Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017

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1 FG 13 Pflanzenbau Bildungs- und Beratungszentrum Griesheim Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017

2 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln Ausnahmen von den Sperrfristen bis zum 1. Oktober zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. September oder zu Wintergerste nach Getreidevorfrucht bei einer Aussaat bis zum 1. Oktober, jedoch insgesamt nicht mehr als 30 kg/ha NH 4 -N oder 60 kg/ha Gesamt-N (gilt nicht für Festmist und Kompost) bis zum 1. Dezember zu Gemüse-, Erdbeer- und Beerenobstkulturen Verschiebungen um bis zu vier Wochen können genehmigt werden

3 Kernsperrfristen im Herbst für ausgewählte N- haltige Düngemittel und Kulturen 6 (8)) Kultur Mineralischer Dünger Stallmist (Huf- /Klauentiere) Güllen Geflügelmist Weizen Gerste mit Getreidevorfrucht Gerste mit sonst. Vorfr Roggen Triticale Winterraps Zwischenfrucht Mehrj. Feldfutterbau (Aussaat bis ) Grünland/DGL

4 Neue Düngeverordnung 2017

5 LLH-Homepage Download Musterformular: Dokumentation des Düngebedarfs im Herbst

6 Neue Düngeverordnung 2017 Nährstoffgehalt organischer Düngemittel sowie maximale Ausbringmenge Herbst Datenbestand LHL KAssel Güllen TS ges. N NH4-N b) Max Ausbringmenge Herbst (m 3 ) NH4_N Gesamt N P2O5 K2O MgO S % kg/m 3 kg/m kg/m 3 kg/m 3 kg/m 3 kg/m 3 Rindergülle 8,3 3,7 2,2 13,6 16,2 1,6 4,3 1,0 0,4 Milchviehgülle 8,9 3,6 2,0 15,0 16,7 1,8 4,1 0,4 Jungvieh/Bullen gülle 7,2 3,4 1,8 16,7 17,6 1,4 3,8 Schweinegülle 4,1 4,4 3,5 8,6 13,6 2,2 2,7 0,9 0,3 Sauen/ Ferkelgülle 2,9 2,9 2,5 12,0 20,7 1,6 1,9 0,2 Mischgülle 6,8 3,9 2,5 12,0 15,4 1,9 4,0 0,4 Biogasgülle 6,9 4,7 3,5 8,6 12,8 1,9 4,9 0,8 0,5 Biogasgülle, flüssig 4,9 6,7 4,6 6,5 9,0 0,9 3,0 0,4 0,4

7 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln 170 kg Ges-N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt Stickstoffobergrenze 170 kg/ha (aus organ. Düngung, org. Düngemittel u.a. Gärreste, Komposte, Klärschlamm) im Schnitt auf Ackerland Bei der Berechnung der 170 kg Grenze sind Verluste bei Schweinegülle mit 20 %, Rindergülle mit 15 %, bei Gärresten 5 %, bei Festmist, Jauche und Weidehaltung mit 30 % anzusetzen Kompost: Einmalig 510 kg N/ha (max 30 t TM/ha) innerhalb von drei Jahren

8 170er Grenze ( 6, Abs.: 3) Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr Ausbringung max Nährstoff Anrechn. 170 kgn Anfall/ Stallplatz 85% Anzahl Stallpl./ha Grünlandbetrieb ohne Weidegang ,4 1, ,6 1,4 Ackerfutter ohne Weidegang ,8 1, ,1 1,5 Jungrinderaufzucht mit Weide 48 40,8 4,2 ohne Weide 45 38,3 4,4

9 170er Grenze ( 6, Abs.: 3) Beispiel Rindergülle: 100 Kühe ( kg ECM) >141 kg N / Tier und Jahr [Anlage 1] Ergibt: kg N / Betrieb und Jahr Anzurechnen: 85% > kg N > zu verteilen mit max. 170 kgn/ha ergibt: 70,58 ha für 100 Milchkühe ohne Nachzucht

