Rita Mannhaupt Geschäftsbereich Förderung Bewilligungsstelle Oldenburg
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- Charlotte Klein
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1 Die folgende Präsentation basiert auf dem Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) (Richtlinie NiB-AUM) und ist auf den Stichtag abgestellt. Spätere Änderungen sind noch möglich! 1
2 Übergang in die neue Förderperiode des Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltprogramms (NiB-AUM) ab
3 Situation für das Jahr 2014: Alle heute bestehenden Bewilligungen im Rahmen der NAU/BAU- Regelungen werden in 2014 umgesetzt. Dieselbe Aussage gilt auch für die Vereinbarungen aus dem Bereich KoopNat. d.h. alle Auflagen und Bewirtschaftungsbedingungen sind in 2014 zu erfüllen. Die Auszahlung für dieses Jahr wird wie gehabt im Februar 2015 erfolgen. 3
4 Situation für das Jahr 2014: Die bewilligten Fördermaßnahmen NAU/BAU B0 (klimaschonende Grünlandbewirtschaftung) FM 101 NAU/BAU A3 (Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger) FM 210 u.a. laufen regulär weiter, neue Erstanträge sind nicht möglich, Folgeanträge mit Flächenzugang < 90% können gestellt werden, wenn die Restlaufzeit noch mindestens 2 Jahre beträgt (Laufzeitende mind ). 4
5 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Mitte März wurden von der LWK die Laufzeit der Vereinbarungen in den FM 421, 422 und 441 angepasst, sodass sie am enden werden. Die kombinierten FM NAU/BAU C und Öko+ (FM ) NAU/BAU B1 und KoopNat-DG (FM ) NAU/BAU B3 und KoopNat-DG (FM ) NAU/NAU A7 und NAU/BAU W2 (FM ) EA und KoopNat-DG (FM ) enden ebenfalls mit Ablauf des Ein entsprechendes Informationsblatt wurde mitgeliefert. 5
6 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Mitte März wurden die Antrags-CD s an die Landwirte versendet. Sofern ab die Teilnahme an einer AUM gewünscht wird, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind auf Internetseite des ML ( und der LWK zum Download bereitgestellt. Bis sollten die neuen Anträge im Bereich AUM bei der eingereicht werden. 6
7 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Die AUM werden neue Bezeichnungen bekommen: BV = Betriebliche Verpflichtung AL = Maßnahmen auf Ackerland BS = Blüh- und Schonstreifen, Anlage von Hecken GL = Maßnahmen auf Grünland BB = Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotope NG = Nordische Gastvögel Alle Maßnahmen haben weitere Unterteilungen mit Nummerierung (z.b. GL 2) Zur Auszahlung für das Jahr 2014 gelten die alten Bezeichnungen! 7
8 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Im Herbst 2014 werden folgende Fördermaßnahmen aus dem Bereich NAU/BAU automatisch in das neue System umgewandelt, d.h. ab dem gelten die neuen Förderbedingungen und die neuen Fördersätze: 8
9 alte Bezeichnung bis 2014 neue Bezeichnung ab 2015 FM Bezeichnung Sammelantrag 9.1 Anlage C Ökologische Anbauverfahren BV 1 BV B 1 Extensive Grünlandnutzung - Verringerung der Betriebsmittel GL 1 GL B 2 Extensive Grünlandnutzung - Erhaltung wertvoller Grünlandvegetation GL 5 GL B 3 Extensive Grünlandnutzung durch Ruhephase und Schonstreifen GL 2 GL A 5 einjährige Blühstreifen BS 1 BS A 7 Zwischenfruchtanbau bzw. Untersaaten AL 2 AL W 2 Winterharte Zwischenfrüchte oder Untersaaten AL 2 AL W 3 Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais AL 5 AL W 4 Verzicht auf wendende Bodenbearbeitung nach Raps AL 4 AL 4 9
