Herzlich willkommen zur complan Informationsveranstaltung
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- Justus Schmitz
- vor 6 Jahren
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1 Herzlich willkommen zur complan Informationsveranstaltung complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
2 Inhalt 2 1. Allgemeine Informationen über complan 2. Aktuelle Herausforderungen 3. Neues Vorsorgereglement ab a. Umwandlungssätze b. Beitragszahlungen und Sondereinlagen c. Auswirkungen auf die einzelnen Versicherten 4. Weiteres Vorgehen
3 Allgemeine Informationen über complan complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
4 complan Kennzahlen per Anzahl aktive Versicherte Anzahl Altersrenten 5' Anzahl Invalidenrenten Anzahl Ehegatten-/Partnerrenten Bilanzsumme in CHF Mio Vorsorgekapitalien aktive Versicherte (CHF Mio.) Vorsorgekapitalien Rentner in CHF Mio Technischer Deckungsgrad 107.6% 110.8% Zieldeckungsgrad 118.1% 116.0% Der technische Deckungsgrad betrug 112% per
5 Organisation complan per complan Stiftungsrat Arbeitgebervertreter Bracher Frédéric Lamanna Merkt Lisa Rossi Mario, Präsident Rosati Stefania Schmid Louis Von Fellenberg Michel Werner Hans Christian complan Anlagekommission Arbeitgebervertreter Schmid Louis, Präsident Schwab Daniel, Vize-Präsident Stermetz Eugen Arbeitnehmervertreter Hofmann Dolkar Müller Bruno Pardini Giorgio Stornig Luciana Sutter Hans-Peter Walker Susanna Monika Wyler Alfred, Vize-Präsident Arbeitnehmervertreter Kempf Peter Sutter Hans-Peter Walker Susanna Monika
6 Organisation complan per complan Geschäftsleitung Denkinger Roman, Leiter Asset Management Lehmann Daniel, Leiter Informatik & Organisation Schaffner Urs, Geschäftsführer Schild Susanne, Leiterin Rechnungswesen & Controlling Valente Tiziana, Leiterin Vorsorge Aufsicht BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), Aarau Externe Prüfstellen Revisionsstelle Ernst & Young AG, Bern Experte für berufliche Vorsorge Prevanto Vorsorgeexperten AG, Zürich Investment Controller PPCmetrics AG, Zürich
7 Aktuelle Herausforderungen complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
8 Finanzierung von Vorsorgeleistungen 8 Rechtliche Grundlage Art. 65 BVG Grundsatz 1 Die Vorsorgeeinrichtungen müssen jederzeit Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. 2 Sie regeln das Beitragssystem und die Finanzierung so, dass die Leistungen im Rahmen dieses Gesetzes bei Fälligkeit erbracht werden können. 2 bis Sämtliche Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung müssen durch Vorsorgevermögen gedeckt sein. Grundsatz des Kapitaldeckungsverfahrens
9 Beiträge / Rentenzahlungen in TCHF Herausforderung 1: Steigende Lebenserwartung Kapitalflüsse des einzelnen Versicherten Die Rentner beziehen im Durchschnitt über 2 Jahre länger eine Altersrente Lebenserwartung Männer im Alter 65: - Datenerhebung 2010: 19.6 Jahre - Datenerhebung 2015: 22.4 Jahre Alter des Versicherten Die beiden nicht finanzierten Rentenzahlungen werden durch die aktiven Versicherten der Pensionskasse bezahlt (= Umverteilung der Mittel zu Gunsten der heute pensionierten Personen)
10 Herausforderung 2: Sinkende Marktzinsen 10 Rendite von Bundesanleihen, BVG-Mindestzinssatz und technischer Zinssatz 8.0% 7.0% 6.0% 5.0% 4.0% 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen BVG-Mindestzinssatz Technischer Zinssatz complan Quellen: SNB, BSV, complan Die gesunkenen Marktzinsen bewirken, dass bei unverändertem Anlagerisiko die künftige Anlagerendite tiefer ausfallen wird.
