Wechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat Informationen für eine erfolgreiche Überführung

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1 Wechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat Informationen für eine erfolgreiche Überführung

2 Das Beitragsprimat setzt sich durch Seit mehreren Jahren ist in der 2. Säule (BVG) ein grundlegender Systemwechsel vom Leistungszum Beitragsprimat im Gang. Im Jahr 2010 waren in der Schweiz noch rund 10 % der Versicherten aus privatrechtlichen Pensionskassen dem Leistungsprimat angeschlossen, gegenüber 30 % Ende Bei den öffentlich-rechtlichen Kassen beginnt sich diese Entwicklung ebenfalls zu manifestieren. Entsprechende Umlagerungen haben auch bei der Previs stattgefunden. Weitere Ver schiebungen würden längerfristig zu einer Aushöhlung des Leistungsprimats führen und dieses kostenintensive und komplexe Vorsorgesystem mittelfristig destabilisieren und zusätzlich verteuern. Aus diesem Grund hebt die Previs das Leistungsprimat per auf und bietet ihren Kunden als Alternative attraktive Pläne im Beitragsprimat.

3 Das Leistungsprimat stellt keine Option mehr dar Das Leistungsprimat, mit fix definierten Leistungszielen in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes, ist aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet nicht mehr zeitgemäss. Die wiederkehrenden Nachzahlungen machen das Leistungsprimat für Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu einem teuren Vorsorgesystem. Ein möglicher Verzicht auf Nachzahlung hätte zur Folge, dass das festgelegte Leistungsziel im Alter nicht erreicht werden kann. Flexibilisierte Arbeitsmodelle haben stark an Bedeutung gewonnen. Kürzere Beitragsphasen (späterer Einstieg in das Berufsleben, vorzeitige Pensionierung), mehrere Stellenwechsel über den Zeitraum der Erwerbstätigkeit sowie verschiedene Formen der Teilzeitbeschäftigung stehen dabei im Vordergrund. Das starre Leistungsprimat zeigt diesbezüglich für alle Beteilig - ten Arbeitgeber, Versicherte, Pensionskasse Schwächen. Die durch die Pensionskasse zu erwirtschaftende Sollrendite für ein Konstant-Halten des Deckungsgrads fällt im Leistungsprimat deutlich höher aus als im Beitragsprimat. Die Entwicklungen an den Anlagemärkten über die letzten 10 Jahre sowie die Einschätzungen für die Zukunft erhöhen deshalb den Druck auf das Leistungsprimat zusätzlich. Wie funktioniert das Beitragsprimat? Bei diesem Vorsorgesystem basieren die Leistungen auf den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie der Verzinsung des angesparten Kapitals auf dem individuellen Konto der einzelnen Versicherten. Bei der Pensionierung wird das angehäufte Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet. Auch wenn die Entwicklung von Lohn und Zinssatz variieren kann, lässt sich die Höhe der Renten unter dem Beitragsprimat an nähernd abschätzen. Das Beitragsprimat weist folgende Vorzüge auf: Lohnerhöhungen haben keine Nachzahlungsbeiträge zur Folge. Der aktuelle versicherte Lohn ist massgebend für die Berechnung der Spar- und Risikobeiträge. Durch den Wegfall von Nachzahlungen lassen sich die Beiträge einfach berechnen und budgetieren. Die Auswirkungen von Änderungen beim Beschäftigungsgrad sind für die Versicherten einfach nachvollziehbar, da im Beitragsprimat die komplexe Berechnung des rentenberechtigten Lohns eine Komponente des Leistungsprimats entfällt. Beim Kapitalaufbau entspricht die Mechanik des Beitragsprimats dem Modell des klassischen Bankkontos, wonach die geleisteten Einzahlungen verzinst werden und am Stichtag ein Kapital resultiert. Es bestehen keine Solidaritäten zwischen den jüngeren und älteren Versicherten. Die Beiträge sind altersabhängig festgelegt. Einkäufe von Beitragslücken sind jederzeit möglich. Diese gleichen die Differenz aus, zwischen dem effektiven und dem maximal möglichen Kapital, basierend auf dem Alter, dem versicherten Lohn und dem gewählten Sparplan. Die Previs bietet im Beitragsprimat mehrere Sparmodelle an, welche mit verschiedenen Risikoplänen kombiniert werden können. Dieses modulare Produktangebot ermöglicht ein hohes Mass an Flexibilität und Individualität auf Stufe Arbeitgeber. 3