10 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Ohne weiteres Zutun können diese Fördermaßnahmen bis zu ihrem regulären Endzeitpunkt weitergeführt werden. Soll jedoch zu einer dieser bestehenden Verpflichtungen eine neue höherwertigere Verpflichtung beantragt werden, dann muss die betreffende Altverpflichtung vom Landwirt gekündigt werden (im Antrag AUM 2014 unter 3.1) und es ist bis spätestens ein neuer Erstantrag zu stellen (im Antrag AUM 2014 unter 3.2). Beispiele sind im Infoblatt aufgelistet. 10
11 Neuerungen zur Vorbereitung der Förderperiode ab 2015 Die höherwertigeren Verpflichtungen sind in den meisten Fällen an Förderkulissen gebunden, die auf der Andi-CD eingestellt sind. Es gilt die Regelung: Ist ein Schlag teilweise in der Förderkulisse, so gilt dieser Schlag mit der gesamten Fläche als förderfähig (gilt nicht für EA/GL 4!) Ohne diese Förderkulisse bleibt es bei der Möglichkeit der Grundförderung. 11
12 Teil I Betriebliche Verpflichtungen (BV) Teil II Nachhaltige Produktionsverfah ren auf Ackerland (AL) Teil III Anlage von Blühoder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland (BS) Teil IV Maßnahmen auf Dauergrünland (GL) Teil V Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB) Teil VI Nordische Gastvögel (NG) Ökologischer Landbau + MU- Ergänzung emissionsarme Ausbringung von Gülle/Substrat Anbau vielfältiger Kulturen Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten keine Bodenbearbeitung nach Mais keine Bodenbearbeitung nach Raps Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger einjährige Blühstreifen mehrjährige Blühstreifen mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster mehrjährige Schonstreifen für den Ortolan mehrjährige Schonstreifen für den Rotmilan Grünstreifen zum Schutz gegen Wassererosion und von Gewässern Anlage von Erosionsschutzstreifen Hecken Winderosion Anlage von Hecken für den Wildtier- und Vogelschutz extensive Bewirtschaftung ohne N-Min.dünger + Schnitttermin (phänologisch) + MU-Ergänzung Einhaltung einer Frühjahrsruhe auf dem Grünland + MU-Ergänzung Weidenutzung in Hanglagen + MU-Ergänzung Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum EA artenreiches Grünland Beweidung Besonderer Biotoptypen Mahd Besonderer Biotoptypen Nordische Gastvögel auf Acker Nordische Gastvögel - Anbau von winterharten Zw.früchten Nordische Gastvögel auf Grünland (inner- /außerh. von Wiesenvogelschutzgebieten) blau - verantwortlich MU 23 rot - verantwortlich MU 28 schwarz - verantwortlich ML
13 Neue Fördermaßnahmen: BV Betriebliche Verpflichtung BV 1 Ökologischer Landbau BV 1.1 Grundförderung BV 1.2 Zusatzförderung Wasserschutz (Förderkulisse) BV 2 Emissionsarme Ausbringung von Gülle und Substraten 13
14 Neue Fördermaßnahmen: AL nachhaltige Produktionsverfahren auf Ackerland AL 1 Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau AL 2 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und Untersaaten AL Grundförderung AL 2.2 winterharte Zwischenfrüchte und Untersaaten (Förderkulisse) AL 3 Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger (Förderkulisse) AL 4 Keine Bodenbearbeitung nach Raps (Förderkulisse) AL 5 keine Bodenbearbeitung nach Mais (Förderkulisse) 14
