Mehrfachantrag Flächen Informationsveranstaltung

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1 Mehrfachantrag Flächen 2015 Informationsveranstaltung

2 MFA Flächen Grundsätzliches Umstellung der Antragstellung ab MFA 2015 bisher 2 Wege der Antragstellung mittels Papier im Wege der Bezirksbauernkammern Online im Wege eama (Online-Antrag) LK/BBK n = Referenzbehörde, Teil der Zahlstelle ab MFA 2015 direkte (papierfreie) grafische Antragstellung im Wege eama verpflichtende, vollständige Schlag-/Feldstücksdigitalisierung Umstellung auf Block-System, Referenzflächenwartung durch AMA Informationsveranstaltungen MFA 2015 Dipl.-Ing. Hohenauer, Folie 2

3 MFA Flächen Grundsätzliches Antragstellung ausschließlich online (mit allen Beilagen) selbsttätig durch Landwirt mittels BNR und Pin-Code im eama im Wege der BBK BBK = Dienstleister Voraussetzung = wohlvorbereitet und sorgfältig vollständig ausgefüllte Papier -Anträge in Hofkarte eingezeichnete, neue Schläge bzw. Feldstücke persönliche Anwesenheit (oder bevollmächtigte Person) Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragstellung trägt ausschließlich Landwirt (= Unterfertigung der Verpflichtungserklärung) Informationsveranstaltungen MFA 2015 Dipl.-Ing. Hohenauer, Folie 3

4 MFA Flächen Grundsätzliches Antragstellung 2015 Geänderter Ablauf der MFA-Abwicklung vollständige Antragsbearbeitung im Zuge der Entgegennahme BWW-Durchführung 2 4 Wochen vor Antragstellung (spätestens ) aktueller Bewirtschafter = Antragsteller (Unterschrift) Antragsteller/Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter für Antragstellung persönlich notwendig (Unterschrift auf Verpflichtungserklärung) Prüfung Antragstellerdaten im Invekos vor Beginn der Antragsbearbeitung stufenweise Antragsbearbeitung Informationsveranstaltungen MFA 2015 Dipl.-Ing. Hohenauer, Folie 4

5 MFA 2015 Organisatorische Umsetzung Antragstellung ist kostenlos Digitalisierung ist konstenpflichtig Digitalisierungskosten bis 15 aktive Feldstücks-/Schlagdigitalisierungen (= Flächen-, Lageänderungen oder Bewirtschafterwechsel) kostenfrei aktive Feldstücks-/Schlagdigitalisierungen 10,- Euro aktive Feldstücks-/Schlagdigitalisierungen 20,- Euro aktive Feldstücks-/Schlagdigitalisierungen 30,- Euro Erfassung durch digitalisierende Person in LK-Online Informationsveranstaltungen MFA 2015 Dipl.-Ing. Hohenauer, Folie 5

6 MFA 2015 Organisatorische Umsetzung Kostenersatz für Zweittermin (Online-Antragstellung), Ersttermin unentschuldigt versäumt ab angefangener 2. Viertelstunde jeweils je angefangener Viertelstunde (= Zeitraum Beginn bis Ende Digitalisierung / Attributierung; Station B, C) 10,- Euro Informationsveranstaltungen MFA 2015 Dipl.-Ing. Hohenauer, Folie 6

7 MFA 2015 Welche Unterlagen stehen zur Verfügung? Versand durch AMA: an alle Antragsteller (außer Papiervordruck wurde abbestellt oder kein MFA 2014) Adressträgerblatt, Begleitschreiben, Kontoblatt vorgedruckte Mehrfachantragsunterlagen Merkblatt MFA-Flächen 2015 Versandtermin: 13. März 2015 über BBK verteilte Unterlagen Merkblatt Direktzahlungen 2015 (tw. verteilt über LSE-Erhebung) Merkblatt ÖPUL, AZ (bei Gemeindeinfos) Internet alle Merkblätter abrufbar auf

8 Merkblätter auf

9 AMA-Merkblätter - wichtige Unterlagen mit Fachinformation LESEN BEACHTEN Was muss ich einhalten?, Wie bereite ich mich für MFO vor? => wohlvorbereiteter, sorgfältiger Landwirt

10 Tagesordnung Fachliche Information Ausgleichszulage Direktzahlungen (Einheitliche Betriebsprämie) ÖPUL (österr. Programm für umweltgerechte Landwirtschaft) Ausfüllanleitung Was ist beim Ausfüllen zu beachten Was ist zum Termin mitzubringen

11 grundsätzliche Bewirtschaftungserfordernisse Förderfähigkeit von Flächen Flächen ohne Produktion (Brachen) Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode Berücksichtigung spezifischer Auflagen bei Anrechnung für Verpflichtungen (zb ökolog. Vorrangfläche, UBB) Termine, Pflegeauflagen, Mischungen usw. Flächen in Produktion = Bewirtschaftung nach ortsüblichen Normen Acker: Anbau (keine fixen Termine), Pflege, Ernte Grünland: Beweidung oder Mahd und Abtransport Dauer-/Spezialkulturen: Auspflanzen, Pflege, Ernte 11 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

12 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

13 AZ 2015 Begründung und Ziel: Ausgleich für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste aufgrund natürlicher Benachteiligungen mit dem Ziel: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landw. Betriebe Verbesserung der Lebensfähigkeit landw. Betriebe Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung Nachhaltige Pflege der Kulturlandschaft Sicherung der Ressourcen

14 AZ 2015 Grundsätzliches zur Sonderrichtlinie AZ Einhaltung der VO 1306/2013 zu Cross Compliance = Grundanforderung an die Betriebsführung Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier und Tierschutz Mindestteilnahmefläche von 2 ha (inkl. Alm) im benachteiligten Gebiet Gebietskulisse unverändert bis 2018 Grundanforderung an eine entsprechende Bewirtschaftung (Gebäude, Maschinen) Verpflichtungszeitraum: Kalenderjahr und somit kein 5 Jahresabgleich mehr! Eigenständige Berechnung der AZ für Almflächen Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

15 AZ 2015 Schwerpunkte Erschwernis Tierhaltung (RGVE) Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

16 AZ 2015 Berechnung Heimbetrieb Höhe der Ausgleichszulage ist abhängig von: Betriebstyp Anzahl der Erschwernispunkte Ausmaß der Fläche Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

17 AZ 2015 Bestimmung Betriebstyp Betriebstyp Einteilung in zwei Betriebstypen: Tierhalter = Betriebe mit mind. 0,3 RGVE/ha LN am Heimbetrieb (LN innerhalb und außerhalb) - bei 98,4% keine Änderung! Ganzjährige Haltung weiterhin erforderlich Nicht-Tierhalter = alle anderen Betriebe Ermittlung MFA-Tierliste Rinderdatenbank (Monatsersten und zum 15. Juli) zumindest ein Raufutter Tier je Stichtag muss vorhanden sein! Nachbesetzungsfrist von 20 Tagen derzeit nicht gegeben! Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

18 AZ 2015 RGVE-Liste Betriebstyp Bis 2014 ab ½ Jahr 1,00 RGVE Mit geringfügigen Änderungen bei den Pferden! Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

19 AZ 2015 Erschwernispunkte EP Anzahl der Erschwernispunkte Erschwernisbewertung zukünftig für alle Betriebe welche mind. 2 ha im benachteiligten Gebiet beantragt haben Betriebe welche das Mindesterfordernis von 5 Punkte aus IVL/KLIBO nicht erfüllen bzw. eine Ø Bodenklimazahl aller FS > 45 aufweisen, werden mit 25 /ha (max. 70 ha) berechnet Betriebe derzeit BHK-Gruppe Betriebe erfüllen das Mindesterfordernis nicht Betriebe ab 2015 zusätzlich mit EP-Punkten Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

