Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie

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1 Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie Informationsveranstaltung zu den Reglementsanpassungen per 1. Januar 2017 Marco Heusser Pensionskassenexperte SKPE

2 Teil 1 Ausgangslage

3 Altersvorsorge in der 2. Säule (schematisch) Sparguthaben Umwandlung in Rente (Sparguthaben x Umwandlungssatz [6.10 % im Alter 65]) Alter am Alter 65 (Pensionierung) Ø Lebenserwartung: 86.9 Jahre (BVG2015) 84.8 Jahre (BVG2015) Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Sparguthaben Rente Zins Mai/Juni

4 Komponenten des Umwandlungssatzes Bei Pensionierung vorhandenes Kapital??? Vermögenserträge Zum andern liegt ihm eine Renditeannahme zugrunde: Welche Vermögenserträge können mit dem Kapital jährlich erzielt werden? Der Umwandlungssatz basiert zum einen auf Annahmen zur Lebenserwartung: Wie lange bezieht ein Rentenbezüger die Rente? Und wie lange ggf. die Witwe nach seinem Tod? Renten 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr? Mai/Juni

5 Entwicklung der Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten Die mittlere Lebenserwartung im Alter 65: Männer Frauen Grundlagen EVK Grundlagen EVK Grundlagen BVG Grundlagen BVG Grundlagen BVG Grundlagen BVG Männer: J. Frauen J. Männer: J. Frauen J. Mai/Juni

6 Folgen der Zunahme der Lebenserwartung Vereinfachtes Beispiel: Altersguthaben bei Pensionierung 300'000 Lebenserwartung bisher 20 Jahre Rente pro Jahr (= 300'000 / 20 Jahre) 15'000 Umwandlungssatz (= 15'000 / 300'000) 5.00 % Lebenserwartung neu 25 Jahre Rente pro Jahr (= 300'000 / 25 Jahre) 12'000 Umwandlungssatz (= 12'000 / 300'000) 4.00 % Je höher die Lebenserwartung, desto tiefer der Umwandlungssatz! Mai/Juni

7 Entwicklung der Renditeerwartungen Die Höhe der in die Rentenversprechen eingerechneten Risikoprämie (= Differenz zwischen technischem Zinssatz und Kapitalmarktzinssatz) hat sich stark erhöht! Mai/Juni

8 Folgen der Abnahme der Renditeerwartungen Vereinfachtes Beispiel: Altersguthaben bei Pensionierung 300' '000 Lebenserwartung 25 Jahre 25 Jahre Rente pro Jahr (= 300'000 / 25 Jahre) 12'000 12'000 Umwandlungssatz (= 12'000 / 300'000) 4.00 % 4.00 % Verzinsung pro Jahr 3.50 % 2.50 % Ertrag im 1. Jahr (= 300'000 * 3.5 % bzw. 2.5 %) 10'500 7'500 Ertrag im 2. Jahr (= (300'000 12'000) * 3.5 % bzw. 2.5 %) 10'080 7'200 Ertrag im 10. Jahr (= (300' '000) * 3.5 % bzw. 2.5 %) 6'720 4'800 Ertrag im 25. Jahr (= (300' '000) * 3.5 % bzw. 2.5 %) Vermögensertrag über 25 Jahre 136'500 97'500 Zusätzliche Altersrente aus Vermögensertrag 5'460 3'900 (= 136'500 bzw. 97'500 / 25 Jahre) Rente pro Jahr inkl. Anteil aus Vermögensertrag 17'460 15'900 (= 12' '460 bzw. 3'900) Umwandlungssatz (= 17'460 bzw. 15'900 / 300'000) 5.82 % 5.30 % Je tiefer der Vermögensertrag, desto tiefer der Umwandlungssatz! Mai/Juni

9 Pensionierungsverluste Je höher die Lebenserwartung und je tiefer die Renditeerwartungen (bzw. der technische Zinssatz), desto tiefer ist der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz. Der Stiftungsrat ist frei, im Reglement einen anderen als den technisch korrekten Umwandlungssatz vorzusehen. Folge, falls reglementarischer UWS > technisch korrekter UWS: Pensionierungsverluste, die über den Vermögensertrag finanziert werden müssen. Illustration: Notwendiges Deckungskapital (DK) = 570'093 CHF 3 Altersguthaben(65) = 500'000 CHF 1 2 Buchhalterischer Pensionierungsverlust 70'093 CHF oder 14 % des Guthabens! Entwicklung des Altersguthabens Bestimmung der Altersrente: 500'000 * 6.10 % = 30'500 CHF 64 Altersrente = 30'500 CHF Alter Bestimmung des notwendigen DK: 30'500 / 5.35% = 570'093 CHF Mai/Juni

