post kapital- und stimmenmässig beherrschte Tochterunternehmen gemäss Konsolidierungskreis im Finanzbericht (nur vollkonsolidierte Tochterunternehmen) Von den Schweizerischen Bundesbahnen SBB kapital- und stimmenmässig beherrschte Tochterunternehmen gemäss Konsolidierungskreis im Finanzbericht (nur vollkonsolidierte Tochterunternehmen) 5/34

6 5 Ergebnisse der Unternehmen im Einzelnen Nachstehend werden die reportingpflichtigen Unternehmen im Einzelnen dargelegt. Die zuständigen Aufsichtsdepartemente haben die Ergebnisse der ihnen unterstellten Unternehmen analysiert. Jedes Departement hat eine Gesamtbeurteilung vorgenommen. Allfälliger Handlungsbedarf aus Sicht der Departemente wird ebenfalls dargelegt. Hinweise zu den nachfolgenden Tabellen: Die ausgewiesenen Zahlenwerte in den Tabellen beziehen sich (wo nicht anders vermerkt) auf Schweizerfranken (CHF). In Klammern sind unterhalb der jeweiligen Angabe die Vorjahreswerte ausgewiesen. Die Angaben zum (bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) stellen die Werte ohne den Präsidenten/in VR bzw. Leiter/in GL dar. Die Werte betreffend sind jeweils separat ausgewiesen. Beim obersten Leitungsorgan entspricht der nicht zwangsläufig der, in der Klammer vermerkten, prozentualen Beanspruchung für die Funktion. Diese kann unter Berücksichtigung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden bedeutend höher ausfallen. Der kommt daher eher einer für abgegoltene Arbeitsleistungen gleich. 6/34

7 5.1 Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) Unmittelbare Anwendung der KadLV Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) Anzahl Mitarbeitende: 2'57 (2'57) 2% (5%) Honorar 5'6 (49'4) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 1'32 (1'43) Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 38 (38) 5% (5%) 413'8 1'889 (47 6) (1'726) 23' (19'83) (52) 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 497'776 (476'75) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigungen - 3 (3) 1'267'59 422'53 (1'198'585) ( ) 7/34

8 Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut Anzahl Mitarbeitende: 346 (346) 4% (5%) Honorar 17'6 (32'3) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 2'9 (4'95) Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 6 (6) 3% (3%) 6'6 1'1 (66'3) (11'5) 12'75 2'125 (19'2) (3'2) 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 329'643 (275') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 12' (12') 7 (7) 1'361'157 (1'341'373) 194'451 (191'625) Berufliche Vorsorge PK Bund (PK Bund) PK Bund (PK Bund) PK Bund (PK Bund) Abgangsentschädigungen Es fand ein Direktionswechsel statt, welcher zu einer befristeten Doppelbesetzung führte. Das Lohnwachstum der Geschäftsleitung liegt unterhalb des durchschnittlichen Lohnwachstums 25 von 2%. 8/34

9 ETH-Bereich Anzahl Mitarbeitende: 11'789 (11'789) 9 (9) Vizepräsidium 1% 4% (1% 3%) Honorar 31' 12 (31' 9 ) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 5' (5') Berufliche Vorsorge PK Bund (PK Bund) Abgangsentschädigung 7% (7%) _* 6' (135') 15' (15') Das Vizepräsidentenmandat wurde um 1%, auf 4% einer Vollzeitbeschäftigung, erhöht. Entsprechend stiegen die Honorarbezüge von CHF 9' auf CHF 12' an. * Nur die 4 Verwaltungsräte ohne ETH-Arbeitsverhältnis werden mit einer Pauschale entschädigt, dies ergibt einen unveränderten von CHF 15'. 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 38'848 (38'85) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 3' (6') Berufliche Vorsorge PK Bund (PK Bund) Abgangsentschädigungen - 31 (31) 7'65' '932 (7'38'732) (227'56) PK Bund PK Bund (PK Bund) (PK Bund) 9/34