10 Für die Berechnung 90 ha (ohne Stillleg.) Für die Aufnahme weitere org.düngemittel stehen noch max. 44kg N/ha zu Verfügung

11 Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern Sechs Monate für Gülle, Jauche, Silagesickersaft und flüssige Gärreste Ab 2020: Neun Monate, wenn mehr als 3 GV/ha oder keine eigenen Aufbringflächen Zwei Monate für Festmist und Kompost

12 Zu Verfügung stehender Lagerraum 1004 m³ Lagerberechnung für 6 Monate: Bedarf 905 m³ Kapazität 1002 m³ Spielraum 98 m³

13 Aufzeichnungen (Sieben Jahre Aufbewahrungspflicht) Vor dem jeweiligen Aufbringen von wesentlichen Nährstoff-mengen (50 kg Stickstoff bzw. 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr) Düngebedarfsermittlung inkl. Verfahren Nährstoffgehaltsermittlung der Düngemittel inkl. Verfahren Ermittelte Bodennährstoffgehalte inkl. Verfahren Umgang mit Düngemitteln auf Basis Fleisch-/Knochenmehlen

14 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln Einarbeitungsfrist bis 4 Stunden nach der Ausbringung auf unbestelltem Ackerland Aufbringung von flüssigen Düngemitteln nur streifenförmig auf bestelltem Ackerland ab 01. Februar 2020 auf Grünland/mehrschnittiges Feldfutter ab 01. Februar 2025 Ausnahmen sind möglich (z.b. Sicherheitsgründe)

15 Aufbringung von flüssigen Düngemitteln nur streifenförmig auf unbestelltes Ackerland ab 01. Februar 2020

16

17 Anlage 3 (zu 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen

18 Tabelle 2 Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau

19 Düngebedarfsermittlung Ertragsabhängige standort- und kulturartenbezogene Obergrenzen für die Stickstoffdüngung werden eingeführt. Stickstoffdüngebedarf als standortbezogene Obergrenze nach Ermittlung des im Boden verfügbaren N (Bodenproben, Empfehlungen der zuständigen Stelle) P-Düngebedarf - auch fruchtfolgebezogen - nach Empfehlung der zust. Stelle (LLH) unter Berücksichtigung der Bodenunter-suchungsergebnisse (gilt nur für Schläge ab 1 ha)

20 Tabelle 3 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 2 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

21 Tabelle 7 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten

22 Nährstoffgehalte von Wirtschaftsdüngern in kg/dt

23 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Winterweizen A/B 230 kg N /ha Tabelle 2 3 Ertragsniveau 80 dt/ha Tabelle 2 4 Ertragsniveau Ǿ 3 Jahre 90 dt/ha Tabelle 3 5 Ertragsdifferenz 10 dt/ha 6 N-min Frühjahr - 50 kg N/ha 4 Absatz 1, Satz 2 Nr.3und Absatz 4 7 Ertragsdifferenz 10 dt/ha + 10 kg N/ha Tabelle 3 8 N -Nachlieferung Bodenvor. Humus > 4% 0 Tabelle 6 9 Org. Düngung Vorjahre 10 % -10 kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 10 Vorfrucht Raps -10 kg/ha Tabelle 7 12 N-Düngebedarf während der Vegetation 170 kg/n /ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 u

24 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Winterweizen A/B 90 dt/ha Ertrag 170 kg N /ha 1.Düngung 15 m³ Schweinegülle (4,5% N)= 67,5 kg N/ha 67,5 kg N X 60 % 40 kg N 1,1 dt/ha KAS 27 % N = 30 kg N/ha 30 kg N x 100 % 30 kg N 2. N-Düngung 1,5 dt/ha KAS % N = 40 kg N/ha 40 kg N x 100 % 40 kg N 3. N Düngung 2,2 dt KAS KAS 27% = 60 kg N/ha 60 kg N x 100 % 60 kg N 12 N-Düngung während der Vegetation Summe 170 kg N/ha

