Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt. Mitteilungsblatt Januar 2018

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1 Dezember 2017 Jahrgang 40 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Mitgliedsgemeinden: Ebermannstadt Unterleinleiter FASCHING 2018 Der Elferrat präsentiert > S. 12 Mitteilungsblatt Januar 2018 Das erste Mitteilungsblatt für 2018 erscheint zum 12. Januar Annahmeschluss für Texte und Anzeigen ist Dienstag, 2. Januar 2018, Uhr. Der Elferrat präsentiert

2 2 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

3 REDAKTIONSINFORMATIONEN Aus technischen und organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Artikel als unformartierte Word-Datei per zu senden an: NEU: Alle Informationen für die Rubriken Vereine und Kirche senden Sie ab sofort bitte direkt an: Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser wieder und müssen nicht unbedingt mit der Auffassung der Redaktion übereinstimmen. Kürzungen der eingesandten Manuskripte bleiben der Redaktion vorbehalten. Für unverlangt eingesandte Beiträge keine Gewähr. Für Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Nachdruck einzelner Beiträge, auch im Auszug, nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung der Redaktion gestattet. IMPRESSUM / MEDIADATEN Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Franz-Dörrzapf-Straße Ebermannstadt Tel.: , Fax: Redaktion Andreas Kirchner Tel.: Alle Beiträge spätestens bis zum 20. des Monats, 10 Uhr an: mitteilungsblatt@ebermannstadt.de Layout Alexander Olli Lotz, Dipl.-Designer (FH) Tel.: Erscheinungsweise monatlich in der 1. Woche des Monats Auflage Druck & Anzeigenverwaltung Waltenberger-Hofmann Bahnhofstraße Ebermannstadt Tel.: , Fax: waltenberger-hofmann@t-online.de Anzeigenschluss jeweils zum 20. des Monats, 10 Uhr Anzeigenannahme ausschließlich bei der Druckerei Waltenberger-Hofmann Anzeigenpreise 1/1 Seite: 270,00 1/2 Seite: 166,00 1/4 Seite: 103,00 1/8 Seite: 61,00 1/16 Seite: 40, mm: 82,00 Zeilenanzeige: pro Zeile 5,00 Rabatte: 12 Anzeigen jährlich: 20 % 6 Anzeigen jährlich: 10 % Alle Preise inklusive 19 % MwSt. VORWORT GRUSSWORT WEIHNACHTEN Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Wenn wir uns unser Leben wie eine Kette vorstellen, dann sind die Heiligabende die dicken Perlen, die in gleichen Abständen die Perlenkette des Lebens gliedern. Wir denken zurück an unsere Kindheit mit den Eltern und Geschwistern, an das Paket von Oma und Opa, das Weihnachtsfest an dem ein Herzenswunsch erfüllt wurde. Den Heiligabend, an dem wir den ersten Liebeskummer hatten, an Weihnachten, als wir jung verheiratet waren und an die Weihnachtsgans, die nicht gar wurde. Nicht wenige denken vielleicht auch an ein Weihnachten, als es Familienkrach gab, an den ersten Heilig Abend nach der Scheidung, an das erste Fest ohne Mutter und Vater. Weihnachten ist das Fest, an dem wir zurückschauen, an dem wir unser jetziges Leben an unseren Idealen messen. Die Sehnsucht nach der Heiligen Familie überfällt an diesem Tag auch die coolsten Singles, die vielleicht mit der Kirche schon lange nichts mehr am Hut haben. An Weihnachten spüren wir, was eigentlich wichtig ist im Leben: Friede und Gerechtigkeit, Liebe und Geborgenheit, Demut und Respekt, Hoffnung und Vertrauen, Gemeinschaft. Diese Werte gilt es zu leben, im Kleinen wie im Großen. Am Ende dieses Jahres möchte ich Danke schön sagen. Allen, die sich für andere eingesetzt haben, Allen, die ehrenamtlich zum Wohl Aller beigetragen haben. Menschen, die anpacken dort, wo sie gebraucht werden und dann, wenn sie gebraucht werden bilden die Grundpfeiler unseres Zusammenlebens. Dank sage ich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung sowie den Mitgliedern des Stadtrats für ihren Einsatz im abgelaufenen Jahr. Die bevorstehenden Feiertage sollen Ihnen allen viel Freude und Zeit dafür bringen, sich wieder auf das Wesentliche zu besinnen und Kraft für das neue Jahr zu tanken. Das wünsche ich Ihnen von Herzen. Ihre Christiane Meyer 1. Bürgermeisterin Ebermannstadt INHALT S. 2 > Kontakte S. 4 > Verwaltungsgemeinschaft S. 6 > Stadt Ebermannstadt S. 22 > Gemeinde Unterleinleiter S. 31 > Kirche S. 33 > Kindergarten, Schule und Bildung S. 34 > Vereine und Verbände S. 40 > Vermischtes S. 41 > Veranstaltungen und Termine Mitteilungsblatt l Weihnachten

4 WEIHNACHTSGRUSS Es gibt so wunderweiße Nächte, drin alle Dinge Silber sind. Da schimmert mancher Stern so lind, als ob er fromme Hirten brächte zu einem neuen Jesuskind. Rainer Maria Rilke Liebe Bürgerinnen und Bürger, Weihnachten zählt zu den schönsten Zeiten des Jahres. Nicht nur wir können uns entspannen und zur Ruhe kommen, besonders auch für unsere Kinder ist es eine Zeit des Glücks, der Geborgenheit und Zufriedenheit. Ihnen gehört die Zukunft und für sie soll unsere Heimat weiterhin so lebenswert bleiben wie bisher. Dem demographischen Wandel zum Trotz und dank Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, werden in Unterleinleiter wieder mehr Kinder geboren. Um sicherzustellen, dass unser Dorf auch der nachfolgenden Generation die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Leben bietet, wird momentan unsere Grundschule saniert und die Kindertagesstätte erweitert. Auch im kommenden Jahr wird die Gemeindepolitik an Miteinander und Zukunftsfähigkeit ausgerichtet sein. Besonders möchten der Gemeinderat und ich an dieser Stelle all denen danken, die unsere Gemeinde durch ihr ehrenamtliches Engagement in Vereinen und Institutionen bereichert haben. Die Veranstaltungen, die sie organisieren und durchführen, lassen unsere Traditionen weiterleben und unsere Dorfgemeinschaft zusammenwachsen. Auch im kommenden Jahr sind wir auf Ihre Mitarbeit und Einsatzbereitschaft angewiesen. Jeder freiwillige Helfer, der sich in die Gemeinschaft einbringen möchte, ist willkommen. Ihnen und Ihren Familien wünschen der Gemeinderat und ich ein besinnliches Fest und ein glückseliges neues Jahr. Gerhard Riediger, Bürgermeister SPRECHTAG DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG Sprechtag im Landratsamt Ebermannstadt, Oberes Tor 1, Raum B 108: von Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache mit der VG Ebermannstadt, Tel ) AUS DEM FUNDBÜRO Es wurde im letzten Monat u. a. abgegeben: Mountainbike, Geldbeutel, Roller, Handy, Scheckkarte Wenn Sie etwas verloren haben, lohnt sich der Weg zum Fundbüro. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit unserem Bürgerbüro auf. FEUERWERKSKÖRPER Die fröhliche Silvester-Knallerei hat, wie sich alljährlich zeigt, auch ihre Schattenseiten. Viele Brand- und Augenverletzungen durch leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern sind seit Jahren die verheerende Bilanz am Neujahrsmorgen. Folgendes sollte beachtet werden: - Gebrauchsanweisung durchlesen und genau beachten - Knallkörper sicher aufbewahren, vor allem von Kindern und Unbefugten fernhalten - gezündete Feuerwerkskörper nie auf Personen oder in die Nähe von brennbaren Gegenständen werfen, auch nicht vor fahrende Autos oder Zweiradfahrer - gezündete, nicht explodierte Feuerwerkskörper nicht anfassen sondern mit Wasser benetzen Abschließend weisen wir darauf hin, dass Feuerwerkskörper von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden dürfen. VERKEHRSSICHERHEIT AUF WINTERLICHEN STRASSEN UND WEGEN WINTERZEIT IST STREUZEIT Der bevorstehende Winter gibt Veranlassung, wieder an die Räum- und Streupflicht zu erinnern. Anlieger an öffentlichen Straßen und Gehwegen haben die Gehbahnen (das ist ein etwa 1 m breiter Streifen auf der Fahrbahn, wenn ein Gehweg fehlt) bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis in sicherem Zustand zu erhalten. Zu diesem Zweck haben sie während der üblichen Verkehrszeiten von 6.45 Uhr bis Uhr täglich die Gehbahnen so weit wie möglich von Schnee oder Eis freizumachen, bei Schnee oder Glatteis die Gehbahnen mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, ausreichend zu bestreuen, sobald dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Nur bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Salz zulässig. Kommen Sie deshalb Ihrer Verpflichtung schon alleine im Interesse Ihrer Mitbürger gewissenhaft nach. In diesem Zusammenhang werden die Autohalter gebeten, ihren fahrbaren Untersatz nach Möglichkeit außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen abzustellen. Die meist engen Straßen und Gassen erfordern für unsere Fahrer über Stunden hinweg bei winterlicher Kälte ganz besondere Aufmerksamkeit und auch Geschicklichkeit. Die Straßen sind umso eher schnee- und eisfrei, je weniger PKW s geparkt werden. Garagenein- und ausfahrten, die durch den Schneepflug zugeschoben werden, können aus begreiflichen Gründen nicht vom Winterdienst freigeschaufelt werden, so ärgerlich dies für Sie auch sein mag. Die Schneeräum- und Streukommandos haben schon allein aus haftungsrechtlichen Gründen genaue Anweisungen wann, wo und womit zu räumen und zu streuen ist. Legen Sie deshalb selbst mit Hand an, wenn Sie nicht mehr weiterkommen. Rüsten Sie rechtzeitig Ihr Auto winterlich aus (Schneeketten, Sand und Schaufel im Kofferraum) und stellen Sie sich vor allem auf winterliche Fahrweise ein. Mit viel Gas erreicht man gar nichts oder nur wenig, gleiches gilt auch für die Bremse. Gefühlvolles Fahren ist gefragt! Passen Sie Ihre Fahrweise den winterlichen Verhältnissen an. 4 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

5 GEMEINSAM FÜR DIE ZUKUNFT DES LANDLEBENS: DIE ILE FRÄNKISCHE SCHWEIZ AKTIV Siedlungsentwicklung, Nahversorgung, Tourismus, medizinische Versorgung und mehr - zwölf Gemeinden arbeiten zum Wohle der Region gemeinsam an Themen rund um die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) und versuchen dabei, alle Akteure der Region zusammenzubringen. Nach dem Motto Gemeinsam sind wir stärker gründeten die Gemeinden Ebermannstadt, Gößweinstein, Kirchehrenbach, Kunreuth, Leutenbach, Pinzberg, Pretzfeld, Unterleinleiter, Waischenfeld, Weilersbach, Wiesenthau und Wiesenttal zu Beginn des Jahres die ILE Fränkische Schweiz aktiv. Beim Auftakttreffen der Gemeinderäte im Juli wurden die Stärken und Schwächen einer jeden Gemeinde offen angesprochen. Wo kommen wir her? Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? Diese Fragen galt es, zu beantworten um sich auf künftige Anforderungen vorzubereiten. Die ILE Fränkische Schweiz aktiv ist nicht die erste ihrer Art. Viele Gemeinden, die wirtschaftlich oder räumlich zusammenhängen, entschließen sich dazu, das Kirchturmdenken aufzugeben, um gemeinsam ihre Region weiterzuentwickeln. Die Idee dahinter: Nachdem regionale Stärken und Schwächen analysiert werden, definiert man Handlungsansätze und Entwicklungsziele für die Region. Die konkreten Maßnahmen und Projekte werden dann gemeinsam mit der Bevölkerung und anderen Akteuren umgesetzt. Denn ILE kann nur gelingen, wenn der Prozess von den Menschen vor Ort mitgetragen wird. Besonders wichtig ist den zwölf Mitgliedsgemeinden also die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in der Region. Beim Allianz-Café in Pretzfeld im Oktober wurde ihnen die Möglichkeit geboten, sich aktiv in die Gestaltung der Zukunft ihrer Region einzubringen. So hatten beispielsweise Schüler des Gymnasiums Fränkische Schweiz einen Fragebogen entwickelt, der an Schüler aus der Region gerichtet war. Dabei ging es darum, herauszufinden, wie zufrieden die Jugend mit den Angeboten in der Region ist und ob sie sich eine Zukunft in der Heimat aufbauen wollen. Auch Ideen zu Themen wie Verkehr, Tourismus, Siedlungs- und Innenentwicklung, Wirtschaft und Gewerbe wurden gesammelt und diskutiert. Die städtebauliche Entwicklung der Mitgliedsgemeinden voranzutreiben, ist ein weiteres zentrales Anliegen der ILE Fränkische Schweiz aktiv. Grundlage für die Handlungsansätze stellt hier der Vitalitätscheck dar. Auf Basis einer Datenbank werden Bedarf und Potentiale für die Entwicklung im Stadtgebiet ausgearbeitet, um z. B. einen Bebauungsplan aufstellen zu können. Somit können die Gemeinden tagaktuell prüfen, welche Entwicklungsmöglichkeiten sie haben. Ein weiterer Bereich mit dem sich die ILE Fränkische Schweiz aktiv beschäftigt, ist es, stärker und effizienter im touristischen Bereich zusammenzuarbeiten. Bei einer gemeinsamen Exkursion in die Schwäbische Alb könnten sich die ILE-Mitgliedsgemeinden einen Überblick darüber verschaffen, wie ähnliche Regionen in diesem Bereich tätig sind. Dabei besuchten sie unter anderem das Biosphärezentrum Schwäbische Alb und das Zentrum für Natur, Umwelt und Tourismus in Münsingen. Bei einer Klausurtagung der 12 Bürgermeister im November ging es darum, den aktuellen Planungsstand zu diskutieren, Ergebnisse vorzustellen und die Eindrücke aus den bisherigen Aktivitäten auszuwerten. Differenzen und Konflikte wurden dabei ebenso angesprochen wie Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten. Dadurch konnten Prioritäten herausgearbeitet und eine Agenda 2030 erstellt werden. Die ILE Fränkische Schweiz aktiv wird damit auch weiterhin für die Zukunft unserer Region eintreten. Mitteilungsblatt l Weihnachten

6 JAHRESRÜCKBLICK DER STADTWERKE EBERMANNSTADT Am Ende des Kalenderjahres möchten wir mit Ihnen auf unsere wichtigsten Geschäftsereignisse 2017 zurückblicken: Januar 2017 Wassertausch läuft Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe und die Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH tauschen gegenseitig Trinkwasser aus. Die Verbindung der beiden Wassernetze entstand zwischen einem Schacht des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe in Wohlmuthshüll und dem Hochbehälter Debert in Ebermannstadt. Ende September 2015 wurde der Kooperationsvertrag unterschrieben und die interkommunale Kooperation zum Bau einer Verbundleitung besiegelt. Nach Abschluss des erfolgreichen Testbetriebs konnte im Januar 2017 die Verbindungsleitung ihrer bestimmungsmäßigen Nutzung übergeben werden. Die Verbundleitung dient der Verbesserung beider Wasserversorgungsunternehmen, denn über diese Leitung können die Wasserversorger im Bedarfsfall gegenseitig Trinkwasser austauschen. Auf einer Strecke von 2080 Metern, davon 300 Meter im Steilhang, erfolgte die Leitungsverlegung des Notverbundes im teils unwegsamen Gelände. Im Hochbehälter Debert der Stadtwerke wurde ein neues Überhebepumpwerk mit zwei Kreiselpumpen eingebaut. Um die Verweildauer des Wassers in der Verbindungsleitung zu minimieren, wird über diese täglich Wasser geliefert. Im Normalbetrieb ergibt sich so eine jährliche Durchflussmenge von rund Kubikmetern Wasser. Acht Monate liefern die Stadtwerke Trinkwasser an die Wiesentgruppe, die verbleibenden vier Monate wird Wasser der Wiesentgruppe nach Ebermannstadt geliefert. Obwohl die Endabrechnung noch nicht vorliegt, steht bereits heute fest, dass die veranschlagten Baukosten von 1,3 Millionen Euro unterschritten wurden. Dies ist ein Beleg für die vorbildliche Planung des Zweckverbandes der Wiesentgruppe. Der Staat bezuschusst die Maßnahme mit Euro. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann, Vorsitzender des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe, hat in den Stadtwerken Ebermannstadt einen kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Partner gefunden. Die Schaffung eines zweiten Standbeins ist ein wichtigen Beitrag zum Erhalt der Eigenständigkeit der Wiesentgruppe, so Zimmermann. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Ebermannstadt, Jürgen Fiedler, bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und freut sich über die gute partnerschaftliche Geschäftsbeziehung. Michael Richter vom Wasserwirtschaftsamt Kronach lobt die vorbildliche Zusammenarbeit der beiden Wasserversorger zur Sicherung einer zuverlässigen Trinkwasserversorgung der Bürger. März 2017 Führung durch den Hochbehälter I der Wasserversorgung Ebermannstadt Zum diesjährigen Tag des Wassers, der alljährlich am 22. März begangen wird, stellten die Stadtwerke Ebermannstadt am 25. März 2017 den im Jahr 2016 neu in Betrieb genommenen Hochbehälter I der Bevölkerung vor. Nach einer kurzen Begrüßung fanden Führungen durch den Hochbehälter statt. Anschließend gab es die Möglichkeit, sich bei einem kleinen Imbiss zu stärken oder bei Fachgesprächen das Thema Wasser weiter zu vertiefen. Der neue Trinkwasserspeicher konnte bereits im Februar 2016 nach knapp zwölfmonatiger Bauzeit ans Netz gehen. Das neue Bauwerk ersetzt den Anfang der zwanziger Jahre errichteten Hochbehälter und wurde an etwa gleicher Stelle zwischen der Altweiherstraße und der Firma Kennametal errichtet. In den letzten Jahrzehnten ist der Wasserverbrauch durch den Zubau von Gebäuden und durch die Ansiedlung der Molkerei erheblich gestiegen. Im Zuge der Erneuerung des Hochbehälters erfolgte daher auch eine Kapazitätserweiterung von 150 auf 500 Kubikmeter Wasser. Hochbehälter Debert: Pumpen zur Wasserförderung nach Wohlmuthshüll 6 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