10 5.1.2 Sinngemässe Anwendung der KadLV Gesamtbeurteilung und Massnahmen des EDI SUVA Die erhobenen Werte entsprechen jenen der übrigen bundesnahen Unternehmungen. Vergleiche mit anderen Versicherungsgesellschaften sind hingegen kaum möglich. Einerseits bieten andere Versicherer, wie Allianz, Winterthur, Zürich, Bâloise, Generali, Groupe Mutuel etc., ein breiteres, zum Teil Finanzdienstleistungen umfassendes, Leistungsangebot an und andererseits weisen andere Versicherer im Bezug auf ihr Prämienvolumen bzw. ihre Mitarbeitendenzahl deutlich grössere oder kleinere Grössenverhältnisse als die SUVA auf. Des weitern sind viele auch international tätig. Ein zusätzliches Vergleichserschwernis stellt der Umstand dar, dass viele der oben genannten Firmen in ihren Geschäftsberichten weder die des Verwaltungsrates noch diejenige der Geschäftsleitung ausweisen. Eine Ausnahme bildet hier die Bâloise (75 [neu auf FTE umgerechnet] Mitarbeitende, 9 VR- Mitglieder, durchschnittliche pro VR-Mitglied CHF 151' für 5 ordentliche Sitzungen, Gesamtentschädigung VR-Präsident CHF 2'3 ). Das Gesetz verpflichtet eine Grosszahl von Arbeitgebenden (rund 1' Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Arbeitnehmende und Stellensuchende) zur Deckung des Unfallversicherungsrisikos bei der SUVA. Dadurch wird der SUVA eine privilegierte Stellung auf dem Markt eingeräumt. Professor Franz Jaeger von der Universität St. Gallen kommt in einer vom Bundesrat in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zu folgendem Schluss: Die Suva weist von allen UVG-Versicherern die grösste Effizienz auf". Beim Verwaltungsratspräsidenten hat die Bewältigung der so genannten Immobilien-Affäre zu einem deutlichen Zusatzaufwand geführt. Für die Erfüllung dieser Aufgabe musste er rund 2% eines Vollzeitpensums (somit viermal mehr als im Vorjahr) einsetzen. Dennoch blieben die Bezüge des Präsidenten im Jahr 25 konstant. Bei der der GL unterlief der SUVA im vergangenen Jahr ein Fehler. Irrtümlicherweise gab sie 4 Mitglieder und deren Saläre bekannt. Bei diesen Angaben war, obwohl bereits separat ausgewiesen, auch der GL-Vorsitzende enthalten. Tatsächlich setzte und setzt sich die GL aber aus 3 Mitgliedern und dem Vorsitzenden zusammen. Der GL-Vorsitzende und die Mitglieder bezogen 25 rund CHF 2' mehr als im Vorjahr. SWISSMEDIC Die des VR betrachtet das EDI als massvoll. Die der Geschäftsleitung und des Vorsitzenden ist vergleichbar mit den en in einem Bundesamt. ETH-BEREICH Im ETH-Bereich orientiert sich die an den Werten in der Bundesverwaltung. Das des Verwaltungsrats umfasst wie im vergangenen Jahr 9 Mitglieder, allerdings wurden davon nur diejenigen vier Mitglieder ohne ETH-Arbeitsverhältnis mit einer Pauschale entschädigt. Allenfalls beabsichtigte Massnahmen seitens des EDI: 1/34

11 5.2 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Unmittelbare Anwendung der KadLV Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE) Anzahl Mitarbeitende: 228 (232) Aufgrund des verschobenen Geschäftsjahres des IGE betreffen die nachfolgenden Zahlen den Zeitraum vom 1. Juli 25 bis 3. Juni Oberstes Leitungsorgan (Institutsrat) 2% (3%) 8 (8) 1% (2%) Honorar 9'478 (11'458) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 37'98 (46'868) 4'739 (5'859) Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung Die Sitzungsgelder und die zusätzliche für den Präsidenten sind, abgesehen von einer angemessenen Anpassung an die jährliche Teuerung, seit dem Jahr 2 unverändert. 11/34

