Beraterseminar bei der LLFG Bernburg. Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Umsetzung des Greening
|
|
- Kilian Berg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beraterseminar bei der LLFG Bernburg Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Umsetzung des Greening Referat 27 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Bernburg, 13. März 2015
2 Rechtlicher Rahmen zur Umsetzung der GAP Direktzahlungen und CC Basisrechtsakte / Basisverordungen VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.Dezember 2013 (DZ) VO (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013 (InVeKoS) Durchführungsvorschriften EU DELVO (EU) Nr. 639/2014 vom 11. März 2014 (zu VO 1307) DELVO (EU) Nr. 640/2014 vom 11. März 2014 (zu VO 1306) DVO (EU) Nr. 641/2014 vom 16. Juni 2014 (zu VO 1307) DVO (EU) Nr. 809/2014 vom 17. Juli 2014 (zur VO 1306) weitere delegierte und Durchführungsrechtsakte und Leitlinien (u.a. zu Kontrollen, Finanzen, ELER) Februar 2015 MLU 27 2
3 Rechtlicher Rahmen zur Umsetzung der GAP Direktzahlungen und CC Nationale Umsetzung: Es liegen vor: Umverteilungsprämiengesetz (UmvertPrämG v. 17. Feb. 2014) Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG v. 9. Juli 2014) o InVeKoS-Daten-Gesetz (v ) o Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (v , CC) o Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (v , CC) o Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (v ) o InVeKoS-Verordnung (v ) Ferner in Vorbereitung: o Landesverordnung für LSA (Umsetzung von Länderermächtigungen) Februar 2015 MLU 27 3
4 Rechtlicher Rahmen zur Umsetzung der GAP Direktzahlungen und CC Nationale Umsetzung: Landesverordnung für LSA (Umsetzung von Länderermächtigungen) z.b. zur InVeKoSV: 3 Abs. 1 Festlegung des Systems zur Identifizierung lw. Parzellen Feldblock 4 Abs. 3 Regelungen für zusammenhängende Flächen Schlag 16 Abs. 2 weitere zusätzliche Angaben im Sammelantrag / 18 Abs. 2 abweichende Mindestparzellengröße / 19 Abs. 4 weitere LE als Teil der beihilfefähigen Fläche / Februar 2015 MLU 27 4
5 MLU - Informationsstrategie Internetauftritt des MLU unter Rubrik Formulare und Informationen aktuelle Informationen (Fortschreibung)* ÖVF-Rechner Häufig gestellte Fragen* Termine u. Veranstaltungen neue AUKM Maßnahmen * in 2/2015 durch GAP-Broschüre ersetzt Beraterseminar am GAP-Broschüre des BMEL ab 02/2015 analog 2005 für ST Exemplare bereitgestellt Informationsveranstaltungen der ÄLFF ab Ende März 2015 Februar 2015 MLU 27 5
6 Aktive Betriebsinhaber Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhabern gewährt! Aktivitäten aus Negativliste erhalten grundsätzlich keine DZ, sofern sie nicht nachweisen, dass sie doch als aktive Landwirte gelten Negativliste umfasst in D. das Betreiben von Bergbau, Flughäfen, Wasserwerken, dauerhafte Sport- und Freizeitflächen (z.b. auch Reitplätze u. hallen, Pensionspferdehalter) Eisenbahnverkehrsleistungen, Immobiliendienstleistungen (Die Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen, Gebäudeteilen, Flächen oder Häusern aus dem privaten Immobilienbesitz des Landwirts gilt nicht als solche.) Februar 2015 MLU 27 6
7 Aktive Betriebsinhaber Nachweismöglichkeiten für dennoch aktive Betriebsinhaber: Geríngfügigkeitsschwelle (Summe aller DZ < ) im Falle > die landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht unwesentlich, dieser Fall liegt vor, wenn mehr als 38 ha beihilfefähiger Fläche zur Verfügung stehen Sonderfall Pferdehaltung: Nachweis einer ausreichenden Flächenausstattung zur Futtererzeugung, liegt dann vor, wenn nicht mehr als 3 GVE / ha Beihilfefläche die landwirtschaftliche Tätigkeit ist Hauptgeschäftszweck (Nachweis durch Versicherungspflicht in der Alterssicherung f. LW, o. Eintragung in öff. Registern) die Direktzahlungen machen mindestens 5 % der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte aus. März 2015 MLU 27 7
8 Mindesttätigkeit werden landwirtschaftliche Flächen während des gesamten Jahres nicht für eine Erzeugung / landw. Tätigkeit genutzt, muss eine bestimmte Mindesttätigkeit ausgeübt werden. Grundsätzlich wird als Mindesttätigkeit verlangt, dass der Landwirt einmal während des Jahres auf den Flächen den Aufwuchs mäht und das Mähgut abfährt oder den Aufwuchs zerkleinert und ganzflächig verteilt. März 2015 MLU 27 8
9 Mindesttätigkeit März 2015 MLU 27 9
10 Nutzung auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten Beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen dürfen in einem bestimmten Umfang auch für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden. derartige Tätigkeiten sind drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen (sofern nicht bereits im Sammelantrag angegeben) Wintersport und Holzlager auf DGL sind von Anzeigepflicht ausgenommen, sofern diese Nutzungen außerhalb der Vegetationsperiode stattfinden, Voraussetzung für Beihilfefähigkeit ist, dass diese Flächen hauptsächlich für landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, d.h. landw. Tätigkeit darf durch die Intensität, Art, Dauer oder den Zeitpunkt der der nichtlandw. Tätigkeit stark eingeschränkt sein. max. 14 aufeinanderfolgende Tage oder 21 Tage im Kalenderjahr März 2015 MLU 27 10
11 Direktzahlungen Greening Einhaltung bestimmter dem Klima- u. Umweltschutz förderlicher Landbewirtschaftungsmethoden für Anrecht auf Zahlung sg. Greening Bezugsgrundlage Flächen, die am zur Verfügung stehen Greening-Prämie national einheitlich, 2015 ~ 87 /ha jede der folgenden drei Maßnahmen ist für die Erfüllung der Greeninganforderungen umzusetzen: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlandes, Ökologische Vorrangflächen = ÖVF o. EFA (Ecological Focus Area) (zunächst 5 % der AF) März 2015 MLU 27 11
