PI 1 KU.A. Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum in Thüringen (EPLR)

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1 PI 1 KU.A Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum in Thüringen (EPLR) Antrag auf Bewilligung zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) nach der Förderrichtlinie KULAP 2014 und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in der jeweils geltenden Fassung Abgabetermin beim zuständigen Landwirtschaftsamt bis (Ausschlusstermin) Dieses Antragsformular muss mit der Ausfüllsoftware VERA2017 am PC ausgefüllt und digital auf Datenträger mit unterschriebenem Datenträgerbegleitschein im zuständigen LWA eingereicht werden. KU.A Personenident Name ggf. Unternehmensbezeichnung Ich/Wir beantrage(n) hiermit folgende Maßnahme (Zutreffendes bitte ankreuzen): Die Flächenangaben dazu erfolgen durch mich/uns in der Flächenliste KULAP. Programmteil A - Umweltgerechte Verfahren auf dem Ackerland A3 Betrieblicher Erosionsschutz A4 Naturbetonte Strukturelemente A411 Blühstreifen ohne Kulissenbezug V411 Blühstreifen ohne Kulissenbezug i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A412 mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug V412 mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A421 Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten V421 Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A422 mehrjährige Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten V422 mehrjährige Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten i.v. mit ökologischen Vorrangflächen

2 PI 2 KU.A A423 Schonstreifen V423 Schonstreifen i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A424 Ackerrandstreifen A425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen V425 - Gewässer- /Erosionsschutzstreifen i.v. mit ökologischen Vorrangflächen A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland A6 Rotmilanschutz Programmteil Ö Ökologischer Landbau Ö1AG Ackerland/Grünland - Einführung Ö1FH Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Einführung Ö1DK Dauer- und Baumschulkulturen - Einführung Ö2AG Ackerland/Grünland - Beibehaltung Ö2FH Gemüse-, Heil-, Duft-und Gewürzpflanzen - Beibehaltung Ö2DK Dauer- und Baumschulkulturen - Beibehaltung Programmteil G Umweltgerechte Verfahren auf dem Grünland G1 Artenreiches Grünland G11 - Artenreiches Grünland (6 Kennarten) mit geänderten Auswahlkriterien G12 - Artenreiches Grünland (4 Kennarten) mit geänderten Auswahlkriterien G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 - Mahd G3 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 - Mahd G33 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 - Mahd G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 - Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 - Mahd G53 - Hüteschafhaltung mit Schafen/Ziegen G6 Offenlanderhaltung spezielle Mahd-/Weideregime auf nicht direktzahlungsfähigen Flächen 2

3 PI 3 KU.A G7 Dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland Förderung von Ackerflächen (Nettoackerfläche ohne LE) in Wiesenbrüter-, Überschwemmungs- oder sonstigen sensiblen Gebieten, auf denen zur besonderen Berücksichtigung der Belange des Klima-, Wasser-, Boden- und Naturschutzes eine dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen als Dauergrünland vorgenommen wird Programmteil T Maßnahme zur Erhaltung genetischer Ressourcen T vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen Bitte beantragte Tierarten in nachfolgender Tabelle eintragen: lfd. Nr. Beantragte Tierart T Code Anzahl Zuchttiere 1 GVE- Schlüssel Rotes Höhenvieh weibl. 1 2 Jahre ,60 GVE Rotes Höhenvieh weibl. über 2 Jahre ,00 Rotes Höhenvieh männl. 1 2 Jahre ,60 Rotes Höhenvieh männl. über 2 Jahre ,00 Rheinisch-Deutsches Kaltblut weibl ,00 Rheinisch-Deutsches Kaltblut männl , Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut weibl. Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut männl , , Deutsches Sattelschwein weibl. über 50kg , 50 Deutsches Sattelschwein männl ,30 Rhönschaf weibl ,15 Rhönschaf männl ,15 Leineschaf weibl ,15 Leineschaf männl ,15 Thüringer Wald Ziege weibl ,15 Thüringer Wald Ziege männl ,15 Merinolangwollschaf weibl ,15 Merinolangwollschaf männl ,15 3