20 AZ 2015 Erschwerniskataster Anzahl der Erschwernispunkte Umwandlung des BHK in einen Erschwerniskataster: Topographie Hangneigung Trennstücke Bewirtschaftungserschwernisse Klima und Boden Klimawert der Hofstelle Seehöhe der Hofstelle Extremverhältnisse Bodenklimazahl Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

21 AZ 2015 Extremverhältnisse-Abgeschnittenheit Anzahl der Erschwernispunkte Darunter ist eine witterungsbedingte, im Durchschnitt der zwei vor dem MFA liegenden Kalenderjahren auftretende, ganztägige Abgeschnittenheit der Hofstelle in Tagen pro Jahr zu verstehen. Es ist kein Güteraustausch auf dem Landwege möglich (Milchabholung, Viehtransport usw.) Verursacht durch Naturkatastrophen wie Lawinen, Muren, Hochwasser... Eine verspätete tägliche Schneeräumung kann darunter nicht verstanden werden Für eine erfolgreiche Beantragung im MFO ist das Hochladen einer Bestätigung des Gemeindeamtes (der Jahre 2012 und 2013) zwingend erforderlich! Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

22 AZ 2015 Berücksichtigung von Hutweiden Anzahl der Erschwernispunkte Anrechnung zu 100 % in der Berechnung der AZ Einbeziehung in die Erschwernisbewertung Hangneigung mit 50 % der Fläche von jeder Hangneigungsstufe Bodenklimazahl Berechnung mit 50 % der Fläche (halber Wert und halbe Fläche) Ing. Robert Höllerer Abt. Betriebswirtschaft

23 AZ 2015 Ausgleichsfähige Flächen Ausmaß der Fläche AZ wird gewährt für landw. Flächen (MFA) im benachteiligten Gebiet mit folgender Nutzungsart: am Heimbetrieb: Ackerland (A) Grünland (G) über die Auftriebsliste: Almen (L) Gemeinschaftsweiden (G) Spezialkulturen (S) Weingarten im Ertrag (WI+WT) keine AZ für: Grünbrache (ausg. WF und DIV) und Grünlandbrache (ausg. WF) Sonstige Flächen (s. Ackerflächen, s. Grünlandflächen, ) LSE-Flächen, GI, GA und 20 jährige Stilllegung

24 AZ 2015 Beantragung und Erfassung möglicher Erschwernisse Kein Tierhalter

25 Direktzahlungen 2015 Beantragung im MFA

26 Direktzahlungen - Beantragung Ankreuzen vom Feld Direktzahlungen (DZ) im Mantelantrag X Was wird mit diesem Kreuz beantragt? Flächenprämie Zahlungsansprüche (=Basisprämie) inkl. Greening gekoppelte Almzahlung (wenn Auftrieb) 26 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

27 Gewährung von Direktzahlungen grundsätzliche Voraussetzungen Antragsteller ist aktiver Landwirt = jede natürlich oder juristische Person bzw. Vereinigung mit landwirtschaftlicher Tätigkeit mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche = Betriebsmindestgröße Erfüllung der Mindestvorgaben für Flächenbewirtschaftung, CrossCompliance- und GuterLandwirtschaftlicherÖkologischerZustand-Bestimmungen fristgerechte Antragstellung (MFO 2015) bis bzw. Nachreichfrist bis 9.6. (Kürzung 1 % je Arbeitstag) 27 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

28 Grundsätzlich nicht aktive Landwirte sind, Betreiber von Flughäfen, Wasserwerken, dauerhaften Sport- /Freizeitflächen (insb. Golfplatz, Camping, Schilift), Eisenbahnen, Erbringer von Immobiliendienstleistungen (Makler) Festlegungen gem. EU-Negativliste können aktiv werden: bei Nachweis landwirtschaftlicher Tätigkeit/Hauptzweck zb Steuerbescheide, Firmenbuchauszug, oder max Direktzahlungen im Vorjahr Bekanntgabe im MFO: Ankreuzfeld im Mantelantrag + Hochladen von Nachweisen 28 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

29 ZA-Erstzuteilung Wer kann ZA beantragen? Grundsatz = aktiver Landwirt mit mind. 1,5 ha beihilfefähige Fläche im MFA 2015 und landwirtschaftlicher Tätigkeit 2013 ( Landwirt 2013 = Eintrittsticket = Recht auf ZA-Zuteilung) ohne diese Voraussetzungen keine ZA-Zuteilung Nachweis für LW-Eigenschaft 2013 durch MFA 2013 (viele Fälle kein Handlungsbedarf) kein MFA 2013 Nachweise für lw. Tätigkeit Ernte-/Erzeugungsmeldungen für Wein 2013, Belege über Vermarktung, SVB-Meldung über bewirtschaftete LN 2013 Beilage zum MFO + Hochladen von Nachweisen 29 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

30 Bewirtschaftungsbeginn nach 2013 Wie kommt man zu Landwirte-Eigenschaft? Teilnahmerecht übertragen lassen: durch Übernahme Gesamtbetrieb (BWW + Ergänzung zum BWW ) im Naheverhältnis (Erbfolge) oder wirtschaftliche Besserstellung mit Übertragung von Prämienrechten (ZA) 2015 Beachtung Übergeber = aktiver Landwirt 2015 mit Übertragung Eintrittsticket ohne ZA Flächenübergang (seit 2013) zwischen Übergeber und Übernehmer Übergeber = aktiv 2013 und 2015 keine MFO-Bestandteile jeweils eigene Anträge 30 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

31 Sonderfälle 2015 Neuer Betriebsinhaber bzw. Junglandwirt Neuer Betriebsinhaber (erstmalig lw. Tätigkeit seit 2013) oder Junglandwirt (erstmalige Tätigkeit seit 2010 und Ausbildung/Alter) ohne eigenen Referenzbetrag 2014 ZA-Zuteilung aus nat. Reserve für ZA-freie Flächen (eigener Antrag) Landwirte-Eigenschaft 2013 nicht erforderlich 31 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

32 Wie ergeben sich ZA-Werte? ZA-Zuteilung ha beihilfefähige Fläche 2015 = Anzahl neuer ZA Ausnahme: Hutweide + Alm-FF (für 20 %: 5 ha = 1 ZA) ZA-Werte abhängig von betrieblicher Ausgangssituation ZA-Werte - Einstieg Referenzbetrag 2014 vorhanden ZA-Wert 2015 = betriebsindividuell Auf-/Abschmelzung kein Referenzbetrag 2014 bei langjähriger Bewirtschaftung (zb Wein, Obst) ZA-Wert 2015 = 20 % d. Zielwertes (= ca. 57 ) Aufschmelzung kein Referenzbetrag 2014 Start Betriebsführung (Neubeginner) ZA-Wert 2015 = reg. Durchschnitt (ca. 284 ) 32 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

33 ZA-Erstzuteilung Wer kann ZA beantragen? 1. Klärung Check durch Landwirt bzw. bei Entgegennahme Bewirtschaftung bereits 2013 MFA 2013 gestellt ja, kein weiterer Handlungsbedarf nein, Prüfung weiterer Möglichkeiten Nachweis 2013 oder BWW oder ZA-Übertragung oder Eintrittsticket oder Sonderfall 33 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

34 Direktzahlungen Beihilfefähigkeit von Flächen beihilfefähig sind Flächen der Nutzungsarten Acker (A), inkl. GLÖZ-LSE Grünland (G), Gemeinschaftsweide (D), Alm (L), Spezialkulturen (S), Weingartenflächen (WI/WT) beihilfefähige Mindestschlaggröße = 1 Ar nicht beihilfefähig sind (=keine ZA-Zuteilung 2015): Geschützter Anbau (GA), sonstige Nutzflächen (NF) K 20 sonstige Fläche (zb sonst. Ackerfläche, ) GI (Grundinanspruchnahme im öffentl. Interesse) -Flächen nicht im MFO: Christbäume 34 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

