Anpassung Umwandlungsfaktoren bei der PVS
|
|
- Agnes Bergmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anpassung Umwandlungsfaktoren bei der PVS / 12
2 Auszug aus Vision & Mission & Leitbild Die PVS schützt ihre Mitglieder durch bedarfsgerechte und überdurchschnittliche Vorsorgeleistungen, bietet hohe Sicherheit und schafft Vertrauen durch frühzeitige und klare Kommunikation. Die PVS ist ihren Versicherten ein verlässlicher Partner in der Gestaltung ihrer Zukunft. Die PVS informiert ihre Versicherten offen, nachvollziehbar, vollständig und zeitgerecht. Aktive und Rentner sollen gleichermassen von den Kassenleistungen profitieren. Die Finanzierung, welche von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen wird, muss kostendeckend sein. Die PVS wendet aktuelle versicherungstechnische Grundlagen an und überprüft diese regelmässig. Die PVS bewirtschaftet ihr Vermögen umsichtig und berücksichtigt soweit möglich nachhaltige Anlagen. Die PVS bezieht die sozialen und gesellschaftlichen Entwicklungen laufend in ihre Entscheide ein. 2 / 12
3 Zusammensetzung Umwandlungsfaktor(en) Unter dem Umwandlungsfaktor (-Satz) versteht man den Prozentsatz des angesparten Kapitals, der den Pensionierten als Rente jährlich ausbezahlt wird. Der Umwandlungsfaktor (UWF) ist weitgehend von folgenden Grössen abhängig: Lebenserwartung (Demographie) der Rentenbezüger STERBLICHKEIT Abzinsung der künftigen Rentenzahlungen TECHNISCHER ZINSSATZ Anwartschaftliche Hinterlassenenrenten HÖHE EHEGATTENRENTE Altersguthaben x Umwandlungsfaktor = lebenslängliche Rente Beispiel Verheiratet, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 5.56% = CHF 5'560 pro Jahr / CHF 463 pro Monat Beispiel Ledig, Pensionierung mit 63: CHF 100'000 x 6.32% = CHF 6'320 pro Jahr / CHF 527 pro Monat 3 / 12
4 Lebenserwartung der Rentenbezüger Lebenserwartung im Alter 63 Ausgangslage per 1. Januar 2013 (BVG 2010) Für Frauen: Jahre ( Jahre zu EVK 2000); das heisst, sie werden durchschnittlich Jahre alt. Für Männer Jahre ( Jahre zu EVK 2000); das heisst, sie werden durchschnittlich Jahre alt. Lebenserwartung im Alter 63 Ausgangslage heute (BVG 2015) Für Frauen: Jahre ( Jahre zu BVG 2010); das heisst, sie werden durchschnittlich Jahre alt. Für Männer Jahre ( Jahre zu BVG 2010); das heisst, sie werden durchschnittlich Jahre alt. 4 / 12
5 Periodentafel versus Generationentafel (a) Die Sterblichkeitswahrscheinlichkeit lässt sich mittels zwei Methoden berechnen: Die Periodentafel ist eine reine Vergangenheitsbetrachtung mit als konstant angenommener Sterblichkeit. Sie tut so als würde die Lebenserwartung künftig nicht weiter steigen. Die Generationentafel hingegen berücksichtigt die zukünftig erwartete Sterblichkeitsabnahme. Somit wird die steigende Lebenserwartung für später geborene Personen (approximativ) einkalkuliert. Periodentafel vs. Generationentafel Periodentafel Generationentafel Berücksichtigung bisheriger Sterblichkeitsabnahme Berücksichtigung bisheriger & zukünftiger Sterblichkeitsabnahme Fazit: Die Generationentafel gibt ein transparenteres Bild auf die effektiven Kosten der Verpflichtungen. Gemäss der Generationentafel lebt der Mensch tendenziell länger als gemäss Periodentafel. Wodurch sich der Wert des notwendigen Deckungskapitals erhöht. 5 / 12
