Jederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden
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- Thomas Kaufman
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1 Zwischenfruchtanbau auch bei Greening (k)ein Problem? Für die Beantragung der Betriebsprämie 2015 standen viele Landwirte vor der Entscheidung, den Zwischenfruchtanbau wie gewohnt gestalten zu wollen, oder ihn als ökologische Vorrangfläche anzumelden. In diesem Falle sind aus pflanzenbaulicher Sicht neben der Artenauswahl die Vorgaben aus der Agrar- Zahlungen-Verpflichtungen-VO zu beachten. Ungeachtet dessen, ob die Zwischenfrucht klassisch oder als ökologische Vorrangfläche angebaut werden soll, steht die Artenfrage im Vordergrund. Die Ansprüche der Hauptkultur geben den Ausschlag, welche Zwischenfrüchte verwendet werden können. Artenwahl Aussaat Düngung Pflanzenschutz Zwischenfruchtanbau klassisch Eine Art oder Mischung möglich, Mischung ohne weitere Vorgaben gestaltbar. Ansprüche der Fruchtfolge beachten. Optimaler Termin hängt von Ernte der Hauptkultur und den verwendeten Zwischenfruchtarten ab N-Versorgung mineralisch und organisch (auch mit Klärschlamm) möglich, Vorgaben des Düngerechts beachten Chemischer Pflanzenschutz z. B. zur Ausfallgetreidebekämpfung vor Zwischenfruchtaussaat erlaubt Zwischenfruchtanbau Greening Mischung aus mindestens 2 Arten Kein Bestandteil > 60 % Alle Gräser 60 % Keine Getreidearten Terminvorgabe: zwischen und , ansonsten wie bei klassisch N-Versorgung nur organisch möglich, kein Klärschlamm, Vorgaben des Düngerechts beachten Kein chemischer Pflanzenschutz ab der Getreideernte bis zum Ausfallgetreide muss möglichst vor Aussaat der Zwischenfrucht z. B. durch intensive Stoppelbearbeitung oder Pflügen beseitigt werden Nutzung Jederzeit möglich Nur Beweidung mit Schafen und Ziegen Nutzung erst ab dem Bodenbearbeitung Jederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden Tabelle 1: Vergleich Zwischenfruchtanbau klassisch mit Greening Erst nach dem , auf schweren Standorten daher intensive Grundbodenbearbeitung u. U. bereits im Sommer zur Aussaat der Zwischenfrucht nötig Die einzelnen Kulturarten werden in dem Artikel Greening mit Zwischenfrüchten was ist bei der optimalen Mischung zu beachten (Webcode ) eingehend
2 beleuchtet. Hier werden auch Beispiele für mögliche Mischungen genannt. In diesem Artikel werden nun die Fragen der pflanzenbaulichen Führung des Zwischenfruchtbestandes behandelt. Um sich keine unerwünschten Nebenwirkungen einzuhandeln, müssen beispielsweise die Auswirkungen auf Nematoden, Virosen und Krankheiten wie Kohlhernie oder Sklerotinia beachtet werden. Aussaat: Der Termin der Zwischenfruchtaussaat hängt von der Ernte der Hauptkultur, dem optimalen Saattermin der Zwischenfrucht und von arbeitswirtschaftlichen Gesichtspunkten ab (Abb. 1). Senf Sonnenblume Alexandr.klee Ramtillkraut Lupine, Wicke, Erbse, Bohne, Rauhafer, Buchweizen Ölrettich, Phacelia Juli August September Abbildung 1: optimale Aussaattermine der Zwischenfruchtarten. Der Anbau von Zwischenfrüchten bietet viele positive Effekte, wie Nährstoffbindung, Erosionsschutz, Unkrautunterdrückung und Nematodenreduzierung sowie Förderung von Bodenleben und Gare. Mischungen können hier vorteilhaft sein, da die Pflanzenarten sich in ihren Wurzelsystemen unterscheiden und daher den Boden gleichmäßiger durchwurzeln. Allerdings liegen bei unterschiedlichen Partnern auch unterschiedliche Ansprüche an den Saattermin und häufig auch an die Saattiefe vor. Damit sich alle Partner gut entwickeln und die zuvor genannten positiven Aspekte erreicht werden können, ist meist eine möglichst frühe Aussaat gleich nach der Getreideernte nötig. Bei späten Saatterminen Ende August können sich vor allem Leguminosen nicht mehr optimal entwickeln, sodass spätsaatverträglichere und ohnehin konkurrenzstärkere Arten wie Ölrettich und insbesondere Senf die Oberhand gewinnen. Dieser verzeiht auch späte Saattermine bis ca. 10. September noch recht gut. Bei noch späteren Terminen ist aber auch hier aufgrund fehlender Tagesläge und Temperaturen eine ausreichende Entwicklung als Voraussetzung für die positiven Auswirkungen eines Zwischenfruchtbestandes nicht mehr sichergestellt.
