Wieso eine Revision? Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau

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1 Wieso eine Revision? Revision Reglement der Pensionskasse Thurgau Es besteht Handlungsbedarf Solidarität hat Grenzen Wir wollen die pk.tg nachhaltig auf finanziell gesunder Basis führen Informationen zur Vernehmlassung 1 2 FolienFB.ppt 1 FolienFB.ppt 2

2 Senkung Umwandlungssatz (1/3) 1a + b Senkung Umwandlungssatz (2/3) Durchschnittliche Lebenserwartung von 63-Jährigen (Qulle: Bundesamt für Statistik [ ], vers.techn.grundlagen VZ [ ]) 88.8 Rentenzahlungserwartung Jahr der Mann Frau Kollektiv: Pensionierung Mann plus 3 Jahr jüngere Frau à 60% Jahre Alter Mann Frau Mit diesem Umwandlungssatz kann die Rente so lange bezahlt werden: ( Versicherungstechnischer Zins 4 %) 7.20% 20 Jahre 7.00% 21 Jahre 6.80% 22 Jahre 6.60% 23 Jahre 6.40% 24 Jahre 6.30% 25 Jahre 3 4 Handlungsbedarf besteht beim UWS infolge der längeren Lebenserwartung. Diese stieg bei Männern im Alter 63 im Zeitraum 1981 bis 2010 von 79.3 auf 84.4 Jahre. Am letzten Freitag stand in der Zeitung, dass die Lebenserwartung 80 Jahre beträgt. Das ist auch richtig, aber es betrifft die Lebenserwartung bei Geburt, während für die PK das Alter 63 relevant ist. Trend: Weiterer abflachender Anstieg, kein Rückgang. Nach Adam Riese heisst das: Die kollektive Rentenzahlungserwartung ist von 20 auf 24.6 um 4.6 Jahre gestiegen. Damit muss der Kuchen in mehr und kleinere Stücke (= Umwandlungssatz) aufgeteilt werden: Statt 7.2 % eben 6.3 % FolienFB.ppt 3 FolienFB.ppt 4

3 Senkung Umwandlungssatz (3/3) BVG-Schattenrechnung 7.00% 6.80% 6.60% 6.40% 6.20% 6.00% 5.80% pk.tg BVG Rentenberechnung pk.tg BVG SpGh UWS 6,50% 6,80% Rente % 5.40% Der grössere Betrag entspricht der Auszahlung! VZ 4% Umwandlungssatz ab UWS bisher 5 6 Für 2015 ist versicherungs-technisch die blaue Linie vorgegeben. Vorgeschlagen wird jedoch die Orange: Alter % Alter % Alter % Der leicht höhere UWS zwischen ist gewollt und soll wie bisher dem Wunsch einer Pensionierung mit 63 fördern. Was bedeutet ein Mindest-UWS im BVG von 6.8%? Das Sparguthaben ist aufgeteilt in das BVG-Obligatorium und das Über- Obligatorium. Als umhüllende Kasse rechnt pk.tg nur mit dem Gesamt-Sparguthaben. Wenn die Rente daraus höher ist als die Nur-BVG-Rente, ist alles OK. FolienFB.ppt 5 FolienFB.ppt 6

4 Übergangsregelung 6 a) Eintritt vor und Geburt vor : Keine Aufwertungseinlage UWS Alter 63: 6.92 % (2012) ; 6.80 % (2015) ; 6.40 % (2016) b) Eintritt vor und Geburt nach : Aufwertungseinlage 0.2 % (JG 1988) bis 6.4 % (JG 1954) UWS Alter 63: 6.4 % c) Eintritt nach bis und Geburt vor : Keine Aufwertungseinlage UWS Alter 63: 6.8 % ; 6.40 % (2016) d) Eintritt nach bis und Geburt nach : Aufwertungseinlage 0.2 % (JG 1988) bis 6.4 % (JG 1954) UWS Alter 63: 6.4 % e) Eintritt nach : UWS Alter 63: 6.4 % Auswirkung der Aufwertungseinlage Hans Muster bisher neu Beitragspflichtiger Lohn 80'000 80'000 Sparguthaben ' ' % Aufwertungseinlage 25'600 Spargutschriften '800 90'200 2 % Zins 48'719 50'369 Total am ' '169 Umwandlungssatz 6.80% 6.40% Altersrente / Mt. 3'482 3'446 1c 7 8 Gemäss Vernehmlassungs-Vorschlag, gibt esje nach Eintrtitt und Alter 5 verschiedene Neu-Rentner-Kategorien. Das Ziel ist, die Übergangsregelung möglichst schnell (2016) in einen UWS für alle überzuführen. Damit die voraussichtliche Altersrente auf dem Leistungsausweis nicht plötzlich um mehr als 6% sinkt, gibt es 2 Massnahmen. Die erste ist die Aufwertungseinlage. FolienFB.ppt 7 FolienFB.ppt 8