35 Direktzahlungen Alm/Hutweide + gekoppelte Zahlung ZA-Zuteilung 2015 mit Verdichtungsfaktor (5 ha = 1 ZA) für Nutzung(sart ) Alm + Hutweide gem und neue (Alm)/Hutweide 2015 gekoppelte Zahlung für gealpte Tiere nur für Almen, nicht bei Hutweiden oder Gemeinschaftsweiden für Rinder, Schafe und Ziegen (max RGVE) für Muttertiere je RGVE 62 alle anderen RGVE Verzicht auf gekoppelte Zhlg. Schafe/Ziegen denkbar Daten aus Almauftriebsliste (Scha/Zi) bzw. Alm/Weidemeldung Rinder Stichtag für Alter: 1. Juli, prämienfähige Tiere gem. 15. Juli (Alm- /Weidemeldung), Mindestalpungsdauer 60 Tage 35 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

36 GLÖZ/CC - wichtige Bestimmungen bzw. Änderungen keine Fruchtfolgeauflage gem. GLÖZ max. 85 % Getreide-Mais Grünlandumbruch in Hanglagen Verbot > 15 %, außer Tausch ohne Verringerung Umbruchsverbot sensible Flächen in N 2000 (=sensible Lebensraumtypen ÖPUL) freiwillige Grünbrache Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode mind. 1 x/jahr (wie bisher GLÖZ) keine Häckselflächenbegrenzung Ackerstatus GL-Werdung für MFO 2015 Klärschlamm keine CC-Bestimmung ersetzt durch Greening unverändert Neu unverändert Änderung unverändert Änderung 36 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

37 Greening als Teil der Flächenprämie 3 Auflagen definiert Anbaudiversifizierung (auf Acker) ökologische Vorrangflächen (auf Acker) Grünlanderhaltung (nat. Toleranz) Erfüllung möglich über Teilnahme an ÖPUL-Maßnahme Umweltgerechter und biodiversitätsfördernder Bewirtschaftung (UBB) Auflagen gem. UBB einzuhalten oder Einhaltung der einzelnen Bestimmungen Auflagen gem. Greening 37 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

38 Wer braucht Greening nicht (=Ausnahmen)? Biobetriebe Betriebe mit weniger als 10 ha Acker Betriebe mit hohem Grünland- oder Ackerfutteranteil an beihilfefähiger LN (> 75 %) und max. 30 ha verbleibender Acker (=nicht Ackerfeldfutter) Beispiel: 40 ha LN => über 30 ha Grünland und/oder Ackerfutter Ackerbaubetriebe mit hohem Ackerfutteranteil (> 75 %) und restl. Ackerfläche max. 30 ha Beispiel: 40 ha Acker => über 30 ha Ackerfutter Ackerfutter = Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Energiegras 38 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

39 Greening Anbaudiversifizierung für konventionelle Betriebe ohne UBB Ackerfläche zwischen ha (mind. 2 Kulturen, HK: max. 75 %) Acker > 30 ha: mind. 3 Kulturen (HK: max. 75 %, 2 Kulturen: max. 95 %) Was ist eigene Kultur? jede Gattung (zb Weizen, Gerste, Menggetreide, Klee, Luzerne,.) jede Art bei Kreuzblütler, Nachtschatten-, Kürbisgewächsen Raps, Senf, Ölrettich, jede Sommerung bzw. Winterung Grünbrache Gras- oder Grünfutterpflanzen 39 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

40 Greening Anbaudiversifizierung zu beachten ist: Gattung Weizen Weichweizen + Hartweizen (Triticum) = 1 Kultur ABER: Winterweichweizen und Sommerdurum = 2 Kulturen über Trennung Sommerung - Winterung Gras- oder Grünfutterpflanzen Kleegras + Wechselwiese = 1 Kultur im Wesentlichen problemlos erfüllbar 40 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

41 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für konventionelle Betriebe ohne UBB mind. 5 % d. Ackerfläche (für Betriebe > 15 ha Acker) Wie erfüllbar (ohne UBB-Teilnahme)? Brachen (Faktor 1) stickstoffbindende Pflanzen (Faktor 0,7) Zwischenfrüchte/Begrünungen (Faktor 0,3) GLÖZ/CC-Landschaftselemente (Faktor 1) Kurzumtrieb (Faktor 0,3) jährlich neu entscheidbar Erfüllung auch durch Maßnahmenmix möglich Beantragung im MFO 41 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

42 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Mindesterfordernisse Betrieb mit 100 ha Acker, mind. 5 % ÖVF erfüllbar mit mind. 5 ha Brache (5 %, Faktor 1) oder mind. 7,15 ha (5 %, Faktor 0,7 = 5 dividiert durch 0,7) Eiweißpflanzen oder mind. 16,67 ha (5 %, Faktor 0,3) Begrünungsflächen oder Mix aus diesen Varianten zb 2 ha Brache + mind. 4,3 ha Soja (3 %, Faktor 0,7) Sicherheitspolster einrechnen! Weiterbildungsveranstaltung HA Juli 2014

43 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Brachen Brache = keine landwirtschaftliche Produktion = keine Nutzung Anrechnung der Flächen 1:1 Begrünung und Pflege über Vegetationsperiode Anlage bis spätestens 15. Mai keine speziellen Brachemischungen notwendig ( alte Dauerbrache zulässig) Häckseln jederzeit möglich, keine zeitlichen Vorgaben Umbruch ab 1. September möglich vorzeitiger Umbruch nur zum Anbau einer Winterung zulässig Ackerstatus bleibt erhalten Empfehlung: Blühstreifen bei Vertragsproduktionen (zb Rapso) nicht als ÖVF melden -> wegen Umbruch und Folgekultur Beantragung im MFO: Grünbrache + Code OVF 43 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

44 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) stickstoffbindende Pflanzen Produktionsfläche = Nutzung (Betriebsmitteleinsatz zulässig) Anrechnung der Flächen 1 : 0,7 zulässige Kulturen (groß- und kleinkörnige Leguminosen) Kleearten, Luzerne, Soja, Lupinen, Linsen, Wicken, Erbsen, Ackerbohnen nicht zulässig: Mischungen mit anderen Kulturen, zb Kleegras, Erbsen- /Getreidegemenge, Nachfolgekultur nicht stickstoffbindend zb Wintergetreide, Begrünungen ohne Leguminosen(anteil) landesrechtliche Auflagen im Wasserschutz/-schongebiet beachten dzt. keine fruchtfolge-/kulturbezogenen Auflagen in diesen Gebieten Beantragung im MFO: Soja, Luzerne, Klee, + Code OVF 44 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

45 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Begrünung/Zwischenfrüchte ÖPUL-ZWF-Begrünungen Var 1 5 des gleichen Kalenderjahres für ÖVF 2015 => Begrünungen im Sommer/Herbst 2015 Anrechnung der Flächen 1 : 0,3 Teilnahme an ÖPUL-ZWF-Begrünung nicht zwingend, aber sinnvoll bei Teilnahme: keine ÖPUL-Begrünungsprämie für ÖVF-gemeldete Flächen jedoch Anrechnung für 10 % Mindestteilnahmeerfordernis ZWF-BA jede andere/weitere Begrünungsfläche ÖPUL-Abgeltung Beantragung im MFO: Var 1-Greening+ÖPUL, Var 2-Greening+ÖPUL => für ÖVF + ÖPUL Var 1-Greening, Var 2-Greening, => nur für ÖVF Hinweis: Beantragung ÖPUL-Begrünung (außer Var 1 + 2) im HA 2015 daher im MFO 2015 Angabe mit + ÖPUL nicht notwendig/sinnvoll 45 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

