Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2019 Antragsverfahren 2018
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- Cornelia Kuntz
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1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2019 Antragsverfahren 2018 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Magdeburg März 2018
2 Antragsverfahren 2018 Ökolandbau MSL-Strukturelemente: mehrjährige Blühstreifen und flächen MSL-Extensive Obstbestände FNL-Hamstermaßnahme Natura-2000 Ausgleich für die Landwirtschaft AGZ März 2018 BA 2
3 Maßnahmen, die 2018 nicht angeboten werden Auslastung der Programme: - MSL-Strukturelemente Schonstreifen - MSL-Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland - Freiwillige Naturschutzleistungen Grünland (FNL) Geringe Resonanz - Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) Direktsaatverfahren - MSL-Strukturelemente: einjährig Blühstreifen - Festmist Auslaufende Programme aus alter Förderphase - Fruchtartendiversifizierung - Zwischenfruchtanbau März 2017 BA 3
4 Einführung Ökolandbau Förderung der Einführung ökologischer Anbauverfahren (FP6618) Erhöhte Förderung in den ersten beiden Jahren Ackerland/ Grünland 403 EUR/ha (bisher 230 EUR/ha) Gemüse 1215 EUR/ha (bisher 415 EUR/ha) Dauerkulturen 1657 EUR/ha (bisher 750 EUR/ha) Beibehalterförderung in den Jahren drei bis fünf Ackerland/ Grünland: 273 EUR/ha (bisher 230 EUR/ha) Gemüse 468 EUR/ha (bisher 415 EUR/ha) Dauerkulturen 975 EUR/ha (bisher 750 EUR/ha) zzgl. Kontrollkostenzuschuss von 50 EUR/ha, max. 600 EUR/Betrieb. März MULE 64
5 Beibehaltung Ökolandbau Förderung der Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren (FP6618) Ackerland/ Grünland: 273 EUR/ha (bisher 230 EUR/ha) Gemüse 468 EUR/ha (bisher 415 EUR/ha) Dauerkulturen 975 EUR/ha (bisher 750 EUR/ha) zzgl. Kontrollkostenzuschuss von 50 EUR/ha, max. 600 EUR/Betrieb. Antragsteller, die sich in einer laufenden Verpflichtung Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren befinden, können einen Neuantrag für 5 Jahre mit den erhöhten Prämien (unter Ausstieg aus der bisherigen Verpflichtung) stellen. März 2018 MULE 64 5
6 Antragsverfahren 2018 Hinzu kommende Flächen Flexiregelung: a) ökologische Anbauverfahren b) vielfältige Kulturen im Ackerbau d) Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten Eröffnet Möglichkeit Flächenzuwächse bis max. +/- 20 % innerhalb eines Förderprogramms im Auszahlungsantrag aufzuführen. Die Auszahlung für diese Flächen erfolgt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Es erfolgt keine Änderung der bewilligten Fläche. März 2018 MULE 64 7
7 Antragsverfahren 2018 Hinzu kommende Flächen Neuantrag: Flächen werden in einem neuen Förderprogramm beantragt werden, d.h. Antragsteller hat nicht bereits Vorhaben im gleichen Förderprogramm. Erweiterungsantrag: Hinzukommende Flächen für ein Vorhaben werden in einem Förderprogramm beantragt, in dem der Antragsteller bereits mit einem Vorhaben teilnimmt., Ersetzungsantrag: Wenn die hinzukommende Fläche 20 % und mehr der bisherigen Fläche in derselben Bindung beträgt - Neubeginn des Verpflichtungszeitraum für alle Flächen des Antragstellers in derselben Bindung für weitere 5 Jahre März 2018 MULE 64 8
8 Änderungen für das Antragsverfahren Blühstreifen-/flächen Mehrjährige Blühflächen Die Voraussetzung, dass der Anteil an der Fläche des Gesamtschlages weniger als 20 v. H. betragen muss, gilt ab dem Antragsverfahren 2018 nicht mehr. Es muss nur noch eine Größe von maximal 2,5 Hektar je Schlag vorliegen Damit ist es künftig möglich, auch kleinere Schläge von max. 2,5 ha insgesamt in die Förderung einzubeziehen. Für die Beantragung ist der NC015 (Blühsplitterfläche) zu verwenden. März 2018 MULE 64 9
9 Antragsverfahren FNL-Hamster und Natura 2000-Ausgleich LW Termine 2018: 15. April: Kulissen stehen dem Ast zur Verfügung; bis 2. Mai: Ast reicht das Formblatt bei der UNB ein; bis 15. Mai: Ast stellt Antrag auf Natura-2000-Ausgleich ohne das Formblatt beim ALFF; bis 1. Juni: UNB gibt das Formblatt an Antragsteller zurück; bis 16. Juni: Antragsteller reicht das von der UNB abgezeichnete Formblatt beim ALFF ein. März 2018 MULE 64 10
10 Antragsverfahren 2018 AGZ (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Bis 2017: alte Gebietskulisse, gestaffelt nach LVZ, degressiv. Ab 2018: neu abgegrenzten Gebietskulisse (Art. 31 der VO (EU) 1305/2013) Die Neuabgrenzung wurde im Rahmen der vierten Programmänderung des EPLR Sachsen-Anhalt der Kommission vorgelegt und mit Durchführungsbeschluss vom genehmigt. Das benachteiligte Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt umfasst nunmehr 302 Gemarkungen und wird durch ein Gemarkungsverzeichnis ( definiert. März 2018 MULE 64 11
11 AGZ Neuabgrenzung Bemessung der Prämie AGZ wird zukünftig nach EMZ gewährt und wie folgt gestaffelt: EMZ-Gruppe 1: Gemarkungen mit einer EMZ < 33: 45 EUR/ha EMZ-Gruppe 2: Gemarkungen mit einer EMZ 33 und 37: 25 EUR/ha Zahlung erfolgt degressiv: Ausgleichszulage liegt über dem Mindestbetrag von 25 Euro je Hektar - Zuwendung wird oberhalb eines Schwellenwertes von 90 ha im benachteiligten Gebiet degressiv gekürzt. Folge: 95 v.h. des Ausgleichs werden gewährt. März 2018 MULE 64 12
12 MULE 64 13
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! März 2018 MULE 64 15
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