Argumentarium der Abstimmungskampagne «Ja zur Pensionskassen-Lösung»
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- Heinz Böhm
- vor 8 Jahren
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1 Binningen, 21. März 2014 Argumentarium der Abstimmungskampagne «Ja zur Pensionskassen-Lösung» I. Kurzinformation Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einer Teilrevision unterzogen worden, mit der die Regelungen zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen wichtige Änderungen erfahren haben. Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) musste in der Folge einer umfassenden Reform unterzogen werden. Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat am 22. September 2013 die Reformvorlage der Regierung und des Parlaments gutgeheissen. Die Gemeinden wurden von Anfang an nicht in den Reformprozess miteinbezogen. Um beim Kanton Gehör zu finden, reichten sie deshalb am 8. April 2013 die formulierte Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse ein. Die Initiative forderte, dass der Kanton die Kosten für alle Arbeitgebenden der BLPK mittragen und einheitlich finanzieren soll. Nach der gewonnen Abstimmung vom 22. September 2013 ist Regierungsrat Dr. Anton Lauber mit den Vertretern der Initiativgemeinden in Verhandlungen getreten, um auf eine allfällige Lösung in einvernehmlicher Weise hinzuarbeiten. Der Regierungsrat hat in der Folge am 10. Dezember 2013 einen Gegenvorschlag zu Handen des Landrates verabschiedet. Die Vertreter der Gemeindeinitiative begrüssten das Vorgehen des Regierungsrates, bemängelten jedoch, dass der Regierungsrat auf einen substantiellen Beitrag des Kantons im Sinne der Gemeindeinitiative verzichtet hat. Im Rahmen der folgenden Landratsdebatte konnte sich ein Kompromiss der Finanzkommission durchsetzen. Damit wurde eine Lösung zwischen dem Gegenvorschlag des Regierungsrats und der Forderung der Gemeindeinitiative gefunden. Der vorliegende Kompromiss, über den die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft am 18. Mai 2014 befinden werden, sieht vor, dass der Kanton die Ausfinanzierung der kommunalen Lehrpersonen in der Höhe von 276 Mio. Franken übernimmt. Weiter stellt er den Gemeinden und den angeschlossenen Arbeitgebenden ein Pooling zur Verfügung, das eine gemeinsame Geldaufnahme zu vergünstigten Konditionen erlaubt. Zudem übernimmt der Kanton die Garantie für alle an die BLPK angeschlossenen Organisationen. Mit diesen Instrumenten wird die rechtzeitige und erfolgreiche Umsetzung der Pensionskassenreform überhaupt erst ermöglicht. Die Ablehnung der Pensionskassenlösung hätte für viele Gemeinden derart einschneidende finanzielle Konsequenzen, dass sie ihre Investitionen und Dienstleistungen schmerzlich reduzieren müssten. 1
2 II. Detailinformationen 1. Ausgangslage Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) ist einer Teilrevision unterzogen worden, mit der die Regelungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften wichtige Änderungen erfahren haben. So müssen neu nicht nur privat-rechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche Pensionskassen ab dem 1. Januar 2015 voll gedeckt sein. Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) musste in der Folge einer umfassenden Reform unterzogen und für die Zukunft fit gemacht werden. Die Reform sieht eine Vollkapitalisierung, die Umstellung auf das Beitragsprimat, die Umwandlung in eine Sammeleinrichtung sowie die Anpassung an die neuen Regelungen des Bundesgesetzes vor. Gegenstand der für die Reform richtungsweisenden Volksabstimmung vom 22. September 2013 war das Gesetz über die Durchführung der beruflichen Vorsorge durch die Basellandschaftliche Pensionskasse, das so genannte Pensionskassengesetz. Es regelt die Organisation der Pensionskasse und die Ausfinanzierung der Deckungslücke im System der Vollkapitalisierung. Die Stimmberechtigten haben der Vorlage von Regierung und Parlament äusserst