Akuelles zum Thema Zwischenfruchtanbau

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1 Sabine Zarnik Akuelles zum Thema Zwischenfruchtanbau Beantragte Zwischenfruchtmaßnahmen 2015 D ie vorläufigen Zahlen zum Flächenumfang der beantragten Zwischenfruchtmaßnahmen - als Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sowie über FAKT geförderte Maßnahmen- verdeutlichen den verstärkten Zwischenfruchtanbau 2015 im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres: 2014 wurden knapp ha Zwischenfrüchte über die MEKA-III-Maßnahme N-E2.1 Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau gefördert. Aktuell wurden in der Summe ha Zwischenfrüchte als ÖVF und in FAKT beantragt, ein Anstieg von rund ha. Bei einer Ackerfläche Zwischenfrucht- Maßnahme 2015: FAKT E1.1 (Begrünung im Acker-/ Gartenbau) 2014: MEKA III N-E2.1 Herbstbegrünung im Acker- und Gartenbau) E1.2 (Begrünungsmischungen im Acker-/ Gartenbau F1 (Winterbegrünung) SUMME FAKT (E1.1, E1.2 sowie F1) in Baden-Württemberg von ca ha im Jahr 2014 (Statistisches Landesamt, Bodennutzung aktuell) entspricht dies einem Anteil von ca. 20%. Dies entspricht rechnerisch in etwa dem Maisanteil an der Ackerfläche betrug dieser ca. 24% (Quelle: Statistisches Landesamt). Faktencheck der förderfähigen Zwischenfruchtmaßnahmen In den folgenden Tabellen 2 bis 4 sind die Regelungen zusammengestellt, die zu beachten sind, wenn Zwischenfrüchte als ÖVF beantragt wurden FAKT und ÖVF- Zwischenfrüchte Hochrechnung GA 2015 Vorläufiger Stand Juli 2015 Anzahl Antragsteller Umfang (ha) ÖVF ZWF SUMME beantragte ZWFMaßnahmen Bild: A. Butz, LTZ Tabelle 1 Anbauumfang von Zwischenfrüchten beantragte ZWF-Maßnahmen (Gemeinsamer Antrag 2014 und 2015), Stand 07/2015 Quelle: MLR, Ref. 25. MEKA III N-E2.1 GA 2014 Bewilligung Juli 2015 Anzahl Antragsteller Umfang (ha)

2 Auflagen ÖVF-ZWF Arten und Anteile Mindestens 2 Arten der Anlage 3, DirektZahlDurchfV (s. Auflistung der Arten auf S.5 in den Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening ) eine Art max. 60% an den Samen der Mischung Anteil von Gräsern max. 60% an den Samen der Mischung Flächen mit Winterkulturen, die in der Regel im Herbst zu Ernte- oder Weidezwecken eingesät werden, gelten nicht als Zwischenfrüchte Aussaat vom bis eines Jahres Nutzung des Aufwuchses Keine Nutzung des Aufwuchses im Antragsjahr. Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen ist möglich. Die Nutzung des Aufwuchses ab dem (bzw geplante Landesverordnung in BW) des Folgejahres Pflege Walzen, Mulchen, Schlegeln oder Häckseln der Zwischenfruchtmischung ist zulässig Frühester Einarbeitungstermin ab dem (bzw geplante Landesverordnung in BW) PSM/ Schneckenkorn Düngung Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung der ZWF ist nur unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur zulässig Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr. Soll Schneckenkorn eingesetzt werden, kann nach Auslegung des MLR auf im ökologischen Landbau zugelassene Molluskizide, (Wirkstoff: Eisen-III-phosphat ) ausgewichen werden Kein mineralischer Stickstoffdünger nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr. Organische Düngung gemäß Düngeverordnung (s. Ausführungen zur Düngung von Zwischenfrüchten) möglich kein Klärschlamm nach Ernte der Vorfrucht im Antragsjahr Weiterführende Informationen