Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen Förderperiode 2014 bis 2020

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1 Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen Förderperiode 2014 bis KULAP Bearbeitungsstand Herr T. Lettau - Einführung Herr M. Gewalt - Teil A und Ö- Frau M. Woitas - Teil G und T-

2 Planungsprozess KULAP 2014 Vorstellung vor WiSo-Partnern Stand Was ist seither geschehen? 1. Maßnahmenzuschnitt überdacht 2. Beihilfekriterien hinterfragt und z.t. neu definiert 3. Absprachen zu Kulissen getroffen 4. Akzeptanzschätzungen abgeschlossen 5. Beihilfen hergeleitet (Abschlussdokument TLL für Zertifizierung noch offen) 6. Zustimmung der Hausleitung zu Maßnahmen und Beihilfesätzen 7. Finanzplanung FILET TMLFUN/Ref. 33 2

3 Planungsprozess KULAP 2014 Maßnahme Finanzplanung ausschließlich ELER-Mittel (684,2 Mio. ELER + 63,3 Mio HC-Mittel) (625,6 Mio Mio. Euro Umschichtung aus 1. Säule) AFP AFP-HC Umschichtung 69 Mio. Euro 25,8 Mio. Euro - 70 Mio. Euro - 8 Mio. Euro 4 Mio. Euro in Verarbeitung und Vermarktung BENA bzw. AGZ Umschichtung 105,5 Mio. Euro - 61 Mio. Euro 42 Mio. Euro KULAP KULAP-HC Umschichtung 210 Mio. Euro 37,5 Mio. Euro - 205,6 Mio. Euro - Gesamt: 384,5 Mio. Euro (447,8 Mio. Euro incl. HC) 386,6 Mio. Euro 3

4 Planungsprozess KULAP 2014 Vorstellung vor WiSo-Partnern heute ( ) 1. Maßnahmen vorstellen 2. Prämiensätze bekannt geben 3. Fragen entgegennehmen und diskutieren TMLFUN/Ref. 33 4

5 Planungsprozess KULAP 2014 Offene Fragen: 1. Auswahlverfahren festlegen 2. Kombinationen der KULAP Maßnahmen untereinander klären 3. Kombinationen KUALP und Greening klären Keine Kollisionen GL-Maßnahmen mit Greening-Grünlandschutz Prüfung aller Maßnahmen auf AL gegen Vorschrift Anbaudiversifizierung? Prüfung aller Maßnahmen auf AL gegen verschiedenen Arten ökologische Vorrangflächen? Optionen: Parallel auf im Betrieb möglich Gleichzeitiger Ausschluss im Betrieb Gleichzeitiger Ausschluss auf jeweiliger Fläche oder Kürzung der Beihilfen KULAP bei gleichzeitiger Anmeldung der Flächen mit bestimmten Greening-Maßnahmen TMLFUN/Ref. 33 5

6 Planungsprozess KULAP 2014 Weiteres Vorgehen: 1. Maßnahmenbeschreibung für FILET abschließen 2. Prämiensätze zertifizieren 3. Dialog zum FILET mit EU-KOM beginnen 4. Förderrichtlinie entwerfen 5. Verfahren 2014 vorbereiten TMLFUN/Ref. 33 6

7 KULAP 2014 gesondertes Antragsverfahren in 2014 Zeitschiene KULAP2014 gesondertes Antragsverfahren 2014 FILET-Entwurf Vorlage des Entwurfes der KULAP- Förderrichtlinie Erstellung und Versand der Antrags-CD an die Teilnehmer Antragsschluss KULAP 2014 Bewilligung der Anträge KULAP 2014 März In der neuen Förderperiode wird das KULAP-Verpflichtungsjahr beginnend ab auf das Kalenderjahr umgestellt.

8 AUKM ab 2014 Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Teil A (ACKER) A1 Artenreiche Fruchtfolgen A2 Reduzierung N-Austrag (N-Salden) A3 Betrieblicher Erosionsschutz A4 Naturbetonte Strukturelemente A411 Blühstreifen A412 mehrj. Blühstreifen A421 Blühstreifen in Kulissen A422 mehrj. Blühstreifen in Kulissen A423 Schonstreifen A424 Ackerrandstreifen A425 Gewässer/Erosionsschutzsteifen A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland A6 Rotmilanschutz Teil Ö (ÖKO LANDBAU) Ö1 Einführung Ö2 Beibehaltung Teil G (GRÜNLAND) G1 artenreiches Grünland G11-6 Kennarten G12-4 Kennarten G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 Mahd G3 Biotopgrünland Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 Mahd - G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 Mahd Teil T (TIERE) T1 vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 Mahd G6 Offenlandhaltung (spezielle Mahd-/ Weideregime auf nicht BP fähigen Flächen) 2