12 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile (28 817) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen 4 (5) (1'11'29) PK ( ) PK Die Löhne des gesamten Institutspersonals wurden per um.9% erhöht sowie ein, im Personalstatut vorgeschriebener, Teuerungsausgleich von 1.1% gewährt Sinngemässe Anwendung der KadLV Gesamtbeurteilung und Massnahmen des EJPD Das IGE hält alle gesetzlichen Vorgaben ein. Allenfalls beabsichtigte Massnahmen seitens des EJPD: Es sind keine Massnahmen notwendig. 12/34

13 5.3 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungschutz und Sport (VBS) Unmittelbare Anwendung der KadLV Sinngemässe Anwendung der KadLV RUAG Holding Anzahl Mitarbeitende: 5'63 (5'62) Die RUAG setzt sich aus der RUAG Holding und den vier Betrieben RUAG Electronics, RUAG Ammotec, RUAG Aerospace und RUAG Land Systems zusammen. Die strategische und operative Führung liegt im Zuständigkeitsbereich der Holding. Die Vorsitzenden der Geschäftsleitungen der RUAG Unternehmungen gehören der RUAG Holding (Konzernleitung) an. Das der en der Geschäftleitung der RUAG Holding enthält daher die Summe der en der CEO s der einzelnen Betriebe. 3% (3%) 6 (6) 1% (1%) Honorar 12' (12') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 33' (33') 55' (55') Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 13/34

14 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 42'23 (42') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) 136'2 (195') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 36' (39') 7 (7) 1'729'5 (1'66') 544'57 (721'5) 166' (18'2) 247'71 (237'143) 77'796 (13 71) 23'714 (25'743) Berufliche Vorsorge Beiträge AG 82'857 (67'5) Beiträge AG 252'292 (177'5) Beiträge AG (25'357) Abgangsentschädigungen Es entstanden Zusatzkosten für die Geschäftsleitung a.i. bei der RUAG Aerospace sowie für einen Zweitwohnungsmietanteil. 14/34

15 RUAG Electronics Anzahl Mitarbeitende: 722 (7) Der Verwaltungsrat wird wie im Vorjahr durch die Mitglieder der Konzernleitung wahrgenommen. Sie erhalten keine zusätzlichen en. 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 9 (6) 1'799'7 (1'54') 433'934 (27'474) 86'4 (57'6) 199'897 (175'667) 48'215 (34'579) 9'6 (9'6) Berufliche Vorsorge - Beiträge AG (83'772) Beiträge AG 24'66 (13 962) Abgangsentschädigungen - Der Vorsitzende gehört wie im Vorjahr der Konzernleitung an. Er erhält keine zusätzliche. 15/34

16 RUAG Ammotec Anzahl Mitarbeitende: 1'114 (1'3) Der Verwaltungsrat wird wie im Vorjahr durch die Mitglieder der Konzernleitung wahrgenommen. Sie erhalten keine zusätzlichen en. 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 2 (2) 411'73 (366') 86'3 (91'5) 21'6 (19'2) 25'865 (183') 43'15 (45'75) 1'8 (9'6) Berufliche Vorsorge - Beiträge AG 54'287 (39'495) Beiträge AG (19'748) Abgangsentschädigungen - Der Vorsitzende gehört wie im Vorjahr der Konzernleitung an. Er erhält keine zusätzliche. 16/34

17 RUAG Aerospace Anzahl Mitarbeitende: 2'765 (2'6) Der Verwaltungsrat wird wie im Vorjahr durch die Mitglieder der Konzernleitung wahrgenommen. Sie erhalten keine zusätzlichen en. 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 8 (7) 1'577'75 (1'372') 293'616 (276'4) 76'8 (67'2) 197'219 (196') 36'72 (39'486) 9'6 (9'6) Berufliche Vorsorge - Beiträge AG 228'786 (169'823) Beiträge AG (24'26) Abgangsentschädigungen - Der Vorsitzende gehört wie im Vorjahr der Konzernleitung an. Er erhält keine zusätzliche. 17/34