7 Juni 2017 Schautag für Elektrofahrzeuge Am Sonntag, 18. Juni 2017, fand auf dem Betriebsgelände der Stadtwerke ein Informationstag rund um das Thema Elektromobilität statt. Diese Gelegenheit nutzten Landrat Dr. Ulm und Bürgermeisterin Meyer zur Eröffnung der bayerischen Klimawoche. Dazu gab es auch einen Vortrag des Klimaschutzmanagers Dominik Bigge mit dem Thema Fährt die Zukunft elektrisch? und einen Treffpunkt für E-Mobilisten. Die Besucher hatten Gelegenheit, sich bei einer Ausstellung über die Technik von Elektroautos, -rollern und -fahrrädern zu informieren. Abgerundet wurde der Schautag durch eine Autogrammstunde und eine Vorführung des Weltmeisters im 1er Kunstradfahren Lukas Kohl. August 2017 Graffitikunst am Trafohäuschen Die beiden Graffitisprayer Basti Lohmaier und Manuel Dietsch verschönerten im Rahmen des ersten Ebermannstädter Kunst- Festivals unter anderem auch die Trafostation in der Altweiherstraße und zwei weitere Gasdruckregelstationen der Stadtwerke. Die Künstler erhielten hierbei finanzielle und materielle Unterstützung durch die Stadtwerke, hatten aber in der künstlerischen Gestaltung freie Hand. Ähnlich wie bei der Ramstertalbrücke haben die beiden Grafiker versucht, ein Thema passend zu Ebermannstadt zu finden. Da die Trafostation in der Nähe des Schulzentrum steht, wurde die eine Seite mit Schulranzen tragenden Comicfiguren bemalt. Die anderen Seiten wurden mit Motiven aus dem Stadtwappen und markanten Gebäuden der Stadt gestaltet. Juli 2017 Alte Quelle wurde neu Die sogenannte Alte Quelle in der Altweiherstraße in Ebermannstadt ist die Älteste von fünf Quellen, die gemeinsam mit weiteren Brunnen Ebermannstadt und Umgebung mit Trinkwasser versorgt. Aufgrund ihres Alters und der längst weiter entwickelten Technik wurde sie einer Generalsanierung unterzogen. Die Stadtwerke Ebermannstadt sanierten die Älteste ihrer fünf zur Wasserversorgung genutzten Quellen. Die Alte Quelle in der Altweiherstraße ist der Ursprung der Wasserversorgung des Ortsteils Breitenbach und Ebermannstadt und wurde im Jahr 1923 gefasst. Aufgrund der langen Betriebszeit wurde die Quelle auf den neusten Stand der Technik gebracht. Es waren enorme Tiefbauarbeiten durchzuführen, um den Schutz des guten Trinkwassers zu gewährleisten. Einbau des Quellsammelschachtes September 2017 Ehrung verdienter Mitarbeiter Geschäftsführer Jürgen Fiedler ehrte Harald Herbach und Markus Striegel für ihre 40- bzw. 25jährige Dienstzeit. Harald Herbach begann seine Laufbahn im Öffentlichen Dienst beim Bundesgrenzschutz. Es schlossen sich Jahre der Weiterbildung zum Wassermeister und beruflicher Erfahrung bei den Stadtwerken München an. Seit 1. Oktober 1989 leitet er bei den Stadtwerken Ebermannstadt die Wasserversorgung, das EbserMare und die Gasversorgung. Mitteilungsblatt l Weihnachten

8 Zudem ist er der Vorsitzende der Wassernachbarschaft im Landkreis Forchheim. Markus Striegel kam nach seiner Ausbildung und innerbetrieblichen Kursen bei der EVO mit den besten Voraussetzungen als Elektromonteur zu den Stadtwerken. Er ist ein sehr vielseitiger, zuverlässiger und allseits geschätzter Kollege, der stets zur Stelle ist, wenn er gebraucht wird. Als Allrounder ist er außerdem oft als Baggerfahrer im Einsatz. Fiedler zollte Herbach und Striegel unter dem Beifall der Kollegen sowie der Ehegattinnen der Jubilare seine große Wertschätzung und seinen Dank. Für ihn sind langjährige Mitarbeiter Wissens- und Erfahrungsträger und als Außendienstler zudem ein wichtiges Bindeglied zu den Kunden. Oktober 2017 Smarter tanken Errichtung neuer Stromladesäulen Die Stadtwerke Ebermannstadt bauen die öffentliche Ladeinfrastruktur mithilfe der Bundesförderung weiter aus. Da Ladesäulen bisher nicht wirtschaftlich betrieben werden können, hat die Bundesregierung ein Förderprogramm aufgelegt. Die Stadtwerke Ebermannstadt nutzten diese Gelegenheit und beantragten gemeinsam mit Kommunen und privaten Grundstückseigentümern Anfang März eine Förderung für acht Ladesäulen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat nun eine Förderzusage für alle beantragten Ladesäulen erteilt. Die Stadtwerke Ebermannstadt und ihre Partner freuen sich, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter voranschreitet. Zumindest ein Teil der Ladesäulen soll noch im laufenden Jahr aufgestellt werden, die übrigen im Jahr Wir bringen grünen Strom auf die Straße, so Jürgen Fiedler, Geschäftsführer der Stadtwerke Ebermannstadt. Unsere neuen 22 kw-ladesäulen stehen im öffentlichen Raum und können rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche genutzt werden. Der Strom der Ladesäulen ist zu 100 % regenerativ erzeugter Ökostrom. Die Stadtwerke Ebermannstadt zählen mit der Aufstellung der ersten Ladesäule im Jahr 2010 zu den Pionieren der Elektromobilität. Neben dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur informieren die Stadtwerke Ebermannstadt Bürger und Gewerbetreibende in Vorträgen, Einzelberatungen und Schautagen über die umweltfreundliche und zukunftsweisende Elektromobilität. Ein Großteil der Ladevorgänge findet zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Auch hier stehen die Stadtwerke Ebermannstadt mit Rat und Tat zur Seite. November 2017 Brunnenschacht schwebte ein Die Stadtwerke Ebermannstadt sanierten den Brunnenschacht des im Jahre 1963 gebohrten Brunnen III. Die Maßnahme war notwendig geworden, um den Brunnen auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Der alte betonierte Schacht wurde abgerissen und durch einen fünf Tonnen schweren Schacht aus Kunststoff ersetzt. Zudem wurden die elektrische Anschlussleitung und die Steuerung erneuert. Der Zugang zum Brunnenschacht wurde wieder durch einen Erdhügel an das bestehende Gelände angepasst, wodurch ein höherer Schutz gegen Hochwasser gewährleistet wird. Das hier geförderte Trinkwasser steht somit noch vielen Generationen zur Verfügung stehen. Der Brunnen III ist einer von zwei Brunnen der Stadtwerke Ebermannstadt, die zur Wasserversorgung von Ebermannstadt genutzt werden. Mit dem Flachbrunnen wird Reinwasser gefördert und ohne Aufbereitung und Chlorung den Kunden zur Verfügung gestellt. Aus dem Brunnen III werden jährlich zirka Kubikmeter Wasser entnommen. Die Gesamtförderung aller Brunnen und Quellen der Stadtwerke beträgt jährlich rund Kubikmeter Trinkwasser. 8 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

9 Dezember 2017 Neuer Saugbehälter für Brunnen III Der betonierte Saugbehälter im Maschinenhaus der Stadtwerke wurde aufgrund seines Alters sanierungsbedürftig und nun komplett mit Edelstahlplatten ausgekleidet Dabei wurden einige Veränderungen vorgenommen, zum Beispiel wurde der Zustieg über die Wasseroberfläche verschlossen. Zu Reinigungsund Inspektionsarbeiten erfolgt der Zugang nun ebenerdig über eine Drucktür im Keller des Pumpenhauses. Im Zuge der Modernisierung wurde auch die Anlagensteuerung erneuert. Der Brunnen III fördert das Trinkwasser in den Saugbehälter mit einem Volumen von ca. 100 Kubikmeter Wasser. Er dient als Zwischenspeicher. Vom Saugbehälter aus wird das Trinkwasser weiter in den Hochbehälter II gepumpt und in das Ortsnetz verteilt. Neue Trafostation in Gößweinstein Mit der Errichtung einer neuen Trafostation schafften die Stadtwerke die infrastrukturelle Voraussetzung für den Neubau des BRK-Gebäudes in Gößweinstein. Durch den neuen Gebäudekomplex ergab sich eine erhöhte Leistungsanforderung an das Stromnetz, die nun durch die zusätzliche Einspeisung über die neue Station sichergestellt wurde. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch die Versorgungssicherheit im umliegenden Gebiet. Einschweißen der Edelstahlbleche Stadtwerke Ebermannstadt Versorgungsbetriebe GmbH HEIMATMUSEUM EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Dr. Manfred Franze, Webseite: Das Heimatmuseum zeigt noch bis 7. Januar 2018 in seiner 41. Sonderausstellung Weihnachtskrippen von Reinhold Ott unter dem Titel: Kommt und seht der Heiland ist geboren! Alle 45 Krippen sind Unikate. Ott verwendet nur Holz für den Bau seiner Krippen, wobei in seiner reichhaltigen Sammlung auch viele umgearbeitete Wurzelstöcke zu sehen sind. Gelernt hat er bei dem Hirschaider Krippenbaumeister Horst Wende. Seitdem hat Ott seine Krippen in vielen Ausstellungen gezeigt in Bamberg ebenso wie in Straubing oder Hollfeld und ringsum in den Orten um Heiligenstadt. Für ihn sind fränkische wie auch alpenländische Krippen heimatlich. Deshalb stehen fränkische Ensembles neben originalgetreuen Abbildungen von Tiroler Bauernhäusern. Eine Krippe z.b. ist maßstabsgetreu einem Berghof in Villanders/Südtirol nachempfunden, den er im Urlaub fotografiert hat. Im ersten Ausstellungsraum sind auch mehrere orientalische und eine afrikanische Krippe zu sehen. Auch hier fasziniert, in welcher Stimmigkeit Reinhold Ott die Weihnachtsgeschichte landschaftlich umsetzt. Das Heimatmuseum ist sonntags und feiertags mit Ausnahme von Heiligabend und Silvester von 14:00 bis 17:00 Uhr und mittwochs von 15:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Vorankündigung: Ab 4. März 2018 zeigt das Heimatmuseum die Ausstellung Von Armbrust bist Zwistel Waffen von A bis Z, die wir vom Historischen Verein Bamberg übernehmen. Da sich 2018 der Beginn des Dreißigjährigen Kriegs zum 400. Male jährt, suchen wir Gegenstände aus dieser Zeit , um damit die Ausstellung anzureichern. Falls Sie Gegenstände, Urkunden, Dokumente u.ä. besitzen, würden wir sie gerne für diese Ausstellung ausleihen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Bernhard Lies (50662) in der Stadtverwaltung, bei Frau Angela Theiler im Verkehrsbüro (50640) oder bei Herrn Dr. Manfred Franze (1055). Mitteilungsblatt l Weihnachten

10 VERANSTALTUNGSTERMINE STADT EBERMANNSTADT 2018 Januar Dreikönigsschwimmen des Tauschsportclubs Ebermannstadt in der Wiesent. Start am Ebser- Mare Rothenbühl Prunksitzung des Elferrats, Stadthalle EBS. Buntes Showprogramm mit anschließender Tanzmusik Seniorennachmittag Elferrat, Stadthalle EBS Festakt 50 Jahre Musikschule Ebermannstadt, Aula Mittelschule Jahreshauptversammlung der FFW Moggast Schlachtschüssel, Bürgerverein Breitenbach, Feuerwehrhaus Vortrag: Auf zum nächsten Kontinent - Mit dem Fahrrad von Ebermannstadt nach Tanger, Jürgen Pöhlmann. TSV Sportgaststätte SV Moggast - Hallenmasters, Stadthalle EBS Jubiläumskonzert 50 Jahre Musikschule EBS, Aula Mittelschule FSV Ebermannstadt: Winterwanderung Vom Kälberberg zur Friesener Warte. Treff: Parkpl. Oberes Tor, Fahrgem Schlachtschüssel im Schützenhaus, Schützengesellschaft EBS Kinderfasching, Elferrat, Aula der Grund- und Mittelschule U18 Faschingsparty, Elferrat. Aula der Grundund Mittelschule Familiennachmittag in der KiTa St. Marien Jahresmitgliederversammlung, FSV Ebermannstadt, Resengörg Figurenthater: Mascha und der Bär, Pfarrzentrum St. Nikolaus Februar Vortrag: Die Grafschaften von Kent und Sussex, Resengörgsaal, Kulturkreis EBS FFW Neuses-Poxstall, Jahreshauptversammlung Großer EBSer Faschingsball, Elferrat. Stadthalle Ebermannstadt SKE - Faschingstreiben und Haxenessen bei Annette. Haxen bestellen unter Tel Vortrag: Südindien - Impressionen einer spirituellen Reise, Helmut Hof, Resengörgsaal. KK EBS Weiberfasching mit Live-Musik, Wiesent-Garten FSV Ebermannstadt: Skifreizeit in Tufles, 1. Gruppe Faschingsumzug des Elferrats Großes Faschingsscheunenfest, Wiesent-Garten FSV Ebermannstadt: Skifreizeit in Habischried/ Bischofsmais, 2. Gr REWE-Junior-Cup, TSV EBS, Stadthalle EBS Vortrag: Smarthome, Dominic Bigge, Resengörgsaal, KK EBS Schafkopfrennen im Schützenhaus, Schützengesellschaft EBS Pfarrgemeinderatswahlen, Pfarrzentrum St. Nikolaus März SKE-Generalvers. im Haus des guten Hirten Ausstellungseröffnung im Heimatmuse um Ebermannstadt: Von Armbrust bis Zwistel FSV-Donnerstagswanderung: Wandern ober halb der Burg Pottenstein. Treff: Parkpl. Oberes Tor, Fahrgem Vortrag: Ebermannstadt im 30jährigen Krieg, Lutz Wagner, Resengörgsaal, Kulturkreis EBS FSV Ebermannstadt: Aktion saubere Landschaft Jahrmarkt und verkaufsoffener Sonntag von bis Uhr Konzert: Una notte italiana, Corinna Schreiter (Sopran) und Stefan Grasse (Gitarre), Emmauskirche. KK in Kooperation mit Kirchenmusik an St. Johannis. KVV bei der Touristinfo Vortrag: Entdecke den Balkan, Edgar Krapp. Resengörgsaal, KK EBS Ostereiermarkt im Pfarrzentrum St. Nikolaus Vortrag Spuren deutscher Geschichte in Nami bia, Peter Spätling, Resengörgsaal, KK EBS Das große Frühlingskonzert Musikverein Kirchehrenbach, Stadthalle Beginn Sommerzeit Osterbrunnenschmücken am Markt- und Kapellenplatz, FSV Ebermannstadt Kreuzweg von der Erlachkapelle zur offenen Kreuzbergkapelle Kreuzweg, Pfarrkirche St. Nikolaus Karfreitagsliturgie und um 18 Uhr die Sieben Worte Jesu am Kreuz Osterbrunnenrundfahrt zu den schönsten Osterbrunnen der Fränkischen Schweiz. Anmeldung Tel Geführte Radtour für sportliche Fahrer: Osterbrunnentour über Egloffstein und Gräfenberg, ca. 60 Km Osternachtsfeier Kirche St. Nikolaus April Osternacht mit Abendmahl, anschl. Osterfrühstück, ev. Emmauskirche FSV Ebermannstadt: Emmausgang Von Kirchahorn zur Klaussteinkapelle Ebermannstädter Stadtepisoden - Eine Stadtführung der besonderen Art. Treff: Marienkapelle, Kosten 10,00 /Person Jahrmarkt Kommunion, Kirche St. Nikolaus FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung Mitgliederversammlung KK Ebermannstadt e.v Vortrag: Ebermannstädter Heilpraktiker stellen sich vor. Resengörgsaal, Kulturkreis EBS Exkursion: Hülen / Hüllen mit Prof. Dr. Schirmer, Kulturkreis EBS Kabarett & Comedy: Bembers, Best of: Mit alles und Schaf, Stadthalle EBS. TSV EBS, Karten bei Geck Fliesenmarkt, Tel Tag der offenen Tür der Musikschule Ebermannstadt, Grund- und Mittelschule mit Festgottesdienst um Uhr 10 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

11 Geführte Radtour für sportliche Fahrer zum Start in den Frühling nach Hersbruck Kulturkreis, Wegewarte - Lesung mit musikalischer Umrahmung, Prof. Dr. Schirmer, Wiesent- Garten. Eintritt frei, Spenden willkommen Jahreshauptversammlung Elferrat OLC Gliderrace, ein Segelflugwettbewerb hautnah miterleben und Training der deutschen Nationalmannschaft im Segelflugwettbewerb, Flugplatz Feuerstein Kurrende Chor aus Bad Düben mit Liedern aus der Zeit des 30jährigenKrieges. St. Nikolaus, KK und Kuratorium Mai Tag der offenen Tür der FFW Ebermannstadt Start in die Dampfbahnsaison der Museumsbahn Musikalische Eröffnung der Biergartensaison, Wiesent-Garten Drive In. Bet mit. Motorradgottesdienst auf Burg Feuerstein Live Musik am Vatertag mit dem Ebser Blech- Mix, Wiesent-Garten Kirchweih in Wohlmuthshüll FSV EBS: Jugenderlebnistag, Mühlenwanderung mit Besichtigung und Vorführung von der Waischenfelder Stadtmühle zur Rabenecker Mühle Geführte Radtour für sportliche Fahrer nach Zeil am Main Jahrmarkt Festgottesdienst zur Kirchweih in Rüssenbach FSV Ebermannstadt: Orchideenwanderung Der Kalkberg bei Weismain SKE - Jahresausflug (Näheres im Mitteilungsblatt) FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung FSV Ebermannstadt: KulturRadTour Berlin Festgottesdienst mit anschließender Fronleichnamsprozession Schützenfest mit Königsschießen Jazzfrühschoppen, Wiesent-Garten Juni Schützenfest mit Königsschießen Gottesdienst am Landratsamt mit Flurprozession Jahrmarkt Fußball WM in Russland FSV Ebermannstadt: Ganztageswanderung: Im Südzipfel der Haßberge Von Baunach zum Kreuzberg, Treff: Parkpl. Oberes Tor Kirchweih in Eschlipp Geführte Radtour für sportliche Fahrer nach Kulmbach Konfirmation, ev. Emmauskirche Historischer Markt im unteren Scheunenviertel Ebermannstädter Stadtepisoden - Eine Stadt führung der besonderen Art. Treff: Marienkapelle, Kosten 10,00 /Person Musik in der Stadt - 50 Jahre Musikschule EBS, am Marktplatz Kirchweih in Moggast Johannisfeuer Baumaufstellen und Betzenaustanzen Feierlicher Gottesdienst und Stephanusritt Kirchweih in Buckenreuth Longest Day Flying 2018, Flugplatz Feuerstein und Nachbarschaftsfliegen auf dem Feuerstein Fußwallfahrt nach Gößweinstein, um 8.00 Uhr Wallfahreramt in der Basilika FSV Ebermannstadt: Familienausflug Baumwipfelpfad Steigerwald Lehrerserenade 50 Jahre Musikschule EBS, Motto: locker, leicht serviert, im Wiesent-Garten Juli Familiengottesdienst mit Abendmahl, anschließend Gemeindefest, ev. Emmauskirche Kabarett & Comedy: Urban Priol - gesternheutemorgen, Comedyzelt Gasseldorf, Karten bei Geck Fliesenmarkt, Tel , Kirchweih in Gasseldorf Ausstellungseröffnung Heimatmuseum und Sommerfest unterem Nussbaum. Hartmut Klinge Papierkunst FSV Ebermannstadt: Main-Radtour von Veitshöchheim nach Marktheidenfeld DFS - Bahnhofsfest am Bahnhof Ebermannstadt Sommerfest am Rathaus Jahrmarkt Geführte Radtour f. sportliche Fahrer nach Auerbach Sommerkonzert Musik- und Gesangverein Ebermannstadt, Aula der Grund- und Mittelschule FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung Pfarrfest, im Pfarrzentrum St. Nikolaus SKE - Haxenessen um Café Bellini. Beginn mit Kaffee und Kuchen. Haxen von 17 bis 19 Uhr Fränkischer Theatersommer: Ich hab zu viel Angst vor meiner Frau, Otto-Reutter-Abend, Unteres Scheunenviertel Kirchweih in Niedermirsberg Höppl Fest in Burggaillenreuth FSV Ebermannstadt: Lerne deine Heimat kennen - Besichtigung und Führung durch Schloss Freienfels Fränkischer Theatersommer: Heiße Zeiten, am Rathaus Backofenfest in Gasseldorf August DFS - Mit Volldampf in die Ferien, Feriensonderzüge Lichterserenade an der Wiesent, FFW Ebermannstadt Kirchweih in Neuses-Poxstall DFS - Mit Volldampf in die Ferien, Feriensonderzüge FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung Altstadtfest Jahrmarkt FSV Ebermannstadt: Gemeinsam unterwegs Deutscher Wandertag in Lippe-Detmold DFS - Mit Volldampf in die Ferien, Feriensonderzüge Backofenfest in Rüssenbach Geführte Radtour für sportliche Fahrer nach Bayreuth Mitteilungsblatt l Weihnachten

