BBS II-Kompass BBS. Simplify your school. Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BBS II-Kompass BBS. Simplify your school. Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern"

Transkript

1 BBS II-Kompass Simplify your school BBS Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern

2

3 Wertekanon Liebe Schülerinnen und Schüler, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft an der BBS II Wirtschaft und Soziales soll es möglich sein, in einer angenehmen Atmosphäre und einem geordneten Miteinander zu leben, zu lernen und zu lehren. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Werte- und Normenrahmen, der Orientierung für das Verhalten in der Schulgemeinschaft gibt. Die Grundlage dafür ist die Vorgabe der Kultusministerkonferenz, die alles schulische Handeln steuert: Eines der obersten Ziele schulischer Bildung überhaupt ist es, junge Menschen zu befähigen, sich in der modernen Gesellschaft zu orientieren und politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen und Probleme kompetent zu beurteilen. Dabei sollen sie ermuntert werden, für Freiheit, Demokratie, Menschenrechte, Gerechtigkeit, wirtschaftliche Sicherheit und Frieden einzutreten. Daraus abgeleitet geben wir uns für unser gemeinsames schulisches Handeln folgenden Werterahmen: Wir gehen höflich und wertschätzend mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft um. Wir nehmen Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer und respektieren Privatsphäre und Eigentum. Wir gehen respektvoll miteinander um und tolerieren andere Meinungen, andere Lebensweisen, andere Kulturen und Minderheiten. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln im Rahmen der Schulgemeinschaft. Die Hausordnung formuliert darüber hinaus die Regeln für das Leben und Arbeiten in diesem Werterahmen.Die Regeln beziehen sich auf den Unterricht, das Schulgebäude und das umliegende Schulgelände einschließlich der Sporthallen sowie alle Schulveranstaltungen. Mit freundlichen Grüßen Schulleiter

4 Welche Bildungswege kann ich einschlagen... Berufsabschluss Abitur Berufsschule Berufsoberschule II (BOS II)...mit allen Abschlüssen?...mit Fachhochschulreife und Berufsausbildung?...mit Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und Berufsausbildung? Duale Berufs- Oberschule (DBOS) Fachhochschulreife Berufsoberschule I (BOS I)...mit Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder Berufsreife (Hauptschulabschlus und Zusatzqualifikation**? Fachschule für altenpflege Altenpfleger/in

5 Berufsreife (Hauptschulabschluss) Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) BerufsvorbereitungsJahr (BVJ) ohne Hauptschulabschluss...ohne Berufsreife (ohne Hauptschulabschluss)?...mit Berufsreife (Hauptschulabschluss)? Berufsfachschule I (BF I) Berufsfachschule II (BF II)?...mit Berufsreife (Hauptschulabschluss) und Berufsvorbildung*? Fachschule für altenpflegehilfe...mit Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)? Altenpflegehelfer/in hluss) Berufliches Gymnasium (BGY) Höhere Berufsfachschule (HBF) Assistentenabschluss/ Fachhochschulreife Abitur Bildungskompass BBS II KL

6 Hausordnung Inhalt 1. Verhalten während des Unterrichts 7 2. Nutzung von privaten elektronischen Geräten im Schulhaus 7 3. Tablet-Nutzung im Unterricht 8 4. Nutzung des Schulgebäudes 8 5. Pausen, Freistunden, Versicherungsschutz bei Unfällen 9 6. Rauchen, Alkohol, Rauschmittel 9 7. Schulversäumnisse 9 8. Alarm, Gefahrenfälle Verteilung und Aushang von Schriften Änderung von Schülerdaten Beschwerden Verstöße gegen die Hausordnung Inkrafttreten Benutzerordnung für den Fachraum Lehrküche Benutzerordnung für den Fachraum Pflege Benutzerordnung für die DV-Anlagen 16 6

7 Hausordnung 1. Verhalten während des Unterrichts 1.1 Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich an den verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen und die benötigten Unterrichtsmaterialien mitzubringen. 1.2 Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson anwesend, informiert die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher die Abteilungsleitung oder das Sekretariat. 1.3 Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während des Unterrichts nicht gestattet. Ausnahmen gestattet die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer. 2. Nutzung von privaten elektronischen Geräten im Schulhaus 2.1 Handys (insbesondere Smartphones) sowie Tablet-PCs können den Unterricht bereichern, aber auch stören. Hat die in der Unterrichtsstunde unterrichtende Lehrkraft den Gebrauch von Handy oder Tablet nicht ausdrücklich erlaubt, ist deren Gebrauch während der Unterrichtszeit nicht gestattet. 2.2 Sie sind dann ausgeschaltet an einer von der Lehrperson bezeichneten Stelle (z.b. separater Tisch im Klassensaal) für die Dauer des Unterrichts abzulegen. In der unterrichtsfreien Zeit (z.b.: Pause) kann die Schülerin/der Schüler das Handy/Tablet wieder an sich nehmen. 2.3 Sollten Schülerinnen und Schüler das Handy/Tablet während des Unterrichts in Gebrauch nehmen bzw. stört das Handy/Tablet durch Signalgebung den Unterrichtsablauf, können durch die Lehrkraft folgende Maßnahmen ergriffen werden: Die Lehrkraft ermahnt und dokumentiert den Vorfall im Klassenbuch. Im Wiederholungsfall kann ein Ausschluss aus der Unterrichtsstunde er folgen. Der Vorfall ist im Klassenbuch zu vermerken. Wird ein Schüler mehrfach aktenkundig, so kann er für den Tag vom Unterricht ausgeschlossen werden. Betriebe bzw. Eltern minderjähriger Schüler sind über den Ausschluss zu informieren. Am Tag des Unterrichtsausschlusses angesetzte Leistungsnachweise sind unabhängig vom Ausschluss zu erbringen. 2.4 Ein Handy/Tablet sowie eine Smartwatch sind während schriftlicher Leistungsfestestellungen an einem von der Lehrkraft zu bezeichnenden Ort abzulegen. Wird ein Handy/Tablet oder eine Smartwatch während einer Klassen- oder Kursarbeit bei einer Schülerin/einem Schüler entdeckt, gilt dies als Täuschungsversuch und wird entsprechend bewertet. 2.5 Genehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen im Schulgebäude erteilen situationsbedingt die Fachlehrerinnen und Fachlehrer oder die Schulleitung. 2.6 Die Veröffentlichung und Verbreitung (z.b. WhatsApp, Youtube) von in der Schule erstelltem Bildund/oder Tonmaterial ist nur mit Genehmigung der betroffenen Personen gestattet. 2.7 Bei Verstoß gegen die vorgenannten Punkte behält sich die Schulleitung die Einleitung von Ordnungsmaßnahmen vor. In schweren Fällen kann dies zum Schulausschluss führen. Straf- und zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten bleiben von diesen Regelungen unberührt. 7