18 RUAG Land Systems Anzahl Mitarbeitende: 1'7 (1') Der Verwaltungsrat wird wie im Vorjahr durch die Mitglieder der Konzernleitung wahrgenommen. Sie erhalten keine zusätzlichen en. 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 8 (8) 1'339'84 (1'293') (27'445) 76 8 (76'8) Berufliche Vorsorge - Beiträge AG 174'579 (118'32) Abgangsentschädigungen (161'625) (33'86) 9 6 (9'6) Beiträge AG 21'822 (14'79) Der Vorsitzende gehört wie im Vorjahr der Konzernleitung an. Er erhält keine zusätzliche Gesamtbeurteilung und Massnahmen des VBS Der Chef VBS verlangte anlässlich seiner strategischen Gespräche mit dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates, dass sich der Verlust, der wegen Unwetterschäden und der Einstellung der Produktion von grosskalibriger Munition für Panzer, Mörser und Artillerie eingetreten ist, auch auf die Lohnzahlungen der Kader auswirkt. Diese Vorgabe wurde von der RUAG Holding (Konzernleitung) umgesetzt. Die für den Geschäftsführer der RUAG Holding ist von CHF 654' im Jahr 24 auf CHF 592'43 merklich gesunken. Der gleichzeitig angestiegene Arbeitgeberbeitrag für die berufliche Vorsorge wird von der RUAG mit der phasenverschobenen Auszahlung der variablen Lohnbestandteile aus dem Jahr 24 im Jahr 25 begründet und ist für das Fachdepartement nachvollziehbar. Die gesamte für die Konzernleitung ausbezahlte ist von CHF 2'561'7 auf CHF 2'44'7 gesunken. Gestiegen sind indessen die en für die Geschäftsleitungsmitglieder der Betriebsgesellschaften, zwar in unterschiedlichem, aber teilweise doch beträchtlichem Masse. Bei der RUAG Electronics dürfte der Anstieg um rund eine Million mit der Vergrösserung der Geschäftsleitung und der Gründung des Kompetenzzentrums C4ISTAR begründet sein. Die genauen Gründe wird das VBS aber wiederum im Zusammenhang mit den anstehenden strategischen Gesprächen mit dem Verwaltungsratspräsidenten und dem Delegierten des Verwaltungsrates im Herbst 26 erfahren. 18/34

19 5.4 Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Unmittelbare Anwendung der KadLV Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) Anzahl Mitarbeitende: 132 (136) 25% (2%) Honorar 41'174 (41'174) Bonifikationen Andere Nebenleistungen (4'965) Berufliche Vorsorge PK Bund (PK Bund) Abgangsentschädigung 15 (17) 5% (5%) 121'787 (127'837) PK Bund (PK Bund) (876) (7'52) PK Bund (PK Bund) Das umfasst zwei Personen (Mitglieder Anlageausschuss) weniger. (52) 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile (223'24) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) (11'998) Bonifikationen Andere Nebenleistungen 5 (5) (83'89) (5'662) 28'978 (19'31) (16'618) (1'132) (3'86) Berufliche Vorsorge PK Bund (PK Bund) PK Bund (PK Bund) PK Bund (PK Bund) Abgangsentschädigungen Im Gegensatz zu 24 sind im Berichtsjahr 25 keine Personalwechsel auf GL-Stufe erfolgt. Im 24 haben sowohl der Posten des Direktors wie auch die Leitung Asset Management neu besetzt werden müssen. Die Stellen wurden nicht nahtlos besetzt, was im 25 nun dazu führt, dass der GL die Gehälter für ein ganzes Kalenderjahr aufgerechnet sind. Die Lohnkosten sind somit höher als im Vorjahr. 19/34