25 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Wintergerste 180 kg N /ha Tabelle 2 3 Ertragsniveau 70 dt/ha Tabelle 2 4 Ertragsniveau Ǿ 3 Jahre 80 dt/ha Tabelle 3 5 Ertragsdifferenz 10 dt/ha 6 N-min Frühjahr - 40 kg N/ha 4 Absatz 1, Satz 2 Nr.3und Absatz 4 7 Ertragsdifferenz 10 dt/ha + 10 kg N/ha Tabelle 3 8 N -Nachlieferung Bodenvor. Humus > 4% 0 Tabelle 6 9 Org. Düngung Vorjahre 70 kg N/ha Schweinegülle zu Weizen 10 % - 7 kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 10 Vorfrucht Winterweizen 0 kg/ha Tabelle 7 12 N-Düngebedarf während der Vegetation 143 kg/n /ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 u

26 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau Wintergerste 80 dt/ha Ertrag 143 kg N /ha 1.Düngung Herbst 15 m³ Schweinegülle (4,0% N)= 60 kg N/ha 60 kg N X 60 % 36 kg N 1.Düngung Frühjahr 2,0 dt/ha KAS 27 % N = 54 kg N/ha 54 kg N x 100 % 54 kg N 2. N-Düngung 1,8 dt/ha KAS 27 % N = 50 kg N/ha 50 kg N x 100 % 50 kg N 1 2 N-Düngung während der Vegetation Summe 140 kg N/ha

27 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Zuckerrüben 170 kg N /ha Tabelle 2 3 Ertragsniveau 650 dt/ha Tabelle 2 4 Ertragsniveau Ǿ 3 Jahre 800 dt/ha Tabelle 3 5 Ertragsdifferenz 150 dt/ha 6 N-min Frühjahr - 40 kg N/ha 4 Absatz 1, Satz 2 Nr.3und Absatz 4 7 Ertragsdifferenz 150 dt/ha + 15 kg N/ha Tabelle 3 8 N -Nachlieferung Bodenvor. Humus > 4% 0 Tabelle 6 9 Org. Düngung Vorjahr Kompost (510 kg N/ha) 4 % (3%,3%) -20 kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 10 Vorfrucht Zw.Frucht Frühj -20 kg/ha Tabelle 7 12 N-Düngebedarf während der Vegetation 105 kg/n /ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 u

28 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Kartoffel kg N /ha Tabelle 2 3 Ertragsniveau 450 dt/ha 180 kg N/ha Tabelle 2 4 Ertragsniveau Ǿ 3 Jahre 400 dt/ha Tabelle 3 5 Ertragsdifferenz - 50 dt/ha 6 N-min Frühjahr - 40 kg N/ha 4 Absatz 1, Satz 2 Nr.3und Absatz 4 7 Ertragsdifferenz -50 dt/ha - 10 kg N/ha Tabelle 3 8 N -Nachlieferung Bodenvor. Humus > 4% 0 Tabelle 6 9 Org. Düngung Vorjahre Kompost (510 kg N/ha) 3 % - 15 kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 10 Vorfrucht Zw.Frucht Herbst 0 kg/ha Tabelle 7 12 N-Düngebedarf während der Vegetation 115 kg/n /ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 u

29 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1/2 Silomais kg N /ha Tabelle 2 3 Ertragsniveau 450 dt/ha 200 kg N/ha Tabelle 2 4 Ertragsniveau Ǿ 3 Jahre 400 dt/ha Tabelle 3 5 Ertragsdifferenz - 50 dt/ha 6 N-min Frühjahr - 30 kg N/ha 4 Absatz 1, Satz 2 Nr.3und Absatz 4 7 Ertragsdifferenz -50 dt/ha - 10 kg N/ha Tabelle 3 8 N -Nachlieferung Bodenvor. Humus > 4% 0 Tabelle 6 9 Org. Düngung Vorjahr 120 kg N/ha Gülle 10 % - 12 kg/ha 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 10 Vorfrucht Zw.Frucht Herbst 0 kg/ha Tabelle 7 12 N-Düngebedarf während der Vegetation 148 kg/n /ha Summe der Werte der Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 u