Zwischenfrucht- Mischungsrechner ist unter Arbeitsfelder Greening und FAKT Informationen zu Greening im Rahmen der GAP zu finden Ideal für Selbstmischer zur individuellen Umrechnung und Dokumentation der gewünschten Zwischenfruchtmischungen. Mit programmiertem Check zur Einhaltung der ÖVF-Kriterien (z.b. Umrechnung von Gewichtsprozent auf Prozent-Anteil Samen ) Tabelle 2: Auflagen zur Anerkennung als Ökologische Vorrangfläche- ZWF. Auflagen FAKT E1.1: Herbstbegrünung im Acker-/Gartenbau Arten und Anteile Begrünung in Form von Unter- oder Blanksaaten. Keine Zwischenfruchtmischungen erforderlich aber möglich Keine Reinsaaten landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in Reinsaat ( landwirtschaftliche Kulturpflanze nach Anhang IX der VO 1732/ 2003). Da u.a. Buchweizen, Erbse und Ackerbohne in diesem Anhang gelistet sind, sind Reinsaaten dieser Arten nicht zulässig. Mischungen dieser Arten mit anderen Arten sind aber förderfähig. Aussaat bis Mitte September Nutzung des Aufwuchses Keine Nutzung des Aufwuchses (auch nicht im Folgejahr). Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich Pflege Mulchen ab Ende November Frühester Einarbeitungstermin Ab Ende November PSM Ein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig. Hiervon unberührt ist ein Einsatz von Herbiziden unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur Düngung gemäß Düngeverordnung ist zulässig (s. Abschnitt im Folgenden) Düngung Weiterführende Informationen Zwischen zwei Begrünungen muss eine Hauptkultur stehen Tabelle 3: Auflagen für die FAKT E1.1- Förderung. 40

3 Auflagen FAKT E1.2: Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau FAKT F1: Winterbegrünung Arten und Anteile Begrünungsmischungen mit mindestens 5 zugelassenen Arten (s. Auflistung der Arten auf S.5 in den Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening ) bei Einhaltung weiterer Kriterien Eigenmischungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind nur spezielle Zwischenfruchtmischungen, die vom LTZ auf die Einhaltung der FAKT E1.2- und F1-Kriterien geprüft wurden. Die aktuelle Listung dieser für FAKT E1.2 und F1 zugelassenen Zwischenfruchtmischungen finden Sie unter Arbeitsfelder Greening und FAKT Informationen zu FAKT Zugelassene Zwischenfruchtmischungen für FAKT-Maßnahmen E 1.2 und F 1 Die Einhaltung dieser Kriterien muss auf den Lieferschein oder Sack( -Anhänger) vermerkt sein bitte für etwaige Vor-Ort-Kontrollen aufbewahren Aussaat Bis spätestens Ende August Nur bei FAKT F1-Förderung: beantragte Fläche muss in der Wasserkulisse liegen Nutzung des Aufwuchses Keine Nutzung des Aufwuchses (auch nicht im Folgejahr), Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich Pflege Bei FAKT E1.2: Mulchen ab Ende November Bei FAKT F1: Walzen, Mulchen, Schlegeln oder Häckseln der ZWF ist zulässig Frühester Einarbeitungstermin Bei FAKT E1.2: ab Ende November Bei FAKT F1: ab dem (bzw geplante Landesverordnung in BW) PSM Ein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses ist nicht zulässig. Hiervon unberührt ist ein Einsatz von Herbiziden unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur Düngung gemäß Düngeverordnung ist zulässig (s. Abschnitt im Folgenden) Düngung Weiterführende Informationen Zwischen zwei Begrünungen muss eine Hauptkultur stehen Die aktuelle Liste mit Zwischenfruchtmischungen, die