20 5.4.2 Sinngemässe Anwendung der KadLV Hotel Bellevue-Palace AG Anzahl Mitarbeitende: 13 (125) 8% (5%) Honorar 8' (8') Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 3 (3) 4% (2%) 15 5 (15') (5') 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 244 (24') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) (28 ) Bonifikationen 25 (2') Andere Nebenleistungen 24 Berufliche Vorsorge PK - - Abgangsentschädigungen - - Die Gesamtentschädigung des CEO besteht aus dem fixen Anteil, der Wohnungsentschädigung (neu im fixen Anteil enthalten), der Spesen- und Repräsentationspauschale (letztes Jahr im fixen Anteil enthalten) und der Umsatzbeteiligung. Die Differenz der Gesamtentschädigung gegenüber dem Vorjahr von CHF 5 ist durch die leicht höhere Umsatzbeteiligung zu begründen. 2/34

21 5.4.3 Gesamtbeurteilung und Massnahmen des EFD Bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA erfolgt die des Direktors aufgrund der in der Bundesverwaltung üblichen klassifikatorischen Eckwerte. So wurde die Funktion im Rahmen der Überprüfung der Topkader des Bundes in der Klasse 34 eingereiht. Das unternehmerische Risiko (Führung einer der grössten Schweizer Pensionskassen) rechtfertigt die Einreihung. Die marktüblichen Löhne können durch die Bundesverwaltung nicht bezahlt werden. Die neue Kassenkommission nimmt nun die Rolle eines echten Verwaltungsrates mit massiv grösserer Verantwortung wahr. Die en der 14 Mitglieder ist im Rahmen der Lohnklasse 22 moderat. Die Hotel Bellevue-Palace AG ist eine Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 62ff OR. Die Bundesbeteiligung wird mit dem Aktienkapital von Fr. 6'4'.- unter dem Verwaltungsvermögen bilanziert. Die Honorierung des Verwaltungsrates wurde seit der schenkungsweisen Übernahme durch die Schweizerische Eidgenossenschaft im Jahre 1994 nicht verändert. Im Bereich des Hotel Bellevue-Palace sind die bisherigen Ansätze bis auf weiteres nicht zu ändern. Sie entsprechen der branchenüblichen. Der jeweilen auf ein Jahr kündbare Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1996 wurde in Zusammenarbeit mit der damaligen Revisionsstelle (Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit) aufgrund von vorgenommenen Vergleichen mit ähnlichen Hotelbetrieben der gleichen Kategorie abgeschlossen. Mit höheren Kaderfunktionen der Bundesverwaltung kann die Funktion eines Hoteldirektors nicht verglichen werden. Beabsichtigte Massnahmen seitens des EFD: Da die ausgewiesenen Beträge im üblichen Rahmen liegen, sind keine Massnahmen vorgesehen. 21/34

22 5.5 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD) Unmittelbare Anwendung der KadLV Sinngemässe Anwendung der KadLV Sapomp Wohnbau AG Anzahl Mitarbeitende: 15% (15%) Honorar 17 5 (15') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 4 5 Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 1 (4) <5% (5%) 5 5 (3') (7'5) 24' Geschäftsleitung Die Sapomp Wohnbau AG wird im Mandatsverhältnis geführt. Sie hat daher keine Geschäftsleitung. 22/34

23 Coopérative romande de cautionnement immobilier CRCI Anzahl Mitarbeitende: 1. Oberstes Leitungsorgan (Genossenschaftsvorstand) % (5%) Honorar 1 2 (2') Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 11 (11) % (5%) (22') (2') 2. Geschäftsleitung Die Coopérative romande de cautionnement immobilier CRCI wird im Mandatsverhältnis geführt. Sie hat daher keine Geschäftsleitung. 23/34

24 Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) Anzahl Mitarbeitende: 1. Oberstes Leitungsorgan (Genossenschaftsvorstand) % (5%) Honorar 1'2 (1'2) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 6 (6) % (5%) (3'6) (6) 2. Geschäftsleitung Die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft für Wohneigentumsförderung (HBW) wird im Mandatsverhältnis geführt. Sie hat daher keine Geschäftsleitung. Tierverkehrsdatenbank AG Anzahl Mitarbeitende: 47 (42) 15% (15%) Honorar (38'979) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 8 (8) 1% (1%) (8'238) (1'3) 24/34