12 September FS-Marathon: Bambini- und Schülerläufe Abend der offenen Tür an der Sternwarte Feuerstein FS-Marathon mit autofreiem Sonntag B Ebermannstädter Kirchweih Jahrmarkt Floh- und Trödelmarkt der Kinder und Jugendlichen der Stadt FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung Kulturkreis, Jazz Trio Projekt mit Werner Treiber a. Schlagzeug, Tobias Kalisch am Kontrabass und Radoslaw Szarek am Marimbaphon Kabarett & Comedy: Michel Müller - Müller Nicht Shakespeare! Stadthalle EBS, TSV EBS, Karten bei Geck Fliesenmarkt, Oktober FSV Ebermannstadt: Bahnfahrt nach Iphofen Drive In. Bet mit. Motorradgottesdienst auf Burg Feuerstein SKE-Erntedank bei Fam. Gundi & Hermann Wiemann, Poxstall 16,bei Kaffee und Kuchen. Ab Uhr saure Knoblauch-Wurst u. Gyros Obsterlebnistag am Marktplatz, Gartenfreunde EBS FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung EBS SPIELT, Stadthalle Breitenbach Kirchweih Jahrmarkt Kulturkreis, Lotterkerle und Musketiere, Leben und Leiden im 30-jährigen Krieg, Szenen - Texte - Musik, mit Rainer Streng, Rolf Böhm, Carolin Ende Sommerzeit November FSV Ebermannstadt: Donnerstagswanderung Jahrmarkt KK, 20 Jahre Saxophonquartett Les Quatre The Best Of, Christine Schuh liest eigene Gedichte Vorweihnachtsmarkt in Wohlmuthshüll Ewige Anbetung Ebermannstadt Vorweihnachtsmarkt in Niedermirsberg Ewige Anbetung Niedermirsberg Ewige Anbetung Gasseldorf Dezember Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz Weihnachts- und Christbaummarkt in der Scheune, Familie Kormann, Zum Steig 2, Moggast SKE - Weihnachtsfeier im Haus des guten Hirten bei Kaffee und Christstollen, danach die Tombola Kulturkreis, Vorweihnachtliches Programm Dienst- und Jahreshauptversammlung FFW Burggaillenreuth Weihnachtskonzert Musik- und Gesangverein Ebermannstadt,Kirche St. Nikolaus Ab Ende März bis Anfang November jeden Samstag von 8.00 bis Uhr Bauernmarkt. Ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten (Dez. 2017) SITZUNGSDIENST , Uhr, Stadtrat , Uhr, Entwicklungs- und Bauausschuss Wegen Verlängerung der Ladungsfrist bitten wir die Baupläne mindestens 14 Tage vor einer Entwicklungs- und Bauausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Behandlung gewährleistet werden kann. Informationen zum Beginn und zur Tagesordnung finden Sie auf in der Rubrik Rathaus & Bürgerservice -> Stadtrat -> Bürgerinformationssystem ELFERRAT EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Roland Hofmann, Webseite: Unter dem Motto Ob Alt, ob Jung, ob Groß, ob Klein der Fasching soll für Alle sein haben der Elferrat und seine Garden in diesem Jahr wieder folgende Termine geplant: Prunksitzung Stadthalle EBS Karten gibt es ab dem in den beiden Banken, Sparkasse und Volksbank, in Ebermannstadt. Bei Kartenkäufen für Gruppen ab 5 Personen spendiert der Elferrat einen Gutschein für eine Flasche Sekt an der Prunksitzung Seniorennachmittag Stadthalle EBS Kinderfasching Grund- und Mittelschule EBS und erstmals: U18 Faschings-Party Grund- und Mittelschule EBS (NEU!!!) Erstmals findet in dieser Session ein Jugendfasching statt, der sich an die Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen richtet. Auch die Teenager wollen Fasching feiern, es gab aber bisher keine passende Veranstaltung für die, die für den Kinderfasching schon zu alt und für den Großen Ebser Faschingsball noch zu jung sind Großer EBSer Faschingsball Stadthalle EBS Faschingsumzug Stadtgebiet EBS Alle Termine und weitere Infos unter: Für eventuelle Fragen, steht Ihnen der Elferrat jederzeit gerne zur Verfügung. SPORTLEREHRUNG Am Donnerstag, den , findet um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ebermannstadt die Ehrung der Sportler für das vergangene Sportjahr statt. Geehrt werden erfolgreiche Sportler des Jahres 2017, die z. B. ober- oder mittelfränkische Meister wurden oder sich auch sonst auf bayerischer Ebene an der Spitze behauptet haben. Bei den Einzelsportlern und Mannschaftssportarten wird dazu mindestens der Titel eines Bezirksmeisters gefordert. Ranglistenturniere zählen nicht. Die Vereine werden gebeten, ihre Meldungen bis spätestens Freitag, 5. Januar 2018 bei der Stadt Ebermannstadt, Herrn Lies, Mail: bernhard.lies@ebermannstadt.de einzureichen. 12 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

13 ABFALLKALENDER 2018 Den Abfallkalender für das Jahr 2018 finden Sie in der vom Landratsamt zugestellten Abfallfibel auf den Seiten 6 und 7. Außerdem können Sie sich die Termine im Internet unter lrafo.de unter der Rubrik Aufgabenbereiche -> Abfallwirtschaft -> Abfallwirtschaft Übersicht Aktuelles NEU! Individuelle Abfuhrtermine als Kalender fürs Handy als PDF-Datei herunterladen. FÜR EIN GUTES MITEINANDER Wir haben doch fast keine Flüchtlinge mehr! Diesen Satz höre ich in der letzten Zeit sehr oft. Und ich kann dem zustimmen. Flüchtlinge im Asylverfahren haben wir hier in unserer Stadt kaum noch, dafür aber viele als Flüchtlinge anerkannte Migranten, die hier nun eine Wohnung haben, arbeiten, in die Berufsschule gehen oder einen Deutschkurs besuchen. Die Kinder gehen in die Schule oder in den Kindergarten und sind glücklich, machen Fortschritte und kommen jeden Tag einen Schritt mehr in ein neues, gutes Leben. Sie sind Teil geworden und nehmen teil: an Kursen, an Begegnungsfesten, am Spielenachmittag, am Gottesdienst und dem Ferienprogramm. Und genau das ist es, was wir erreichen wollten. Ein Miteinander, offene Herzen und Arme sowie helfende Hände, die Orientierung geben. Von Herzen möchte ich heute Danke sagen. Danke an die Stadt und die Bürgermeisterin Christiane Meyer, das Flüchtlingsnetz EBS, die evangelische Kirchgemeinde, dem Kreisjugendring und vor allem den vielen ehrenamtlich helfenden Menschen. Wir haben hier eine wunderbare Zusammenarbeit, auf die ich mich verlassen kann. Und das ist es, was zählt. Ich wünsche Ihnen allen eine wunderbar gesegnete Weihnachtszeit und für das kommende Jahr Kraft, Zufriedenheit und viele schöne Begegnungen. Herzlichst, Ihre Diana Könitzer Migrationsberatung des Diakonischen Werkes Bamberg Forchheim FREIWILLIGE FEUERWEHR BURGGAILLENREUTH Einladung zur Dienst- und Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 29. Dezember 2017 findet um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Burggaillenreuth die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burggaillenreuth statt. Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin Tätigkeitsbericht des Kommandanten Ehrungen aktiver Mitglieder Grußworte Wünsche und Anträge Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen. gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burggaillenreuth statt. Tagesordnung: Begrüßung durch den 1. Vorstand Totengedenken Bericht des Vorstandes Bericht des Schriftführers Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Wünsche und Anträge Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung. gez. Martin Müller, 1. Vorstand FREIWILLIGE FEUERWEHR GASSELDORF Einladung zur Dienst- und Jahreshauptversammlung Am Freitag, findet um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Gasseldorf eine Dienstversammlung der FFW Gasseldorf statt. Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen. Tagesordnung Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin Tätigkeitsbericht des Kommandanten Grußworte Wünsche und Anträge Ebermannstadt, gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der FFW Gasseldorf statt. Tagesordnung Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden Jahresrückblick des 2. Vorsitzenden Kinderfeuerwehr Jahresrückblick Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Neuwahlen: a.) Wahl 1. Vorsitzender b.) Wahl Zeugwart 7. Ehrungen 8. Termine und Veranstaltungen Wünsche und Anträge Gasseldorf, gez. Klaus Burkard, 2. Vorsitzender gez. André Hoffmann, Kommandant FREIWILLIGE FEUERWEHR KANNDORF Am Samstag, um Uhr findet im Golfclubheim Messingschlager in Kanndorf eine Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kanndorf statt. Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen. Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin Tätigkeitsbericht des Kommandanten Grußworte Wünsche und Anträge Ebermannstadt, gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Mitteilungsblatt l Weihnachten

14 Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kanndorf statt. Tagesordnung: Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden Totengedenken Bericht der Schriftführerin Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer u. Entlastung der Vorstandschaft Wünsche und Anträge Kanndorf, gez. Wolf, 1. Vorsitzender FREIWILLIGE FEUERWEHR MOGGAST/WOLKENSTEIN Einladung zur Jahreshauptversammlung der FW Moggast / Wolkenstein Am Freitag, um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrhaus in Moggast die Dienstversammlung und im Anschluss daran die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Moggast / Wolkenstein statt, zu der wir herzlich einladen. Tagesordnung Dienstversammlung Begrüßung durch den 2. Bürgermeister Tätigkeitsbericht des Kommandanten Grußworte Ehrungen Wünsche und Anträge Jahreshauptversammlung Begrüßung durch den Vorstand Totengedenken Bericht des Vorstandes Bericht des Schriftführers Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der gesamten Vorstandschaft Ehrungen Wünsche und Anträge Danach gibt es für alle Teilnehmer ein Essen. Im Anschluss an die Sitzung findet bei Bedarf eine Uniform- Anprobe (Jacke / Hemd) statt. FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERMIRSBERG Dienst- und Jahreshauptversammlung Am Sonntag, den 21. Januar 2018 findet um Uhr die Dienst- und Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niedermirsberg im Feuerwehrgerätehaus statt. Tagesordnung der Dienstversammlung Eröffnung und Begrüßung durch die 1. Bürgermeisterin Christiane Meyer Tätigkeitsbericht des Kommandanten Tätigkeitsbericht Atemschutz Tätigkeitsbericht Jugend Tätigkeitsbericht Bambini Ehrungen Kommandantenwahl Grußworte Wünsche und Anträge Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden herzlich eingeladen. gez. Christiane Meyer, 1. Bürgermeisterin Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Niedermirsberg statt. Tagesordnung der Jahreshauptversammlung Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Totengedenken Bericht der Schriftführerin Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Ehrungen Umbesetzung/Wahl Vorstandschaft und Vergnügungsausschuss Wünsche und Anträge Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung. gez. Thomas Redel, 1. Vorsitzender Christbaumversteigerung Die Freiwillige Feuerwehr Niedermirsberg lädt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zur Christbaumversteigerung am Freitag, um Uhr ins Feuerwehrgerätehaus in Niedermirsberg ein. Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen! Wir wünschen allen Kameradinnen und Kameraden, allen Mitgliedern mit Familien sowie allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesegnetes, glückliches und friedvolles Weihnachtsfest! Zum Jahreswechsel einen Gutn Rutsch und für das neue Jahr viel Glück, Gesundheit und Gottes Segen! Aktiver Dienst und Vorstandschaft FF Niedermirsberg FREIWILLIGE FEUERWEHR NEUSES-POXSTALL Dienst- und Jahreshauptversammlung Am Samstag, den 3. Februar 2018 findet um Uhr im Feuerwehrhaus die Dienst- und Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neuses-Poxstall statt. Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin Tätigkeitsbericht des Kommandanten Neuwahlen des 1. und 2. Kommandanten Grußworte Wünsche und Anträge Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen. gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neuses- Poxstall statt. Tagesordnung: Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Totengedenken Bericht des Schriftführers Bericht des Kassiers 14 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

15 Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Neuwahlen der kompletten Vorstandschaft Wünsche und Anträge Hierzu ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung. gez. Cornelia Dorn, 1. Vorsitzende Wir wünschen allen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden, Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr Wir wünschen Euch: Besinnliche Lieder, manch liebes Wort, tiefe Sehnsucht, ein trauter Ort. Gedanken, die voll Liebe klingen und in allen Herzen schwingen. Der Geist der Weihnacht liegt in der Luft mit seinem zarten, lieblichen Duft. Wir wünschen Euch zur Weihnachtszeit Ruhe, Liebe und Fröhlichkeit! Auf diesem Weg auch noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr tatkräftig unterstützt haben. FREIWILLIGE FEUERWEHR RÜSSENBACH Am Sonntag, dem 28. Januar 2018 um Uhr, findet in der Gastwirtschaft Hack in Rüssenbach die Dienstversammlung der FFW Rüssenbach statt. Tagesordnung der Dienstversammlung Eröffnung durch die Bürgermeisterin Niederschrift zur Dienstversammlung vom Tätigkeitsbericht des Kommandanten Grußworte Wünsche und Anträge gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Jahresmitgliederversammlung der FFW Rüssenbach statt. Tagesordnung der Jahresmitgliederversammlung Begrüßung durch den Vorsitzenden Totengedenken Niederschrift zur Jahresmitgliederversammlung vom Bericht des Vorsitzenden Bericht des Schriftführers Bericht des Kassiers Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Neuwahl der Kassenprüfer Veranstaltungen 2018 Wünsche und Anträge gez. Christopher Götz, Vorsitzender Wir wünschen allen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest. Ihnen allen sagen wir ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung im abgelaufenen Jahr. Für das neue Jahr 2018 wünschen wir Gesundheit, Glück und viel Erfolg. Die Vorstandschaft FREIWILLIGE FEUERWEHR WOHLMUTHSHÜLL Einladung zur Dienst- und Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 05. Januar 2018 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Wohlmuthshüll die Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wohlmuthshüll statt. Hierzu werden alle Feuerwehrdienstleistenden eingeladen! Tagesordnung: Begrüßung durch die Bürgermeisterin Tätigkeitsbericht des Kommandanten Grußworte Wünsche und Anträge gez. Christiane Meyer, Bürgermeisterin Im Anschluss der oben genannten Dienstversammlung findet die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wohlmuthshüll statt. Hierzu werden alle Mitglieder herzlich eingeladen! Tagesordnung: Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Totengedenken Bericht des 1. Vorsitzenden Bericht des Schriftführers Bericht des Kassier Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Ehrungen Wünsche und Anträge gez. Markus Sponsel gez. Heinrich Sponsel 1.Vorsitzender 1.Kommandant 2. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEITRAGS- UND GEBÜHRENSATZUNG ZUR ENTWÄSSERUNGSSATZUNG (BGS EWS ) DER STADT EBERMANNSTADT VOM Aufgrund von Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Ebermannstadt vom Art Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 1,34 je cbm Abwasser. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Ebermannstadt, den Gez. Meyer Christiane, Erste Bürgermeisterin Genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG Beschluss Stadtrat vom Mitteilungsblatt l Weihnachten

16 SATZUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE ENTWÄSSERUNGS- EINRICHTUNG DER STADT EBERMANNSTADT (ENTWÄSSERUNGSSATZUNG EWS) VOM Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende Satzung: 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Stadt. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. 2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbau-berechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. 7. Grundstücksanschlüsse sind - bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. - bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts. 8. Grundstücksentwässerungsanlagen sind - bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks ( 9 Abs. 4). Ist entgegen 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - Bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. - Bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht. 9. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. 12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. 13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-) Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. 14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere 16 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

17 - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung, - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen, - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften, - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). 4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Stadt. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Die Stadt kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. 5 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadt innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Stadt die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. (6) Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. 6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Stadt einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 7 Sondervereinbarungen (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. 8 Grundstücksanschluss (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Stadt hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Stadt kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; 9 Abs. 2 und 6 sowie 10 bis 12 gelten entsprechend. (2) Die Stadt bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Soll der Grundstücksanschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geändert oder soll ein zweiter oder mehrere Grundstücksanschlüsse für ein Grundstück hergestellt werden, so kann die Stadt verlangen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden, und zwar auch für den im öffentlichen Straßengrund liegenden Teil des Grundstücksanschlusses. (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. Mitteilungsblatt l Weihnachten

18 9 Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Die Stadt kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die Stadt vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für die Stadt nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Stadt kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Stadt folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1.000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers, - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den bei der Stadt aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Stadt kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Die Stadt prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Stadt schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Stadt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei der Stadt; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Stadt Ausnahmen zulassen. 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat der Stadt den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. (2) Die Stadt ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Stadt die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die 18 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

