Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2013
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- Lukas Krämer
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1 Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2013 Die bisher vorliegenden N- min Ergebnisse von Testflächen im Landkreises Waldeck-Frankenberg zeigen Werte etwas unterhalb der Werte der Vorjahre. Die Getreidekulturen sind in Abhängigkeit vom Aussaattermin normal bis gut entwickelt. Raps weist keine größeren Blattverluste auf, die Bestände zeigen sich normal. Die Höhe der Stickstoffdüngung sollte sich immer an der Bestandsentwicklung orientieren. Kräftig entwickelte Getreidebestände sind verhaltener anzudüngen um die Bestockung nicht weiter zu fördern. Zur Andüngung werden folgende Stickstoffgaben in kg/ha Reinnährstoff empfohlen: W-Raps 80-90, (Herbststickstoffgaben können mit 30% bei der Anschlussgabe berücksichtigt werden); W-Gerste 55-60, schwache Bestände 65; Winterweizen nach Raps 60, schwache Bestände 60 65, Stoppelweizen 60; Roggen Triticale Ausgebrachte Wirtschaftsdünger sind bei der N-Düngung mit anzurechnen. Das Nachlieferungsvermögen von Flächen mit langjähriger organischer Düngung von bis zu 20 kg N/ha ist bei der Anschlußdüngung mit zu berücksichtigen. Die aktuellen N-min Werte der Testflächen im Landkreis können im Internet unter ww.llh.hessen.de auf der Pflanzenbauseite unter Düngung /Boden abgerufen werden. Vorstehende Angaben dienen als Grundlage zu 3 Abs.3 der Düngeverordnung und müssen zu den Akten genommen werden.
2 Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2014 Die bisher vorliegenden N- min Ergebnisse von Testflächen im Landkreises Waldeck- Frankenberg zeigen Werte, die unterhalb der Werte der Vorjahre liegen. Die Getreidekulturen sind in Abhängigkeit vom Aussaattermin normal bis gut entwickelt. Raps weist keine größeren Blattverluste auf, die Bestände zeigen sich normal. Die Höhe der Stickstoffdüngung sollte sich immer an der Bestandsentwicklung orientieren. Kräftig entwickelte Getreidebestände sind verhaltener anzudüngen um die Bestockung nicht weiter zu fördern. Zur Andüngung werden folgende Stickstoffgaben in kg/ha Reinnährstoff empfohlen: W-Raps 80-90, (Herbststickstoffgaben können mit 30% bei der Anschlußgabe berücksichtigt werden);w-gerste 55-60, schwache Bestände 65; Winterweizen je nach Bestandesentwicklung nach Raps 50-60, schwache Bestände 60 65, Stoppelweizen 60; Roggen 50 Triticale Ausgebrachte Wirtschaftsdünger sind bei der N-Düngung mit anzurechnen. Das Nachlieferungsvermögen von Flächen mit langjähriger organischer Düngung von bis zu 20 kg N/ha ist bei der Anschlußdüngung mit zu berücksichtigen. Die aktuellen N-min Werte der Testflächen im Landkreis können im Internet unter ww.llh.hessen.de auf der Pflanzenbauseite unter Düngung /Boden abgerufen werden. Vorstehende Angaben dienen als Grundlage zu 3 Abs.3 der Düngeverordnung und müssen zu den Akten genommen werden.
3 Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2015 Die bisher vorliegenden N- min Ergebnisse von Testflächen im Landkreises Waldeck- Frankenberg zeigen Werte auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Die Getreidekulturen sind in Abhängigkeit vom Aussaattermin normal bis gut entwickelt. Raps weist keine größeren Blattverluste auf, die Bestände zeigen sich normal. Die Höhe der Stickstoffdüngung sollte sich immer an der Bestandsentwicklung orientieren. Kräftig entwickelte Getreidebestände sind verhaltener anzudüngen um die Bestockung nicht weiter zu fördern. Zur Andüngung werden folgende Stickstoffgaben in kg/ha Reinnährstoff empfohlen: W-Raps 80-90, (Herbststickstoffgaben incl. Gülle können mit 30% bei der Anschlussgabe berücksichtigt werden); W-Gerste 55-60, schwache Bestände 65; Winterweizen je nach Bestandsentwicklung nach Raps 60, schwache Bestände 65-70, Stoppelweizen 60; Roggen 50; Triticale 60. Ausgebrachte Wirtschaftsdünger sind bei der N-Düngung mit anzurechnen. Das Nachlieferungsvermögen von Flächen mit langjähriger organischer Düngung von bis zu 20 kg N/ha ist bei der Anschlussdüngung mit zu berücksichtigen. Die aktuellen N-min Werte der Testflächen im Landkreis können im Internet unter ww.llh.hessen.de auf der Pflanzenbauseite unter Düngung/Boden abgerufen werden. Vorstehende Angaben dienen als Grundlage zu 3 Abs.3 der Düngeverordnung und müssen zu den Akten genommen werden.
