Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen

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1 Greening mit Zwischenfrüchten aus Erfahrungen lernen Bedingt durch die Vorgaben der GAP-Reform liegen nun erste Erfahrungen aus dem Zwischenfruchtanbau zur Schaffung ökologischer Vorrangflächen im Rahmen von Greening vor. Das Landschaftsbild im Herbst und vor allem auch über Winter hat sich verändert. Statt wie häufig im klassischen Zwischenfruchtanbau im Spätherbst bearbeitet zu werden, gingen viele Flächen grün in den Winter, blühender Senf blickte durch den Schnee. Erst Fröste im Januar/Februar führten größtenteils zum Abfrieren der Bestände. Neue Regelungen und die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr sollten in die Planung des Zwischenfruchtanbaus 2016 einfließen. Bei Zwischenfruchtmischungen prüfen, ob sie in die Fruchtfolge passen Die Schaffung ökologischer Vorrangfläche (ÖVF) durch Zwischenfruchtanbau kann den Erhalt der Greeningprämie nach Agrarzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung sichern, sofern die Auflagen, die in der rechten Spalte in Tabelle 1 aufgeführt sind, eingehalten werden. Diese Auflagen schränken die Gestaltungsmöglichkeiten des Zwischenfruchtanbaus im Vergleich zum klassischen Zwischenfruchtanbau ein. Aussaat: Der späteste Aussaattermin ist der 1. Oktober. Es ist aber empfehlenswert, die Zwischenfrüchte so zeitig auszusäen, dass der Bestand sich gut entwickeln kann, um die gewünschten pflanzenbaulichen Effekte (Nematodenreduzierung, Erosionsschutz0) zu erzielen. Auch aus rechtlicher Sicht kommt in diesem Jahr ein neues Prüfkriterium zur ausreichenden Bestandsentwicklung hinzu: Bis zum eines Jahres muss der Boden zu mind. 40 % bedeckt sein. Ein Zwischenfruchtanbau nach Mais ist vor diesem Hintergrund als kritisch anzusehen. Auch pflanzenbaulich ist ein sinnvoller Aussaattermin der Zwischenfrüchte hier nicht mehr einzuhalten. Als Alternative bieten sich Untersaaten zur Schaffung ökologischer Vorrangfläche an. Somit entfällt auch das Risiko, unreife Maisbestände ernten zu müssen, um den Aussaattermin einhalten zu können.

2 Artenwahl Aussaat Zwischenfruchtanbau klassisch Eine Art oder Mischung möglich, Mischung ohne weitere Vorgaben gestaltbar. Ansprüche der Fruchtfolge beachten. Optimaler Termin hängt von Ernte der Hauptkultur und den verwendeten Zwischenfruchtarten ab Zwischenfruchtanbau Greening Mischung aus mindestens 2 Arten Kein Bestandteil > 60 % Alle Gräser 60 % Keine Getreidearten (Ausnahme Rauhafer) Terminvorgabe: zwischen und , ansonsten wie bei klassisch Bestandesdichte Möglichst gleichmäßig Bis zum eines Jahres muss der Boden zu 40 % bedeckt sein Düngung N-Versorgung mineralisch und organisch (auch mit Klärschlamm) möglich, Vorgaben des Düngerechts beachten N-Versorgung nur organisch möglich, kein Klärschlamm, Vorgaben des Düngerechts beachten. Ausbringung von P und K sowie Kalkung sind erlaubt Pflanzenschutz Chemischer Pflanzenschutz z. B. zur Ausfallgetreidebekämpfung vor Zwischenfruchtaussaat erlaubt Kein chemischer Pflanzenschutz ab der Getreideernte bis zum Ausfallgetreide muss möglichst vor Aussaat der Zwischenfrucht z. B. durch intensive Stoppelbearbeitung oder Pflügen beseitigt werden Nutzung Jederzeit möglich Nur Beweidung mit Schafen und Ziegen Nutzung erst ab dem Bodenbearbeitung Jederzeit möglich, z. B. zur Verhinderung der Samenreife oder zum Ausnutzen der Frostgare auf schweren Böden Erst nach dem , auf schweren Standorten daher intensive Grundbodenbearbeitung u. U. bereits im Sommer zur Aussaat der Zwischenfrucht nötig Tabelle 1: Vergleich Zwischenfruchtanbau klassisch mit Greening 2