25 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 166'413 (159'9) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) 31'71 (33'579) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen 2 (1) 249'676 (135'2) PK (22'984) (135'2) PK Seit dem hat die Geschäftsleitung ein zusätzliches Mitglied (22 984) Schweizerische Käseunion AG (in Liquidation) Anzahl Mitarbeitende: 3 (3) 2% (2%) Honorar 24 (2') Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung 1% (1%) 2 (2) 1 (8') Das Honorar des s ist sitzungsabhängig. 5 (4') 2. Geschäftsleitung Die Schweizerische Käseunion AG wird im Mandatsverhältnis geführt. Sie hat daher keine Geschäftsleitung. 25/34

26 5.5.3 Gesamtbeurteilung und Massnahmen des EVD Die en für die mehrheitlich nebenamtlichen Tätigkeiten in kleinen Organisationen entsprechen den Gegebenheiten. Beabsichtigte Massnahmen seitens des EVD:. 5.6 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Unmittelbare Anwendung der KadLV Die Schweizerische Post Anzahl Mitarbeitende: 56'7 (57'883) 4% (33%) 8 (8) 12% (12%) Honorar 2 (168') Bonifikationen Andere Nebenleistungen (66'75) 64 (64') 5 35 (58'85) 8 (8') (7'356) Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung Das Präsidentenmandat wurde um 7%, auf 4% einer Vollzeitbeschäftigung, erhöht. Entsprechend stiegen die Honorarbezüge von CHF 168' auf CHF 2' an. Das Entgelt für Tätigkeiten, die über das normale Mass eines Verwaltungsratsmandates hinausgehen (Sonderzulagen), hat wie die gesamten übrigen Nebenleistungen gegenüber dem Vorjahr abgenommen. 26/34

27 2. Geschäftsleitung 8 (8) Fixe Anteile 5' (5') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben 189' (2') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 3 (2') 2'593'333 (2'5') 883'573 (944'63) 48 (48') 324'167 (312'5) 11'447 (118'79) 6 (6') Berufliche Vorsorge PK Post Kadervorsorge (PK Post Kadervorsorge) Abgangsentschädigungen PK Post Kadervorsorge (PK Post Kadervorsorge) PK Post Kadervorsorge (PK Post Kadervorsorge) Es fand eine Pensionierung eines Geschäftsleitungsmitgliedes statt, was zu einer befristeten Doppelbesetzung führte. Der Grundlohn des Vorsitzenden blieb unverändert, während sein variabler Anteil sank. Bei den Grundlöhnen der übrigen Mitglieder wurden aus gremiumsinternen Gründen marginale Anpassungen vorgenommen. Schweizerische Bundesbahnen SBB Anzahl Mitarbeitende: 27'333 (27'883) 6% (6%) 8 (8) 15% (15%) Honorar 25 (25') Bonifikationen Andere Nebenleistungen (3') 52 (51') (6'4) 65 (63'75) (7'55) Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung Es fanden Verwaltungsratsaus- und -eintritte statt, was zu befristeten Doppelbesetzungen führte. Die en erhöhten sich um CHF 11'2. 27/34

28 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 4' (4') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben 12 (2') Bonifikationen 25 (25') Andere Nebenleistungen (24') Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen 5 (5) 1 7 (1'7') (84') 1 (1') PK 111'37 (85') 34 (34') (168') 2 (2') (17') PK Die variablen Anteile haben um CHF 315'44 abgenommen Sinngemässe Anwendung der KadLV SKYGUIDE, Schweizerische Aktiengesellschaft für zivile & militärische Flugsicherung Anzahl Mitarbeitende: 1'516 (1'516) 25% (25%) Honorar 9 (9') Bonifikationen Andere Nebenleistungen (22') Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 6 (6) 5% (5%) (93') (15'5) (15') (17'5) 28/34