4 Hinweise zur Frühjahrsdüngung 2016 Die bisher vorliegenden N-min Ergebnisse von Testflächen im Landkreises Waldeck-Frankenberg zeigen Werte auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres. Die Getreidekulturen sind in Abhängigkeit vom Aussaattermin normal bisher sehr gut entwickelt. Raps weist keine größeren Blattverluste auf, die Bestände zeigen sich normal. Die Höhe der Stickstoffdüngung sollte sich immer an der Bestandsentwicklung orientieren. Kräftig entwickelte Getreidebestände sind verhaltener anzudüngen um die Bestockung nicht weiter zu fördern. Zur Andüngung werden folgende Stickstoffgaben in kg/ha Reinnährstoff empfohlen: W-Raps 70-80, (Herbststickstoffgaben incl. Gülle können mit 30% bei der Anschlussgabe berücksichtig werden); W-Gerste 55-60, schwache Bestände 65; Winterweizen je nach Bestandsentwicklung nach Raps 60, schwache Bestände 65-70, Stoppelweizen 60; Rogen 50, Triticale 60. Ausgebrachte Wirtschaftsdünger sind bei der N-Düngung mit anzurechnen. Das Nachlieferungsvermögen von Flächen mit langjähriger organischer Düngung von bis zu 20 kg N/ha ist bei Abschlussdüngung mit zu berücksichtigen. Die aktuellen N-min Werte der Testflächen im Landkreis können im Internet unter auf der Pflanzenbauseite unter Düngung/Boden abgerufen werden. Hinweise des LLH zur Andüngung können auch dem Hessenbauer entnommen werden. Vorstehende Angaben dienen als Grundlage zu 3 Abs. 3 der Düngeverordnung.
5 Hinweise zur Düngung Frühjahr 2017 LLH Beratungsstelle Korbach. Die Getreidekulturen und Winterraps sind durch die Witterungsbedingungen in der Auflaufphase oft sehr unterschiedlich entwickelt. Raps weist keine größeren Blattverluste auf. Die Höhe der Stickstoffdüngung sollte sich immer an der Bestandsentwicklung orientieren. Kräftig entwickelte Getreidebestände sind verhaltener anzudüngen um die Bestockung nicht weiter zu fördern. Die N-min Werte des Herbstes 2016 haben sich durch die Witterung über Winter kaum verändert. Die N-min Ergebnisse von Testflächen im Landkreises Waldeck-Frankenberg zeigen daher Werte die über dem Niveau der Vorjahre liegen. Dieses ist unbedingt bei der Bemessung der Gesamtstickstoffgabe zu beachten und bei der 2. Gabe, spätestens jedoch bei der 3. Gabe zu berücksichtigen. Die hier dann um ca. 20 kgn/ha geringer ausfallen kann. Zur Andüngung werden folgende Stickstoffgaben in kg/ha Reinnährstoff empfohlen: W-Raps: Bestand im Herbst Blätter hier sind ca kgn; 6 Blätter hier sind ca. 50 kgn aufgenommen worden und bei der N-Gabe im Frühjahr anteilig mit zu berücksichtigen, 1. Gabe 60-80, 2. Gabe (Herbststickstoffgaben inkl. Gülle sind mit 30% bei der Anschlussgabe zu berücksichtigten.) W-Gerste: 50, schwache Bestände 60; 2. Gabe Winterweizen: je nach Bestandsentwicklung nach Raps 50, schwache Bestände 60, 2. Gabe 30 Maisweizen: 60, 2. Gabe Stoppelweizen: 50-60; 2. Gabe 40 Triticale: 50. Schwache Bestände 55-60, 2. Gabe W. Roggen: 50, 2. Gabe 40 Sommergerste: 80 auf 2 Gaben verteilt Hafer: Zur Bestimmung der Höhe 2. vor allem auch der 3. Gabe ist eine Chlorophyllmessung hilfreichreich. Ausgebrachte Wirtschaftsdünger sind bei der N-Düngung mit anzurechnen. Das Nachlieferungsvermögen von Flächen mit langjähriger organischer Düngung von bis zu 20 kg N/ha ist bei Abschlussdüngung zur 2. Gabe, spätestens zur 3. Gabe mit zu berücksichtigen. Vorstehende Angaben dienen als Grundlage zu 3 Abs. 3 der Düngeverordnung.
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