19 Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Stadt freizulegen. (4) Soweit die Stadt die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Stadt die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die Stadt kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die Stadt schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Stadt dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. (5) Die Zustimmung nach 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Stadt befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (6) Liegt im Fall des 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Für Anlagen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Abstände entsprechend den Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung; ist dort nichts geregelt ist die Dichtheit wiederkehrend alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle zehn Jahre durch Druckprobe oder ein anderes gleichwertiges Verfahren nachzuweisen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen. Die Stadt kann verlangen, dass die Bestätigung über die Mängelfreiheit und über die Nachprüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden. (2) Für nach 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Stadt den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Stadt vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Stadt befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Stadt nicht selbst unterhält. Die Stadt kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Stadt aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch die Stadt neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Stadt. 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl, 2. infektiöse Stoffe, Medikamente, 3. radioaktive Stoffe, Mitteilungsblatt l Weihnachten

20 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel, 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, 6. Grund- und Quellwasser, 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme, 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind - unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; - Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Stadt in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, - das wärmer als +35 C ist, - das einen ph-wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln; das gilt nicht für Ölbrennwertkessel bis 200 kw, die mit schwefelarmem Heizöl EL betrieben werden, 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kw. (3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Abs. 3 hinaus kann die Stadt in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Stadt erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist. (5) Die Stadt kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Stadt kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. (6) Die Stadt kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Stadt eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kw in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und der Stadt über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger- Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Stadt und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Stadt sofort anzuzeigen. 16 Abscheider Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Stadt kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. 17 Untersuchung des Abwassers (1) Die Stadt kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Stadt auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des 15 fallen. (2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden. Die Stadt kann verlangen, dass die nach 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. 20 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

21 18 Haftung (1) Die Stadt haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Die Stadt haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Stadt für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. 19 Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Stadt zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. 20 Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Stadt zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungsund Überwachungsrechte bleiben unberührt. 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in 10 Abs. 1, 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, 15 Abs. 9, 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Stadt mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen 11 Abs. 3 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen 11 Abs. 4 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch die Stadt die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung der Stadt nach 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Stadt nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. 22 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Die Stadt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. 23 Inkrafttreten; Übergangsregelung (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom in der Fassung der 4. Satzungsänderung vom außer Kraft. Ebermannstadt, den gez. Meyer Christiane, Erste Bürgermeisterin Genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG Beschluss Stadtrat vom Mitteilungsblatt l Weihnachten

22 REGIONAL PRODUZIERT HEIMISCHE ERZEUGNISSE Inmitten von Unterleinleiter, am Dorfplatz, liegt unser vor drei Jahren genossenschaftlich gegründeter Dorfladen. Zwar steht Ladarer Dorfladen über dem Eingang. Das bedeutet aber keineswegs, dass er nur für die Einheimischen gedacht ist. Wir freuen uns weiterhin über jeden Kunden und Genossen aus Nah und Fern. Bei der Belieferung unseres Dorfladens haben wir uns nicht an einen Konzern gebunden. Somit sind wir frei für die Gestaltung unserer Angebote. Das Grundsortiment liefert uns die Lebensmittel- und Handelsgesellschaft GmbH, die sich in Franken auf die Bedürfnisse solcher Läden spezialisiert hat. Zweimal wöchentlich werden wir von ihnen mit Waren des täglichen Bedarfs versorgt. Obst und Gemüse kommt täglich frisch von Denschelmann und Wellein aus Bamberg. Darüber hinaus ist es uns sehr wichtig, regionale Produkte anbieten zu können. So finden Sie bei uns: Eier und Nudeln vom Hühnerhof Merz aus Oberzaunsbach Ziegenmilchprodukte, Eier, Milch und Bio-Joghurt vom Biohof Stähr aus Eggolsheim Biologische Brotaufstriche von den Beerenbauern aus Niedermirsberg Pretzfelder Säfte Laufer Wein Regionale Spirituosen und Biere Meerrettich von Franks Konserven GmbH aus Heroldsbach Mehl von der Nützel-Mühle in Draisendorf Drei-Spatzen-Bio-Produkte aus Adelsdorf Backwaren von der Bäckerei Büttner aus Heiligenstadt und der Bäckerei Löw aus Hagenbach Holzofenbrot von der Fam. Maid aus Niedermirsberg Wurst- und Fleischwaren von der Metzgerei Schatz aus Ebermannstadt Honig von der Imkerei Übelacker aus Unterleinleiter Frischen Fisch von der Thoosmühle Für weitere Produktanregungen und Wünsche sind wir natürlich stets offen. Weiterhin können in unserem Laden kleingewerbliche Produkte von unseren Bürgern angeboten werden. Gerne helfen wir, die bei uns gekauften Waren bis zu Ihrem Auto zu tragen. Zukünftig möchten wir einen Lieferservice für die Kunden anbieten, denen der Weg zum Einkaufen nicht mehr so leichtfällt. Der Ladarer Dorfladen ist in unserem Dorf zu einem beliebten Treffpunkt für Alt und Jung geworden. Insbesondere die Kaffeeecke, sowie die Bänke und Tische vor dem Dorfladen werden hierfür gerne genutzt. Neben den Festangestellten sind wir natürlich auch auf die Dienste vieler ehrenamtlicher Helfer angewiesen, ohne die unser Unternehmen nicht lebensfähig wäre. Über jede Mithilfe in unserem Team und über neue Mitglieder in der Genossenschaft würden wir uns sehr freuen. Auf Ihren Besuch freut sich der Ladarer Dorfladen. 22 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

23 ABFALLKALENDER 2018 Den Abfallkalender für das Jahr 2018 finden Sie in der vom Landratsamt zugestellten Abfallfibel auf Seite 27. Außerdem können Sie sich die Termine im Internet unter lrafo.de unter der Rubrik Aufgabenbereiche -> Abfallwirtschaft -> Abfallwirtschaft Übersicht - Aktuelles - NEU! Individuelle Abfuhrtermine als Kalender fürs Handy als PDF-Datei herunterladen. EINLADUNG AN ALLE SENIOREN Die Senioren in Unterleinleiter und Dürrbrunn treffen sich vierzehntägig zum Seniorennachmittag im Sportheim Unterleinleiter am und um Uhr mit Kaffee und Kuchen und anschließendem Spielenachmittag. Es sind alle Senioren recht herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Es werden immer wieder neue Mitspieler bzw. Gesprächspartner gesucht. Ingeborg Krämer (Seniorenbeauftragte) SILVESTERPARTY BEIM DORFLADEN Auch heuer wird wieder eine Silvesterparty auf dem Dorfplatz stattfinden, Beginn ist um Uhr. Für Getränke ist bestens gesorgt. Einladung ergeht an alle aus nah und fern. FREIWILLIGE FEUERWEHR UNTERLEINLEITER Am Sonntag, den 28. Januar 2018 findet im Feuerwehrhaus um Uhr unsere Dienst- und Generalversammlung statt. Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister Tätigkeitsbericht des Kommandanten Tätigkeitsbericht des Atemschutzbeauftragten Tätigkeitsbericht des Jugendwarts Grußworte Wünsche und Anträge Gerhard Riediger, Bürgermeister Im Anschluss an die Dienstversammlung findet die Generalversammlung statt. Tagesordnung: Begrüßung und Gedenken an verstorbene Kameraden Bericht des Vorsitzenden Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft Wünsche und Anträge Gerhard Riediger, 1. Vorsitzender Liebe Feuerwehrkameraden, liebe Freunde der Feuerwehr, zum Ausklang des Jahres 2017 möchte sich der Verwaltungsrat der Feuerwehr auf diesem Wege noch einmal für euren Einsatz und die kräftige Unterstützung im langsam endenden Jahr bedanken. Für die bevorstehenden Feiertage wünschen wir euch allen Ruhe und Besinnlichkeit und einen guten Rutsch ins Jahr gez. Gerhard Riediger gez. Konrad Leisner 1. Vorsitzender 1. Kommandant Christbaumversteigerung Liebe Feuerwehrkameraden, liebe Freunde der Feuerwehr, am findet wieder unsere traditionelle Christbaumversteigerung statt. Zu diesem Ereignis möchten wir Euch ganz herzlich einladen. Die Veranstaltung findet im Schützenhaus um Uhr statt. Ein Pendelbus wird wieder eingesetzt. Abfahrt ist am Dorfplatz. Euer Verwaltungsrat gez. Gerhard Riediger 1. Vorsitzender FREIWILLIGE FEUERWEHR DÜRRBRUNN Wir wünschen eine frohe und gesegnete Weihnachtszeit! Und sagen unseren Helferinnen und Helfern für die Unterstützung das ganze Jahr über Danke! Ein herzliches Vergelt s Gott, den vielen fleißigen Händen, die uns beim Fest rund um unsere Fahrzeugweihe so tatkräftig unterstützt haben! Und den Anliegern ums Feuerwehrhaus für ihr Verständnis! gez. Matthias Dorsch, Kommandant Marco Götz, Vorstand VOLLZUG DER BEITRAGS- UND GEBÜHRENSATZUNG ZUR ENTWÄSSERUNGSSATZUNG DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER VOM Betrifft: Abwasserfreimengen für Vieheinheiten bei landwirtschaftlichen Betrieben 10 Einleitungsgebühr (3) Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist grundsätzlich durch geeignete Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 12 Kubikmeter pro Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl. Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Vorlage des Bescheids der Tierseuchenkasse erbracht werden. (4) Vom Abzug nach Absatz 3 sind ausgeschlossen Wassermengen bis zu 20 cbm jährlich. Da keine allgemeine Viehzählung mehr durchgeführt wird, werden die Landwirte mit Viehhaltung aus Unterleinleiter und Dürrbrunn gebeten, Ihren in 2017 durchschnittlich gehaltenen Viehbestand bis zum in der Kämmerei (Rathaus, Zimmer 106, Frau Leicht) zu melden, um Abwasserfreimengen für Großvieheinheiten bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren 2017 berücksichtigen zu können. Spätere Meldungen können aus programmtechnischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Mitteilungsblatt l Weihnachten

24 VERANSTALTUNGSTERMINE 2018 GEMEINDE UNTERLEINLEITER Januar Christbaumversteigerung der FFW Unterleinleiter im Schützenhaus Christbaumversteigerung der SpVgg im Sportheim Seniorennachmittag der Gemeinde im Schützenhaus Geflügelschau in der Mehrzweckhalle (Sa. ab Uhr) Neujahrsempfang der kath. Kirchengemeinde Generalversammlung der Schützengesellschaft im Schützenhaus ab Nachmittagskaffee kath. Frauenbund, im Pfarrheim Tischtennis-Dorfmeisterschaft Faschingsball der SpVgg, für die jung gebliebene, reifere Generation, in der Mehrzweckhalle Faschingsball der SpVgg mit Bassd scho in der Mehrzweckhalle Dienst- und Generalversammlung der FFW Unterleinleiter im Feuerwehrhaus Februar Schulfasching der Grundschule Unterleinleiter Dienst- und Generalversammlung der FWW Dürrbrunn im Feuerwehrhaus Dürrbrunn Kinderfasching SpVgg im Sportheim Weißwurstfrühstück im Sportheim Ökumenischer Aschermittwoch in der kath. Kirche Pfarrgemeinderatswahl März Mitgliederversammlung Frauenbund Jahreshauptversammlung der Blaskapelle im Schützenhaus Generalversammlung Wanderverein Unterleinleiter im Schützenhaus Musical mit Petra Distler, Mehrzweckhalle Kreuzweg Frauenbund JG Dürrbrunn Theatervorstellung Bletsch n Bühna in der Mehrzweckhalle Krankengottesdienst in der kath. Kirche Theatervorstellung Bletsch n Bühna in der Mehrzweckhalle JULE Osterrallye Vortrag Polizei: Wie kann ich mich vor Einbrechern schützen? Osterlämmerverkauf Frauenbund an der kath. Kirche Schützengesellschaft Osterschießen im Schützenhaus April Emmausgang kath. Frauenbund Vereinstag SpVgg (Ramadama) JHV SpVgg im Sportheim Erstkommunion Mai Weißwurst Frühschoppen FFW Dürrbrunn Bittgang in Dürrbrunn Tag der Feuerwehr am Feuerwehrhaus Unterleinleiter jähriges Jubiläum SpVgg Jubelkommunion in der kath. Kirche Pfingstnovene in der kath. Kirche Wanderverein Pfingstwanderweg Maiandacht Dürrbrunn Pfarrfest der kath. Kirchengemeinde nach der Fronleichnamsprozession Juni Altherrenturnier am Sportgelände der SpVgg Sommerfest Kindergarten St. Josef Johannisfeuer der Blaskapelle Johannisfeuer FFW Dürrbrunn am Feuerwehrhaus Schloßparkkonzert Ökumenischer Gottesdienst in der Kirche St. Peter und Paul Peter-und-Paul-Kirchweih Juli Peter-und-Paul- Kirchweih Schloßparkkonzert Wallfahrt nach Vierzehnheiligen Schützenfest am Schützenhaus Dorffest in Dürrbrunn Kindertheater im Schloßpark Schloßparkkonzert JULE Sommerfest Keller- oder Biergartenbesuch des kath. Frauenbundes Offener Schloßpark August Schloßparkkonzert Ev. Kirche, St. Bartholomäus Kirchweih September Vereinsausflug FFW Dürrbrunn Seniorenausflug kath. Pfarrgemeinde Betriebsausflug der Gemeinde Weinfest am Dorfladen Herbstfest Sonnenhaus Oktober Kirchweihbaum aufstellen Kirchweih in Dürrbrunn Kath. Frauenbund mit Rosenkranz Frauenbund Kuchenverkauf an der kath. Kirche Karpfenpartie SpVgg (Ausweichtermin 2. November) Ewige Anbetung in Dürrbrunn November Martinsumzug des Kinderhauses St. Josef Kesselfleisch und mehr FFW Unterleinleiter, Feuerwehrhaus JULE Kinotag Schulungsabend FFW Dürrbrunn Zug zum Friedhof Volkstrauertag, Treffpunkt Kirchenstraße, Gedenken und Kranzniederlegung am Friedhof Dezember Winterwanderung Wanderverein Unterleinleiter Adventsbasar Eine Welt auf dem Dorfplatz Ewige Anbetung Pfarrkirche Peter und Paul Nikolaus am Sportplatz Dürrbrunn Dorfweihnacht mit Dorfladen, JULE, SpVgg, auf dem Dorfplatz Adventliche Besinnung Frauenbund Abschlusssitzung Gemeinderat SpVgg Weihnachtsfeier im Sportheim Weihnachtschießen Schützenhaus Unterleinleiter Vorschau 2019 Januar 2019 Geflügelschau in der Mehrzweckhalle (Sa. ab Uhr) 24 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

25 1. SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEITRAGS- UND GEBÜHRENSATZUNG ZUR ENTWÄSSERUNGSSATZUNG (BGS EWS) DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER VOM Aufgrund von Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Unterleinleiter vom Art Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,29 je cbm Abwasser. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Unterleinleiter, den Gez. Gerhard Riediger, Erster Bürgermeister Genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG Beschluss Gemeinderat vom SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEITRAGS- UND GEBÜHRENSATZUNG ZUR WASSERABGABESATZUNG (BGS WAS ) DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER VOM Aufgrund von Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Unterleinleiter vom Art. 1 9a (Grundgebühr) erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) bzw. Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, wird die Grundgebühr nach der Summe des Dauerdurchflusses bzw. des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss bzw. der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. (2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bzw. Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h 19,00 /Jahr bis 6,0 m³/h 38,00 /Jahr über 6,0 m³/h 76,00 /Jahr. Art (Verbrauchsgebühr) erhält folgenden Wortlaut: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,49 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist von der Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr 2,49 pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Art. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Unterleinleiter, den Gez. Gerhard Riediger, Erster Bürgermeister Genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG Beschluss Gemeinderat vom SATZUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHE ENTWÄSSERUNGS- EINRICHTUNG DER GEMEINDE UNTERLEINLEITER (ENTWÄSSERUNGSSATZUNG EWS) VOM Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende Satzung: 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde betreibt eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) (2) Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Gemeinde. (3) Zur Entwässerungseinrichtung gehören auch die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse. 2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete (1) Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsamen Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinn des Grundbuchrechts handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorgaben vorhanden sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) Die in dieser Satzung für Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Teileigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbau-berechtigte, Nießbraucher und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte. Von mehreren dinglich Berechtig- Mitteilungsblatt l Weihnachten

26 ten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. 3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftlichen Betrieben anfallende Abwasser (einschließlich Jauche und Gülle), das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist insbesondere das häusliche Abwasser. 2. Kanäle sind Mischwasserkanäle, Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle einschließlich der Sonderbauwerke wie z. B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. 3. Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Schmutzwasser. 4. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme und Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. 5. Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme und Ableitung von Niederschlagswasser. 6. Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers einschließlich der Ableitung zum Gewässer. 7. Grundstücksanschlüsse sind - bei Freispiegelkanälen: die Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht. Ist entgegen 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - bei Druckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis zum Abwassersammelschacht. - bei Unterdruckentwässerung: die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschlussschachts. 8. Grundstücksentwässerungsanlagen sind - bei Freispiegelkanälen: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachts. Hierzu zählt auch die im Bedarfsfall erforderliche Hebeanlage zur ordnungsgemäßen Entwässerung eines Grundstücks ( 9 Abs. 4). Ist entgegen 9 Abs. 3 Satz 1 EWS kein Kontrollschacht vorhanden, endet die Grundstücksentwässerungsanlage an der Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. - Bei Druckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. - Bei Unterdruckentwässerung: die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Hausanschlussschacht. 9. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. 10. Abwassersammelschacht (bei Druckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen- und Steuerungsanlage. 11. Hausanschlussschacht (bei Unterdruckentwässerung) ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. 12. Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses oder die Entnahme von Abwasserproben. 13. Abwasserbehandlungsanlage ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor Einleitung in den Kanal zu vermindern oder zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere Kleinkläranlagen zur Reinigung häuslichen Abwassers sowie Anlagen zur (Vor-) Behandlung gewerblichen oder industriellen Abwassers. 14. Fachlich geeigneter Unternehmer ist ein Unternehmer, der geeignet ist, Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen fachkundig auszuführen. Voraussetzungen für die fachliche Eignung sind insbesondere - die ausreichende berufliche Qualifikation und Fachkunde der verantwortlichen technischen Leitung, - die Sachkunde des eingesetzten Personals und dessen nachweisliche Qualifikation für die jeweiligen Arbeiten an Grundstücksentwässerungsanlagen, - die Verfügbarkeit der benötigten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, - die Verfügbarkeit und Kenntnis der entsprechenden Normen und Vorschriften, - eine interne Qualitätssicherung (Weiterbildung, Kontrollen und Dokumentation). 4 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Grundstückseigentümer kann verlangen, dass sein Grundstück nach Maßgabe dieser Satzung an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Er ist berechtigt, nach Maßgabe der 14 bis 17 das anfallende Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch einen Kanal erschlossen sind. Der Grundstückseigentümer kann unbeschadet weiter gehender bundes- und landesgesetzlicher Vorschriften nicht verlangen, dass neue Kanäle hergestellt oder bestehende Kanäle geändert werden. Welche Grundstücke durch einen Kanal erschlossen werden, bestimmt die Gemeinde. (3) Ein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht nicht, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge nicht ohne Weiteres von der Entwässerungseinrichtung übernommen werden kann und besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt oder 2. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. (4) Die Gemeinde kann den Anschluss und die Benutzung versagen, wenn die gesonderte Behandlung des Abwassers 26 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

