GAP - Direktzahlungen

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1 GAP - Direktzahlungen Inhalt - neue Rahmenbedingungen ab 2015 Allgemeines grundsätzliche Voraussetzungen Flächenmodell inkl. Übergangsregelung (Abschmelzung/Erhöhung) Was ist im Herbst bereits zu überlegen? Flächenveränderungen Vorabübertragung von ZA Greening Erfüllung der Auflagen - Fruchtfolgeplanung 1

2 Neue Flächenprämie Aufbau Junglandwirte-Regelung Top-up 25 % d. nat. Durchschnittes ca. 71 (für max. 40 ha) Flächenprämie (ca. 284 ) GREENING-Prämie Greening Auflagen zu jedem ZA + BASISPRÄMIE = Zahlungsanspruch (ZA) unterliegt Cross Compliance 30 % d. nat. Obergrenze als Aufschlag (45,5 %) von Basisprämie (=ZA) errechnet ca. 89 /ha (ab 2019) Grundlage/Ausgangswert für Übergangsregelung 67 % d. nat. Obergrenze ca. 195 /ha (ab 2019) Grundsätze der neuen Periode Ende der aktuellen Zahlungsansprüche mit Zuteilung neuer ZA mit 2015 gem. beihilfefähige Fläche MFA 2015 (Prinzip: Anzahl ha = Zahl der ZA) Berechnung Ausgangswert der neuen ZA (für Übergangsregelung) Grundlage = Auszahlung Direktzahlungen 2014 (EBP, MUKU, Milchkuh) Auszahlung DZ 2014 = nach Abzug von Kürzungen (zb Anpassung Finanzrahmen, Haushaltsdisziplin, ) Wer bekommt ZA? Bewirtschafter der Flächen 2015 Greening als Teil der Flächenprämie GL-Erhaltung, Fruchtfolge, ökolog. Vorrangflächen 2

3 Wer bekommt ZA Anspruchsberechtigter? Landwirte/Bewirtschafter mit Direktzahlungen 2013 oder mit landw. Tätigkeit, wenn keine ZA (zb Obst-/Weinbau) oder Neubeginner 2014 oder Eintrittsticket (Recht auf Zuteilung von anderem Betrieb erhalten) und mind. 1,5 ha beihilfefähige Flächen im MFA 2015 (=Betriebsmindestgröße) und nicht auf Negativliste (Flughafen, Immobiliendienstleister, ) Neues Flächenmodell ab 2015 Österreich ist eine Region Differenzierung bei ZA-Zuteilung Acker, Grünland, Wein, Obst 1 ha = 1 ZA einheitliche Flächenprämie ab 2019 ca. 284 /ha Futterflächen von Almen, Hutweiden Verdichtungsfaktor 20 % (5 ha = 1 ZA) gleiche Flächenprämie ab 2019 (ca. 284 ) Übergangsregelung Anpassung der Ausgangswerte an einheitliche Flächenprämie 2019 Auf-/Abschmelzung in 5 Schritten à 20 % 3

4 Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel) Betrieb im Jahr 2014 Betrieb im Jahr ha Fläche 18 ZA alt à ZA alt Gültigkeitsende ha Fläche neu à neuer Ausgangswert (inkl. Greening) Prinzip Flächenmodell - Neuzuteilung von ZA (Modellbeispiel Alm) 100RGVE 100 ha FF Alm 5:1 gesamt 23 ZA Heimbetrieb 20 ha 4

5 Übergangsregelung Schema (Modellbeispiel Abschmelzung ) 1. ZA-Zuteilung 2015: 20 neue ZA 2. Errechnung Ausgangswert: / = Anpassung der Differenz auf 2019: 5 x 20 % EBP alt 20 ha mit 18 ZA à 400 (7.200 ) Flächenprämie neu (inkl. Greening) 20 ha = à 345 ( ) Flächenprämie (inkl. Greening) à = 76 x 20 % = 15 (pro Jahr) Flächenprämie (inkl. Greening) à 284 historisches Modell Ende ZA mit Flächenmodell 2019 Übergangsregelung Schema Modellbeispiel Erhöhung Übergang ist betriebsindividuell Anteil alt EBP alt Flächenprämie neu (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) Flächenprämie (inkl. Greening) à 200 à 217 à 267 à 284 historisches Modell Ende mit Flächenmodell