46 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Landschaftselemente GLÖZ-/CC-Landschaftselemente Graben/Uferrandstreifen Naturdenkmäler Tümpel Steinriegel/Steinhage Anrechnung der Flächen 1:1 Teil der Beantragungsfläche ZA-Zuteilung im GIS als GLÖZ-LSE ausgewiesen Schlagnutzungen im MFO: - GLÖZ Graben / Uferrandstreifen - GLÖZ Naturdenkmal Fläche - GLÖZ Naturdenkmal Punkt - GLÖZ Teich / Tümpel - GLÖZ Steinriegel / Steinhage Beantragung im MFO: Schlagnutzung: GLÖZ Graben / Uferrandstreifen + Code OVF 46 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

47 Greening Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Kurzumtrieb heimische Gehölzarten Weiden, Pappeln, Grau-, Schwarzerlen, Eschen, Birken nicht Robinie Anrechnung der Flächen 1 : 0,3 Düngung verboten Pflanzenschutz nach Neuanlage bzw. Wiederaustrieb nach Nutzung zulässig Beantragung im MFO: Spezialkulturfeldstück => Nutzungsart S Schlagnutzung: Energieholz ohne Robinie + Code OVF Hinweis: wenn als ÖVF beantragt = Erhöhung Ackerflächenbasis (für Berechnung 5 %) Bsp: 100 ha A + 5 ha Energieholz OVF = 105 ha für Berechnung 5 % 47 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

48 Welche Auflagen gelten wo? Greening (ZA) UBB (ÖPUL) Anbaudiversifizierung Acker ab 10 ha: 2 Kulturen (HK max. 75 %) > 30 ha: 3 Kulturen (HK max. 75 %, 2 Kult. max. 95 %) Ökologische Vorrangflächen > 15 ha Acker 5 % ÖVF auf Acker Brachen GLÖZ-Landschaftselemente N-bindende Kulturen (Faktor 0,7) Klee, Luzerne, Ackerbohne, Erbse, Soja, Wicken, Lupinen, Linsen Nutzung Begrünungen (Faktor 0,3) ÖPUL-Zwischenfrucht Var 1-5 Kurzumtrieb (Faktor 0,3) Grünlanderhaltung österreichweite Toleranz Fruchtfolge Acker > 5 ha, max. 75 % Getr.+Mais, max. 66 % je Kultur > 10 ha: 3 Kulturen (wegen Greening-Äquivalenz, Biodiv.flächen zählen nicht als Kultur) Biodiversitätsauflagen Biodiversitätsflächen auf Acker und/oder GL ab 2 ha Acker + gemähtes GL mind. 5 % ab 15 ha Acker mind. 5 % auf Acker (wegen Greening-Äquivalenz) und für Grünland freiwählbar auf A oder G spezielle Auflagen (zb insektenblütig) Landschaftselemente ÖPUL-LSE (andere als GLÖZ-LSE) Erhaltungsverpflichtung und Pflege gesonderte Abgeltung in UBB (6 /%/ha) Grünlanderhaltung einzelbetriebliche Verpflichtung mit Toleranz

49 Junglandwirte-Regelung Junglandwirt = Aufnahme der lw. Tätigkeit 2010 oder später natürliche oder juristische Personen/Personengemeinschaften Kontrolle über Betriebsführung = Entscheidungsbefugnis auch für Pachtbetrieb möglich max. 40 Jahre bei Antragstellung (= 40. Geburtstag im Jahr 2015) Mindestqualifikation erforderlich mind. Facharbeiter oder höher gem. land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz bis 2 Jahre nach Betriebsgründung einbringbar 49 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

50 Junglandwirte-Regelung Top-up Was gibt es? Top-up Zahlung für max. 40 ha 25 % des nat. Durchschnittes (ca. 71 ) für max. 5 Jahre (ab Bewirtschaftungsbeginn) zb Betriebsbeginn im Jahr noch 1 Jahr berücksichtigbar Beantragung jährlich im MFA X X + 50 X wenn vorhanden (2 Jahre Nachreichfrist)

51 Spezialthemen Härtefall 2014, Kleinerzeuger-Regelung Härtefall Regelung Beeinträchtigung 2014 durch höhere Gewalt bzw. außerordentliche Umstände zu Normaljahr(en) 2013 oder früher Grenzwerte (Schaden): mind. 15 % und mind. 500 bei Erfüllung Voraussetzungen: Referenzbetrag = nicht beeinträchtigtes Jahr (zb 2013) anstelle von 2014 eigener Antrag (bis ) Kleinerzeuger-Regelung nur für 1. Säule (max ) ÖPUL/AZ zusätzlich möglich im MFO 2015 normale ZA-Zuteilung dann Ableitung für Entscheidung Kleinerzeuger bis (Info über AMA) dzt. kein Handlungsbedarf 51 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

52 Direktzahlungen - Informationen Merkblatt Direktzahlungen 2015 unter verfügbar gedruckte Version in BBK vorhanden tw. Verteilung über LSE-Erhebung erfolgt vorhandene Exemplare noch verteilen! Spezialfragen bzw. betriebliche Sonderkonstellationen im Merkblatt nachzulesen 52 Weiterbildungsveranstaltung MFA 2015, DI Andreas Schlager

53 MFA 2015 ÖPUL 2015 Inhaltliche Bestimmungen mit Bedeutung für korrektes Beantragen

54 ÖPUL 2015 Aktueller Stand Anfang März Dezember 2014: EK Genehmigung Programm LE Jänner 2015: Österreichische ÖPUL-Sonderrichtlinie ans Finanzministerium zur Genehmigung Genehmigung noch offen (im März erwartet) Verlautbarung im Amtsblatt Wiener Zeitung noch offen ÖPUL 2015 ist rechtlich verbindlich, wenn SRL verlautbart => bis dahin vorbehaltlich der Genehmigung und Verlautbarung 54 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

55 ÖPUL-Betriebsmindestgröße im ersten Jahr der Teilnahme 2,00 ha ÖPUL-LN ohne Alm (Acker, Grünland, Dauerkulturen, ) oder 1,00 ha Dauer-/Spezialkulturflächen oder 0,50 ha Flächen im geschützten Anbau (Gewächshaus, Folientunnel) oder 3,00 ha ausschließlich Almfutterfläche 55 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

56 ÖPUL-LN förderfähige landwirtschaftliche Nutzflächen A = Acker G oder D = Grünland D ist Grünland von Gemeinschaftsweiden S, WI, WT = Dauer-/Spezialkulturen L = Almfutterflächen NF = sonstige Nutzflächen in Österreich liegend! bei 20jährigen Stilllegungen (K20) wegen Auflagen nicht mehr Acker oder Grünland GA = Gewächshäuser und Folientunnel mit Pflanzen in Topf-/Substratkultur auf natürlichem Boden zählen Gewächshäuser, Folientunnel zu Acker NEU 56 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

57 ÖPUL 2015 Ackerflächen genutzte Kulturen: z.b.: Ackerbohne, Ackerfutter, Getreide, Zuckerrübe in Gewächshäusern oder Folientunneln auf natürlichem Boden Brachen ( Grünbrache ) Bezeichnung NEU gepflegte Flächen ohne Nutzung mindestens 1 x pro Jahr zu pflegen (häckseln, mähen) Ausnahme WF oder K20 (Pflege gemäß PjB) sonstige Ackerflächen: vorübergehend keine landwirtschaftliche Nutzung (Lagerung) vorübergehend = maximal 3 Jahre NEU Ackerfutter im ÖPUL 2015: Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Energiegräser 57 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