6 Periodentafel versus Generationentafel (b) Lenbenserwatung in Jahren Lebenserwartung im Alter von 65 (Mann) Die Generationentafel schätzt die zunehmende zukünftige Lebenserwartung (mittels Modell). Die Periodentafel wird zwar regelmässig (alle 5 Jahre) angepasst, tut aber so, als würde die Lebenserwartung künftig nicht weiter steigen. 6 / 12
7 Technischer Zinssatz Der Technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse, die bei der Pensionierung des Arbeitnehmers zum Zuge kommt. Es wird gefragt: Wie hoch kann das für die lebenslangen Rentenzahlungen zurückgestellte Kapital während des Vermögensverzehrs (laufende Rentenzahlungen) verzinst werden? Technischer Zins 3.00% (seit 1. Januar 2013) Mindestzinssatz BVG in der beruflichen Vorsorge im Jahr 2016: 1.25% Projektionszins auf Ihrem Versicherungsausweis: 1.5% (seit 2013) Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen: 1.75% (gültig seit 2. Juni 2015) 7 / 12
8 Umwandlungsfaktoren (a) gültig ab 1. Januar 2013 (Reglement, Anhang I) Zur Ermittlung der Altersrente ist der Umwandlungsfaktor als Prozentsatz des Sparkapitals zu verwenden. Beträgt der Altersunterschied zwischen Ehe- resp. Lebenspartnern mehr als 10 Jahre, so wird die Rente pro angebrochenes Jahr über 10 Jahre Altersunterschied um +/- 1% korrigiert. Die Tabelle basiert auf den BVG 2010 Grundlagen mit der Periodentafel und einem technischen Zinssatz von 3.0% und einer Ehegatten-/Lebenspartnerrente mit 70%. 8 / 12
9 Umwandlungsfaktoren (b) Was macht der Umwandlungsfaktor (UWF)? Der UWF definiert die Leistungshöhe: Altersguthaben x UWF = Altersrente Bsp.: x 5,56%* = Entwicklung des Altersguthabens 63 Altersrente Alter Wie hoch sollte der versicherungstechnisch korrekte UWF sein? Die Grösse des versicherungstechnischen UWF hängt ab von den Barwerten der verschiedenen Renten. Die Rentenbarwerte hängen wiederum ab von den Grössen Schlussalter, technische Grundlagen (z. Bsp. Sterbewahrscheinlichkeit), technischer Zins und den Rentensätzen für Hinterlassenenleistungen. Der UWF sollte so hoch gewählt werden, dass der Barwert der Renten gerade dem Kapital entspricht, das angespart wurde. 9 / 12
10 Umwandlungsfaktoren (c) Die Folgen eines zu hohen Umwandlungsfaktor (UWF) Notwendiges Deckungskapital (DK) = CHF Altersguthaben = CHF Buchhalterischer Pensionierungsverlust von jährlich CHF Entwicklung des Altersguthabens 63 Altersrente Alter Bestimmung der Altersrente mittels reglementarischem UWF): x 5,56% = CHF Bestimmung des notwendigen DK mittels versicherungstechnisch korrektem UWF: ,15%* = CHF * Versicherungstechnisch richtiger UWF für Verheiratete 10 / 12
11 Planung für den 1. Januar 2018 (= wiederum 1.5 Jahre "Vorlaufzeit") Sterbetafeln BVG 2010 => BVG 2015 Periodentafel (mit 0.5% Rückstellungen für Langlebigkeit zulasten der Aktiven) oder Generationentafel (ohne 0.5% Rückstellungen für Langlebigkeit zulasten der Aktiven) gemäss ALM-Empfehlung Technischer Zins gemäss ALM-Empfehlung Ehegattenrente (Anwartschaft) bleibt bei 70% Dämpfungsmassnahmen / Abfederungen gemäss ALM-Empfehlung Wiederum grosszügige Übergangslösung für MA mit Nachtstundenguthaben 11 / 12
12 Das Leistungsniveau bleibt hoch Vergleich für einen typischen Versicherten mit neuem Plan Sparguthaben in % Lohn Swissport Standard Plus Swissport Standard Standard Plus Standard BVG- Minimum Alter Rente in % letzter Lohn 12 / 12
Information Nr. 40 an die Versicherten 24. Juni 2016
Information Nr. 40 an die Versicherten 24. Juni 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2016 die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Umwandlungsfaktoren verabschiedet.