30 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau 1 Silomais 400 dt/ha Ertrag 148 kg N /ha 1.Düngung Herbst Vorjahr 250 dt/ha Rindermist (0,6% N) = 150 kg N/ha 150 kg N X 25 % 38 kg N 1. N-Düngung 2,4 dt/ha Alzon 46% N = 110 kg N/ha 110 kg N x 100 % 110 kg N N-Düngung während der Vegetation Summe 148 kg N/ha

31 N-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau Berücksichtiung von ausgebrachten organischen Dünger (Mist und Kompost) im Herbst Z.B. Stallmist Rinder je dt: 0,6 kg/n 0,2 kg P2O5 in der FM Ausgebrachte Menge im Herbst 250 dt/ha =150 kg/ha N, 50 kg/ha P205 Mindestanrechnung für das kommende Frühjahr 150 kg/ha N x 25% = 38 kg/ha N 50 kg/ha P205 x 100 % = 50 kg/ha P205

32 Düngebedarsermittlung P-Düngebedarf - auch fruchtfolgebezogen - nach Empfehlung der zust. Stelle (LLH) unter Berücksichtigung der Bodenunter-suchungsergebnisse (gilt nur für Schläge ab 1 ha)

33 Düngung - Düngeempfehlung Grundnährstoffe - Düngeempfehlung für P2O5, K2O und MgO (Versorgungsstufe C) in kg/ha Haupternteprodukt und Nebenernteprodukt Ertragsniveau (dt/ha) P 2 O 5 K 2 O MgO niedrig mittel hoch niedrig* mittel* hoch* niedrig* mittel* hoch* niedrig* mittel* hoch* Wi. Weizen < > Wi. Gerste < > Wi. Roggen < > Triticale < > Silomais < > Körnermais < > Futterroggen* < > Zuckerrüben < > Winter-raps < > Ackerbohnen < > Erbsen < > Kartoffeln < > * = niedriges Ertragsniveau, mittleres Ertragsniveau, hohes Ertragsniveau; * 1 = einmalige Nutzung

34 Düngung - Rücklieferung von Ernteresten - Rücklieferung aus dem Stroh für P 2 O 5, K 2 O und MgO (Versorgungsstufe C) in kg/ha P 2 O 5 K 2 O MgO niedrig* mittel* hoch* niedrig* mittel* hoch* niedrig* mittel* hoch* Wi. Weizen Wi. Gerste Wi. Roggen Triticale Silomais Körnermais Futterroggen Zuckerrüben Winterraps Ackerbohnen Erbsen Kartoffeln = niedriges Ertragsniveau, mittleres Ertragsniveau, hohes Ertragsniveau; jeweiligen dt/ha siehe vorherige Folie Phosphor, Kalium und Magnesium werden i.d.r. nicht jährlich, sondern innerhalb einer Fruchtfolge gedüngt. Da Blattfrüchte (z.b. Zuckerrüben) im Vergleich zu Halmfrüchten einen höheren Bedarf aufweisen, erfolgt die Grunddüngung meist als Stoppeldüngung vor der Kultur. In Fruchtfolgen mit GPS-Pflanzen (z.b. Silomais, Futterroggen) ist zu beachten, dass durch die ausbleibende Rücklieferung ein besonders hoher Bedarf entsteht.

