Naturschutzfachliche Aufwertung von. Grünlandkomplexen

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1 Naturschutzfachliche Aufwertung von Grünlandkomplexen Grünlandförderprogramme in Niedersachsen 24. Februar 2011, Camp Reinsehlen, Schneverdingen

2 Gliederung Rechtsgrundlagen Fördersystematik Fördermaßnahmen Statistik

3 Grünlandförderung mit Beteiligung der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 1698/2005 DES RATES vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Schwerpunkt 2 Verbesserung der der Landschaft Artikel 37 Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen => Ausgleichszulage (AGZ) Artikel 38 Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG =>Erschwernisausgleich Artikel 39 Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen => und Bremisches Agrarumweltprogramm (NAU/BAU) und Kooperationsprogramm Naturschutz (KoopNat)

4 Ausgleichszulage (AGZ) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten in Niedersachen und Bremen (Richtlinie über die Gewährung der Ausgleichszulage) Erl.d.ML.v /1-57- Fördergegenstand: Zahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten für die Bewirtschaftung von Dauergrünland in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind. Zuwendungsempfänger: Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen Förderhöhe: Nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 35 Euro pro Hektar Dauergrünland. Die Mindestfördersumme liegt bei 500 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr.

5 Erschwernisausgleich Verordnung über den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Erschwernisausgleichsverordnung - EA-VO -) Vom 29. November 2010, Nds. GVBl. 2010, 524 Fördergegenstand: Zahlungen an Landwirte zum Ausgleich von verordneten Naturschutzauflagen auf Grünland, die die Maßgaben des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands übersteigen. Zuwendungsempfänger: Bewirtschaftenden Person Förderhöhe: Nicht rückzahlbare Ausgleichszahlung, die anhand einer Punktwerttabelle ermittelt wird. Die Bagatellgrenze beträgt 150.

6 und Bremisches Agrarumweltprogramm (NAU/BAU) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Niedersächsische und Bremer Agrar- Umweltprogramm (NAU/BAU) 2010 RdErl. d. ML v /02/10 (Nds. MBl. 43/2010) Geändert durch RdErl. d. ML v /02/10 (Nds. MBl. ) Fördergegenstand: Förderung besonders umweltverträglicher Produktionsverfahren im Ackerbau und in der Grünlandnutzung. Zuwendungsempfänger: Landwirte und andere Landbewirtschafter Förderhöhe: Während der fünfjährigen Verpflichtungsperiode wird jährlich ein flächenabhängiger Förderbetrag gezahlt, der sich an der Höhe der Auflagen orientiert. Die Bagatellgrenze beträgt 500.

7 Kooperationsprogramm Naturschutz - KoopNat Richtlinie über die Gewährung von Zahlungen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen in den Ländern Bremen und Niedersachsen (Kooperationsprogramm Naturschutz KoopNat ) RdErl. d. MU v /03/00/01 Fördergegenstand: Naturschutzgerechte Nutzung von Dauergrünlandflächen, von Ackerflächen beziehungsweise -randstreifen, von besonderen Biotoptypen sowie von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel. Zuwendungsempfänger: Landwirtschaftliche Unternehmen und andere Bewirtschafter. Förderhöhe: Handlungs- beziehungsweise ergebnisorientierte Förderung als Festbetragsfinanzierung. Die Bagatellgrenze beträgt 500.

8 Fördersystematik Agrarumweltmaßnahmen/Erschwernisausgleich/AGZ PROFIL für Dauergrünland in Niedersachsen innerhalb von Gebieten/ Flächen, in/auf denen ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht außerhalb von Gebieten/ Flächen, in/auf denen ein gesetzlicher Anspruch auf Erschwernisausgleich besteht aufbauende Zusatzförderung KoopNat FM 412 FM 411 FM 412 Grundstufe Erschwernisausgleich NAU/ BAU B2 NAU/BAU B0 NAU/BAU B1 NAU/BAU B3 NAU/BAU B0 Ausgleichszulage (AGZ) in benachteiligten Gebieten