9 Maßnahmen Teil A (Acker) A1 Artenreiche Fruchtfolgen Fördertatbestand: Anbau von jährlich mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von Leguminosen auf der Ackerfläche des Betriebes. (Förderhöhe: 90 /ha Ackerfläche, 55 /ha Ackerfläche bei Betrieben, die eine Beihilfe im ÖLB erhalten) (Mindestbeihilfebetrag 500 /Betrieb) Verpflichtungen: jährlicher Anbau von mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche des Betriebes Der Anbau jeder Hauptfruchtart darf 10% der Ackerfläche nicht unterschreiten und er darf 30% nicht überschreiten. Auf mindestens 10 % der Fläche müssen Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, angebaut werden. Maximaler Getreideanteil 66 % der Ackerfläche Anbau einer überwinternden Folgefrucht nach Leguminosen oder Gemengen die Leguminosen enthalten Werden mehr als 5 Hauptfruchtarten angebaut und wird der Mindestanteil von 10 Prozent der Ackerfläche je Hauptfruchtart nicht erreicht, so können Hauptfruchtarten zusammengefasst werden, bis die in Ziffer 2 genannten Anbauanteile erreicht werden. Flächen, die nicht für die landwirtschaftliche TMLFUN/Ref. Erzeugung 33 genutzt werden, gelten 9 nicht als Hauptfruchtart.

10 Maßnahmen Teil A (Acker) A2 Reduzierung N- Austrag (N- Salden) Fördertatbestand: Verbesserung der Stickstoffeffizienz auf der Grundlage des Nährstoffvergleichs gemäß 5 DÜV in Stickstoffüberschussgebieten. (Förderhöhe: 70 /ha Ackerfläche im N-NÜG) (Mindestbeihilfebetrag 500 /Betrieb und 10 ha im N-NÜG) Verpflichtungen: Einhaltung N-Saldo von 40 kg/ ha und Jahr auf Ackerflächen des Betriebes (aggregierte Schlagbilanz nach DüVO) Die Bilanz bezieht sich auf ein Düngejahr gleich dem Kalenderjahr Zusammenfassung von Schlägen < 1 ha Einhaltung N-Saldo von 40 kg/ha und Jahr für den Gesamtbetrieb (betrieblicher Nährstoffvergleich nach DüVO) Zusammenfassung von Schlägen < 1 ha schlagweise und gesamtbetriebliche Dokumentationspflichten (Fristgemäße Abgabe der Bilanz zum 30.Januar nach Ende des Verpflichtungsjahres) Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung vor Ablauf des ersten Verpflichtungsjahres N-Düngebedarfsermittlung im Frühjahr nach Vorgaben der TLL einschließlich N min - Bodenuntersuchung pro Schlag/Bewirtschaftungseinheit für die in die Ackerlandbilanz einfließenden Schläge im Frühjahr nach Vorgaben der TLL 10

11 KULAP ab 2015 Teil A (Acker) A2 Kulisse

12 Maßnahmen Teil A (Acker) A3 betrieblicher Erosionsschutz Fördertatbestand: Durchführung ausgewählter Erosionsschutzmaßnahmen zur Reduzierung des Basiswerts des jährlichen Bodenabtragsrisikos auf erosionsgefährdetem Ackerland eines Betriebes in der Kulisse um mindestens 20 %. [Zielwertermittlung nur auf Kulissenflächen in (P-NÜG) - Oberflächenwasserkörper (OWK) oder Teileinzugsgebiete davon mit Zielverfehlung des guten ökologischen Zustands durch P-Belastung bzw. Sedimenteintrag (attributierte Feldblöcke)] (Förderhöhe: 60 /ha Ackerland im P-NÜG) (Mindestbeihilfebetrag 500 /Betrieb) Verpflichtungen: Optimierte Fruchtfolge (gewässerschonend), Anbauverlagerung, Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten, Mulchsaat, Strip Tillage, Direktsaat, Maisengsaat, Schlagteilungen (Hanglängenverkürzung; Feldblock-Teilung), Grünstreifen quer zum Hang (Hanglängenverkürzung) Begrünung von Abflussbahnen, Gewässerrandstreifen Abgabe des jährlichen Nachweises der Erosionsminderung der aktuell in der Kulissen liegenden Betriebsflächen anhand vorgegebenem elektronischen Beleg (Excel-Planer) zum Zeitpunkt der Sammelantragstellung. 12

