Dr. Anton Lauber, Medienkonferenz vom 8. Dezember Regierungsrat legt ausgewogene Lösung zur Pensionskasse vor

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1 Dr. Anton Lauber, Medienkonferenz vom 8. Dezember 2017 Regierungsrat legt ausgewogene Lösung zur Pensionskasse vor

2 2 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

3 3 Begrüssung Regierungsrat Dr. Anton Lauber Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion

4 4 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

5 5 Erfolgreiche Umsetzung der Reform der BLPK Reform der BLPK 2014 hatte folgende Ziele: Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht (Verselbständigung und Vollkapitalisierung), damit Ausfinanzierung der historischen Deckungslücke und Wegfall der bisherigen gemischten Finanzierung. Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Ausfinanzierung und organisatorische Anpassungen der BLPK sind mit der Reform 2014 erledigt. Reform wurde erfolgreich umgesetzt und brachte klare rechtliche Grundlagen.

6 6 Rolle / Zuständigkeiten für die BLPK Gemäss Pensionskassengesetz und Bundesrecht: Festlegung 1. des technischen Zinssatzes 2. des Umwandlungssatzes 3. der anwartschaftlichen Ehegattenrente Kanton hat kein Mitspracherecht!

7 7 Rolle / Zuständigkeiten für den Kanton BL Gemäss Pensionskassengesetz legt der Landrat fest: 1. Höhe der Sparbeiträge und damit des Leistungszieles 2. Allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen. Zu obigen Punkten haben die Personalverbände ein Mitspracherecht. Art und Umfang von allfälligen Sanierungsmassnahmen sowie Verzinsung des Kapitals sind demgegenüber durch die paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission zu beschliessen.

8 8

9 9 Schwierige Rahmenbedingungen für jede Pensionskasse Situation an den Finanzmärkten ist angespannt (rekordtiefes Zinsniveau, eingeschränkte Renditeerwartungen, Negativzinsen). Sollrendite kann nicht immer erreicht werden. Massive Umverteilungen zulasten der aktiven Versicherten. Senkung der Renditeerwartungen von bisher über 3% auf rund 2% aufgrund der längerfristigen Prognosen. Weiterhin steigende Lebenserwartung in der Schweiz.

10 10 Beschlüsse der BLPK vom Dezember 2016 Senkung des technischen Zinssatzes per 1. Januar 2018 von aktuell 3.00 % auf 1.75 %. Senkung des Umwandlungssatzes ab 1. Januar 2019 innert 4 Jahren bis 2022 von aktuell 5.80 % bei Rentenalter 65 auf 5.00 % (oder auf 5.40 % mit Umlagebeitrag für den Arbeitgeber). Reduktion der anwartschaftlichen Ehegattenrente von 2/3 auf 60 %.

11 11 Handlungsbedarf 1 bei den Renten der Pensionierten Senkung des technischen Zinssatzes durch die BLPK führt zu einer Unterdeckung beim Vorsorgewerk des Kantons, da die bisherigen Renten auf einem Satz von 3.00 % basieren. Deckungsgrad Vorsorgewerk Kanton beträgt per %. Mit der Senkung des technischen Zinssatzes per beträgt die Unterdeckung bei den Rentenguthaben der Pensionierten im Vorsorgewerk Kanton per rund 342 Mio. Franken (Zahlen Stand ). Damit wird die im Rahmen der Reform gesprochene und bereits zurückgestellte Arbeitgeberbeitragsreserve in der Höhe von 329 Mio. Franken eingelöst.

12 12 Handlungsbedarf 2 bei den aktiven Versicherten Beschlüsse der BLPK führen zu einer Reduktion des Leistungszieles für das Vorsorgewerk Kanton. Leistungsziel für die Altersrente sinkt ohne zusätzliche Massnahmen von heute 60 % auf neu rund 51 % des versicherten Lohnes (nicht des AHV-Lohnes, da ein Teil wegen des Koordinationsabzuges nicht versichert ist). Zukünftiges Leistungsziel muss definiert werden. Zur Finanzierung des Leistungsziels müssen zusätzliche Sparbeiträge, ein Umlagebeitrag sowie allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen geprüft werden.

