Sanierung der BVK. Medienkonferenz, 11. November Regierungsratspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger
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1 Sanierung der BVK Medienkonferenz, 11. November 2011 Regierungsratspräsidentin Dr. Ursula Gut-Winterberger Personalvorsorge des Kantons Zürich Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 1
2 Medienkonferenz Die Statuten verpflichten zum Handeln Zur Wahrung des langfristigen finanziellen Gleichgewichts sind ausreichende Schwankungsreserven und technische Rückstellungen zu bilden. 2 Der versicherungstechnische Fehlbetrag darf 10% der Verpflichtungen der Versicherungskasse nicht übersteigen Der Regierungsrat ist zuständig für: k. die Festlegung der Massnahmen, falls dies zur Erhaltung der erwarteten Altersleistungen notwendig ist oder falls der Fehlbetrag gemäss 70 Abs. 2 überschritten wird. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 2
3 Medienkonferenz Vernehmlassungsresultate Unbestritten Aufgrund des reduzierten Renditepotentials an den Kapitalmärkten sind die heutigen Leistungen nicht mehr finanzierbar. Massnahme: Senkung des technische Zinssatz und somit auch die Umwandlungssätze auf ein branchenübliches Niveau Forderungen Beteiligung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Sanierung Keine Sparbeitragserhöhung bei Deckungsgrad unter 90%. Keine Härtefälle aufgrund des reduzierten Umwandlungssatzes Finanzierung der Arbeitgeber zu durchschnittlich 60% Auch bei Deckungsgrad von 90% bis 100% Minderverzinsung statt lohnwirksame Sanierungsbeiträge Abfederungsmassnahmen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 3
4 Medienkonferenz Was die Massnahmen bezwecken Starkes Fundament und nachhaltige Finanzierung Teilrevision der BVK-Statuten Einmaleinlage des Kantons Sanierung wird innerhalb von 7 Jahren möglich Verbesserte Aussichten für die angeschlossenen Partner Kompensation für Entscheide um die Jahrtausendwende Deckungsgrad wird nicht nochmals reduziert. Ohne Einmaleinlage würde der Staatshaushalt langfristig stark belastet. Die Statuten werden dem Kantonsrat im Frühjahr 2012 zur Genehmigung vorgelegt. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 4
5 Statutenrevision zur nachhaltigen Finanzierung der BVK Thomas R. Schönbächler, Chef BVK Dr. Rudolf Meier, Chef Finanzverwaltung Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 5
6 Die Themen Rückblick Statutenänderungen im Detail Wirkung auf den Staatshaushalt Zusammenfassung Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 6
7 Rückblick Ursachen für die Unterdeckung der BVK Wirtschaftliche, demografische und politische Gründe Hoher technischer Zins auf gut 45% des Kapitals (Rentnervermögen) Hoher Aktienanteil im März 2000 bei Beginn der Hightech-Krise führte zu Einbussen. Die zwar strategiekonformen Anlageresultate 2001 und 2002 waren im Vergleich zu anderen Pensionskassen deutlich tiefer. Die BVK reduziert 2003 die Aktienanlagen um 7,4% (von 32,6% auf 25,2%). Sie konnte dadurch von der einsetzenden Erholung nur beschränkt profitieren. Aufgrund der Finanzmarktkrise sank seit März 2007 der Deckungsgrad um knapp 20 Prozentpunkte, obwohl im Vergleich zur Anlagestrategie gute Performances erzielt wurden. Während den letzten 10 Jahren betrug die durchschnittlich jährliche Sollrendite rund 4%. In der gleichen Zeitspanne belief sich die jährlich Performance auf durchschnittlich knapp 1%. Nutzung der freien Mittel von CHF 3,6 Mrd. zur Beitragsreduktion, Teuerungszulagen auf Renten und Abfederung des Primatswechsels bzw. Umwandlungssatzreduktion zwischen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 7