35 P-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau P2O5 K2O Winterweizen mittleres Ertragsniveau 90 dt / ha Düngeempfehlung 90 kg / ha 150 kg / ha Schweinegülle 30 m³ - 54 kg/ha - 75 kg/ha Ernterückstände - 21 kg/ha - 98 kg/ha Düngebedarf mineralisch 15 kg /ha -23 kg/ha

36 P-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau P2O5 K2O Zuckerrüben hohes Ertragsniveau 800 dt / ha Düngeempfehlung 160 kg / ha 600 kg / ha Ernterückstände - 66 kg/ha kg/ha Düngebedarf mineralisch 94 kg /ha 240 kg/ha

37 P-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau P2O5 K2O Winterweizen mittleres Ertragsniveau 90 dt / ha Düngeempfehlung 90 kg / ha 150 kg / ha Rindergülle 30 m³ - 54 kg/ha - 75 kg/ha Ernterückstände - 21 kg/ha - 98 kg/ha Düngebedarf mineralisch 15 kg /ha -23 kg/ha

38 P-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau P2O5 K2O Silomais mittleres Ertragsniveau 500 dt / ha Düngeempfehlung 90 kg / ha 250 kg / ha Rindergülle 30 m³ - 54 kg/ha - 75 kg/ha Ernterückstände 0 kg/ha 0 kg/ha Düngebedarf mineralisch 36 kg /ha 175 kg/ha

39 P-Düngebedarfsermittlung für Ackerbau P2O5 K2O Kartoffel Mittleres Ertagsniveau 400 dt / ha Düngeempfehlung 70 kg / ha 300 kg / ha Ernterückstände - 4 kg/ha - 32 kg/ha Düngebedarf mineralisch 66 kg /ha 268 kg/ha

40 Tabelle 9 Stickstoffbedarfswerte bei Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Futterbau

41 Tabelle 10 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt bei Grünland

42 Düngebarf-Beispiel: Grünland 3 Schnitte; 80dt TM/ha; 16% RP kgn / ha Grundbedarf: 190 [Anlage 4, Tabelle 9] Zuschlag Rohprotein % RP [Anlage 4, Tabelle 9 u. 10] Abschlag 15 % Legu. -40 [Anlage 4, Tabelle 12] Nettobedarf 163 Es ist geplant 2 x 20 m³ Rindergülle auszubringen (4 kg Gesamt N/m³) Ausnutzung im Jahr der Ausbringung 50% In den Vorjahren sind auch 40 m³ ausgebracht worden > 10% Nettobedarf 163 Gülleanrechnung - 96 mögl. Mineral N- Dünger 67 org. Dgg. aktuelles Jahr org. Dgg. Vorjahr 40 m³/ha x 4 kg N/m³ x 50 % = 80 kg N/ha 40 m³/ha x 4 kg N/m³ x 10 % = 16 kg N/ha

43 Düngebedarf-Beispiel: 4 Schnitte; 90dt TM/ha; 17% RP kg N / ha Grundbedarf: 245 [Anlage 4, Tabelle 9] Zuschlag Rohprotein - [Anlage 4, Tabelle 9 u. 10] Abschlag 15 % Legu [Anlage 4, Tabelle 12] Nettobedarf 205 Es ist geplant 2 x 20 m³ Rindergülle auszubringen (4 kg Gesamt N/m³) Ausnutzung im Jahr der Ausbringung 50% In den Vorjahren sind auch 40 m³ ausgebracht worden > 10% Nettobedarf 205 Gülleanrechnung - 96 mögl. Mineral N-Dünger 99 org. Dgg. aktuelles Jahr org. Dgg. Vorjahr 40 m³/ha x 4 kg N/m³ x 50 % = 80 kg N/ha 40 m³/ha x 4 kg N/m³ x 10 % = 16 kg N/ha

44 Düngebarf-Beispiel: Grünland Mehrnährstoffdünger Gülle (mittlere Gabe 20m³) deckt den Entzug einer Schnittnutzung bei Erträgen von dt TM / ha 32 kg P2O5 90 kg K2O 12kg MGO

45 Tabelle 12 Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen

46 N-Bindung durch Leguminosen Kultur Kg N/dt Frischmasse Ertrag N-Bindung / ha Überschuß /ha Ackerbohnen Korn 4, Ackerb. Korn+Stroh 5, Erbsen 3, Erbsen + Stroh 5, Sojabohnen 4, Sojabohnen + Stroh 5,