9 Erschwernisausgleich wird gewährt für Grünland, wenn die rechtmäßig und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft ausgeübte Bodennutzung durch Gesetze, Gebote und Verbote wesentlich erschwert ist. - in Naturschutzgebieten, - in den Nationalparken und im Biosphärenreservat, Gebietsteil C, - für Grünland in einem gesetzlich geschützten Biotop Ein Ziel des Erschwernisausgleichs ist es auch, den Aufbau des Schutzgebietsystems Natura 2000 zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Der Erschwernisausgleich ist das Fundament für die Fördermaßnahme 412 des Kooperationsprogramms Naturschutz innerhalb hoheitlich geschützter Bereiche

10 Förderkulisse

11 NAU/BAU B0 - Klima schonende Grünlandbewirtschaftung der gesamten Dauergrünlandflächen eines Betriebes Einführung oder Beibehaltung einer klimaschonenden Bewirtschaftung auf allen Dauergrünlandflächen des Betriebes. Gegenstand der Förderung Verzicht auf Bodenbearbeitung auf allen Dauergrünlandflächen des Betriebes. Höhe der Zuwendung Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich 45 EUR je ha bewirtschaftetes Dauergrünland. Für die Dauer von fünf Jahren müssen sich die Unternehmen verpflichten, - auf eine Bodenbearbeitung auf Dauergrünlandflächen zu verzichten; (Nachsaat im Schlitzverfahren, Walzen und Schleppen sind zulässig); - auf den Einsatz von Totalherbiziden auf Dauergrünlandflächen zu verzichten; - die beantragten Flächen mindestens einmal jährlich zu nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung); - auf die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland zu verzichten. Förderfähig sind nur Antragsteller, die zum 1. April im Jahr der Antragstellung über eine selbst genutzte Milchquote von mindestens kg verfügen.

12 B1 - extensive Grünlandnutzung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender und besonders umweltverträglicher Grünlandbewirtschaftungsverfahren durch verringerte Betriebsmittelanwendung. Höhe der Zuwendung Jährlich 110 EUR je Hektar. Für den Verpflichtungszeitraum darf der Teilnehmer : - den Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes insgesamt nicht verringern, - auf den betreffenden Grünlandflächen weder chemisch-synthetischen Düngemittel noch Pflanzenschutzmittel anwenden. - die betreffenden Grünlandflächen nicht vor einem Termin mähen, der nach dem phänologischen Ablauf (Vegetationsentwicklung) dem 25. Mai entspricht. Dieser Termin wird nach einem vom ML vorgegebenen Verfahren jährlich neu ermittelt und für ganz Niedersachsen einheitlich festgelegt. Je nach jahreszeitlicher Entwicklung kann dieser Termin früher oder später ausfallen. - auf den betreffenden Grünlandflächen keine Beregnung oder Meliorationsmaßnahmen durchführen.

13 Die betreffenden Flächen sind mindestens einmal jährlich für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung). Aufzeichnungen über Art, Zeitpunkt und gegebenenfalls Aufwandmengen der auf den betreffenden Flächen durchgeführten Maßnahmen sind nach einem vorgegebenen Muster zu führen und bereitzuhalten. Die Aufzeichnungen müssen unverzüglich nach der Durchführung der Maßnahme (noch am selben Tag) vorgenommen werden. Die Maßnahme NAU/BAU B1 ist das Fundament für die Fördermaßnahme 412 des Kooperationsprogramms Naturschutz außerhalb der hoheitlich geschützten Bereiche

14 B2 - extensive Grünlandnutzung nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung Erhalt von pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation Höhe der Zuwendung Jährlich 150 je Hektar Dauergrünland (ab 2012). Zuwendungsbestimmungen Auf den betreffenden Flächen müssen mindestens vier Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog von Pflanzen nachgewiesen werden. Für den Verpflichtungszeitraum muss der Teilnehmer - den betreffenden Schlag einheitlich bewirtschaften, - die betreffenden Flächen mindestens einmal jährlich für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung), - Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den betreffenden Flächen machen. Insgesamt darf der Umfang der Dauergrünlandfläche des Betriebes nicht verringert werden. Die Maßnahme NAU/BAU B2 ist das Fundament für die Fördermaßnahme 411 des Kooperationsprogramms Naturschutz