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. zum Workshop Versicherungsausweis
HERZLICH WILLKOMMEN zum Workshop Versicherungsausweis 1 Inhalt PVS - was bietet sie Ihnen? Versicherungsausweis lesen und verstehen Grunddaten Finanzierung Altersguthaben Leistungen Weitere Informationen
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. zum Workshop 1. & 2. Säule. Dienstag, 26. Mai 2015 Mittwoch, 27. Mai 2015
HERZLICH WILLKOMMEN zum Workshop 1. & 2. Säule Dienstag, 26. Mai 2015 Mittwoch, 27. Mai 2015 1 Inhalt 1. Säule: AHV Kurzinformation - Beiträge und Leistungen Berufliche Vorsorge 2. Säule: PVS - was bietet
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. zum Workshop AHV & Versicherungsausweis. Dienstag, 27. Mai 2014 Mittwoch, 28. Mai 2014
HERZLICH WILLKOMMEN zum Workshop AHV & Versicherungsausweis Dienstag, 27. Mai 2014 Mittwoch, 28. Mai 2014 1 Inhalt 1. Säule: AHV Kurzinformation - Beiträge und Leistungen 2. Säule: PVS - was bietet sie
MehrVorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie
Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie Informationsveranstaltung zu den Reglementsanpassungen per 1. Januar 2017 Marco Heusser Pensionskassenexperte SKPE Teil 1 Ausgangslage Altersvorsorge
MehrSenkung des Umwandlungssatzes auf 6.0%
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0% Gründe für diese Senkung; Folgen für die Versicherten Carolina Baumann lic. rer. pol. Zugelassene Expertin für berufliche Vorsorge Stiftung Abendrot Basel, 21. September
MehrAktuelle Herausforderungen für die 2. Säule
Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Versicherungstechnische Auswirkungen Patrick Spuhler Patrick Spuhler Zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Zugelassener Mitglied Experte der eidg. für
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz. Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017
Pensionskasse der Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017 Einführung 1 Ziele der heutigen Veranstaltung Informationen aus erster Hand erhalten Entscheide des Stiftungsrates nachvollziehen Auswirkungen anhand
MehrAktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform Othmar Simeon, 31. Oktober 2016
Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform 2020 Othmar Simeon, 31. Oktober 2016 Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz 1. Säule Existenzsicherung Staatliche Vorsorge 2. Säule Sicherung der gewohnten
MehrMassnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan
Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan 18. Oktober 2016 Informationsschreiben Duoprimat A Inhalt: > Das Wichtigste im Überblick > Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer > complan und Arbeitgeberfirmen
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven gültig ab 01.12.2016 FUTURA Vorsorgestiftung Bahnhofplatz 9 5200 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 info@futura.ch www.futura.ch Inhaltsverzeichnis
MehrBayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen
Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4
MehrLegende Persönlicher Vorsorgeausweis
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Legende Persönlicher Vorsorgeausweis 1 Arbeitgeber-Lohndaten: Der Arbeitgeber meldet der PKSO den AHV-Bruttolohn inkl. 13. Monatsgehalt und den PK-pflichtigen Zulagen (z.b. LEBO Vorjahr,
MehrReglement über die Bildung von Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement über die Bildung von Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Schwankungsreserven Stand: 1.7.2016 Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze und Ziele... 3 2 Technische Grundlagen... 3 3 Vorsorgekapitalien...
MehrNachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.
Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen
MehrSwissbroke Vorsorgestiftung
Swissbroke Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und Versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzbeträge... 3 2. Lohnmaxima... 3 3. Umwandlungssätze
MehrAnhang 1 zum Vorsorgereglement
Anhang 1 zum Vorsorgereglement Vorsorgeplan Mauritius (gültig ab 01.01.2018) für Name Anschluss (nachfolgend Arbeitgeber genannt) in der Mauritius Pensionskasse (nachfolgend Stiftung genannt) Anschluss-Nr..
MehrReglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab
Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten
MehrReglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven
Gemeinschaftsstiftung Klinisch-Therapeutisches Institut, Arlesheim Reglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 01.01.2015 rev. 1.1.2018 Art. 2, Abs. 2 Reglement über Rückstellungen
MehrMassnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan
18. Oktober 2016 Informationsschreiben Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung von complan Inhalt: > Das Wichtigste im Überblick > Tiefe Zinsen und gestiegene Lebensdauer > complan und Swisscom federn
MehrSterbewahrscheinlichkeiten / Technische Grundlagen
PKZH Sterbewahrscheinlichkeiten / Technische Grundlagen Christoph Furrer, Büro Dr. O. Deprez, Zürich Inhalt 1. Das Versicherungsprinzip 2. Versicherungstechnische Grundlagen (VZ 2005) 3. Bemerkungen zu
MehrWann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.
Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrPensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement
Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Inkraftsetzung 02.12.2011 verabschiedet vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2011 1. ZWECK UND INHALT Der Stiftungsrat erlässt in
MehrReglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven
PEGEBA Pensionskasse Gewerbe Basel Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven In Ausführung von Art. 65b BVG und Art. 48e BVV2 und gestützt auf die Stiftungsurkunde beschliesst der
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20140101 - SR 20131202 - D.docx Seite
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze per 1. Januar
MehrPensionierungsverluste in der beruflichen Vorsorge
vorsorge Vorsorge Pensionierungsverluste in der beruflichen Vorsorge Der Unmut über die Umverteilung der Mittel von Aktivversicherten zu Rentnern wegen zu hoher Umwandlungssätze wächst. Diese Umverteilung
MehrReglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 31. Dezember 2016 (3. Fassung) Inhalt I. Begriffe und allgemeine Grundsätze... 4 1. Grundsätze... 4 2. Vorsorgekapitalien und technische
MehrErläuterungen zum Obligatorium und Überobligatorium
Erläuterungen zum Obligatorium und Überobligatorium in der Beruflichen Vorsorge Auf den folgenden Seiten wird erläutert, weshalb die Pensionskasse Post einen Umwandlungssatz von 5.10 % ab dem 1. Januar
MehrDie schweizerische Methode
Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen Die schweizerische Methode Ernst Rätzer Dr. rer. pol., eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte Grundlagen Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten Grundsätze
MehrRückstellungsreglement
Rückstellungsreglement Inhaltsverzeichnis TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Grundlage...3 Prioritätenordnung...3 Rückstellungsebenen innerhalb der Stiftung...3 TEIL 2 VORSORGEKAPITALIEN UND TECHNISCHE
MehrJA zum fairen Umwandlungssatz. Antworten auf die wichtigsten Fragen
JA zum fairen Umwandlungssatz Antworten auf die wichtigsten Fragen JA zum fairen Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge ist zu hoch. Er muss rasch an die höhere Lebenserwartung
MehrAus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Neben
MehrVorsorgepläne 01/2017
Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.
MehrPensionskasse / 2. Säule BVG. PFS Pension Fund Services AG Elisabeth Müller / Amet Bekiri
Pensionskasse / 2. Säule BVG PFS Pension Fund Services AG Elisabeth Müller / Amet Bekiri Übersicht 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzierung einer Vorsorgeeinrichtung 3. Lohndefinitionen 4. Beiträge 5. Entwicklung
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz
Pensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz Übergangsbestimmungen zum Vorsorgereglement (gilt für alle Versicherten und Rentner, welche vor dem 1. Juli 2017 der Pensionskasse beigetreten sind)
MehrWaldThurgau Delegiertenversammlung Mai Wir machen Sie sicherer.