knapp zugestimmt. Die Pensionskasse wird damit mittels einer Schuldanerkennung per 31. Dezember 2014 ausfinanziert und die verzinsbare Schuld gegenüber der Pensionskasse muss vom Kanton innert maximal 10 Jahren amortisiert werden. Die Gemeinden wurden von Anfang an nicht in den Reformprozess miteinbezogen. Um als massgeblich Betroffene beim Kanton Gehör zu finden, reichten deshalb am 8. April 2013 insgesamt 28 Einwohnergemeinden die formulierte Gemeindeinitiative betreffend die Ausfinanzierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse offiziell ein. Weitere 19 Gemeinden haben nach der Einreichung mit einem Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrats die Initiative unterstützt. Die Initiative forderte, dass der Kanton die Kosten für alle Arbeitgebenden der BLPK mittragen und einheitlich finanzieren soll. Nach der gewonnen Abstimmung über das Pensionskassengesetz vom 22. September 2013 ist der neue Regierungsrat und Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Dr. Anton Lauber, mit den Vertretern der Initiativgemeinden, nämlich den Gemeindepräsidenten von Reinach und Binningen, Urs Hintermann und Mike Keller, sowie Stadtpräsidenten Lukas Ott in Verhandlungen getreten, um auf eine allfällige Lösung in einvernehmlicher Weise hinzuarbeiten. Die Delegationen trafen sich im Laufe der Monate November und Dezember 2013 insgesamt vier Mal. Der Regierungsrat hat darauf am 10. Dezember 2013 einen Gegenvorschlag an den Landrat verabschiedet, der im Wesentlichen drei Punkte vorsah: Er stellte den Gemeinden und den angeschlossenen Arbeitgebenden die Möglichkeit eines Poolings zur Verfügung, welche eine gemeinsame Geldaufnahme zu vergünstigten Konditionen erlaubt. Zudem war der Kanton bereit, die Garantie für alle angeschlossenen Organisationen zu übernehmen. Schliesslich war er bereit, die Deckungslücke der Primarlehrer, welche bei den Gemeinden angestellt sind, vorzufinanzieren und die Deckungslücke der Musikschullehrer in der Höhe von rund 58 Mio. Franken endgültig zu übernehmen. 2
3 Die Vertreter der Gemeindeinitiative begrüssten das Vorgehen des Regierungsrates, in Form eines Gegenvorschlages den Gemeinden administrative Hilfen anzubieten und sogar rund 10% der Deckungslücke der Gemeinden zu tragen. Sie bemängelten jedoch, dass der Regierungsrat auf einen substantiellen Beitrag des Kantons im Sinne der Gemeindeinitiative verzichtet hat. Im Rahmen der Landratsdebatte vom 13. und 20. Februar 2014 über den regierungsrätlichen Gegenvorschlag konnte sich ein in der landrätlichen Finanzkommission ausgehandelter Kompromiss durchsetzen. Damit wurde eine Lösung zwischen dem Gegenvorschlag des Regierungsrats und der Forderung der Gemeindeinitiative gefunden, mit dem der Kanton den Gemeinden bei der Übernahme der Ausfinanzierungskosten mit einem substanziellen Beitrag entgegenkommt. Die neue Lösung sieht nun vor, dass der Kanton zusätzlich die Ausfinanzierung der kommunal angestellten Lehrpersonen übernimmt, inkl. des entsprechenden Besitzstandes. Insgesamt handelt es sich um eine Entlastung für die Gemeinden im Rahmen von 276 Mio. Franken. In der Folge haben die Initiativgemeinden, wie vorgängig angekündet, bereits am 20. Februar 2014 den Rückzug der Gemeindeinitiative eingereicht. Am 18. Mai 2014 wird nun im Kanton Basel-Landschaft über die Änderung des Pensionskassengesetzes abgestimmt. Zur Abstimmung kommt eine ausgewogene Lösung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Gemeinsam wollen sich die Gemeinden dafür einsetzen, dass das Stimmvolk JA sagt zur Änderung und somit JA zu starken Gemeinden. 