13 KULAP Rubrik ab 2015 Teil A (Acker) A3 Kulisse [Zielwertermittlung nur auf Kulissenflächen in (P-NÜG) - Oberflächenwasserkörper (OWK) oder Teileinzugsgebiete davon mit Zielverfehlung des guten ökologischen Zustands durch P-Belastung bzw. Sedimenteintrag (attributierte Feldblöcke)]

14 Maßnahmen Teil A (Acker) A4 Naturbetonte Strukturelemente Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen Blüh-, Schon-, Ackerrandstreifen bzw.- flächen, Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. (Mindestbeihilfebetrag 250 /Untermaßnahme) 14

15 Maßnahmen Rubrik Teil A (Acker) A4 Naturbetonte Strukturelemente außerhalb Kulissen A411 und A412 Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen 5 bis 36m breite Blühstreifen bzw. mehrjährige Blühstreifen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. Gemeinsame Verpflichtungen A411 und A412 Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Stickstoffdüngemitteln Der Aufwuchs des Blühstreifens darf nicht genutzt werden. Führung der Thüringer Ackerschlagkarte für die Verpflichtungsflächen Verpflichtungen: A411 Blühstreifen: (Förderhöhe: 720 /ha) jährliche Ansaat mit einer standortangepassten Saatgutmischung, mit der blütenreiche Bestände etabliert werden können, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen können, A412 mehrjährige Blühstreifen: (Förderhöhe: 680 /ha) Ansaat im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums mit einer standortangepassten Saatgutmischung, mit der blütenreiche Bestände etabliert werden können, die Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen können, Gelingt die Etablierung eines blütenreichen Bestandes nicht, wird die Fläche erneut bestellt 15

16 Maßnahmen Teil A (Acker) Rubrik A4 Naturbetonte Strukturelemente in Kulissen A421 und A422 Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen 5 bis 36m breite bzw. bei flächiger Anlage bis 4 ha große Blühstreifen/-flächen bzw. mehrjährige Blühstreifen/-flächen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. Die Maßnahmen wird nur in Kulissen angeboten (Vorkommen von Feldhamster oder Rebhuhn/Grauammer); Gemeinsame Verpflichtungen A421 und A422: Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Stickstoffdüngemitteln Der Aufwuchs des Blühstreifens darf nicht genutzt werden. Führung der Thüringer Ackerschlagkarte für die Verpflichtungsflächen Einsaat mit speziellen Saatgutmischungen für Feldhamster und Rebhuhn/Grauammer Abstimmung mit UNB Verpflichtungen: A421 Blühstreifen/-flächen: (Förderhöhe: 865 /ha) jährliche Ansaat bis des Kalenderjahres Ruhezeit (im Regelfall vom bis zum 31.Januar des darauffolgenden Kalenderjahres) A422 mehrjährige Blühstreifen/-flächen: (Förderhöhe: 800 /ha) Ansaat im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums, Gelingt die Etablierung eines blütenreichen Bestandes nicht, wird die Fläche erneut bestellt Festlegungen zu Bewirtschaftungsruhe und Pflegemaßnahmen wie Mulchen im Abstimmungsprotokoll 16

17 Maßnahmen Rubrik Teil A (Acker) A4 Naturbetonte Strukturelemente in Kulissen A423 Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen 5 bis 36m breite bzw. bei flächiger Anlage bis 4 ha große Schonstreifen/-flächen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. Die Maßnahme wird in Kulissen angeboten (Vorkommen von Kiebitz, Feldhamster oder Rebhuhn/Grauammer); außerdem: Pufferflächen. A423 Schonstreifen/flächen: (Förderhöhe: 560 /ha) Verpflichtungen: Verzicht auf Bestellung und Pflege im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums und die Selbstbegrünung zulassen, Sie werden grundsätzlich für die Dauer des Verpflichtungszeitraumes nicht bewirtschaftet. Der Aufwuchs darf nicht genutzt werden. Die Schonstreifen/flächen können in Abstimmung mit der UNB (Abstimmungsprotokoll) jährlich auf anderen Ackerflächen des Betriebes angelegt werden. Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutz- und von Düngemitteln Ausnahme: Anwendung von PSM, sofern der Verzicht auf die Anwendung von PSM zu unangemessenen Ergebnissen führen würde, nur mit Genehmigung der UNB (Abstimmungsprotokoll) und erst nach Anzeige bei der Bewilligungsbehörde Durchführung von Pflegemaßnahmen in Abhängigkeit vom Schutzziel (Kiebitzkulisse: jährlicher Umbruch; Pufferfläche; Mulchen) Führung der Thüringer Ackerschlagkarte 17

