Pensionskasse Georg Fischer Präsentation der Pensionskasse

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1 Pensionskasse Georg Fischer Präsentation der Pensionskasse Stefano Cammarota, Geschäftsführer

2 Inhaltsverzeichnis 3-Säulen System der Schweiz Berufliche Vorsorge: Das Prinzip Pensionskasse Georg Fischer Altersguthaben, Umwandlungssatz, Alterspensionierung Vorsorgeausweis Fragerunde

3 Das 3-Säulensystem der Schweiz Vorsorge 1. Säule AHV / IV EL / EO 2. Säule BVG Pensionskassen 3. Säule 3a / 3b Private Vorsorge Existenzbedarf abdecken (Staatlich) Lebensstandard fortführen (Beruflich) Individuellen Bedarf decken (Privat)

4 Was ist eine Pensionskasse? Beiträge Einlagen Rendite + PK Verwaltung Vermögensverwaltung Renten Kapital WEF-Bezüge Scheidungen Austritte -

5 Berufliche Vorsorge: Das Prinzip Pensionskasse Vorsorgeeinrichtung Georg Fischer Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und GF Schweiz Jahresgehalt muss höher als CHF sein Max. Koordination CHF

6 Pensionskasse Georg Fischer Aktuelle Fakten der Pensionskasse Georg Fischer: Gegründet 1919 Rechtsform Stiftung Aktive Rentner Bilanzsumme CHF 785,9 Mio. Verzinsung 2.5% (Garantie bis 2017) Deckungsgrad* 114.3% (Ende 2016) * Deckung der Verpflichtungen durch aktuelles Vermögen.

7 Aufbau und Stiftungsrat Aufsichtsbehörde Stiftungsrat - 5 Arbeitnehmer - 5 Arbeitgeber Experte Geschäftsführung Stefano Cammarota Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers Vorsorgeadministration

8 Stiftungsrat Stiftungsrat besteht aus 10 Personen (Paritätisch gleich viele Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) Arbeitgebervertreter: Andreas Häggi (Präsident, GF AG), Noel Schreiber (GF RLS), Thomas Hary (Automotive), Holger Henss (GF AG), Michael Feier (GF JRG AG) Arbeitnehmervertreter: Fritz Meiller (Vize-Präsident, Automotive), Alexandra Abatzis (GF RLS), Matthias Blumentrath (GF AG), Petra Dinkeldein (GF RLS), Bernhard Frangart (Seewis)

9 Team Pensionskasse Stefano Cammarota Eidg. diplomierter Pensionskassenleiter Ursula Neumann Matura, in Ausbildung zur Sozialversicherungsfachfrau Geschäftsführer Kontakt: +41 (0) Administration Kontakt: +41 (0)

10 Team Pensionskasse Marie-France Schmid Kaufmännische Angestellte Claudia Geel Kaufmännische Angestellte Administration Kontakt: +41 (0) Administration Kontakt: +41 (0)

11 Wie entsteht Altersguthaben? Geldzufluss: Altersgutschriften Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen von früheren Arbeitgeber Jährliche Verzinsung Freiwillige persönliche Einkäufen Geldabfluss: Erwerb von Eigenheim, Vorbezug Wohneigentumsförderung Scheidungszahlung an Ex-Ehegatten

12 Entwicklung des Altersguthaben Wird während Arbeitstätigkeit angespart und gemäss reglementarischen Bestimmungen verzinst: Altersguthaben Arbeitgeber Arbeitnehmer Zins Altersguthaben

13 Umwandlungssatz Entspricht dem versicherungstechnisch Faktor, mit welchem das angesammelte Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente umgewandelt wird. Die Jahresrente (in 12 Monatsrenten ausbezahlt) entspricht dem Altersguthaben x Umwandlungssatz Beispiel: Altersguthaben CHF Umwandlungssatz 5.5% Jahresrente CHF Monatsrente (gerundet) CHF 2 292

14 Umwandlung in Rente und Ehegattenrente Altersguthaben wird bei Pensionierung in eine Rente umgewandelt und bis zum Lebensende ausbezahlt. Nach dem Tod hat der Ehepartner (bzw. Lebenspartner*) Anspruch auf 60% der Rente. Das Sparkapital wird mit dem UWS in eine monatliche Rente bis zum Tod des Versicherten umgewandelt. Nach dem Tod des Versicherten erhält der Ehepartner 60% der Rente. Altersguthaben Rente Altersguthaben Ehegattenrente