gemäß FAKT E1.2 geprüft sind finden Sie unter Arbeitsfelder Greening und FAKT Informationen zu FAKT Zugelassene Zwischenfruchtmischungen für FAKT Maßnahme E 1.2 und F 1 Tabelle 4: Auflagen für die FAKT E1.2 und F1-Förderung. sowie die Rahmenbedingungen zur Förderung über die entsprechenden FAKT-Maßnahmen. Ausführlichere Informationen finden Sie in den Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening auf den Seiten 3-7 (Beilage zum GA 2015 oder im Internet unter Arbeitsfelder Landwirtschaft und Umwelt Greening und FAKT Informationen zu FAKT). Neue, dort nicht aufgeführte Informationen sind in den folgenden Übersichtstabellen zum Fakten-Check farblich hervorgehoben. Der früheste Einarbeitungstermin der ÖVF- und FAKT F1- Zwischenfrucht soll in Baden-Württemberg durch eine Landesverordnung auf den 15. Januar in den erforderlichen Gebieten vorgezogen werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) rechnet mit einer rechtskräftigen Verordnung bis Anfang Januar Wird die ÖVF über Leguminosenanbau erbracht, müssen anschließend entweder überwinternde Zwischenfrüchte eingesät werden, die erst ab (bzw geplante Landesverordnung in BW) eingearbeitet werden dürfen oder Winterkulturen angebaut werden. In Wasserschutzgebieten mit erhöhter und hoher Nitratbelastung (Problem- u. Sanierungsgebiete) ist der Anbau von Zwischenfrüchten nach früh räumenden Kulturen obligatorisch, wenn keine Winterung folgt. Die zusätzlichen Regelungen betreffen insbesondere den Aussaat- und Einarbeitungstermin (differenziert nach Problem- und Sanierungsgebiet, Höhenlage und abfrierende oder winterharte ZWF) und die Düngung (differenziert nach abfrierende oder winterharte ZWF, Verbleib/Abfuhr des Getreidestrohs und Auswaschungsgefährdung der Böden). Bei bestimmten Ackerbaukulturen (Kartoffeln, Körnerleguminosen, Mais, mehrjährige Stilllegung, Tabak, Hopfen) und im Gartenbau (Baumschulen, Gemüse, Für Wasserschutzgebiete gelten besondere Regelungen. 41

4 Reinsaat mit Kreuzblütlern Bild: LTZ Augustenberg Spargel, Zierpflanzen) sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Detaillierte Informationen können dem Kurzinfo Begrünung in Problemund Sanierungsgebieten unter > Arbeitsfelder > Landwirtschaft und Umwelt > Wasserschutz > Wasserschutzgebiete > SchALVO entnommen werden. Pflanzenbauliche Hinweise Vom richtigen Zeitpunkt: der späteste Aussaattermin für Zwischenfrüchte Die Aussaat von Zwischenfrüchten sollte möglichst rasch nach der Ernte erfolgen. Gedrillte Bestände laufen in der Regel gleichmäßiger auf. Lichtkeimer eignen sich auch für Grubbersaat. Grundsätzlich sollten Zwischenfrüchte möglichst bald nach dem Räumen der Vorfrucht gesät werden. Praxiserfahrungen mit Direktsaat der Zwischenfrucht im Kraichgau zeigen, dass bei Aussaat unmittelbar nach der Ernte häufig die Schattengare des Bodens zum Keimen der Zwischenfrucht ausreicht, so dass Ausfallgetreide in der Folge nur geringen Konkurrenzdruck ausübt. Falls die Witterungsbedingungen, wie die aktuelle, andauernde Trockenheit die Stoppelbearbeitung nicht zulassen oder eine Unkraut- oder Ausfallgetreidebekämpfung eine spätere Saat erfordern, kann die Zwischenfrucht in Abhängigkeit vom Standort etwas hinausgezögert werden. In der Literatur sprechen verschiedene Quellen davon, dass zur erfolgreichen Etablierung einer Zwischenfrucht