Struktur des FAKT FAKT. Maßnahmenbereich A B
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- Paul Weiner
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1 Struktur des FAKT FAKT Maßnahmenbereich A B C D Umweltbewusstes Betriebsmanagement Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen Ökologischer Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen F G Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
2 Struktur des FAKT FAKT Maßnahmenbereich A B C D Umweltbewusstes Betriebsmanagement Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen Ökologischer Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Betrieb E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen F G Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
3 FAKT E E 1 E 2 E 3 E 4 E 5 E 6 Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen Begrünung im Acker-/Gartenbau Brachebegrünung mit Blühmischungen Herbizidverzicht im Ackerbau Ausbringung von Trichogramma in Mais Nützlingseinsatz unter Glas Pheromoneinsatz im Obstbau
4 E 1.1 Begrünung im Acker-/ Gartenbau (wie MEKA) FAKT Begrünungsaussaat in Form von Unter- oder Blanksaaten bis Mitte September. Keine Verwendung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in Reinsaat für die Begrünung. Keine Nutzung des Aufwuchses (auch im Folgejahr); Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer ist zulässig. Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November 70 /ha
5 E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau FAKT Zur Begrünung werden vorgegebene Saatgutmischungen mit mindestens 5 Mischungskomponenten verwendet. Aussaat bis Ende August. Keine Nutzung des Aufwuchses; Ausnahme: Beweidung durch Wanderschäfer möglich. Mulchen/Einarbeiten des Aufwuchses nicht vor Ende November. Boos 90 /ha
6 Schalvo und Fakt SchALVO Saat bis spätestens 15. Sept Bearbeitung 1. Dez. Problemgebiet (Vorsicht Erosionskataster!) Arten mit hohem N- Aufnahmevermögen Schnittnutzung möglich in 2015 (2016?) Fakt E Umweltschonende Pflanzenerzeugung. E.1.1Begrünung Wie bisher im MEKA 70.- /ha Anrechenbarkeit umfang, wenn Ohne FAKT- E.1.2 Begrünungsmischungen Vorgegebene Saatgutmischung mit 5 Komponenten Aussaat Ende August 90.- /ha auf Verpflichtungsim WSG? Förderung Fachbereich Landwirtschaft 6
7 Flächen vorwiegend im WSG/ÖVF Begrünung SchALVO Saat bis spätestens 15. Sept Bearbeitung 1. Dez. Problemgebiet (Vorsicht Erosionskataster!) Arten mit hohem N- Aufnahmevermögen Schnittnutzung möglich in 2015 (2016?) ÖVF Saat bis spätestens 1.Okt Bis 15. Feb. des Folgejahres auf der Fläche belassen Mindestens 2 Arten aus Kennliste, nicht mehr als 60% einer Art Keine Schnittnutzung Gewichtungsfakt. 0,3
8 E 2 Brachebegrünung mit Blühmischungen FAKT Voraussetzung Aussaat Aussaatzeitraum Mulchen/Einarbeiten ohne ÖVF-Anrechnung auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen. ein- oder überjährigen Blühmischungen ( Liste) Herbst des Vorjahres (überjährig) oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai. nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur. mit ÖVF-Anrechnung Höchstfläche max. 5 ha je Betrieb unbegrenzt auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen. ein- oder überjährigen Blühmischungen ( Liste) Herbst des Vorjahres (überjährig) oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai. nicht vor Ende November bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur. 710 /ha 330 /ha
9 E 4 Ausbringung von Trichogramma in Mais FAKT Kühn, KA, Larve des Blattlauslöwen (Chrysoperla carnea)?
10 E 4 Ausbringung von Trichogramma in Mais FAKT 2 Varianten, zwischen denen gewechselt werden kann 1. Zweimalige Trichogramma-Ausbringung. 2. Einmalige Trichogramma-Ausbringung mit erhöhter Aufwandmenge (neu) 60 /ha
11 FAKT und die Förderkulisse Wasser FAKT F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie) Fachbereich Landwirtschaft -Hildebrandt- 11
12 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Folie 12,
13 Mit der EU Wasserrahmenrichtlinie wurde im Jahr 2000 ein Gesetzesrahmen geschaffen, der europaweit einheitliche Standards für die Qualitätsbeurteilung und Zielsetzung im Bereich Oberflächengewässer und Grundwasser setzt Bis im Jahr 2015 formuliert die WRRL das Umweltziel einen qualitativ (ökologisch und chemisch) und mengenmäßig guten Zustand der Wässer zu erreichen Flächenhafter, flußgebietsweiser Ansatz: alle Belastungen im Einzugsgebiet werden erfasst und die Auswirkungen auf die Gewässer bewertet Federführend ist das Umweltministerium und die Regierungspräsidien /Abteilung 5 Folie 13,
14 Wasserrahmenrichtlinie Ziele (Artikel1) Ordnungsrahmen für den Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung Folie 14,