11 Technische Grundlagen ab Der technische Zinssatz wird für die Jahresrechnung per von 2.75% auf 2.0% gesenkt Die Lebenserwartungen werden auf der Basis der neusten technischen Grundlagen (BVG 2015 Generationentafeln) berechnet Da die laufenden Renten von Gesetzes wegen nicht reduziert werden können, erhöhen sich die Vorsorgekapitalien der Rentner dadurch um rund CHF 600 Mio. Der Deckungsgrad verschlechtert sich dadurch um rund 6%
12 Neues Vorsorgereglement ab : Umwandlungssätze complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
13 Senkung des Umwandlungssatzes 13 Der Umwandlungssatz im Alter 65 ab wird in monatlichen Schritten von 6.11% über 3 ¼ Jahre auf 5.34% gesenkt Sämtliche anderen Umwandlungssätze werden versicherungstechnisch angepasst Die Ehegattenrenten für Rentenbezüger werden von 66.67% auf 60% der laufenden Rente reduziert Die Alterskinderrenten werden von 20% der gesamten Altersrente auf 20% der BVG-Altersrente reduziert Ohne diese beiden Anpassungen hätten die Umwandlungssätze noch weiter gesenkt werden müssen
14 Senkung des Umwandlungssatzes 14 Monatliche Senkung des Umwandlungssatzes im Alter 65 Jahr Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez % 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% 6.10% 6.08% 6.06% 6.04% 6.02% 6.00% % 5.96% 5.94% 5.92% 5.90% 5.88% 5.86% 5.84% 5.82% 5.80% 5.78% 5.76% % 5.72% 5.70% 5.68% 5.66% 5.64% 5.62% 5.60% 5.58% 5.56% 5.54% 5.52% % 5.48% 5.46% 5.44% 5.42% 5.40% 5.38% 5.36% 5.34% Eine Person, die per kündet und am in Pension geht, erhält bereits den Umwandlungssatz von 6.10%. Um den aktuellen Umwandlungssatz zu erhalten, muss ein Versicherter spätestens per kündigen und am in Pension gehen.
15 Senkung des Umwandlungssatzes 15 Umwandlungssätze bei vorzeitiger Pensionierung (gerundet auf 2 Kommastellen) Alter % 5.98% 5.86% 5.74% 5.62% 5.50% 5.38% 5.34% % 5.80% 5.68% 5.56% 5.44% 5.32% 5.20% 5.16% % 5.63% 5.51% 5.39% 5.27% 5.15% 5.03% 4.99% % 5.47% 5.35% 5.23% 5.11% 4.99% 4.87% 4.83% % 5.33% 5.20% 5.08% 4.96% 4.84% 4.72% 4.68% % 5.20% 5.06% 4.94% 4.82% 4.70% 4.58% 4.54% % 5.07% 4.93% 4.81% 4.69% 4.57% 4.45% 4.41% % 4.95% 4.81% 4.69% 4.57% 4.45% 4.33% 4.29% Ein Versicherter, der am mit Alter 62 in Pension geht (blauer Kreis), erhält bei einem Altersguthaben von z.b. CHF 400'000 eine jährliche Altersrente von CHF 20'440 (= CHF 400'000 x 5.11%).
16 Umwandlungssätze bei anderen Pensionskassen 16 Pensionskasse Aktueller UWS (Alter 65) Künftiger UWS (Alter 65) complan 2016: 6.11% 2020: 5.34% BVK (PK Kanton Zürich) 2016: 6.2% 2017: 4.87% PK Credit Suisse 2016: 6.054% 2025: 4.865% PK Post 2016: 5.85% 2017: 5.35% PUBLICA 2016: 5.65% 2018: 5.09% Ruag Vorsorge 2016: 5.92% 2017: 4.57% Roche 2016: 6.10% 2017: 4.865% PK SBB 2016: 5.22% 2017: 5.21% BVG-Minimalkassen besitzen gleichzeitig in der Vorsorgepraxis immer noch einen Umwandlungssatz von 6.8% und generieren Pensionierungsverluste. complan besitzt jedoch einen grossen überobligatorischen Vorsorgeteil.
