Antrag auf Agrarförderung 2015

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1 Antrag auf Agrarförderung 2015

2 Themenübersicht Direktzahlungen Antragsberechtigung und voraussetzungen Landwirtschaftliche Tätigkeit Melde- und Nachweispflichten Beantragung der Direktzahlungen Basisprämie und Greening Umverteilungsprämie Junglandwirte Kleinerzeuger Termine für Antragsteller

3 Direktzahlungen Antragsberechtigungen/ -voraussetzungen aktiver Betriebsinhaber -> Angaben im AfA 2015 unter 1.9 Zahlungsansprüche -> Beantragung AfA 2015 unter 2.1 ff Mindestbetriebsgröße: 1,0 ha (beihilfefähige Fläche) Mindestgröße der landwirtschaftlichen Parzelle (Schlag) 0,3 ha 0,02 ha Spreewaldregion (Lehde, Leipe) Angabe sämtlicher landwirtschaftlicher Flächen im Nutzungsnachweis

4 Aktiver Betriebsinhaber Alle Antragsteller, deren Unternehmen nicht auf einer Negativliste aufgeführt sind. Negativliste: Betreiber von -Flughäfen - Wasserwerken - dauerhaften Sport- und Freizeitanlagen Eisenbahnverkehrsdienstleister Immobiliendienstleister Bergbau treibende Betriebe Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, diese Liste zu verlassen. Dazu sind entsprechende Nachweise erforderlich.

5 Nachweise: Aktiver Betriebsinhaber Geringfügigkeitsschwelle (2014 Direktzahlungen < 5000 ) Nicht unwesentliche landwirtschaftliche Tätigkeit (38 ha LN, Landwirtschaftliche Tätigkeit ist Hauptgeschäftszweck) Direktzahlungen machen mehr als 5% der außerlandwirtschaftlichen Einnahmen aus

6 Zuteilung Zahlungsansprüche (ZA) Der Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die Basisprämie ist gemeinsam mit dem Sammelantrag einmalig bis zum 15. Mai 2015 zu stellen. Dieses hier gezeigte Feld ist IMMER anzukreuzen, unabhängig vorliegender Bedingungen oder Sonderfälle.

7 Zuteilung Zahlungsansprüche (ZA) Regelfall: Die Erstzuweisung erfolgt an Betriebsinhaber, die 2013 Direktzahlungen beantragt bzw.erhalten haben oder Der Betriebsinhaber hat 2013 keine Direktzahlungen erhalten, aber: - er hat 2013 Rebflächen bewirtschaftet - er hat 2014 ZA aus der NR erhalten - er hat niemals ZA besessen, aber er ist zum landwirtschaftlich tätig gewesen

8 Zuteilung Zahlungsansprüche (ZA) Betriebliche Veränderungen / Sonderfälle: Antrag Erbfall und vorweggenommene Erbfolge Antrag Änderung der Bezeichnung Antrag Änderung des Rechtsstatus Antrag Zusammenschluss Antrag Aufspaltung Antrag Abspaltung Antrag Übertragung (Kauf oder Pacht) Zahlungsansprüche aus der Nationalen Reserve: Antrag Antrag Antrag Antrag Junglandwirt Neueinsteiger Höhere Gewalt und außergew. Umstände Höhere Gewalt und außergew. Umstände ( fehlende ganzjährige Beihilfefähigkeit )

9 Zuteilung Zahlungsansprüche (ZA) - Einmalige Zuweisung Anzahl der zuzuweisenden ZA ist gleich der Zahl der beihilfefähigen ha im AFA Aktiver Betriebsinhaber - Aktivierung der ZA innerhalb zwei aufeinanderfolgender Jahre (sonst Einzug in die nationale Reserve) - Keine Rotation möglich - Region-bezogene Aktivierung

10 Direktzahlungen Mindesttätigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen: mindestens einmal jährlich eine landwirtschaftliche Tätigkeit durchführen Kurzzeitige, vorrübergehende nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten auf beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen sind unter bestimmten Bedingungen möglich: Anzeigepflicht: Neu: im AfA 2015 angeben (Anlage 12) nach Antragstellung: drei Tage vor Beginn schriftlich anzeigen (Anlage 12 verwenden) die Beihilfefähigkeit der Flächen darf durch die Intensität, Art und Dauer der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht stark eingeschränkt werden: innerhalb der Vegetationsperiode max. 14 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt max. 21 Tagen im Kalenderjahr