13 13 Eckpfeiler des Vorschlages des Regierungsrates Beibehaltung des modellmässigen Leistungsziels von 60 % des letzten versicherten Lohnes ohne Abfederungseinlage. Umwandlungssatz 5.40 % mit jährlichem Umlagebeitrag von 7.6 Mio. Franken für den Arbeitgeber. Sparbeiträge Prozentpunkte. Sparbeiträge AG:AN wie bisher 55:45 resp. 60:40. Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge AG:AN beide neu paritätisch (also 50:50). Wegfall des Beitrages an den Teuerungsfonds.

14 14 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

15 15 Vernehmlassung: Breites Spektrum bei den Positionen Es sind 43 Stellungnahmen eingegangen: 27 Einwohnergemeinden 8 Politische Parteien 2 Gemeindeverbände (VBLG, Laufentaler Gemeindepräsidentenkonferenz) 2 Personalverbände (ABP, Gewerkschaftsbund BL) Liga der Baselbieter Steuerzahler Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer Gesamtkonvent Sek Allschwil BLPK

16 16 Vernehmlassung: Breites Spektrum bei den Positionen SVP Baselland und FDP Baselland: Gegen jegliche zusätzlichen finanziellen Leistungen des Kantons für seine Angestellten (Variante 1). Politische Mitte (CVP, BDP, EVP): Grundsätzlich für Lösung des Regierungsrates. Zusätzliche finanzielle Mittel für Abfederungsmassnahmen. SP Baselland, Grünen Baselland, Grünen-Unabhängigen: Für Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP). Also zwei verschiedene Umwandlungssätze und zusätzliche Abfederungseinlage von 40 Mio. Franken.

17 17 Rückmeldungen zu den Varianten Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5

18 18 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

19 19 Eckpfeiler des Vorschlages des Regierungsrates Beibehaltung des modellmässigen Leistungsziels von 60 % des letzten versicherten Lohnes, keine Abfederungseinlage. Umwandlungssatz 5.40 % mit jährlichem Umlagebeitrag von 7.6 Mio. Franken für den Arbeitgeber. Sparbeiträge: Erhöhung um 1.40 Prozentpunkte. Sparbeiträge AG:AN: wie bisher 55:45 resp. 60:40. Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge AG:AN: beide neu paritätisch (50:50). Wegfall des Beitrages an den Teuerungsfonds.

20 20 Kostenfolgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende Jährliche Mehrkosten für den Arbeitgeber Kanton: 2.9 Mio. Franken (Stand ) Entspricht 0.4 % der AHV Lohnsumme Jährliche Mehrkosten für die Arbeitnehmenden: 2.2 Mio. Franken. Entspricht 0.3 % der AHV Lohnsumme Dank Wegfall Teuerungsfondsbeiträge vertretbare Mehrkosten. Keine zusätzlichen Abfederungseinlagen.

21 21 Dafür: Zusätzliche Massnahme für Arbeitnehmende Paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommission hat jährlich die Höhe der Verzinsung festzulegen. Regierungsrat empfiehlt für das Jahr 2017 eine Verzinsung des Kapitals der aktiven Versicherten von 3 %. Damit wird angestrebte Durchschnittsverzinsung von 1.5 % für die letzten 3 Jahre erreicht. Verzinsung von 3 % bedeutet einen Zinsaufwand von 50 Mio. Franken zu Lasten der Deckungslücke. Mit dieser Massnahme drückt der Regierungsrat seine Wertschätzung gegenüber den Kantonsangestellten aus für deren grossen Einsatz und die guten Leistungen.

22 22 Bleiben oder vorzeitig in Pension? Umwandlungssatz wird stufenweise über 4 Jahre gesenkt. Mit jedem zusätzlichen Arbeitsmonat erhält man bei der vorgeschlagenen Lösung mehr Rente. Detailliertere Berechnungen nach Beschluss des Landrates im Frühjahr Pensionierung zu bisherigen Konditionen bis möglich.