15 WRRL Ziele für das Grundwasser (Artikel 4 WRRL; 33a Bewirtschaftungsziele WHG und 3g WG Zustand Grundwasser guter mengenmäßiger Zustand guter chemischer Zustand Mengenmäßiger Zustand Einstufung gut schlecht Chemischer Zustand Einstufung gut schlecht Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung Sanierung aller Grundwasserkörper um 2015 den guten Zustand zu erreichen (Verschlechterungsverbot) Trendumkehr bei steigenden Trends anthropogen bedingter Schadstoffe Folie 15,
16 Wo stehen wir? 23 ggwk Nitrat 1 ggwk Chlorid Ergebnis Bestandsaufnahme Folie 16,
17 ggwk im Kreis LB
18 Betroffene Gemeinden in LB 8.8: Kornwestheim, Remseck, Fellbach (Rems-Murr) 8.7: Ditzingen, Hemmingen, Markgröningen,Oberriexingen, Tamm, Korntal- Münchingen 8.6: Benningen, Erdmannhausen, Großbottwar, Hessigheim, Mundelsheim, Pleidelsheim, Ingersheim, Freiberg 8.5: Bönnigheim, Erligheim, Kirchheim,Löchgau, Walheim Folie 18,
19 WSG-Nitratklassen
20 WSG im Kreis LB
21
22 Folie 22,
23 FAKT F F 1 F 2 F 3 F 4 Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (1-jährig 5 -jährig) Winterbegrünung N-Depotdüngung mit Injektion Precision Farming Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till - Wasserkulisse und Erosionskulisse - F 5 Freiwillige Hoftorbilanz (ab 1 ha in Wasserkulisse; 180 )
24 F 1 Winterbegrünung Beantragte Fläche liegt in der "Wasserkulisse"*. Vorgegebene überwinternde Begrünungsmischungen einschließlich Untersaaten im Acker-/Gartenbau. Aussaat der Begrünung im Antragsjahr bis spätestens 31. August. FAKT Im Folgejahr kein Mulchen/Einarbeitung des Aufwuchses vor dem [15.] Februar. Keine Nutzung des Aufwuchses Ausnahme:Beweidung durch Wanderschäfer möglich. 100 /ha
25 Schalvo und Fakt SchALVO Saat bis spätestens 15. Sept Bearbeitung 1. Dez. Problemgebiet (Vorsicht Erosionskataster!) Arten mit hohem N- Aufnahmevermögen Fakt F Wasserkulisse Winterbegrünung Nicht im Problem- oder Sanierungsgebiet Saat bis 31. August Bearbeitung Vorgegebene Mischung Schnittnutzung möglich in 2015 (2016?) Fachbereich Landwirtschaft 25
26 F 2 N-Depotdüngung mit Injektion FAKT Beantragte Fläche liegt in der "Wasserkulisse * Ausbringung der gesamten mineralischen Stickstoffdüngermenge als Depotdüngung durch Injektion im Frühjahr zur jeweils ausgewählten Kultur. Zusätzliche Qualitätsdüngergabe bei Weizen ist mit sonstiger Ausbringungstechnik zulässig. Vorlage der Ertragsschätzung/-ermittlung und Düngebedarfsermittlung. Erstellung einer Schlagbilanz. Nachweis über Lohnunternehmer/Maschinenring.??? /ha
27 Landratsamt Main-Tauber-Kreis Landwirtschaftsamt
28 Landratsamt Main-Tauber-Kreis Landwirtschaftsamt
29 F 3 Precision Farming FAKT Beantragte Fläche liegt in der "Wasserkulisse * Anwendung von Precision Farming als Paket mit den Maßnahmen 1. "Stickstoffdüngung mit N-Sensor", 2. "Phosphat-Grunddüngung, 3. Ermittlung des Phosphat-Düngebedarfs". Precision Farming - Module nicht bei beantragten Flächen mit N-Depotdüngung möglich.??? /ha
30 F 4 Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till FAKT Beantragte Fläche in "Wasserkulisse * oder Erosionskulisse. Eigenmechanisierung oder Lohnunternehmer. Strip Till ("Streifenziehen") im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr in die Stoppel oder Zwischenfrucht. Danach im Frühjahr keine weitere Grundbodenbearbeitung erlaubt. Im Antragsjahr Säen oder Pflanzen der Hauptfrucht in die Streifen mit GPS-Unterstützung. Zulässige Kulturen: Zuckerrüben, Mais, Soja und Feldgemüse.??? /ha
31 Strip-Till Zuckerrüben
32 Strip-Till in Zwischenfrucht Senf (umgewalzt)
33 F 5 Freiwillige Hoftorbilanz FAKT Betrieb liegt mit mindestens 1 ha LF in der "Wasserkulisse"*. Vieh - Betriebe mit mindestens 0,5 GV/ha LF. Erstellung einer jährlichen Hoftorbilanz für die Nährstoffe Stickstoff, Phosphat und Kali in Verbindung mit einer Bewertung der Nährstoffsalden. 180 /Betrieb
34 Schema zur Berechnung der Hoftorbilanz + Einfuhr an Nährstoffen (N, P, K) in den landwirtschaftlichen Betrieb durch Zukauf/Aufnahme von mineralischen, von Wirtschafts- und sonstigen organischen oder organisch-mineralischen Düngern Zukauf von Futtermitteln Sonstiger Zukauf (Saatgut, Tiere etc.) Stickstoffbindung durch Leguminosen Ausfuhr an Nährstoffen (N, P, K) aus dem landwirtschaftlichen Betrieb durch Verkauf pflanzlicher Erzeugnisse Verkauf tierischer Erzeugnisse Sonstiger Verkauf/Abgabe von Stroh, Wirtschaftsdünger etc. Ammoniakemissionen (Stall, Lager, Feld) Fachbereich Landwirtschaft = Nährstoffsaldo* (Defizit oder Überschuss bezogen auf die Nährstoffe N, P, K und ha LF) 34
Modul Nährstoffbilanzierung
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