Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

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1 Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Informationen zur Umsetzung ÖVF- eine Komponente des Greenings 1

2 ÖVF- Basisinformationen Die Berechnung der 5% erfolgt auf folgender Basis: Ackerland (kein GL und kein DK) + CC-relevante Landschaftselemente am Ackerland + nicht beihilfefähige Landschaftselemente + Pufferstreifen + Kurzumtriebsplantagen + Erstaufforstung Summe x 5 / 100 Freistellung von der ÖVF-Pflicht für alle Ökobetriebe und für alle Betriebe, die in der Summe dieser Formal weniger als 15 ha bewirtschaften. 5% ÖVF beanspruchen nicht zwangsläufig 5% der LF! Die Gewichtungsfaktoren sind entscheidend! Erläuterungen im Merkblatt zum KULAP-Antrag von S. 26 bis 37. Siehe KULAP CD oder unter: Aktuelles Bundesverordnung zur Regelung des Kleingedruckten steht noch aus Erscheinen vermutlich im September

3 Brache 1 ha Brache = 1 ha ÖVF Verbot der Nutzung des Aufwuchses Herbstaussaat möglich (Mindeststandzeit der Brache noch nicht festgelegt) Vermutlich keine Mindestparzellengröße gefordert (d.h. Feldstücke < 0,30 ha anrechenbar) FAQ: Wer Unland/Grünland, das sich in seinem Besitz befindet, für Greening-Brache anrechnen lassen will, braucht hierfür einen Ackerlandfeldblock. Bildung dieses Feldblocks auf Antrag im LWA, Vor-Ort-Kontrolle prüft den Ackerlandstatus Landschaftselemente (LE) 1 ha Hecke (HE) = 2,0 ha ÖVF 1 ha Feldgehölz (FH) = 1,5 ha ÖVF 1 ha Feuchtgebiet (FG) = 1,0 ha ÖVF Es gelten die bislang bekannten Definitionen der LE Für Greening muss ein Feldblock für dieses LE bestehen greeningfähig sind nur LE, die einem Ackerlandfeldblock zugeordnet sein FAQ: Wer neue Strukturelemente für Greening anrechnen lassen will, braucht hierfür - Die Nutzungesberechtigung - einen LE-Feldblock (Bildung dieses Feldblocks auf Antrag im LWA. Vor-Ort-Kontrolle prüft den LE-Status) 3

4 Feldränder 1 ha Feldrand = 1,5 ha ÖVF Für Feldränder wird kein gesonderter Feldblock gebildet Feldränder sind Streifen eines vorhandenen Ackerlandblockes, die nicht zur landw. Erzeugung genutzt werden. Der Streifen muss am Rand eines oder zwischen zwei Kulturartenschlägen liegen (bestelltes AL!). Die Streifenbreite kann zwischen 1m und 20m liegen. Pufferstreifen an Gewässern 1 ha Pufferstreifen = 1,5 ha ÖVF Streifen muss parallel zu einem Gewässer verlaufen und sich auf oder direkt neben Ackerland befinden Beweidung und Mahd wahrscheinlich möglich Keine Maximalbreite (Ufervegetation zählt nicht dazu) Zwischenfrüchte 1 ha Zwischenfrüchte = 0,30 ha ÖVF Im Zeitraum nach der Ernte bis zur Bestellung einer Sommerung Bedeckung des Ackerlandes durch Untersaat in der abgeernteten Kultur oder durch Einsaat. mind. zwei Arten als Mischungspartner Kein Pflanzenschutz, keine min. Düngung, keine Ausbringung von Klärschlamm gestattet. Aussaat bis spätestens 1. Okt. Mindeststandzeit voraussichtlich bis 15. Februar FAQ: Für Greening anrechenbar ist erst die Zwischenfruchtphase 2015/2016. D.h. der ggf. erhöhte Anteil Sommerungen muss erst für 2016 geplant werden. 4

