Raps in Problem- und Sanierungsgebieten Kurzinformationen zur SchALVO vom 20. Feb. 2001
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1 Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr Karlsruhe Raps in Problem- und Sanierungsgebieten Kurzinformationen zur SchALVO vom 20. Feb SchALVO, Wasserschutz, Raps Die wichtigsten Regelungen der SchALVO zum Rapsanbau in Problem und Sanierungsgebieten Grundsätzlich gilt: Alle Bewirtschaftungsmaßnahmen sind den Standortverhältnissen so anzupassen, dass Nitratauswaschungen so weit wie möglich vermieden werden. Schutzbestimmungen in Zone II Ausbringverbote bzw. Verbot von: - flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche usw.) - Silagesickersaft und ähnlichen Stoffen - Sekundärrohstoffdünger (z.b. Klärschlamm), ausgenommen solche rein pflanzlicher Herkunft (z.b. Grünguthäcksel) - Mist auf A-Böden, ausgenommen Rottemist (Stallmist mit hohem Strohanteil (ca. 3 kg Stroh/GV und Tag) und einer Rottedauer von mindestens 3 Monaten) Schutzbestimmungen in Zone II und Zone III 1.a Bodenbearbeitung vor dem Winterrapsanbau Die Aussaat von Winterraps ist nach Kartoffeln, Körnerleguminosen, Reinanbau von Futterleguminosen oder Gemengen mit 50 % Leguminosen sowie nach mehr als 2-jährigem Wechselgrünland mit 50 % Leguminosen nur mit Mulchsaat- oder Direktsaatverfahren zulässig. 1.b und Bodenbearbeitung vor dem Sommerrapsanbau Nach der Ernte der Vorfrucht von Sommerraps muss eine ausgesät werden. Früheste Termine für die Einarbeitung der im Problemgebiet: - ab 01. Dez.: abfrierende en über 300 m und auf B-Böden unter 300 m - ab 01. Jan.: abfrierende en auf schweren A-Böden (L, LT, T) unter 300 m - ab 01. Feb.: alle anderen Flächen Früheste Termine im Sanierungsgebiet: - ab 01. Dezember: abfrierende en über 500 m Höhenlage (aber nicht Kartoffeln, nach stickstoffreichen Ernteresten oder nach einer Wirtschaftsdünger-Ausbringung) - ab 1. Februar: alle andere Flächen Seite 1 von 4
2 2. Stickstoffdüngung im Herbst Maximal zulässig im Herbst : einmalige Gabe mit max. 40 kg/ha anrechenbarer N bzw. 80 kg/ha Gesamt-N (160 kg/ha Gesamt-N bei Festmist) a) zu Winterraps N-haltige Mineraldünger Ausbringung nach der letzten Ernte 2) flüssige Wirtschaftsund Sekundärrohstoffdünge r 1), Geflügelkot Festmist, Hopfenhäcksel, Sekundärrohstoffdünger 1 ) A-Böden möglich bis 15. Sept. 2) zur Saat 2) B-Böden möglich bis 15. Sept. zur Saat 2) b) vor Sommerraps N-haltige Mineraldünger 2) flüssige Wirtschaftsund Sekundärrohstoffdünge r 1) 2), Geflügelkot 2) Festmist 2), Hopfenhäcksel 2) Sekundärrohstoffdünger 1 ) 2) ohne (mit oder ohne Getreidestrohrotte) keine Ausbringung Keine Ausbringung 3) Bei winterharter A-Böden Zur Saat d. B-Böden Zur Getreidestrohrotte oder z. Saat d. bis in bestehende en Zur Getreidestrohrotte oder bis in bestehende en zur Saat der, 3) Zur Getreidestrohrotte/ auf d. Stoppel oder z. Saat der, 3) Bei abfrierender A-Böden keine Ausbringung Keine Ausbringung 3) B-Böden zur Getreidestrohrotte Zur Getreidestrohrote/auf die Stoppel, 3) 1) Im Sanierungsgebiet dürfen keine Sekundärrohstoffdünger (z.b. Klärschlamm) ausgebracht werden. 