27 wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt. 5 Anschluss- und Benutzungszwang (1) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, bebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Anschlusszwang). Ein Anschlusszwang besteht nicht, wenn der Anschluss rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist. (2) Die zum Anschluss Berechtigten ( 4) sind verpflichtet, auch unbebaute Grundstücke an die Entwässerungseinrichtung anzuschließen, wenn Abwasser anfällt. (3) Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn auf ihm bauliche Anlagen, bei deren Benutzung Abwasser anfallen kann, dauernd oder vorübergehend vorhanden sind. (4) Bei baulichen Maßnahmen, die eine Veränderung der Abwassereinleitung nach Menge oder Beschaffenheit zur Folge haben, muss der Anschluss vor dem Beginn der Benutzung des Baus hergestellt sein. In allen anderen Fällen ist der Anschluss nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb der von ihr gesetzten Frist herzustellen. (5) Auf Grundstücken, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen sind, ist im Umfang des Benutzungsrechts alles Abwasser in die Entwässerungseinrichtung einzuleiten (Benutzungszwang). Verpflichtet sind der Grundstückseigentümer und alle Benutzer der Grundstücke. Sie haben auf Verlangen der Gemeinde die dafür erforderliche Überwachung zu dulden. (6) Der Anschluss- und Benutzungszwang gilt nicht für Niederschlagswasser, soweit dessen Versickerung oder anderweitige Beseitigung ordnungsgemäß möglich ist. 6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang (1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden. 7 Sondervereinbarungen (1) Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen. (2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist. 8 Grundstücksanschluss (1) Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, verbessert, erneuert, geändert und unterhalten sowie stillgelegt und beseitigt. Die Gemeinde kann, soweit der Grundstücksanschluss nicht nach 1 Abs. 3 Bestandteil der Entwässerungseinrichtung ist, auf Antrag zulassen oder von Amts wegen anordnen, dass der Grundstückseigentümer den Grundstücksanschluss ganz oder teilweise herstellt, verbessert, erneuert, ändert und unterhält sowie stilllegt und beseitigt; 9 Abs. 2 und 6 sowie 10 bis 12 gelten entsprechend. (2) Die Gemeinde bestimmt Zahl, Art, Nennweite und Führung der Grundstücksanschlüsse. Sie bestimmt auch, wo und an welchen Kanal anzuschließen ist. Begründete Wünsche des Grundstückseigentümers werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt. Soll der Grundstücksanschluss auf Wunsch des Grundstückseigentümers nachträglich geändert oder soll ein zweiter oder mehrere Grundstücksanschlüsse für ein Grundstück hergestellt werden, so kann die Gemeinde verlangen, dass die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung vorher in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden, und zwar auch für den im öffentlichen Straßengrund liegenden Teil des Grundstücksanschlusses. (3) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen ist, muss die Verlegung von Grundstücksanschlüssen, den Einbau von Schächten, Schiebern, Messeinrichtungen und dergleichen und von Sonderbauwerken zulassen, ferner das Anbringen von Hinweisschildern dulden, soweit diese Maßnahmen für die ordnungsgemäße Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers erforderlich sind. 9 Grundstücksentwässerungsanlage (1) Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Wird das Schmutzwasser über die Entwässerungseinrichtung abgeleitet, aber keiner Sammelkläranlage zugeführt, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einer Abwasserbehandlungsanlage auszustatten. (2) Die Grundstücksentwässerungsanlage und die Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Für die Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage im Sinn des Abs. 1 Satz 2 ist darüber hinaus der Stand der Technik maßgeblich. (3) Am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage ist ein Kontrollschacht zu errichten. Die Gemeinde kann verlangen, dass anstelle oder zusätzlich zum Kontrollschacht ein Messschacht zu erstellen ist. Bei Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung gelten Sätze 1 und 2 nicht, wenn die Kontrolle und Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage über den Abwassersammelschacht oder den Hausanschlussschacht durchgeführt werden kann. (4) Besteht zum Kanal kein ausreichendes Gefälle, kann die Gemeinde vom Grundstückseigentümer den Einbau und den Betrieb einer Hebeanlage zur Entwässerung des Grundstücks verlangen, wenn ohne diese Anlage eine ordnungsgemäße Beseitigung des Abwassers bei einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Planung und Ausführung des Kanalsystems für die Gemeinde nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. (5) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. (6) Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden. Die Gemeinde kann den Nachweis der fachlichen Eignung verlangen. Mitteilungsblatt l Weihnachten

28 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, sind der Gemeinde folgende Unterlagen in doppelter Fertigung einzureichen: a) Lageplan des zu entwässernden Grundstücks im Maßstab 1:1.000, b) Grundriss- und Flächenpläne im Maßstab 1:100, aus denen der Verlauf der Leitungen und im Fall des 9 Abs. 1 Satz 2 die Abwasserbehandlungsanlage ersichtlich sind, c) Längsschnitte aller Leitungen mit Darstellung der Entwässerungsgegenstände im Maßstab 1:100, bezogen auf Normal-Null (NN), aus denen insbesondere die Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, Querschnitte und Gefälle der Kanäle, Schächte, höchste Grundwasseroberfläche zu ersehen sind, d) wenn Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, zugeführt wird, ferner Angaben über - Zahl der Beschäftigten und der ständigen Bewohner auf dem Grundstück, wenn deren Abwasser miterfasst werden soll, - Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials, der Erzeugnisse, - die Abwasser erzeugenden Betriebsvorgänge, - Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers, - die Zeiten, in denen eingeleitet wird, die Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung, Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen. Soweit nötig, sind die Angaben zu ergänzen durch den wasserwirtschaftlichen Betriebsplan (Zufluss, Verbrauch, Kreislauf, Abfluss) und durch Pläne der zur Vorbehandlung beabsichtigten Einrichtungen. Die Pläne müssen den bei der Gemeinde aufliegenden Planmustern entsprechen. Alle Unterlagen sind vom Grundstückseigentümer und dem Planfertiger zu unterschreiben. Die Gemeinde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern. (2) Die Gemeinde prüft, ob die geplante Grundstücksentwässerungsanlage den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Ist das der Fall, erteilt die Gemeinde schriftlich ihre Zustimmung und gibt eine Fertigung der eingereichten Unterlagen mit Zustimmungsvermerk zurück; die Zustimmung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Planunterlagen ihre Zustimmung schriftlich verweigert. Entspricht die Grundstücksentwässerungsanlage nicht den Bestimmungen dieser Satzung, setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Mängel eine angemessene Frist zur Berichtigung und erneuten Einreichung der geänderten Unterlagen bei der Gemeinde; Satz 3 gilt entsprechend. (3) Mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung nach Abs. 2 erteilt worden ist oder als erteilt gilt. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt. (4) Von den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 kann die Gemeinde Ausnahmen zulassen. 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (1) Der Grundstückseigentümer hat der Gemeinde den Beginn des Herstellens, des Änderns, des Ausführens größerer Unterhaltungsarbeiten oder des Beseitigens spätestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen und gleichzeitig den Unternehmer zu benennen. Muss wegen Gefahr im Verzug mit den Arbeiten sofort begonnen werden, ist der Beginn innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. (2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Arbeiten zu überprüfen. Der Grundstückseigentümer hat zu allen Überprüfungen Arbeitskräfte, Geräte und Werkstoffe bereitzustellen. (3) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen auf satzungsgemäße Errichtung und vor ihrer Inbetriebnahme auf Mängelfreiheit durch einen nicht an der Bauausführung beteiligten fachlich geeigneten Unternehmer prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Dies gilt nicht, soweit die Gemeinde die Prüfungen selbst vornimmt; sie hat dies vorher anzukündigen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Werden die Leitungen vor Durchführung der Prüfung auf satzungsgemäße Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage verdeckt, sind sie auf Anordnung der Gemeinde freizulegen. (4) Soweit die Gemeinde die Prüfungen nicht selbst vornimmt, hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde die Bestätigungen nach Abs. 3 vor Verdeckung der Leitungen und vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage unaufgefordert vorzulegen. Die Gemeinde kann die Verdeckung der Leitungen oder die Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage innerhalb eines Monats nach Vorlage der Bestätigungen oder unverzüglich nach Prüfung durch die Gemeinde schriftlich untersagen. In diesem Fall setzt die Gemeinde dem Grundstückseigentümer unter Angabe der Gründe für die Untersagung eine angemessene Nachfrist für die Beseitigung der Mängel; Sätze 1 und 2 sowie Abs. 3 gelten entsprechend. (5) Die Zustimmung nach 10 Abs. 2, die Bestätigungen des fachlich geeigneten Unternehmers oder die Prüfung durch die Gemeinde befreien den Grundstückseigentümer, den ausführenden oder prüfenden Unternehmer sowie den Planfertiger nicht von der Verantwortung für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Planung und Ausführung der Anlage. (6) Liegt im Fall des 9 Abs. 1 Satz 2 die Bestätigung eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbehandlungsanlage gemäß den Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen vor, ersetzt diese in ihrem Umfange die Prüfung und Bestätigung nach Abs. 3 und Abs Überwachung (1) Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- oder Schmutzwasserkanäle angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Für Anlagen in Wasserschutzgebieten gelten kürzere Abstände entsprechend den Festlegungen in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung; ist dort nichts geregelt ist die Dichtheit wiederkehrend alle fünf Jahre durch Sichtprüfung und alle zehn Jahre 28 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

29 durch Druckprobe oder ein anderes gleichwertiges Verfahren nachzuweisen. Festgestellte Mängel hat der Grundstückseigentümer unverzüglich beseitigen zu lassen. Bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Bestätigung eine Nachprüfung durchzuführen. Die Gemeinde kann verlangen, dass die Bestätigung über die Mängelfreiheit und über die Nachprüfung bei festgestellten Mängeln vorgelegt werden. (2) Für nach 9 Abs. 1 Satz 2 erforderliche Abwasserbehandlungsanlagen gelten die einschlägigen wasserrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 60 Abs. 1 und 2 BayWG für Kleinkläranlagen. (3) Der Grundstückseigentümer hat Störungen und Schäden an den Grundstücksanschlüssen, Messschächten, Grundstücksentwässerungsanlagen, Überwachungseinrichtungen und Abwasserbehandlungsanlagen unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. (4) Wird Gewerbe- oder Industrieabwasser oder Abwasser, das in seiner Beschaffenheit erheblich vom Hausabwasser abweicht, der Entwässerungseinrichtung zugeführt, kann die Gemeinde den Einbau und den Betrieb von Überwachungseinrichtungen verlangen. Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Gemeinde vorgelegt werden. (5) Unbeschadet der Abs. 1 bis 4 ist die Gemeinde befugt, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen, Abwasserproben zu entnehmen sowie Messungen und Untersuchungen durchzuführen. Dasselbe gilt für die Grundstücksanschlüsse und Messschächte, wenn sie die Gemeinde nicht selbst unterhält. Die Gemeinde kann jederzeit verlangen, dass die vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Anlagen in einen Zustand gebracht werden, der Störungen anderer Einleiter, Beeinträchtigungen der Entwässerungseinrichtung und Gewässerverunreinigungen ausschließt. Führt die Gemeinde aufgrund der Sätze 1 oder 2 eine Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, der Messschächte oder der vom Grundstückseigentümer zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse auf Mängelfreiheit durch, beginnt die Frist nach Abs. 1 Satz 1 mit Abschluss der Prüfung durch die Gemeinde neu zu laufen. (6) Die Verpflichtungen nach den Abs. 1 bis 5 gelten auch für den Benutzer des Grundstücks. 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück Sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist, sind nicht der Ableitung zur Entwässerungseinrichtung dienende Grundstücksentwässerungsanlagen sowie dazugehörige Abwasserbehandlungsanlagen in dem Umfang außer Betrieb zu setzen, in dem das Grundstück über die Entwässerungseinrichtung entsorgt wird. 9 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. 14 Einleiten in die Kanäle (1) In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden. In Mischwasserkanäle darf sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser eingeleitet werden. (2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden darf, bestimmt die Gemeinde. 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen (1) In die Entwässerungseinrichtung dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die - die dort beschäftigten Personen gefährden oder deren Gesundheit beeinträchtigen, - die Entwässerungseinrichtung oder die angeschlossenen Grundstücke gefährden oder beschädigen, - den Betrieb der Entwässerungseinrichtung erschweren, behindern oder beeinträchtigen, - die landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung des Klärschlamms erschweren oder verhindern oder - sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere die Gewässer, auswirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin oder Öl, 2. infektiöse Stoffe, Medikamente, 3. radioaktive Stoffe, 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Abwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel, 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können, 6. Grund- und Quellwasser, 7. feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten, 8. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Blut aus Schlächtereien, Molke, 9. Absetzgut, Räumgut, Schlämme oder Suspensionen aus Abwasserbehandlungsanlagen und Abortgruben unbeschadet gemeindlicher Regelungen zur Beseitigung der Fäkalschlämme, 10. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind - unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind; - Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Gemeinde in den Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 oder 4 zugelassen hat; - Stoffe, die aufgrund einer Genehmigung nach 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eingeleitet werden dürfen. 11. Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, - von dem zu erwarten ist, dass es auch nach der Behandlung in der Sammelkläranlage nicht den Mindestanforderungen nach 57 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen wird, Mitteilungsblatt l Weihnachten

30 - das wärmer als +35 C ist, - das einen ph-wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist, - das aufschwimmende Öle und Fette enthält, - das als Kühlwasser benutzt worden ist. 12. nicht neutralisiertes Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln; das gilt nicht für Ölbrennwertkessel bis 200 kw, die mit schwefelarmem Heizöl EL betrieben werden, 13. nicht neutralisiertes Kondensat aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kw. (3) Die Einleitungsbedingungen nach Abs. 2 Nr. 10 Satz 2 zweiter Spiegelstrich werden gegenüber den einzelnen Anschlusspflichtigen oder im Rahmen einer Sondervereinbarung festgelegt. (4) Über Abs. 3 hinaus kann die Gemeinde in Einleitungsbedingungen auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz des Betriebspersonals, der Entwässerungseinrichtung oder zur Erfüllung der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen des der Gemeinde erteilten wasserrechtlichen Bescheids, erforderlich ist. (5) Die Gemeinde kann die Einleitungsbedingungen nach Abs. 3 und 4 neu festlegen, wenn die Einleitung von Abwasser in die Entwässerungseinrichtung nicht nur vorübergehend nach Art oder Menge wesentlich geändert wird oder wenn sich die für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung geltenden Gesetze oder Bescheide ändern. Die Gemeinde kann Fristen festlegen, innerhalb derer die zur Erfüllung der geänderten Anforderungen notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. (6) Die Gemeinde kann die Einleitung von Stoffen im Sinn der Abs. 1 und 2 zulassen, wenn der Verpflichtete Vorkehrungen trifft, durch die die Stoffe ihre gefährdende oder schädigende Wirkung verlieren oder der Betrieb der Entwässerungseinrichtung nicht erschwert wird. In diesem Fall hat er der Gemeinde eine Beschreibung mit Plänen in doppelter Fertigung vorzulegen. (7) Leitet der Grundstückseigentümer Kondensat aus ölbefeuerten Brennwert-Heizkesseln oder aus gasbefeuerten Brennwert-Heizkesseln mit einer Nennwertleistung über 200 kw in die Entwässerungseinrichtung ein, ist er verpflichtet, das Kondensat zu neutralisieren und der Gemeinde über die Funktionsfähigkeit der Neutralisationsanlage jährlich eine Bescheinigung eines Betriebes nach 2 Abs. 1 Satz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder eines geeigneten Fachbetriebs vorzulegen. (8) Besondere Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und einem Verpflichteten, die das Einleiten von Stoffen im Sinn des Abs. 1 durch entsprechende Vorkehrungen an der Entwässerungseinrichtung ermöglichen, bleiben vorbehalten. (9) Wenn Stoffe im Sinn des Abs. 1 in eine Grundstücksentwässerungsanlage oder in die Entwässerungseinrichtung gelangen, ist dies der Gemeinde sofort anzuzeigen. 16 Abscheider Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten (z. B. Benzin, Öle oder Fette) mitabgeschwemmt werden können, ist das Abwasser über in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaute Leichtflüssigkeits- bzw. Fettabscheider abzuleiten. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Gemeinde kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen. 17 Untersuchung des Abwassers (1) Die Gemeinde kann über die Art und Menge des eingeleiteten oder einzuleitenden Abwassers Aufschluss verlangen. Bevor erstmals Abwasser eingeleitet oder wenn Art oder Menge des eingeleiteten Abwassers geändert werden, ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen, dass das Abwasser keine Stoffe enthält, die unter das Verbot des 15 fallen. (2) Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch untersuchen lassen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Gemeinde vorgelegt werden. Die Gemeinde kann verlangen, dass die nach 12 Abs. 4 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrieben und die Messergebnisse vorgelegt werden. 18 Haftung (1) Die Gemeinde haftet unbeschadet Abs. 2 nicht für Schäden, die auf solchen Betriebsstörungen beruhen, die sich auch bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Unterhaltung der Entwässerungseinrichtung nicht vermeiden lassen. Satz 1 gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Rückstau hervorgerufen werden. (2) Die Gemeinde haftet für Schäden, die sich aus der Benutzung der Entwässerungseinrichtung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. (3) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer haben für die ordnungsgemäße Benutzung der Entwässerungseinrichtung einschließlich des Grundstücksanschlusses zu sorgen. (4) Wer den Vorschriften dieser Satzung oder einer Sondervereinbarung zuwiderhandelt, haftet der Gemeinde für alle ihr dadurch entstehenden Schäden und Nachteile. Dasselbe gilt für Schäden und Nachteile, die durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage oder des Grundstücksanschlusses verursacht werden, soweit dieser nach 8 vom Grundstückseigentümer herzustellen, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern und zu unterhalten sowie stillzulegen und zu beseitigen ist. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. 19 Grundstücksbenutzung (1) Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Ableitung von Abwasser über sein im Einrichtungsgebiet liegendes Grundstück sowie sonstige Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen, wenn und soweit diese Maßnahmen für die örtliche Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen oder anzuschließen sind, die vom Eigentümer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem angeschlossenen oder zum Anschluss vorgesehenen Grundstück genutzt 30 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