WaldThurgau Delegiertenversammlung Mai 2017 Wir machen Sie sicherer. Die Vorsorge in der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Obligatorische berufliche Vorsorge 2a Gebundene Vorsorge 3a AHV Ueberoblig. berufliche
MehrPersonalvorsorgestiftung GASTRAG Reglement 2006 Anhang 2016 ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU REGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2016 ANHANG zum Reglement 2006 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2016 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-srente Die maximale
MehrDelegierten- Informationsveranstaltung. Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016
Delegierten- Informationsveranstaltung Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016 Inhalt 1 Ausgangslage 2 Vorschlag des Vorstands und Auswirkungen 3 Begleitmassnahmen und
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2014 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG - Ausgabe 20140101 - SR 20131202
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Erläuterungen zur Jahresrechnung 2015 Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Inhaltsübersicht Erläuterungen zur Bilanz (Aktiven /Passiven) Was passiert während der Aktivzeit
MehrBVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen
B 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen 27. April 2016 Aktuelles Umfeld für Pensionskassen Anlagesituation der Pensionskassen hat sich durch die anhaltend tiefen
MehrRückstellungsreglement. Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen Ostermundigen. Verabschiedet am 20.
Personalvorsorgestiftung der Einwohnergemeinden Bolligen Ittigen Ostermundigen Rückstellungsreglement Verabschiedet am 20. November 2015 Gültig ab 1. Dezember 2015 Rückstellungsreglement PVS B-I-O Seite
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WO Ausgabe 0400
MehrVersicherungsausweis
Erklärungen zum Versicherungsausweis der Pensionskasse Syngenta Erläuterungen zum Versicherungsausweis Erklärungen zum Versicherungsausweis (Vorderseite) 1 Ihre persönlichen Daten Bitte melden Sie Adress-
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.09 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement AN - Ausgabe 20130101 - SR 20121206 - D.doc Seite
MehrVorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2019
Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2019 Der Stiftungsrat aktualisiert diesen Anhang periodisch. Die aktuelle Version kann jeweils
MehrPersonenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Arbeitnehmer (AN) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.
MehrTechnische Grundlagen BVG 2015
BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Informationstage zur beruflichen Vorsorge Zürich am 19./21./29. Januar 2016 Technische Grundlagen BVG 2015 Jürg Walter, dipl. Math. ETH Pensionskassen-Experte
MehrVorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge
Vorsorgereglement Vorsorgeplan für die BVG-Basisvorsorge Gültig ab: 01.01.2018 Möbel Hubacher AG 4852 Rothrist Arbeitnehmer Vertrag Nr. 1/101608/PP AXA Leben AG General-Guisan-Strasse 40, Postfach 300
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
Mehr31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen
31. Dezember 2017 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Technische Grundlagen und Rückstellungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Technische Grundlagen, Vorsorgekapitalien
MehrDie Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..
Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 11. April 2018 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrPensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel
Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel 18. März 2010 Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Aon Consulting AG Spitalackerstrasse
MehrMerkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die Leistungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2018 2 Stiftung Sozialfonds, erstellt im Dezember 2017 Grundsätzliches Die Stiftung Sozialfonds bietet neben einem obligatorischen
MehrSenkung der Umwandlungssätze auf den mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen
Pensionskasse Kanton Solothurn Senkung der Umwandlungssätze auf den 1.1.2019 mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen 1. Ausgangslage Vor dem Hintergrund der sinkenden Zinsen wurde der
MehrWie funktioniert eine Pensionskasse? Die wichtigsten Parameter von PUBLICA
Wie funktioniert eine Pensionskasse? Die wichtigsten Parameter von PUBLICA Delegiertenversammlung PUBLICA Bern, 9. Mai 2017 Dieter Stohler, Direktor PUBLICA Agenda 1. Zum 3-Säulen-Konzept und zur Funktion
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrInformationsabend der EVP TG vom
Informationsabend der EVP TG vom 16.2.2017 Zukunft der Altersvorsorge Wie funktioniert die 2. Säule? Wie sind unsere Pensionskassengelder investiert? Wie sicher ist meine Rente? Joel Blunier Geschäftsführer
MehrReglement Reserven und Rückstellungen Gültig ab
Reglement Reserven und Rückstellungen Gültig ab 01.01.2017, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch Art. 1 Grundsatz Sicherheit
MehrInformation Nr. 32 an die Versicherten 2. Dezember 2013
Information Nr. 32 an die Versicherten 2. Dezember 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Der Stiftungsrat hat sich an seiner Sitzung vom 16. und 17. September 2013 vor allem mit den erzielten Anlageergebnissen
MehrPensionskassenausweis ganz einfach!/
Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet.