29 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 35 (35') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben 95 (95') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 5 24 Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen - 5 (5) 1'172' (1'2'98) (24'196) (297'289) (59'458) PK PK SRG SSR idée suisse (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, SRG) Anzahl Mitarbeitende: 5'824 (5'824) 65% (65%) Honorar 118 (111') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 24 (25') Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 8 (8) 15% (15%) (286') (35'75) (43') (5'375) PK SRG PK SRG 1 Versicherter 1 Versicherter (PK SRG (PK SRG 1 Versicherter) 1 Versicherter) 29/34

30 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 415' (46') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben 65 (6') (3') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 53 (53') Berufliche Vorsorge PK SRG Kadervorsorge (PK SRG Kadervorsorge) Abgangsentschädigungen 8 (8) 2'221' (2'43') 42 (331') 63 (67') 255 (249') PK SRG Kadervorsorge (PK SRG Kadervorsorge) (255'375) 52 5 (41'375) (8'375) (31'125) PK SRG Kadervorsorge (PK SRG Kadervorsorge) Die Massnahmen Geschäftsleitung SRG SSR betreffend Kürzung des fixen Lohnanteils und Erhöhung des variablen Lohnanteils traten per in Kraft. Die Wirkungen dieser Massnahmen werden erst im Kaderlohnreporting 26 ihren Niederschlag finden. Tochtergesellschaften SRG SSR idée suisse TV Productionscenter Zürich AG Anzahl Mitarbeitende: 797 (797) 6% (6%) Honorar 3' (3') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 2 Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 4 (4) 12% (12%) (25') (6'25) 8 2 3/34

31 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile 295' (279'1) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) 2' (25') Bonifikationen 11' (5') Andere Nebenleistungen 2 Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen - 8 (8) 1'582' (1'459'648) (182'456) 98' (97') (12'125) (26') (32'5) PK PK PUBLISUISSE SA Anzahl Mitarbeitende: 89 (89) 6% (6%) Honorar 3 (3') Bonifikationen Andere Nebenleistungen 3 96 Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 8 (7) 21% (21%) (117') (16'714) /34

32 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile (24'45) Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) 59 9 (24'4) Bonifikationen 6 (6') Andere Nebenleistungen 12 Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen - 6 (5) (787'67) (157'534) (91'6) (18'32) (3') (6 ) 9 6 1'6 PK PK Schweizerische Teletext AG Anzahl Mitarbeitende: 187 (187) 6% (6%) Honorar 6 (8') Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge Abgangsentschädigung - 4 (4) 12% (12%) (16') (4') 32/34

33 2. Geschäftsleitung Fixe Anteile (186') Geldleistungen (zur Abgeltung besonderer Aufgaben) Bonifikationen Andere Nebenleistungen Berufliche Vorsorge PK Abgangsentschädigungen 6 (6) (783'87) PK (6'355) (13'635) (1'59) PK 1 Geschäftsleitungsmitglied war nur bis zum beschäftigt. Es wurde nicht ersetzt Tochtergesellschaften der Schweizerischen Post (Konzerngesellschaften) Tochtergesellschaften der Schweizerischen Bundesbahnen SBB An der Situation bei den insgesamt 16 Tochterunternehmen der Post und der 17 vollkonsolidierten Tochterunternehmen der SBB, wie sie im Berichtsjahr 24 bestand und im Kaderlohnreporting beschrieben wurde, hat sich nichts geändert Gesamtbeurteilung und Massnahmen des UVEK Bei der Post blieben die Honoraransätze des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates unverändert. Wie im letztjährigen Bericht angekündigt, wurde der des Verwaltunsratspräsidenten überprüft und leicht angepasst (von 33.3% auf 4%). Die Nebenleistungen wurden erstmals differenziert ausgewiesen und beziffert. Sie fielen insgesamt leicht geringer aus als im Vorjahr. Die Bonifikation des Vorsitzenden der Konzernleitung wurde auf Veranlassung des Vorstehers des UVEK strikte entsprechend den geltenden Regelungen der Post gehandhabt und fiel somit um CHF 11' geringer als im Vorjahr aus. Bei den Grundlöhnen der Mitglieder der Konzernleitung wurden im Sinne eines internen Ausgleichs geringfügige Anpassungen vorgenommen. Die durchschnittlichen Bezüge erhöhten sich somit um CHF Bei den SBB hat sich bei den sansätzen des Präsidenten und der Mitglieder des Verwaltungsrates nichts geändert. Die Gesamtsumme ist infolge eines einmonatigen Doppelmandates leicht höher ausgefallen. Erstmals beziffert wurden die Kosten der an die Mitglieder des Verwaltungsrates abgegebenen Generalabonnemente. Beim Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung fiel die variable ergebnisorientiert deutlich geringer aus. Die Nebenleistungen wurden erstmals genau beziffert. Die durchschnittlichen Bezüge verringerten sich insgesamt um CHF 41'814. Bei der SKYGUIDE blieben sämtliche Honoraransätze der Mitglieder des Verwaltungsrates (einschliesslich des Präsidenten) unverändert, während die Nebenleistungen (Taggelder für zusätzliche Mandate) geringer ausfielen. 33/34