31 werden oder für die die Möglichkeit der örtlichen Abwasserbeseitigung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Verpflichtung entfällt, soweit die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer in unzumutbarer Weise belasten würde. (2) Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme seines Grundstücks zu benachrichtigen. (3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Anlagen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen, soweit die Einrichtung nicht ausschließlich der Entsorgung des Grundstücks dient. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. 20 Betretungsrecht (1) Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks haben zu dulden, dass zur Überwachung ihrer satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang betreten; auf Verlangen haben sich diese Personen auszuweisen. Ihnen ist ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen zu gewähren und sind die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Grundstückseigentümer und der Benutzer des Grundstücks werden nach Möglichkeit vorher verständigt; das gilt nicht für Probenahmen und Abwassermessungen. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Betretungsund Überwachungsrechte bleiben unberührt. 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich 1. eine der in 10 Abs. 1, 11 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1 und 3, 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, 15 Abs. 9, 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 2 und 3 sowie 20 Abs. 1 Satz 2 festgelegten oder hierauf gestützten Anzeige-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt, 2. entgegen 10 Abs. 3 Satz 1 vor Zustimmung der Gemeinde mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage beginnt, 3. entgegen 11 Abs. 3 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 1 eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder entgegen 11 Abs. 4 Satz 1, 12 Abs. 1 Satz 2 vorlegt, 4. entgegen 11 Abs. 3, Abs. 4 Sätze 1 und 3 vor Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen fachlich geeigneten Unternehmer oder vor Vorlage von dessen Bestätigung oder vor Prüfung durch die Gemeinde die Leitungen verdeckt oder einer Untersagung der Gemeinde nach 11 Abs. 4 Satz 2 zuwiderhandelt, 5. entgegen 12 Abs. 1 Satz 1 die Grundstücksentwässerungsanlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen überprüfen lässt, 6. entgegen den Vorschriften der 14 und 15 Abwasser oder sonstige Stoffe in die Entwässerungseinrichtung einleitet oder einbringt, 7. entgegen 20 Abs. 1 Satz 2 den mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde nicht ungehindert Zugang zu allen Anlagenteilen gewährt. (2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt. 22 Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel (1) Die Gemeinde kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen. (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Unterlassens gelten die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes. 23 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom in der Fassung der 3. Satzungsänderung vom außer Kraft. Unterleinleiter, den gez. Riediger Gerhard, Erster Bürgermeister Genehmigungsfrei nach Art. 2 Abs. 3 KAG Beschluss Gemeinderat vom KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. PETER UND PAUL Kontakt und Info: DANKE allen, die dazu beigetragen haben, dass wir den Eine- Welt-Basar wieder anbieten konnten. Bereits zum 36. Mal. Wir unterstützen dieses Jahr mit einem Erlös von Euro 2020, das Projekt der Kindernothilfe in Swasiland (Afrika). Geschätzte Kinder bis 14 Jahre arbeiten, weil sie ihre Eltern oder einen Elternteil durch HIV oder Aids verloren haben. Wir wollen mit dem Erlös des Basars die Ernährungssituation und den Zugriff auf sauberes Trinkwasser unterstützen und fördern. Schön, dass sie sich für den Basar Zeit genommen haben und letztlich Kinder in Afrika unterstützen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr Margot Böhm mit Team KATHOLISCHER FRAUENBUND UNTERLEINLEITER In uns selbst liegen die Sterne des Glücks (Heinrich Heine) WIeder neigt sich ein Jahr mit all seinen Höhepunkten, mit besonders schönen Erlebnissen und auch mit Herausforderungen, die es zu lösen galt, dem Ende zu. Mitteilungsblatt l Weihnachten

32 Die Weihnachtszeit bietet uns allen Gelegenheit,sich Zeit zu nehmen, Schönes zu genießen und neue Kraft zu schöpfen; aber auch um zurückzublicken und neue Ziele ins Auge zu fassen für das Nächste Jahr. Wir wünschen Ihnen Allen und ganz besonders unseren Mitgliedern ein besinnliches, friedliches Weihnachtsfest, viel Zeit für euch selbst und die Familie. Glück und Gottes Segen für das Jahr 2018 Die Vorstandschaft des Kath. Frauenbundes EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE EMMAUSKIRCHE EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Stefan u. Claudia Berner, Gottesdienste: Sonntag, (Heiligabend): Uhr Familiengottesdienst, Uhr Christvesper; Montag, (1. Weihnachtsfeiertag): Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Dienstag, (2. Weihnachtsfeiertag): Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Sonntag, (Altjahresabend): Uhr Gottesdienst mit Beichte und Abendmahl; Montag, (Neujahr): Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl und Sektempfang; Samstag, : Uhr Taizé-Andacht; Sonntag, : Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Sonntag, : Uhr Gottesdienst mit persönlicher Segnung, Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum. Im Namen der Emmauskirchengemeinde wünsche ich allen Ebermannstädtern ein friedvolles und gesegnetes Jahr Ihr Pfarrer Stefan Berner EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHE GEMEINDE EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Webseite: Veranstaltungen sind in den Räumen des Rot Kreuz Hauses Ebermannstadt, Kalkwerk 7 Montags 20:00 Uhr, Männerkreis bei Fam. Bohlein nach Vereinbarung; Jeden Mittwoch, 19:30 Uhr Bibelabend; Jeden Dienstag, 19:15 Uhr Jugendhauskreis (ab 13 Jahre bei Fam. Campbell, Ebermannstadt); Jeden Freitag, 17:30 19:30 Royal Ranger Stamm 508 Ebermannstadt. -außer in den Ferien- Treffpunkt: Ebermannstadt, in den Rot Kreuz Hauses Ebermannstadt, Kalkwerk 7. Als christliche Pfadfinder wollen wir durch Teamwork, Pfadfindertechnik, Spiel & Spaß in der Natur gemeinsam Abenteuer erleben und dabei Jesus als Freund und Retter besser kennen lernen. Unser Stamm ist in mehrere Teams unterteilt: Die Dachse: Starter (6-8 Jahre); Die Erdmännchen: Kundschafter (9-11 Jahre); Die Kiwis: Pfadfinder (12-14 Jahre); Die Pfadranger (15-17 Jahre). Sonntag, um 09:30 Uhr Gottesdienst; Freitag, um 17:30 Uhr Weihnachtsfeier Royal Ranger; Sonntag, um 16:00 Uhr Weihnachtsgottesdienst; Sonntag, um 09:30 Uhr Jahresabschlussgottesdienst; Sonntag, um 09:30 Uhr Gottesdienst; Sonntag, um 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl. KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE ST. NIKOLAUS EBERMANNSTADT Kontakt und Info: st-nikolaus.ebermannstadt@erzbistum-bamberg.de Webseite: Gottesdienste vom : Sa., : Uhr BG, Uhr RK, Uhr VAM Pfarrkirche; So., (Hl. Abend): Uhr EF, Uhr Kinderkrippenfeier, Uhr Weihnachtsvigil unsere Mette auf der Burg Feuerstein; Uhr Krippenfeier für Kleinkinder, Uhr Krippenfeier für Kinder, 22,00 Uhr Christmette Pfarrkirche; Uhr WGF mit Krippenspiel Rüssenbach; Christmette Niedermirsberg; Uhr Christmette Wohlmuthshüll; Uhr Christmette Gasseldorf. Mo., (Weihnachten): Uhr Fest-GD Pfarrkirche; Uhr Fest-GD mit Kindersegnung Rüssenbach. Di., (Hl. Stephaus): Uhr EF Niedermirsberg; Uhr EF mit Kindersegnung Pfarrkirche. Mi., : Uhr Bamberger Streichquartett Pfarrkirche. Do., : Uhr EF Feuerstein. Fr., : Uhr RK Rüssenbach; Uhr Weihnachtskonzert des Musik- und Gesangvereins Ebermannstadt Pfarrkirche. Sa., : Uhr BG, Uhr RK, Uhr VAM Pfarrkirche Uhr WGF zum Jahresschluss Gasseldorf. So., : Uhr EF Niedermirsberg; Uhr PGD Pfarrkirche; Uhr EF zum Jahresschluss Feuerstein; Uhr Jahresschlussandacht Rüssenbach. Mo., : Uhr EF z. Jahresbeginn Niedermirsberg; Uhr EF z. Jahresbeginn m. Neujahranschießen Pfarrkirche. Mi : Uhr EF Gasseldorf; Uhr EF Rüssenbach. Do., : Uhr EF Pfarrkirche. Fr., : Uhr RK Rüssenbach; Uhr EF mit Aussendung der Sternsinger Niedermirsberg. Sa., : Uhr Fest-GD m. Aussendung der Sternsinger Pfarrkirche. So., : Uhr EF m. Kindersegnung Niedermirsberg; Uhr WGF Krh.; Uhr EF Pfarrkirche; Uhr WGF Wohlmuthshüll. Fr., : Uhr RK Rüssenbach. Sa., : Uhr BG, Uhr RK, Uhr EF Pfarrkirche. So., : Uhr EF Niedermirsberg; Uhr WGF Krh.; Uhr EF Pfarrkirche. EF= Eucharistiefeier; WGF= Wort-Gottes-Feier; RK= Rosenkranz; GD= Gottesdienst; VAM=Vorabendmesse; PGD= Pfarrgottesdienst; Krh= Krankenhaus; MK= Marienkapelle Evtl. Änderungen sowie weitere Gottesdienste und Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Gottesdienstordnung! Über einen Besuch in unserer neuen Homepage: würden wir uns sehr freuen. Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag, Donnerstag und Freitag von Uhr Dienstag und Donnerstag von Uhr KATHOLISCHE LANDVOLKSHOCHSCHULE FEUERSTEIN Kontakt und Info: zentrale@klvhs-feuerstein.de Webseite: 32 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

33 Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter um unser Haus und unser umfangreiches Kursangebot, das sich hauptsächlich an Erwachsene richtet, näher kennen zu lernen. Die KLVHS Feuerstein ist auch Tagungsstätte für Gastveranstaltungen und für Einzelgäste offen. Das neue Jahresprogramm 2017/18 ist bereits da. Kommende Veranstaltungen der Kath. Landvolkshochschule Feuerstein : Feuerstein-Coachingtag: Die Kath. Landvolkshochschule Feuerstein in Ebermannstadt bietet am Mittwoch, den ein individuelles Coaching an. Das Angebot richtet sich an Menschen, die vor wichtigen Lebens-entscheidungen stehen, eine neue Orientierung suchen oder unter Burnout leiden. Das 90-min.- Coaching bietet einen Einstieg, um alte Verhaltensmuster loszulassen, gute Entscheidungen vorzubereiten, den eigenen Weg wiederzufinden oder Kraft und Motivation zu tanken. Die KLVHS konnte für dieses Angebot Dr. Jörg Hahn gewinnen. Er gehört zu den Top-Coaches in Deutschland. Kosten je Coaching 100 (90 min), Uhrzeit nach Vereinbarung : An Tagen wie diesen wünsch ich mir Unendlichkeit - Biblische Motive in der Popmusik:»Bibel ist nicht zum einigeln«textete Herbert Grönemeyer, denn:»die Erde ist unsere Pflicht.«Biblische Themen und Motive begegnen uns in vielen Songs, die in den Charts zur Zeit rauf- und runtergespielt werden. Die Musiker verwenden freimütig die Heilige Schrift und oft gelingt es ihnen, einen zeitgemäßen Ausdruck für die Hoffnungen und Sehnsüchte zu finden, von denen auch in der Bibel die Rede ist. Es muss doch mehr als alles geben Neu zu Gehör gebracht, beginnen auch die alten Texte wieder zu klingen. Zwei Tage lang werden wir mit aufgeschlagener Bibel, sehenden Augen und hörenden Ohren versuchen zu verstehen, was an der Botschaft der Bibel heute immer noch so aktuell ist. Kosten: 140 (incl. Kurskosten, ÜN im EZ, VP in Bio-Qualität) : Wohlfühlwochenende für Frauen: Durch Vorträge und praktische Anleitungen zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Gesundheit, Ernährung, natürliche Schönheit, Entspannung und Wohlfühlen kommt man ins Gespräch über das, was einem guttut. Das Wochenende ist für Frauen jeden Alters geeignet. Im Beiprogramm werden Massagen, Fußpflege und Gesichtsbehandlungen angeboten. Kosten: 100 (incl. Kurskosten, ÜN im EZ, VP in Bio-Qualität) : Glücksseminar: Lebenskunst für s GlücklichSein (Tagesseminar): Wissenschaftlich ist längst bewiesen und wir wissen es auch selbst: Glückliche Menschen sind erfolgreicher, kreativer, lebensfroher und gesünder. Das Leben ist zu kurz, um das Glück auf später zu verschieben. Wir alle wollen ein glückliches, erfolgreiches und sinnerfülltes Leben führen. Nur das WIE bleibt uns oft verborgen, obwohl das Glück bereits in uns liegt. In jedem von uns - es ist kein Privileg für einige wenige. Die TeilnehmerInnen erhalten ausführliche Arbeitsunterlagen und arbeiten bereits auf dem Seminar an ihrem persönlichen Glücks-Brevier. Die Kosten für dieses Tagesseminar betragen 50 (incl. Stehkaffee; Mittagessen; Nachmittagskaffee) : Spüren, wo meine Seele tanzt: Oft fühlen wir uns in dieser Zeit des Jahres ein bisschen dazwischen. Zwischen nicht mehr Winter und noch nicht Frühling, zwischen altes loslassen und neues beginnen, zwischen der Sehnsucht nach Rückzug und dem Wunsch nach Aufbruch. Diese Woche zwischen Fasching und Fastenzeit ruft uns zum Innehalten und Ausbrechen aus dem Alltag. Sie ermuntert uns zum Hinspüren: wo pulsiert unsere Lebensenergie und wo ist sie vielleicht gerade blockiert? Wir sind eingeladen, diese Tage zwischen der Lebendigkeit des Faschings und der Stille der Fastenzeit bewusst zu erleben. Kosten: 280 (incl. Kurskosten, ÜN im EZ, VP in Bio-Qualität) : Motorsägenlehrgang: Der Rohstoff Holz ist wieder gefragt. Der zweitägige Lehrgang widmet sich den Fragen der Haftung, des Unfallschutzes und der Sicherheit bei der Waldarbeit. Jeder Teilnehmende hat Gelegenheit, unter fachkundiger Anleitung und Begleitung sein Können zu trainieren und zu vertiefen. Modul A zugelassen für Feuerwehr + THW. Kosten 120. Nähere Informationen, Kosten und Anmeldung unter Tel , Fax oder zentrale@klvhs-feuer stein.de. Zu jeder Veranstaltung ist eine Anmeldung notwendig. Sie brauchen noch ein Weihnachtsgeschenk? Verschenken Sie doch einen Kursgutschein der KLVHS. Stöbern Sie in unserem Jahresprogramm mit unseren vielfältigen Kursangeboten! Infos über Gutscheine unter oder zentrale@klvhsfeuerstein.de Wir freuen uns auf Sie! Ihre KLVHS Feuerstein Wir wünschen allen Freunden des Hauses und Interessierten ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein glückliches neues Jahr! KINDERHAUS ST. JOSEF Kindergartenstraße 2, Unterleinleiter Kontakt und Info: Carolin Hofmann, Frühjahrs-Second-Hand-Basar Der Frühjahrs-Second-Hand-Basar des Kinderhauses St. Josef findet am Samstag, den von bis Uhr im Sportheim Unterleinleiter statt. Angeboten werden gut erhaltene Frühjahrs- und Sommerbekleidung bis Gr.140, sowie Spielzeug, Fahrzeuge und Kinderwägen. Die Nummernausgabe ist am von bis Uhr und am von 8.00 bis Uhr im Kinderhaus St. Josef in Unterleinleiter. Unkostenbeitrag pro Nummer ist 1 Euro. Nähere Infos unter: 09194/5695. FÖRDERVEREIN DER GRUNDSCHULE UNTERLEINLEITER Kontakt und Info: Birgit Männlein, Besinnliche Lieder, manch liebes Wort, tiefe Sehnsucht, ein trauter Ort. Gedanken, die voll Liebe klingen und in allen Herzen schwingen. Der Geist der Weihnacht liegt in der Luft mit seinem zarten, lieblichen Duft. Mitteilungsblatt l Weihnachten

34 Der Förderverein der Grundschule Unterleinleiter wünscht seinen Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Neue Jahr. Die Vorstandschaft KINDERTAGESSTÄTTE ST. MARIEN Mittelschulweg 11, Ebermannstadt Kontakt und Info: Katja Purwins, Webseite: Am Ende des Jahres: Am Ende des Jahres das Große sehen und im Kleinen neu anfangen, weil alles Große mit kleinen Schritten beginnt. ( Beat Jan) Mit frohen Wünschen sagen wir Dankeschön für das nun ausklingende Jahr mit all seinen kleinen und großen Freuden. Es war ein bewegtes und aufregendes Jahr. Die Kinder, das Team und der Elternbeirat der Kita St. Marien bedanken sich bei ALLEN, die uns durch Rat und Tat immer wieder zur Seite stehen. Ohne gegenseitige Hilfe würden wir viele Ziele nicht erreichen können. Dankeschön für Ihr Schaffen, Ihre Unterstützung und das Vertrauen, das Sie uns jeden Tag entgegenbringen. In diesem Sinne wünschen wir allen eine gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch in Neue Jahr! Vorankündigung: Anmeldung (Bedarfserfassung) für die Kindertagesstätten St. Marien/St. Nikolaus in Ebermannstadt für das Kindergartenjahr 2018/2019 Di., von Uhr und Uhr Mi., von Uhr. KINDERTAGESSTÄTTE ST. NIKOLAUS Kirchenweg 9, Ebermannstadt Kontakt und Info: Katrin Bogner, st-nikolaus.ebermannstadt@kita.erzbistum-bamberg.de Webseite: kita-ebermannstadt.kirche-bamberg.de Wünsche schicken wir wie Sterne, zum Himmel hoch, in weite Ferne! Gott sei mit uns auf unsern Wegen und gib uns allen deinen Segen! In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein friedvolles Jahr 2018! Bedanken möchten wir uns für das Vertrauen und die Unterstützung, die uns in unserer Arbeit mit und für die Kinder entgegengebracht wird. Das Team der Kindertagesstätte St. Nikolaus Vorankündigung: Anmeldung (Bedarfserfassung) für die Kindertagesstätten St. Marien/St. Nikolaus in Ebermannstadt für das Kindergartenjahr 2018/2019 Di., von Uhr und Uhr Mi., von Uhr. GYMNASIUM FRÄNKISCHE SCHWEIZ Georg-Wagner-Str. 17, Ebermannstadt, Kontakt und Info: Einführungsklasse für das Schuljahr 2018/19 Der individuelle Weg zum Abitur Auch für das kommende Schuljahr 2018/19 bietet das GFS eine Einführungsklasse in Ebermannstadt an. Ziel dieser besonderen 10. Klasse mit einer eigenen Stundentafel ist es, für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss den Übergang an das Gymnasium und in die Qualifikationsstufe der Oberstufe zu erleichtern und letztendlich zur Allgemeinen Hochschulreife zu führen. Angesprochen werden alle Absolventen der mittleren Reife der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule. Ein bestimmter Notendurchschnitt ist nicht erforderlich, da mit der 10. Klasse des Gymnasiums die gezielte sowie individuelle Förderung auf die verbindlichen Abi-turfächer (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache) neu beginnt. Als verbindliche 2. Fremdsprache wird Spanisch bzw. Französisch angeboten, wobei Spanisch neu in der 10. Klasse startet. Zu unserem Informationsabend am Dienstag, dem 30. Januar 2018, 19:00 Uhr, laden wir ganz herzlich ein. Hier werden ergänzende Informationen umfassend gegeben und alle persönlichen Fragen besprochen. GEFLÜGELZUCHTVEREIN UNTERLEINLEITER Kontakt und Info: Rudolf Lang, Große Geflügelschau in Unterleinleiter Am 13. und 14. Januar 2018 veranstaltet der Geflügelzuchtverein Unterleinleinleiter wieder seine große Geflügelausstellung, die sogenannte Leinleiterschau. In der Mehrzweckhalle neben der Grundschule in Unterleinleiter werden heuer 300 Rassehühner, Rassezwerghühner und Rassetauben ausgestellt. Die schönsten werden von den Preisrichtern gekürt und mit wertvollen Preisen bedacht. Für die bizarre Taubenrasse Nürnberger Bagdette, weltweit begehrt und in Franken gezüchtet, wird wieder eine große Ausstellungskollektion zu sehen sein. Für die Besucher lockt neben dem Rassegeflügel auch eine große Tombola. Öffnungszeiten: Samstag, : Uhr Uhr Sonntag, : Uhr Uhr 34 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