17 Einseitige Anpassung der Kündigungsfrist 17 Der Swisscom Konzern wird sämtlichen, unmittelbar vor der Pensionierung stehenden Versicherten ermöglichen, zu den bisherigen reglementarischen Bedingungen in Pension zu gehen Die Kündigungsfrist für alle Mitarbeitenden und Kader mit Alter 58 und älter, die sich für eine Pensionierung per entscheiden (Kündigung per ) und deren ordentliche Kündigungsfrist nach dem enden würde, wird einseitig für die Mitarbeitenden auf drei Monate verkürzt Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber bleiben unverändert Konkrete Gespräche betreffend der Pensionierungskündigung müssen mit dem zuständigen HR-Kontakt aufgenommen werden (complan wird erst nach der Kündigung informiert)
18 Neues Vorsorgereglement ab : Beitragszahlungen und Sondereinlagen complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
19 Beitragszahlungen ab Die Arbeitnehmersparbeiträge für sämtliche Altersgruppen werden im Standard- und Plusplan um 1.1% erhöht Die Arbeitgebersparbeiträge werden für die Altersgruppe 22 bis 54 um 1.4% erhöht Sparbeiträge gültig ab Duoprimat Sparbeiträge in % des versicherten Lohnes Arbeitgeber Arbeitnehmer je nach seiner Wahl Alter Alle Pläne Standard Plus Extra % 0.0% 2.0% 4.0% % 6.6% 8.1% 9.0% % 8.6% 10.1% 14.0% % 10.6% 12.1% 19.0%
20 Beitragszahlungen ab Der Umwandlungsverlustbeitrag des Arbeitgebers wird von 0.7% auf 1.2% der versicherten Lohnsumme erhöht Die Sicherheitsfonds-Beiträge und die Verwaltungskostenbeiträge des Arbeitgebers werden gestrichen Der Risikobeitrag wird aufgrund des guten Schadenverlaufs von 2.65% auf 2.45% der versicherten Lohnsumme gesenkt; der Arbeitgeber bezahlt bei complan weiterhin den gesamten Risikobeitrag
21 Sondereinlagen per Leistungsniveau im Alter 65 für Berechnung der Sondereinlagen Jahrgang Ordentliche Pension Jahrgang Ordentliche Pension Mindestrente Mindestrente % % % % % % % % % % % % % % % % % % Bemerkung: Annahmen für die Berechnung der daraus resultierenden Sondereinlagen: Senkung des Umwandlungssatzes gemäss Stiftungsratsentscheid, Verwendung der neuen Sparbeiträge des Standardplans, Rentenbezug 100%, Projektionszins 2% (= technischer Zinssatz vom complan ab ). Bei den Jahrgängen 1953 bis 1955 handelt es sich um Durchschnittswerte gemäss dem verabschiedeten Abfederungsmodell.
22 Sondereinlagen per Alle Versicherten mit Jahrgang 1969 und älter erhalten eine individuelle Sondereinlage gemäss Abfederungsmodell Die Sondereinlagen werden auf Basis der Versichertendaten per berechnet Die Einzahlungen und Einkäufe seit werden von dem für die Hochrechnung massgebenden Sparkapital abgezogen Die Sondereinlage wird ab dem monatlich um 1/60 dem individuellen Alterskonto gutgeschrieben; diese Gutschrift ist Bestandteil einer allfälligen Freizügigkeitsleistung Bei einem Vorsorgefall (Alter, Tod und Invalidität) bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Sozialplandauer und Dauer Newplacement Kader wird die Sondereinlage für die Berechnung der Vorsorgeleistung angerechnet; die Altersrente nach neuem Vorsorgereglement kann diejenige nach bisherigem Reglement nicht übersteigen
23 Neues Vorsorgereglement ab : Auswirkungen auf die einzelnen Versicherten complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
24 Versicherte mit Jahrgang 1996 und jünger 24 Bezahlen noch keine Sparbeiträge Sind erst ab Alter 22 betroffen Dank den Sparbeiträgen des Plus- oder Extraplans kann weiterhin bereits ab Alter 18 mit dem Alterssparen begonnen werden
25 Versicherte mit Jahrgang 1995 bis Die Arbeitgebersparbeiträge erhöhen sich ab um 1.4% des versicherten Lohnes Die Arbeitnehmersparbeiträge erhöhen sich ab im Standard- und Plusplan um 1.1% des versicherten Lohnes Aufgrund der höheren Lohnabzüge reduziert sich der monatlich ausbezahlte Lohn des einzelnen Versicherten Je jünger der Arbeitnehmer ist, umso stärker wird dadurch die Senkung des Umwandlungssatzes abgefedert 22-Jährige erreichen damit auf Basis der aktuellen Erwartungen trotz des Umwandlungssatzes von 5.34% bei ihrer Pensionierung eine Rente, die dem heutigen Leistungsniveau entspricht Dank höheren Sparbeiträgen des Plus- oder Extraplans oder Einkäufen können die Altersleistungen individuell abgefedert bzw. verbessert werden