8 Hausordnung 3. Tabelet-Nutzung im Unterricht 3.1 Die Tablet-Nutzung im Unterricht ist nur unter Einhaltung folgender Regeln gestattet: Nur Geräte ab einer Bildschirmdiagonalen von 7 Zoll eignen sich als Schulbuchersatz. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht erlaubt, ganze Bücher zu fotografieren und zu ver wenden. Die Befolgung der Urheberrechtsgesetze liegt in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers. Die Geräte sind lautlos zu stellen. Der Tablet-PC liegt bei der Nutzung flach auf der Bank, so dass die Lehrkraft einsehen kann, welche Anwendungen die Schülerin/der Schüler benutzt. Etwaige Mobilfunk- oder Internetverbindungen sind zu trennen. Der Tablet-PC darf nur für schulische Dinge genutzt werden (Taschenrechner, Mitschriften, digitale Schulbücher, Kalender). Nicht gestattet sind die Kommunikation mit anderen Personen (Chats, , WhatsApp etc.) sowie Spiele. Technische Störungen (z.b. Abstürze, leerer Akku) liegen in der Verantwortung des Schülers/der Schülerin und stellen keine Entschuldigung für nicht vorhandene Bücher dar. Ein Akkubetrieb muss gewährleistet sein. Die Schüler können das Gerät während des Unter - richts nicht an der Steckdose laden. Ausnahmen regelt die/der zuständige Fachlehrerin/Fachlehrer. Sollte gegen diese Regeln verstoßen werden, erfolgt eine Ermahnung durch die Lehrkraft. Bei wiederholten Verstößen kann die Nutzung des Tablet-PCs dauerhaft untersagt werden. Schülerinnen und Schüler, die einen Tablet-PC im Unterricht nutzen, erkennen die oben aufgeführten Bedingungen an. 4. Nutzung des Schulgebäudes 4.1 Die Schülerinnen und Schüler tragen Mitverantwortung für die Sauberkeit ihres Klassenzimmers. Gebäude, Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Wer sie schuldhaft beschädigt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 4.2 Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mitgebrachte Flaschen ordnungsgemäß zu entsorgen, Abfälle in den Abfallkörben zu entsorgen, nach Unterrichtsschluss die Stühle hochzustellen sowie die Fenster zu schließen und die Jalousien hochzufahren. 8

9 Hausordnung 4.3 In den Fachräumen ist darüber hinaus die jeweilige Benutzerordnung zu beachten. 4.4 Treppenauf- und -abgänge sind grundsätzlich freizuhalten. 4.5 Die Benutzung nicht unterrichtsrelevanter Gegenstände sowie der störende Betrieb von Unterhaltungsgeräten auf dem Schulgelände haben zu unterbleiben. 5. Pausen, Freistunden Versicherungsschutz bei Unfällen 5.1 Außerhalb der Unterrichtszeiten ist der Aufenthalt in den Klassenräumen und den Fluren nicht gestattet. Es stehen als Aufenthaltsmöglichkeit Mensa, Schüleraufenthaltsraum, Schülerarbeitsräume, Tischgruppen und das Schulgelände zu Verfügung. In den Pausen suchen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ebenfalls diese Aufenthaltsbereiche auf. Im Neubau und den renovierten Gebäudeteilen ist während der Pausen der Aufenthalt in den Fluren nicht erlaubt. 5.2 Die Schülerinnen und Schüler dürfen in den Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, während der Unterrichtszeit jedoch nur mit Erlaubnis einer Lehrperson. 5.3 Die gesetzliche Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler erstreckt sich auf den Unterricht, Schulveranstaltungen und die Schulwege. Beim Verlassen der Schule in Pausen und Freistunden besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dieser tritt jedoch u. a. dann ein, wenn Ersatz für ein Lehr- oder Lernmittel beschafft wird, das für eine am selben Tag stattfindende Unterrichtsstunde benötigt wird. Dies gilt auch, wenn ein Verlassen des Schulgeländes im unterrichtlichen Zusammenhang erforderlich ist (z.b: Unterrichtsgänge). 5.4 Unfälle in der Schule sind unverzüglich beim Sekretariat zu melden. 6. Rauchen, Alkohol, Rauschmittel 6.1 Alkoholische Getränke und Rauschmittel sind auf dem Schulgelände verboten. 6.2 Für Fragen der Suchtprävention steht ein Beratungslehrer bzw. eine Beratungslehrerin zur Verfügung. 6.3 Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. 7. Schulversäumnisse 7.1 Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder anderer wichtiger Gründe nicht am Unterricht oder an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen, so ist die Schule darüber unverzüglich zu informieren. Die Information kann per Brief, per Mail oder per Fax ( ) erfolgen. Entschuldigungen sind form- und fristgerecht vorzulegen. 9

10 Hausordnung 7.2 In den Vollzeitschulformen muss die schriftliche Versäumnisbegründung spätestens am zweiten Unterrichtstag nach dem ersten Fehltag vorliegen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Mitteilung über die Erziehungsberechtigten. 7.3 Bei Berufsschülerinnen und -schülern muss die schriftliche Versäumnisbegründung spätestens am nächsten Unterrichtstag vorliegen. Es ist nach zuweisen, dass der Ausbildungsbetrieb von der schulischen Fehlzeit Kenntnis hat. 7.4 Erfolgt keine ordnungsgemäße Entschuldigung, gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt, es sei denn, die Verspätung wird hinreichend und nachvollziehbar begründet. Bei länger andauernden oder häufigen Fehlzeiten wegen Krankheit kann ein ärztliches oder amtsärztliches Attest eingefordert werden. Davon ist die Schülerin/der Schüler vorab zu informieren. 7.5 Ist der Grund für ein Schulversäumnis im Vorfeld bekannt, so ist dies der Klassenleitung frühzeitig bekannt zu geben. Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.berufsschulpflichtige sollen ihren betrieblichen Urlaub während der Schulferien nehmen. Eine Beurlaubung während der Schulzeit kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der entsprechende Urlaubsantrag ist nachkenntnisnahme der bzw. des Auszubildenden der Schule rechtzeitig vor Urlaubsantritt zur Genehmigung zuzuleiten. Ohne vorherige Genehmigung gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt. 7.6 Beurlaubungen für einzelne Stunden erfolgen mündlich durch die jeweiligen Fachlehrerinnen bzw. lehrer. Bis zu drei Unterrichtstage beurlaubt die Klassenleiterin bzw. der Klassenleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. 7.7 Wer den Unterricht ohne Abmeldung verlässt, fehlt unentschuldigt. Eine Abmeldung erfolgt bei der Fachlehrerin/dem Fachlehrer der Folgestunde, der Klassenleitung oder in Ausnahmefällen bei der Abteilungsleitung oder im Sekretariat. 7.8 Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler entschuldigt einen angekündigten Leistungsnachweis, hat sie/er sich unverzüglich selbst beim Fachlehrer oder der Abteilungsleitung um einen Nachtermin zu bemühen, sobald sie/er die Schule wieder besucht. Wenn sie/er dies schuldhaft versäumt, besteht kein Anspruch auf einen Nachtermin. Wird auch der Nachtermin entschuldigt versäumt, wird kein gesonderter Termin mehr gewährt. Zur Leistungsfeststellung kann sie/er dann jederzeit zu einer schriftlichen oder mündlichen Leistungsüberprüfung verpflichtet werden. 7.9 Schuldhaft nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit der Note nicht feststellbar ungenügend bewertet Kann eine Schülerin oder ein Schüler den Sportunterricht längerfristig (viertage in Folge) nicht besuchen, ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen. 8. Alarm, Gefahrenfälle 8.1 Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Lehrkräfte unbedingt Folge zu leisten. 8.2 Bei Feueralarm verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich die Klassenräume und das Schulgebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen und und begeben sich in die ausgewiesenen Sicherheitsbereiche. Näheres regelt der ausgehängte Alarmplan. Zufahrten für Feuerwehrund Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten. 10