15 Neue Fördermaßnahmen: BS Blüh- und Schonstreifen, Anlage von Hecken BS 1 Einjährige Blühstreifen BS 1.1 Grundförderung BS 1.2 strukturreicher Blühstreifen BS 2 mehrjährige Blühstreifen BS 3 mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter (Förderkulisse) (nur ein Feldblock im LK Wesermarsch) BS 7 Grünstreifen zum Schutz gegen Wassererosion und von Gewässern BS 7.1 Erosionsschutzstreifen (Förderkulisse) BS Gewässerschutzstreifen BS 8 Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion (Förderkulisse) BS 4, BS 5, BS 6 und BS 9 haben Förderkulissen in hier nicht in Frage kommenden Landkreisen! 15
16 Neue Fördermaßnahmen: GL Maßnahmen auf Grünland GL 1 Extensive Grünlandnutzung GL1.1 Grundförderung GL1.2 Zusatzförderung Naturschutz (Förderkulisse) GL 2 Einhaltung einer Frühjahrsruhe GL 2.1 Grundförderung GL Zusatzförderung Naturschutz (Förderkulisse) GL 4 zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich (Förderkulisse) evtl. Zuschlagsvariante GL 5 artenreiches Grünland GL 5.1 Nachweis von 4 Kennarten GL 5.2 Nachweis von 6 Kennarten GL 5.3 Nachweis von 8 Kennarten GL 3 hat eine Förderkulisse in hier nicht in Frage kommenden Landkreisen! Vorstellung der Maßnahmen durch Herrn Garden 16
17 Neue Fördermaßnahmen: BB Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotope BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen (Förderkulisse) evtl. verschiedene Zuschlagsvarianten BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen (Förderkulisse) evtl. verschiedene Zuschlagsvarianten 17
18 Neue Fördermaßnahmen: NG nordische Gastvögel NG 1 Nordische Gastvögel auf Acker (Förderkulisse) evtl. Abschlagsvarianten NG 2 Nordische Gastvögel Anbau von winterharten Zwischenfrüchten (Förderkulisse) NG 3 Nordische Gastvögel auf Grünland außerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten (Förderkulisse) evtl. Abschlagsvarianten NG 4 Nordische Gastvögel auf Grünland innerhalb von Wiesenvogelschutzgebieten (Förderkulisse) evtl. Zuschlagsvarianten Vorstellung durch Herrn Wendeburg 18
19 Neues Agrarumweltprogramm für Niedersachsen und Bremen 2014 Grundsätzliche Änderungen in der RL: Alle Flächen-Maßnahmen für MU/ML und für NI / HB werden in einer Richtlinie gebündelt ein einheitliches Antrags- und Bewilligungsverfahren neue Struktur des Baukastens für Acker und Grünland neue Maßnahmenbezeichnungen Bagatellgrenze 250 (150 für Folgeanträge) neue Fördersätze Folgeanträge nur bei BV 1 auch im vorletzten Jahr möglich, sonst 2 Jahre Restlaufzeit Neuantrag bei 50% Flächenzugang Verpflichtung zur Schlagkarteiführung für fast alle FM keine Verpflichtung mehr zur Erhaltung des DGL-Umfangs im Verpflichtungszeitraum! 19
20 Allgemeine Bestimmungen Naturschutzkulisse Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Flächen, die bereits Bestandteil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sind oder die von Niedersachsen/Bremen zur Aufnahme in das Netz gemeldet oder vorgeschlagen worden sind, Lebensräume der in Anhang I und in Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) aufgeführten Vogelarten, Gebiete gemäß Artikel 10, Lebensraumtypen nach Anhang I und Lebensstätten der Tier- und Pflanzenarten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Arten und Lebensraumtypen, die Bestandteil der Niedersächsischen Strategie zum Arten- und Biotopschutz sind, in Bremen für Zielarten des Zielartenkonzeptes sowie in Kern- und Verbindungsflächen des Biotopverbundkonzeptes. 20