18 Maßnahmen Rubrik Teil A (Acker) A4 Naturbetonte Strukturelemente in Kulissen A424 Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen 5 bis 36m breite bzw. bei flächiger Anlage bis 4 ha große Ackerrandstreifen/-flächen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. Die Maßnahme wird nur auf Flächen mit artenreichem Ackerwildkraut-Vorkommen angeboten; A424 Ackerrandstreifen/-flächen: (Förderhöhe: 840 /ha) Verpflichtungen: Anlage von Ackerrandstreifen/-flächen mit einer Breite von 5 bis 36 m entlang eines oder mehrerer Feldränder eines Schlages, soweit aus agrarökologischer Sicht geboten auch flächig bis 4 ha möglich (Abstimmungsprotokoll). Ansaat derselben Fruchtart wie auf dem Gesamtschlag. Kein Anbau von mehrjährigem Feldfutter und Hackfrüchten (u. a. Mais, Rüben, Kartoffeln). Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutz- und von Düngemitteln; keine Beregnung. Ausnahme: Anwendung von PSM, sofern der Verzicht auf die Anwendung von PSM zu unangemessenen Ergebnissen führen würde, nur mit Genehmigung der UNB (Abstimmungsprotokoll) und erst nach Anzeige bei der Bewilligungsbehörde. Nach der Ansaat bis zur Ernte keine weiteren Pflegemaßnahmen durchführen Abweichungen im Anbau der Kulturarten zu oben festgelegten Parametern und Stoppelumbruch in Abhängigkeit vom Schutzziel gemäß Abstimmungsprotokoll möglich Führung der Thüringer Ackerschlagkarte 18

19 Maßnahmen Rubrik Teil A (Acker) A4 Naturbetonte Strukturelemente in Kulissen A425 Fördertatbestand: Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen 5 bis 30 m breite Gewässer- bzw. Erosionsschutzstreifen etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden. (Förderhöhe: 660 /ha) A425 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen: Verpflichtungen: Anlegen von Gewässer-oder Erosionsschutzstreifen im ersten Jahr des Verpflichtungszeitraums durch Ansaat einer geeigneten in der Regel Gräser betonten Saatgutmischung, deren Aufwuchs beibehalten wird. Gewässerschutzsteifen werden entlang von Gewässern, Erosionsschutzstreifen auf erosionsgefährdeten Flächen quer zum Verlauf der Hangneigung und in Tiefenlinien angelegt. (Breite 5 bis 30 Meter) Auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Stickstoffdüngemitteln wird verzichtet. Führung Schlagdokumentation gemäß Thüringer Schlagkartei Ackerland für die Verpflichtungsflächen. 19

20 KULAP ab 2015 Teil A (Acker) A425 Kulisse

21 Maßnahmen Teil A (Acker) A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland Fördertatbestand: A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland in festgelegten Wiesenbrüter- oder Überschwemmungsgebieten und sonstigen sensiblen Gebieten (Umgebung des Nationalparks Hainich und ehemaliger innerdeutscher Grenzstreifen) (Förderhöhe: 490 /ha Ackerfläche in A5-Kulisse) (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Verpflichtungen: Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, die herkömmlicherweise in natürlichem Grünland anzutreffen oder normalerweise Teil von Saatgutmischungen für Wiesen, Mähweiden oder Weiden sind (Standardmischungen) im Verpflichtungszeitraum. Ansaat des Günlandes mit einer Standardgrünlandsaatgutmischung Gewährleistung des Ansaaterfolges bis spätestens des ersten Verpflichtungsjahres Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Beibehaltung des Grünlandbestandes für die Dauer des Verpflichtungszeitraums Nutzung des Grünlandbestandes durch mindestens einmal jährlich vorzunehmende Mahd oder Beweidung oder Nutzung als Mähweide Verzicht auf eine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung bei der Grünlanderneuerung Führung der Thüringer Grünlandschlagkartei für die Verpflichtungsflächen Nachweis (Katasterauszug), dass es sich bei den Verpflichtungsflächen um Ackerflächen handelt 21

22 Maßnahmen Teil A (Acker) A6 Rotmilanschutz Fördertatbestand: Schutz des Rotmilans durch Schaffung von Nahrungsflächen. Die Maßnahme wird nur in Kulissen angeboten (Schwerpunktvorkommen des Rotmilans in Ackerbaugebieten). (Förderhöhe: 225 /ha Ackerfläche in A6-Kulisse) (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Verpflichtungen: Anbau von Luzerne, Klee oder Kleegras Erste Mahd im Zeitraum 15. Mai bis 15. Juli Auf mindestens 30 % der Verpflichtungsfläche ist eine zeitversetzte Mahd im Abstand von mindestens 14 Tagen vorzunehmen Verzicht des Einsatzes von Rodentiziden In Zusammenarbeit mit der UNB - Erstellung eines Abstimmungsprotokolls Führung der Thüringer Ackerschlagkarte für die Verpflichtungsflächen 22