12 Direktzahlungen Greening Betriebe des ökologischen Landbaus, die für das gesamte Antragsjahr über eine Bescheinigung gemäß Art. 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 verfügen, sind von den Greening-Verpflichtungen befreit und haben automatisch ein Anrecht auf die Gewährung der Greening-Prämie. Betriebe die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, sind ebenso vom Greening befreit. Auf Flächen, die zur Erfüllung der Greening-Verpflichtungen durch den Betriebsinhaber bestimmt sind, können gleichzeitig auch freiwillige AUKM der zweiten Säule durchgeführt werden. Zur Vermeidung einer Doppelförderung sind daher erforderlichenfalls Abzüge bei den Prämiensätzen für die AUKM-Maßnahmen erfolgt. bei evtl. Verstößen Sanktionen der DZ nach Übergangsperiode um bis zu 125% der Greening-Komponente möglich. 2015/2016 nur Kürzung des Greeninganteils, keine zusätzlichen Sanktionen März 2015 MLU 27 12
13 Greening - Anbaudiversifizierung Freistellung von Betrieben bis zu 10 ha Ackerland Betriebe bis 30 ha mindestens 2 Kulturen (Hauptkultur max. 75 %) Betriebe über 30 ha mindestens 3 Kulturen (Hauptkultur max. 75%, 2 größten Kulturen zusammen max. 95 %) Freistellung von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Grünland an der LF oder Ackergras/Stilllegung an der Ackerfläche, soweit die nicht auf diese Kulturen entfallende Fläche nicht mehr als 30 ha beträgt Für die Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen wird der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli des aktuellen Antragsjahres berücksichtigt. Berücksichtigung der Hauptkultur für die Erfüllung der Anforderungen dieser Regelung bzw. der Kultur, die bei einer VOK festgestellt wird. März 2015 MLU 27 13
14 Greening - Anbaudiversifizierung landwirtschaftliche Kulturpflanze eine Kultur, einer der verschiedenen in der botanischen Klassifikation landwirtschaftlichen Kulturpflanzen definierten Gattungen z.b. Gattung Beta (Rüben) mit Zuckerrüben, Futterrübe (Runkelrübe), Mangold u. Rote Beete/Rote Rübe = eine Kultur oder Gattung Triticum (Weizen) mit Weichweizen, Hartweizen, Dinkel, usw. gelten ebenso als eine Kultur, sowie alle Arten im Falle der Familien der Brassicaceae (Kreuzblütler), Solanaceae (Nachtschattengewächse) und Cucurbitaceae (Kürbisgewächse); brachliegendes Land einschließlich ÖVF-Streifenelemente Gras oder andere Grünfutterpflanzen März 2015 MLU 27 14
15 Greening - Anbaudiversifizierung Winter- und Sommerkulturen gelten als unterschiedliche Kulturen, auch wenn sie zur selben Gattung gehören. Für die Berechnung der Anteile werden Flächen von LE der jeweiligen Kulturpflanze zugerechnet. Die Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung bezieht sich grundsätzlich nur auf die Ackerflächen des Betriebes, Mischkulturen in getrennten Reihen: jede Kultur kann als getrennte Kultur gerechnet werden, wenn sie mind. 25 % der Fläche abdeckt. Flächen einer Hauptkultur mit Untersaat werden nur mit der Hauptkultur anerkannt. Flächen, auf denen Saatgutmischungen ausgebracht sind, gelten als eine einzige = Mischkultur. MLU 27 15
16 Greening ökologische Vorrangflächen 5 % der Ackerfläche sind als ökologische Vorrangflächen zu erbringen (ggf. später Anhebung auf 7 %, zunächst Bericht KOM zum 31.März 2017) Freistellung von Betrieben bis 15 ha Ackerfläche Freistellung von Betrieben mit mehr als 75 % GL an der LF bzw. 75 % Ackergras / Stilllegung / Leguminosen an der AF, soweit die nicht auf diese Kulturen entfallende Fläche max. 30 ha beträgt MLU 27 16
17 Greening ökologische Vorrangflächen Wie hoch darf der Anteil ÖVF-Brache bzw. ÖVF insgesamt sein? Kleinerzeuger können keine ÖVF angeben, da vom Greening befreit, Antragsteller mit < 15 ha AL können unter Beachtung des Mindestsatzes ÖVF Flächen anmelden, Greeningpflichtige (> 15 ha AL) können auch über 5 % ihres AL als ÖVF anmelden. EU-KOM Antwort an Dänemark im Zusammenhang mit der freiwilligen Deklaration von Brachflächen als ökologische Vorrangflächen (von einem Betrieb mit 10 Hektar Ackerland) ausgeführt, dass dies nicht mit dem Ziel der Umgehung (also Vermeidung des Statuswechsels zu Dauergrünland) erfolgen dürfe. MLU 27 17
18 Greening ökologische Vorrangflächen Anforderungen: mindestens 5 % seiner Ackerfläche als ÖVF anzumelden, Sicherheitsmarge empfohlen, keine Obergrenze ÖVF-Brachen unterliegen nicht der DGL-Definition. Vor diesem Hintergrund und der Zielstellung, Rechtssicherheit für die Betriebsinhaber zu erlangen, die Erhaltung ökologisch wertvoller Ackerbrachen sicherzustellen und der Umsetzung des Greeninggedankens an sich, wird an der bisherigen Sichtweise wie folgt festgehalten: Flächen, die für das Jahr 2014 nicht als DGL festgestellt wurden (u.a. Ackerbrachen oder der mehrjährige Anbau von Ackerfutter), können für 2015 von Betriebsinhabern, die dem Greening unterliegen, durchaus auch über einem Anteil von 5 % an der Ackerfläche als ÖVF-Brache angemeldet werden. MLU 27 18
19 Greening ökologische Vorrangflächen MS können aus Liste von Vorrangflächen wählen (VO 1307/2013): - Stilllegungsflächen, - Terrassen, - Landschaftselemente (auch an beihilfefähige Flächen angrenzende) - Pufferstreifen - Agroforstflächen und Aufforstungsflächen - Streifen beihilfefähige Flächen entlang von Waldrändern - Kurzumtriebsplantagen ohne Dünge- bzw. PSM-Einsatz - Flächen mit Zwischenfruchtanbau - Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen in D Zulassung aller Elemente aus der Liste vorgesehen + Anwendung der Gewichtungsfaktoren MLU 27 19