5 Kosten der Aufwertungseinlage 7 Rentenziel 1d MCHF Die Modellrechnung ergab mit den bisherigen Spargutschriften folgendes Resultat: UWS Rentenziel 6.8 % 52.2 % 6.4 % 49.1 % % % % % % % % % % % % % % % % % % Sparguthaben MCHF 1'471 Aufwertungseinlage MCHF % 9 Mit 1 % höheren Spargutschriften UWS Rentenziel 6.4 % 52.3 % 10 Als 2. Massnahme für eine annähernd gleich hohe Rente, sind 1 % höhere Spargutschriften. Dies bedeutet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 0.5 % mehr Beiträge. FolienFB.ppt 9 FolienFB.ppt 10

6 Risikobeiträge 2 Mitfinanzierung der Abfederungsmassnahmen Deckungsgrad sinkt um rund 3 bis 4 % Risikobeitragssätze reduzieren, falls der Deckungsgrad mindestens 100 % beträgt Pensionierungzeitpunkt 3 Der Rentenbeginn wird zwischen dem 58. und 68. Altersjahr flexibler. Die rentenbildende Weiterversicherung nach dem Alter 65 ist möglich, sofern dies die Anstellungsbedingungen beim Arbeitgeber zulassen Der Risikoschadenverlauf und er Wegfall der Quer-Subventionierung für den zu hohen UWS, liesse eine Senkung von je 0.5 % zu. Aber erst, wenn der DG die nötige Höhe erreicht hat. FolienFB.ppt 11 FolienFB.ppt 12

7 Zusatzrente 4 Todesfallsumme 5 Peter Muster (Alter 62, BG 100%) bisher neu Pensionierung Zusatzrente von bis Bezugsdauer Mt Betrag 2'320 1'547 2 x 27'840 / 24 2 x 27'840 / 36 Todesfall ohne Leistungen nach 44, 47 oder 48 Beitragspfl. Besoldung Sparguthaben Alter 30 Alter 50 bisher neu bisher neu 60'000 70'000 80' ' % Sparguthaben 35'000 35' ' '000 Maximum 90 % / 200 % 54' '000 72' '000 Todesfallsumme 35'000 35'000 72' ' Der Zusatzrenten-Anspruch in CHF soll auf maximal 36 Monate aufgeteilt werden können. Die neue Regelung ergibt vor allem bei Todesfällen mit hohem Sparguthaben (Alter) eine höhere Todefallsumme FolienFB.ppt 13 FolienFB.ppt 14

8 und das auch noch Die bereits laufenden Renten erfahren keine Verängerung. Die Strukturreform BVG verstärkt die Verantwortung und Aufgaben der Pensionskassenkommission. WEF-Bezüge können neu bis Alter 58 vollzogen werden. Die Regelungen der Überversicherung werden klarer formuliert. Die Lebenspartnerschaft setzt einen gemeinsamen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt voraus. Mit Freiwilligen Einlagen kann im Alter 63 ein Rentenziel von 60 % erreicht werden. Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. (Art. 113 BV) Zusammenfassung: Die Diskussion um die gewohnte Lebenshaltung ist heute nicht das Thema. Sondern: Wie sieht ein Reglement für eine PK mit nachhaltig solider Basis aus. FolienFB.ppt 15 FolienFB.ppt 16

9 Reglement 2006 Reglement % 6.5% Hoffnung auf konstante Lebenserwartung und der nötige Vermögensertrag werde auch erzielt 17 Richtige Finanzierung keine falschen Solidaritäten 18 FolienFB.ppt 17 FolienFB.ppt 18

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