6 Was ist bei Flächenänderungen nach MFA 2014? Grundprinzip Umstellung auf Flächenmodell mit Übergangsregelung errechneter Ausgangswert = Auszahlung 2014 Fläche (=ZA) 2015 Flächenzugänge bzw. abgänge verändern Ausgangswert Auszahlung 2014 ist fixiert, Veränderung durch mehr/weniger Fläche 2015 daher Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen Vorabübertragung von ZA keine ZA-Weitergabe Einbehalt ( unerwarteter Gewinn ) möglich, wenn Toleranzgrenze überschritten Möglichkeit zur Vorabübertragung von ZA notwendig für Übergangsregelung bei Flächenveränderungen nach MFA 2014 Ver-/Zupachtung, Kauf/Verkauf neuer Bewirtschafter der Flächen erhält die Vorleistung des bisherigen Landwirten ZA-Werte des ursprünglichen LW (dessen errechneter Ausgangswert) gehen an Folgebewirtschafter mehrere, unterschiedlich hohe ZA-Werte bei Übernehmerbetriebe möglich ÜG und ÜN aktive Landwirte Übertragungsantrag erforderlich bis spätestens

7 Prinzip Vorabübertragung (inkl. Greeningprämie) MFA 2014 Landwirt A ( ) 100 ha mit 90 ZA à ZA à 400 (Ø 310 ) Landwirt B (4.000 ) 20 ha mit à 200 nach MFA ha + Übertragung 10 ZA (Ausgangswert = 310 ) MFA 2015 Landwirt A 90 ha mit 90 ZA à 310 Antrag Übertragung Landwirt B 30 ha mit à ZA à 310 keine Vorabübertragung Einbehalt unerwarteter Gewinn Vermeidung großer ZA-Werterhöhung bei Flächenverlust ohne ZA- Weitergabe keine Optimierung beim Vorbewirtschafters (auf Kosten des Folge-LW) Ermittlung des Einbehalt durch Vergleichsrechnung Durchschnittswert max. 5 % und 20 = errechneter ZA-Wert neu Berechnungsgrundlage = Basisprämie (= 67 %) ohne Greening!! Erhöhung > 20 (bzw. 5 %)/ZA Verfall Überhang in nat. Reserve Zielsetzung ist die Weitergabe der ZA an Folgebewirtschafter keine Anwendung bzw. Auswirkung bei Flächen mit Verringerungskoeffizient (Almen, Hutweiden) ZA-freien Flächen höhere Gewalt, außerordentliche Umstände 7

8 keine Vorabübertragung Einbehalt unerwarteter Gewinn Prinzip MFA 2014 Landwirt A ( ) 100 ha mit 90 ZA à ZA à 400 Landwirt B (4.000 ) 20 ha mit à 200 nach MFA 2014 Durchschnittswert 2014: :100 ha x 0,67 = 208 Basisprämie 2015: : 80 ha x 0,67 = 260 max /ha + Greening 104 /ha - 20 ha keine ZA- Übertragung MFA ha 80 ZA à 387 Landwirt A 80 ha mit 80 ZA à 332 Verfall in nat. Reserve 2850 (ZA + Greening) Landwirt B 40 ha mit 40 ZA à 100 (4.000 / 40 ZA) Greening Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (auf Acker) ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung (nat. Toleranz, einzelbetrieblich bei def. Natura Grünlandflächen) Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der einzelnen Bestimmungen Auflagen gem. Greening 8