35 SCHÜTZENGESELLSCHAFT V UNTERLEINLEITER E. V. Kontakt und Info: Alexander Löw, Liebe Schützenfreunde, die Weihnachtszeit und den bevorstehenden Jahreswechsel möchten wir zum Anlass nehmen, uns recht herzlich bei allen zu bedanken, die die Schützengesellschaft aufrecht erhalten und tatkräftig unterstützen. Den Schützen wünschen wir weiterhin gut Schuss und allen Gesundheit und ein gutes Jahr Zur Generalversammlung am Freitag, um Uhr weisen wir bereits hin und laden herzlich ein. Die Tagesordnung ist dem ersten Mitteilungsblatt im Januar zu entnehmen. gez. Wolfgang Nowski, 1. Schützenmeister WANDERVEREIN UNTERLEINLEITER 1981 E. V. Kontakt und Info: Edmund Übelacker, Liebe Wanderfreunde! Bald schreiben wir das Jahr Wir möchten uns bei allen Wanderfreunden und Gästen die 2017 im Vereinsleben, Wanderungen und Ausflügen mitgewirkt haben recht herzlich bedanken. Wir wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, geruhsame Stunden, Glück und Frieden für das Jahr Die Vorstandschaft des Wandervereins BLASKAPELLE NIEDERMIRSBERG Liebe Freunde der Blaskapelle Niedermirsberg, sehr geehrte Damen und Herren, Wir die Blaskapelle Niedermirsberg blicken auf ein erfolgreiches Jubiläumsjahr zurück. Wir konnten im Mühlbachtal ein unvergessliches Fest mit vielen Freunden feiern. Die Festtage sollten uns allen in guter Erinnerung bleiben. Wir möchten uns zum Jahresende nochmals bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern sowie den Vereinen aus dem Mühlbachtal für die großartige Unterstützung mit einem Vergelt ìs Gott bedanken. Ein herzliches Dankeschön auch an den Schirmherrn Herrn Landrat Dr. Ulm sowie an den Nordbayerischen Musikbund mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Fridolin Hofmann aus Ebermannstadt. Musikalisch konnten wir erneut unseren Beitrag zum aktiven Leben in unserer Gemeinde leisten. Viele kirchliche Anlässe sowie Feste über die Gemeindegrenzen hinaus wurden von uns musikalisch gestaltet. Die Blaskapelle Niedermirsberg ist auch im Alter von 50 Jahren noch immer eine gefragte Unterhaltungskapelle auf vielen Bühnen der Region. Ein Dank geht an unserem musikalischen Leiter Herrn Alfons Herbst für seine geleistete Arbeit am Dirigentenstab. Wir wünschen Euch, wir wünschen Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in neue Jahr. Gez. Helena Leikam Im Namen der Vorstandschaft FC-BAYERN-FANCLUB ROT-WEISE EBS ER Kontakt und Info: Dieter Kemmerth, dieter0761@web.de Einladung zur Jahresabschlussfeier am Sonntag, den 06. Januar 2018, ab Uhr im Sportheim in Ebermannstadt. Nach der Begrüßung, einem Jahresrückblick und Abendessen (bitte vorbestellen) gibt es eine Verlosung evtl. auch wieder mit einer Versteigerung. Danach ist gemütliches Beisammensein. Natürlich sind Freunde und Familienmitglieder herzlich eingeladen. Die Versammlung am Do. 04. Januar 2018 entfällt. Wir wünschen Euch und Euren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute im Jahr Gez. Vorstandschaft 1. FCN-FANCLUB - CLUBFREUNDE EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Wolfgang Krippel, vorstand@clubfreunde-ebermannstadt.de Webseite: Wir wünschen unseren Mitgliedern und allen Clubfans frohe Weihnachten sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr Vorschau: Freitag, 5. Januar Uhr Jahreshauptversammlung im Gasthaus Zur Post Samstag, 20. Januar 2018 Wanderung nach Störnhof gez. Die Vorstandschaft FRÄNKISCHE-SCHWEIZ-VEREIN, ORTSGRUPPE EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Dr. Hans Weisel, hans.weisel@web.de Montag, 8. Januar, 16 Uhr: Ausräumen der Marktplatzkrippe. Dienstag, 9. Januar, Uhr: Abdecken der Krippe. Helfer bitte bei ungünstiger Witterung 4128 anrufen. Vorschau: Sonntag, 21. Januar, Uhr, Jahresmitgliederversammlung unserer Ortsgruppe im Resengörgsaal: Jahresrückblick mit Lichtbildern. Donnerstag, 25. Januar, Uhr, Winterwanderung: Vom Weiler Kälberberg zur Friesener Warte. Treffpunkt: POT (F), Mitfahrgeld 2, Gehzeit ca. 2 Std., bequemer, ebener, auch im Winter gut begehbarer Rundweg. Wanderführer: H. Weisel. Der Fränkische-Schweiz-Verein wünscht allen seinen Mitgliedern und Freunden ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückseliges neues Jahr. Er bedankt sich bei allen, die zu einem wieder erfolgreichen Vereinsjahr beigetragen haben. Mitteilungsblatt l Weihnachten

36 Die Krippe auf dem Marktplatz ist bis einschließlich 7. Januar in der Regel von 9 19 Uhr geöffnet. Das Veranstaltungsprogramm für 2018 erhalten alle Mitglieder zusammen mit einem Rundbrief zum Jahresanfang. GEMEINSCHAFT DER GARTENFREUNDE EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Klaus Neuner, neuner.klaus@googl .com Wir wünschen unseren Mitgliedern und Ihnen allen ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest. Alles Gute, Gesundheit und viel Glück im neuen Jahr, den gärtnerischen Erfolg und allen die Freude an Blumen und Pflanzen haben den grünen Daumen für das Jahr gez. Die Vorstandschaft Vorschau auf unsere Fahrten und Reisen 2018: April 2018 Städtereise Dubrovnik und Mostar (Flug + Bus) Mai 2018 Busreise Schleswig Holstein, Ostseefjord Schlei; Besuchspunkte ua.: Lüneburg, Kappeln, Hinnerksen- Hof, Gut Lindauhof, Wikingerdorf Haithabu, Schleswig, Schloss Gottorf, Eckernförde, Rendsburg, Nord-Ostsee-Kanal, Laboe, Lübeck Juni 2018 Rundreise Norwegen (Flug + Bus); Oslo, Lillehammer, Trondheim, Alesund, Troll Veggen, Geirangerfjord, Jostalsbreen, Leon, Bergen, Flambahn, uvm September 2018 Rundreise Rumänien, (Flug + Bus); Bukarest, Sinaia, Honigberg, Kronstadt, Törzburg, Schäßburg, Bicaz Klamm, Pietra Neamt, Moldauklöster, Donaudelta uvm. Düngerbestellung für 2018: Nach den guten Erfahrungen mit dem in den letzten Jahren angebotenen Universaldünger bieten wir wieder eine Sammelbestellung an. Der Dünger CUXIN kann für den Bereich Obst, Gemüse und im Ziergarten verwendet und sollte bereits Ende Februar, bzw. nach Ende der Vegetationsruhe, ausgebracht werden. Ein Sack enthält 25 Kg und kostet 20 incl. MwSt. Bei Problemen mit Moos im Rasen bietet CUXIN einen Volldünger mit hochwertigen organischen und mineralischen Düngerkomponenten an. Der Magnesium- und Eisenanteil bekämpft die Moosbildung die Aufwandmenge beträgt ca. 50 g/m², Kosten für den 20 Kg Sack 34 incl. MwSt. Bestellungen bitte bis Ende Januar, Tel Ende Februar können sie den Dünger bei uns abholen. Auch Nichtmitglieder können von diesem Angebot Gebrauch machen. KATHOLISCHER BURSCHEN- UND MÄNNERVEREIN RÜSSENBACH Liebe Mitglieder und Freunde des katholischen Burschen- und Männervereins, im Namen der Vorstandschaft bedanken wir uns bei allen Mitgliedern sowie bei der gesamten Dorfgemeinschaft für die Unterstützung im vergangenen Jahr. Wir wünschen Euch und Euren Familien eine angenehme und besinnliche Weihnachtszeit. Die diesjährige Christbaumversteigerung findet am Samstag, den um 19:00 Uhr im Gasthaus Hack statt. Hierzu ist die gesamte Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Weitere Ankündigung: Einladung zur Jahreshauptversammlung Wann: Samstag, den um 16:00 Uhr Wo: Gasthaus Hack Gez. Michael Wiemann 1. Vorsitzender KULTURKREIS EBERMANNSTADT E. V. Kontakt und Info: Gabriele Thaller-Rauch, touristinfo@ebermannstadt.de Webseite: Wir wünschen Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Jahr Der Kulturkreis Ebermannstadt kann wieder auf ein erfolgreiches Jahr mit vielen Besuchern bei Vorträgen, Konzerten, Lesungen und Exkursionen zurückblicken. Vielen Dank für Ihre Treue! Falls Sie noch ein Weihnachtsgeschenk brauchen: Am Mittwoch, den 27. Dezember 2017 um 19 Uhr laden wir zum traditionellen Weihnachtskonzert unter dem Motto Ein Kind ist uns geboren, ein Sohn ist uns geschenkt in die Stadtpfarrkirche St. Nikolaus ein. Das renommierte Bamberger Streichquartett ( Raúl Teo Arias Andreas Lucke Branko Kabadaic Karlheinz Busch) spielt Meisterwerke aus Barock und Klassik. Im Konzert erklingen zwei Flötenkonzerte von Mozart und Pergolesi, die Weihnachtssinfonie von Corelli und ein Streichquartett von Schubert. Als Solisten konnten wir den Nürnberger Musikdozenten Marcos Fregnani an der Querflöte gewinnen. Karlheinz Busch moderiert die Werke. Die Eintrittskarten gibt es zu 14, 12 ( KK-Mitglieder), 6 (Schüler und Studenten) im Vorverkauf bei der Touristinformation, Bahnhofstr. 5, Ebermannstadt, Tel bei der Stadtapotheke Tel und bei der Buchhandlung Fränkische Schweiz. Die Abendkasse öffnet um 18 Uhr! Gez. Gabriele Rauch im Namen der Vorstandschaft LANDSMANNSCHAFT SCHLESIEN Kontakt und Info: Anneliese Woschke, und Christine Stief, schlesien@woschke.de oder rstief@gmx.de Liebe Mitglieder und Landsleute, sehr geehrte Freunde und Gönner der Landsmannschaft Schlesien! Wir wünschen allen Landsleuten mit Ihren Familien, allen Freunden und Gönnern ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest! Wir bedanken uns bei allen, die uns im vergangenen Jahr unterstützt und unsere Veranstaltungen besucht haben. Für das Jahr 2018 wünschen wir Glück, Gesundheit und Gottes reichen Segen. Im Januar und Februar finden keine Veranstaltungen statt. Unser Jahresprogramm beginnt mit dem traditionellen Häckerle-Essen am Freitag, den 09. März 2018 um Uhr im Gasthaus Schwanenbräu. Unsere Handarbeitsrunde und Babbelstunde Wie s derheeme woar trifft sich jeweils am Montag um Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

37 Uhr im Seniorenzentrum in Ebermannstadt. Die erste Zusammenkunft ist am Montag, den 26. März 2018 um Uhr im Bellini. Bei allen unseren Veranstaltungen sind Gäste herzlich willkommen. MARTERBACHSCHÜTZEN NEUSES-POXSTALL Kontakt und Info: Georg Wiemann, Einladung zur Christbaumversteigerung Wir laden herzlich zu unserer Christbaumversteigerung am Freitag, den um Uhr im Feuerwehrhaus ein. Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste. Strahlend wie ein schöner Traum, steht vor uns der Weihnachtsbaum. Seht nur, wie sich goldenes Licht, auf den zarten Kugeln bricht. Frohe Weihnacht klingt es leise und ein Stern geht auf die Reise. Leuchtet hell vom Himmelszelt hinunter auf die ganze Welt. Auf diesem Weg bedanken wir uns noch einmal bei allen, die uns in diesem Jahr tatkräftig unterstützt haben. Wir wünschen allen Mitgliedern mit Familien, Freunden und Gönnern eine besinnliches Weihnachtszeit und viel Gesundheit und Glück im neuen Jahr. Hiermit laden wir auch alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung im Gasthaus Hack in Rüssenbach ein. Diese findet am Samstag, den um Uhr statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totengedenken 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Termine für das Jahr Wünsche und Anträge 8. Sonstiges Im Anschluss (ca Uhr) findet das Jahresessen statt, wozu auch die Partner unserer Mitglieder wieder herzlich eingeladen sind. MUSIK- UND GESANGVEREIN EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Franz Josef Kraus, Webseite: FRÖHLICHE WEINACHTEN! Männerchor, Mixed Generation, Frauenchor und die Akkordeongruppe des Musik- Gesangvereins Ebermannstadt bedanken sich sehr herzlich bei allen treuen Konzertbesuchern und bei allen Vereinsmitgliedern. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes, ein wenig Glaube an das Morgen und Hoffnung für die Zukunft. Für das neue Jahr erhoffen wir für uns alle Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und Gottes Segen. Wir freuen uns schon auf das Zusammenkommen mit Ihnen bei unseren kommenden Veranstaltungen. WEIHNACHTSKONZERT am Freitag, , Uhr, Stadtpfarrkirche Hierzu ergeht herzliche Einladung. Der Katholische Kirchenchor, der Gesangverein Burggrub, die Sing- und Musikgruppe St. Stephanus Moggast, die Akkordeongruppe, Mixed Generation und Männerchor unserer Vereins wollen die festlichen Tage mit weihnachtlichen Weisen nachklingen lassen. Die Chorleiter, Organist Rudi Kreuzer sowie alle Sängerinnen und Sänger freuen sich auf Ihren Besuch. Der Eintritt ist frei. Spenden werden erbeten. JAHRESVERSAMMLUNG am Dienstag, , Uhr, Resengörgsaal Tagesordnung: Eröffnung und Begrüßung Totengedenken Genehmigung der Niederschrift vom Entgegennahme des Jahresberichts 2017 Berichte aus den Chören - Frauenchor - Mixed Generation - Männerchor Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer Entlastung der Vorstandschaft Benennung Wahlausschuss Musikalischer Bericht der Chorleiter (Alexander Ezhelev, Kerstin Horz, Siegfried Cejpek) Neuwahlen (Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Kassenverwalter und Stellvertreter, Schriftführer und Stellvertreter, Beirat (bis zu3 Personen pro Chor), 2 Kassenprüfer Benennung der Notenwarte und des Fahnenträgers Jahresprogramm 2018 Sonstiges, Wünsche und Anträge An alle Mitglieder ergeht herzliche Einladung. EINLADUNG zum Probenbeginn Nach unserer Jahresversammlung beginnen wir wieder mit unseren Singstunden. Singen ist das beste Rezept gegen schlechte Laune. Singen ist auch Ausdruck von Gefühlen. Lassen Sie sich anstecken. Unsere Singstunden: dienstags, Uhr, Resengörg, Männerchor mittwochs, Uhr, Volkschule, Mixed Generation freitags, Uhr, Volksschule, Frauenchor Termine: Singstundenbeginn Mixed Generation Singstundenbeginn Frauenchor Singstundenbeginn Männerchor , Uhr, Volksschule, Sommerkonzert MÜTTERZENTRUM EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Nicole Dötzer, Ansprechpartnerin für Geburtstags-Raumvermietung: Elke Martin, Tel / info@muetterzentrum-ebermannstadt.de Webseite: Die Vorstandschaft des Mütterzentrums Ebermannstadt e.v. wünscht all ihren Mitgliedern, Besuchern, Freunden und Gönnern FROHE WEIHNACHTEN und ALLES GUTE FÜRS NEUE JAHR 2018! P.S. Das Mütterzentrum, inklusive Müttercafè, ist vom bis einschließlich nicht geöffnet. Wir sind ab Montag 8. Januar 2018 mit unseren Angeboten wieder für euch da. Mitteilungsblatt l Weihnachten