5 Stickstoffbindende Pflanzen 1 ha Leguminose = 0,70 ha ÖVF anrechnungsfähig sind nur Reinkulturen aus Leguminosen Nutzung des Aufwuchses zulässig aber nicht verpflichtend Startstickstoffdüngung und Einsatz von PSM gestattet Vermutlich Anbau einer überwinternden Folgekultur erforderlich FAQ: Verbot des Anbaus von anrechnungsfähigen Leguminosen auf Flächen mit Stickstoffüberschuss wird z. Z. im Bund diskutiert. Ausgang offen. Betriebliche ÖVF-Strategie Entwickeln Sie Ihre betriebliche ÖVF-Strategie Ihren ÖVF-Mix der Zukunft! 1. Summe aller Landschaftselemente an AL ermitteln 2. ÖVF- anrechnungsfähige KULAP-Programme (z. B. Blühstreifen) in Erwägung ziehen 3. Anbau- und Verwertungsfähigkeit von Eiweißpflanzen prüfen (Markt- bzw. Subtitutionswert nutzen) 4. Fruchtfolge auf Anbaumöglichkeit von Zwischenfrüchten abklopfen (Markterlös der Hauptfrucht bleibt bestehen) 5. Fehlende ÖVF-Prozente über Stilllegung auffüllen 5

6 ÖVF-Umsetzung in Thüringen KULAP-Maßnahmen mit einer V Bezeichnung können im Greening angerechnet werden. V4* Blühstreifen/Blühflächen V11 Vielfältige Fruchtfolge mit 10% Anbauanteil Leguminosen Antragsschluss ÖVF-Umsetzung in Thüringen 6

7 Anrechnung V11 als ÖVF Anforderung KULAP A11 Artenreiche Fruchtfolge (mind. 5 Hauptfruchtarten) und dabei Anbau von mind. 10% Leguminosen Anbau Mischkultur möglich, wenn Leguminose der überwiegende Mischungspartner ist 90 /ha LF KULAP als Greening V11 Gleicher Verpflichtungsinhalt anrechnungsfähig für Greening ist nur Reinsaat Leguminosen d. h.: 7,2% Reinsaat Leguminose (7,2% x 0,7= 5%) 2,8% Mischkultur möglich (z. B. Luzernegras) 70 /ha LF Anrechnung V42* als ÖVF A42*/V42* Blühstreifen/Blühflächen in Kulisse Rücklaufkarten auf der CD oder im Mapdown auf Attributierung mit A42* prüfen 7

8 Anrechnung V42* als ÖVF Anrechnung V42* als ÖVF Anforderung KULAP A42* Etablierung von einjährigen oder mehrjährigen Blühstreifen oder Blühflächen Blühstreifen mind. 5 m max. 36 m breit Blühflächen max. 4 ha groß Je nach Kulisse und Maßnahme /ha LF KULAP als Greening V42* Gleicher Verpflichtungsinhalt Greening anrechnungsfähig: Blühstreifen als Feldrand - max. 20 m breit - Gewichtungsfaktor 1,5 Blühfläche als Brache - Gewichtungsfaktor 1,0 Je nach Kulisse und Maßnahme /ha LF 8

9 Anrechnung V41* als ÖVF A41*/V41* Naturbetonte Strukturelemente Blühstreifen ohne Kulissenbezug einjährig: Einjährige Blühstreifen können jedes Jahr auf einer anderen Ackerfläche des Betriebes angesät werden Umbruch zur Ansaat einer Herbstkultur ab 1. Sept. erlaubt A411: 720 /ha V411: 340 /ha mehrjährig: 5 Jahre Blühstreifen auf der selben Fläche bei einmaliger Ansaat A412: 680 /ha V412: 300 /ha Bei max. Breite von 20 m im Greening als Feldrand (1,5) anrechenbar bei 20 m 36 m als Brache (1,0) Ökonomische Betrachtung ÖVF Vorträge des TLL-Kolloquiums vom 30. Juni auf Ainfo unter News Aktuelle Dokumente eingestellt Der Vortrag von Dr. Degner behandelt die ökonomische Vorzüglichkeit unterschiedlicher Greeningstrategien je nach Betriebstypus: 9

10 Ökonomische Betrachtung ÖVF Amtstipps J KULAP-Antragstellung in diesen Wochen entscheiden. Eine sichere Strategie für 2015 entwickeln. Flächen, die noch neu auszuweisen sind (z. B. neue LE) bzw. in ihrer Beurteilung unsicher sind (z. B. Waldränder), erst mal in die Kalkulation noch nicht einbeziehen, sondern in der Startphase als Puffer im Antrag haben und ihre Anrechnungsfähigkeit testen. Für 2016 kann dann knapper/gezielter kalkuliert werden. 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11

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