2) Keine Ausbringung auf Anmoor- und Moorböden, sowie nach Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten oder Kartoffeln 3) im Problemgebiet vorgezogene Ausbringung ab möglich 3. Stickstoffdüngung im Frühjahr Anwendung der Messmethode (Nitratinformationsdienst NID) Die Bemessung der Stickstoffdüngung mit Hilfe der Messmethode ist auf Bewirtschaftungseinheiten 10 a vorgeschrieben: - nach Kartoffeln - nach Vorfrüchten mit N-reichen Ernteresten (Leguminosen, Tabak, Gemüse, Rübenblatt, Winterraps) - bei Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei mehr als 1,4 GV/ha Seite 2 von 4
3 - zur ersten Kultur nach mehrjähriger Stilllegung - zur ersten Kultur nach mehr als 2-jährigem Wechselgrünland - auf Moor- und Anmoorböden Übertragen von Messergebnissen Messergebnisse können auf andere Schläge mit gleichen Standort- und Bewirtschaftungsverhältnissen übertragen werden, wenn für mindestens 50 % der in Frage kommenden Schläge Messergebnisse vorliegen. Aufteilung der Stickstoffgaben Die Stickstoffdüngung ist in Einzelgaben mit einem Mindestabstand von 3 Wochen aufzuteilen. Maximale Höhe der Einzelgaben schnell wirkende N-Dünger Düngerform langsam wirkende N-Dünger A-Böden einschl. Anmoor und Moor 50 kg N/ha 80 kg N/a B-Böden 80 kg N/ha 100 kg N/ha Schnell wirkende Dünger: z.b. Kalkammonsalpeter, Ammonsulfatsalpeter, Langsam wirkende Dünger: z.b. organische Dünger (Gülle, Mist), Harnstoff, AHL, Schwefelsaures Ammoniak, Kalkstickstoff, mit Nitrifikationshemmstoffen stabilisierte N- Dünger mit Nitratanteilen bis zu 30 % (z.b. Entec 26) Düngezeitpunkt Die Düngung ist spätestens 2 Wochen nach dem Vorliegen des Messergebnisses vorzunehmen, andernfalls ist die Probenahme zu wiederholen. Frühest mögliche Ausbringung N-haltige Mineraldünger flüssige Wirtschaftsdünger, Geflügelkot, flüssige Sekundärrohstoffdünger 1 Festmist, Hopfenhäcksel, Sekundärrohstoffdünger 1) Winterraps ab Vegetationsbeginn ab 01. Februar ab 01. Februar Sommerraps bei Pflanzenbedarf ab 01. Februar ab 01. Februar 1) Im Sanierungsgebiet dürfen keine Sekundärrohstoffdünger (z.b. Klärschlamm) ausgebracht werden. Seite 3 von 4
4 4. Nach der Rapsernte - Folgekultur Wintergetreide - nur mit Mulch- oder Direktsaat - Folgekultur Sommerung - spflicht - Ausfallraps gilt nur dann als, wenn bis Ende August ein geschlossener Pflanzenbestand festzustellen ist. - Sonst Einsaat einer bis spätestens: 01. September über 500 m Höhenlage 15. September unter 500 m Höhenlage Nach dem Anbau von Winterraps ist für die Bemessung der N-Düngung der Folgekultur auf Bewirtschaftungseinheiten 10 a die Messmethode vorgeschrieben. Diese Kurzinformation enthält nur die wichtigsten Regelungen zum Rapsanbau. Rechtsverbindlich ist der ausführliche Text der SchALVO! IMPRESSUM Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Neßlerstr Karlsruhe Tel.: 0721 / Fax: 0721 / poststelle@ltz.bwl.de Internet: Bearbeitung und Redaktion: LTZ Augustenberg - Außenstelle Rheinstetten Birgit Piro Internetveröffentlichung des LTZ Stand: Layout aktualisiert (Ref. 12): Januar 2011 Seite 4 von 4
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