11 Hausordnung 8.3 Bei anderen Gefahrenlagen werden die erforderlichen Maßnahmen durch die Lehrkräfte bekannt gegeben. 9. Verteilung und Aushang von Schriften Die Verteilung und den Aushang von Schriften durch Schülerinnen und Schüler auf dem Schulglände regelt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schülersprecherin bzw. dem Schülersprecher. 10. Änderung von Schülerdaten Jede Änderung der Wohnungsanschrift, der Personalien sowie des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist unverzüglich der Klassenleiterin bzw. dem Klassenleiter zu melden. 11. BESCHWERDEN Wer mit Anordnungen oder Vorgängen nicht einverstanden ist, kann sich zunächst an die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer wenden. Lässt sich die Angelegenheit auf diesem Wege nicht klären, kann sie der Klassen-, Abteilungs- und Schulleitung oder auch der Verbindungslehrerin bzw. dem Verbindungslehrer vorgetragen werden. 12. Verstösse gegen die Hausordnung Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann mit Ordnungsmaßnahmen gemäß 61 ff der Schulordnung belegt werden. 13. Inkrafttreten Diese Hausordnung vom 15. November 1988 ist auf Grund des 67 Schulordnung und der Nr der Konferenzordnung erstellt. Die zuletzt geänderte Fassung tritt vorbehaltlich dem Einvernehmen mit dem Schulausschuss sowie im Benehmen mit dem Schulträger, dem Schulelternbeirat und dem Schülersprecher am 1. August 2017 in Kraft. Die Schulleitung gez. Fritz Pfaff 11

12 Benutzerordnung für den Fachraum Lehrküche 1. Der Fachraum Lehrküche der Berufsbildenden Schule II dient der Aus- und Fortbildung unserer Schülerinnen und Schüler. 2. Grundsätzlich sind zur Nutzung berechtigt: Alle Fachpraxislehrer und Fachlehrer mit der Lehrbefähigung Hauswirtschaft und die von diesen unterrichteten Schüler und Schülerinnen (SuS) sowie alle Personen nach vorheriger Zustimmung der Saalverantwortlichen. Eine schriftliche Bestätigung der SuS über die Zustimmung zur Benutzerordnung ist erforderlich. 3. Das Betreten des Fachraums Lehrküche ist zu den Unterrichtszeiten möglich. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Saalverantwortlichen abzusprechen. 4. Über den Saalbelegungsplan ist jederzeit nachvollziehbar, welche Klassen die Lehrküche regelmäßig nutzen. 5. Alle Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen erst nach vorheriger Einweisung genutzt werden. Verluste, Beschädigungen und Störungen sind zunächst der Lehrkraft und dann ggf. dem Saalverantwortlichen zu melden. Für unerlaubte Handlungen an der Ausstattung haftet der Verursacher. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. 6. Das Arbeiten in der Küche hat nach den allgemein gültigen Regeln der Personal-, Produkt- undbetriebshygiene zu erfolgen! 7. Es ist verboten, Elemente der Ausstattung zweckentfremdet zu benutzen. Der Gebrauch dient ausschließlich zur Umsetzung des Unterrichtsinhalts). 8. Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten! 9. Die Schüler/Lehrkraft informiert den Saalverantwortlichen, wenn Verbrauchsmaterialien leer werden, damit rechtzeitig Ersatz besorgt werden kann. 10. Zu Beginn der Küchennutzung muss die Lüftung eingeschaltet werden. 12

13 Benutzerordnung für den Fachraum Lehrküche 11. Wird die Küche außerhalb des regulären Unterrichts genutzt, sind alle erforderlichen Lebensmittel mitzubringen und Reste von Frischkost oder zubereiteten Speisen wieder mitzunehmen oder zu entsorgen. 12. Zum Abschluss der Unterrichtseinheit/der Küchenbenutzung hat die zuständige Lehrkraft dafür zu sorgen, dass Speise- und Lebensmittelreste ordnungsgemäß verstaut werden Ess-und Kochgeschirr gereinigt werden das Kücheninventar ordentlich eingezählt wird sämtliche Materialien an ihrem vorgesehen Platz sind der Müll ordnungsgemäß entsorgt wird die Küchenzeilen und Esstische unterhaltsgereinigt werden die Siebe der Spülmaschine gereinigt und das Wasser abgepumpt wird der Fußboden in Küche und Essraum gekehrt wird alle Geräte abgeschaltet sind die Lüftung ausgeschaltet wird das Licht abgeschaltet wird alle Fester geschlossen sind der Raum abgeschlossen wird Schulwäsche gewaschen wird 13. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die Lehrkraft den oder die Benutzer zeitweise ausschließen. Die SuS sind verpflichtet versäumte Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuarbeiten. 14. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen und werden bei fahrlässigem Verhalten haftbar gemacht und je nach Schwere des Verstoßes ist auch ein Schulausschluss möglich. 13

14 Benutzerordnung für den Fachraum Pflege 1. Der Fachraum Pflege der Berufsbildenden Schule II dient der Aus- und Fortbildung un serer Schülerinnen und Schüler. 2. Grundsätzlich sind zur Nutzung berechtigt: Alle Lehrpersonen und Schüler und Schülerinnen (SuS) sowie alle Personen nach vorheriger Zustimmung der Saalverantwortlichen. Eine schriftliche Bestätigung über die Zustimmung zur Benutzerordnung ist erforderlich. 3. Das Betreten des Fachraums Pflege ist zu den Unterrichtszeiten möglich. 4. Über einen Plan im Pflegeraum ist jederzeit nachvollziehbar, welche Klasse als letztes den Fachraum genutzt hat. Die unterrichtende Lehrkraft trägt zu Beginn des Unterrichts im Fachraum die Klasse mit Datum/ Zeit ein und notiert sich ggf. wenn nur einzelne Schüler einer Klasse im Pflegeraum sind. 5. Alle Einrichtungen, Geräte und sonstige Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Sie dürfen erst nach vorheriger Einweisung genutzt werden. Verluste, Beschädigungen und Störungen sind zunächst der Lehrkraft und dann ggf. dem Saalverantwortlichen zu melden. Für unerlaubte Handlungen an der Ausstattung haftet der Verursacher. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. 6. Die Bedienung und Benutzung der elektrischen Betten, der Pflegepuppen, des Lifters, der Rollstühle/ Rollatoren, diagnostische Geräte (Blutzuckermessgerät, Blutdruckgerät, Fieberthermometer etc.), Verbandsmaterialien, Gehhilfen/ Unterarmgehstützen, Lagerungsmittel und sonstiger Ausstattung erfolgt erst nach der Aufforderung durch die Lehrkraft. Es ist aus Sicherheitsgründen untersagt, die Elemente selbstständig ohne Autorisierung durch die Lehrperson zu benutzen. Die Lehrkraft entscheidet darüber, ob die Ausstattung nach Autorisierung durch die Schüler selbstständig oder nur im unmittelbaren Beisein der Lehrkraft benutzt werden darf. Die Schülerinnen und Schüler werden vor Benutzung eines neuen Elementes der Ausstattung in die fachgerechte Bedienung eingewiesen. 7. Der Lifter darf ausschließlich unter direkter Aufsicht der Lehrkraft bedient werden. 8. Es ist verboten Elemente der Ausstattung zweckentfremdet zu benutzen. Der Gebrauch dient ausschließlich zur Umsetzung des Unterrichtsinhalts. Das Anfertigen von Fotos und die Verbreitung derer durch digitale Medien sind untersagt (siehe Hausordnung). 14

15 Benutzerordnung für den Fachraum Pflege 9. Verbrauchmaterialien (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzhüllen, Verbandsmaterial etc.) wird durch die Schule durch einen geringen Kostenbeitrag von bis zu 10 pro Schuljahr und Schüler gestellt. Der Betrag wird individuell pro Klasse und dem Verbrauch (abhängig von den Unterrichtsinhalten) errechnet. Die Lehrkraft sammelt den Betrag ggf. über den Klassenlehrer ein. 10. Die Schüler/Lehrkraft informiert den Saalverantwortlichen, wenn Verbrauchsmaterialien leer werden, damit rechtzeitig Ersatz bestellt werden kann. 11. Essen und Trinken im Pflegraum ist grundsätzlich nicht erlaubt. 12. Nach Abschluss der Unterrichtseinheit hat die zuständige Lehrkraft dafür zu sorgen, dass alle Fester geschlossen sind, alle Geräte abgeschaltet und ggf. der Netzstecker gezogen ist, die Pflegepuppen sachgemäß verstaut sind, sämtliche Materialien an ihrem vorgesehen Platz sind, die abschließbaren Materialwägen verschlossen sind, das Licht abgeschaltet ist und der Raum abgeschlossen wird. 13. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann die Lehrkraft den oder die Benutzer zeitweise ausschließen. Die SuS sind verpflichtet versäumte Unterrichtsinhalte selbstständig nachzuarbeiten. 14. Schülerinnen und Schüler, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen und werden bei fahrlässigem Verhalten haftbar gemacht und gemacht undje nach Schwere des Verstoßes ist auch ein Schulausschluss möglich. 15