23 TMLFUN/Ref

24 Maßnahmen Teil Ö (Ökolandbau) (Mindestbeihilfebetrag 500 /Betrieb) Fördertatbestand: Einführung (Ö1) bzw. Beibehaltung (Ö2) ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (gestaffelte Beihilfen für Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus: Einführung: Ackerfläche Grünland Gemüsebau Dauer- oder Baumschulkulturen Beibehaltung Verpflichtungen: Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Kontrollvertrag mit einer akkreditierten Ökokontrollstelle Gültiges Zertifikat d. Ökokontrollstelle (Abgabe bis nach Ablauf des Verpflichtungsjahres bei der Bewilligungsstelle) TMLFUN/Ref

25 AUKM ab 2014 Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Teil A (ACKER) A1 Artenreiche Fruchtfolgen A2 Reduzierung N-Austrag (N-Salden) A3 Betrieblicher Erosionsschutz A4 Naturbetonte Strukturelemente A411 Blühstreifen A412 mehrj. Blühstreifen A421 Blühstreifen in Kulissen A422 mehrj. Blühstreifen in Kulissen A423 Schonstreifen A424 Ackerrandstreifen A425 Gewässer/Erosionsschutzsteifen A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland A6 Rotmilanschutz Teil Ö (ÖKO LANDBAU) Ö1 Einführung Ö2 Beibehaltung Teil G (GRÜNLAND) G1 artenreiches Grünland G11-6 Kennarten G12-4 Kennarten G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 Mahd G3 Biotopgrünland Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 Mahd - G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 Mahd Teil T (TIERE) T1 vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 Mahd G6 Offenlandhaltung (spezielle Mahd-/ Weideregime auf nicht BP fähigen Flächen) 2

26 T-vom Rubrik Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen Fördertatbestand: Förderung der Haltung und Zucht vom Aussterben bedrohter einheimischer Nutztierrassen (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) (Förderhöhe: 200 Euro/GVE) Verpflichtungen: mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten und gemäß den Vorgaben des Fachprogrammes zu verwenden Eintrag in ein Zuchtbuch einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation Teilnahme an einem Erhaltungszuchtprogramm einer Züchtervereinigung (ggf. Bereitstellung aller genetisch relevanten Daten) Tierart/Rasse: Leineschaf Rhönschaf Merinolangwollschaf Thüringer Waldziege Rh.-Dt. Kaltblut Schweres Warmblut Rotes Höhenvieh Dt. Sattelschwein TMLFUN/Ref

27 AUKM ab 2014 Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Teil A (ACKER) A1 Artenreiche Fruchtfolgen A2 Reduzierung N-Austrag (N-Salden) A3 Betrieblicher Erosionsschutz A4 Naturbetonte Strukturelemente A411 Blühstreifen A412 mehrj. Blühstreifen A421 Blühstreifen in Kulissen A422 mehrj. Blühstreifen in Kulissen A423 Schonstreifen A424 Ackerrandstreifen A425 Gewässer/Erosionsschutzsteifen A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland A6 Rotmilanschutz Teil Ö (ÖKO LANDBAU) Ö1 Einführung Ö2 Beibehaltung Teil G (GRÜNLAND) G1 artenreiches Grünland G11-6 Kennarten G12-4 Kennarten G2 Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten G21 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G22 Mahd G3 Biotopgrünland Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten G31 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G32 Mahd - G4 Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten G41 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G42 Mahd Teil T (TIERE) T1 vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen G5 Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten G51 Weide mit Rindern/Pferden und/oder Schafen/Ziegen G52 Mahd G6 Offenlandhaltung (spezielle Mahd-/ Weideregime auf nicht BP fähigen Flächen) 2