23 23 Variante ABP: Konditionen Ziel: Renteneinbusse aus Reform 2014 und aus Senkung technischer Zinssatz maximal 18 %. Jahrgang 1974 und älter: UWS 5.4 % (Finanzierung mit Umlagebeitrag Arbeitgeber) + Erhöhung Sparbeiträge um 1.4 %. Jahrgang 1975 und jünger: UWS 5.00 % + Erhöhung Sparbeiträge um 3 %.

24 24 Variante ABP: Kosten Einmalige Abfederungseinlage 40.3 Mio. Franken. Jährliche Mehrkosten Arbeitgeber Kanton 3.9 Mio. Franken. Jährliche Mehrkosten Arbeitnehmende 3.7 Mio. Franken.

25 25 Vorteile Variante Regierungsrat gegenüber Variante ABP Einfacheres System, da nur ein Umwandlungssatz (und nicht zwei verschiedene Umwandlungssätze). Alle Mitarbeitenden sind im gleichen System versichert, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Leicht tiefere jährliche Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Keine zusätzliche Abfederungseinlage von 40.3 Mio. Franken. Pro Memoria: Zusätzliche Abfederungseinlagen sind nicht an die Lösungsvariante gekoppelt, sondern könnten bei jeder Variante beschlossen werden.

26 26 Vorgehen bei den Gemeindelehrpersonen Aufteilung der Kosten für die Kindergarten- und die Primarschullehrpersonen auf alle Einwohnergemeinden. Kosten für die Musikschullehrpersonen werden den Trägern der Musikschule gemäss der Einwohnerzahl der an der Musikschule angeschlossenen Einwohnergemeinden belastet.

27 27 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

28 28 Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung Zusätzliche Abfederungseinlagen. Individualisierte Berechnung des Gemeindeanteils bei einer Unterdeckung innerhalb des Vorsorgewerks des Kantons. Finanzierung des Anteils der Gemeindelehrpersonen durch den Kanton. 2 Öffnung der BLPK für weitere angeschlossene Arbeitgebende.

29 29 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

30 30 Ausgewogener Kompromiss und Mittelweg Ausgewogener Kompromiss zwischen der Forderung Der ABP (zwei verschiedene Umwandlungssätze und zusätzliche Abfederungseinlage) und Der SVP und der FDP (keine Lösung, die Mehrkosten für den Kanton und damit für den Steuerzahler zur Folge hat). Mit der Wahl des Umwandlungssatzes von 5.40 % und der damit verbundenen Leistung eines Umlagebeitrages ist der Regierungsrat bereit, seinen Teil zu einer ausgewogenen Lösung beizutragen.

31 31 Ausgewogener Kompromiss und Mittelweg Alle Mitarbeitenden sind im gleichen System versichert. Modellmässiges Leistungsziel wird beibehalten (60 % des versicherten Lohns, nicht des AHV Lohns). Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes wirkt als Abfederungsmassnahme (keine zwingenden vorzeitigen Pensionierungen). Moderat höhere Kosten für AG und AN. Anteil Arbeitgeber bleibt unverändert bei 57.4 %.

32 32 Kanton BL bleibt attraktiver Arbeitgeber Ausgewogenheit der Vorlage gewährleistet Attraktivität: Sicherung der beruflichen Vorsorge für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aufteilung der finanziellen Mehrbelastung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem tragbaren Ausmass. Schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes als Abfederungsmassnahme für die Mitarbeitenden. Wer bleibt, erhält mehr Rente. Erhaltung der Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb mit anderen Kantonen und Unternehmen.