3 Bodenbearbeitung: Die Zwischenfruchtfläche darf erst nach dem 15. Februar des Folgejahres bearbeitet werden. Vorher ist nur ein Schlägeln oder Walzen (ohne Bodeneingriff) eines blühenden Bestandes erlaubt, um eine drohende Samenreife zu verhindern. Hier sollte lediglich ein hohes Schlägeln vorgenommen, werden, damit die Zwischenfrucht hinsichtlich der ausgesäten Arten erkennbar bleibt und ein Wiederaustrieb möglich ist. Schwere Böden, auf denen im Frühjahr keine tiefe Bearbeitung möglich ist, müssen bereits vor Aussaat der Zwischenfrüchte entsprechend sorgfältig bearbeitet werden (gute Strohverteilung, Beseitigung von Fahrspuren und Verdichtungen). Nach einer Ernte unter nassen Bedingungen und wechselhaftem Spätsommer ist dies praktisch nicht möglich. In den Jahren vor Greening wurde vor allem unter solchen Bedingungen die Zwischenfrucht im späten Herbst eingearbeitet oder auf den Anbau von Zwischenfrüchten verzichtet und die tiefere Grundbodenbearbeitung zum Ausnutzen der Frostgare auf den Herbst verlegt. Auch wenn das Durchfrieren in milden Wintern, wie auch im vergangenen, ausbleibt, ist nach einer späten, tieferen Herbstbearbeitung im Frühjahr oft ein besserer Garezustand vorhanden. Hier zeigen sich gewisse Grenzen des Systems nach Greeningvorgaben auf. Um die Zwischenfrüchte möglichst intensiv einzuarbeiten und bei geringer Mulchauflage die Aussaat mit konventionellen Sägeräten zu erleichtern, wurde der Boden im Frühjahr teilweise zu früh und zu tief bearbeitet. Auf schweren Standorten wurden so die feuchten, dichtlagernden Bodenschichten nach oben befördert und es kam zur Bildung von Kluten. Anschließend konnten diese vor allem nach stärkerer Austrocknung auch durch intensive Saatbettbereitung nur schwer zerkleinert werden. Durch eine spätere und flachere Bearbeitung, z. B. mit Kurzscheibenegge oder Kreiselegge, konnte dieses Problem größtenteils umgangen werden. Düngung: Nur von gut entwickelten Zwischenfruchtbeständen sind vielfältige positive Nachwirkungen zu erwarten. Hierzu leistet auch die Nährstoffversorgung (insbesondere mit Stickstoff) einen wichtigen Beitrag. Vor allem bei Mulchsaaten nach Weizen, auf schwächeren Standorten und großen nicht abgefahrenen Strohmengen enthält der Boden kaum verfügbaren Reststickstoff. In diesen Fällen muss die N-Versorgung der Zwischenfrucht über eine Düngung sichergestellt werden. Auch bei nicht optimalen Wachstumsbedingungen durch Verdichtungen oder ungleichmäßiger Strohverteilung kann vor allem mineralischer Stickstoff die Jugendentwicklung fördern und die Fehler zumindest teilweise ausgleichen. Im Zwischenfruchtanbau als ökologische Vorrangfläche ist eine N-Düngung über Mineraldünger (und Klärschlamm) allerdings nicht erlaubt, sodass ungleichmäßig entwickelte Bestände etwas häufiger zu beobachten waren. 3