4 Das Leistungsprimat wird per Ende 2014 aufgehoben Der Wechsel in das Beitragsprimat muss bis spätestens per vollzogen werden. Dabei gilt folgender Zeitplan: 2011 August September Oktober / November 2012 Februar März Juni Juli 2013 Entscheid des Stiftungsrats der Previs über die Umsetzung der Vorsorgemassnahmen Information der Kunden (Arbeitgeber) Informationsveranstaltungen in Belp, Biel und Interlaken Entscheid des Stiftungsrats der Previs über die erweiterten Vorsorgepläne im Beitragsprimat Systembereitstellung, Ressourcenplanung sowie Vorbereitung der Kunden-Kommunikation Information der Kunden (Arbeitgeber) über die erweiterten Vorsorgepläne im Beitragsprimat Entscheid des Stiftungsrats der Previs über die Inkraftsetzung des neuen Reglements Beitragsprimat Information der Kunden (Arbeitgeber) 1. Januar Das neue Reglement Beitragsprimat tritt in Kraft Die neuen Vorsorgepläne sind operativ Dezember Die Überführung in das Beitragsprimat ist abgeschlossen Das Leistungsprimat wird aufgehoben Januar Alle Kunden sind im Beitragsprimat versichert 4

5 Ablauf rund um die Primatumstellung Die Umsetzung des Primatwechsels erfolgt grundsätzlich in den folgenden Schritten: Arbeitsschritte Kunde Previs 1. Auftrag an die Previs zum Primatwechsel: gewünschter Plan bekannt oder Beratung durch die Previs bei Bedarf 2. Offerte: Primat-/Planvergleich 3. Bei Bedarf Beratung zur Offerte 4. Entscheid zur Vorsorgelösung 5. Bei Bedarf Personal-Information bei Ihnen vor Ort 6. Anschlussvertrag erstellen 7. Anschlussvertrag unterzeichnen 8. Erfassung der System-Daten, neue Versicherungsausweise erstellen 9. Versicherungsausweise an die Mitarbeitenden abgeben Was gilt es bei der Primatumstellung speziell zu beachten? Der zeitliche Aufwand für den gesamten Wechselprozess ist abhängig von den Gegebenheiten auf Seiten Arbeitgeber. Wir empfehlen Ihnen, allfällige Gremien wie z. B. Personalkommissionen oder Gewerkschaften gezielt in Ihrer Planung zu berücksichtigen. Obwohl sich das Mitspracherecht des Personals, gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), nur auf die Auflösung eines bestehenden resp. den Abschluss eines neuen Anschlussvertrags bei einer anderen Pensionskasse bezieht, empfehlen wir die Ausgestaltung Ihrer neuen Vorsorgelösungen paritätisch vorzunehmen. Eine paritätische Kommission besteht zu gleichen Teilen mindestens je 1 Person aus Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern. Sie kann ausschliesslich für den Primatwechsel gebildet und nach dessen Umsetzung wieder aufgelöst werden. Die Erfahrung zeigt, dass die paritätische Kommission früh zeitig in den Prozess des Primatwechsels miteinbezogen werden sollte. Bei der Wahl des passenden Vorsorgeplans sind einerseits die Finanzierungskraft und -bereitschaft des Unternehmens ausschlaggebend, andererseits auch die Unternehmenskultur, per sonalpolitische Vorgaben oder mögliche Wettbewerbsvorteile am Arbeitsmarkt. Im Rahmen der Anschlussvereinbarung haben Sie die Möglichkeit, maximal drei Personenkate gorien zu bilden und diese in unterschiedlichen Vorsorgeplänen zu versichern. Die Festlegung von Personenkategorien muss nach objektiven Kriterien erfolgen, z. B. Lohnniveau, Voll-/Teilzeitan gestellte, Kader/Nicht-Kader etc. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollte der Primatwechsel für alle Versicherten und für Neueintretende auf den gleichen Zeitpunkt festgelegt werden. Ausnahme: Bei geplanten Pensionierungen im Zeitraum bis Ende 2014 können diese Versicherten bis zur Abschaffung im Leistungsprimat separat weitergeführt werden. Ein Wechsel in das Beitragsprimat ist jeweils auf Monatsbeginn möglich. 5