8 Rückblick Deckungsgrad und Verwendung «freier» Mittel Vergangenheit umfassend aufgearbeitet 140% 120% 100% 80% 60% 40% 110.5% 96.3% 104.1% 119.8% 122.0% 129.8% 118.2% 104.2% 101.4% 97.7% 100.7% 88.1% 90.8% 91.4% 81.0% 87.4% 86.5% 20% Erweiterte Analyse der Mittelverwendung 0% Total CHF Mio. (CHF Mio. gemäss Vernehmlassungsvorlage): Beitragsreduktionen und Höherverzinsung: CHF Mio. (davon Arbeitgeber CHF 404 Mio.) Teuerungsfinanzierung an Rentner: CHF Mio. Primatwechsel: CHF 793 Mio. Finanzierung der Abfederung der Umwandlungssatz-Reduktion 2002: CHF 579 Mio. Die Entscheide waren begründet, von den Sozialpartnern mitgetragen und wo nötig mittels Kantonsratsbeschluss legitimiert. Bei den Entscheiden betrug der Deckungsgrad immer mehr als 100% (Ausnahme: Teuerungszulage 95) Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 8
9 Rückblick Statutarisch anvisiertes Leistungsziel Unterschreitung seit 2004 Um das «Leistungsziel» von 60% (gemäss 13) zu erreichen, muss das Sparguthaben der Aktivversicherten um 1%-Punkt höher verzinst werden, als der Prozentsatz der durchschnittlichen Erhöhung der versicherten Löhne. Der Verzinsungsrückstand der letzten 10 Jahren bewirkt, dass das «Leistungsziel» um durchschnittlich 6,03% verfehlt wird. Das Vorsorgekapital der Aktivversicherten beträgt CHF Mio. (Stand ) Kumulierter Verzinsungsverzicht der Aktivversicherten von 2004 bis 2011: CHF 750 Mio. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 9
10 Die Themen Rückblick Statutenänderungen im Detail Wirkung auf den Staatshaushalt Zusammenfassung Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 10
11 Statutenänderungen im Detail Inhalt der Statutenrevision Nachhaltige Sicherung der Leistungen Reduktion des technischen Zins auf 3,25%. Versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssätze für jedes Alter. Abfederung der Umwandlungssatzreduktion. Erhöhung der ordentlichen Sparbeiträge auf Niveau im Jahr Nachhaltige Sicherung der Finanzierung Sanierungsbeiträge und Verzinsung während der Unterdeckung nach Deckungsgrad abgestuft. Beteiligungskonzept für die Zeit in Unter- und Überdeckung. Verzicht auf neue Teuerungszulagen an Rentenbeziehende. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 11
12 Statutenänderungen im Detail Die wichtigsten Änderungen nach der Vernehmlassung Übersicht Minderverzinsung statt lohnwirksame Sanierungsbeiträge für Aktivversicherte bei Deckungsgrad von 90% bis 100% Sparbeitragserhöhung erst ab Deckungsgrad von 90% Erhöhung der Sparguthaben zur Abfederung der Umwandlungssatzreduktion auf 5 Jahre verteilt (monatlich 1 Sechzigstel) Einmaleinlage des Kantons: - deckt Senkung des technischen Zinssatzes - deckt Abfederung der Umwandlungssatz-Reduktion - erhöht den Deckungsgrad Verbindung der Einmaleinlage mit neuen Anschlussverträgen: - Mindestvertragsdauer - Einheit Rentenbeziehende und Aktivversicherte Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 12
13 Statutenänderungen im Detail Die wichtigsten Statutenänderungen (1/4) Reduktion des technischen Zinssatzes Anteil Personen Anteil Vermögen Rentenbeziehende 27% 46% Aktivversicherte 73% 54% 27% der Versicherten sind Rentenbeziehende. Ihnen steht fast die Hälfte des Vermögens der BVK zu. Dieses Vermögen muss, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten, jährlich zu 4% (technischer Zinssatz) verzinst werden. Durch die Reduktion des technischen Zinssatzes von 4% auf 3,25% kann die Sollrendite deutlich reduziert werden. Demgegenüber werden die Verpflichtungen (Rentendeckungskapital) erhöht. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 13