16 Benutzerordnung für die DV-Anlagen 1. Die Datenverarbeitungsanlagen der Berufsbildenden Schule II dienen der Aus- und Fortbildung unserer Schülerinnen und Schüler. 2. Grundsätzlich sind zur Nutzung berechtigt: Alle Lehrpersonen und Schüler sowie alle Personen nach vorheriger Zustimmung der Saalverantwortlichen. Eine schriftliche Bestätigung über die Zustimmung zur Benutzerordnung ist erforderlich. 3. Das Betreten der Räume mit DV-Anlagen ist nur zu den Unterrichtsstunden oder zu besonderen Benutzerzeiten möglich. 4. Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebssystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. dem Administrator ist es möglich, jederzeit festzustellen, wer wann und was an einem Rechner gearbeitet hat. Im Netz darf nur für die Schule lizenzierte und von den Administratoren installierte Software benutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, eigene/private Softwareprodukte mitzubringen, sich per Mail zuschicken zulassen, downzuloaden, zu installieren und /oder zu nutzen. 5. Alle Einrichtungen, Geräte, Software und sonstigen Gegenstände in den Computerräumen sind pfleglich zu behandeln. Verluste, Beschädigungen und Störungen sind dem Saalverantwortlichen zu melden. Für unerlaubte Handlungen an der Hard- bzw. Software haftet der Verursacher. 6. Die Nutzung des Internets ist nur möglich, wenn ein Lehrer das Netz hierfür freischaltet. In Stichproben überprüfen die Lehrer die Recherchen im Internet. Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. 7. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Die Daten werden nach stichpro-benartiger Kontrolle innerhalb eines Monats spätestens zum Schuljahresende gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. 8. Die Bedienung und Nutzung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort den Saalverantwortlichen zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Essen und Trinken ist in den DV-Sälen grundsätzlich verboten. 9. Es darf nur selbst hergestellte Software kopiert werden. Folgen aufgrund Zuwiderhandelns insbesondere Regressansprüche Dritter, gehen diese ausschließlich zu Lasten des Benutzers. 10. Veränderungen an den Geräten, insbesondere im aktiven Zustand, dürfen nur mit Zustimmung der vorhandenen Lehrperson vorgenommen werden. Das Öffnen der Geräte ist untersagt. 16

17 Benutzerordnung für die DV-Anlagen 11. Die Nutzung von externen Speichermedien erfolgt auf eigenes Risiko. 12. Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebo-te Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. 13. Die Nutzung sog. Anonymisierungs-Server ist strengstens untersagt. 14. Nach Abschluss der Unterrichtseinheit bzw. DV-Sitzung hat der zuständige Lehrer dafür zu sorgen, dass alle Fenster geschlossen und alle Geräte abgeschaltet sind, die Software am vorgesehenen Platz, das Licht abgeschaltet und der Raum abgeschlossen ist sowie evtl. Diebstahlsicherungen aktiviert werden. 15. Bei Verstößen gegen die Ordnung kann die Lehrperson den oder die Benutzer zeitweise ausschließen. 16. Um eine missbräuchliche und/oder unerlaubte Internetnutzung durch Schüler zu vermeiden, ist der Lehrer/die Lehrerin verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn zu überprüfen, ob der Internetzugang für den jeweiligen Saal ausgeschaltet ist. 17. Schüler, die gegen die Nutzerordnung verstoßen, müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen und je nach Schwere des Verstoßes ist auch ein Schulausschluss möglich. DIE SCHULLEITUNG gez. Fritz Pfaff 17

18 Raumbelegung - Funktionsräume Gebäudeteil A Etage Raumnummer Funktion Zusatz informationen 2 212a Sprachförderung Sprachförderung Lehrerzimmer Abteilung Lehrerzimmer Abteilung Musiksaal Gebäudeteil B Etage Raumnummer Funktion Zusatzinformationen 0 B002_2 Mehrzweckraum B002_1 Mehrzweckraum 1 B102 Fachsaal Verkauf B103 Fachsaal Medizin B106 Lehrerarbeitszimmer B107 Schulsanitätsdienst Gebäudeteil C Etage Raumnummer Funktion Zusatzinformationen Physik Aufenthaltsraum 228 Vorbereitung Küche 229 Alte Küche Archiv B111 Schülerarbeitszimmer B112 Schülerarbeitszimmer B113 Textiles Gestalten B114 Pflegesaal B116 Pflegesaal 2 B205 Bibliothek B206 Besprechungszimmer B208 Schülerarbeitsecke 3 B306 Lehrerarbeitszimmer Etage Raumnummer Gebäudeteil D Funktion Lehrerarbeitsraum Besprechungszimmer Zusatzinformationen B307 Abteilungsleitung 1 B310 Schulsozialarbeit 4 B407 Personalrat B409 SV und Schülerarbeitsraum Frau Graf- Hinz Besprechungszimmer 18

19 Etage Gebäudeteil B (Neubau) Etage 4 D Toilette B407 B406 B405 B404 B403 B402 B409 (Schülervertreter) B410 B411 B412 B413 B414 Etage 3 D Toilette H Abt.-l. 1 B306 B305 B304 B303 B302 B310 (Schulsozialarbeit) B311 B312 B313 B314 B315 Etage 2 D Toilette B206 B205 B204 B203 B202 B208 (Elternsprechzimmer) B209 B210 B211 B212 B213 Etage 1 Toilette L B107 B106 B105 B104 B103 B102 B111 (Schüleraufenthalt) B112 B113 B114 B115 B116 Etage 0 Toilettenbereich B012-B010 B009-B007 B006 B002_2 B002_1 Kiosk Küche B005 Etage Gebäudeteil C (Schanzstr.) Etage 4 Toilette H Toilette D Archiv Etage 3 Toilette H Toilette D LZ Abt. 3 Abt.-l. 3 Etage Toilette L LZ Abt. 4 Abt.-l. 4 Etage 1 Toilette H Büro IT 127 (DV) 126 (DV) 125 (DV) Toilette D/B Hausmeister (118a) Etage 0 (Keller) 001 (DV) 002 (DV) 003 (DV) (DV) 006 (DV) 007 Archiv Funktionsbereich H Toiletten D Etage Gebäudeteil A (Martin-Luther-Str.) Etage Etage LZ Abt. 1 LZ Abt. 2 Abt.-l. 2 Etage Etage a 212 Fr. Holighaus Sekretariat Hr. Pfaff Fr. Richtscheid Etage DV DV 109 DV DV Kopierer Etage Gebäudeteil D (Siegfriedstr.) Etage Etage Etage Etage 0 (Keller) Konferenzraum Aufzug Zugang Ebene 0 Zugang Ebene 0 Pausenhof Zugang Ebene 1 Zugang Ebene 0