58 Getreide im ÖPUL 2015 Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen nicht als Getreide im ÖPUL 2015 gelten: Amaranth, Buchweizen, Einkorn, Emmer, Hirse, Kanariensaat, Quinoa, Sorghum und Sudangras 58 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

59 ÖPUL 2015 Grünlandflächen mit Nutzung einmähdige Wiese Mähwiesen/-weiden (mit 2 bzw. 3 und mehr Nutzungen) Weidenutzung ab 15. September zählt nicht mehr als eigene Nutzung Dauerweiden Hutweiden minderertragsfähig, eher extensiv beweidet, i. R. ohne Pflege maschinelle Futtergewinnung/Pflege wegen Bodenbeschaffenheit nicht möglich ( bucklig, extreme Ganglbildung = Viehtritt ) kein Kürzungsfaktor bei Prämie => gleiche Prämie wie Dauerweide Bergmähder extensive Mähflächen über Dauersiedlungsgrenze - überwiegend über Meter Seehöhe im GSC Seehöhe > 1200m-Layer Mahd mindestens jedes zweite Jahr NEU 59 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

60 Hutweide Beispiel aus VOK starke Ganglbildung => keine maschinelle Futtergewinnung/Pflege möglich => Hutweide 60 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

61 Hutweide Direktzahlung (ZA), ÖPUL, AZ Direktzahlung (ZA) ÖPUL-Prämie AZ 1 ha Hutweide 0,2 ZA 5 ha Hutweide 1 ZA kein Unterschied zu Dauerweide keine Reduktionsfaktoren mehr (Bio, UBB, Einschränkung) Ausnahme Naturschutz WF Prämienhöhe unterschiedlich Erschwernispunkte für Hangneigung (50 % der Fläche) NEU!!! [bisher keine Punkte für Hangneigung für HW] AZ-Auszahlung erfolgt zu 100 % 61 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

62 Bergmahd-Flächen (zb: Kuhschneeberg) Seehöhe über Meter: Anzeige im GSC (grau) Legende: 1. Gebietsabgrenzungen 2. Seehöhe > 1200m grauer Bereich über m Seehöhe => potentielle Bergmähder 62 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

63 ÖPUL 2015 Grünland ohne Nutzung gehäckselt, gemäht ohne Abtransport = Grünlandbrache Bezeichnung NEU sonstige Grünlandflächen vorübergehend keine landwirtschaftliche Nutzung (Lagerung) vorübergehend = maximal 3 Jahre 63 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

64 ÖPUL 2015 Dauer-/Spezialkulturfeldstücke (1) Wein (WI, WT) Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnittweingärten WT = Wein-Terrasse, auf Berg- und Talseite Böschung oder Mauer, Hangneigung im Ø mindestens 25 % Obst (S) Apfel, Birne, Quitte, Kirsche, Weichsel, Marille, Pfirsich, Nektarine, Pflaume, Zwetschke, Walnuss, Edelkastanie, Schlehe, Mispel, Johannis-, Stachel-, Him- und Brombeeren sowie deren Kreuzungen, Heidel- und Preiselbeere, Sanddorn, Kiwi, Eberesche, Aronia und deren verwandte Züchtungen; Holunder, Haselnuss, Kornelkirsche; nach regelmäßigen System angelegt Erzeugung von qualitativ hochwertigem Erntegut 64 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

65 ÖPUL 2015 Dauer-/Spezialkulturfeldstücke (2) Bodengesundungsflächen auf Wein, Obst, Hopfen sonstige Flächen (Wein, Obst/Hopfen) vorübergehend keine landwirtschaftliche Nutzung (Lagerung) vorübergehend = maximal 3 Jahre Energieholz (S) ist ÖPUL-LN Reb- und Baumschulen (S) ein- und mehrjährige Zuordnung NEU maximal 10 Meter Vorgewende gilt als Dauer-/Spezialkultur 65 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

66 keine ÖPUL-relevante Fläche Christbaumkulturen im MFA nicht beantragbar Forstflächen (FO) im MFA nur, wenn Forstförderung GLÖZ-Landschaftselemente Naturdenkmäler, Graben/Uferrandstreifen, Teiche/Tümpel, Steinriegel/Steinhage im MFA zu beantragen (erhalten Zahlungsansprüche) sind Teil von Feldstücken zählen nicht als ÖPUL-LN keine Berücksichtigung bei ÖPUL-Betriebsmindestgröße keine ÖPUL-Prämie 66 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

67 ÖPUL 2015 Förderfähigkeit von Flächen, wenn ÖPUL-LN mit ordnungsgemäßer landwirtschaftlicher Produktion Acker: Anbau, Pflege, Ernte Grünland und Ackerfutter: Beweidung oder Mahd mit Abtransport Dauer-/Spezialkultur: Auspflanzen, Pflege, Ernte ÖPUL-Stilllegung: Ackerbiodiversitätsflächen bei UBB-Teilnahme Naturschutz (WF, K20) Gewässerschutz (OG, AG) Bodengesundungsflächen Acker (Bio, EEB) werden nicht zu Grünland andere Stilllegungen sind nicht prämienfähig: Bodengesundungen Wein, Obst/Hopfen freiwillig gehäckselte Acker-/Grünlandflächen 67 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

68 ÖPUL 2015 jedenfalls keine Prämie Energieholz, Reb- und Baumschulflächen sonstige Flächen (Acker/Grünland/Dauer-/Spezialkulturen) vorübergehend keine landwirtschaftliche Nutzung (Lagerung) vorübergehend = maximal 3 Jahre Flächen in Nationalparks 2 Nationalparks in NÖ (Donau-Auen, Thayatal) Prämie dann zulässig, wenn keine relevanten Bewirtschaftungsauflagen Layer im GIS soll kommen 68 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

69 Grünlandflächen besonderer Natura Lebensraumtypen (LRT) (östlich von WN) jährlich mindestens 1 x aber maximal 2 x genutzt einmähdige Wiese Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Weide erlaubt ausgenommen LRT Berg-Mähwiesen 15 besondere Lebensraumtypen kalkreiche Niedermoore, alpine und subalpine Kalkrasen, Landesregierungen müssen Flächen an AMA melden im GSC enthalten nur dann gilt Mahdvorgabe anzeigbar über GSC-Legende 1. Naturschutz 2. Natura besondere Lebensraumtypen NÖ hat 6 LRT gemeldet Pannonische Salzsteppen und Salzwiesen (1530) Pannonische Binnendünen (2340) Pannonische Steppen-Trockenrasen auf Löss (6250) Pannonische Steppen auf Sand (6260) Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) (6440) Berg-Mähwiesen (6520) 69 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

70 sensible N2000-Lebensraumtypen im GSC pinke Flächen erlaubte G-Nutzungen: einmähdige Wiese Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Hinweis für BBK-Erfasser: nach Start GSC immer Layer sichtbar machen 70 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

71 allgemeine Aufzeichnungsverpflichtungen gelten für jeden ÖPUL-Teilnehmer sind CC bzw. Mindeststandard Düngung: jährliche Stickstoff-Bilanz Pflanzenschutz: ausgebrachte Pflanzenschutzmittel TIPP: LK-Düngerrechner 2015!!! kostenfrei von unserer Homepage, für Phosphat- und Stickstoffberechnung und Aufzeichnungsblatt Pflanzenschutz 71 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

72 ÖPUL 2015 Zugangsvoraussetzungen (1) gelten nur im ersten Teilnahmejahr allgemeine Betriebsmindestgröße maßnahmenspezifische Kombinationsverpflichtungen Flächenmindestgrößen Voraussetzung für gültigen Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen ansonsten kommt Verpflichtung nicht zustande z.b.: ohne UBB oder Bio kein Einstieg in Immergrün, Naturschutz, SLK, Mahd von Steilflächen HA wieder notwendig (HA2015) 72 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