2. Argumentarium 2.1 Übernahme der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte durch den Kanton, inkl. Besitzstand Der Kanton übernimmt nach der ausgehandelten Pensionskassenlösung neben den Kosten von Mio. Franken für die Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte auch die Kosten für deren Besitzstandsregelung gemäss dem vollständigen Modell für das Kantonspersonal in der Höhe von 33.5 Mio. Franken. Die Gemeinden konnten in der Vergangenheit keinen Einfluss auf die Anstellungs- und Besoldungsverhältnisse der Gemeindelehrkräfte nehmen. Auch die Versicherung der Lehrkräfte bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse war eine Pflicht, was für eine Übernahme der Kosten durch den Kanton spricht. Wesentlich ist auch, dass eine einheitliche Regelung für alle Lehrpersonen im Kanton geschaffen werden soll. Durch die einheitlichen Anstellungsbedingungen ist das einwandfreie Funktionieren des Arbeitsmarktes weiterhin gewährleistet. Die kommunalen Lehrpersonen stehen den kantonalen Berufskollegen zudem wesentlich näher als den übrigen Verwaltungsangestellten der Gemeinden. Die neue Lösung wirkt solidarisch: Die Ausfinanzierungsbeträge pro Einwohner sind sehr unterschiedlich unter den Gemeinden verteilt. Dies bezieht sich vor allem auf die Lehrkräfte. Wenn der Kanton deren Anteil an der Ausfinanzierung übernimmt, wird diese Last implizit gleichmässig über alle Steuerzahler verteilt. 3
4 Die Ablehnung der Pensionskassenlösung hätte für viele Gemeinden derart einschneidende finanzielle Konsequenzen, dass sie ihre Investitionen und Dienstleistungen schmerzlich reduzieren müssten. Die Gemeinden sind jedoch bereit, ihre Verantwortung für die Deckungslücke der übrigen Verwaltungsangestellten in der Höhe von rund 280 Mio. Franken zu tragen. Nicht auszuschliessen ist zudem, dass die Gemeinden direkt oder indirekt für die Ausfinanzierung ihrer assoziierten Organisationen aufkommen müssen. Insbesondere das ebenfalls in der Gesetzesänderung vorgesehene Pooling sowie die Garantieleistungen des Kantons kommen ihnen dabei unterstützend zu Gute. 2.2 Aufnahme von Darlehen mittels Pooling Nach jetzigem Recht haben die angeschlossenen Arbeitgebenden drei Möglichkeiten, die Ausfinanzierungsforderung der BLPK zu tilgen: (1.) sofortige und vollständige Begleichung der Forderung mit eigenen Mitteln, (2.) sofortige und vollständige Begleichung der Forderung mit am Kapitalmarkt selber beschafften Mitteln oder (3.) die Amortisation gemäss dem sog. Forderungsmodell nach 16 des PKG. Im Forderungsmodell ist die Forderung innert 10 Jahren zu amortisieren oder bei Einverständnis der BLPK innert höchstens 40 Jahren. Die Forderung ist mit dem technischen Zinssatz von 3% zu verzinsen. Für diejenigen angeschlossenen Arbeitgebenden, die nicht sofort und vollständig ausfinanzieren können, bietet das Pensionskassengesetz neu das Pooling an: Für die Arbeitgebenden fällt ein günstigerer Zinssatz an als im sog. Forderungsmodell. Der tiefere Zinssatz ist dadurch möglich, dass der Kanton den Arbeitgebenden durch Finanzinstitute Darlehen gewähren lässt und diese dafür vollständig schad- und risikolos hält. So können die Finanzdienstleister den Basis-Zinssatz (Swap) anwenden und diesen lediglich mit einem Zuschlag für die Kapitalbeschaffung und für die Kreditbewirtschaftung versehen. Ihr Rückzahlungsausfallrisiko deckt ihnen der Kanton mit einer Kreditsicherungsgarantie ab, für die sie, ausser bei den Einwohnergemeinden, einen zusätzlichen Zuschlag erheben, den sie an den Kanton weiterleiten. Der Pooling-Zinssatz wird von den Finanzdienstleistern berechnet und vom Regierungsrat formell und einheitlich festgelegt. Er soll deutlich unter dem technischen Zinssatz von 3% zu liegen kommen, damit er für die Arbeitgebenden attraktiv ist. Für die Einwohnergemeinden ist er zusätzlich attraktiv, weil der Kanton auf den Zuschlag für die Kreditsicherungsgarantie verzichtet. Dies deshalb, weil bei den Einwohnergemeinden das Rückzahlungsausfallsrisiko durch die Möglichkeit des Kantons zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen eliminiert ist. Der Kanton hat mittels einer unverbindlichen Umfrage eruiert, in welchem Umfang ein Interesse an einer solchen Poolinglösung besteht. Die Finanz- und Kirchendirektion erhielt von 108 angeschlossenen Arbeitgebenden Rückmeldungen. Die Anträge nach Fremdkapital ergeben in der Summe einen Bedarf von rund 600 Mio. Franken. Der Kanton kommt folglich mit seinem Pooling- Angebot einem echten Bedürfnis der angeschlossenen Arbeitgebenden nach. 4