20 Entschuldigungsschreiben (Muster) Oberer Rand 1,7 cm 10,16 cm 1. Vorname Zuname (aktuelles Datum) Straße Hausnummer PLZ Wohnort Tel Klasse: 12. Berufsbildende Schule II - Wirtschaft und Soziales - Herrn/Frau (Name des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin) Martin-Luther-Straße Kaiserslautern 20. Entschuldigung für (Name), (Klasse), vom (Datum) 23. Sehr geehrte/r Herr/Frau..., meine Tochter/mein Sohn/ich konnte am... /vom... bis... wegen... am Unterricht nicht teilnehmen. Der versäumte Unterrichtsstoff wird selbstverständlich nachgeholt. Mit freundlichem Gruß Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten oder Unterschrift der Schülerin/des Schülers 20

21 Rückmeldung --> Bitte unterschrieben zürück an den Klassenleher/ die Klassenlehrerin Von der Hausordnung und den Benutzerordnungen (DV, Fachräume und Lehrküche) habe/n ich/wir Kenntnis genommen. Name: geboren am: Vorname: Kaiserslautern, Bitte schneiden Sie diesen Rückgabezettel aus und geben ihn vollständig ausgefüllt und unterschreiben schnellstmöglich an ihre Klassenleitung zurück: Unterschrift des Schülers/ der Schülerin bei minderjährigen Schülern: Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 21

22 Schulleben

23 Kontakt und Ansprechpartner Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Martin-Luther-Straße Kaiserslautern Schulleitung: OStD Fritz Pfaff StD Petra Holighaus Telefon Telefax Sekretariat: Sigrid Klein Ingrid Metzger Yvonne Veek Haustechnik: Ralf Scholz Impressum Herausgeber: Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern Anschrift: Martin-Luther-Straße 20, Kaiserslautern Telefon: , Telefax: Internet: www. bbsii-kl.de Schulleiter: Oberstudiendirektor Fritz Pfaff Redaktion/Koordination: Freddy Baqué, Maren Eichinger, Petra Holighaus, Fritz Pfaff, Mona Richtscheid, Carsten Schulz Fotos: Karl Guckenbiehl Layout: Monika Schmitt Konzept Bildungskompass : Maren Eichinger 23

24

Hausordnung. 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten im Schulhaus

Hausordnung. 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten im Schulhaus Hausordnung INHALTSÜBERSICHT: 1. Verhalten vor und nach Unterrichtsbeginn 1 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten im Schulhaus 3. Tablet-Nutzung im Unterricht 4. Benutzung

Mehr

Hausordnung. 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten im Schulhaus

Hausordnung. 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen Geräten im Schulhaus Berufsbildende Schule II Wirtschaft und Soziales Kaiserslautern Hausordnung INHALTSÜBERSICHT: 1. Verhalten vor und nach Unterrichtsbeginn 2. Nutzung/Gebrauch von Handys und anderen privaten elektronischen

Mehr

Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg

Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg Nutzungsordnung für IT-Einrichtungen und -Geräte am St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg A. Allgemeines Die nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen und sonstigen

Mehr

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule.

Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. Unsere Hausordnung Sie ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben und regelt ein gutes Miteinander an unserer Schule. I. Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer

Mehr

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz

H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches

Mehr

2.1 Der Unterricht beginnt um Uhr. Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

2.1 Der Unterricht beginnt um Uhr. Die Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. BERUFSBILDENDE SCHULE Alzey H A U S O R D N U N G 1 Vorbemerkungen Die Berufsbildende Schule Alzey begrüßt Sie als Schülerin, als Schüler. Sie haben vor, bei uns die Berufsschule zu besuchen oder einen

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Vorwort Wir alle - tragen eine gemeinsame Verantwortung für erfolgreiches Lernen - achten auf vertrauensvolle Zusammenarbeit, einen freundlichen Umgangston - respektieren das Eigentum anderer - sorgen

Mehr

Realschule Weingarten SCHULORDNUNG

Realschule Weingarten SCHULORDNUNG Realschule Weingarten SCHULORDNUNG Fassung nach Beratung in der GLK vom 10.11.2011 und in der Schulkonferenz vom 22.11.2011. Ergänzt durch Beschluss der Schulkonferenz v. 25.04.2013: Inhalt Präambel 1

Mehr

Hausordnung (gültig ab )

Hausordnung (gültig ab ) Osterlandgymnasium Staatliches Gymnasium Dehmelstraße 19 07546 Gera Telefon: 0365 4390157 Fax: 0365 4390159 E-Mail: gym.gera-gk@schulen-greiz.de Web: www.osterlandgymnasium-gera.de Hausordnung (gültig

Mehr

Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes

Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände und über die Teilnahme am Unterricht (Hausordnung) Benutzerordnung des Netzwerkes Mai 2014 Albertus-Magnus-Schule Ordnung über das Verhalten auf dem Schulgelände

Mehr

(1) Stunden- und Pausenordnung

(1) Stunden- und Pausenordnung Hausordnung Aufgaben und Ziele der Schule können nur erfüllt werden, wenn sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft verantwortlich mitbeteiligt und

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung LILIENTHAL GYMNASIUM BERLIN Schul- und Hausordnung 01.03.2017 1 Stunden- und Pausenordnung 1.1 Öffnungszeiten Die Schule wird um 7.45 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt

Mehr

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft

Schulordnung. Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Schulordnung Regeln für das Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft Die vorliegende Schulordnung wird mit Beschluss der Schulkonferenz von der Schulleitung der Philipp-Reis-Schule herausgegeben und

Mehr

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren.

Unsere Schule ist ein gewaltfreier Raum, in dem wir uns alle wohlfühlen wollen und uns gegenseitig respektieren. Berufliche Schulen Bretten Nr. 515708 Technisches Gymnasium Sozial- und Gesundheitswiss. Gymnasium Gewerbliche Schule Hauswirtschaftl. Sozialwiss. Schule Kaufmännische Schule Anlage 2 Schul- und Hausordnung

Mehr

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam

Schul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige

Mehr

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom

HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim. Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom HAUSORDNUNG der Sankt Lioba Schule Bad Nauheim Durch die Gesamtkonferenz verabschiedeter Stand vom 21.06.2016 Präambel Unsere Schule orientiert sich am christlichen Menschenbild und zielt auf die Entwicklung

Mehr

LUDWIG - ERHARD SCHULE

LUDWIG - ERHARD SCHULE Regeln für das Zusammenleben in der LUDWIG - ERHARD SCHULE LEGIENSTRASSE 5 65929 FRANKFURT AM MAIN Tel: 069 312001/02 FAX: 069 312079 1. Schulstruktur/Schulisches Leben hordn2.doc Die Ludwig-Erhard-Schule

Mehr

Hausordnung für die Maschinenbauschule Landshut. Inhalt

Hausordnung für die Maschinenbauschule Landshut. Inhalt Hausordnung für die Maschinenbauschule Landshut Inhalt 1. Schulgemeinschaft 1.1 Allgemeines 1.2 Verhalten 1.3 Pausen 1.4 Aushänge und Bekanntmachungen 2. Versäumnisse 2.1 Fehlzeiten 2.2 Beurlaubungen 3.

Mehr

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund

Schulordnung der. JONA Schule. Stralsund Schulordnung Schulordnung der Stralsund Inhalt 1. Leitgedanken... 2 2. Allgemeines... 3 3. Räume... 4 4. Befreiung, Krankmeldung... 5 5. Verstöße... 6 6. Inkrafttreten... 7 Christliche Gemeinschaftsschule

Mehr

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen

Schulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist

Mehr

Schul- und Hausordnung 2014/2015

Schul- und Hausordnung 2014/2015 Grundlagen der Schulordnung sind: Die jeweils geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse des Hessischen Kultusministeriums Schul- und Hausordnung In unserer Schule kommen viele Menschen zusammen,

Mehr

Realschule Röthenbach

Realschule Röthenbach Realschule Röthenbach Schulordnung Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulfamilie. Sie soll einen ungestörten, kreativen und erfolgreichen Ablauf des Schulalltages gewährleisten.