14 Statutenänderungen im Detail Die wichtigsten Statutenänderungen (2/4) Reduktion des Renten-Umwandlungssatzes Grundlagen des Umwandlungssatzes Technischer Zinssatz Durchschnittliche Lebenserwartung Ehegattenrente Wenn der technische Zins reduziert wird, muss auch der Renten-Umwandlungssatz angepasst werden Sparguthaben x Umwandlungssatz Sparguthaben Jährliche Altersrente auf Lebzeit Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 14
15 Umwandlungssatz: Vergleich mit andern PK s (I) BVK-Umwandlungssätze heute deutlich höher Statutenänderungen im Detail 7.0% 6.5% 6.0% 5.5% 5.0% BVK (heute) PK Stadt Zürich Publica (PK Bund)* BVK (neu) * ab 1. Juli 2012 Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 15
16 Statutenänderungen im Detail Umwandlungssatz: Vergleich mit andern PK s (II) BVK-Umwandlungssätze nach Statutenreform Alter BVK 4% PK Stadt ZH 3% Publica (PK Bund) 3,5% BVK neu 3,25% heute heute heute ab neu 60 6,17 5,49 5,84 5,51 5, ,41 5,61 5,97 5,62 5, ,65 5,74 6,09 5,74 5, ,65 5,87 6,23 5,87 5, ,65 6,01 6,38 6,00 6, ,65 6,16 6,53 6,15 6,20 Aufschub der Pensionierung bis Alter 70 (Umwandlungssatz: 7,04%) möglich. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 16
17 Statutenänderungen im Detail Die wichtigsten Statutenänderungen (3/4) Abfederungsmassnahmen Erhöhung des Sparguthabens zur Milderung der Folgen des reduzierten Umwandlungssatzes (vgl. Tabelle). Erhöhung des Sparguthabens auf fünf Jahre verteilt (monatlich 1 Sechzigstel). Keine Erhöhung des Sparguthabens unter Alter 38, weil sich hier die Erhöhung der Sparbeiträge genügend auswirkt. Frankenmässig garantierte Altersrente ab Alter 60. Alter Erhöhung 38 0,3% 39 1,3% 40 2,3% 41 3,3% 42 4,3% 43 5,3% 44 6,3% ,3% Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 17
18 Statutenänderungen im Detail Die wichtigsten Statutenänderungen (4/4) Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Erhöhung der Sparbeiträge Zur langfristigen Kompensation der reduzierten Umwandlungssätze sind neben der Aufwertung der Sparguthaben auch die Erhöhung der Sparbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nötig. Der Arbeitgeber finanziert weiterhin 60% der Beiträge. Deckungsgradabhängige Sanierungsbeiträge Fairer und transparenter Beteiligungsmechanismus zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unter Einbezug der Minderverzinsung der Sparguthaben beträgt das Finanzierungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchschnittlich 60% zu 40%. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 18
19 Statutenänderungen im Detail Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beteiligung bei Unter- und Überdeckung Beteiligungsmechanismus Deckungsgrad Verzinsung Sparguthaben Sanierungsbeitrag in % des versicherten Lohnes Versicherte Arbeitgeber unter 80% BVG-Zins minus 1%-Punkt* 2% 5% 80% 90% BVG-Zins minus 0,5%-Punkte* 1,5% 3,75% 90% 100% BVG-Zins minus 0,5%-Punkte* 0% 2,5% 100% 110% 2,5%, mindesten BVG-Zins 0% 0% 110% 115% 3,25%, mindestens BVG-Zins 0% 0% über 115% 3,25%, zudem 1/3 des 115% übersteigenden Deckungsgrads für Leistungsverbesserung von Aktivversicherten und Rentenbeziehenden 0% 0% * Keine Negativverzinsung möglich Gemäss Vernehmlassungsvorlage war bei einem Deckungsgrad von 90% bis 100% statt einer Zinsreduktion ein lohnabhängiger Sanierungsbeitrag von 1% vorgesehen. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 19
