Thüringer Grünlandtag Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie
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- Hansl Sauer
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1 Thüringer Grünlandtag 2016 Grünlandförderung - wichtiges Element zur Umsetzung der Thüringer Grünlandstrategie 1
2 Gliederung: 1. Grünlandstrategie 2. Flächenförderung (DZ,AGZ,KULAP) 3. Ergänzende Fördermöglichkeiten 4. Fazit 2
3 1.Grünlandstrategie Grünlandstrategie bildet das fachliche Grundgerüst, für die Ausrichtung der Förderinstrumente für Biodiversität Natura 2000 Wirtschaftlichkeit der Betriebe Entsprechend der Standort-/Pflanzenbestandsund Nutzungsdifferenzierung lässt sich das Dauergrünland Thüringens in die drei Funktionstypen unterteilen: produktives Grünland, Extensivgrünland und Biotopgrünland. 3
4 1.Grünlandstrategie Produktives Grünland relativ artenarmer, ertragsfähiger Pflanzenbestand qualitativ hochwertige Biomasse nachhaltig optimalen Bewirtschaftungsintensität. 2 bis 4 Nutzungen (je nach Pflanzenbestandstyp) entzugsorientierter Phosphor- und Kalium-Düngung, bedarfsgerechter Kalkung und ökonomisch optimale Stickstoff- Düngung (gemäß Düngeverordnung). Abgesichert durch: Direktzahlungen Greeningverpflichtungen 4
5 1.Grünlandstrategie Extensivgrünland Pflanzenbestand weist Zielarten aus dem Thüringer Katalog Artenreiches Grünland auf mittleres Ertragsniveau und Biomasse mittlerer Qualität Bewirtschaftungsintensität 2 bis 3 Nutzungen im Jahr und unter dem Nährstoffentzug liegende Düngung Förderinstrument KULAP 5
6 1.Grünlandstrategie Biotopgrünland naturschutzfachlich besonders wertvolle Arten Die Verwertung der Biomasse über die Wiederkäuer bzw. energetisch ist mit geringen Leistungen je Hektar verbunden. Bewirtschaftungsintensität 1 bis 2 Nutzungen im Jahr, keine Nährstoffzufuhr, ausgenommen die über Weidetierexkremente Förderinstrument KULAP 6
7 1.Grünlandstrategie Flächenbezogene Entwicklungsziele: Gesamtumfang des Grünlandes erhalten ha o Produktives Grünland o Extensives Grünland o Biotopgrünland o Ökolandbau 7
8 2. Flächenförderungen Landwirtschaftliche Fläche kann im Rahmen der Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) oder KULAP bei Vorliegen der Beihilfefähigkeit der Fläche und unter Erfüllung der jeweiligen spezifischen Voraussetzungen gefördert werden. 8
9 2. Flächenförderungen Direktzahlungen Einkommensbeihilfe: Basisprämienregelung wird den Betriebsinhabern bei Aktivierung eines Zahlungsanspruchs je beihilfefähige Hektarfläche gewährt Basisprämie 2016 ca. 181 /ha Greeningprämie 2016 ca. 86,5 /ha Landwirtschaftliche Fläche Ackerland, Dauergrünland und Dauerweideland oder für Dauerkulturen die Erzeugung, die Zucht oder den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche in gutem Zustand Mindesttätigkeit Parzellengröße > 0,1 ha 9
10 2. Flächenförderung AGZ Einkommensbeihilfe zum Ausgleich naturbedingter Benachteiligungen gestaffelt nach Höhe der LVZ und zusätzlich nach dem Anteil an der Hauptfutterfläche an der LF des Betriebes Förderfähig ist die zur Erzeugung genutzte Landwirtschaftliche Fläche im benachteiligten Gebiet stabilisiert die Betriebe macht gegenüber Preisschwankungen unabhängiger reicht bei jetziger Milchkrise natürlich nicht aus 10
11 2. Flächenförderung AGZ Anteil der Hauptfutterfläche an LVZ der LF des Betriebes >50 % >50% < /ha 195 /ha 16 bis < 19,5 60 /ha 170 /ha 19,5 bis < /ha 140 /ha 23 bis < 26,5 35 /ha 110 /ha 26,5 bis < /ha 85 /ha >30 _ 60 /ha 11