20 ÖVF brachliegende Flächen (1,0) Ackerflächen, auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet (auch keine [Beweidung] oder Aberntung des Aufwuchses zur Nutzung erlaubt); Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung Pflicht; keine PSM und keine Düngung; ab des Antragsjahres Aussaat einer Winterkultur zur Ernte im Folgejahr zulässig; [oder Beweidung durch Schafe und Ziegen]* jährliche Pflege vor und nach zulässig; brachliegende Flächen bleiben Ackerland auch wenn sie begrünt werden und dadurch mehr als 5 Jahre nacheinander Gras oder andere Grünfutterpflanzen auf diesen Flächen stehen (solange sie als ÖVF ausgewiesen werden) [*Änderungsabsicht zur DirektZahlDurchfV] März 2015 MLU 27 20
21 ÖVF Feldränder (1,5) Feldränder mit einer Breite von 1 Meter bis 20 Meter auf Ackerland, auf denen keine Erzeugung stattfindet, [Es handelt sich dabei nicht um Flächen außerhalb eines Referenzfeldblockes, gemeint sind schmale Schläge entlang der landwirtschaftlichen Kulturen innerhalb eines FEB]; Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung Pflicht; [Feldränder können auch AUKM-Blühstreifen (neue Maßnahmen ab ) sein.] ab des Antragsjahres Aussaat Winterkultur zur Ernte im Folgejahr zulässig; jährliche Pflege vor und nach zulässig; Kombination mit Brache nur dann zulässig, wenn Streifenelement eindeutig unterscheidbar von der Brache bleibt ein Feldrand kann auch an einem Waldstück oder Gewässer liegen MLU 27 21
22 ÖVF Feldränder (1,5) bei Überschreitung der Höchstbreite kann Fläche nicht als ÖVF gewertet werden; Messung der ÖVF a. Fläche o.k. + Größe; b. Fläche zu schmal F-1 + Größe c. Fläche zu breit F-2 + Größe Fläche ÖVF = a Fläche Basis = a + b + c Fläche Anbaud. = a + b + c MLU 27 22
23 ÖVF Feldränder (1,5) Feldränder müssen nicht immer am Rande einer Parzelle angelegt werden. Sie können auch gebildet werden, indem eine Ackerparzelle durch ein solches streifenförmiges Element aufgeteilt wird. MLU 27 23
24 ÖVF Pufferstreifen (1,5) Pufferstreifen im Rahmen GLÖZ entlang von Gewässern jeweils ohne Erzeugung, auf der Ackerfläche gelegen, parallel zum Wasserlauf; Pufferstreifen beginnt an der Böschungsoberkante und umfasst zwingend einen evtl. vorhandenen Ufervegetationsstreifen (die Böschung gehört nicht zum Pufferstreifen); mit typischer Ufervegetation; einzelne Bäume sind unschädlich; Mindestbreite 1 Meter bis max. 20 Meter; bei Überschreitung der Höchstbreite kann Fläche nicht als ÖVF gewertet werden; Beweidung oder Schnittnutzung zulässig, wenn Pufferstreifen unterscheidbar vom angrenzenden Ackerland; ab des Antragsjahres Aussaat einer Winterkultur zur Ernte im Folgejahr zulässig; März 2015 MLU 27 24
25 ÖVF Pufferstreifen (1,5) Ufervegetationsstreifen darf max. 10 m breit sein; daran kann ein Pufferstreifen gelegt werden; Ufervegetationstreifen und Pufferstreifen dürfen zusammen eine Gesamtbreite von 20 m nicht überschreiten; ist kein Ufervegetationsstreifen vorhanden, kann der Pufferstreifen bis zu 20 m breit sein ( 28 Abs. 2 DirektZahlDurchfV); wenn die Ufervegetation breiter als 10 m, dann kein Pufferstreifen als ÖVF möglich; Ufervegetationsstreifen muss sich in der Verfügungsgewalt des Landwirtes befinden März 2015 MLU 27 25
26 ÖVF Pufferstreifen (1,5) März 2015 MLU 27 26
27 ÖVF Waldrandstreifen (1,5) beihilfefähige Flächen (Streifen) unmittelbar angrenzend an Waldrändern auf dem Ackerland ohne landwirtschaftliche Erzeugung von mindestens 1 Meter bis max. 10 Meter Breite; Kombination mit Brache nur dann zulässig, wenn Streifenelement eindeutig unterscheidbar von der Brache bleibt; Schnittnutzung / Beweidung zulässig, sofern Streifen vom angrenzenden Ackerland unterscheidbar bleibt; ab des Antragsjahres Aussaat einer Winterkultur zur Ernte im Folgejahr zulässig; jährliche Pflege (außerhalb Mahdverbotszeitraum) erforderlich [Feldrand kann 20 Meter breit sein und an einem Waldrand liegen, jedoch ohne Erzeugung / Nutzung] März 2015 MLU 27 27
28 Flächen mit Zwischenfruchtanbau (0,3) Einsaat als Kulturpflanzenmischung oder durch Untersaat von Gras nach Ernte der Hauptkultur spätestens bis zum und nicht vor ; Arten entsprechend einer vom Mitgliedstaat vorgegeben Liste; ohne mineralische Stickstoffdüngung; ohne chemisch-synthetische PSM; ohne Klärschlammeinsatz; Aufwuchs verbleibt bis des Folgejahres auf der Fläche; Beweidung mit Schafen/Ziegen im Jahr der Antragstellung; Anbau in Reinkultur nicht zulässig (Mischungen aus 2 Arten bestehen); keine Art darf mehr als 60% Anteil an den Samen haben; Anteil Gräser an der Samenmischung nicht über 60%; Risiko Nachbau; Rückstellprobe bis Folgejahr; Vorteil Etikett bei Kauf beihilfefähig ist jeweils nur die im Antrag angegebene Hauptkultur, während der Zwischenfruchtanbau lediglich eine Greeningverpflichtung ist März 2015 MLU 27 28
29 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (0,7) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen in Reinkultur entsprechend einer vom Mitgliedstaat vorgegebenen Liste nur mit Startdüngung, Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis; Aufwuchs muss während der Vegetationsperiode vorhanden sein - in Deutschland wird dieser Zeitraum für großkörnige Leguminosen vom 15. Mai bis zum 15. August festgelegt; für alle anderen zulässigen Leguminosen gilt ein Zeitraum vom 15.Mai bis zum 31. August; Aberntung der Kultur erst nach Vegetationsperiode erlaubt Ausnahmen hiervon sind auf Antrag möglich; Anbau einer Winterkultur o. Winterzwischenfrucht als Folgekultur, die bis zum des Folgejahres auf der Fläche verbleiben muss März 2015 MLU 27 29