4 Zwischenfruchtbestand nach ungleichmäßiger Strohverteilung Bei der möglichen organischen Düngung gilt es, die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten und die Zwischenfrüchte bedarfsgerecht zu versorgen (siehe Tab. 2). 4 N-Düngebedarf im Herbst (kg wirksamer N/ha) Futterzwischenfrüchte* / Ackergras Gründüngungszwischenfrucht* mit nachfolgender Sommerung Gründüngungszwischenfrucht* mit nachfolgender Winterung Tabelle 2: N-Düngebedarf von Zwischenfrüchten im Herbst (*Zwischenfruchtanbau als Gemenge mit Leguminosenanteil bis 30 % wie in Tabelle angegeben, mit Leguminosenanteil von %: N-Düngebedarf: 30 kg N/ha, als reiner Leguminosenanbau kein N-Düngebedarf) Hier muss beachtet werden, dass Leguminosen durch die Fähigkeit, Luftstickstoff zu fixieren, zur N-Versorgung des Bestandes beitragen. Ab einem Leguminosenanteil von mehr als 30 % Samen in der Mischung besteht daher nur noch ein Düngebedarf in Höhe von 30 kg N/ha. Bei einem reinen Leguminosenbestand (>99 %) besteht kein N-Düngebedarf mehr. Steht dem Betrieb für den Zwischenfruchtanbau kein organischer Dünger zur Verfügung, kann die Stickstoffversorgung des Bestandes über Leguminosen, unterstützt werden. Mischungen mit hohen Anteilen von Grobleguminosen können sich auch bei knapper Stickstoffversorgung gut etablieren. In geringem Umfang kann die Stickstoffversorgung beispielsweise auch über Alexandrinerklee als Mischungspartner unterstützt werden. Muss er allerdings mit konkurrenzstarken Arten wie Senf oder Ölrettich konkurrieren und bleibt unterständig, ist von keiner nennenswerten Fixierungsleistung auszugehen. Mischungen: Eine Kulturpflanzenmischung muss mindestens 2 Arten aus einer vorgegebenen Liste enthalten. Dabei darf keine Art einen höheren Anteil als 60 % an den Samen der Mischung haben, gemessen an der Anzahl Körner/m 2. Der Anteil von Gräsern darf auch in der Summe nicht über 60 % betragen. Der Nachweis erfolgt

5 über Einkaufsbelege (Aufbewahrungsfrist 6 Jahre). Die Verwendung einer fertigen Mischung ist nicht vorgeschrieben, es können auch Eigenmischungen verwendet werden. Dann sind Rückstellmuster sowie die Berechnung der Mischungsverhältnisse bis zum Ende des auf das Antragsjahr folgenden Jahres aufzubewahren. Mischungen können vorteilhaft sein, da verschiedene Arten andere Wurzelsysteme ausbilden und den Boden gleichmäßiger durchwurzeln. Nicht optimale Wachstumsbedingungen können besser ausgeglichen werden. Sind beispielsweise die Wachstumsbedingungen für Ölrettich und Senf nicht optimal (wenig Stickstoff, verdichtete Bereiche) kann sich Alexandrinerklee gut etablieren. Hierdurch entwickeln sich häufig gleichmäßigere Bestände. Positive Effekte sind jedoch nur dann zu erwarten, wenn sich die Mischungspartner entsprechend gut entwickeln können. Die Ansprüche an Saattermin und Saattechnik sind wie auch die Konkurrenzkraft sehr unterschiedlich. Senf und Ölrettich sind sehr konkurrenzstark gegenüber Ausfallgetreide, aber auch gegenüber weiteren Mischungspartnern. Hier sollten unter günstigen Wachstumsbedingungen für Senf bzw. Ölrettich keine zu hohen Erwartungen an die Entwicklung konkurrenzschwacher Arten wie z. B. Alexandrinerklee, Lein oder Ramtillkraut gestellt werden. Gerade bei etwas späteren Saatterminen bleiben sie unterständig im Wuchs zurück und bilden dementsprechend auch nur eine schwache Wurzel aus. Ölrettich ist im Vergleich zu Senf deutlich winterhärter Nach milden Wintern treten immer wieder Probleme mit nicht abgestorbenen Zwischenfrüchten auf. Hier ist an erster Stelle Ölrettich zu nennen, bei dem dann der Einsatz eines Totalherbizids unumgänglich ist. Da Senf deutlich leichter abfriert, und keine Probleme mit Wiederaustrieb bereitet, ist dieser bei vielen Praktikern sehr beliebt. Werden als Mischungspartner frostempfindliche Arten wie Phacelia oder Ramtillkraut hinzugenommen, sind im 5