15 Entwicklung Umwandlungssatz Der Umwandlungssatz (UWS) beträgt bei Rentenbeginn Alter % 4.60% 4.45% % 4.75% 4.60% % 4.90% 4.75% % 5.05% 4.90% % 5.20% 5.05% % 5.35% 5.20% % 5.50% 5.35% % 5.65% 5.50% % 5.80% 5.65% % 5.95% 5.80% % 6.10% 5.95% % 6.25% 6.10% % 6.40% 6.25% Der UWS wird monatlich linear interpoliert; ab wird er monatlich um % gesenkt (0.15% p.a.) bis er im Jahr 2019 im Alter % beträgt.

16 Pensionierung Anspruch auf eine Altersrente, frühestens nach Vollendung des 58. Lebensjahres Vorzeitige Pensionierung, bedingt schriftliche Auflösung Arbeitsvertrag (Kündigungsfrist 3 oder 6 Monaten) Schlussalter Männer und Frauen mit Alter 65 Umwandlungssatz Geschlecht unabhängig, im GF Konzern gehen Frauen im Alter 64 in Altersrente Aufschub der Altersleistungen ist um maximal 5 Jahre möglich, sofern Arbeitsverhältnis weiterhin besteht (Teil-)Invalidität erfolgt Umwandlung im Alter 65

17 Leistungen bei Pensionierung Altersrente: Altersguthaben wird in eine Rente umgewandelt (Teil-) Kapitalbezug: Unwiderrufliche Anmeldung spätestens 3 Monaten vorher Bis 100% des Altersguthabens möglich (Sperrfrist Freiwillige Einkäufe beachten) Zustimmung des Ehegatten / Partners ist erforderlich (Unterschrift muss beglaubigt werden) Kapital wird mit der ersten Altersrente ausbezahlt

18 Teil-Pensionierung Teil-Pensionierung Reduktion Beschäftigungsgrad um mindestens 30% Beispiel Alter 63, Gesamtes Altersguthaben , Teil-Pensionierung von 33%, verfügbar Altersguthaben Verwendung Altersrente (UWS 5.5%) pro Jahr Teil-Kapital ( einmalig) und Teil-Altersrente pro Jahr Voller Kapitalbezug

19 Wie soll ich mich entscheiden? Entscheidungshilfe bei Kapitalbezug: 450' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Mit Alter 83 ist der Kapitalbezug aufgebraucht! Verbrauch Kapitalbezug Kapitalabbau bei Rentenbezug 83 Jahren konstante, lebenslange Rente Ca. mit 83 Jahren ist im Durchschnitt das Altersguthaben aufgebraucht

20 Sparpläne PKGF bietet drei verschiedene Sparpläne an: Alter Standard Reduziert Erhöht Arbeitgeber % 3.50% 7.80% 7.80% % 4.00% 8.50% 8.50% % 5.00% 9.95% 9.95% % 6.00% 12.25% 12.25% % 6.50% 13.00% 13.00% Der Sparplan kann jährlich bis zum schriftlich oder per geändert werden und sollte langfristig überlegt sein.