28 Maßnahmen Teil G (Grünland) G1 - Artenreiches Grünland Fördertatbestand: Erhaltung von pflanzengenetisch wertvollem Grünland, Nachweis des Vorkommens der Kennarten (Mindestbeihilfebetrag 500 /Betrieb in der Summe von G11 und G12) Verpflichtungen: G11: Jährlicher Nachweis von mindestens 6 Kennarten je Feldstück Förderhöhe: 240 Euro/ha G12: Jährlicher Nachweis von mindestens 4 Kennarten je Feldstück Förderhöhe: 180 Euro/ha Verzicht auf jede Form der Bodenbearbeitung außer Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen, Nachmahd (GL - Erneuerung durch Nachsaat möglich) Führung Schlagdokumentation gemäß Thüringer Schlagkartei Grünland für die Verpflichtungsflächen Abgabe eines Nachweises über die Kennartenbonitur Zustimmung der UNB für ausgewählte FFH-Lebensraumtypen in ausgewiesenen FFH-Gebieten TMLFUN/Ref

29 G2 - G5 Biotopgrünland (Mager/Trockenstandorte; Bergwiesen; Feucht/Nasswiesen; Wiesenbrütergebiete; Flachlandwiesen, Streuobstwiesen) G2 Biotopgrünland (Grundstufe) G21 Weide G22 Mahd G3 Biotopgrünland (erschwerte Bedingungen) G31 Weide G32 Mahd außerhalb von Schutzgebieten außerhalb von Schutzgebieten G4 Biotopgrünland (Grundstufe) G41 Weide G42 Mahd in Schutzgebieten (NSG und Pflegezone der Biosphärenreservate) Verpflichtungen analog G2 außer Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz (= Baseline) unter Berück sichtigung der erhöhten Managementaufwendungen in Schutzgebieten TMLFUN/Ref. 33 () G5 Biotopgrünland (erschwerte Bedingungen) G51 Weide G52 Mahd in Schutzgebieten (NSG und Pflegezone der Biosphärenreservate) Verpflichtungen analog G3 außer Verzicht auf Düngeund Pflanzenschutzmitteleinsatz (= Baseline) unter Berücksichtigung der erhöhten Managementaufwendungen in Schutzgebieten 29

30 Maßnahmen Teil G (Grünland) Rubrik G2 - Biotopgrünland Grundstufe außerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter DGL-Flächen durch Nutzungseinschränkungen (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Gemeinsame Verpflichtungen G21 und G22 Düngungsverzicht (mineralische und organische Düngung) Keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, keine Beregnung, keine Melioration Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Erstellung Abstimmungsprotokoll Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte für die Verpflichtungsflächen Verpflichtungen: Erstnutzung durch Beweidung (Rinder/Pferde und /oder Schafe /Ziegen) oder Mahd Weide G21 (Förderhöhe: 275 Euro/ha) Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres (Weide erlaubt) Mahd/Schnittnutzung ab 1. Juli möglich Ausschluss der intensiven Portionsweide Zufütterung zwischen 1. Mai und 15. Oktober ist nicht zulässig Mahd G22 (Förderhöhe: 285 Euro/ha) Anlage einer Schonfläche von mindestens 10 % der Fläche, Bewirtschaftungsruhe bis zum Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen sowie Beweiden innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres TMLFUN/Ref

31 Maßnahmen Teil G (Grünland) Rubrik G3 - Biotopgrünland Erschwernisstufe außerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Sicherung des Biotopgrünlandes durch naturschutzgerechte Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen a. Lage/Beschaffenheit der Fläche, Hangneigung, Splitterflächen, Streuobst oder b. Artenschutz, besondere Bewirtschaftungsregime Gemeinsame Verpflichtungen G31 und G32 Düngungsverzicht (mineralische und organische Düngung) Keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, keine Beregnung, keine Melioration Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Erstellung Abstimmungsprotokoll Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte für die Verpflichtungsflächen (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Verpflichtungen: Erstnutzung durch Weide Weide G31 (Förderhöhe: 345 Euro/ha) Zu a.) Erstnutzung durch Beweidung Rinder/Pferde und/oder Schafe/Ziegen zu b.) (Eins aus Vier) 1. Beweidung mit Schafen/Ziegen in Form der Hütehaltung, betrieblicher Tierbesatz von 0,3 GVE Schafe/Ziegen je ha Verpflichtungsfläche 2. Beweidung mit Rindern/Pferden in Form der Standweide, ganzjährig oder mindestens vom 2. Mai bis 15. Oktober 3. Wiesenbrüter/Feuchtgebiete: Beweidung innerhalb eines Zeitraumes vom 1. April bis 30. Juni, Besatzstärke max. 1,5 GVE je ha 4. Artenschutz: Anlage einer Schonfläche von mindestens 10% ; Größe, Zeitraum der Anlage der Schonfläche sowie die Nutzung gemäß der Festlegungen der UNB im Abstimmungsprotokoll (Bewirtschaftungsruhe vom 1. April bis 20. Juli) TMLFUN/Ref