10 Kompensationsmassnahmen Bei Pensionierung vorhandenes Kapital Damit langfristig die gleichen Leistungen sichergestellt werden können, muss bis zur Pensionierung mehr Kapital vorhanden sein! Wie geht das? Durch die Erhöhung der Sparbeiträge für zukünftigen Sparprozess Durch Einmaleinlagen für vergangenen Sparprozess Mai/Juni

11 Aktuelle Situation bei der VVM Gute finanzielle Lage (Deckungsgrad % per ) unterdurchschnittliche Risikofähigkeit hoher Rentneranteil (= hohe Zinsverpflichtungen) leicht negativer Cashflow Versicherungstechnisch nicht korrekte Umwandlungssätze (= Pensionierungsverluste) Tiefes Zinsniveau Beschluss des Stiftungsrats: Parameter so wählen, dass PK auch in Zukunft stabil bleibt Mai/Juni

12 Teil 2 Massnahmen per

13 Anpassungen der Altersvorsorge: Entscheide des Stiftungsrats Sparguthaben Umwandlung in Rente (Sparguthaben x Umwandlungssatz [aktuell: 6.10 %]) 5.35 % Alter am Mai/Juni 2016 Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber Zins Alter 65 (Pensionierung) 13 Sparguthaben Rente Ø Lebenserwartung: 87.4 Jahre (2014) 84.5 Jahre (2014) Quelle: BFS Erhöhung der Sparbeiträge um 0.7 % Planwahl mit % Einlage per und bei Pensionierung

14 + 0.35% % = Beschlossene Massnahme: Erhöhung Sparbeiträge Die Risikobeiträge werden um 0.7 % reduziert, die Sparbeiträge um 0.7 % erhöht. Dadurch erhöht sich auch das Einkaufspotential. Gesamtbeitrag für Versicherte und Arbeitgeber bleibt unverändert. bisher (ausgewählte Alter) neu (ausgewählte Alter) Arbeitnehmer Arbeitgeber Alter Sparen Risiko Total Sparen Risiko Total Arbeitnehmer Arbeitgeber Alter Sparen Risiko Total Sparen Risiko Total Mai/Juni

15 Beschlossene Massnahme: Einführung der Planwahl Der Versicherte kann sein Altersguthaben zusätzlich mit 1.7 % p.a. äufnen. Dies führt auch zu zusätzlichem Einkaufspotential. Die Häufigkeit des Planwechsels ist durch den Stiftungsrat noch festzulegen. Basisplan (nach Erhöhung der Sparbeiträge um 0.7 %-Punkte) Arbeitnehmer Arbeitgeber Alter Sparen Risiko Total Sparen Risiko Total Maxiplan % Arbeitnehmer Arbeitgeber Alter Sparen Risiko Total Sparen Risiko Total Mai/Juni

16 Beschlossene Massnahme: Einmaleinlagen Einmaleinlage für alle am 31. Dezember 2016 in der Pensionskasse versicherten Personen mit BVG-Alter 25 oder höher 1.0 % des Altersguthabens per 31. Dezember 2016 pro Jahr Versicherungsdauer bis 31. Dezember 2016, wobei nur die Jahre ab BVG-Alter 25 zählen maximal 14.0 % des Altersguthabens (6.10 % / 5.35 % - 1 = 14.0 %) 50 % per als Gutschrift auf dem Altersguthaben 50 % erst bei Pensionierung und nur bei Rentenbezug (keine Gutschrift bei Austritt aus der Pensionskasse oder bei vollständigem Kapitalbezug bei Pensionierung, anteilmässige Gutschrift bei teilweisem Rentenbezug) Zusatzeinlage für Versicherte ab BVG-Alter 61, sofern Einmaleinlage nicht die gesamte Renteneinbusse auszugleichen vermag BVG-Alter Höhe der Einlage % % % % % erst bei Pensionierung und nur bei Rentenbezug Mai/Juni