4 PI 4 KU.A Summe GVE: Eine Einzeltierliste der jeweils beantragten Tierrassen ist in der Anlage beigefügt. Diese Tierbestandsangaben T müssen vom jeweiligen Landeszuchtverband bestätigt werden. Es muss sich bei diesen Tieren um eingetragene und reinrassige Zuchttiere handeln (Herdbuch, Zuchtbuch). Bestätigung des zuständigen Landesverbandes zu den beantragten Zuchttieren ist beigefügt Hinweise zum Antrag auf Förderung: Vor dem Ausfüllen dieses Antrages ist das Merkblatt zum Sammelantrag 2017 sowie die KULAP 2014 Förderrichtlinie sowie die Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP 2014 zu lesen. Mit diesem Antrag wird eine fünfjährige Verpflichtung eingegangen. Seitens des Antragstellers ist sicherzustellen, dass alle beantragten Flächen auch für 5 Jahre nachweislich vom Antragsteller genutzt werden und hierfür die Nutzungsberechtigung (Eigentum, Pachtvertrag, Nutzungsberechtigung) und Tiere bei T gehalten werden, für die die Zuchtbestätigung vorliegt. Die Teilnahme an der Maßnahme T erfordert die Abgabe eines Flächennachweises gemäß Ziffer 6.2. Förderrichtlinie KULAP Der Antrag einschließlich aller zugehörigen Anlagen kann nur bearbeitet werden, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum im zuständigen Landwirtschaftsamt vorliegt (Ausschlusstermin). Die notwendigen Anlagen des Antrages pro Maßnahme sind dem Anhang zum Sammelantrag 2017 zu entnehmen. Das Abstimmungsverfahren mit der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) muss bis zur Antragsabgabe abgeschlossen sein. Revisionsklausel Werden die obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der VO (EU) Nr. 1306/2013, die einschlägigen Kriterien und Mindesttätigkeiten gem. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c Ziffern ii und iii der VO (EU) Nr. 1307/2013 sowie die darüber hinausgehenden Grundanforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen nach dem jeweiligen Fachrecht so geändert, dass die geänderten Standards und Anforderungen dann über Verpflichtungsinhalte nach dieser Richtlinie hinausgehen oder ändern sich die im Entwicklungsplan genehmigten Verpflichtungsinhalte und Beihilfehöhen im Notifizierungsverfahren, sind die betroffenen Verpflichtungsinhalte entsprechend anzupassen. Wird die Anwendung der Revisionsklausel vom Zuwendungsempfänger nicht akzeptiert, so endet die Verpflichtung gem. Art. 48 der VO (EU) Nr. 1305/2013, ohne dass Sanktionen oder eine Rückzahlung der für den bereits erbrachten Verpflichtungszeitraum erfolgten Zahlungen gefordert werden. Dies gilt auch für Anpassungen, die erforderlich sind, um eine Doppelfinanzierung der Methoden nach Kapitel 3 der VO (EU) Nr. 1307/2013 (Klima und Umweltförderliche Landbewirtschaftungsmethoden) im Falle einer Änderung dieser Methoden zu vermeiden. Zusätzliche Erklärungen und Verpflichtungen zur Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen im Rahmen des KULAP-Verfahrens 4

5 PI 5 KU.A 1. Ich/Wir werde(n) die von mir/uns beantragten Flächen für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes nach den eingegangenen Verpflichtungen bewirtschaften, sowie die in der jeweils gültigen Fassung der Förderrichtlinie KULAP 2014 Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014) vom (ThürStanz Nr. 32/2015, S ff) sowie in der Ersten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinie KULAP 2014 aufgeführten Zuwendungsvoraussetzungen einhalten. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die betrieblichen Verhältnisse für die einzelnen Verpflichtungsjahre mit meinem/unserem Sammelantrag ab 2017 (Anlage Flächen- und Nutzungsnachweis, Anlage Tierbestand, Anlage Einzeltiernachweis bei der Maßnahme T usw.) mitzuteilen. Jede Änderung, die für die Zuwendungsberechtigung und Beihilfehöhe von Bedeutung ist, dem zuständigen Landwirtschaftsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle für die Prämiengewährung maßgeblichen Unterlagen sind mindestens bis 5 Jahre bzw. bei der Maßnahme G7 12 Jahre nach dem Ablauf des Verpflichtungszeitraumes aufzubewahren. 3. Ich/Wir erkläre(n) bei Teilnahme juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie juristischer Personen des Privatrechts und Personengesellschaften an der Maßnahme T, dass die Beteiligung der öffentlichen Hand nicht mehr als 25 % beträgt. 4. Ich/Wir erkläre(n), dass die im KULAP zur Bewilligung beantragten Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die auf Grund der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begründet wurden, die im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme gleichwertige Verpflichtungen enthalten. 5. Ich/Wir erkläre(n), dass die im KULAP zur Bewilligung beantragter Flächen keinen Verpflichtungen unterliegen, die durch den Abschluss von Pacht-, Pflege- und/oder Bewirtschaftungsverträgen begründet wurden und direkt oder mittelbar gesetzliche Verpflichtungen umsetzen oder weitergeben oder im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse eingegangen wurden, die im Hinblick auf die Ziele der Maßnahme gleichwertige Verpflichtungen enthalten. 6. Ich/Wir erkläre(n), dass Ich/Wir, sofern Informationspflichten nach Ziffer 6.12 der KULAP2014 Förderrichtlinie bestehen, diesen nachkommen. 7. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) des Zuwendungsbescheides, die Rückforderung der gewährten Zuwendung, deren Erstattung und die Verzinsung des Erstattungsanspruches die Verwaltungsvorschriften zu 23, 44 ThürLHO sowie die 48, 49, 49 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), soweit nicht in der Förderrichtlinie KULAP 2014 Abweichungen zugelassen sind, gelten. 8. Für das Zuwendungsverfahren gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Subventionsgesetzes (insbesondere 264 StGB [Subventionsbetrug] und 1 ThürSubvG i. V. mit 2 6 SubvG). Sofern ich/wir als Zuwendungsempfänger unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen mache(n) oder Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unterlasse(n), kann(können) ich/wir mich/uns gemäß 264 StGB wegen Subventionsbetrug strafbar machen. 9. Hiermit erkläre ich mich/wir uns damit einverstanden, dass notwendige Plausibilisierungen zu Angaben der Tierhaltung über die Zentrale Datenbank HI-Tier erfolgen. 10. Bei Teilnahme an der Maßnahme G7 Dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland, verpflichte/n ich mich/wir uns dazu, bei Rückumwandlung des Dauergrünlandes in Ackerland auch nach Ablauf des maßgeblichen fünfjährigen KULAP-Verpflichtungszeitraumes, ungeachtet der Person des Eigentümers oder Pächters, die für den gesamten Förderzeitraum für die betreffenden Flächen gewährten Zuwendungen an den Freistaat Thüringen zurückzahlen. Mir/uns ist bewusst, dass jede derartige Rückumwandlung, auch wenn sie außerhalb meines/unseres Einflussbereiches stattfindet, einen Rückforderungsanspruch des Freistaates Thüringen auslöst. Versions-Nr. des Antrages (nicht vom Antragsteller auszufüllen): 5

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