6 Frühjahr kaum Probleme zu erwarten. Allerdings gibt es kaum eine Art, die uneingeschränkt zu empfehlen ist. Ramtillkraut ist beispielsweise sehr kälteempfindlich und stirbt bereits bei niedrigen Plusgraden, die häufig auch bereits Ende September/Anfang Oktober auftreten können, ab. Dies ist im Hinblick auf Mischungsanteile auf jeden Fall zu beachten. Auch bei Kontrollen könnte es zu Nachfragen kommen, wenn z.b. nur noch Senf zu finden ist. Buchweizen sollte vor allem in Rübenfruchtfolgen aufgrund der Gefahr des Aussamens und der sehr schwierigen Bekämpfung in Mischungen nicht enthalten sein. Rauhafer ist als Mischungspartner unter dem Aspekt, eine "Grüne Brücke" zu bilden, problematisch, da er Wirtspflanze für Getreidevirosen sein kann. Aus diesem Grund ist auch der Bekämpfung bzw. Unterdrückung des Ausfallgetreides besonderes Augenmerk zu schenken. Da eine chemische Bekämpfung nicht möglich ist, kann es nötig sein, nach Aufgang des Ausfallgetreides eine intensive Stoppelbearbeitung durchzuführen oder zu pflügen. Dies ist auch im Hinblick auf die Mäusebekämpfung angeraten, da die Ausbringung von Giftweizen wie auch von Schneckenkorn auf ökologischen Vorrangflächen verboten ist. Fraßschäden in Zwischenfrüchten waren insbesondere nach extensiver Aussaat im vergangenen Herbst keine Seltenheit. Mäuse können vor allem bei reduzierter Bodenbearbeitung große Schäden verursachen Auf einen Blick: Für eine gute Unterdrückung von Ausfallgetreide bzw. Unkräutern, zur Nematodenbekämpfung und zur Förderung der Bodenstruktur ist eine gut entwickelte Zwischenfrucht notwendig Augenmerk ist auf die rechtzeitige Aussaat der Zwischenfrüchte zu legen. Es kann nicht der richtige Weg sein, Mais unreif zu ernten, nur um die Aussaat der Zwischenfrucht zu ermöglichen. Durch eine N-Düngung lässt sich der Aufwuchs eines Zwischenfruchtbestandes vor allem auf schwach nachliefernden Standorten und bei großen Strohmengen fördern. 6

7 Eine organische Düngung ist möglich und oft auch ausreichend, allerdings kann in Abhängigkeit von den Standort- und Witterungsbedingungen häufig eine etwas langsamere und schwächere Entwicklung festgestellt werden. Mit steigenden Leguminosenanteilen kann die N-Düngung bei entsprechend frühem Saattermin reduziert werden bzw. auch darauf verzichtet werden. Nicht immer frieren Zwischenfruchtbestände sicher ab, so dass vor der Aussaat der Hauptfrucht im Frühjahr eine Glyphosatmaßnahme nötig werden kann. Besonders auf schweren Böden sollte die Bearbeitung der Zwischenfruchtflächen im Frühjahr nicht zu früh und nicht zu tief erfolgen. Ausblick: Der Anbau von Zwischenfruchtmischungen stellt eine gute Möglichkeit dar, ökologische Vorrangflächen, die das Greening fordert, zu schaffen. Um positive Effekte für die Fruchtfolge zu erzielen, sind bei der Auswahl der Arten und bei der Bestandsetablierung pflanzenbauliche Grundsätze zu berücksichtigen. Auflagen zu Düngung und Pflanzenschutz im Greening schränken die pflanzenbaulichen Möglichkeiten allerdings ein. Geringe Nachteile sollten in Kauf genommen werden, da die möglichen Alternativen zur Schaffung ökologischer Vorrangfläche in der Regel ebenfalls Mehraufwendungen mit sich bringen. Sind mit den Auflagen zu viele Nachteile verbunden, sollten Zwischenfrüchte wie bisher und damit möglicherweise ohne Anerkennung als ökologische Vorrangfläche angebaut werden. Annette Hoffmann Jörg Schaper Landwirtschaftskammer Niedersachsen 7

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