3 Ausfallgetreidebekämpfung Ausfallgetreide stellt zum einen Konkurrenz zu den Zwischenfruchtpflanzen dar, zum anderen kann es Schädlingen und Krankheitserregern als Grüne Brücke dienen und damit zum Beispiel zur Verbreitung des Gelbverzwergungsvirus beitragen. Daher gilt der Bekämpfung bzw. Unterdrückung besonderes Augenmerk. Im klassischen Zwischenfruchtanbau lässt sich das Getreide mit einer Glyphosatanwendung sicher beseitigen. Im Zwischenfruchtanbau nach Greeningvorgaben ist das Ausfallgetreide nach dem Auflaufen nur über intensive Bodenbearbeitung bis hin zum Pflügen zu bekämpfen. Nach Weizen kann der Auflauf bei frühsaatbedürftigen Arten nicht abgewartet werden. Hier sollte die Keimruhe des Getreides genutzt und unmittelbar nach der Ernte ausgesät werden. Extensive Bestellmethoden, z. B. mit dem Schneckenkorn- oder Düngerstreuer werden hier nur unter optimalen Bedingungen (milder Boden, nachfolgende Niederschläge) zu gleichmäßig guten Beständen führen. Um vor allem leguminosenhaltigen Mischungen einen guten Start zu ermöglichen, sollte auf eine Drillsaat mit exakter Tiefenablage nicht verzichtet werden. Obwohl es hinsichtlich der Saatstärke keine Greeningvorgaben gibt, sollte im Hinblick auf die Ausfallgetreide- und Unkrautunterdrückung nicht zu sehr reduziert werden. Der Grundstein für gute Bestände wird bereits mit einer bodenschonenden Ernte und gleichmäßigen Strohverteilung gelegt. Düngung Wie bereits beschrieben, sind nur von gut entwickelten Zwischenfruchtbeständen die vielfältigen positiven Nachwirkungen zu erwarten. Hierzu leistet auch die Nährstoffversorgung (insbesondere mit Stickstoff) einen wichtigen Beitrag. Vor allem nach Weizen, auf schwächeren Standorten und großen nicht abgefahrenen Strohmengen enthält der Boden kaum verfügbaren Reststickstoff. In diesen Fällen muss die N-Versorgung der Zwischenfrucht über eine Düngung sichergestellt werden. Im Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangfläche ist eine N-Düngung über Mineraldünger und Klärschlamm nicht erlaubt, nur eine organische Düngung ist möglich. Dabei gilt es, die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten und die Zwischenfrüchte bedarfsgerecht zu versorgen (siehe Tab. 2).
