Teilrevision Pensionskassengesetz Orientierung Versicherte, Rentner und Arbeitgeber Mittwoch, 16. März 2011
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- Nikolas Baumann
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1 Teilrevision Pensionskassengesetz 2011 Orientierung Versicherte, Rentner und Arbeitgeber Mittwoch, 16. März 2011
2 Ausgangslage Ausgangslage Gesetzesrevision 2008 Inkrafttreten Antrag Selbständige Anstalten Einführung zusätzlicher Leistungspläne/Kaderversicherung Einführung Lebenspartner Renten Revisionsbedarf Pensionskassenkommission Änderung Beitragsstaffelung (Hinweis Revisionsstelle) Massnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrades Regelung Teilliquidation (Austritt angeschlossener Körperschaften) Verzicht auf Quersubventionierungen unter angeschlossenen Körperschaften
3 Ausgangslage Kennziffern Pensionskasse Nidwalden ( ) Anzahl angeschlossenen Arbeitgeber 47 Anzahl versicherte Arbeitnehmer Rentner/innen 496 Vorsorgekapital (exkl. Techn. Rückstellungen) 510 Millionen Franken Deckungsgrad % % % 2010 ca. 93 % Wertschwankungsreserve Zielgrösse (15.9 % des Vorsorgekapitals) 87 Millionen Franken Stand per 31. Dezember 2010 null
4 Ausgangslage Benchmarkvergleich Bericht Bericht Weibel Hess & Partner AG vom 25. Oktober 2010 (Vergleich PK NW, OW, UR und LU) Wesentliches Ergebnisse aus Sicht PK NW paritätische Beitragsfinanzierung Anlagerendite eher tief, aber auch tiefe Verwaltungskosten eherunterdurchschnittliche Altersvorsorge/Hinterlassenleistungen indexiertem Teuerungsausgleich Staatsgarantie nicht zwingend notwendig, aber hohe Hürde (Deckungsgrad % erforderlich) Kooperation mit anderen Vorsorgeeinrichtungen möglich, aber (politisch) schwierig Wichtig: strukturelles Gleichgewicht, Bonität und attraktiver Vorsorgeplan für Zukunft Pensionskasse Nidwalden
5 Hauptziele Hauptziele der Vorlage A Erhöhung der Risikofähigkeit der Pensionskasse (PK) Möglichkeit der Minderverzinsungen der Sparguthaben (BVG Minimum) Neue Staffelung der Sparbeiträge und Spargutschriften Erweiterung der Sanierungsmassnahmen B Steigerung der Attraktivität der PK für Arbeitnehmer/Arbeitgeber Verzicht auf Quersubventionierung zwischen einzelnen Arbeitgebern Einführung Lebenspartnerrente Ausweitung des Todesfallkapitals Erhöhung des maximal versicherten Lohnes C Neuregelung der Leistungen für Invalide Neue Rentenabstufung Verzicht auf Minimalrenten < 20 % D Regelung der Teilliquidationen Leistungsregelung bei Auslösung eines Anschlussvertrages
6 Gesetzesänderungen Sanierungsmassnahmen (Art. 15, 15 a; Bericht Ziff. 3.1) Geltende Gesetzgebung Deckungslücke > 2 % Deckungslücke > 5 %. Verzinsung durch Arbeitgeber (BVG Mindestsatz). paritätische Erhöhung Beiträge AG/AN Änderung Deckungslücke Deckungslücke > 2 % Deckungslücke > 5 %. Minderverzinsung des Sparguthabens. Verzinsung durch Arbeitgeber (techn. Zinsfuss). paritätische Erhöhung Beiträge AG/AN. Teuerungsbeiträge zur Sanierung statt in Fonds. Teuerungsanpassung bei bestehenden Renten entfällt Wirkung Zusätzliche Mittel für Reduktion Unterdeckung Bestehende Rentner beteiligen sich an Sanierung Deckungslücke BiU Bei Unterdeckung: Umleitung Beiträge Bitä Teuerungsfonds für Sanierung Deckungslücke