47 Anlage 5 (zu 8 Absatz 1 bis 5, 10 Absatz 1 Satz 3) Jährlicher betrieblicher Nährstoffvergleich für Stickstoff (N) oder Phosphat (P2O5) für das jeweilige Erfassung der Daten für den betrieblichen Nährstoffvergleich Eindeutige Bezeichnung des Betriebes: Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche: Beginn und Ende des Düngejahres: Datum der Erstellung: Der betriebliche Nährstoffvergleich erfolgt durch 1.1 Vergleich von Zufuhr und Abfuhr für die landwirtschaftliche genutzte Fläche insgesamt, 1.2 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vergleiche für jeden Schlag, jede Bewirtschaftungseinheit oder nach 3 Absatz 2 Satz 3 zusammengefasste Fläche.

48 Erfassung der Daten für den Nährstoffvergleich nach Nummer 1.1 oder 1.2 Notwendige Angaben bei einer Erfassung nach Nummer 1.2:

49 Düngeverordnung 2017 Wichtige Neuregelungen aus der Dünge-VO Phosphat-Bilanz-Überschuss ab 2018 max. 10 kg/ha Ab 20 mg P/100 g Boden nur noch Düngung nach Entzug (Hessen Klasse D) Stickstoff-Bilanz-Überschuss ab 2018 max. 50 kg/ha Bundesländer dürfen den Wert nach Bedarf auf 40 kg/ha herab setzen Stickstoffobergrenze 170 kg/ha (organ. Düngung) im Schnitt auf Ackerland auch für Gärrest Derogation (230 kg/ha N) auf Grünland wird bei der EU nach Verabschiedung des Düngepaketes beantragt Bei der Berechnung der 170 kg Grenze sind Verluste bei Schweinegülle mit 20 %, Rindergülle mit 15 %, bei Gärresten 5 %, bei Festmist, Jauche und Weidehaltung mit 30 % anzusetzen Herbstdüngung: max. N-Menge/ha von 40 NH 4 -N/80 ges-n auf 30/60 reduziert Nur zu Wi.-Gerste, Zwischenfrüchte, Raps, Grünland Sperrfrist: bis Ackerland für Gülle Sperrfrist: bis Grünland für Gülle Sperfrist: bis für Festmist und Kompost Stoffstrombilanz (Hoftor) verpflichtend ab 2018 für Betriebe mit mehr als 2,5 GV/ha und dazu mehr als 30 ha oder mehr als 50 GV. Ab 2023 für Betriebe mit mehr als 20 ha oder mehr als 50 GV. Kein Abzug von Stall-, Lagerungs- und Ausbringverlusten (die Länder haben hier allerdings Handlungsmöglichkeiten)

50 Neue Düngeverordnung 2017 Wichtige Neuregelungen aus der Dünge-VO Einarbeitungsfrist bis 4 Stunden nach der Ausbringung auf unbestelltem Ackerland Ausnahme Festmist und Kompost Verlustarme Ausbringung auf bestelltem Ackerland ab nur noch streifenförmig, auf Grünland ab Länder können Ausnahmen machen z. B. Hanglagen 4 m Abstand zu Gewässern Ausnahme Grenzstreueinrichtung oder Schleppschlauch dann 1 m Lagerkapazität Gülle 6 Monate (ab 3 GV/ha 9 Monate ab 2020) Lagerraum Festmist 2 Monate ab 2020 Konsequenzen bei Verstoß: Wer Nährstoffüberschüsse überschreitet, der muss von einer anerkannten Beratungsstelle beraten werden Ausweisung von roten Gebieten zum Gewässerschutz haben schärfere Auflagen zur Folge. Düngebedarfsermittlung schriftlich notwendig Festgelegte Stickstoffhöchstgrenzen für jede Kultur

51 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Bickhardt LLH Griesheim

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Bickhardt LLH Griesheim

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55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Bickhardt LLH Griesheim

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