33 33 Attraktivität als Arbeitgeber Vorsorgelösung (Angaben in Mio CHF) BVG- Minimum Baselland Variante 1 Solothurn Aargau Baselland Variante 2 Roche Baselland Variante 3 Baselland bisher Baselland Variante 4 Baselland ABP Bern Migros Zürich Publica (Bund) Credit Suisse Basel- Stadt Versicherte Lohnsumme Arbeitnehmer Sparbeitrag Risikobeitrag Stabilisierungsbeitrag Verwaltungskosten Total Arbeitnehmer Arbeitgeber Sparbeitrag Risikobeitrag Stabilisierungsbeitrag Teuerungsfonds AG Verwaltungskosten Umlagebeitrag Total Arbeitgeber Total Beitrag davon Sparbeitrag davon AG-Sparbeitrag LP* AG-Anteil insgesamt 50.0% 54.8% 57.2% 59.7% 57.5% 64.2% 54.9% 57.4% 57.4% 57.1% 58.3% 66.7% 60.0% 64.3% 70.5% 69.3%

34 34 Abschliessender Beschluss des Landrates Entscheid des Landrates in der ersten Jahreshälfte 2018 wird abschliessend sein, da es sich um eine Änderung eines Dekrets handelt (Pensionskassendekret). Es wird keine Volksabstimmung geben.

35 35 Ablauf der Medienkonferenz 1. Begrüssung 2. Rückblick 3. Ergebnisse der Vernehmlassung 4. Definitive Vorlage an den Landrat 5. Nicht aufgenommene Punkte aus der Vernehmlassung 6. Fazit 7. Fragen / Diskussion

36 36 Fragen / Diskussion

37 37 Anhang

38 38 Variante 1: Leistungsziel 51 %, UWS 5.00 % Umwandlungssatz wird auf 5.00 % gesenkt. Sparbeiträge werden nicht verändert. Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt 14 %. Keine Abfederungseinlagen. Kosten Kanton -8.7 Mio. Franken. Kosten Arbeitnehmende -1.0 Mio. Franken.

39 39 Variante 2: Leistungsziel 55 %, UWS 5.40 % Umwandlungssatz wird auf 5.40 % gesenkt. Sparbeiträge werden nicht verändert. Kanton muss einen Umlagebeitrag von jährlich 7.6 Mio. Franken bezahlen. Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt 7 %. Keine Abfederungseinlagen. Kosten Kanton -1.1 Mio. Franken. Kosten Arbeitnehmende -1.0 Mio. Franken.

40 40 Variante 3: Leistungsziel 60 %, UWS 5.00 % Leistungsziel bleibt bei 60 %. Sparbeiträge werden um 3.0 Prozentpunkte erhöht. Mögliche Abfederungseinlagen kosten zwischen 95 und 309 Mio. Franken. Ohne Abfederungseinlage beträgt die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden bis zu 14 %. Kosten Kanton -0.3 Mio. Franken. Kosten Arbeitnehmende 5.8 Mio. Franken.

41 41 Variante 4 (Regierung): Leistungsziel 60 %, UWS 5.40 % Leistungsziel bleibt bei 60 %. Sparbeiträge werden um 1.4 Prozentpunkte erhöht. Kanton muss einen Umlagebeitrag von jährlich 7.6 Mio. Franken bezahlen. Mögliche Abfederungseinlagen kosten den Kanton zwischen 44 und 143 Mio. Franken. Ohne Abfederungseinlage beträgt die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden bis zu 7 %. Kosten Kanton 2.9 Mio. Franken. Kosten Arbeitnehmende 2.2 Mio. Franken.

42 42 Variante 5 (ABP): Leistungsziel 60 %, UWS 5.40 % / 5.00 % Umwandlungssatz 5.40 % für Jahrgang 1974 und älter resp % für Jahrgang 1975 und jünger. Modellmässiges Leistungsziel von 60 %. Erhöhung der Sparbeiträge um 1.40 resp Prozentpunkte. Renteneinbusse gegenüber dem reglementarischen Leistungsziel beider Reformen maximal 18 % (bedingt eine Abfederungseinlage von 40.3 Mio. Franken). Jährliche Mehrkosten Arbeitgeber Kanton: 3.9 Mio. Franken. Jährliche Mehrkosten Arbeitnehmende: 3.7 Mio. Franken.

43 43 Rollen / Zuständigkeiten BLPK Verwaltungsrat Vorsorgekommission Regierungsrat Landrat Vorsorgereglement Pensionskassendekret

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