7 Sanierungsmassnahmen Unterdeckung Minderverzinsung des Sparguthabens (neu) Unterdeckung > 2% Verzinsung Unterdeckung durch Arbeitgeber in der Höhe des technischen Zinssatzes (bisher: BVG-Mindestzinssatz) Unterdeckung > 5% Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer (ab Alter 25) und Arbeitgeber: Bisher Limitierung auf je 1% der versicherten Lohnsumme Keine neuen Rentenerhöhungen mehr, Teuerungsbeiträge werden zur Tilgung des Fehlbetrags verwendet
8 Gesetzesänderungen Staffelung Sparbeiträge und Spargutschriften (Art. 11 und 12 Abs. 1; Bericht Ziff. 3.2) Geltende Gesetzgebung Summe der Sparbeiträge und Spargutschriften unterschiedlich (Differenz zwischen +5 % (jüngere AN) und 5 % (ältere AN) Sparbeitrag Arbeitgeber einheitlich 9 %. Änderung Summe der Sparbeiträge von AN und AG entspricht neu der Spargutschrift auf Sparkonto bei allen Altersgruppen Sparbeiträge Arbeitgeber nach Alter abgestuft Erhöhung Risikobeitrag Arbeitgeber von 1.5 auf 1.8 % Wirkung Finanzierungsrisiko bei Alterung des Aktivenbestandes wird eliminiert Quersubventionierung von jüngeren zu älteren Versicherten entfällt
9 Abstufung Beiträge bisher (exkl. Sanierungsbeiträge) neu (exkl. Sanierungsbeiträge) BVG- Alter Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Total Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Total % 10.5% 18.0% 6.5% 6.8% 13.3% % 10.5% 19.0% 7.5% 7.8% 15.3% % 10.5% 19.5% 8.5% 8.8% 17.3% % 10.5% 20.5% 9.5% 9.8% 19.3% % 10.5% 21.0% 10.5% 10.8% 21.3% % 10.5% 21.5% 12.0% 12.3% 24.3% % 10.5% 22.0% 12.5% 12.8% 25.3% % 10.5% 22.5% 12.5% 12.8% 25.3%
10 Gesamtbeiträge bisher neu Arbeitnehmer Sparbeitrag (je nach Alter) % % Risikobeitrag 1.0 % 1.0 % Teuerung 0.5 % 0.5 % Total je nach Alter % 6.5 % % (Sanierungsbeitrag) (1.0 %) (1.0 %) Arbeitgeber Sparbeitrag (neu: je nach Alter) 9.0 % % Risikobeitrag 1.0 % 1.3 % Teuerung 0.5 % 0.5 % Total (neu: je nach Alter) 10.5 % 6.8 % % (Sanierungsbeitrag) (1.0 %) (1.0 %)
11 Abstufung Spargutschriften bisher neu BVG-Alter Sparbeiträge Spargutschrifteschriften Differenz Sparbeiträge Spargut- Differenz % 10% -5% 10% 10% 0% % 12% -4% 12% 12% 0% % 14% -2.5% 14% 14% 0% % 16% -1.5% 16% 16% 0% % 18% 0% 18% 18% 0% % 21% 2.5% 21% 21% 0% % 24% 5% 22% 22% 0% % 20% 0.5% 22% 22% 0%
12 Gesetzesänderungen Mindestverzinsung (Art. 16 Abs. 4; Bericht Ziff. 3.3) Geltende Gesetzgebung Mindestzinssatz BVG gilt für obligatorischen wie auch für überobligatorischen Teil Änderung Mindestzinssatz BVG gilt nur für Schattenrechnung im obligatorischen Teil. Gesamtes Sparguthaben muss in jedem Fall verzinstem BVG Altersguthaben entsprechen. Wirkung Allfällig tieferer Zinssatz reduziert Altersleistung Risikofähigkeit der PK steigt (tendenziell höhere Rendite höhere Verzinsung des Alterskapitals höhere Altersleistung
13 Gesetzesänderungen Auflösung Anschlussvertrag (Art. 53; Bericht Ziff. 3.4) Geltende Gesetzgebung Bei Austritt bei Unterdeckung: nur fehlende Sparguthaben ohne techn. Rückstellung ausfinanzieren Risiko der verbleibenden Rentner wird nicht berücksichtigt Änderung Rentner bleiben wie bisher bei der PK Nebst fehlendem Sparguthaben sind neu auszufinanzieren: Fehlendes Vorsorgekapital von Rentner inkl. techn. Rückstellungen Barwert der Teuerungsbeiträge und Verwaltungskosten von Rentnern. Wirkung Risikofähigkeit der PK wird verbessert Austretende Arbeitgeber gelten Risiko der verbleibenden Rentner ab