38 Ein großes DANKESCHÖN an Rewe Mayer der das Sponsoring für unsere diesjährige Nikolausfeier im Müttercafè übernommen hat. Vielen, vielen Dank! Offene Treffs/Krabbelgruppe/Kinderspielgruppe Dieses Angebot ist für jede und jeden offen, kostenlos und bedarf keiner Anmeldung! Kommt einfach vorbei! Mo. 09:30-11:30 Uhr: vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Herbst/Winter 2016 Mo. 15:00-17:00 Uhr vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Winter 2015-Sommer 2016 Mi. 10:00-12:00 Uhr: vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Frühjahr/Sommer 2016 Do. 10:00-12:00 Uhr: vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Sommer 2017 Fr. 09:00-10:30 Uhr: vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Herbst 2016 Fr. 15:00 17:00 Uhr: vorwiegend Kinder mit Geburtsdaten Herbst 2014 & ab Sommer 2016 Müttercafé: Im Müttercafé jeden Dienstag von 15:00 bis 17:00 Uhr treffen sich Mütter mit Kindern aus verschiedensten Altersgruppen. Um die Möglichkeit zu haben, gemütlich bei Kaffee und Kuchen Erfahrungen austauschen oder einfach nur miteinander quatschen, gibt es im Müttercafé immer auch eine Kinderbetreuung. Das Müttercafé ist die vielleicht beste Möglichkeit, das MüZe, seine Räume und Möglichkeiten einfach mal kennenzulernen. Offene Kinderbetreuung: Jeden Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Keine Voranmeldung nötig. Kosten: 2,50 pro Stunde (für Mitglieder 2,- ). Jahreshauptversammlung 2018: Die Jahreshauptversammlung des Mütterzentrum Ebermannstadt e.v. findet am Freitag, den um 19:30 Uhr im Mütterzentrum statt. Die Tagesordnung wird im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Infoabend Osteopathie und Homöopathie am Donnerstag 25. Januar 2018, 19:30 Uhr: Gerade bei Babys und Kleinkinder erfreut sich die Naturheilkunde und dabei vor allem die Osteopathie und Homöopathie immer größerer Beliebtheit, insbesondere die Selbstbehandlung bei akuten Krankheiten durch die Homöopathie. Beide Methoden ergänzen sich sehr gut und können bei vielen Beschwerden sanft unterstützen. Die Osteopathie möchte mit sanften Handgriffen die Selbstheilungskräfte anregen, wobei die Therapeutin Verspannungen und Blockaden im Körper erfühlt und sie sanft löst. Die Homöopathie beruht auf dem Prinzip Ähnliches mit Ähnlichem behandeln und will so dem Körper einen Impuls geben. Referentinnen bei uns im Mütterzentrum Ebermannstadt, Feuersteinstraße 11 sind Anke Güldenberg (Heilpraktikerin und Osteopathin) und Katharina Kampits (Heilpraktikerin). Infos und Anmeldung bis bei Elke Martin (Tel / ) oder an der Pinnwand im Mütterzentrum oder per E- Mail unter: SCHÜTZENGESELLSCHAFT EBERMANNSTADT 1853 E. V. Kontakt und Info: Volkmar Bürger, Weihnachtspause: (kein Schießbetrieb) Vorschau Januar 2018: Die, : Erster Schießtag nach der Weihnachtspause Schießzeiten: Jugendkl.: Schützenkl.: Die, Do von Uhr Uhr Die, Do von Uhr Uhr So von 9.30 Uhr Uhr Samstag, , Uhr: Schlachtschüssel im Schützenhaus Die Vorstandschaft wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches neues Jahr Unseren aktiven Schützinnen und Schützen weiterhin Gut Schuss. SOLDATENKAMERADSCHAFT EBERMANNSTADT E.V. Kontakt und Info: Heidi Stief, oder Fritz Kotz, Am ist unser Monatstreff im Gasthof zur Post um 19.Uhr. Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückseliges neues Jahr. SV MOGGAST E. V. Kontakt und Info: Thomas Reichold, info@sv-moggast.de Webseite: Der SV Moggast wünscht allen Spielern, Mitgliedern, Freunden und Gönnern, ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2018! Termine: , ab Uhr, Weihnachtsfeier der D-Junioren im Sportheim Moggast , ab Uhr, Weihnachtsfeier der E-Junioren im Sportheim Moggast , ab Uhr, Weihnachtsfeier der Senioren im Sportheim Moggast Weihnachtsfeier mit Radio Bamberg: Bevor es sinnlich wird, gehts noch mal deftig zur Sache und ab auf die Tanzfläche!!! Seid dabei, bei der Radio Bamberg Weihnachtsfeier in der Stadthalle Ebermannstadt! Live on Stage sind die CHICOLORES mit 90s Dance, Black, Offbeat und den besten Discoperlen! Einlass ab Uhr, Beginn der Megashow ist um Uhr! Jetzt noch schnell Tickets für 12 Euro an der Abendkasse oder bei nachfolgenden Vorverkaufsstellen sichern: - Hauptstelle Sparkasse Forchheim (Klosterstraße 14) - Sparkasse Ebermannstadt (Bahnhofstraße 11) - Sparkassen-Ticket-Hotline: 09191/88333 Vorverkauf 10 Euro, Abenkasse 12 Euro. Vorschau: Hallenmasters Stadthalle Ebermannstadt. Merkt euch diesen Termin vor. Näheres bitte dem nächsten Mitteilungsblatt entnehmen. Sonstiges aus dem Fußballleben: Glückwunsch an alle Spieler und Betreuer der D-Junioren, die OHNE Punktverlust Meister ihrer Gruppe wurden! Glückwunsch!!!!! 38 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

39 ST. JOSEF VEREIN NIEDERMIRSBERG Wir wünschen allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr Auf diesem Weg auch noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr tatkräftig unterstützt haben. Vorschau: Einladung zur Mitgliederversammlung am Sonntag den um Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Totengedenken + Gebet 3. St. Josef-Lied 4. Jahresrückblick Kassenbericht 6. Bericht des Schriftführers 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wünsche und Anträge Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Gez. Die Vorstandschaft TSV EBERMANNSTADT Basketball Kontakt und Info: Thomas Krauß, tsv.ebs.basket@gmail.com Webseite: Am Ende des ausgehenden Jahres 2017 bleibt uns nur aufrichtig Dank zu sagen an alle unseren Sponsoren, Förderer und Vereinsmitglieder, die auch in diesem Jahr unsere Abteilung so engagiert unterstützt haben und, wie wir hoffen und wünschen, auch weiterhin unterstützen werden. Bedanken möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Trainern, Schiedsrichtern und Betreuern, beim Vorstand des TSV und bei allen Funktionären, aber insbesondere bei den Eltern unserer Jugendmannschaften für ihre stets tatkräftige Hilfe. Nur gemeinsam können wir unseren Jugendlichen eine so bemerkenswerte Plattform im sportlichen Bereich bieten. Wir wünschen Euch allen und insbesondere unseren Spielerinnen und Spielern eine frohe und gesegnete Weihnachtszeit, einen guten Rutsch sowie ein erfolgreiches Jahr 2018 in Gesundheit und persönlicher Zufriedenheit. Wir möchten darauf hinweisen, dass in den Weihnachtsferien kein Sportbetrieb stattfindet. Weitere Infos finden sich auf unserer Homepage und auf Facebook. Fußball Kontakt und Info: Stefan Nützel, nuetzel.stefan@web.de Wieder ist ein Jahr wie im Flug vorbei, mit vielen Höhen aber auch Tiefen, Freud und Leid, doch insgesamt können wir alle zufrieden sein, mit dem was jeder einzelne Funktionär, Trainer, Betreuer, Eltern und Sponsoren geleistet und erreicht haben für unsere Abteilung. Durch das überaus große Engagment aller Spieler von den Kleinsten bis zu den Älteren, habt Ihr alle dafür gesorgt, dass es ein gutes Jahr wurde. Den im laufe des Jahres schwerer verletzten Spielern wünschen wir weiterhin gute Besserung. Ein Dank gilt auch unseren beiden BFV- Vereins- SR Karl Winkler und Franz Striegel. Ebenso Danke an unsere Platzkassiere, Platzpfleger und das Grill-Team die auch zuverlässig wieder Ihre Jobs erledigt haben. Ohne diese Leistungen und opfern Ihrer Freizeit von allen Beteiligten für unsere Abteilung, kann man so viel positives für die Abteilung erreichen. Und dafür nochmals VIELEN DANK!!! Wir wünschen Allen u. Ihren Familien ein schönes Weihnachtsfest und für 2018 alles Gute und Viel Gesundheit! Eure Abteilungsleitung Fußball Alte Herren Kontakt und Info: Dieter Kemmerth, dieter0761@web.de Jahreshauptversammlung 2018 Am Freitag den 05. Januar 2018 um Uhr findet im Sportheim in Ebermannstadt die Jahreshauptversammlung der Alten Herren statt. Hierzu sind alle AH Mitglieder herzlich eingeladen! Tagesordnung: Begrüßung durch den AH Leiter Gedenken an verstorbene Mitglieder Bericht des AH Leiters Bericht des Spielleiters Kassenbericht Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der AH Leitung Wünsche und Anträge Schlussworte und anschließendes Essen Wir wünschen allen AH Mitgliedern, deren Familien und allen Freunden und Gönnern des TSV Ebermannstadt ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Start und alles Gute für das Jahr Gez. Kemmerth Dieter AH Leiter Kegeln Kontakt und Info: Michael Parzefall, ebser-kegler@web.de Vielen Dank an alle Ehrenamtlichen rund um die Kegelabteilung, allen Gönnern und Sponsoren und allen, die uns in irgendeiner Weise unterstützen. Herzlichen Glückwunsch an Tim Schnitzerlein zum Gewinn der U18-Kreismeisterschaft. Marco Edelmann erspielte sich einen tollen 3. Platz. Ebenfalls einen 3. Platz erreichte Natalie Dornheim bei der U14. Damit haben sich alle drei für die oberfränkischen Bezirksmeisterschaften im April qualifiziert. Heimspiele im Januar: Freitag, Uhr Gemischte ASV Sassanfahrt g Samstag, Uhr 1. Männer TSG 2005 Bamberg Freitag, Uhr 2. Männer TSG 2005 Bamberg 3 Samstag, Uhr 1. Männer Gut Holz Michelau Sonntag, Uhr Jugend TSG 2005 Bamberg Gut Holz auch an Carolin Haagen und Michael Parzefall. Beide nehmen bei den Kreismeisterschaften Bamberg/Forchheim am ersten Januar-Wochenende teil. Wir wünschen allen einen schönes Weihnachtsfest 2017 und einen guten Start ins neue Jahr!!! Mitteilungsblatt l Weihnachten

40 Falls Interesse an einem Schnupperkegeln oder an einer Mietung der 2-Bahnen-Anlage besteht, einfach bei unserem Bahnwart Jürgen Biemüller (Tel. 0179/ ) melden. Tennis Kontakt und Info: Matthias Neuner, Einladung zur Mitgliederversammlung der Tennisabteilung am Donnerstag um Uhr im Tennisclubhaus. Tagesordnung: Jahresbericht Sportbericht Finanzen Entlastung Vorstand Neuwahlen Vorstand Anträge und Sonstiges VDK ORTSVERBAND EBERMANNSTADT Kontakt und Info: Ludwig Schmitt, Liebe VDK ler- Freunde und Bekannte. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr. Ihr VDK Team Unsere Jahreshaupt-Versammlung findet am Sonntag, den , statt. BEREITSCHAFTSARZT In Notfällen ohne Lebensgefahr sollen Patienten die Bereitschaftspraxis am Klinikum Forchheim (Krankenhausstr. 8) aufsuchen. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: Uhr Mi u. Fr: Uhr Sa, So u. Feiertag: Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, in dieser Zeit ist durchgehend ein Arzt und medizinisches Fachpersonal anwesend. ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST Dienstbereit in der Praxis von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr. In der übrigen Zeit Behandlungsbereitschaft. Die Tonbandansage für den Notdienst ist and den eingeteilten Tagen unter der Telefonnummer 0921/ zu hören. Der Notdienst kann für alle Bereiche im Internet nachgelesen werden unter: 23./ : Dr. Albert Matthias, Gößweinstein, Etzdorferstr. 2, Tel / : Dr. Aly Tarek, Forchheim, Waisenhausstr. 17, Tel / : Dr. Bajohr Marion, Forchheim, Raiffeisenstr. 2, Tel / / : Dr. Rasp Peter, Langensendelbach, Hauptstr. 34a, Tel / / : Dr. Berger Heike, Forchheim, Untere Kellerstr. 1a, Tel 09191/ : Dr. Distler Jörg, Forchheim, Torstr. 2, Tel / : Dr. Eger Stephan, Forchheim, Hainbrunnenstr. 19a, Tel / / : Dr. Ertel Katja, Gräfenberg, Bahnhofstr. 30, Tel / / : Dr. Gehrlicher-Halach Stephanie, Forchheim, Vogelstr , Tel / / : Dr. Firsching Erich, Neunkirchen a. Brand, Erlanger Str. 22, Tel / INFORMATIVES VOM BLUTSPENDEDIENST Der nächste Blutspendetermin findet am von Uhr in der Grund- und Mittelschule, Schulstr. 10 in Ebermannstadt statt. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten!! AUF ZUM NÄCHSTEN KONTINENT - MIT DEM FAHRRAD VON EBERMANNSTADT ZUR MAROKKANISCHEN KÜSTENSTADT TANGER Im September 2017 unternahm Jürgen Pöhlmann, Tourenleiter des Radtourenprogramms Rad und Kultur, eine km lange Radreise, die durch Bayern, der Schweiz, Frankreich, Spanien und über Gibraltar bis zur berüchtigten Hafenstadt Tanger an der nordafrikanischen Küste führte. Nach der Überquerung des Bodensees verlief die Route über Zürich und Genf durch die Schweiz. In Frankreich säumten die Kulturstädte Lyon, Orange, Nimes, Montpellier und Perpignan den Weg. Entlang der verschneiten Pyrenäen ging es weiter in die katalanische Regionalhauptstadt Barcelona. Große Hitze und extrem viele Höhenmeter begleitete die weitere Strecke entlang der Costas an der spanischen Küste bis Gibraltar. In Algeciras wartet schon die Fähre nach Nordafrika und nach 21 Tourentagen war endlich Tanger in Sicht! Über seine Erlebnisse mit den Menschen, den Kulturen und radspezifischen Details berichtet Jürgen Pöhlmann an Samstag, den 20. Januar 2018 um Uhr in der TSV Sportgaststätte, Sportplatzstraße 4, in Ebermannstadt. Eintritt frei. Spenden für soziale Projekte in Ebermannstadt sind willkommen. TREFFEN DER EHEMALIGEN BEDIENSTETEN DES LANDRATSAMTES EBERMANNSTADT Die Bediensteten des ehemaligen Landratsamtes Ebermannstadt treffen sich am Freitag, 12. Januar ab Uhr im Gasthaus Resengörg in Ebermannstadt zu einem geselligen Beisammensein. gez. Schmeußer 40 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

41 DIE RADIO BAMBERG WEIHNACHTSFEIER 2017 MIT DEN CHICOLORES Freitag, 22. Dezember 2017, Uhr Bevor es besinnlich wird, geht s noch mal ab auf die Tanzfläche! Die Radio Bamberg Weihnachtsfeier am Freitag, 22. Dezember in der Stadthalle in Ebermannstadt. Einlass Uhr, Beginn 21 Uhr. Live on Stage: CHICOLORES mit 90s Dance, Black Music, Offbeat und den besten Discoperlen! Jetzt Tickets sichern! VVK 10 AK 12 Vorverkaufstellen: Hauptstelle Sparkasse Forchheim (Klosterstraße 14) Geschäftsstelle Ebermannstadt (Bahnhofstraße 11) Sparkassen-Ticket-Hotline WEIHNACHTSKONZERT MUSIK-UND GESANGVEREIN EBERMANNSTADT Freitag, , Uhr, Stadtpfarrkirche Der Musik- und Gesangverein veranstaltet am um Uhr ein Konzert. Dabei wollen Rudi Kreuzer an der Orgel, die Akkordeongruppe Ebermannstadt, der Kirchenchor St. Nikolaus, die Sing- und Musikgruppe St. Stephanus Moggast, der gemischte Chor Burggrub sowie Mixed Generation und der Männerchor des MGV Ebermannstadt mit festlichen Weisen, die Besinnlichkeit, aber auch die Fröhlichkeit von Weihnachten nachklingen lassen. Der Eintritt ist frei. Spenden werden erbeten. Mitteilungsblatt l Weihnachten

42 Weihnachtskrippe in der Marienkapelle: Die Weihnachtskrippe, zu der 7 Figuren gehören, ist eine Schenkung des Ebermannstädter Pfarrers Franz Deinlein. Die hochwertigen, bemalten Figuren bestehen aus Tuch und Leim und sind ca. 25 cm hoch. Geschaffen hat Sie die Künstlerin Elisabeth Marhard. Gezeigt wird die Krippe in einem Glasdiarama, die in der Weihnachtszeit hinter der Glaswand der Marienkapelle zur Betrachtung einlädt. FR Uhr Die Radio Bamberg Weihnachtsfeier mit Chicolores, Stadthalle Ebermannstadt. VVK bei der Sparkasse EBS und über der Sparkassen Tickethotline MI Uhr 14. Festliches Weihnachtskonzert mit dem Bamberger Streichquartett und Marcos Fregnani (Flöte), Kirche St. Nikolaus. Eintritt: 14,00 (12,00 erm. KK-Mitglieder), 6,00 für Schüler und Studenten DO Uhr Dienstversammlung FFW Buckenreuth, Gemeinschaftshaus FR Uhr Dienstversammlung FFW Burggaillenreuth, Feuerwehrgerätehaus FR Uhr Jahreshauptversammlung, FFW Ebermannstadt, Gasthof Zur Post FR Uhr Weihnachtskonzert Musik- und Gesangverein Ebermannstadt, Kirche St. Nikolaus FR Uhr Christbaumversteigerung, Marterbachschützen Neuses-Poxstall SA Uhr Dreikönigsschwimmen des Tauschsportclubs Ebermannstadt in der Wiesent. Start am EbserMare SA Uhr Prunksitzung des Elferrats. Buntes Showprogramm mit anschließender Tanzmusik. Stadthalle EBS SO Uhr Seniorennachmittag Elferrat, Stadthalle EBS FR Uhr Festakt 50 Jahre Musikschule Ebermannstadt, Aula der Grund- und Mittelschule FR Uhr Jahreshauptversammlung der FFW Moggast SA Uhr Schlachtschüssel, Bürgerverein Breitenbach, Feuerwehrhaus SA Uhr Vortrag: Auf zum nächsten Kontinent Mit dem Fahrrad von Ebermannstadt nach Tanger, Jürgen Pöhlmann. TSV Sportgaststätte SO SV Moggast Hallenmasters, Stadthalle EBS SO Uhr Jubiläumskonzert 50 Jahre Musikschule EBS, Aula der Grund und Mittelschule DO Uhr FSV Ebermannstadt: Winterwanderung Vom Kälberberg zur Friesener Warte. Wanderführer Hans Weisel. Treff: Parkplatz Oberes Tor. Fahrgem. SA Uhr Schlachtschüssel im Schützenhaus, Schützengesellschaft EBS SA Uhr Kinderfasching, Elferrat, Aula der Grund- und Mittelschule Uhr U18 Faschingsparty, Elferrat, Aula der Grund- und Mittelschule SO Uhr Familiennachmittag der KiTa St. Marien unter dem Motto Bei uns bewegt sich was. DI Uhr Figurentheater: Mascha und der Bär, Pfarrzentrum St. Nikolaus FR Uhr Weihnachtsschießen Schützenhaus Unterleinleiter DI Weihnachtswanderung, SpVgg Dürrbrunn-Unterleinleiter SO Uhr Silvesterparty auf dem Dorfplatz FR Uhr Christbaumversteigerung im Sportheim, SpVgg Dürrbrunn-Unterleinleiter SA Uhr Tischtennis-Dorfmeisterschaft, Mehrzweckhalle Unterleinleiter FR Faschingstanz und gaudi für die junggebliebene, reife Generation in der Mehrzweckhalle Unterleinl. SA Faschingsball mit Bassd scho, der Partyband aus Franken, Mehrzweckhalle Kartenvorverkauf: Eintrittskarten erhalten Sie bei der Touristinformation, Bahnhofstr. 5. Tel.: , touristinfo@ebermannstadt.de oder über die angegebenen Vorverkaufsstellen. Die Termine der Nachbargemeinden finden Sie unter: 42 Mitteilungsblatt I Weihnachten 2017

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