Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen!
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- Mina Schmitt
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1 Landwirte als Partner bei Gewässerschutz- und entwicklung nutzen wir jetzt die gemeinsamen Chancen! Gewässer in Niedersachsen Gemeinsame Handlungsmöglichkeiten Hannover 2. Mai 2016
2 Hartmut Schlepps Folie 2 Gewässer- und Agrarland Niedersachsen > 2000 km Gewässer I. Ordnung (u. a. Ems, Weser, Elbe, Aller, Leineunterlauf) mit großen landwirtschaftlich genutzten Vordeichflächen bzw. ungedeichten Auenböden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit > km Gewässer II. Ordnung, überwiegend mit unmittelbar angrenzenden ldw. Nutzflächen > km Gewässer III. Ordnung, überwiegend mit unmittelbar angrenzenden ldw. Nutzflächen In vielen Landesteilen ist das heutige Gewässernetz gleichzeitig das Zeugnis der landwirtschaftlichen Entwicklung und der darauf basierenden Besiedlung der letzten Jahre ohne gezielte Entwässerung wäre diese Entwicklung nicht möglich!
3 Ldw. Flächennutzung in Niedersachsen/Bremen ca. 2,65 Mio. Hektar Landwirtschaftliche Nutzfläche ca. 1,91 Mio ha Ackerfläche (72 %) ca. 0,71 Mio ha Dauergrünland (27 %) ca ha Dauerkulturen (u. a. Obst, Spargel, Baumschulen, Weihnachtsbäume, Kurzumtriebsplantagen) 56 % der Landesfläche Nds/Bremen wird landwirtschaftlich genutzt Annahme: Wenn 56 % der Gewässerstrecke der niedersächsischen Gewässer I. III. Ordnung an mindestens einer Seite an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen = km Gewässerrand liegen mehr oder weniger unmittelbar an ldw. Nutzflächen bei 72 % Ackeranteil = km Gewässerrand grenzen an Ackerflächen an (wahrscheinlich zu hoch, da in Grünlandküstenregionen Gewässernetz dichter als in Ackerbauregionen, aber teilweise auch beidseitig Acker) 3
4 Theoretische Potentialfläche für Gewässerrandstreifen in Niedersachsen/Bremen bei 5m Randstreifen ha 3,4% der Ackerfläche bei 10m Randstreifen ha 6,8% der Ackerfläche 4
5 Greening-Vorgaben für EU- Direktzahlungen 2015: Direktzahlungen der EU an Landwirte (so genannte Betriebsprämie) werden gesplittet (70:30) 30 % der Direktzahlungen werden an die Verpflichtung zu weitergehenden ökologischen Leistungen der Landwirte gekoppelt ( Greening ) 3 Greening-Komponenten: Dauergrünlanderhaltung, Fruchtartenvielfalt und Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen 5
6 Architektur der EU-Direktzahlungen an Landwirte Umsetzung Agrarumweltmaßnahmen (z. B. aktiv angesäte Blühstreifen) Greening (Wahlpflichtkatalog) (z. B. Nutzungsverzicht auf Ackerrandstreifen) freiwillig (mit Ausgleich für entstandene Kosten und entgangene Einnahmen) verpflichtend mit Zahlung (entkoppelte grüne Zahlung pro ha) Cross Compliance (z. B. Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern bei der Düngung) förderfähige & landwirtschaftliche Fläche verpflichtend (obligat. Grundanforderungen an Management und gute landwirtschaftliche und ökolog. Bedingungen) Folie 6
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8 Optionen für Landwirte zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen auf oder an Ackerflächen (D: alle Varianten zulässig, außer gemeinschaftliche Bereitstellung, gleichwertige andere Maßnahmen und Umweltzertifizierung) Für kooperativen Schutz von Oberflächengewässern sehr vorteilhaft, vor allem bei aktiver Begrünung 8
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12 Quelle: LSN 2015 Statistische Monatshefte 8/15 12
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14 Beispiele für Hürden daran sollte es aber nicht scheitern! Aufwand im Rahmen der neuen geodatenbasierten Antragstellung alphanumerische Größenangabe im Antrag nicht zulässig Kürzungen bereits bei leichten Höchstbreitenüberschreitungen Bereits bei geringfügiger Überschreitung des Mindestanteils von 5 % behördliche Unterstellung einer missbräuchlichen Gestaltung und zusätzliche Kontrollen Keine aktive Begrünung vom bis zulässig, auch wenn vor dem eine Bestellung aus Witterungsgründen nicht möglich war damit auch keine aktive Begrünung zusammen mit der Bestellung später Sommerkulturen wie Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben möglich Kein Pflanzenschutzeinsatz zulässig, auch nicht punktuell gegen Auftreten von Problemunkräutern Zulässigkeit einer Befahrung und Ablagerung von Räumgut bei der Gewässerunterhaltung umstritten Kürzungs- und Sanktionsrisiko 14
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17 Vielen Dank für Ihre Unterstützung & Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17
18 Hartmut Schlepps Folie 18 Bundeswasserstraßenverwaltung bzw. NLWKN Nachbarschaftliche Vielfalt 110 Unterhaltungsverbände, davon teilweise mit unmittelbarer Mitgliedschaft und Beitragspflicht der Eigentümer/Bewirtschafter der angrenzenden Nutzflächen Vielzahl weiterer Wasser- und Bodenverbände bzw. andere Realverbänden als Selbstverwaltungskörperschaften insbesondere der privaten Grundbesitzer und Kommunen Private Grundeigentümer (z.b. an angrenzenden Flächen oder als Verpächter), Oberlieger/Unterlieger Untere Wasserbehörden Konsequenz: Kommunikation und Abstimmung von Eigentümern, Anliegern, Unterhaltungspflichtigen und Behörden ist unverzichtbar!
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