34 Die Bezüge des Vorsitzenden und der Mitglieder der Geschäftsleitung blieben ebenfalls unverändert. Die Nebenleistungen wurden erstmals beziffert und können als angemessen gewertet werden. Bei der SRG wurde der Honoraransatz des Präsidenten des Verwaltungsrates geringfügig erhöht, während die durchschnittliche der Mitglieder des Verwaltungsrates praktisch unverändert blieb. Der Grundlohn des Vorsitzenden der Geschäftsleitung wurde geringfügig erhöht (Begründung: Lohnentwicklung inklusive Teuerungsausgleich; im Gegenzug Wegfall eines Verwaltungsratshonorars). Bei den übrigen Mitgliedern der Geschäftsleitung wirkt sich die erstmals über ein volles Jahr laufende achtköpfige Vollbesetzung sowie die individuelle Lohnentwicklung auf die Gesamtsumme und die durchschnittlichen Bezüge aus, die sich indes in der Substanz nicht verändert haben. Die im Jahre 25 vom Verwaltungsrat beschlossenen Anpassungen bei der spraxis für das oberste Kader, nämlich - Senkung des Grundgehalts und Erhöhung des variablen Anteils - Senkung der Richtlöhne um 5% - Verzicht auf nominelle Lohnerhöhungen 26 und 27 werden erst ab dem 1. Januar 26 vollzogen. Der Verzicht auf den zweiten Geschäftswagen des Generaldirektors wurde mit Kündigung des Leasingvertrages auf den 3. April 26 eingeleitet; die Reduktion der Spesenpauschale des Generaldirektors wird mit dem Inkrafttreten des neuen Spesenreglementes (voraussichtlich per ) vollzogen. Die Auswirkungen dieser Massnahmen werden somit erst im nächsten Reporting ersichtlich sein. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat in ihrem vom UVEK in Auftrag gegebenen Bericht vom März 26 über die Finanzlage und Wirtschaftlichkeit der SRG die der Kader der SRG ebenfalls untersucht. Sie gelangte insgesamt zum Schluss, dass die Löhne der obersten Kaderebene gesamthaft etwa im Marktwert liegen. Die vom Verwaltungsrat beschlossenen Korrekturmassnahmen wurden positiv beurteilt. Die EFK empfiehlt explizit, den variablen Anteil zulasten des fixen Anteils zu erhöhen. Beabsichtigte Massnahmen seitens des UVEK: Wie im letztjährigen Bericht angekündigt, wird das UVEK einen Bundesratsbeschluss über die en der Verwaltungsräte der vier Unternehmen Post, SBB, Skyguide und SRG erwirken. Das UVEK hat sich diesbezüglich mit dem VBS (betreffend die RUAG) abgesprochen. 34/34

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