zwischen der Ernte der Vorkultur und vor der Aussaat der Folgekultur mindestens 50 Vegetationstage mit Tagesdurchschnittstemperaturen über 9 C liegen sollten. In diesen 50 Tagen muss den Beständen ausreichend Wasser aus Niederschlägen und/oder Bodenwasservorräten zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Tabelle zur Orientierung an den regionalen Begebenheiten finden Sie unter Kulturpflanzen Zwischenfrüchte und Grasuntersaaten. Spätsaatverträgliche Arten wie z.b. Senf, Ölrettich, Phazelia und Kresse können auch noch etwas 42 später gesät werden, wobei insbesondere in Grenzlagen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sich die Zwischenfrucht nicht mehr ausreichend etabliert. Grenzlagen für den Zwischenfruchtanbau sind unter anderem Höhenlagen, die sich durch späten Drusch, eine kurze Restvegetationszeit für die Zwischenfrucht und ein spätes Frühjahr auszeichnen. Auf die Aussaat von (meist relativ teuren) Leguminosen haltigen Zwischenfruchtmischungen kann in solchen Grenzlagen verzichtet werden. Grundsätzlich ist sofern keine Direktsaat der ZWF unmittelbar nach der Ernte der Vorfrucht durchgeführt wird - vor der Aussaat der Zwischenfrüchte auf eine gute Stoppelbearbeitung und damit Beseitigung des Ausfallgetreides zu achten. Vor allem stark wüchsiger Gerstenausfall kann die Entwicklung der Zwischenfrucht behindern. Ausfallgetreide ist wie andere Gräser (z.b. an Feldrändern) guter Viruswirt und kann damit zur Virusübertragung auf Nachbarschläge mit Wintergetreide beitragen. Je nach Standort und Jahr können hier z.b. mehrere Grubbergänge mit genügend Zeit zum Auflaufen des Ausfallgetreides Abhilfe schaffen. Informationen zur Sätechnik Grundsätzlich ist die Sätechnik und Saattiefe von der zu säenden Zwischenfruchtart bzw. den Arten der Zwischenfruchtmischung abhängig. Gedrillte Bestände laufen durch die präzisere Ablage und angepasste Ablagetiefe in der Regel gleichmäßiger auf als in Grubbersaat gesäte Zwischenfrüchte. Zur Grubbersaat eignen sich v.a. Lichtkeimer wie Senfarten, Ölrettich oder Kresse. Zwischenfruchtmischungen zur Grubbersaat sollten zwecks gleichmäßiger Verteilung auf dem Acker grundsätzlich ähnliche Samen enthalten (Größe, Form, TKM), da verschiedenes Saatgut unterschiedlich fliegt. Einige Firmen bieten z.b. Phazelia- Saatgut in Mantelsaat an (z.t. an dem Zusatz MS für

5 Mantelsaat erkennbar). Dieses Saatgut kann z.b. mit Senf oder Ölrettich gemischt werden und über den Schneckenkornstreuer ausgebracht werden. Einige Saatgutfirmen kennzeichnen ihre streufähigen Produkte. Allerdings sind darin auch meist Senf, Ölrettich o.a. enthalten. Grobkörnige Samen wie Erbsen und Wicken sind nicht für die Grubbersaat geeignet, da sie tiefer gesät werden müssen, unter anderem aufgrund des hohen Keimwasserbedarfs. Zudem muss die aktuelle Witterung bei der Saat berücksichtigt werden z.b. Walzen nach der Saat bei Trockenheit. Welche Düngung ist zur Zwischenfrucht zulässig? Eine geringe Stickstoff-(N-) Düngung der Zwischenfrucht kann je nach Vorfrucht (Rest-N im Boden), Strohmanagement und Art der Zwischenfrucht sinnvoll sein und erfüllt mehrere Funktionen: Die Strohrotte wird beschleunigt. Zwischenfruchtbestände werden durch eine Startdüngung gefördert und können somit Ausfallgetreide und Unkräuter besser unterdrücken und ihre vielfältigen Wirkungen besser