32 Tierbesatzregelungen für Naturschutz(Grünland) Maßnahmen Tierbesatz an Schafen und Ziegen im Gesamtbetrieb pro Hektar Verpflichtungsfläche (0,3 GVE/ha) Anzahl der Schafe/Ziegen (GVE) im Gesamtbetrieb pro ha Schaf - Weide (Verpflichtungsfläche) G31 und G51 Besatzdichte in GVE pro Hektar in Wiesenbrüter-/Feuchtgebieten (max. 1,5 GVE/ha vom bis ) Anzahl der Weidetiere (GVE) pro ha auf dem jeweiligen Weidegebiet; Ermittlung (VOK) erfolgt durch Zählung der Weidetiere (Weidegebiet = Feldstücke, die für Weidetiere zugänglich sind). TMLFUN/Ref

33 Maßnahmen Rubrik Teil G (Grünland) G3 - Biotopgrünland Erschwernisstufe außerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Sicherung des Biotopgrünlandes durch naturschutzgerechte Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen a. Lage/Beschaffenheit der Fläche, Hangneigung, Splitterflächen, Handmahd, Streuobst oder b. Artenschutz, besondere Bewirtschaftungsregime (u. a. Ausdehnung Bewirtschaftungsruhe) Verpflichtungen: Erstnutzung durch Mahd Mahd G32 (Förderhöhe: 375 Euro/ha) zu a.) Bewirtschaftungsruhe (Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen sowie Beweiden) innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres Anlage einer Schonfläche von mindestens 10 % der Fläche, auf der die Bewirtschaftungsruhe bis zum 20. Juli ausgedehnt wird (Abstimmung mit UNB) zu b.) Bewirtschaftungsruhe sowie Anlage einer Schonfläche gemäß der Abstimmung mit UNB Nachbeweidung nach Genehmigung durch UNB, Zufütterung vom 1. April bis 15. Oktober nicht zulässig TMLFUN/Ref. 33

34 Maßnahmen Teil G (Grünland) Rubrik G4 - Biotopgrünland Grundstufe innerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Umweltgerechte Bewirtschaftung bestimmter DGL-Flächen durch Nutzungseinschränkungen Gemeinsame Verpflichtungen G41 und G42 Keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, keine Beregnung, keine Melioration Zusätzliche Managementaufwendungen Erstellung Abstimmungsprotokoll Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte für die Verpflichtungsflächen (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Verpflichtungen: Erstnutzung durch Beweidung oder Mahd Weide G41 (Förderhöhe: 300 Euro/ha) Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres (Weide erlaubt) Mahd/Schnittnutzung ab 1. Juli möglich Ausschluss der intensiven Portionsweide Zufütterung zwischen 1. Mai und 15. Oktober ist nicht zulässig Mahd G42 (Förderhöhe: 325 Euro/ha) Anlage einer Schonfläche von mindestens 10 % der Fläche mit Bewirtschaftungsruhe bis zum Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen sowie Beweiden innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres TMLFUN/Ref

35 Maßnahmen Teil G (Grünland) Rubrik G5 - Biotopgrünland Erschwernisstufe innerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Sicherung des Biotopgrünlandes durch naturschutzgerechte Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen a. Lage/Beschaffenheit der Fläche, Hangneigung, Splitterflächen, Streuobst oder b. Artenschutz, besondere Bewirtschaftungsregime Gemeinsame Verpflichtungen G51 und G52 Keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung, keine Beregnung, keine Melioration Zusätzliche Managementaufwendungen Erstellung Abstimmungsprotokoll Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte für die Verpflichtungsflächen (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) Verpflichtungen: Erstnutzung durch Weide Weide G51 (Förderhöhe: 365 Euro/ha) Zu a.) Erstnutzung durch Beweidung Rinder/Pferde und/oder Schafe/Ziegen zu b.) (Eins aus Vier) 1. Beweidung mit Schafen/Ziegen in Form der Hütehaltung, betrieblicher Tierbesatz von 0,3 GVE Schafe/Ziegen je ha Verpflichtungsfläche 2. Beweidung mit Rindern/Pferden in Form der Standweide, ganzjährig oder mindestens vom 2. Mai bis 15. Oktober 3. Wiesenbrüter/Feuchtgebiete: Beweidung innerhalb eines Zeitraumes vom 1. April bis 30. Juni, Besatzstärke max. 1,5 GVE je ha 4. Artenschutz: Anlage einer Schonfläche von mindestens 10 %; Größe, Zeitraum der Anlage der Schonfläche sowie die Nutzung gemäß der Festlegungen der UNB im Abstimmungsprotokoll (Bewirtschaftungsruhe vom 1. April bis 20. Juli) TMLFUN/Ref

