Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
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- Jonas Franke
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1 Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik
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3 Fasane / km² Fasanenstrecken in Niedersachsen und JS Lingen Fasane /100ha ,6 Fasane /100ha 0 Niedersachsen: Fasane; Fasane = 1,53 Fasane/km² JS Lingen: 2008: Fasane; Fasane Hegering Hatten Dr. J. Kuhlmann
4 Welche Faktoren beeinflussen Wildtierbestände? Witterung Krankheiten Prädation Reproduktion Habitatverhältnisse ( Landschaftsstruktur ) - räumlich - zeitlich
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6 Eine Veränderung der Agrarlandschaft und der Produktionsmethoden beeinflusst die Wildbestände z.b Rebhuhn, Wachtel, Birkwild Schalenwild v.a. Schwarzwild Hase, Fasan in Grünland- und Ackerbauregionen Fasan in den klassischen Gebieten
7 Immer weniger Saumbiotope in der Agrarlandschaft
8 Antragsabgabe bis 15.Mai 2015
9 Code 177: 2015 nicht mehr!! Anlage von Bejagungsschneisen in / an Mais, Prämienanspruch für gesamte Fläche bleibt, Ausmessen entfällt, wenn nicht als ÖVF vorgesehen
10 Greening: drei Komponenten Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung
11 Greening: Anbaudiversifizierung Anbaudiversifizierung Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung < 10 ha Ackerland Keine Beschränkungen ha Ackerland mind. 2 Kulturen Hauptkultur < 75% > 30 ha Ackerland mind. 3 Kulturen Hauptkultur < 75% die beiden größten Kulturen < 95%
12 Greening: Ökologische Vorrangfläche Ökologische Vorrangfläche Erhalt von Dauergrünland Greening Anbaudiversifizierung
13 Ökologische Vorrangfläche Betriebe größer 15 ha Ackerfläche Auf 5% der betrieblichen Ackerfläche ist ökologische Vorrangfläche (övf) zu schaffen.
14 Ökologische Vorrangfläche Gewichtungsfaktor Brachliegende Flächen auf Ackerland 1 Hecken und Knicks (CC), Baumreihen (CC) 2 Feldgehölze (CC), Einzelbäume (CC) LE an Ackerflächen 1,5 Feuchtgebiete (CC) 1 Feldränder, Pufferstreifen, Streifen an Waldrändern 1,5 Kurzumtriebsplantagen 0,3 Zwischenfruchtanbau 0,3 Eiweißpflanzen 0,7
15 Bracheflächen Arten und Regelungen 1. Bracheflächen auf Ackerland ohne Größenbegrenzung Anrechnungsfaktor 1,0 2. Feldrandstreifen (max. 20 m Breite) Anrechnungsfaktor 1,5 3. Pufferstreifen (max. 20 m Breite incl. Ufervegetation ab Böschungsoberkante ) - nur an Gewässern Anrechnungsfaktor 1,5 4. Waldrandstreifen (max. 10 m Breite - nur an Waldrändern) Anrechnungsfaktor 1,5 Aussaat: Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung - keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen aber: keine Marktfrüchte weder in Reinsaat noch als Gemenge!!
16 Bracheflächen Arten und Regelungen Auflagen: - Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses ist in dem Zeitraum vom bis verboten. Ausnahme: Einsaat aufgrund von Verpflichtungen nach dem AUM - Einmal jährlich ist die Fläche zu pflegen, entweder durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Zerkleinern und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses - Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (auch nicht organische Düngemittel) - Keine Nutzung des Aufwuchses - Ausnahmen bei Pufferstreifen und Waldrandstreifen, hier ist die Beweidung und Schnittnutzung möglich Früheste Beseitigung: - nach dem des Antragsjahres bzw. sofern eine Kultur angebaut werden soll, die im Folgejahr zur Ernte führt, ab dem
17 Greening Feldrandstreifen max. 20 m Breite Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung an jeglichen Schlagrändern, auch an Gewässern oder Waldrändern möglich keine Erzeugung Muss innerhalb des Feldblocks liegen 1,5x
18 Greening Pufferstreifen an Gewässern max. 20 m Breite incl. Ufervegetation ab Böschungsoberkante nur an Gewässern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich Auch Fläche außerhalb des Feldblocks möglich, aber Verfügungsgewalt muss bestehen 1,5x
19 Greening Waldrandstreifen max. 10 m Breite nur an Waldrändern Aktive Aussaat oder Selbstbegrünung Nutzung: Beweidung oder Schnittnutzung möglich 1,5x
20 `Waldrandstreifen`machen Sinn: Faktor 1,5 bei Greening / Ertragsausfall begrenzt / großer Nutzen fürs Wild
21 Greening Waldrandstreifen Übersicht aus 4 Standorten und 2 Jahren (`12/`13) Surwold, Haselünne, Handrup/Langen, Lohne 100 % Reihe Reihe 65 % 29 % Reihe 18 m m
22 Greening Greening geeignet!
23 Greening Greening geeignet!
24 Greening-Flächen können mehrjährig an einer Stelle bleiben!! auch ohne Nachsaat und Bodenbearb. - Brut- und Setzfläche!!