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Kundendienst Versicherte 3. April 2019 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK, Ihre Pensionskasse
MehrInformationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände
Informationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände Info-Veranstaltungen für Arbeitgeber Mittwoch, 7. Juni 2017, 18:00 Uhr Verkehrshaus Luzern und Mittwoch, 14. Juni 2017, 17:00 Uhr Verkehrshaus
MehrErster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT 005 Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Gemäss
MehrReglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven
Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Januar 05 Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2
Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik (Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 08.02.2016) Ausgabe 01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Begriffe und allgemeine
MehrWie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014
Wie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014 1 Agenda Einführung Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge Aktuelle Finanzierungsproblematik
MehrVorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE) Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.
MehrVorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA) Gültig ab 0.0.07 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar.
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrLeica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv
Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises Januar 2018 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrReglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017
Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze
Mehr120. Delegiertenversammlung BLVK vom 18. Mai 2016 Technischer Zinssatz
120. Delegiertenversammlung BLVK vom 18. Mai 2016 Technischer Zinssatz Luzius Heil Direktor BLVK Bern, 18. Mai 2016 Inhalt Wozu der technische Zinssatz (TZ)? TZ-Entwicklung bei anderen öffentlichen Pensionskassen
MehrAllgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion. 11. Dezember 2003
Allgemeine Pensionskasse der SAirGroup Berechnung des Fortführungsinteresses durch ALM-Projektion W W W. W A T S O N W Y A T T. C O M 11. Dezember 2003 2 Grundlagen Versichertenbestand per 1.1.2003 (von
MehrReglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe 2006. Vorsorge der zweiten Säule
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement Vorsorgeplan A Ausgabe 2006 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Die reglementarischen
MehrDer Vorschlag. Rechnen Sie selbst mit geänderten Parametern Auf Wunsch mailen wir Ihnen gerne das Excel-Sheet Anfrage an
Berufliche Vorsorge (BVG) 04.07.2017 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung mit Kompensation nach der Bundesgesetzvorlage vom 17. März 2017 Der Vorschlag Der obligatorischen Versicherungspflicht
MehrDieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Anhang I des Anschlussvertrages vom 15.06.07 Vorsorgereglement
MehrRückstellungsreglement. Gültig ab 18. November 2015
Rückstellungsreglement Gültig ab 18. November 2015 Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 Postfach 389 CH-3000 Bern 6 Telefon-Nr.: +41 31 350 46 00 Fax-Nr.: +41 31 350 46 01 Internet: www.vorsorgestiftung-vsao.ch
Mehr24 September Informationen der Pensionskasse Coop Transparent
24 September 2016 Grundlagenwechsel Der Stiftungsrat der CPV/CAP hat per 1.1.2017 Anpassungen der versicherungstechnischen Parameter beschlossen. Seite 2 Informationen der Pensionskasse Coop Transparent
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 10. Mai 2017 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Gültig ab 0.0.06 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement MA - Ausgabe 0600 - SR
MehrAktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge
Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Kanton Solothurn Arbeitgeber-Tagung 30. August 2017 Christoph Furrer Die drei Säulen der Altersvorsorge Abstimmung 3. Dezember 1972: 74%
Mehr