20 Statutenänderungen im Detail Erhöhung der Sparbeiträge Rückführung auf das Niveau im Jahr ab 2012 Alter % - erwartete Erträge über 6% 11% - High-Tech- Krise % % 18% 20% 22% - stagnierende Löhne 13% 15% 18% 20% - Finanzkrise tiefe Zinsen - sinkender BVG-Zins 15% 18% 20% 22% % 21% - steigende Lohnsumme 24% % - 18% - - steigende Lebenserwartung 18% 9% Rückführung auf das Niveau im Jahr 2000 ab Deckungsgrad von 90%. Finanzierungsverhältnis unverändert: Arbeitgeber 60%, Arbeitnehmende 40% PK Stadt Zürich hat diese Änderung bereits per beschlossen. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 20
21 Kostenverteilung Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deckungsgradabhängiger Verteilschlüssel Statutenänderungen im Detail Arbeitgeber Versicherte Total Anteil Versicherte Kanton Anschlüsse Beiträge Minderzins Pro Stufe Mio. / CHF Mio. / CHF Mio. / CHF Mio. / CHF Mio. / CHF Dauernde Erhöhung der Sparbeiträge Erhöhung Sparbeiträge ab Deckungsgrad von 90% % Vorübergehende Sanierungsbeiträge bei Deckungsgrad von unter 80% bei Deckungsgrad von 80% bis 90% bei Deckungsgrad von 90% bis 100% % % % Das Sparguthaben der Aktivversicherten wird seit mehreren Jahren reduziert verzinst. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 21
22 Statutenänderungen im Detail Prognosen zur Sanierungsdauer (bis 100%) Einmaleinlage reduziert Sanierungsdauer Ohne Einmaleinlage des Kantons, bei Kapitalrendite* von 0%: 19 Jahre 1%: 10 Jahre Deckungsgrad 82,5% Mit Einmaleinlage von CHF Mio. des Kantons, bei Kapitalrendite* von 0%: 11Jahre 1%: 6 Jahre Deckungsgrad 90,3% * Über der Sollrendite von 3,1% Hinweis zum Deckungsgrad Stand per ,5%./. Reduktion aufgrund Statutenrevision 4,0% Ausgangslage ohne Einmaleinlage 82,5% Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 22
23 Statutenänderungen im Detail Hintergrund der Einmaleinlage Grundlage für bevorstehende Verselbstständigung Gutes Fundament für die Verselbstständigung der BVK in eine privat-rechtliche Stiftung per 1. Januar Zudem: Langfristig Kosteneinsparungen Risiko der Abwanderung von angeschlossenen Arbeitgebern «Rentnerkasse» verhindern Kompensation Minderausgaben des Kantons zu Lasten des Deckungsgrades Opfer-Symmetrie zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Konkurrenzfähigkeit am Personalmarkt Sanierungsbeiträge erschweren Rekrutierung von Personal Transfer der Sanierungslast auf künftige Generationen minimieren Bundesrechtliche Vorgaben Sanierung innerhalb von 10 Jahren, 3 davon sind schon vergangen. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 23
24 Statutenänderungen im Detail Zeitlicher Ablauf der Statutenrevision Inkraftsetzung per möglich 2009 Richtungsentscheid Regierungsrat Verwaltungskommission Erarbeitung Weisung & Statuten Oktober 2010 Februar 2011 bis Sept Beschluss Regierungsrat Start Vernehmlassung (3 Monate) Auswertung Vernehmlassung Überarbeitung der Vorlage Verabschiedung Einmaleinlage durch den Regierungsrat 4. Quartal 2011 Anfangs Quartal 2012 RRB Statutenrevision zur nachhaltigen Finanzierung Kommission für Staat und Gemeinden, Vorberatung Kantonsrat Entscheid und Information an Versicherte mind. 6 Monate vor Inkraftsetzung Inkraftsetzung per Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 24
25 Die Themen Rückblick Statutenänderungen im Detail Wirkung auf den Staatshaushalt Zusammenfassung Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 25