11 Direktzahlungen Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers 30 InVeKoSV Grundsatz: jede Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ist unverzüglich und schriftlich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen für eingereichte Kopien sind die Originale vorzuhalten Anzeigepflichten für kurzzeitige, vorrübergehende nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten Nutzung einer aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Fläche: 3 Tage vorher schriftlich anzuzeigen, im Zeitraum 1. April bis 30. Juni ist das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses verboten jede mechanische Bodenbearbeitung auf umweltsensiblen DGL: 3 Tage vorher schriftlich anzeigen und die Maßnahme beschreiben, ausgenommen Walzen, Schleppen, Striegeln des Bodens sowie Aussaat oder Düngung im Schlitzverfahren oder jede vergleichbare Maßnahme der Bodenbearbeitung Nachweis Saatgutetiketten und Saatgutrechnungen für Kulturpflanzenmischungen (ÖVF Zwischenfruchtanbau) aufbewahren und bei selbst erzeugten Mischungen sind Rückstellproben bis des Folgejahres vorzuhalten

12 Übersicht zu den Direktzahlungen ab Basisprämie 2. Greening-Prämie a) Anbaudiversifizierung b) Erhalt Dauergrünland c) Flächennutzung im Umweltinteresse (ökologische Vorrangflächen) 3. Umverteilungsprämie 4. Zahlung für Junglandwirte 5. Kleinerzeugerregelung

13 1. Basisprämie löst die bisherige Betriebsprämienregelung ab alle ZA haben je Region einen einheitlichen Wert -- > Anpassung erfolgt von 2017 bis Voraussetzung: ZA-Beantragung und Zuweisung Flächennutzungsnachweis (Anlage 1): für jede landwirtschaftliche Parzelle (Schlag) ist die Hauptkultur im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli anzugeben

14 2. Greening Einhaltung der dem Klima-und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden Beantragung der Basisprämie verpflichtet Antragsteller Greening-Prämie wird bei Einhaltung der Greening- Anforderungen für alle beihilfefähigen Flächen gezahlt Anforderungen gelten grundsätzlich für alle landwirtschaftlichen Flächen, auch < 0,3 Hektar.

15 2. Greening Die Anforderungen sind für jede der drei Greening- Maßnahmen zu erfüllen: Anbaudiversifizierung Ausweisung einer Fläche im Umweltinteresse: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Erhaltung des Dauergrünlands Nichterfüllung führt zu Kürzungen, ab 2017 zu Sanktionierungen ( Broschüre zur EU Agrarreform Tz.141ff)

16 2. Greening Betriebe des ökologischen Landbaus -von der Erfüllung der Greening-Maßnahmen befreit Voraussetzung: Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 VO (EG) Nr. 834/2007 (Nachweis ist für das gesamte Jahr erforderlich) Kleinerzeugerregelung: vom Greening befreit Befreiung für Greening-Anbaudiversifizierung für Flächentauscher (mehr als 50% AL von anderem Antragsteller im Vorjahr, andere Kultur) -> Anlage 10 des AfA 2015 ausfüllen Greening-Anforderungen wegen Auflagen in Natura2000- oder nach Wasserrahmenrichtlinie-Gebieten nicht erfüllt werden können -> Anlage 11 des AfA 2015

17 bis 30 ha AL a) Anbaudiversifizierung -2 verschiedene Kulturen -Hauptkultur max. 75 % > 30 ha AL -3 verschiedene Kulturen -Hauptkultur max. 75 % -die zwei größten Kulturen in Summe max. 95 % -Kulturen nach Liste Nutzungscodes -Befreiungen u.a. für Betriebe des ökologischen Landbaus, Kleinerzeuger, Betriebe < 10 ha Ackerland, Betriebe mit hohem Gras- oder Grünfutteranbau, Flächentauscher

18 b) Erhalt Dauergrünland Bedingungen werden im nachfolgenden Vortrag erläuert

19 c) Flächennutzung im Umweltinteresse Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mindestens 5 % der Ackerfläche befreit von diese Maßnahme sind Betriebe: bis 15 Hektar Ackerland (AL), wenn mehr als 75% des AL für Gras- und andere Grünfutterpflanzen, Brache, Leguminosen genutzt wird und das verbleibende AL max. 30 Hektar ist, wenn mehr als 75 % der beihilfefähigen Fläche als DGL, Gras oder andere Grünfutterpflanzen genutzt wird und das verbleibende AL max. 30 Hektar ist.

20 c) Flächennutzung im Umweltinteresse Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) ÖVF Gewichtungsfaktor Brache 1,0 Zwischenfruchtanbau 0,3 (Liste) Stickstoffbinder 0,7 (Liste) KUP 0,3 (Liste) Untersaaten 0,3 Pufferstreifen 1,5 Feldränder 1,5 Landschaftselemente 1,5 bis 5

21 c) Flächennutzung im Umweltinteresse Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) 5 % großzügig ausweisen (bisher keine Obergrenze), aber nicht zur Umgehung von Beihilfevoraussetzungen nutzen Nutzungsrechte (Verfügungsgewalt) bei LE und Ufervegetationsstreifen beachten Flächen können nur einmal für ÖVF angegeben werden LE überprüfen, ob aktuell und an/auf AL, korrekte Zuordnung