26 Fallbeispiel mit Jahrgang Beispiel Versicherte mit Jahrgang 1975 (Alter 42 am ) Versicherter Lohn am : CHF 80'000 Altersguthaben am : CHF 100'000 Monatliche Sondereinlage ab : CHF 0 Auswirkung auf die monatlichen Sparbeiträge (Standardplan) Arbeitgeberbeitrag bis (9,0%): CHF 600 Arbeitgeberbeitrag ab (10,4%): CHF 693 Differenz Arbeitgeberbeitrag pro Monat: CHF 93 Arbeitnehmerbeitrag bis (7,5%): CHF 500 Arbeitnehmerbeitrag ab (8,6%): CHF 573 Differenz Arbeitnehmerbeitrag pro Monat: CHF 73
27 Versicherte mit Jahrgang 1969 bis Die Arbeitgebersparbeiträge erhöhen sich ab um 1.4% des versicherten Lohnes Die Arbeitnehmersparbeiträge erhöhen sich ab im Standard- und Plusplan um 1.1% des versicherten Lohnes Aufgrund der höheren Lohnabzüge reduziert sich der monatlich ausbezahlte Lohn des einzelnen Versicherten Die Altersrente im Alter 65 reduziert sich dank der Sondereinlage, die von complan und Swisscom finanziert wird, um maximal 6% Die Sondereinlage wird über 5 Jahre verteilt auf das Alterskonto übertragen Dank höheren Sparbeiträgen des Plus- oder Extraplans oder Einkäufen können die Altersleistungen individuell abgefedert bzw. verbessert werden
28 Versicherte mit Jahrgang 1962 bis Die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ermöglicht eine verlässliche Planung der Pensionierung Die Arbeitnehmersparbeiträge erhöhen sich ab im Standard- und Plusplan um 1.1% des versicherten Lohnes Aufgrund der höheren Lohnabzüge reduziert sich der monatlich ausbezahlte Lohn des einzelnen Versicherten Die Altersrente im Alter 65 reduziert sich dank der Sondereinlage, die von complan und Swisscom finanziert wird, um maximal 6%. Die Sondereinlage wird über 5 Jahre verteilt auf das Alterskonto übertragen; bei einer Alterspensionierung wird sie vorzeitig angerechnet Einkäufe dürfen von Gesetzes wegen drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden (sonst wird die Einkommenssteuer nachträglich eingefordert)
29 Fallbeispiel mit Jahrgang Beispiel Versicherte mit Jahrgang 1962 (Alter 55 am ) Versicherter Lohn am : CHF 100'000 Altersguthaben am : CHF 300'000 Monatliche Sondereinlage ab : CHF 500 Auswirkung auf die monatlichen Sparbeiträge Arbeitgeberbeitrag bis (13,0%): CHF 1'083 Arbeitgeberbeitrag ab (13,0%): CHF 1'083 Differenz Arbeitgeberbeitrag: CHF 0 Arbeitnehmerbeitrag bis (9,5%): CHF 792 Arbeitnehmerbeitrag ab (10,6%): CHF 883 Differenz Arbeitnehmerbeitrag: CHF 91
30 Fallbeispiel mit Jahrgang Auswirkung beim Wechsel in eine andere Pensionskasse Sondereinlagen in 2017: 6 x CHF 500 = CHF 3'000 (ab wird diese Einlage verzinst) Sondereinlagen in 2018: 12 x CHF 500 = CHF 6'000 (ab wird diese Einlage verzinst) Sondereinlagen bis = 60 x CHF 500 = CHF 30'000 (plus Zins der einzelnen Einlagen) Austritt complan per Wenn der Versicherte complan am verlässt, so kann er CHF 9'000 plus Zins mitnehmen Austritt complan nach dem Wenn der Versicherte complan nach dem verlässt, so nimmt er immer CHF 30'000 plus Zins mit
31 Fallbeispiel mit Jahrgang Vorsorgeausweis des Fallbeispiels per Alter Altersguthaben Austritt Altersguthaben Pensionierung UWS Altersrente 65 CHF 622'144 CHF 622'144 5,34% CHF 33' CHF 591'155 CHF 591'155 5,16% CHF 30' CHF 560'548 CHF 560'548 4,99% CHF 27' CHF 530'319 CHF 530'319 4,83% CHF 25' CHF 500'463 CHF 500'463 4,68% CHF 23' CHF 470'995 CHF 470'995 4,54% CHF 21' CHF 435'945 2 CHF 441'945 4,41% CHF 19' CHF 401'329 2 CHF 413'329 4,33% 1 CHF 17'897 Der Versicherte erreicht das 58. Altersjahr am und erhält deshalb einen Umwandlungssatz in der Absenkungsphase 1 (Folie 15). Im Alter 58 und 59 beträgt die noch nicht der Freizügigkeitsleistung gutgeschriebene Sondereinlage 2 noch CHF 12'000 bzw. CHF 6'000.