25 Ökologische Vorrangfläche => Zwischenfrüchte oder Untersaaten (Faktor 0,3) Im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur dürfen nicht eingesetzt werden: chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel mineralische Stickstoffdüngemittel Klärschlamm Organische Dünger erlaubt in engen Grenzen Aussaattermin für Zwischenfrüchte: Frühester Umbruchtermin: des Folgejahres Zwischenfrüchte müssen aus mindestens zwei Arten bestehen
26 Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau nach dem Beschluss des Bundesrates vom über die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
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29 spp. alle Arten der Gattung Buchweizen
30 Ölrettich Saatstärke kg/ha Saatgutkosten ca. 70 /ha Saatzeit bis 20. August N-Düngung kg N/ha höchste Nematodenreduktion (bis zu 70 %) tiefe Durchwurzelung, große Pfahlwurzel kann Bodenverdichtungen lockern hohe Konkurrenzkraft friert bei hohen Saatstärken und guter Herbstentwicklung sicher ab Problem bei geringen Saatstärken / milden Wintern ist die Rettichbildung kaum anfällig für Kohlhernie, trotzdem nicht in Rapsfruchtfolgen
31 Senf Saatstärke kg/ha Saatgutkosten ca. 50 /ha Saatzeit bis 10. September N-.Düngung kg N/ha gute Nematodenreduktion (bis zu 60 %) geringere Durchwurzelung besonders bei hohen Saatstärken, dünnere Bestände bilden stärkere Pfahlwurzel aus hohe Konkurrenzkraft friert normalerweise sicher ab stark anfällig für Kohlhernie, keinesfalls in Rapsfruchtfolgen fördert Eisenfleckigkeit, daher nicht in Kartoffelfruchtfolgen
32 Phacelia Saatstärke 8-12 kg/ha Saatgutkosten ca /ha Saatzeit bis Ende August N-.Düngung kg N/ha Dunkelkeimer, daher Aussaat mit Drillmaschine erforderlich schwache Unkrautunterdrückung keine Nematodenreduktion geringe Durchwurzelung, reagiert empfindlich auf Bodenverdichtungen friert sicher ab ist mit keiner Kulturart verwandt, daher auch in Rapsfruchtfolgen geeignet Förderung der Eisenfleckigkeit in Kartoffeln
33 Pufferstreifen/ Brache/ Zwischenfrucht Beweggründe für die Landwirtschaft Imageverbesserung / - pflege in der Bevölkerung Kritische Abstände zu Gewässern und anderen Saumbiotopen werden entschärft ( Pflanzenschutz, Düngung ) Persönliche Verantwortung für die Natur Freude an der Natur Wildschutz Sicherung der Agrarförderung Quelle: Thomas Gr. Beilage
34 Jäger und Landwirte sollten Hand in Hand arbeiten Aussaat möglichst revierübergreifend organisieren!! Sägerät nur 1x abdrehen zeitliche Entlastung der Flächenbewirtschafter Saatgut kann zentral besorgt und gelagert werden Bodenbearbeitung und Saat in einem Arbeitsgang
35 Zusammenfassung Greening bietet gute, unbürokratische Ansätze zum Niederwildschutz v.a. `Brache großflächig` und `Streifen` an Wäldern, Feldrändern und Gewässern Jäger sollten rechtzeitig auf Landwirte zugehen und geeignete Flächen auswählen: Antragstermin / Aussaattermin Anf. Mai Landwirte, die auch Jäger sind sollten `Vorreiterrolle ` übernehmen Zweijährigkeit anstreben Die Kombinination mit NAU- Maßnahmen ist möglich, findet aber geringe Akzeptanz in der Praxis wegen zus. Auflagen Bei NAU erscheint der `strukturreiche Blühstreifen` am ehesten geeignet für den Niederwildschutz mit Greening erst mal Erfahrung sammeln / dann NAU zusätzlich? der Zwischenfruchtanbau wird wegen Greening und Düngevorschriften eine zunehmende Bedeutung erlangen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes Dr. Josef Kuhlmann, LWK Niedersachsen
Greening-Maßnahmen zum Schutz der Niederwildes n, LWK Niedersachsen Pflanzenschutztechnik 1958 1960 1962 1964 1966 1968 1970 1972 1974 1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000
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