12 2. Flächenförderung AGZ Vereinfachung bei der Neugestaltung der AGZ Bindung der Zahlung bzw. der Zahlungshöhe an den Anbau bestimmter Kulturarten (auch Weizen und Zuckerrüben sind jetzt förderfähig) die Anzahl der Großvieheinheiten im Betrieb Arbeitskraftnormative abgeschafft Bevorzugung von Betrieben mit Futterbau. Von den in 2015 ausgezahlten 19,3 Mio. gingen 15,9 Mio. an Betriebe mit hohem Futterbauanteil. Davon profitierten insbesondere die Grünlandbewirtschafter. 12
13 2. Flächenförderung KULAP Keine Einkommensbeihilfe Zuwendungen können nicht beliebig aufgestockt werden Agrarumwelt- und Klimazahlungen und Förderung des Ökologischen Landbaus beziehen sich nur auf die Verpflichtungen, die über die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen hinausgehen: o Cross compliance o Greening o (u.a. Erhaltung des guten landwirtschaftlichen Zustands, Mindesttätigkeit) o Mindestanforderungen für den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln o einschlägige Verpflichtungen des nationalen Rechts 13
14 2. Flächenförderung KULAP Vereinfachung bei der Neugestaltung des KULAP komplizierte Besatzdichteregelungen abgeschafft bewährtes System von o Grund- und Erschwernisstufe bei der Biotoppflege von Grünland weiterentwickelt o Einzelflächenbezogene Förderung beibehalten Niveau bei Kennarten auf 6 angehoben 14
15 2. Flächenförderung KULAP Maßnahme Antrag- Fläche Finanzmittel KULAP2014 Auszahlung für 2015 steller in ha in G11 6 Kennarten G21 Beweidung Grundst G22 Mahd Grundst G31 Beweidung Erschw G32 Mahd Erschw G33 Hüteschafhaltung G41 Beweidung Grundst. Schutzg G42 Mahd Grundst. Schutzg G51 Beweidung Erschw. Schutzg G52 Mahd Erschw. Schutzg G53 Hüteschafhaltung Schutzg Biotopgrünland
16 Ergebnis aus der Schaf-Ag. Priorisierung von Neuanträgen der Maßnahme G1 1. Priorität Vorhaben mit 6 Kennarten 2. Priorität Vorhaben mit 4 Kennarten Innerhalb der Prioritäten haben: Wie bisher 1. Ökobetriebe Vorrang vor konventionellen wirtschaftenden Betrieben und 2. Betriebe mit Schafe/Ziegenhaltung im Jahr des Antrags auf Bewilligung (20 Stück ab 10 Monate) haben Vorrang vor Betrieben ohne Haltung der genannten Tierarten. Als Nachweis gelten die mit Stichtagsmeldung nach 26, Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung in der Datenbank HI-Tier gespeicherten Bestände. 3. Die Reihung erfolgt jeweils innerhalb der Prioritäten sowie der Gruppen nach Nr. 1 und 2 und für alle anderen Betriebe noch zusätzlich abfallend mit dem Grünlandanteil an der landwirtschaftlichen Fläche des Betriebes im Sammelantrag des Antragsjahres auf Förderung. neu 16
17 3. Ergänzende Fördermöglichkeiten Beratungsförderung Agrarmarketing Agrarinvestitionsförderung Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Stallanlagen mit über dem gesetzlichen Standard liegenden Tierschutzanforderungen für Raufutter verzehrende Viehbestände Unterstützung der Direktvermarktung mit Konzentration auf Produktinnovationen und Verbesserung der Vermarktungsstrukturen 17
18 4. Fazit Die extensiven Formen der Grünlandnutzung und die Biotoppflege sind auf Zulagen/Zuschüsse angewiesen. Geeignete Förderinstrumente für eine standort- und pflanzenbestandsdifferenzierte Nutzung des Grünlandes in seiner Vielfalt stehen zur Verfügung keine Förderoptimierung koste es was es wolle, öffentlichen Mittel sind begrenzt Entscheidung des Betriebsleiters ist maßgeblich, wie sich das Unternehmen auf verändernde Bedingungen einstellt 18
19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!! TMIL, Ref. 53, Michael Gewalt 19
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