entfalten. Dies gilt insbesondere für Zwischenfrüchte ohne oder mit geringem Leguminosenanteil. Laut der aktuell geltenden Düngeverordnung ist zu Zwischenfrüchten eine Düngung bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoff erlaubt. Pflanzenbaulich vertretbar sind, je nach Saattermin, Zwischenfruchtarten und Wachstumsbedingungen kg N/ ha. Bei mineralischer N-Düngung ist die zulässige Menge nicht pauschal definiert. Bei ÖVF-Zwischenfrüchten ist die mineralische N-Düngung nicht zulässig! Bei organischer Düngung liegt die Höchstgrenze bei 40 kg/ha Ammoniumstickstoff oder 80 kg/ha Gesamtstickstoff. Die Orientierung am Bedarf ist unbedingt erforderlich und zudem CC-relevant. Bei ca. 45 kg N-Düngebedarf/ ha und ca. 3 kg Gesamt-N/m³ Rindergülle wären 15m³ Gülle zeitlich an den Düngebedarf der Zwischenfrucht auszubringen. Die Gabe vor der Saat gewährleistet die ordnungsgemäße Einarbeitung, reduziert Ammoniakverluste und fördert die Strohrotte. In Wasserschutzgebieten mit erhöhter und hoher Nitratbelastung (Problem- u. Sanierungsgebiete) ist die Andüngung der abfrierenden Zwischenfrucht nur auf wenig auswaschungsgefährdeten B-Böden zur Getreidestrohrotte erlaubt. (Ausnahme: Im Problemgebiet ist Festmist als vorgezogene Ausbringung auf die Stoppel bei frühen Sommerungen ab und bei späten Sommerungen ab erlaubt.) ZWF-Versuch Auswirkungen von Herbizidrückständen auf Zwischenfrüchte Eine geringe N-Düngung der Zwischenfrucht fördert die Strohrotte und die unkrautunterdrückende Wirkung. Einige Herbizid-Wirkstoffe können als Rückstände im Boden Folgekulturen und zweikeimblättrige Zwischenfrüchte schädigen. Insbesondere falls trockene Witterung oder Kälte und/ oder geringe Intensität der Bodenbearbeitung zu verlangsamten Abbauraten der Wirkstoffe führen. In Jahren mit extremer Trockenheit zwischen der Frühjahrsanwendung und der Folgekultur wird eine tiefe Bodenbearbeitung empfohlen. In den Gebrauchsanleitungen sind dazu folgende Hinweise zu beachten: WP 710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich WP 711: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich WP 712: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich WP 720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. Bild: LTZ Augustenberg Vorsicht mit Herbiziden. Einige Wirkstoffe können die Zwischenfrüchte schädigen. Unter Arbeitsfelder Zwischenfrüchte finden Sie eine Zusammenstellung der Herbizide nach verschiedenen Hinweisen gemäß der Zulassung. 43

6 Einarbeitungszeitpunkt für Zwischenfrüchte Späte Einarbeitung verhindert die Nitratauswaschung. Je später Zwischenfrüchte eingearbeitet werden, desto geringer ist die Nitratauswaschung. Die Bodenbearbeitung fördert die N-Mineralisierung, so dass bereits ab Bodentemperaturen von wenigen C ein Anstieg der Nitratgehalte im Boden festgestellt werden kann, insbesondere wenn zuvor Frostereignisse stattgefunden haben (PrimingEffekt). Deshalb sollte aus Wasserschutzsicht die Bodenbearbeitung in Abhängigkeit vom Standort, Folgekultur und Witterung möglichst spät, kurz vor der Aussaat der Folgefrucht erfolgen. Dies gilt insbesondere bei mächtigen Biomassebeständen und bei Zwischenfruchtmischungen mit hohem Leguminosenanteil. Welche Zwischenfrüchte können in der Folgekultur Probleme machen? Die Auswahl der Zwischenfrüchte muss die Wirkung auf die nachfolgende Kultur