4 N-Düngebedarf im Herbst (kg wirksamer N/ha) Futterzwischenfrüchte* / Ackergras Gründüngungszwischenfrucht* mit nachfolgender Sommerung Gründüngungszwischenfrucht* mit nachfolgender Winterung Tabelle 2: N-Düngebedarf von Zwischenfrüchten im Herbst (*Zwischenfruchtanbau als Gemenge mit Leguminosenanteil bis 30 % wie in Tabelle angegeben, mit Leguminosenanteil von %: N-Düngebedarf: 30 kg N/ha, als reiner Leguminosenanbau kein N-Düngebedarf) Hier muss beachtet werden, dass Leguminosen durch die Fähigkeit, Luftstickstoff zu fixieren, zur N-Versorgung des Bestandes beitragen. Ab einem Leguminosenanteil von mehr als 30 % Samen in der Mischung besteht daher nur noch ein Düngebedarf in Höhe von 30 kg N/ha. Bei einem reinen Leguminosenbestand (>99 %) besteht kein N-Düngebedarf mehr. Steht dem Betrieb für den Zwischenfruchtanbau kein organischer Dünger zur Verfügung, so kann die Stickstoffversorgung des Bestandes beim Greening über Leguminosen, vorzugsweise Alexandrinerklee, unterstützt werden. Vorbildliche Nährstoffbindung In Düngungsversuchen zu Zwischenfrüchten über den Winter 2014/2015 konnte festgestellt werden, dass die Bestände unabhängig von Zwischenfruchtart- bzw. mischung und auch unabhängig von der Düngungshöhe den Boden an Stickstoff vollständig entleert haben. Am Standort Borwede wurden am unter der Strohmulchvariante ohne Pflanzenbewuchs 122 kg Nmin/ha gemessen. Bereits direkt nach der Weizenernte lag hier der Nmin-Wert schon bei 80 kg N/ha. Bei dem Versuchsstandort handelt es sich um einen langjährig organisch gedüngten Boden. Die überdurchschnittlichen Niederschläge im April, Mai und Juli führten in Verbindung mit dem überdurchschnittlich warmen Juli zu einer hohen N Mineralisation in einer Phase, in der die N Aufnahme durch die Pflanze bereits abgeschlossen war. Die nach der Ernte durchgeführte Stoppelbearbeitung heizte in dem warm feuchten Boden die N Mineralisation weiter an, so dass dann zum Ende der Vegetation die sehr hohen N min Werte anzutreffen waren. Abbildung 2: N min -Werte unter unterschiedlich gedüngter Zwischenfrucht (Ölrettich-/Senfgemisch)
5 Unter den Varianten mit Pflanzenbewuchs war hingegen über alle Düngungsstufen nur noch ein N min -Wert in Höhe von kg N/ha vorhanden. Hier wird deutlich, wie sehr Zwischenfrüchte den Stickstoff im Boden konservieren können und auch welche besondere Leistung Zwischenfrüchte für den Grundwasserschutz bringen können. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass trotz des hohen N min Wertes der zusätzlich gedüngte Stickstoff von den Pflanzen weitgehend aufgenommen wurde und nicht zu einem Anstieg des Reststickstoffs im Boden geführt hat. Bodenbearbeitung Häufig wird ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand bereits im Spätherbst abgeschlägelt oder auch eingearbeitet. Das Abschlägeln hat zumeist den Zweck, eine Samenbildung zu verhindern und das Abfrieren zu fördern. Auch beim Greening ist ein Schlägeln oder Walzen (ohne Bodeneingriff) zum Verhindern der Samenreife erlaubt. Hier sollte allerdings lediglich ein hohes Schlägeln vorgenommen werden, damit die Zwischenfrucht hinsichtlich der ausgesäten Arten noch erkennbar bleibt. Eine Einarbeitung wird besonders gerne auf schwereren Standorten vorgenommen, wenn im Frühjahr erst eine späte - und dann auch noch eingeschränkte - Bearbeitbarkeit des Bodens möglich ist. Nach den Vorgaben für Greening mit Zwischenfrüchten ist eine Bearbeitung mit Eingriff in den Boden vor dem nicht erlaubt. Schwere Böden, die sich im Frühjahr nicht tief bearbeiten lassen, müssen daher bereits vor der Zwischenfruchtaussaat entsprechend sorgfältig bearbeitet werden (gute Strohverteilung, Beseitigung von Fahrspuren und Verdichtungen). Eine tiefere Lockerung im Sommer wird durch die Zwischenfrucht stabilisiert, so dass im Frühjahr, wenn überhaupt nur eine sehr flache Bearbeitung erforderlich ist. Fazit Ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand dient neben dem Erosionsschutz, der Nematodenbekämpfung, der Nährstoffspeicherung und der Humusbildung auch der durch das Greening geforderten Erhöhung der Biodiversität. Will man den Zwischenfruchtbestand als ökologische Vorrangfläche anrechnen, sind neben der Vorgabe Artenmischungen anzubauen, weitere Vorgaben zu Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung einzuhalten. Dadurch werden produktionstechnische Möglichkeiten zur Etablierung eines optimalen Bestandes eingeschränkt. Überwiegen auf einzelnen Standorten die Nachteile der Vorgaben, sollte das Greening ohne oder nur teilweise über den Zwischenfruchtanbau erfüllt werden. Annette Hoffmann Jörg Schaper Landwirtschaftskammer Niedersachsen
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