36 Maßnahmen Rubrik Teil G (Grünland) G5 - Biotopgrünland Erschwernisstufe innerhalb von Schutzgebieten Fördertatbestand: Sicherung des Biotopgrünlandes durch naturschutzgerechte Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen a. Lage/Beschaffenheit der Fläche, Hangneigung, Splitterflächen, Handmahd, Streuobst b. Artenschutz, besondere Bewirtschaftungsregime (u. a. Ausdehnung Bewirtschaftungsruhe) Verpflichtungen: Erstnutzung durch Mahd Mahd G52 (Förderhöhe: 395 Euro/ha) zu a.) Bewirtschaftungsruhe (Verzicht auf Pflegemaßnahmen, Mähen und Nachsäen sowie Beweiden) innerhalb eines Zeitraums vom bis eines Kalenderjahres Anlage einer Schonfläche von mindestens 10 % der Fläche, auf der die Bewirtschaftungsruhe bis zum 20. Juli ausgedehnt wird (Abstimmung mit UNB) zu b.) Bewirtschaftungsruhe sowie Anlage einer Schonfläche gemäß der Abstimmung mit UNB Nachbeweidung nach Genehmigung durch UNB, Zufütterung vom 1. April bis 15. Oktober nicht zulässig TMLFUN/Ref. 33

37 Maßnahmen Teil G (Grünland) G6 Offenlandhaltung Fördertatbestand: Sicherung von Natura 2000 relevanten Grünlandbiotopen, die nicht aus der 1. Säule beihilfefähig sind. Verhinderung der Verbrachung, Verfilzung bzw. der Sukzession zu Wald G6 (Mindestbeihilfebetrag 250 /Betrieb) (Förderhöhe: 445 Euro/ha) Verpflichtungen: Erhaltung des Ausgangsverbuschungsgrades (der durch die Behörde ermittelt wurde) Wiederkehrende flächenbezogene Arten- und Biotopschutzmaßnahmen auf Offenlandflächen durch entsprechende Weide- und/oder Mahdregime Erstellung Abstimmungsprotokoll Führung der Thüringer Grünlandschlagkarte für die Verpflichtungsflächen TMLFUN/Ref

38 Geschätzte Akzeptanz: Teil A Maßnahme Förderumfang Schätzung durch Fachbereiche (ha) Maßnahme KULAP2007 A1 Artenr. Fruchtfolge L A2 Red. N-Austrag W A3 Betr. Erosionsschutz W A411 einj. Blühstreifen 250 L A412 mehrj. Blühstreifen 850 L A421 einj. Blühstreifen in Kulissen N12/13/ A422 mehrj. Blühstreifen in Kulissen A423 Schonstreifen 500 N15 50 A424 Ackerrandstreifen 250 L32 80 A425 Gewässer/Erosionstreifen L33 21 A5 Nutzung AL als DGL N5 235 Rotmilan N14 24 Summe A Förderumfang 2012 (ha) TMLFUN/Ref

39 Geschätzte Akzeptanz: Teil G Maßnahme Förderumfang - Schätzung durch Fachbereiche (ha) Maßnahme KULAP2007 Förderumfang 2012 (ha) G1 artenreiches GL L (N ) G2 Biotopgrünland (Grundstufe, Weide und Mahd) außerhalb SG G3 Biotoppflege (erhöhte Anforderungen, Weide und Mahd) außerhalb SG G4 Biotoppflege (Grundstufe Weide und Mahd) innerhalb SG G5 Biotopgrünland (erhöhte Anforderungen, Weide und Mahd) innerhalb SG N211,212,221, 231,241,312 (Keine Differenzierung innerhalb/außerhalb von Schutzgebieten) N213,222,232, 242,311,312, 331,341,351 Keine Differenzierung innerhalb/außerhalb von Schutzgebieten N322,,342,352 N4,N5 Keine Differenzierung innerhalb/außerhalb von Schutzgebieten G6 Offenlandhaltung Summe G (davon ha Naturschutzflächen) (davon ha Naturschutzfläche) TMLFUN/Ref

40 Geschätzte Akzeptanz: Teil Ö und T Maßnahme T1 vom Aussterben bedr. Nutztiere Förderumfang Schätzung durch Fachbereiche (ha) 900 GVE Maßnahme KULAP2007 Förderumfang 2012 (ha) T1 929 Ö Ökolandbau L TMLFUN/Ref

41 AUKM ab 2014 Art. 28 und 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 2

42 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!! 42

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