6 Pläne im Beitragsprimat ab Pläne im Beitragsprimat ab Koordinationsabzug: maximal CHF (Stand 2013) ( 7/8 der max. AHV-Rente) Rücktrittsalter: 65 (Plan Sparen BVG: Rücktrittsalter F64/M65) Altersrente: 6 % des voraussichtlichen Alterskapitals mit Zins Kinder-Altersrente: 20 % der Altersrente Verzinsung Alterskapital: 1.5 % (Stand 2013: BVG-Mindestzins) Projektionszins: analog Verzinsung Alterskapital Technischer Zinssatz: 4 % (3.5 % ab ) Technische Grundlagen: BVG 2010 Sparen BVG J 7 % J 10 % J 15 % 55 64/65 J 18 % Sparen BVG J 7 % J 10 % J 15 % J 18 % Sparen J 10 % J 13 % J 18 % Sparen J 12 % J 15 % J 18 % Sparen J 13 % J 16 % J 20 % J 22 % Sparen fix J 15 % J 18 % Risiko BVG Risikobeiträge: 2 % Invalidenrente: 6 % des voraussichtlichen Alterskapitals ohne Zins Lohn maximiert Koordinations abzug: 7/8 der max. AHV-Altersrente Risikobeiträge: 2.5 % Invalidenrente: 6 % des voraussichtlichen Alterskapitals mit Realzins 1.5 % Risikobeiträge: 2 % Invalidenrente: 6 % des voraussichtlichen Alterskapitals ohne Zins Sparen fix J 17 % J 20 % Ehegatten-/Lebenspartnerrente: 2/3 der versicherten Invaliden- bzw. laufenden Altersrente Kinderrente: 20 % der versicherten Invaliden- bzw. laufenden Altersrente Todesfallsumme: Austrittsleistung In Ergänzung zu den Risikoplänen: Bei der Versicherung eines zusätzlichen Todesfallkapitals von 100% des versicherten Lohnes ergeben sich Beiträge von 0.3% des versicherten Lohnes. Sparen Risiko Risikobeiträge: 2.5 % Invalidenrente: 40 % des versicherten Lohnes Risikobeiträge: 2.75 % Invalidenrente: 45 % des versicherten Lohnes Risikobeiträge: 3 % Invalidenrente: 50 % des versicherten Lohnes Risikobeiträge: 3.25 % Invalidenrente: 55 % des versicherten Lohnes Risikobeiträge: 3.5 % Invalidenrente: 60 % des versicherten Lohnes Bisherige Pläne Ab neue Pläne Ab für neue Anschlussverträge nicht mehr wählbar In Ergänzung zu den Sparplänen: Zusatzsparen mit 1 % bis 8 % ab Alter 25

7 Der Plan «Sparen BVG» sowie die Risikopläne «Risiko BVG» und werden nur noch für diejenigen Kunden weitergeführt, welche heute bereits in diesen Plänen versichert sind. Diesen Kunden empfehlen wir, den Wechsel in einen besseren Vorsorgeplan zu prüfen, mit dem Ziel, die Alters- und Risikoleistungen zu erhöhen. Mischprimat: Die neue Planpalette der Previs fokussiert eine Mischform zwischen Beitragsund Leistungsprimat. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat versichert. Die erweiterten Plan varianten von bis für Invalidität und Todesfall orientieren sich am Leistungsprimat, mit Bezug auf den versicherten Lohn. Ab 2013 gilt bei der Previs der BVG Koordinationsabzug: 7/8 der maximalen AHV-Altersrente. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst. Es ist jedoch auch möglich, den AHV-Lohn ohne Koordinationsabzug zu versichern. Nachfolgende Sparpläne des Beitragsprimats entsprechen in Bezug auf die Altersleistung über die gesamte Beitragsdauer von 40 Jahren betrachtet (Alter 25 65) grundsätzlich den bisherigen Plänen des Leistungsprimats. Dies unter der Voraussetzung, dass jeweils die maximal möglichen Einkäufe geleistet werden. Leistungsprimat 55 Leistungsprimat 60 Sparen 6 (neu) Sparen fix Sparen fix+ (neu) Neu bietet die Previs zwei Kader-Sparpläne an Weitergehende Informationen sowie Ausführungen zu den neuen Kader-Sparplänen «Sparen Kader 1» und «Sparen Kader 2» (in obenstehender Darstellung nicht abgebildet) finden Sie unter Ausgleich von Leistungseinbussen beim Primatwechsel Eine Abkehr vom Leistungsprimat ist nicht zwingend mit einem Leistungsabbau verbunden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, allfällige Leistungseinbussen zum Zeitpunkt des Primatwechsels oder auch später mittels individuellem Einkauf durch den Arbeitnehmer auszugleichen. Massnahmen zum Ausgleich von Leistungseinbussen Finanzierung durch Finanzierung durch Arbeitgeber Arbeitnehmer Neue Sparpläne mit höheren Beitragssätzen: «Sparen 6», «Sparen fix+» sowie «Sparen Kader 1» oder «Sparen Kader 2» Zusatzsparen von 1 8 % (neu in 1-Prozent-Schritten) Einkauf Besitzstand der Altersrente Individueller Einkauf 7

8 4.13 / 700 Wir sind gerne für Sie da Ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Primatüberführung ist eine transparente und frühzeitige Kommunikation mit den Mitarbeitenden. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren kostenlosen Beratungs- und Kommunikationsdienstleistungen. Beratung während dem gesamten Wechselprozess Schulung Ihrer Mitarbeitenden aus dem Personalbereich (HR) Durchführung von Personal-Informationen bei Ihnen vor Ort Individuelle Beratungen für Mitarbeitende (telefonisch, persönlich) Schriftliche Informationen für Mitarbeitende Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir sind gerne für Sie da. Bestellen Sie unser Magazin UPDATE (erscheint 3 4 mal pro Jahr) und unseren Newsletter mit wichtigen Mitteilungen und Hintergrundberichten rund um das Thema Berufliche Vorsorge. T Sorgfalt. Weitblick. Kompetenz. Previs Personalvorsorgestiftung Service Public Seftigenstrasse 362 Postfach 250 CH-3084 Wabern bei Bern T F info@previs.ch

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