26 Wirkung auf den Staatshaushalt Kantonaler Beitrag an die Sanierung : Einmaleinlage Mio. BVK Arbeitgeber- Sanierungsbeiträge -617 Mio. Kantonaler Finanzhaushalt Leistungen Beiträge Arbeitgeberbeiträge Sparguthaben -287 Mio Mio. Arbeitnehmende Angeschlossene Arbeitgeber Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 26
27 Wirkung auf den Staatshaushalt Anträge und Festlegungen A. KRB Einmaleinlage von CHF 2 Mrd. B. KRB Rückstellungen im mittelfristigen Ausgleich 1. von der Einmaleinlage von CHF 2 Mrd.: - CHF 1,6 Mrd. nicht eingerechnet - CHF 0,4 Mrd. gleichmässig in den Jahren eingerechnet 2. Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge ( : CHF 617 Mio.): bei Fälligkeit eingerechnet C. RRB vom : Rückstellungen von CHF 2,617 Mrd. zulasten 2011 Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 27
28 Wirkung auf den Staatshaushalt Wirkung auf den Staatshaushalt in CHF/Mio. Zahlungen Erfolgsrechnung Rückstellungen: Einmaleinlage -2'000-2'000 AG-Sanierungsbeiträge % Steuerfuss Einmaleinlage -2' % Steuerfuss (2019) AG-Sanierungsbeiträge (2019) AG-Beiträge Sparguthaben (2019) Fremdkapitalzinsen % Steuerfuss 1'434 1' Total = Zunahme Fremdkapital -1'628 Total Belastung -1'628-2'251-2'251 Mittelfristiger Haushaltsausgleich ohne BVK-Sanierung (Stand ) 1'003 mit BVK-Sanierung -1'248 von Einmaleinlage ("Golderlös") nicht eingerechnet 1'600 von Einmaleinlage (Anteil an 400 Mio.) 250 AG-San.beiträge (Anteil von 617 Mio.) 308 mittelfristiger Haushaltsausgleich Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 28
29 Entwicklung des Eigenkapitals Nicht eingerechnet: Bilanzanpassung 2008/2009 Wirkung auf den Staatshaushalt Mio./CHF 4'000 Erhöhung des Eigenkapitals um CHF 25 Mio. Erhöhung des Eigenkapitals um CHF 351 Mio. 3'500 3'000 2'500 2'000 1'500 1' Eigenkapital ohne Bilanzanpassung 2008/2009 Eigenkapital ohne Golderlös 2005, Bilanzanpassung 2008/2009, Rückstellung von CHF 1,6 Mrd Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 29
30 Wirkung auf den Staatshaushalt Das Wichtigste 1. Künftige Zahlungen an die BVK (Einmaleinlage und Arbeitgeber- Sanierungsbeiträge) bereits 2011 als Rückstellungen belastet. 2. Mittelfristiger Haushaltsausgleich - CHF 1,6 Mrd. der Einmaleinlage nicht belastet - CHF 0,4 Mrd. der Einmaleinlage gleichmässig den Jahren belastet - Arbeitergeber-Sanierungsbeiträge im Jahr der Zahlung belastet 3. Für 2013 durch Steuererhöhung vorgesehene Finanzierung auf 2012 und 2013 verteilt. Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 30
31 Die Themen Rückblick Statutenänderungen im Detail Wirkung auf den Staatshaushalt Zusammenfassung Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 31
32 Zusammenfassung Alles spricht für das BVK-Paket Sanierungsbedarf ist gegeben, da die Statuten Massnahmen verlangen Strukturelle Probleme, daher ist kein Zuwarten angezeigt Abfederungsmassnahmen sind berücksichtigt Weiterhin gute und konkurrenzfähige Vorsorgeleistungen Quersubventionierung der Rentenbezüger durch die Aktivversicherten reduziert Unterdeckung wird nicht auf die künftige Generationen verschoben Paket ist nachhaltig und ausgewogen. Daher fair für alle Gute Voraussetzungen für die bevorstehende Verselbstständigung Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 32
33 Die Themen Rückblick Statutenänderungen im Detail Wirkung auf den Staatshaushalt Zusammenfassung Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 33
34 Zeit für Fragen Personalvorsorge des Kantons Zürich 11. November 2011 Seite 34
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