73 ÖPUL 2015 Zugangsvoraussetzungen (2) Maßnahme Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK) Begrünung Zwischenfruchtanbau Begrünung System Immergrün Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till) Zugangsvoraussetzung Teilnahme an UBB Teilnahme an UBB 3 ha Ackerfläche Teilnahme an UBB oder Bio 2 ha Ackerfläche (HA) Teilnahme an UBB oder Bio 2 ha Ackerfläche (MFA) Teilnahme an Begrünung Zwischenfruchtanbau 73 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

74 ÖPUL 2015 Zugangsvoraussetzungen (3) Maßnahme Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Pflanzenschutzmittelverzicht Wein, Hopfen Silageverzicht Bewirtschaftung von Bergmähwiesen Alpung und Behirtung Zugangsvoraussetzung 0,5 ha Obst, Wein, Hopfen Teilnahme an Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen 2 ha gemähtes Grünland 0,5 RGVE (Rinder, Schafe, Ziegen) pro ha förderbare Grünland- und Ackerfutterfläche Teilnahme an UBB oder Bio 0,1 ha Steilflächen ab 50 % und/oder Bergmähder 3 ha Almfutterflächen 3 RGVE Auftrieb 74 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

75 ÖPUL 2015 Zugangsvoraussetzungen (4) Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz Acker Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (AG) Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Acker (OG) Naturschutz (WF) Zugangsvoraussetzung Teilnahme an Begrünung (Zwischenfrucht oder Immergrün) 2 ha Acker im Gebiet (Anhang H) 2 ha Acker im Gebiet (Anhang H) Schläge unter 40 Ackerzahl im Gebiet 2 ha Acker im Gebiet (Anhang K) Teilnahme an UBB oder Bio Projektbestätigung 75 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

76 Vorbeugender Grundwasserschutz Gebiet Anhang H eigene INFO folgt! 76 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

77 Grundwasserschutz und AG Gebietskulisse im GSC (dunkelblau) Legende: 1. Gebietsabgrenzungen 2. Grundwasserschutz 3. Grundwasserschutzgebiet mind. 2 ha Acker im 1. Jahr in dunkelblauer Kulisse 77 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

78 ÖPUL 2015 Maßnahmen Überblick lt. Programm LE mehrjährige Verpflichtung bis Ende 2020 einjährige Maßnahmen Kombinationspflicht mit UBB Kombinationspflicht mit UBB oder Bio 78 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

79 Natura 2000-Maßnahme in NÖ nicht umgesetzt 79 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

80 UBB Erhaltung Landschaftselemente (LSE) ÖPUL2015-LSE Größenbedingungen punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meter unter 100 m² flächige Feldgehölz/Baumgruppe/ Gebüschgruppe Hecke/Ufergehölz Rain/Böschung/Trockensteinmauer Lage auf oder höchstens 5 Meter neben FS in der Verfügungsgewalt Fläche: ab 100 m² bis < m² Breite/Länge: mindestens 10 m Erhaltung freiwillig, keine gesetzliche Erhaltungspflicht Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m 10 m im Durschnitt Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m 10 m im Durschnitt => Wald, Windschutzanlagen, gemeinsame Anlagen in K-Verfahren sind keine ÖPUL-LSE => nicht zu beantragen! 80 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

81 UBB Grünlanderhaltung = keine Umwandlung in Acker, Dauer-/Spezialkultur, GA Ausnahme bis Ende 2020 (Umbruchstoleranz) maximal 5 % (jedenfalls 1 ha, max. 3 ha) der Referenzfläche Referenz = G im MFA seit umgebrochenes G Beispiel: G-Referenz = 8 ha 1 ha Toleranz 2014: 22 ha A + 8 ha G im ersten Jahr verbraucht 2015: im März 1 ha G umgebrochen kein weiterer Umbruch zulässig => MFA 2015: 23 ha A + 7 ha G Dauer-/Spezialkultur = Wein, Obst, Hopfen, Reb-/Baumschulen, Energieholz überbetrieblicher Flächentausch ist nicht mehr zulässig (B legt für A Grünland an) Prüfung ob Flächen im NATURA 2000 Gebiet 81 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

82 UBB Fruchtfolgeauflagen am Acker wenn über 5 ha Acker: Acker = Summe aller max. 75 % Getreide, Mais Ackerfeldstücke max. 66 % einer Kultur (ausgenommen Ackerfutter) wenn über 10 ha Acker und weniger als 66 % Ackerfutter 3 verschiedene Kulturen Biodiversitätsflächen zählen nicht als eigene Kultur Kultur = botanische Art (Gerste, Wechselwiese, Mais, ) Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. Ackerfutter im ÖPUL 2015: Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Energiegräser Hinweis Zuordnung als botanische Art : Wechselwiese und Futtergräser sind eine botanische Art, alle anderen gelten als eigene botanische Art 82 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

83 UBB Fruchtfolgeauflagen am Acker Beispiel 1 40 ha Acker (Summe aller Ackerfeldstücke) max. 75 % max. 66 % 3 Kulturen = 30 ha = 26,4 ha wenn unter 26,4 ha Ackerfutter Getreide + Mais! nicht ausreizen! => drunter bleiben! 1 Kultur Weichweizen Mais Erdäpfel Ackerfutter darf mehr sein Biodiversitätsfläche + Weichweizen + Gerste + Klee 83 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

84 UBB Fruchtfolgeauflagen am Acker Beispiel 2 7 ha Acker (Summe aller Ackerfeldstücke) max. 75 % max. 66 % 3 Kulturen = 5,25 ha = 4,62 ha unter 10 ha nicht erforderlich Getreide + Mais! nicht ausreizen! => drunter bleiben! 1 Kultur Weichweizen Mais Roggen Ackerfutter darf mehr sein Biodiversitätsfläche + Wechselwiese + Roggen 84 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

85 UBB 5 % Biodiversitätsflächen (Artenvielfalt, DIV) 5 % von Acker + gemähter G-Fläche Acker: Summe aller Ackerfeldstücke gemähtes G: einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide 2 oder mehr Nutzungen ab 2 ha A + gemähter G-Fläche 3 ha WI + 0,5 ha Acker => keine DIV-Flächen erforderlich ab 15 ha Acker: 5 % jedenfalls am Acker Berechnungsbeispiel 1: 20 ha Acker + 15 ha gemähtes Grünland = 35 ha A + gg 35 ha A + gg x 5 % = 1,75 ha in Summe am Betrieb 20 ha A x 5 % = 1,00 ha jedenfalls am Acker 0,75 ha Biodiversitätsflächen am Acker oder Grünland! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %) 85 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

86 UBB Biodiversitätsflächen Berechnungsbeispiel nur Acker 60 ha Acker + 0 ha gemähtes Grünland = 60 ha A 60 ha A x 5 % = 3,0 ha 3,0 ha Biodiversitätsflächen in Summe am Betrieb 3,0 ha Biodiversitätsflächen am Acker! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %) 86 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

87 UBB Biodiversitätsflächen Berechnungsbeispiel unter 15 ha Acker 10 ha Acker + 20 ha gemähtes Grünland = 30 ha A + gg 30 ha x 5 % = 1,5 ha mind.1,5 ha Biodiversitätsflächen in Summe am Betrieb da unter 15 ha Acker, wählbar ob auf Acker oder G 1,5 ha am Acker oder 1,5 ha am Grünland oder 0,5 ha am A + 1,0 ha am G oder 0,2 ha am A + 1,3 ha am G.! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %) 87 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