15 B3 - extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Ruhephase und Schonstreifen Schutz von Wiesenvögeln und anderen Wildtieren auf Einzelflächen des Betriebes Gegenstand der Förderung Extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Einhaltung einer Ruhephase im Frühjahr und zur Anlage eines Schonstreifens. Höhe der Zuwendung Jährlich 115 EUR je ha Dauergrünland. Für die Verpflichtungsdauer von fünf Jahren verpflichten sich Unternehmen: - im Zeitraum nach dem 20. März bis einschließlich 20. Mai keine mechanische Bodenbearbeitung vorzunehmen (z. B. nicht zu walzen, zu schleppen, zu striegeln), nicht zu mähen, nachzusäen oder organische Düngemittel auszubringen. Eine Beweidung ist mit höchstens 3 Tieren oder maximal 1,5 GVE je Hektar zulässig; - beim 1. Schnitt einen mindestens 2,5 Meter breiten Randstreifen, der insgesamt einer Länge von mindestens der Hälfte des Umfangs aller Schlaggrenzen entspricht, nicht zu mähen oder zu befahren. Dieser Streifen kann frühestens ab dem 5. Juni geerntet oder abgeweidet werden; - keine Pflanzenschutzmittel anzuwenden (Ausnahmefälle möglich). - die Flächen mindestens einmal jährlich zu nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung); - Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt der Bewirtschaftungsmaßnahmen zu machen (Schlagkartei).

16 Kooperationsprogramm Naturschutz Fördermaßnahme 411 (FM-Nr. 411) Aufbauende Maßnahme zur Maßnahme NAU/BAU B 2 Erhalt pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation Höhe der Zuwendung Jährlich 140 je Hektar Dauergrünland (2011). Zuwendungsbestimmungen Auf den betreffenden Flächen müssen mindestens sechs Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog von Pflanzen nachgewiesen werden. Für den Verpflichtungszeitraum muss der Teilnehmer - den betreffenden Schlag einheitlich bewirtschaften, - die betreffenden Flächen mindestens einmal jährlich für die landwirtschaftliche Erzeugung nutzen (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung), - Aufzeichnungen über Art und Zeitpunkt der Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den betreffenden Flächen machen.

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18 Fördermaßnahme 412 (FM-Nr. 412) Aufbauende Maßnahme zu den Maßnahmen NAU/BAU B0, B1 und B3 außerhalb hoheitlich geschützter Bereiche Aufbauende Maßnahme zum Erschwernisausgleich innerhalb hoheitlich geschützter Bereiche Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen unter bestimmten Bedingungen, zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für die Vogel- und sonstige Tierwelt sowie der für die Standorte typischen Flora. Höhe der Zuwendung Die Förderung richtet sich nach den eingegangenen Bewirtschaftungsbedingungen, die nach einem Punktsystem bewertet sind. Die Auswahl der Bedingungen erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden nach naturschutzfachlichen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Die Entgelthöhe je Punkt beträgt 11,00 Zuwendungsbestimmungen Folgende Bewirtschaftungsbedingungen sind auf den vereinbarten Flächen grundsätzlich vorgesehen: - mindestens einmal jährliche Nutzung für die landwirtschaftliche Erzeugung (z. B. durch Grünfutterwerbung oder Beweidung), - keine Veränderung der Oberflächengestaltung des Bodens (Bodenrelief), - keine zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen, - keine Lagerung von landwirtschaftlichen Geräten, Maschinen und Mist, - keine Anlage von Silagemieten oder Futterlagerplätzen (soweit nicht zur unmittelbaren Fütterung) oder Vornahme ähnliche, vergleichbarer Handlungen.

19 Weitere Bewirtschaftungsbedingungen: - Regelungen zur Bodenbearbeitung im Frühjahr - keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich - keine chemischen Pflanzenschutzmittel - Regelungen zur Düngung - Regelungen zur Viehbesatzdichte - Mahdbeschränkungen - Randstreifenregelungen - erhöhte Wasserstandshaltung

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21 Statistik Förderstatistik Erschwernisausgleich 2010 Erschwernisausgleich wird gezahlt auf ha Förderstatistik NAU/BAU zum NAU/BAU B0 = ha NAU/BAU B1 = ha NAU/BAU B2 = ha NAU/BAU B3 = ha Förderstatistik KoopNat zum FM-Nr. 411 = ha FM-Nr. 412 = ha

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26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schauen Sie mal rein: Frank Kruse, Ref. 53 Ruf: 0511 / frank.kruse@mu.niedersachsen.de

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