14 Gesetzesänderungen Leistungen bei Invalidität (Art. 32; Bericht Zif. 3.5) Geltende Gesetzgebung Rentenanspruch auch bei geringer Invalidität (Kleinstrenten), linear bis 69 %, Vollrente ab 70 % Änderung Rentenanspruch ab einer Invalidität von mind. 20 % (BVG erst ab 40 %) Anpassung der Rentenabstufung (linear von 20 59%, Dreiviertelsrente ab 60 % Vollrente ab 70 % Bestandesgarantie bei bestehenden Renten Wirkung Wegfall von Kleinstrenten Leistungsverbesserung bei Invalidität zwischen 60 und 70 %
15 IV Rentenabstufung IV-Rentenabstufung 100% EIV / BVG 80% PKNW (bisher) PKNW (neu) IV-Rente e 60% 40% 20% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% IV-Grad
16 Gesetzesänderungen Erhöhung maximal versicherter Lohn (Art. 8; Bericht Ziff. 3.6) Geltende Gesetzgebung Maximal versicherbarer Lohn (105 % oberstes Lohnband: 219'274 Franken) Änderung MaximalversicherterSparlohn: BVG Maximum (810' Franken) Maximal versicherter Risikolohn: 10 fach max. AHV Rente: ( Franken) Wirkung Versicherungslücke kann geschlossen werden Anliegen der selbständigen Anstalten kann erfüllt werden Kaderversicherungen werden hinfällig (Selbständige Anstalten)
17 Gesetzesänderungen Einführung Lebenspartnerrente (Art. 39 a; Bericht Ziff. 3.7) Geltende Gesetzgebung Keine Lebenspartnerrente Änderung Einführung Lebenspartnerrente unter restriktiven Voraussetzungen (Voraussetzung: Lebensgemeinschaft mindestens seit 5 Jahren vor dem Tod, finanzielle Unterstützung des Partners oder von gemeinsamen Kindern etc.) Wirkung Entspricht zunehmend den heutigen Lebensumständen Anliegen der Personalverbände kann erfüllt werden
18 Gesetzesänderungen Todesfallkapital (Art. 43; Bericht Ziff. 3.8) Geltende Gesetzgebung Anspruch haben rentenberechtigten Kinder Höhe Todesfallkapital: Sparguthaben, max. 100 % des versicherten Lohnes (Kürzung um Barwert von allfälligen Renten) Änderung Anspruch haben Ehegatte, Kinder oder evtl. unterstützte Personen HöheTodesfallkapital: Sparguthaben (Kürzung umbarwertvon allfälligenrenten) Wirkung Entspricht Regelung vieler Pensionskassen Anliegen der Personalverbände kann erfüllt werden
19 Auswirkungen Auswirkungen Gesetzesrevision Gesamtbeurteilung Nachhaltige Stabilisierung der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit der Pensionskasse Nidwalden Finanzielle Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesamthaft kostenneutral (je nach Altersstruktur Personal) Für Versicherte können einzelne Massnahmen je nach persönlicher Situation zu gewissen Vor oder Nachteilen führen. Die Nachteile sind jedoch in keinem Fall gravierend. Für Rentner ergibt sich eine gewisse Verschlechterung (Mitfinanzierung von Deckungslücken)
20 Ausblick Ausblick Vernehmlassungsfrist Vernehmlassung bis 31. Mai 2011 (Fragebogen) Orientierung Arbeitnehmer/Arbeitgeber am 16. März 2011 Wit G t i i b hb Weitere Gesetzesrevision absehbar Änderung BV Gesetz Bund vom 17. Dezember 2010 Zieldeckungsgrad und Ausfinanzierung öffentlich rechtlicher Kassen Gesetzliche Steuerung entweder über Leistungen oder Beiträge; Umsetzung durch oberstes Organ (PK Kommission) Vorgaben bei Aufgabe der Staatsgarantie
21 Ausblick Eine gesunde Pensionskasse liegt im Gesamtinteresse aller Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber.
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