88 UBB Biodiversitätsflächen Berechnungsbeispiel nur Grünland 30 ha Grünland: 22 ha Mähwiesen/-weiden 1 ha einmähdige Wiese 6,5 ha Dauerweide 0,5 ha Hutweide gemähtes Grünland gemähtes Grünland 23 ha x 5 % = 23 ha = 1,15 ha 1,15 ha Biodiversitätsflächen in Summe am Betrieb 1,15 ha Biodiversitätsflächen am Grünland! Sicherheitspölster anlegen (+ 10 %) 88 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

89 UBB Biodiversitätsflächen am Acker (1) mind. 4 insektenblütige Mischungspartner bis 15. Mai 2015 anzulegen Neuansaat (Umbruch und Anbau) oder Einsaat (Schlitzsaat, keine Empfehlung = teuer und unsicher) keine Größenvorgabe Sonderregelung Altbrachen frühester Umbruch: 15. September des zweiten Jahres mind. 1 x, max. 2 x jährlich Häckseln oder Mahd und Abtransport auf 50 % frühestens am 1. August betrieblich, nicht schlagbezogen auf anderer Hälfte keine zeitliche Beschränkung Beweidung, Drusch sind nicht erlaubt 89 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

90 UBB Biodiversitätsflächen am Acker (2) keine Düngung, kein Pflanzenschutz vom 1. Jänner des ersten Beantragungsjahres bis zum Umbruch Ackerstilllegungen im Rahmen von WF und K20 zählen Bewirtschaftete WF-Ackerschläge gelten nicht WF/K20-Ackerschläge mit Mahd + Abtransport oder Weide gelten nicht ZA wird ohne Kürzung zusätzlich gewährt Beantragung im MFA Code DIV : Grünbrache mit Code DIV Grünbrache mit Code WF / K20 + DIV Prämie für DIV bis 5 %: 45 /ha über 5 % - 10 %: 450 /ha Prämie für DIV + WF/K20 WF- bzw. K20-Prämie Klee, sonstiges Feldfutter, sonstige Ackerkulturen + DIV Mahd + Abtransport 90 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

91 UBB Biodiversitätsflächen am Acker, Altbrachen Altbrache = Brache im MFA 2014 Blühfläche, GLÖZ A, Bodengesundung kleiner 0,20 ha keine Bestandesveränderung erforderlich ab 0,20 ha Schlaggröße Bestandesveränderung mit mind. 4 insektenblütigen Kulturen Neuansaat auf mind. 15 % des Schlages mind. 2,5 m breit bis vor Anbau Bodenbearbeitung (Pflug, Grubber, Fräse, ) im Herbst frühestens ab vollflächige Einsaat (Schlitzsaat) bis = keine Beratungsempfehlung (teuer + unsicher) 91 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

92 UBB Biodiversitätsflächen am Grünland einmähdige Wiese WF-Flächen mit Schnittzeitpunktverzögerung Mähweiden mit 2 oder mehr Nutzungen: erste Mahd frühestens bei bisheriger 2. Mahd frühestens am 1.6. jedenfalls am 1.7. zweite Nutzung darf Weide sein kein flächiger Pflanzenschutz keine Düngung vor erster Mahd Fläche auf gleichem Standort belassen Beantragung im MFA Code DIV : einmähdige Wiese mit Code DIV (+ WF) Mähwiese /-weide 2 Nutzungen mit Code DIV (+ WF) Mähwiese /-weide 3 oder mehr Nutzungen mit Code DIV 2. Mahd bisher Mitte Mai Mitte Juni Mitte Juli 1. Mahd als Biodiv.fläche ab 1. Juni ab Mitte Juni ab 1. Juli 92 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

93 UBB Zuschlag Blühkulturen, Heil-/Gewürzpflanzen 120 pro ha (zusätzlich zu 45 ) Mariendistel, Mohn, Lein, Kümmel, Ackerstiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Berg- oder Hochlandlinsen, Bockshornklee, Brennnessel, Flohsamen, Gewürzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Liebstöckel, Minze, Mutterkraut, Neslia (Finkensame), Nachtkerze, Oregano, Ringelblume, Salbei, Schafgarbe, Schlüsselblume, Schnittlauch, Schwarzkümmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop und Zitronenmelisse Beantragung mittels Code BHG in MFO Anlage bis Umbruch nach Ernte frühestens 1.7. keine Ernte wegen außergewöhnlicher Umstände => frühestens 1.8. Umbruch, Mahd, Häckseln 93 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

94 UBB Höhe der Abgeltung Flächen Details Euro/ha Ackerflächen 45 Ackerflächen Ackerfutter: Nicht-Tierhalter Tierhalter (mind. 0,5 RGVE/ha Ackerfutter und Grünland) zusätzliche Biodiversitätsflächen Acker (über 5 % - max. 10 %) Zuschlag Blühkulturen, Heil-/Gewürzpflanzen 120 Grünland A,G,WI,WT, S,GA Nicht-Tierhalter 15 Tierhalter (mind. 0,5 RGVE/ha Ackerfutter und Grünland) 45 LSE-Zuschlag je % LSE-Fläche an der LN 6 LSE-Zuschlag pro Betrieb und Jahr: 1 ha LSE-Fläche = 600 Bsp: 0,7 ha LSE => 420 am Betrieb/Jahr 94 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

95 UBB zusätzliche Biodiversitätsflächen 450 /ha nur auf Acker, wenn über 5 % am Acker WF, K20 bleiben unberücksichtigt Beispiele: Biodiversitätsflächen 60 ha Acker: 5 % = 3 ha keine WF/K20-DIV 20 ha Acker: 5 % = 1 ha keine WF/K20-DIV 80 ha Acker: 5 % = 4 ha 1 ha WF/K20-DIV 450 /ha wenn: mehr als 3 ha DIV am Acker mehr als 1 ha DIV am Acker mehr als 4 ha DIV am Acker (ohne WF/K20) 95 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

96 Bio Erhaltung Landschaftselemente (LSE) ÖPUL2015-LSE Größenbedingungen punktförmig Baum/Busch Kronendurchmesser ab 2 Meter unter 100 m² flächige Feldgehölz/Baumgruppe/ Gebüschgruppe Hecke/Ufergehölz Rain/Böschung/Trockensteinmauer Lage auf oder höchstens 5 Meter neben FS in der Verfügungsgewalt Fläche: ab 100 m² bis < m² Breite/Länge: mindestens 10 m Erhaltung freiwillig, keine gesetzliche Erhaltungspflicht Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m 10 m im Durschnitt Fläche: ab 50 m², Länge: ab 20 m Breite: von 2 m 10 m im Durschnitt => Wald, Windschutzanlagen, gemeinsame Anlagen in K-Verfahren sind keine ÖPUL-LSE => nicht zu beantragen! 96 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

97 Bio Grünlanderhaltung = keine Umwandlung in Acker, Dauer-/Spezialkultur, GA Ausnahme bis Ende 2020 (Umbruchstoleranz) maximal 5 % (jedenfalls 1 ha, max. 3 ha) der Referenzfläche Referenz = G im MFA seit umgebrochenes G Beispiel: G-Referenz = 8 ha 1 ha Toleranz 2014: 22 ha A + 8 ha G im ersten Jahr verbraucht 2015: im März 1 ha G umgebrochen kein weiterer Umbruch zulässig => MFA 2015: 23 ha A + 7 ha G Dauer-/Spezialkultur = Wein, Obst, Hopfen, Reb-/Baumschulen, Energieholz Überbetrieblicher Flächentausch ist nicht mehr zulässig (B legt für A Grünland an) Prüfung ob Flächen im NATURA 2000 Gebiet 97 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