Mehr

Alfred-Delp-Schule Hargesheim

Alfred-Delp-Schule Hargesheim Alfred-Delp-Schule Hargesheim KOOPERATIVE GESAMTSCHULE IN TRÄGERSCHAFT DES BISTUMS TRIER HAUSORDNUNG Vorwort Unsere Schule versteht sich als eine Gemeinschaft von Schülern, Lehrern und Eltern. In diesem

Mehr

Bedingungen der Andreas-Schneider-Schule für die Leihe von Tablets durch Schülerinnen und Schüler

Bedingungen der Andreas-Schneider-Schule für die Leihe von Tablets durch Schülerinnen und Schüler Bedingungen der Andreas-Schneider-Schule für die Leihe von Tablets durch Schülerinnen und Schüler Im Rahmen des Schulversuchs Tablets im Unterricht erhalten die betroffenen Schülerinnen und Schüler ein

Mehr

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf

Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf Schulordnung der Rhenanus-Schule Bad Sooden-Allendorf 1. Leitbild Wir sind eine Schule, in der sich Schüler, Lehrer und Eltern wohlfühlen. Wir verstehen uns als Gemeinschaft und leben dies. Jeder von uns

Mehr

Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung Schulstraße 9 72348 Rosenfeld Tel.: 07428/456 Fax: 07428/8717 E-Mail: mail@pgrosenfeld.de Internet: www.pgrosenfeld.de Progymnasium Rosenfeld Schulstraße 9 72348 Rosenfeld Schul- und Hausordnung I. GRUNDREGEL

Mehr

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm Schule bedeutet Miteinander! Die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Nieder-Olm gibt sich eine Hausordnung, um allen Schülern* und Lehrern** sowie anderen Beteiligten

Mehr

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg

Bewerbung um ein Frühstudium an der Universität Regensburg im Wintersemester / Sommersemester des Studienjahres Hinweis: Bitte vollständig (am PC oder handschriftlich in Druckbuchstaben) ausfüllen und dreifach kopieren. Das mit allen Unterschriften und Stempeln

Mehr

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen. A. Allgemeines

Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen. A. Allgemeines Nutzungsordnung der Computereinrichtungen mit Internetzugang an Schulen A. Allgemeines Die Grund- und Mittelschule Gaißach gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang

Mehr

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Berufsbildenden Schule Cochem Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

Schulordnung der Käthe- Kollwitz- Schule. Präambel *

Schulordnung der Käthe- Kollwitz- Schule. Präambel * Schulordnung der Käthe- Kollwitz- Schule Präambel * Etwas leisten und sich wohlfühlen Ist der oberste Grundsatz, zu dem sich die Schulgemeinde bekennt. Dazu ist ein bes:mmtes Verhalten notwendig. Etwas

Mehr

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit

Hausordnung. Vorwort 1. GRUNDSÄTZLICHES. 1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme. 1.2 Gefährdung. 1.3 Sachbeschädigung. 1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit Vorwort Wir, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Erziehungsberechtigte und Ausbildungsverantwortliche wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen

Mehr

Hausordnung. vom in der Fassung vom

Hausordnung. vom in der Fassung vom Gymnasium Hermeskeil Hausordnung vom 01.03.2007 in der Fassung vom 09.01.2012 Vorwort Viele Stunden des Tages verbringen wir gemeinsam in unserer Schule. Um erfolgreiches Lernen und Lehren zu gewährleisten

Mehr

Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen

Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen Schul- und Hausordnung Realschule Gerlingen Wir Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern gestalten unser Schulleben in Wertschätzung und gegenseitigem Respekt für eine erfolgreiche Zukunft. Gemeinsam

Mehr

Schul und Hausordnung

Schul und Hausordnung Rilke-Realschule Tapachstr. 60 70437 Stuttgart Schul und Hausordnung T O L E R A N T H Ö F L I C H E H R L I C H P Ü N K T L I C H G E R E C H T R espekt voreinander I dentifikation mit der Schule L eistungswillen

Mehr

Schüler*inneninformation

Schüler*inneninformation marcel-breuer-schule, Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin Schüler*innen der Gymnasialen Oberstufe marcel-breuer-schule Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufsoberschule Gustav-Adolf-Straße

Mehr

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der Dr.- Walter- Bruch- Schule St. Wendel A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt

SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt Vereinbarung für Schüler/in: Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders im Lebens- und Lernraum der Anna-Freud-Schule Vorwort Diese Vereinbarung

Mehr

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen

Schulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen An unserer Schule nehmen wir Rücksicht,

Mehr

Hausordnung. Regeln für unser Zusammensein

Hausordnung. Regeln für unser Zusammensein Hausordnung Wir alle, die an unserem Schulleben beteiligt sind, brauchen ein gutes Miteinander, um unsere jungen Leute für die Zukunft mit Flexibilität, internationalem Wissen, Kenntnissen und innovativen

Mehr

Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus)

Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus) Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus) Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule Mittelschulverbund Nürnberg-Süd Hausordnung der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule Wir

Mehr

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule

Schulordnung der Mühlenau-Grundschule Mühlenau - Grundschule Molsheimer Str. 7 14195 Berlin Steglitz-Zehlendorf Tel. 8 32 50 99 Fax. 8 32 96 22 Tel. 8 31 10 35 (Schulhort) E-mail: muehlenau.cids@t-online.de Internet: www.muehlenau.de Schulordnung

Mehr

Schulordnung (Stand Februar 2015)

Schulordnung (Stand Februar 2015) 69207 Sandhausen Albert-Schweitzer-Straße 5 - Tel. 06224 9332 0 - Fax 06224 9332 11 - email: sl.gym@feg-sandhausen.de Schulordnung (Stand Februar 2015) VORBEMERKUNG Das Zusammenleben und die gemeinsame

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt werden. Dadurch

Mehr

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen:

Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich. Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Schloss-Ardeck-Grundschule Gau-Algesheim Hausordnung Zusammenleben in der Schulgemeinschaft Verhalten im schulischen Bereich Vorwort Zu unserer Schulgemeinschaft gehören viele verschiedene Menschen: Kinder

Mehr

Fehlzeitenregelung. Institut für Soziale Berufe. Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Fachschule für Sozialpädagogik Ellwangen

Fehlzeitenregelung. Institut für Soziale Berufe. Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Fachschule für Sozialpädagogik Ellwangen Institut für Soziale Berufe Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Peutinger Straße 2 73479 Ellwangen (0 79 61) 5 40 15 Öffnungszeiten Verwaltung Mo-Fr 8.30 bis 12.00 Uhr Institut für Soziale Berufe Schwäbisch

Mehr

Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand:

Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand: Schulordnung PBS 2014 / Infoseite / Stand: 19.08.2015 Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de

Mehr

S C H U L O R D N U N G

S C H U L O R D N U N G S C H U L O R D N U N G Die Schulordnung dient dem Ziel, ein störungsfreies Zusammenleben im Schulbereich zu ermöglichen und eine erfolgreiche Unterrichtsarbeit zu sichern. Zu diesem Zweck geben sich die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 2 Vor Beginn der ersten Stunde. 3 In den Unterrichtsräumen. 4 Während der Pausen. 5 Nach dem Unterricht

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 2 Vor Beginn der ersten Stunde. 3 In den Unterrichtsräumen. 4 Während der Pausen. 5 Nach dem Unterricht Anlage 1: Hausordnung der Deutschen Schule Thessaloniki (in der Fassung vom 20.02.2006; zuletzt geändert durch Beschluss des Schulvereinsvorstandes vom 10.09.2012) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Vor

Mehr

VERHALTENSVEREINBARUNGEN

VERHALTENSVEREINBARUNGEN VERHALTENSVEREINBARUNGEN NMS Rastenfeld Leitfaden Im Sinne eines guten schulischen Zusammenlebens haben wir Verhaltensvereinbarungen zusammengefasst. Lehrerteam der NMS Rastenfeld lehrer@nms.rastenfeld.at