17 vereinfachtes Zahlenbeispiel: 43-jähriger Versicherter Alter 43 Jahre bis zur Pensionierung 22 a) Versicherungsdauer bis b) Versicherter Lohn 65'000 c) Altersguthaben per '000 d) bisher Altersguthaben bei Pensionierung (ohne Abfederungsmassnahmen) 500' '000 neu Umwandlungssatz 6.10% 5.35% Altersrente ohne Abfederungsmassnahmen 30'500 26'750 Massnahmen für alle Versicherten zusätzlicher Sparbeitrag von 0.7 % p.a. 10'010 = a) x c) x 0.7 % Einmaleinlagen für Versicherungsdauer von 1.0 % p.a. 7'500 = b) x d) x 1.0 %, max. 14 % x d) Altersrente mit Abfederungsmassnahmen 30'500 27'687 zusätzliche Einlage für Versicherte ab Alter 61 benötigte Einlage für vollen Ausgleich 52'583 Anspruch 0% - Altersrente mit Zusatzeinlage 30'500 27'687 3'750 per '750 bei Pensionierung mit Rentenbezug Ausgleich durch Versicherten selbst über Planwahl oder Einkäufe Mai/Juni

18 vereinfachtes Zahlenbeispiel: 53-jähriger Versicherter Alter 53 Jahre bis zur Pensionierung 12 a) Versicherungsdauer bis b) Versicherter Lohn 65'000 c) Altersguthaben per '000 d) bisher Altersguthaben bei Pensionierung (ohne Abfederungsmassnahmen) 500' '000 neu Umwandlungssatz 6.10% 5.35% Altersrente ohne Abfederungsmassnahmen 30'500 26'750 Massnahmen für alle Versicherten zusätzlicher Sparbeitrag von 0.7 % p.a. 5'460 = a) x c) x 0.7 % Einmaleinlagen für Versicherungsdauer von 1.0 % p.a. 22'400 = b) x d) x 1.0 %, max. 14 % x d) Altersrente mit Abfederungsmassnahmen 30'500 28'241 zusätzliche Einlage für Versicherte ab Alter 61 benötigte Einlage für vollen Ausgleich 42'233 Anspruch 0% - Altersrente mit Zusatzeinlage 30'500 28'241 11'200 per '200 bei Pensionierung mit Rentenbezug Ausgleich durch Versicherten selbst über Planwahl oder Einkäufe Mai/Juni

19 vereinfachtes Zahlenbeispiel: 63-jähriger Versicherter mit vielen VJ Alter 63 Jahre bis zur Pensionierung 2 a) Versicherungsdauer bis b) Versicherter Lohn 65'000 c) Altersguthaben per '000 d) bisher Altersguthaben bei Pensionierung (ohne Abfederungsmassnahmen) 500' '000 neu Umwandlungssatz 6.10% 5.35% Altersrente ohne Abfederungsmassnahmen 30'500 26'750 Massnahmen für alle Versicherten zusätzlicher Sparbeitrag von 0.7 % p.a. 910 = a) x c) x 0.7 % Einmaleinlagen für Versicherungsdauer von 1.0 % p.a. 64'400 = b) x d) x 1.0 %, max. 14 % x d) Altersrente mit Abfederungsmassnahmen 30'500 30'244 zusätzliche Einlage für Versicherte ab Alter 61 benötigte Einlage für vollen Ausgleich 4'783 Anspruch 60% 2'870 Altersrente mit Zusatzeinlage 30'500 30'398 32'200 per '200 bei Pensionierung mit Rentenbezug Ausgleich durch Versicherten selbst über Planwahl oder Einkäufe Mai/Juni

20 vereinfachtes Zahlenbeispiel: 63-jähriger Versicherter mit wenigen VJ Alter 63 Jahre bis zur Pensionierung 2 a) Versicherungsdauer bis b) Versicherter Lohn 65'000 c) Altersguthaben per '000 d) bisher Altersguthaben bei Pensionierung (ohne Abfederungsmassnahmen) 500' '000 neu Umwandlungssatz 6.10% 5.35% Altersrente ohne Abfederungsmassnahmen 30'500 26'750 Massnahmen für alle Versicherten zusätzlicher Sparbeitrag von 0.7 % p.a. 910 = a) x c) x 0.7 % Einmaleinlagen für Versicherungsdauer von 1.0 % p.a. 9'200 = b) x d) x 1.0 %, max. 14 % x d) Altersrente mit Abfederungsmassnahmen 30'500 27'291 zusätzliche Einlage für Versicherte ab Alter 61 benötigte Einlage für vollen Ausgleich 59'983 Anspruch 60% 35'990 Altersrente mit Zusatzeinlage 30'500 29'216 4'600 per '600 bei Pensionierung mit Rentenbezug Ausgleich durch Versicherten selbst über Planwahl oder Einkäufe Mai/Juni

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Bemerkungen Diskussionsbeiträge

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