bedenken. Probleme können durch Aussamen, Konkurrenz oder Virusübertragung auftreten. Grundsätzlich machen viele Zwischenfruchtarten keine Probleme, wenn die Zwischenfrüchte nicht zur Samenreife kommen. Dies hängt u.a. vom Wetter, dem Saatzeitpunkt und der Sorte der Zwischenfruchtarten ab. In derselben Art gibt es z.b. bei Buchweizen große Unterschiede bei der Blühneigung verschiedener Sorten. In ZuckerrübenFruchtfolgen sind Leguminosen, Phazelia, Buchweizen, Sonnenblumen und Tillage-Rettich (Deep Rettich) bei milden Wintertemperaturen schwer zu bekämpfen. Ausgesamter Buchweizen ist in vielen Folgekulturen wie Soja und Zuckerrüben problematisch. Sind nicht abgefrorene Zwischenfruchtbestände z.b. nach sehr milden Wintern im Frühjahr einzuarbeiten, sollte vor der Bodenbearbeitung ge- mulcht oder gewalzt (z.b. Messerwalze) werden, um die Zersetzung der Biomasse zu beschleunigen. Der Einsatz von Glyphosat kann erforderlich sein, wenn Zwischenfrüchte nicht abfrieren oder winterharte Zwischenfruchtarten wie Winterwicke oder Raps viel Biomasse bilden und eine wendende Bodenbearbeitung z.b. aufgrund der Hangneigung nicht zulässig ist. Daher ist die Aussaat winterharter Zwischenfruchtarten abzuwägen, wenn z.b. eine Pflugfurche oder Herbizideinsatz unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Folgekultur nicht zulässig oder nicht gewünscht sind. Gräser in Zwischenfruchtmischungen als Viruswirt- Erfahrungen aus dem Vorjahr 2014/ /2015 wurde des Öfteren beobachtet, dass auf Schlägen mit Wintergetreide, die an Zwischenfruchtmischungen mit Gräseranteilen angrenzten, verstärkt Viruskrankheiten auftraten. Daher werden Gräsern in Zwischenfruchtmischungen als Viruswirt und damit als Grüne Brücke für Virosen im Ackerbau (v.a. das Gerstengelbverzwergungsvirus (barley yellow dwarf virus= BYDV) und das Weizenverzwergungsvirus (wheat dwarf virus, WDV)) diskutiert. Sicher ist, dass gräserartige Pflanzen (Poaceae bzw. Gramineae) Wirtspflanzen für Getreideviren wie u.a. BYDV und WDV sind. Insofern kommen Gräser wie Hafer oder Weidelgräser als Wirte dieser Viruskrankheiten in Frage. Allerdings sind die Getreideviren nicht samenübertragbar, so dass Gräser in Zwischenfruchtmischungen nur als grüne Brücke dienen können, nachdem es von außen (z.b. Feldraine) über die Vektoren (Läuse bzw. Zi- Abbildung 1 Oberirdische N- Entzüge (kg/ ha) und C/N Verhältnis von Zwischenfrüchten am in Ettlingen (hellblaue Säulen= ohne Leguminosen). 44

7 kaden) zur Infektion kam. Als grüne Brücke können aber auch andere infizierte Gräser in der Umgebung dienen. Wichtig ist daher, bei bekanntem Befall der Vorkultur oder angrenzender Schläge auf Gräser in Zwischenfruchtmischungen zu verzichten. Auch Rauhafersorten zeigten 2014/15 regional rötlich verfärbte Blätter. Dies lies einen Befall mit dem BYDV vermuten. Der Befall dieses Virus wird auf Haferpflanzen als Haferröte bezeichnet. Nach Untersuchungen des JKI wurde allerdings auf lediglich 6% von über 100 untersuchten Rauhafer- Blattproben mit Symptomen der Saatzuchtfirma P.H. Petersen das BYDV nachgewiesen werden (Quelle: Michaela Schlathölter, P.H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH, Grundhof). Es scheint noch andere, bisher ungeklärte Ursachen für die Verfärbungen zu geben. Aktuelle Arbeiten im Bereich Zwischenfrüchte 1. Landesweite On-Farm-Versuche Seit 2014 wird landesweit der On-Farm-Versuch FF14-01 Zwischenfruchtmischungen nach Getreide vor Sommerungen an den Unteren Landwirtschaftsbehörden auf Praxisschlägen durchgeführt. Das LTZ Augustenberg koordiniert den Versuch in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien. Versuchsplan unter Versuchswesen Ackerbau Versuchsplan/-übersicht Fruchtfolge. 