32 Fallbeispiel mit Jahrgang Beispiel Versicherte mit Geburtstag (Alter am ) Versicherter Lohn am : CHF 100'000 Altersguthaben am : CHF 1'000'000 Monatliche Sondereinlage ab : CHF monatliche Sondereinlagen von CHF 246: CHF 14'760 Auswirkung auf die monatlichen Sparbeiträge Arbeitgeberbeitrag bis (13,0%): CHF 1'083 Arbeitgeberbeitrag ab (13,0%): CHF 1'083 Differenz Arbeitgeberbeitrag: CHF 0 Arbeitnehmerbeitrag bis (9,5%): CHF 792 Arbeitnehmerbeitrag ab (10,6%): CHF 883 Differenz Arbeitnehmerbeitrag: CHF 91
33 Fallbeispiel mit Jahrgang Bisheriges Vorsorgereglement (Alter 65 im Oktober 2017) Monat Alter Altersguthaben Austritt Altersguthaben Pensionierung UWS Altersrente Okt CHF 1'011'588 CHF 1'011'588 6,11% CHF 61'808 3 Mai CHF 996'867 CHF 996'867 6,0433% 1 CHF 60'244 Bemerkung: 1 UWS bisheriges Reglement: Alter 65: 6.11% und Alter 64: 5,95% Alter 64 & 7 Mte: 6,0433% Neues Vorsorgereglement (Alter 65 im Oktober 2017) Monat Alter Altersguthaben Austritt Altersguthaben Pensionierung UWS Altersrente Okt CHF 1'012'939 2 CHF 1'026' ,02% CHF 61'808 3 Dank vier monatlichen Sondereinlagen von CHF 246 (Total: CHF 984) und der Sondereinlage bei Pensionierung 2 von CHF 13'776 bleibt die Altersrente des Versicherten im Alter 65 unverändert 3 Würde er aber bereits im Mai 2017 pensioniert werden, so wäre seine Altersrente nur CHF 60'244 also 2,5% kleiner als im Oktober 2017
34 Fallbeispiel mit Jahrgang Fazit für unmittelbar vor der Pensionierung stehende Versicherte Die Altersrente wird dank den monatlichen Senkungsschritten für die Umwandlungssätze und den Sondereinlagen geringfügig vermindert bzw. ganz aufrechterhalten Wenn der Versicherte 5 Monate früher geht (Mai statt Oktober), hat er 5 Monate lang weniger Sparbeiträge einbezahlt hat er 5 Monate lang weniger Zins auf dem Altersguthaben hat er einen tieferen Umwandlungssatz, da er Alter 65 noch nicht erreicht hat (nur Alter 64 und 7 Monate) hat er eine um 2,5% tiefere Altersrente und hat er 5 Monate weniger lang Lohn (im Fallbeispiel CHF 41'667) Die Entscheidungssituation für den Versicherten verändert sich durch die Umwandlungssatzsenkung geringfügig
35 Weiteres Vorgehen complan Informationsveranstaltung Geschäftsstelle complan
36 Weiteres Vorgehen 36 Ab Dezember 2016: Neue Vorsorgeausweise verfügbar Verfügbarkeit der Vorsorgeausweise gemäss neuem Reglement auf complan Online Zusätzlich werden zwei Vorsorgeausweise gemäss altem und neuem Vorsorgeplan mit Stand im Dezember 2016 für Versicherte mit Jahrgang 1969 und älter per Post zugestellt Ab Januar 2017: Beratungsgespräche schweizweit Das complan Vorsorgeteam wird schweizweit individuelle Beratungsgespräche anbieten Betroffene Versicherte werden persönlich angeschrieben 28. Februar 2017 Bei dreimonatiger Kündigungsfrist letzter Termin, um mit alten Bedingungen in Pension zu gehen (Kündigung per )
37 Wahl Sparvariante und Einkäufe 37 Wahl der Sparvariante Jeder Versicherte kann seine Sparvariante (Standard, Plus, Extra) per ändern Änderungen können auf complan Online bis zum durchgeführt werden Aufgrund der Plananpassungen kann die Sparvariante per ausserordentlich geändert werden Einkäufe Die Einkäufe für das Geschäftsjahr 2016 basieren auf dem bisherigen Reglement Einkäufe müssen spätestens bis zum an complan überwiesen werden, damit wir die Verarbeitung im Jahr 2016 sicherstellen können
38 Fragen und Antworten
39 Merci für eure Aufmerksamkeit
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