21 Allgemeine Bestimmungen Gewässerschutzkulisse Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen mind. 25% oder mind. 10 ha der LF des Betriebes in jeweiliger Kulisse in Niedersachsen oder Bremen liegen: - in der Zielkulisse Wasserrahmenrichtlinie-Grundwasser (WRRL-GW) - in der Zielkulisse Wasserrahmenrichtlinie-Oberflächengewässer (WRRL-OW) oder - in Trinkwassergewinnungsgebieten Im Betriebsspiegel: Flächenumfang (ha) des Betriebes in den Kulissen WRRL-GW und WRRL-OW; kein Flächenumfang in der Trinkwasserschutzkulisse Relevant bei Antragstellung und Verpflichtungsübertragung bei Fördermaßnahmen: BV1.2 Zusatzförderung Wasserschutz im Ökolandbau, AL2.2 Winterharte Zwischenfrüchte und Untersaaten, AL3 Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldünger, AL4 keine Bodenbearbeitung nach Raps, AL5 keine Bodenbearbeitung nach Mais. 21
22 22
23 Allgemeine Bestimmungen Bodenschutzkulisse Umsetzung der Maßnahmen nur auf Flächen, die in Wassererosionsstufen Enat 3 bis 5 oder in Winderosionsstufen Enat 4 bis 5 eingestuft sind und in jeweiligen Gebietskulissen in Niedersachsen oder Bremen liegen: Wassererosion/Grünstreifen Wassererosion/Begrünung Tiefenlinien Winderosion/Windschutz Gilt für folgende FM: BS7.1 Erosionsschutzstreifen, BS7.2 Gewässerschutzstreifen, BS8 Anlage von Hecken zum Schutz vor Winderosion, GL3.1 Grundförderung Weidenutzung in Hanglagen, GL3.2 naturschutzgerechte Weidenutzung außerhalb von Schutzgebieten. 23
24 Allgemeine Bestimmungen Prämien-Überprüfungsklausel Die Höhe der jährlichen Zuwendung unterliegt einer marktorientierten Überprüfungsklausel (Revisionsklausel) mit der Anpassungsmöglichkeit zu einer höheren bzw. zu einer reduzierten Zahlung. Die Überprüfung wird, beginnend mit dem Stichtag , jeweils nach Ablauf von zwei Jahren durchgeführt. Gilt für folgende FM: BS3, BS4, BS5, BS6, GL1.2, GL2.2, GL3.2, GL4, BB1, BB2, NG1 bis NG4. 24
25 Allgemeine Bestimmungen Verpflichtungszeitraum und -beginn Der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre Der Verpflichtungszeitraum beginnt bei der Maßnahme AL2 mit dem Termin zur Aussaat der Zwischenfrüchte oder Untersaaten im Antragsjahr, bei der Maßnahme AL3 mit der Aussaat der Winterkultur im Antragsjahr, spätestens aber am 1. Januar nach der Antragstellung, bei den Maßnahmen NG1, NG2 mit dem 15. Oktober des Antragsjahres, bei den Maßnahmen NG3, NG4 mit dem 1. November des Antragsjahres, bei allen anderen Maßnahmen am 1. Januar nach der Antragstellung. 25
26 Allgemeine Bestimmungen Regional-orientierte Strategie Von den in den Besonderen Bestimmungen enthaltenen Zuwendungsbestimmungen kann im Rahmen einer regional-orientierten Strategie abgewichen werden. Dabei sind neben den naturschutzfachlichen Erfordernissen (z.b. Schaffung eines Bewirtschaftungsmosaiks, zum Schutz der Spätblüher oder bestimmter Insektenarten und Röhrichtbrüter) auch die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.b. die natürlichen Voraussetzungen, die betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten, die vernässungsbedingte Flächenreduzierung aus Naturschutz- / Klimagründen auf vermoorten besonderen Biotoptypen) zu berücksichtigen. Die jeweiligen jährlichen Zuwendungshöhen sind ggf. anzupassen. Gilt für folgende FM: BS3, BS4, BS5, BS6, GL1.2, GL 2.2, GL 3.2, GL4 sowie in den Teilen BB und NG genannten Fördermaßnahmen. 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27
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