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25 Erläuterungen zum Vorsorgeausweis Nr. Titel Beschreibung 1) Gültigkeitsdatum Per diesem Zeitpunkt gelten die angegebenen Daten auf dem Vorsorgeausweis. 2) Adressdaten Postanschrift des Versicherten. 3) Personalien Der Zivilstand, das Geburtsdatum, die AHV-Nummer sowie das Geschlecht des Versicherten. 4) Versicherungsdaten Versicherungsdaten: Nummer, Eintrittsdatum, Pensionierungsdatum und Betrieb. 5) Basisdaten Gehalt, Sparplan, Koordinationsabzug,Versicherter Lohn und Verzinsung des Sparguthabens durch die Pensionskasse Georg Fischer. 6) Arbeitnehmerbeiträge Die Sparbeiträge und die Risikobeiträge pro Monat und für das ganzejahr, die der Angestellte an die Pensionskasse zahlt. In Franken und Prozent vom versicherten Lohn. 7) Arbeitgeberbeiträge Die Sparbeiträge und die Risikobeiträge pro Monat und für das ganzejahr, die der Betrieb für den Versicherten an die Pensionskasse zahlt. In Franken und Prozent vom versicherten Lohn. 8) Entwicklung Altersguthaben Einlagen und Bezüge im laufenden Jahr, Verzinsung und gesamte Altersgutschrift für das laufende Jahr. BVG- Anteil ist eine theoretische Grösse, die von Gesetzes wegen berechnet werden muss. 9) Austrittsleistung Dieses Guthaben hat der Versicherte per Gültigkeitsdatum(1). 10) ProjizierteAltersguthaben Voraussichtliches Guthaben im Pensionierungsalter. Diese Guthaben werden hochgerechnet und können unter Vorbehalt reglementarischer Anpassungen sich verändern. 11) Leistungen bei Invalidität Diese Leistungen erbringt die PK im Falle einer Invalidität.ACHTUNG: Im IV-Fall werden die Leistungen mit den staatlichen Leistungen verrechnet bzw. koordiniert. In keinem Fall wird die IV-Rente höhe als 90% des letzten Gehalts sein. 12) Leistunden im Todesfall DieseLeistungen werden im Todesfall für den Ehepartner und die Kinder erbracht. 13) Weitere Informationen Höchst möglicher Einkaufsbetrag, eingebrachte Leistungen, WEF-Bezüge sowie möglicher Betrag für WEF- Bezug. 14) Abschliessende Informationen Höhe der Verzinsung und rechtliche Belehrungen.

26 Freiwillige Einkäufe Maximal möglicher Einkaufsbetrag vorhanden, Sie können diesen mittels freiwillige persönliche Einkäufe tilgen. Pensionskasse Team sendet Ihnen Antrag auf Einkauf zu, ermittelt den genauen Einkaufsbetrag. Hinweis: Sperrfrist für (Teil-)Kapitalbezug beträgt 3 Jahre Beispiel freiwilliger Einkauf von CHF erfolgt am > Pensionierung mit Teilkapitalabfindung des Einkaufsbetrags ab möglich Bitte freiwillige Einkäufe im Jahr 2017 bis spätestens am 8. Dezember 2017 einzahlen

27 Leistungen bei Tod Ehegattenrenten (Eheleute und bei eingetragene Partnerschaft) Lebenspartnerrenten (Begünstigungserklärung) 30% des versicherten Jahreslohns Waisenrenten 10% des versicherten Jahreslohns

28 Lebenspartner Gleiche Behandlung wie Ehepartner Gemeinsame Kinder aus der Partnerschaft vorhanden sind oder Lebenspartner älter als 40 Jahre ist und mit dem Verstorbenen mindestens 5 Jahre nachweislich ununterbrochen im gleichen Haushalt gelebt hat und von diesem unterstützt wurde beide Partner nicht miteinander verwandt waren, unverheiratet sind, überlebender Partner keine Todesfall-Leistungen aus früherer Ehe-/Partnerschaften erhält Begünstigungserklärung der Pensionskasse einreichen Rentner können keine Begünstigung mehr erwirken

29 Leistungen bei Invalidität Invalidenrente 50% des versicherten Jahreslohns bzw. Vergleich Hochrechnung Altersguthaben im Alter 65 mit jeweiligen Umwandlungssatz Invalidenkinderrente 10% des versicherten Jahreslohns

30 WEF Bezug (Wohneigentumsförderung) Anspruch auf WEF-Bezug bis Alter 62 Höhe im Vorsorgeausweis ersichtlich Mindestbetrag CHF Ab Alter 50, maximaler WEF-Bezug Altersguthaben im Alter 50 Bedingung für Bezug: Selbstgenutzt und Hauptwohnort Vollständige Dokumentation (Kauf-,Hypothekarvertrag, usw.) WEF-Rückzahlungspflicht bei Hausverkauf Rückzahlung-Mindestbetrag CHF (ab )

31 Homepage PKGF Internetadresse:

32 Fragen und Antworten

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