Mehr

Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil

Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil Hausordnung der Sekundarschule Prof. Otto Schmeil Carolin Parche Unser Anliegen: Die Hausordnung ist Grundlage des Zusammenlebens an unserer Schule. Gültig ab: SJ 2012/2013 17. Regelkatalog Bei Verstoß

Mehr

Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. A. Allgemeines. B. Regeln für jede Nutzung

Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen. A. Allgemeines. B. Regeln für jede Nutzung Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen A. Allgemeines Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im

Mehr

Schulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 -

Schulordnung. des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken - 1 - Schulordnung des Otto-Hahn-Gymnasiums Dinslaken 2012-1 - Inhaltsverzeichnis: Präambel 3 1. Unterricht und Pausen 3 2. Verhalten auf dem Schulgelände 4 3. Umgang mit Unterrichtsmaterial 5 4. Informationswege

Mehr

Der Trainingsraum der KGS Kirchweyhe

Der Trainingsraum der KGS Kirchweyhe Der Trainingsraum der KGS Kirchweyhe Quelle: www.trainingsraum.de 1 Inhalt: 1. TR- Information für Schüler...3 2. Elterninfo zum Trainingsraum...4 3. Klassenregeln (Aushang)...5 4. Anlage Klassenbuch:

Mehr

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel /

Grundschule Hasenwinkel Schulstraße Wolfsburg Tel / SCHULORDNUNG Grundschule Hasenwinkel Schulstraße 16 38446 Wolfsburg Tel. 05365 / 8901 Email: grundschule.hasenwinkel@t-online.de Ganztagsbetreuung Tel. 05365 / 9420182 Mobil: 0157 / 56870465 Email: ganztag.hasenwinkel.wolfsburg@evlka.de

Mehr

PC-Raum-Nutzungsordnung der Albert-Einstein-Realschule (AER) Stand:09/2017 A. Allgemeines

PC-Raum-Nutzungsordnung der Albert-Einstein-Realschule (AER) Stand:09/2017 A. Allgemeines PC-Raum-Nutzungsordnung der Albert-Einstein-Realschule (AER) Stand:09/2017 A. Allgemeines Die nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informationsund Kommunikationstechnik für Informatik-Raum

Mehr

Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016)

Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016) Hausordnung der Gemeinschaftshauptschule Lindlar (Stand Oktober 2016) Präambel Wir, die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte der Hauptschule Lindlar, bemühen uns um ein respektvolles, tolerantes und

Mehr

Max-Planck-Gymnasium Bielefeld. Schulordnung

Max-Planck-Gymnasium Bielefeld. Schulordnung Max-Planck-Gymnasium Bielefeld Schulordnung Präambel Das Max-Planck-Gymnasium möchte die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Menschen heranbilden und ihnen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln,

Mehr

Schul- und Hausordnung der Grundschule Neumünster

Schul- und Hausordnung der Grundschule Neumünster Schul- und Hausordnung der Grundschule Neumünster Alle, die an der Grundschule Neumünster lernen und arbeiten, sollen sich wohlfühlen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig achten, fair und

Mehr

Stunde Unterrichtszeiten Pausen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr

Stunde Unterrichtszeiten Pausen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Hausordnung 2013/2014 Unterrichtszeiten: Stunde Unterrichtszeiten Pausen 1. 07.30 08.15 Uhr 08.15 08.25 Uhr 2. 08.25 09.10 Uhr 09.10 09.30 Uhr 3. / 4. 09.30 11.00 Uhr 1.große Pause (30 Minuten) 5. 11.30

Mehr

Verantwortlich ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, also auch SIE.

Verantwortlich ist jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, also auch SIE. Schulordnung Herzlich willkommen an unserer Schule! An der ESS im Antoniushaus Hochheim lernen und arbeiten ca. 150 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 50 Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, BfDund

Mehr

Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen

Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen an der Dr.-Georg-August-Zinn-Schule in Gudensberg 1. Allgemeines Die Schule stellt die für eine zeitgemäße Ausbildung erforderlichen EDV-Einrichtungen zur

Mehr

Unser Berufliches Schulzentrum umfasst gewerbliche und kaufmännische Schularten.

Unser Berufliches Schulzentrum umfasst gewerbliche und kaufmännische Schularten. Fischerpfad 10-12, 74321 Bietigheim-Bissingen Postfach 1163 Telefon: 07142/965-0, Fax: 07142/965-100 e-mail: verwaltung@bsz-bietigheim.de Internet: www.bsz-bietigheim.de Liebe Schülerinnen und Schüler,

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Fremdsprachenschule e. V.

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Fremdsprachenschule e. V. Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Fremdsprachenschule e. V. Inhalt A. Allgemeines... 2 B. Regeln für jede Nutzung... 2 1. Schutz der Geräte...

Mehr

Schulordnung. Regeln und Vereinbarungen. Schulrechtliche Maßnahmen. Stunden- und Pausenregelung. >>> Seite 3. >>> Seite 5.

Schulordnung. Regeln und Vereinbarungen. Schulrechtliche Maßnahmen. Stunden- und Pausenregelung. >>> Seite 3. >>> Seite 5. Schulordnung Regeln und Vereinbarungen >>> Seite 3 Schulrechtliche Maßnahmen >>> Seite 5 Stunden- und Pausenregelung >>> Seite 6 SCHULORDNUNG 2 1. UNSERE SCHULORDNUNG Alle Schüler*innen, Lehrer*innen und

Mehr

Gültig ab Allgemeine Grundsätze für das Verhalten aller Mitglieder unserer Schulgemeinde sind in der Schulcharta geregelt.

Gültig ab Allgemeine Grundsätze für das Verhalten aller Mitglieder unserer Schulgemeinde sind in der Schulcharta geregelt. GESAMTSCHULE DES VOGELSBERGKREISES Oberwaldschule Grebenhain, 36355 Grebenhain, Tel.:06644/7037 Fax: 06644/919305 Email: poststelle@oberwald.grebenhain.schulverwaltung.hessen.de Schulordnung Gültig ab

Mehr

Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel

Karl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel Suchtmittelvereinbarung Präambel Die Suchtmittelvereinbarung ist ein Instrument der Sekundärprävention in der Schule. In der Suchtmittelvereinbarung wird der Umgang mit Schülerinnen und Schülern geregelt,

Mehr

Disziplinarreglement der Mittelschulen

Disziplinarreglement der Mittelschulen 4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für

Mehr

Schulordnung Schuljahr 2013/2014

Schulordnung Schuljahr 2013/2014 Schulordnung Schuljahr 2013/2014 VORBEMERKUNG Für uns, die Schüler 1, Eltern, Lehrer und alle, die sonst noch in den beiden Schulen arbeiten, sind unsere Schulen ein gemeinsamer Lebensraum, der von uns

Mehr

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim

Entschuldige bitte! Grundschule Gerolsheim-Laumersheim Zu einem guten Zusammenleben an unserer Schule wollen wir alle beitragen, deshalb sorgen wir dafür, dass diese Regeln eingehalten werden. Und sollte doch einmal etwas schief gehen und wir etwas falsch

Mehr

St. Laurentius-Schule. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt. Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, Attendorn,

St. Laurentius-Schule. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt. Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, Attendorn, St. Laurentius-Schule Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kölner Str. 46a, 57439 Attendorn, 02722-6578900 Schulordnung Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrer und Betreuer.