2. Exaktversuch Zwischenfruchtmischungen Ergänzend zu den Praxisversuchen wird vom LTZ am Standort Ettlingen der Exaktversuch FF14-04 Prüfung von abfrierenden und winterharten Zwischenfruchtmischungen durchgeführt. Erste Versuchsauswertung zeigt, dass die Biomasseaufwüchse sowie die Stickstoff-Entzüge der Zwischenfruchtmischungen im Versuch 2014 den Reinsaaten überlegen waren. Die Zwischenfruchtbestände lagerten im Februar 2015 in Abhängigkeit von den Mischungspartnern stark. Nur die Senfreinsaat stand ausgangs Winter noch einheitlich. Die Praxiserfahrungen wurden z.t. bestätigt: Grobkörnige Leguminosen wir Erbsen, Peluschken und Wicken ziehen erfahrungsgemäß die Zwischenfruchtbestände im Vegetationsverlauf zu Boden. Dies hat Mattenbildung der Zwischenfruchtbiomasse zu Folge. Diese Matte isoliert und verhindert das Austrocknen des Bo dens. In Abhängigkeit von Standort und Folgefrucht ist dies wünschenswert, z.b. bei leichteren Böden und spät zu säenden Folgefrüchten. Auf schweren Böden kann bei Mattenbildung z.b. der Einsatz einer Messerwalze zum Zerschneiden der Matte oder Frostgrubbern sinnvoll und notwendig sein. Der Boden kann so leichter abtrocknen, sich erwärmen und in der Folge besser bearbeitet werden. Eine Kurzinformation mit den bisherigen Versuchsergebnissen finden Sie unter Kulturpflanzen Ackerbau Zwischenfrüchte und Untersaaten. 3. Aufbau der Internetseite zu Zwischenfrüchten und Grasuntersaaten: Aktuell wird die Internetseite des LTZ durch Informationen, Versuchsbericht und Photos mit Leben gefüllt. Unter Kulturpflanzen Ackerbau Zwischenfrüchte und Untersaaten finden Sie unter anderem Informationen und Photos (Saatgut und Habitus in verschiedenen Entwicklungssatdien) verschiedener Zwischenfruchtarten. 4. Zwischenfrucht- Feldtag für Landwirte und Berater: Am Donnerstag, den fand ein halbtägiger Zwischenfrucht- Feldtag für Landwirte und Berater an der LTZ- Außenstelle in Forchheim statt. Schwerpunkt neben der Vorstellung von Versuchsergebnissen war die Besichtigung verschiedener Zwischenfruchtreinsaaten und des Exaktversuchs zu Zwischenfruchtmischungen sowie eine Bodenansprache für Praktiker auf dem Acker. Das Programm ist unter Service Veranstaltungen Vorschau abzurufen. Der Blick über den Tellerrand Über die relativ späte Blüte und damit Pollen- bzw. Trachtquelle der Zwischenfrüchte freuen sich Bienen und Imker. Nach Aussage von Herrn Dr. Dr. Horn der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim ist es allerdings wichtig, dass die Bienenvölker Ende Oktober, spätestens Anfang November zur Ruhe kommen. Bei zu großem Nahrungsangebot durch anhaltende Blüte, z.b. durch ausbleibenden Frost, würden die Bienenvölker geschwächt und die Gefahr der Auswinterung erhöht. Aus Biodiversitätssicht ist auch gegen einen Stoppelacker, der unter anderem Lebensraum für Spinnen oder Laufkäfer bietet, nichts einzuwenden. Sabine Zarnik LTZ Augustenberg Tel. 0721/

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