9 Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Obst-, Weinbaubetriebe Grünlandbetriebe mit überwiegendem GL-Anteil an der landw. Nutzfläche (mehr als 75 % GL) Betriebe mit hohem Ackerfeldfutteranteil (mehr als 75 % Feldfutter auf Ackerflächen) Betriebe mit weniger als 10 ha Acker Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe ohne UBB Ackerfläche zwischen ha mind. 2 Kulturen, Hauptkultur: max. 75 % Acker > 30 ha mind. 3 Kulturen Hauptkultur: max. 75 % 2 Kulturen: max. 95 % Was ist eine Kultur? jede Getreideart, Sommer- und Winterkulturen, Brachen, jeweils eigene Kultur 9

10 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe ab 15 ha Acker) Was soll gelten (Maßnahmenkatalog): Brachen (wie bisher GLÖZ) Anrechnung 1:1 (Ausnahme GL-Werdung) definierte LSE (GLÖZ + CC) Kurzumtrieb ohne Düngung und Pflanzenschutz Anrechnung 1:0,3 stickstoffbindende Pflanzen Anrechnung 1:0,7 Zwischenfrüchte/Begrünungen Anrechnung 1:0,3 jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse - Beispiele Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (Anforderungen wie bei GLÖZ A) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen! 10

11 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen Produktionsflächen mit Beitrag zur Biodiversität (Anrechnung: 0,7) Beurteilung von Artenvielfalt, Fruchtfolge, produktionstechn. Maßnahmen, Liste von zulässigen Kulturen zu erstellen (groß- und kleinkörnige Leguminosen) Klee, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Sommer-/Winterwicken, Platterbsen, Ackerbohne, Erbse keine Mischkulturen (wie Kleegras, Erbsen-/Getreidegemenge ) Pflanzenschutz zulässig Nachfolgekultur nicht stickstoffbindend (zb Wintergetreide, Begrünungen) nicht im Wasserschutzgebiet für Betriebe (ohne UBB) denkbar mit Feldfutterbau, Veredelung, Marktfruchtbau (Brache nicht gewollt) Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Begrünung/Zwischenfrüchte Welche Begrünungen gelten? ÖPUL-Begrünungen Varianten 1 5 (Anlage bis spätestens 1.10.) Beantragung im MFA (zb Codierung) erstmals mit MFA 2015 Greening-Zwischenfrucht 2015 wird mit Begrünung 2015/2016 erfüllt keine Doppelförderung mit ÖPUL-Begrünung kann bedeuten: bis zu ca. 17 % Begrünung keine ÖPUL-Prämie Alternative für bestimmte Betriebstypen (Veredelung?) in produktiven Regionen (kein UBB, keine Brachen, keine N-bindende Kulturen gewollt) 11

12 Greening durch UBB (=ÖPUL-Maßnahme umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung ) Biodiversitätsflächen (mind. 5 % der Acker- und/oder gem. GL-Fläche) auf Acker: max. 1 ha/feldstück (bzw. Ausnahmen), insektenblütige Mischungen, max. 2 x pro Jahr Häckseln/Mahd (50 % frühestens am 1.8.) aber nicht erfüllbar mit Eiweißpflanzen, wie zb Soja Fruchtfolge (max. 66 % einer Kultur, max. 75 % Getreide/Mais) Erhaltung von Landschaftselementen Grünlanderhaltung (einzelbetrieblich mit Toleranzen) Schulung (5 Stunden) durch Auflagen bei UBB wird Greening erfüllt und zusätzlich UBB- Prämie (auch für Biodiv.-Flächen) Vergleich UBB Greening (einfaches Vergleichsbeispiel) Betrieb 100 ha Acker mit UBB-Teilnahme ohne UBB mind. 5 % Biodiversitätsflächen 5 ha Blühflächen max. 75 % Getreide + Mais max. 66 % einer Kultur 50 ha Weizen, 20 ha Körnermais, 10 ha Soja, 15 ha ZR mind. 5 % ÖVF 10 ha Soja (mind. 7,15 ha) mind. 3 Kulturen (max. 75 % HK, max. 95 % aus 2 Kulturen) 50 ha Weizen, 25 ha Körnermais, 15 ha ZR + 10 ha Soja Greening erfüllt UBB-Prämie 12

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