5 2.3 Garantieleistungen Das bisherige Pensionskassengesetz sieht die Garantiezusage an die BLPK nur für deren Forderungen gegenüber denjenigen Arbeitgebenden vor, mit denen der Kanton wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden ist oder die eine Aufgabe im öffentlichen Interesse des Kantons wahrnehmen. Neu gibt der Kanton grundsätzlich allen angeschlossenen Arbeitgebenden eine Garantiezusage und konkret denjenigen, die sich nicht selbst oder über das Pooling vollständig am Vortag des Inkrafttretens des Pensionskassengesetzes ausfinanzieren können. Die Gemeinden, die kraft Bundesrecht garantiefähig sind, werden dadurch vom Risiko der Garantieleistung gegenüber ihren angeschlossenen Institutionen befreit und zudem im Garantiefall auch administrativ entlastet. Die bisherige Garantiezusage des Kantons an die BLPK wird somit ausgeweitet auf alle angeschlossenen Arbeitgebenden. Für die Arbeitgebenden stellt dies eine Entlastung dar, da sie, falls sie zur Ausfinanzierung das Forderungsmodell gemäss 16 PKG wählen, von der Suche nach einem Garanten befreit sind. Dadurch werden insbesondere die Einwohnergemeinden entlastet, da sie für ihre angeschlossenenen Institutionen nicht mehr selbst Garanten sein müssen und somit risikobefreit sind. Zudem sind sie nicht mehr gezwungen, bei den häufig vorkommenden, interkommunalen Institutionen untereinander die Garantieaufteilung aushandeln zu müssen. Die Einwohnergemeinden sind kraft Bundesrecht selber garantiefähig, sodass sie von der umfassenden Garantiezusage nicht erfasst werden. 2.4 Anpassungen des Gemeinderechts Bisher herrschte Unklarheit darüber, wer gemeindeintern für welche Entscheide betreffend neuem BLPK- Recht zuständig ist. Damit die Gemeinden die innerkommunale Zuständigkeitsordnung nicht aufgrund abstrakten Rechts herleiten müssen, wird das Pensionskassengesetz mit spezifischen Zuständigkeitsnormen ergänzt. Durch die Änderung des Gemeinderechts wird die interkommunale Zuständigkeitsordnung dem kantonalen Modell nachgebildet. 2.5 Fazit Die ausgehandelte Lösung ist nahezu identisch mit dem ursprünglichen regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative. Neu ist jedoch, dass sich der Kanton mit einem substanziellen Betrag an der Ausfinanzierungslast der Gemeinden beteiligt. Damit lehnt sich Lösung an die Regelungen in den Kantonen St. Gallen und Solothurn an. Die neue Lösung schafft einerseits die heute fehlende gesetzliche Grundlage für die Gewährung von vorteilhaften Krediten (Pooling), andererseits erlaubt sie es dem Kanton, alle angeschlossenen Arbeitgebenden von den Garantiezusagen zu entlasten. Mit diesen Instrumenten wird die rechtzeitige und erfolgreiche Umsetzung der Pensionskassenreform überhaupt erst ermöglicht. 5
6 Gleichzeitig geht die Lösung mit der Übernahme der Kosten für die Ausfinanzierung der Lehrkräfte auf ein berechtigtes Anliegen der Gemeinden ein. Sie wirkt stark entlastend und vereinfacht die administrative Handhabung enorm. Sie berücksichtigt und wahrt die bestehende Kompetenzordnung zwischen Kanton und Gemeinden und ermöglich eine faire Lösung für alle Beteiligten: Kanton, Gemeinden und Arbeitnehmende. Damit lässt sich eine Spaltung innerhalb des Kantons zwischen finanzstärkeren und -schwächeren Gemeinden effektiv verhindern. Der Ausschuss der Initiativgemeinden wünscht Ihnen eine erfolgreiche Kampagne in Ihrer Gemeinde! Doris Scheunemann Gemeindepräsidentin Brislach Stefan Vögtli Gemeindepräsident Lupsingen Lukas Ott Mike Keller Urs Hintermann Stadtpräsident Liestal Gemeindepräsident Binningen Gemeindepräsident Reinach 6
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