Mehr

KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH... eine Schule des Landkreises Lörrach

KAUFMÄNNISCHE SCHULE LÖRRACH... eine Schule des Landkreises Lörrach I. Präambel Schule als Ort gemeinsamen Lernens schafft den Rahmen lebendiger Begegnung, dieser Rahmen basiert auf Grundsätzen der Toleranz. Im Zentrum schulischer Arbeit stehen die Schüler/innen, denen

Mehr

I. Präambel II. Grundlagen III. Kommunikation IV. Der Unterricht V. Fehlzeiten... 3

I. Präambel II. Grundlagen III. Kommunikation IV. Der Unterricht V. Fehlzeiten... 3 Oberschule Rockwinkel Uppe Angst 31 28355 Bremen Schul- & Hausordnung I. Präambel... 1 II. Grundlagen... 1 III. Kommunikation... 2 IV. Der Unterricht... 2 V. Fehlzeiten... 3 VI. Verhalten gegenüber Einzelnen

Mehr

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.

Mehr

Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG

Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG Schubert Schule Neustadt SCHULORDNUNG Ohne Ordnung kann keine Gemeinschaft erfolgreich arbeiten. Wir als Schulgemeinschaft (Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern, Schulpersonal) möchten uns immer in unserer

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im Schulgebäude und. 1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der

I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im Schulgebäude und. 1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der Leben und arbeiten in einer Gemeinschaft kann nur dann gelingen, wenn alle, die sich in dieser Gemeinschaft zusammengefunden haben, bereit sind, gewisse Regeln zu beachten. Regeln bedeuten auch immer einen

Mehr

Schulordnung PBS 2009 / Infoseite

Schulordnung PBS 2009 / Infoseite Schulordnung PBS 2009 / Infoseite Peter-Behrens-Schule (Hauptstelle) Mornewegstraße 18 64293 Darmstadt Telefon 06151/1325-70, -71 Fax 06151/132572 E-Mail: Info@peter-behrens-schule.de Internet: www.peter-behrens-schule.de

Mehr

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm

Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm Hausordnung des Gymnasiums Nieder-Olm Schule bedeutet Miteinander! Die Schulgemeinschaft des Gymnasiums Nieder-Olm gibt sich eine Hausordnung, um allen Schülern* und Lehrern** sowie anderen Beteiligten

Mehr

Hausordnung (Stand )

Hausordnung (Stand ) Hausordnung (Stand 23.05.2013) 1. Allgemeine Verhaltens- und Ordnungsregeln 1.1. Jeder Schüler verhält sich auf dem Schulweg, im Schulgelände und im Schulgebäude diszipliniert, höflich und hilfsbereit.

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Gymnasium Stein für Schülerinnen und Schüler

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Gymnasium Stein für Schülerinnen und Schüler Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets am Gymnasium Stein für Schülerinnen und Schüler A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehr- und Lernmittel genutzt

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Vinzenz-Pallotti-Schule

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schülerinnen und Schüler an der Vinzenz-Pallotti-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Singerstr. 75, 86316 Friedberg www.sfz-friedberg.de Tel. 0821/602633 Fax 0821/603903 E-Mail: vinzenz_pallotti_schule@t-online.de Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und

Mehr

Schulordnung der Limesschule Idstein

Schulordnung der Limesschule Idstein Schulordnung der Limesschule Idstein Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Limesschule hat das Ziel, in jedem Einzelnen die persönlichen Eigenschaften, Haltungen, Fähigkeiten und Qualifikationen

Mehr

Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen.

Die Schule ist von 6.40 Uhr bis Uhr geöffnet. Andere Öffnungszeiten sind im Sekretariat rechtzeitig zu beantragen. Hausordnung Städtisches Gymnasium Wittstock Beschluss auf der Schulkonferenz am 30.05.2011 Änderungsbeschluss: 26.09.2011 Änderungsbeschluss: 24.03.2014 1 Präambel Am Gymnasium Wittstock soll jeder Schüler

Mehr

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg

Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Realschule Schömberg ....... Schul- und Hausordnung der Werkrealschule und Präambel: Die Schule ist ein Ort, an dem täglich viele Menschen zusammenkommen, um miteinander zu arbeiten und zu lernen. Bildungs- und Erziehungsauftrag:

Mehr

Organisationshandbuch Kaufmännische Schule Hechingen SCHULORDNUNG. Schulordnung. Präambel

Organisationshandbuch Kaufmännische Schule Hechingen SCHULORDNUNG. Schulordnung. Präambel Schulordnung Präambel Alle am Schulleben Beteiligten wollen sich in unserer Schule wohlfühlen. Die Schulordnung und Hausordnung gehen davon aus, dass ein gewisses Maß an Regeln sinnvoll, nützlich und unverzichtbar

Mehr

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich.

1.1 Gegenseitige Rücksichtnahme, Achtung und Respekt prägen das Zusammenleben in unserem Schulbereich. Hausordnung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums Riesa Geltungsbereich: Diese Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Angestellten und Gäste des Werner- Heisenberg-Gymnasiums Riesa auf der Grundlage

Mehr

Diese Schulordnung wurde 1994 erörtert und beschlossen überarbeitet 2000 ergänzt und überarbeitet.

Diese Schulordnung wurde 1994 erörtert und beschlossen überarbeitet 2000 ergänzt und überarbeitet. SCHULORDNUNG der Waldhufenschule Zotzenbach Jedem Schüler wird die Schulordnung ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme dieser Schulordnung. Die vorliegende

Mehr

INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER

INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER INFORMATIONEN FÜR SCHÜLER von A Z Schuljahr 2016-17 Allgemeines Unsere Sekretärinnen, alle Lehrer und die Schulleitung haben immer ein offenes Ohr und offene Türen. Beurlaubung Der Antrag (formlos oder

Mehr

EDV- Nutzungsvereinbarung für Schüler/innen für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen. Helmholtzschule

EDV- Nutzungsvereinbarung für Schüler/innen für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen. Helmholtzschule EDV- Nutzungsvereinbarung für Schüler/innen für die EDV-Einrichtungen an Frankfurter Schulen Helmholtzschule Habsburgerallee 57-59 60385 Frankfurt am Main Stand: 3.10.2014 A. Allgemeines Die Schule stellt

Mehr

Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg

Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg Regelkatalog der Sekundarschule Am Petersberg Mögliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung Die Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung orientieren sich an den Prinzipien der Wiedergutmachung.

Mehr

Breitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax

Breitkopfstraße 66-80, Berlin Tel Fax Gustav-Freytag-Schule (Integrierte Sekundarschule) Breitkopfstraße 66-80, 13409 Berlin Tel. 495 80 31 Fax 4987 32 87 E-Mail: freytag-oberschule@t-online.de Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des

Mehr

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte an der GMS Dinkelscherben

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte an der GMS Dinkelscherben Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Lehrkräfte an der GMS Dinkelscherben A. Allgemeines Die GMS Dinkelscherben gibt sich für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit

Mehr

LUISE - HENRIETTE - GYMNASIUM. Schulordnung

LUISE - HENRIETTE - GYMNASIUM. Schulordnung LUISE - HENRIETTE - GYMNASIUM Schulordnung 1 0. Präambel Die Luise-Henriette-Schule möchte allen an Unterricht und Erziehung Beteiligten eine eigenverantwortliche Mitgestaltung des Schullebens ermöglichen.

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

Schulordnung der Löweneckschule

Schulordnung der Löweneckschule Schulordnung der Löweneckschule In unserer Schule verbringen wir einen großen Teil des Tages. Wir alle, Lehrer/innen und Schüler/innen, sind in dieser Zeit eine Gemeinschaft, in der jeder von uns Rechte

Mehr

Regeln für die Schulgemeinschaft - Schul- und Hausordnung

Regeln für die Schulgemeinschaft - Schul- und Hausordnung Präambel Regeln für die Schulgemeinschaft - Schul- und Hausordnung In unserem Schulalltag treffen täglich viele hundert Menschen zusammen, um zu lernen und zu unterrichten, um sich in den Pausen zu erholen

Mehr