22 3. Umverteilungsprämie Beantragung wie 2014 Voraussetzung ist ein Anspruch auf Zahlung nach der Basisprämienregelung Antrag stellen und ankreuzen, wenn sich der Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 aufgespalten hat oder aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, und dies nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, um in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen. Diese Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn diese in 2014 abgegeben wurde. Prämie wird bundeseinheitlich für max. 46 aktivierte Zahlungsansprüche (ZA) gewährt: für die ersten 30 ZA ca. 50 je Hektar und die weiteren 16 ZA ca. 30 je Hektar

23 4. Junglandwirteprämie Zahlung für Junglandwirte: bundeseinheitlicher Wert für max. 90 aktivierte Zahlungsansprüche (zusätzlich zur Basisprämie) ca. 44 je Hektar -> Betrag wird nach dem im Bundesanzeiger veröffentlich wird für einen Zeitraum von max. 5 Jahren gewährt; der Zeitraum verkürzt sich, um die Jahre zwischen der ersten Niederlassung als Betriebsinhaber und der ersten Zahlung Prämie ist jedes Jahr zu beantragen Anerkennung als Junglandwirt (ist auch für die ZA-Zuteilung, Junglandwirt erforderlich): Natürliche Person -> erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niedergelassen und bei erstmaliger Beantragung nicht älter als 40 Jahre (Zeitpunkt der Erst- Niederlassung ist anzugeben) juristische Person, Personenvereinigung -> wenn langfristige und wirksame Kontrolle über Betriebsführung, Gewinne, finanzielle Risiken, erstmalige Niederlassung im landwirtschaftlichen Betrieb, 2015 nicht älter als 40 Jahre

24 Voraussetzung: 5. Kleinerzeugerregelung Antrag auf Zuweisung von ZA und Antrag/Anträge auf Direktzahlungen und Antrag zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung und Erklärung, dass die Bedingungen zur Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung nach dem nicht künstlich, z.b. durch Betriebsteilung, geschaffen wurden. Folgende Regeln gelten: Teilnahme ist einmalig 2015 zu erklären, in den Folgejahren nur noch Ausstieg möglich Ausnahme (ab 2016): wenn ein Kleinerzeuger seine gesamten ZA vererbt, kann der Erbe auch nach 2015 die Teilnahmen an der Kleinerzeugerregelung erklären. gilt grundsätzlich nur für bestehende Betriebe unterliegt nicht den Greening- und Cross Compliance-Vorschriften, aber dem Fachrecht

25 5. Kleinerzeugerregelung Was erhält der Kleinerzeuger? als Betrag wird die Summe der beantragten Direktzahlungen, maximal Euro je Jahr gewährt ZA-Zuweisung erfolgt auf der Basis der angemeldeten beihilfefähigen Fläche

26 Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete Förderung ab kein Mindestviehbesatz - kein Höchstbetrag je Zuwendungsempfänger (Nachweis betriebsnotwendiger AK entfällt) - einheitlicher Fördersatz: 25 je Hektar Ackerland (bis Betriebs-LVZ 31,99) bzw. Grünland - Mindestschlaggröße: 0,3 ha - ab 10 ha Förderung wegen Bagatellgrenze i. H. v. 250

27 Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete - Zuwendungsempfänger: aktiver Betriebsinhaber im Sinne Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/ Förderung wie bisher ausschließlich für Zuwendungsempfänger mit Betriebssitz in Brandenburg bzw. Berlin und ausschließlich für Flächen in diesen Ländern - Ausgleichszulage wird im Spreewald nur einmal gefördert: entweder AGZ benachteiligtes Gebiet Spreewald oder AGZ benachteiligte Gebiete - Ökologische Vorrangflächen werden i. d. R. nicht gefördert mit Ausnahme ÖVF-LE und stickstoffbindender Pflanzen als Hauptfrucht

28 KULAP 2014 Auszahlungsantrag für den Verpflichtungszeitraum Entsprechende Bindungen sind vorgetragen (Bitte prüfen) z.b. 711/711a in 811/811a Erweiterungen bzw. Neuanträge im Herbst 2015 FP 675 Winterbegrünung EAJ 2010-die Parzellen mit der Bindung 625 kennzeichnen, auf denen die Winterzwischenfrucht bis stand

29 Termine (2015) für die Antragstellung: Einreichungstermin AfA 2015: Freitag, 15. Mai 2015 (Postweg) Antragsänderungsfristende: da der 31. Mai 2015 ein Sonntag ist -> gilt der folgende Arbeitstag 1. Juni 2015 letzter möglicher Abgabetermin: Dienstag, 09. Juni 2015 (Verspätungskürzung 1% je Arbeitstag)

30 Sonstiges Anpassung von Abtretungen bei Änderungsanzeigen immer Bezugnahme auf das Antragsjahr und Schlagnummer - Vollmacht (Unterschrift) - Kontrolle der Postanschrift und Kommunikationsverbindungen

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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