30 CC-Landschaftselemente (1,0-2,0) o nur CC- relevante LE an Ackerland werden in D anerkannt; Art. 45 der DELVO 639/2014 o in Sachsen-Anhalt feste Zuordnung der LE zu den FEB o im Agrarantrag 2015 Neuzuordnung möglich o Hecken: durchschnittliche Breite max. 15 Meter o müssen dem Betriebsinhaber zur Verfügung stehen (Nutzungsrecht) März 2015 MLU 27 30
31 Greening ökologische Vorrangflächen FAZIT: o o o o o o o o o Anregung einer risikoarmen Auswahl an ÖVF im ersten Jahr z.b.: o o o Brachflächen Zwischenfrüchte stickstoffbindende Pflanzen keine Schaffung künstlicher Bedingungen - keine Kombinationsmöglichkeit von ÖVF-Streifen mit Brache (Flächen müssen unterscheidbar sein)! Zwischenfrüchte: Verwendung handelsüblicher Mischungen (Nachweis) Breitenobergrenzen bei Streifenmaßnahmen beachten Hinweis auf Nutzungsrecht bei Landschaftselementen und Ufervegetationsstreifen korrekte Verwendung der LE-Typen (Ist Hecke oder Feldgehölz korrekt im Kataster erfasst?) Anmeldung einer Fläche nur 1x als ÖVF Wichtungsfaktoren beachten! ÖVF nicht zu knapp bemessen März 2015 MLU 27 31
32 Umverteilungsprämie bei Anspruch auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung max. für die ersten 46 aktivierten ZA eines Betriebsinhabers gewährt Prämie ist bundeseinheitlich, sie wird jedoch in der Höhe gestaffelt für ersten 30 ZA (Gruppe 1) wird ein höherer Betrag gewährt als für die nächsten 16 ZA (Gruppe 2) der Betrag für ZA der Gruppe 2 beträgt 60 % des Betrages für ZA der Gruppe 1 die genauen Beträge werden jedes Jahr durch Division der zur Verfügung stehenden Obergrenze für die Umverteilungsprämie durch die insgesamt begünstigungsfähigen ZA ermittelt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben. März 2015 MLU 27 32
33 Zahlung für Junglandwirte JL, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, kann auf Antrag eine Zahlung für im Rahmen der JL Regelung gewährt werden. wird für maximal 90 von ihnen aktivierte ZA gewährt und beträgt nach derzeitigen Schätzungen rund 44 Euro/Hektar. je Betriebsinhaber maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden und muss jedes Jahr beantragt werden. der Zeitraum verkürzt sich um die Anzahl der Jahre, die zwischen der Niederlassung des JL als Betriebsinhaber und der ersten Antragstellung auf eine Zahlung für JL vergangen sind. als JL gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem lw. Betrieb als Betriebsleiter niederlassen und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind März 2015 MLU 27 33
34 Zahlung für Junglandwirte Die Altersgrenze von 40 Jahren spielt also nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie eine Rolle. "Nicht älter als 40 Jahre" bedeutet, dass der Junglandwirt in dem Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie noch nicht sein 41. Lebensjahr vollenden darf. im Falle juristische Person oder Vereinigungen natürlicher Personen (z.b. GbR), können diese grundsätzlich auch eine Zahlung für JL erhalten, wenn folgenden Bedingungen erfüllt sind: der JL kontrolliert den Betriebsinhaber im ersten Jahr der Antragstellung auf die Zahlung für JL als Betriebsleiter wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zur Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken. Sind am Kapital oder der Betriebsführung mehrere natürliche Personen beteiligt, bei denen es sich nicht ausschließlich um JL handelt, so muss der JL in der Lage sein, die wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit den anderen auszuüben. als Niederlassung zählt die Betriebsaufnahme durch die JL, die die Kontrolle über den Betriebsinhaber ausüben. Haben mehrere JL zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Kontrolle übernommen, so gilt die erste Kontrollaufnahme als Zeitpunkt der Niederlassung. März 2015 MLU 27 34
35 Kleinerzeugerregelung Betriebsinhaber können sich im Jahr 2015 entscheiden, an einer Kleinerzeugerregelung teilzunehmen. im Sammelantrag 2015 zu beantragen. unterliegen im Rahmen des Direktzahlungssystems nicht den Vorschriften des Greening und der Cross Compliance. fachrechtlichen Vorschriften gelten für diese Landwirte aber weiterhin die Zahlung, ergibt sich aus der Summe ihrer Ansprüche aus den einzelnen DZ, Anspruch auf maximal Euro begrenzt. März 2015 MLU 27 35
36 Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie weitere Fragen? Februar 2015 MLU 27 36
Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015
Aktueller Stand zur nationalen Umsetzung der Agrarreform 2015 Mehr Aufwand für Landwirt und Verwaltung Anke Stegemann V22 1 Umsetzung der Agrarreform Zeitplan der Umsetzung Aufteilung der Direktzahlungen
MehrUmsetzung der GAP- Reform 2014-2020
Umsetzung der GAP- Reform 2014-2020 Teil: Umsetzung des Greenings Zuweisung von ZA Stand 03.09.2014 Infoveranstaltung des ALFF Mitte, HBS, am 09.09.2014 Referenz- bzw. Feldblockpflege / Referenzflächenabgleich
MehrWeiterführende Informationen. Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening)
Weiterführende Informationen zu den Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Maßnahmen (Greening) im Zusammenhang mit der Web Anwendung Greening-Check Stand: 28.09.2015 Betriebe, die Zahlungen
MehrUrheber: Nora Kretzschmar. Ökologische Vorrangflächen. Bestimmungen/ Regelungen
Urheber: Nora Kretzschmar Ökologische Vorrangflächen Bestimmungen/ Regelungen September 2015 Ökologische Vorrangflächen 2 Unter Vorbehalt weiterer Änderungen! Alle Informationen ohne jede Gewähr und Haftung!
MehrFachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./ Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators
Fachinformationsveranstaltung Agrarförderung 18./19.03.2014 - Außenstelle Pirna GAP 2014 und 2015 ff. 1. Säule 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung: Aktueller Stand der GAP-Reform Übergangsjahr
MehrÖkologische Vorrangflächen. Greening. Im Rahmen der GAP-Reform
Greening Im Rahmen der GAP-Reform Greeninganforderungen Allgemein Greening 1.) Anbaudiversifizierung 2.) Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes 3.) Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse
MehrNeue GAP - Was bedeutet das Greening für uns?
Neue GAP - Stand der Regelungen und der Diskussion zum 23.01.2014 Änderungen möglich http://de.euabc.com/word/25 FB 3.1, Folie Nr. 1 FB 3.1, Folie Nr. 2 Entwicklung der Zahlungsansprüche (ab 2015 Basisprämie)
MehrÖkologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ökologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP) und Aufforstungsflächen,
MehrGreening und Freiwillige Vereinbarungen
Greening und Freiwillige Vereinbarungen Trinkwasserschutz in Niedersachsen 2015 Informationsveranstaltung für LehrerInnen der BBS Fachbereich Agrarwirtschaft Verden, 18. März 2015 Nr.: 1 Was verbirgt sich
MehrBeweidung mit Schafen oder Ziegen zulässig
Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Ökologische Vorrangflächen müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP), geförderten Aufforstungsflächen, Flächen
MehrAntrag auf Agrarförderung 2015
Antrag auf Agrarförderung 2015 Themenübersicht Direktzahlungen Antragsberechtigung und voraussetzungen Landwirtschaftliche Tätigkeit Melde- und Nachweispflichten Beantragung der Direktzahlungen Basisprämie
MehrMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015
Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr 2015 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Übersicht über die Anforderungen an das Greening ab dem Antragsjahr
MehrAgrarförderung Änderungen. Dorit Herr
Agrarförderung 2018 Änderungen Dorit Herr 04.04.2018 1 Was ist neu in diesem Jahr? Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2018 - Dokument ist im WebClient im Dokumentenbaum als PDF zu
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand 27.10.2014 *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung 1 Arbeitsgebiet Roth Agrarhandel
MehrGAP-Reform Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zahlungsansprüche
Aktiver Landwirt Was bedeutet das? Zuweisung von n Nutzung von n Übertragung von n 1 3. Februar 2015 Frau Martin LfULG Informations-und Servicestelle Plauen Einstufung Aktiver Landwirt (ZA) Kleinerzeugerregelung
MehrMehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehrfachantrag 2015 Ökologische Vorrang-Flächen Greening - Grundlagen Greening erfordert: Anbaudiversifizierung Dauergrünlanderhalt
MehrGreening und KULAP 2015
Greening und KULAP 2015 Möglichkeiten der Anrechnung von Leguminosen und Sojabohnen in der Fruchtfolge Unser Land 03. Februar 2015 Dasing Markus Eggenmüller, AELF Augsburg Gliederung 1. Prämiensystem 2015
MehrDirektzahlungen. Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015
Im Rahmen der GAP-Reform ab 2015 ab 2015 Junglandwirteprämie Umverteilungsprämie Basisprämie Greeningprämie Folie 2 Zuteilung der Zahlungsansprüche Wer erhält ZA zugewiesen und kann diese aktivieren? aktive
MehrÖkologische Vorrangflächen Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 VO (EU) Nr. 1307/2013) Stand: April 2019
Ecological Focus Area (EFA) (Flächennutzung im Umweltinteresse gemäß Art. 46 ) Stand: April 2019 müssen sich, außer bei Niederwald im Kurzumtrieb (KUP), geförderten Aufforstungsflächen, Flächen mit Miscanthus
MehrHinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015
BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Hinweise zur Umsetzung der GAP-Reform 2015 Stand: 13.08.2014 Lesen Sie bitte aufmerksam die nachfolgenden Hinweise. Obwohl die Inhalte der Seiten
MehrHerausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis
Herausforderungen und neue gesetzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis Matthias Feierler Telefon: 0 83 41 / 90 02-32 E-Mail: matthias.feierler@aelf-kf.bayern.de Allgäuer Zeitung vom 12.03.2015:
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrKombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz
Kombination des Greenings mit Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz Greening Herausforderung und Chance für Landwirtschaft und Naturschutz Tagung ZELE/NUA am 25. Oktober 2016 in Recklinghausen Monika
MehrNiederwildsymposium Norbert Müller DLR-Mosel 1
27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 1 Die Landwirtschaft wird ökologischer durch die EU-Agrarpolitik!!! Zauberwort: Greening? 27.08.2015 Norbert Müller DLR-Mosel 2 Bestandteile Greening 1. Anbaudiversifizierung
MehrÖkologische Vorrangflächen (ÖVF)
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Informationen zur Umsetzung ÖVF- eine Komponente des Greenings 1 ÖVF- Basisinformationen Die Berechnung der 5% erfolgt auf folgender Basis: Ackerland (kein GL und kein
MehrMinisterium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Schulung BWB und Berater Rechtliche Änderungen für Maßnahmen im Bereich InVeKoS MLUL, Referat 32 19.03.2018 Schulung BWB und Berater - AFA
MehrMerkblatt zum Greening für das Jahr 2016
Merkblatt zum Greening für das Jahr 2016 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)
Mehr1. Anbaudiversifizierung
1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die einzeln betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle Flächen Wobei
MehrGreening. Auswertung der Vorjahre und Änderungen für Jörg Renner, LfULG. Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016
Greening Auswertung der Vorjahre und Änderungen für 2017 Bild: LfULG, ISS Löbau, 2016 1 21.03.2017 Jörg Renner, LfULG Auswertung Antragsjahr 2015 - Kürzungen 2015: 27 Kürzungen beim Greening in 25 Betrieben
MehrÖkologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015)
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) - Termine und Anforderungen (Stand Juli 2015) Nach Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium hat der DBV die verschiedenen Termine und Anforderungen an Ökologische
MehrL A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt
L A N D R A T S A M T H O H E N L O H E K R E I S Landwirtschaftsamt Kurzleitfaden für die Praxis zur Agrarreform (GAP) ab 2015 im Zusammenhang mit Mit diesem Leitfaden können Sie sich einen Überblick
MehrAnbau von Nachw. Rohstoffen in Deutschland
Anbau von Nachw. Rohstoffen in Deutschland 22 % der Ackerfläche 10 % der Ackerfläche Pflanzen für Biogas 1.157 BADEN-WÜRTTEMBERG Gliederung: 1. Säule. Greening-Maßnahmen 2. Säule: Agrarumweltmaßnahmen
MehrGrundzüge der Ausgestaltung und Umsetzung des Systems der Direktzahlungen in Deutschland. 1 Teil I
Grundzüge der Ausgestaltung und Umsetzung des Systems der Direktzahlungen in Deutschland. 1 Teil I 1. Einführung Ziel der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist ein nachhaltiger, produktiver
MehrAnlegen von Blühflächen und Blühstreifen
Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen Grundsätzliche Infos und förderrechtliche Aspekte Stand: 4. Mai 2018 Die nachfolgenden Informationen sind für Bäuerinnen und Bauern gedacht, die auf ihren Flächen
MehrÖkologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus?
Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Thünen Institut für Ländliche Räume Seite Dresden 0 Juni 2016 Greening: Kurze Einführung Im Rahmen der GAP-Reform eingeführt: seit 1.1.2015
MehrDisclaimer. Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen!
Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen
MehrGreening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin
Greening Stand der Ökologisierungsauflagen Fachtagung Energiepflanzen zur Biogasproduktion am 3. September, Trossin 1 SMUL R33, SMUL Eva-Maria 1 R33, Neumann Eva-Maria Neumann 03.09.2014 Überblick Energiepflanzen
MehrDirektzahlungen aktuelle Änderungen im Jahr Beraterseminar bei der LLG Bernburg
Direktzahlungen aktuelle Änderungen im Jahr 2018 Beraterseminar bei der LLG Bernburg Referat 54 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Bernburg, 16.03. 2018 geographischer Beihilfeantrag
MehrFachinformationsveranstaltung. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators
Fachinformationsveranstaltung 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators Fachinformationsveranstaltung 2 Themen: - Cross Compliance und Greening - Anforderungen an JGS Anlagen nach VO über Anlagen zum Umgang
MehrGAP Reform und Greening, aktueller Stand
GAP Reform und Greening, aktueller Stand Helmut Mutsch, DLR Eifel Folie 1 Durch Greening sind neue Anforderungen zum Erhalt der Direktzahlungen formuliert Cross Compliance bleibt als Bedingung für die
MehrMehrfachantrag Antragstellung Grundwissen
Mehrfachantrag 2015 Antragstellung Grundwissen Bisher / Jetzt Zeitplan Landwirt Flächenänderungen melden / erfassen Flächen Digitalisieren (LE, ÖVF) Greening-Rechner Anbauplanung Selbst-Information Angebot:
MehrInformationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
Informationen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 1. Direktzahlungen (1. Säule) - Zahlungsansprüche - Zusammensetzung der künftigen Direktzahlungen - Greeningvorgaben Folien, die nach den Informationsveranstaltungen
MehrAntragsjahr Bauernversammlungen Seelow Altreetz Strausberg
Antragsjahr 2019 Bauernversammlungen Seelow 26.03.2019 Altreetz 28.03.2019 Strausberg 28.03.2019 Gliederung 1. Neue Regelungen bezüglich der Agrarförderung 2. Grünlandwerdung 3. Web-client -Antragsprogramm
MehrMerkblatt zum Greening für das Jahr 2018 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2018
Merkblatt zum Greening für das Jahr 2018 Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Greening für das Jahr 2018 Seit dem 1. Januar 2015 müssen Betriebsinhaber, die die Basisprämie (Anlage A zum Sammelantrag)
MehrGAP Zukunftsperspektiven für Ackerbauern. Präsident Walter Heidl
GAP 2014-2020 Zukunftsperspektiven für Ackerbauern Präsident Walter Heidl EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: GAP bis 2020 nationale Umsetzung Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1.
MehrUmsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik im Kartoffelbau Mittwoch, 19. November 2014
Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik im Kartoffelbau Mittwoch, 19. November 2014 KONTAKT ADRESSE Dr. Katja Börgermann Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 237 Claire-Waldoff-Straße 7 Fax:
Mehr1. Anbaudiversifizierung
1) Allgemein Beim Greening handelt es sich um drei Auflagen, die unabhängig voneinander betrachtet und eingehalten werden müssen! 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhalt von Dauergrünland. Ökologisch wertvolle
MehrArchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013
Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 Dr. Rainer Gießübel Veranstaltung Reform der EU-Agrarpolitik Bedeutung für den Ökolandbau und den Grundwasserschutz in Unterfranken am 12. Dezember 2013
MehrAktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014
Aktuelle Fragen der Agrarpolitik/GAP-Reform ab 2014 Greening ein neues Instrument der EU-Agrarpolitik Uta Maier (TLL) Jena, 17.06.2013 TLL Kolloquium Wirtschaftliche Lage / Aktuelle Fragen der Agrarpolitik
MehrGAP-Reform Greening und Co.
GAP-Reform Greening und Co. Dr. Harald Lopotz Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen GAP_Reform_SKW_28_11_2013.ppt Auswirkungen der Halbzeitbewertung Verlauf Entkopplung des Abschmelzungsprozesses und
MehrStand Erarbeitung des neuen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) unter besonderer Berücksichtigung des Wasserbereichs
26. Sitzung des Beirats WRRL in Hessen am 09.10.2013 Stand Erarbeitung des neuen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) 2014-2020 unter besonderer Berücksichtigung des Wasserbereichs 1. Finanzierung
MehrBlühstreifen und Blühflächen Finanzierung und Förderung. Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nora Kretzschmar Landwirtschaftskammer Niedersachsen Förderung von Blühflächen Förderprogramme..in der Landwirtschaft Einjährige Blühstreifen (BS1.1 und BS 1.2) Mehrjährige Blühstreifen (BS 2) Gewässerschutzstreifen
MehrGAP PRÄSENTATIONSTITEL 1
GAP 2014-2020 13.01.2015 PRÄSENTATIONSTITEL 1 Greening Ziel: Zusätzliche Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhalt von Arten, Erhalt sowie Schaffung einer vielfältigen Kulturlandschaft und
MehrPeter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident
Bienenweide im Greening Chancen dafür durch die GAP-Reform 2014-2020 05.07.2015 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v. Präsident Ist die Biene in Gefahr? September 2010 Peter Maske Deutscher Imkerbund e.v.
MehrUmsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland
Stand: 07.04.2016 Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland Wichtige durchgeführte und geplante Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem in der Broschüre Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland für
MehrMöglichkeiten für Blühstreifen
Blühstreifen Möglichkeiten für Blühstreifen Ökologische Vorrangfläche ZF Brache etc. AUM BS1.1 BS 1.2 Privat Gesetzliche Vorgaben - - - - - - - - - o Erfolg Artenvielfalt + ++ +++ +++ ++ Erfolg Kulturlandschaft
MehrCross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland
Cross Compliance und Direktzahlungen: aktueller Stand in der GAP in Bezug auf Dauergrünland Seminar Grünland in der GAP-Reform am 29.08.2013 bei der NNA in Schneverdingen 1 I. Aktuelle Regelungen zum Dauergrünland
MehrEU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor!
EU-Agrarpolitik bis 2020 (GAP) Betriebsprämie und Co.: Welche Eckdaten liegen für Bauern schon vor! Sonder-AMK 4.11.2013 - Beschluss zur 1. Säule (Betriebsprämie) Kürzung der Direktzahlungen (Betriebsprämien)
MehrDie Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015:
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) seit 2015: Ein Überblick GAP seit 2015 Grundsätzliches Verfall der früheren Zahlungsansprüche zum 1.1.2015 Zuweisung neuer Zahlungsansprüche zur Mehrfachantragstellung
MehrHerzlich Willkommen zur Fachinformationsveranstaltung Aktuelle Hinweise zur Agrarförderung 2018
Herzlich Willkommen zur Fachinformationsveranstaltung Aktuelle Hinweise zur Agrarförderung 2018 Überblick Aktuelle Hinweise 2018 Direktzahlungen Greening Zahlungsansprüche Ausgleichszulage Neuerungen im
MehrAktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016
Aktuelle Informationen zur Agrarförderung Auswertung Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ökologischer Landbau und Greening 2015/2016 Irene Kirchner Referatsleiterin 32 im MLUL Auswertung AUKM und Greening
MehrInformationen aus dem Bereich Vor-Ort-Kontrolle
Informationen aus dem Bereich Vor-Ort-Kontrolle Rückblick 2017 Kontrolle von Maßnahmen aus 1./2. Säule Cross Compliance Kontrollen zur VOK Rückblick Kontrollsaison 2017 Kontrollbereich Anzahl Betriebe
MehrAlle Angaben sind daher nach besten Wissen erstellt, jedoch ohne Gewähr.
Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen
MehrVorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung
Zwischenfruchtanbau in Zeiten von Greening und FAKT Vorgaben zu Zwischenfrüchten als Ökologische Vorrangfläche und im Rahmen der FAKT-Förderung Zwischenfrucht-Feldtag, LTZ- Außenstelle Forchheim 22. Oktober
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrAktuelles zum Greening in Futterbau- und Biogasbetrieben: Welche Anbauverfahren lohnen sich. 63. Grünlandtag. 11. u. 12.
Aktuelles zum Greening in Futterbau- und Biogasbetrieben: Welche Anbauverfahren lohnen sich 63. Grünlandtag 11. u. 12. Februar 2015 in Hatten u. Harsefeld Dr. Jürgen Wilhelm Hannover 1. Rahmenbedingungen
MehrDisclaimer. Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen!
Disclaimer Die Inhalte des Vortrages sind nicht als rechtsverbindlich anzusehen! Der Vortrag bezieht sich auf den am Vortragstermin dem Autor bekannten Diskussionsstand. Da einige der gesetzlichen Grundlagen
MehrGreening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
MehrKürzungen und Sanktionen
Stand 01.04.2015 Referenten: Mitarbeiter des Sachgebietes Landwirtschaft Landkreis 1. Kürzungen zu Gunsten der Nationalen Reserve lineare prozentuale Kürzung der nationalen Obergrenze für die Basisprämie,
MehrMerkblattmappe Greening Antragsjahr Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau Rheinland-Pfalz
Merkblattmappe Greening Antragsjahr 2019 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau Rheinland-Pfalz I. Vorwort Mit diesem Merkblatt sollen die Landwirte über die Verpflichtungen für
MehrFlächenkontrollen 2015
Der Technische Prüfdienst (TPD) in NRW ist zuständig für die örtliche Kontrollen der folgenden flächenbezogenen Fördermaßnahmen Basisprämie Greeningprämie Junglandwirtprämie Umverteilungsprämie Flächenkontrollen
MehrAnlegen von Blühflächen und Blühstreifen, auch über Blühpatenschaften
Anlegen von Blühflächen und Blühstreifen, auch über Blühpatenschaften Grundsätzliche Infos und förderrechtliche Aspekte Stand: Januar 2019 Die nachfolgenden Informationen sind für Bäuerinnen und Bauern
MehrSachstand Agrarreform 2015 (Gemeinsame Agrarpolitik GAP )
Sachstand Agrarreform 2015 (Gemeinsame Agrarpolitik GAP 2014 2020) Ortslandwirteversammlung Werra-Meißner-Kreis 1. November 2014 Witzenhausen Doris Ebert Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
MehrHerzlich willkommen zur Veranstaltung
Antragstellung Agrarförderung 2018 Herzlich willkommen zur Veranstaltung Was ist neu? Antragstellung 2018 - Grundsätzliches Abgabe Antragspaket nur online digital möglich + Datenbegleitschein (Papier)
MehrDirektzahlungen. Richtlinien-Kurzfassung für das Erntejahr 2017
Direktzahlungen Richtlinien-Kurzfassung für das Erntejahr 2017 Erstellt von den Abteilungen Bildung und Beratung, Pflanzenproduktion und Tierproduktion. Stand: 2016-09 Inhaltsverzeichnis Direktzahlungen...
MehrAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) Förderperiode 2015 2020 Johann Roßmanith, LD Agrarumwelt und Klimamaßnahmen Gliederung Zielsetzung KULAP u. Agrarlandschaft als Wildlebensraum wichtige KULAP-Maßnahmen
MehrGreening Informationsversammlung MBR Februar/März 2018
Greening 2018 Informationsversammlung MBR Februar/März 2018 Greening 2018 Gliederung 1) Stand der Dinge 2) Auffrischung der allgemeinen Vorschriften Anbaudiversifizierung Erhalt von Dauergrünland Ökologisch
MehrFlächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015
Flächenförderung 2014 2020 Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften
MehrGewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen)
Gewässerunterhaltung im Bereich von Agrarumwelt- Maßnahmen (AUM) und ökologischen Vorrangflächen (Greeningflächen) Neue Agrarreform - Greening offiziell: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche
MehrInformationen zum Gemeinsamen Antrag 2018
Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2018 Landratsamt Ostalbkreis Geschäftsbereich Landwirtschaft Seite 1 RÜCKBLICK ANTRAGSJAHR 2017 (1) Bewilligungen Direktzahlungen Dez. 2017/Jan 2018 Bewilligung Ausgleichszulage
MehrInformationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016
Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Stand 25.02.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr übernommen.
MehrAuflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand:
Auflagen der ökologischen Vorrangflächen Stand: 27.10.2015 Zwischenfrucht 0,3 Ökologische Vorrangflächen Stilllegung (Acker) Pufferstreifen Hektarstreifen an Waldrändern Feldränder (Streifen) 1,0 1,5 1,5
MehrUmsetzung des Greening in Thüringen KULAP 2014 in Bezug zum Greening PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe
TLL-Kolloquium Jena, 30. Juni 2014 Umsetzung des Greening in Thüringen PD Dr. Hans Hochberg und Maik Schwabe 1. Einleitung 2. 3. 4. Beihilfen 5. Fazit Einleitung Antragstellung steht unter Vorbehalt der
MehrAgrarreform Direktzahlungen
Agrarreform 2015 Direktzahlungen Zuweisung von Zahlungsansprüchen (Prämienrechte) für das aktuelle Jahr und die Folgejahre an aktive Betriebsinhaber - an natürliche oder juristische Personen, die eine
MehrDirektzahlungen aktuelle Änderungen im Jahr 2018
Direktzahlungen aktuelle Änderungen im Jahr 2018 Informationsveranstaltung des 1 geographischer Beihilfeantrag 2018 Im Jahre 2018 erfolgt die vollständige Einführung der geographischen Antragstellung in
MehrErfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, FB Grünland und Futterbau
Erfahrungen mit dem Greening In Niedersachsen Frerich Wilken, Inhalt Einführung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangflächen Dauergrünlanderhalt Zusammenfassung und Ausblick Greening (Art. 43 ff. der
MehrMerkblattmappe Greening Antragsjahr Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau Rheinland-Pfalz
Merkblattmappe Greening Antragsjahr 2018 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, und Weinbau Rheinland-Pfalz I. Vorwort Mit diesem Merkblatt sollen die Landwirte über die Verpflichtungen für
MehrFördern und Fordern: Förderprogramme und Greening
Fördern und Fordern: Förderprogramme und Greening Fachtagung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Zwischenfrüchte und Biodiversität ein Erfolgsduo!? am 10.12.2014 Dr. Ludger Wilstacke Abteilungsleiter
MehrThema. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015*
Thema Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Greening 2015* Stand *vorbehaltlich weiterer Änderungen und Detailregulierungen durch ausstehende BundesVO 1 Ziele der GAP-Reform (EU) Ernährungssicherheit EU muss Beitrag
MehrBesonderheiten der Betriebsprämienbeantragung für Heiden, Deiche, Truppenübungsplätze und Verkehrswege
Besonderheiten der Betriebsprämienbeantragung für Heiden, Deiche, Truppenübungsplätze und Verkehrswege Irene Kirchner Förderung-Antragsverfahren GAP 2014-2020 Direktzahlungen (EGFL) ab 2015 - Stützungsmaßnahmen
MehrFlächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am
Flächenförderung Aktueller Stand der GAP-Reform 2015 am 21.01.2015 Für die Rechtsverbindlichkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden, da noch nicht alle notwendigen EU-Vorschriften
MehrInformationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren Neuerungen. Stand Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen,
Informationsveranstaltungen zum GAP-Antragsverfahren 2016 Neuerungen Stand 07.03.2016 Hinweis: Es kann weiterhin zu inhaltlichen Änderungen kommen, Daher wird für den Inhalt dieser Präsentation keine Gewähr
MehrHALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen
HALM 2014 Hessisches Programm für Agrarumwelt-und Landschaftspflegemaßnahmen Öko-Landbau Warum wird gefördert? Der ökologische Landbau dient in besonderer Weise den Zielen Klima-, Wasser- und Bodenschutz
MehrDie neue GAP-Reform die konkreten Auswirkungen für Ihren Betrieb
Die neue GAP-Reform die konkreten Auswirkungen für Ihren Betrieb Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Fachanwälte Rostock Schwerin Ingo Glas Rechtsanwalt Fachanwalt für Agrarrecht Fachanwalt für
MehrLesen Sie diese Hinweise vor Ausfüllen der Antragsunterlagen aufmerksam
Hinweise zu den Anträgen auf Direktzahlungen gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 für das Antragsjahr 2017 für das Bundesland Sachsen-Anhalt Lesen Sie diese Hinweise vor Ausfüllen der Antragsunterlagen aufmerksam
MehrTOP 2: Drucksache: 210/14. I. Zum Inhalt des Gesetzes
- 2 - Erläuterung, 923. BR, 13.06.14 TOP 2: Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
MehrMerkblatt zum Gemeinsamen Antrag 2016
Merkblatt zum Gemeinsamen Antrag 2016 Wichtige Informationen und Hinweise zur Antragstellung 2016! Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt vor Antragstellung aufmerksam durch! 1 Herausgeber: Wirtschafts-
MehrDie Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Wie geht es weiter mit den Agrarprämien?!1 Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Brüssler Entscheidungen für 2014-2020 Mehrjähriger Finanzrahmen EU- Gesamthaushalt
MehrErläuterungen zur Berechnung der Direktzahlungen
Erläuterungen zur Berechnung der Direktzahlungen Allgemeine Ausführungen Bei der Berechnung der Basisprämie gibt es nur eine Kulturgruppe. Als eine Kulturgruppe zählen alle für die Basisprämie beihilfefähigen
MehrUmsetzung der GAP-Reform
Umsetzung der GAP-Reform 2014-2020 Was kommt auf die deutsche Landwirtschaft zu? Agrarfinanztagung 2014 3. April 2014, Berlin KONTAKT ADRESSE Udo Hemmerling Deutscher Bauernverband Tel.: 030 / 319 04 402
Mehr