98 Bio: Gesamtbetrieb - Teilbetrieb Bio-Kontrollvertrag mit spätestens 1.1. des 1. Verpflichtungsjahres, Keine zeitliche Unterbrechung im Falle eines Kontrollstellenwechsels! Grundsätzlich Bio-Vorgaben auf der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und in der Tierhaltung einzuhalten Ausnahme Bio-Teilbetrieb : getrennte Kulturbereiche: Acker- und Grünland / Obst- und Hopfenbau / Weinbau eigenständige Betriebsanlagen für den jeweiligen Bereich getrennte Lagerung von Betriebsmitteln Flächen sind in der Feldstücksliste mit BIO zu codieren 98 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

99 Bio - konventionelle Pferdehaltung Beantragung Mantel S.2 konventionelle Pferde sind für den Düngeranfall am Betrieb zu berücksichtigen konventionelle Pferde sind für die Prämiendifferenzierung am Grünland/Feldfutter (RGVE/ha) nicht zu berücksichtigen falls zusätzlich Biotierhaltung am Betrieb: getrennte Stallgebäude getrennte Betriebsmittellager gleichzeitige Haltung von Bio-Equiden und konventionellen Equiden am gleichen Betrieb ist nicht zulässig! 99 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

100 Bio Bodengesundungsflächen Anlage bis spätestens Umbruch frühestens des zweiten Jahres keine Nutzung, keine Düngung mind. 1x jährlich häckseln/mähen maximal 3 Jahre hintereinander im MFA auf gleichem Schlag Angabe im MFO: Grünbrache + Code BG prämienfähig max. 25 % der Ackerfläche 100 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

101 Bio Ackerfutterflächen Ackerfutter = Wechselwiese, Luzerne, Klee, Kleegras, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Energiegras mindestens 1 x jährlich Mahd und Abtransport oder Drusch Vermeidung Grünlandwerdung: im fünften Jahr spätestens FF auf max. 25 % der Ackerfläche Bio-Ackerprämie, darüber Bio- Grünlandprämie 101 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

102 Bio Prämienfähigkeit Bodengesundung & Feldfutter Bodengesundung wird bei der Prämienfähigkeit vor Feldfutter berücksichtigt. Beispiel: 100 ha Acker, davon 25 ha Feldfutter, 5 ha Bodengesundung, Tierhalter (mind. 0,5 RGVE/ha Ackerfutter und Grünland) 25 % = 25 ha 5 ha Bodengesundung: 20 ha Feldfutter: 5 ha Feldfutter: 230 /ha 230 /ha 225 /ha 102 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

103 Bio Blühkulturen & Heil- und Gewürzpflanzen (BHG) Anlage auf Ackerflächen bis spätestens Ernteverpflichtung (Umbruch nach der Ernte, frühestens am ) Falls keine Ernte möglich: Umbruch/Pflegemahd/Häckseln frühestens am Bsp.: Anis, Berg- bzw. Hochlandlinsen, Flohsamen, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Lein, Leindotter, Mariendistel, Mohn, Steinklee, Code BHG in der Feldstücksliste 103 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

104 Begrünung - Zwischenfruchtanbau Variante 1 und Variante 2 im MFO zu beantragen = Begrünungsflächen für Teilnahmejahr 2016 (HA 2015) Variante Anlage bis frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Code Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner) Befahrungsverbot bis danach Winter-Getreide Variante 1 ÖPUL mind. 3 Mischungspartner danach Winter-Getreide Variante 2 ÖPUL werden in HA2015 automatisch eingespielt andere Varianten im HA2015 zu beantragen 104 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

105 Begrünung Zwischenfruchtanbau Variante 6-Begrünungen Grünschnittroggen, pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse, Winterrübsen (inkl. Perko) müssen Zwischenfrüchte sein, dürfen keine Hauptkulturen werden keine Nutzung nach 15. Mai Nutzung = Mahd und Abtransport Nutzung davor (vor 15. Mai) erlaubt keine Angabe im MFO Grünschnittroggen, Winterwicke, Anbau Hauptkultur erforderlich Mais, 105 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

106 Begrünung System Immergrün Zugangsvoraussetzungen: Teilnahme an UBB oder Bio mindestens 2 ha Ackerfläche (15. Mai) zu jedem Zeitpunkt des Jahres Acker mind. 85 % immergrün Hauptfrucht (HF) oder Zwischenfrucht (ZWF) oder zeitlich befristetet offener Boden max. 50 Tage zwischen HF max. 30 Tage zwischen HF und ZWF () Tag der Ernte/des Umbruchs = offener Boden Anbautag zählt zur HF oder ZWF 106 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

107 System Immergrün 85 % der Ackerfläche Stichtag Ackerfläche: 15. Mai ohne WF- und K20-Ackerflächen Bsp: 100 ha Acker, davon 3 ha WF und 2 ha K = 95 ha 95 ha x 85 % = 80,75 ha mindestens 80,75 ha vom 1.1. bis immergrün Ausnahme: Ackerfläche, nach des Vorjahres hinzugenommen: weder ZWF noch HF darauf angebaut zählt ab Anbau HF im Frühjahr zur Berechnungsbasis Bsp: ha Acker (kein WF/K20), davon 3 ha im Jänner 2015 unbebaut gepachtet (Anbau HF am 20. April) : 97 ha x 85 % = 82,45 ha immergrün : 100 ha x 85 % = 85 ha immergrün 107 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

108 System Immergrün zu jedem Zeitpunkt des Jahres - Beispiel 14,2 ha Acker (7 ha Ackerfutter, 4 ha Wiro, 3 ha Witri, 0,20 Kartoffeln) 85 % = 12,07 ha Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 5 ha Ackerfutter 2 ha Ackerfutter 50 d Wi-Getreide 4,8 ha Wintergetreide 50 d Wi-Getreide 2 ha Wintergetreide 50 d Ackerfutter 0,2 ha Wintergetreide 0,2 ha Kartoffeln 50 d Wi-Getreide 14 ha 14,2 ha 14 ha => Immergrün (85 %) erfüllt an jedem Tag des Jahres 108 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

109 System Immergrün Zwischenfrüchte mind. 35 Tage von Anbau bis Umbruch aktiv angelegt, späteste Anlage: bei abfrostenden Kulturen bei winterharten Kulturen Ausfallkulturen nicht zulässig Reinsaaten zulässig (keine Mischungen vorgeschrieben) Getreide erlaubt flächendeckende Untersaaten gelten nach Ernte Hauptfrucht Ernte HF darf nach sein Nutzung: Mahd und Abtransport, Beweidung erlaubt wenn Flächendeckung bleibt ZWF sind nicht im MFO anzugeben Drusch NICHT erlaubt (Drusch => Hauptfrucht) 109 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

110 System Immergrün Abgrenzung HF zu ZWF Winterharte Hauptkultur/Zwischenfrucht Unterschiede Winterharte Hauptfrucht Winterharte Zwischenfrucht MFA, Flächennutzung fachlicher Hauptzweck des Anbaus Erntetermin Kultur im MFA angegeben z.b. Grünschnittroggen wirtschaftlicher Ertrag ortsübliche(r) : Anbau Pflege Ernte nach 15. Mai (MFA- Stichtag) ZWF nicht im MFA angegeben Erosionsschutz, Verhinderung Nährstoffauswaschung, Humusaufbau, Verbesserung Bodenstruktur, (Nutzung ist erlaubt, aber nicht Hauptzweck) vor 15. Mai Umbruch (ev. davor Nutzung) 110 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

111 Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till) 1 Teilnahme an Zwischenfruchtbegrünung jährlich nach Begrünungsvariante 4, 5 oder 6 Mulch-/Direktsaat (oder Strip Till) erosionsgefährdeter Kulturen = Mais, Zuckerrübe, Kartoffel, Soja, Kürbis, Gemüse, Sonnenblume, Hirse, Buchweizen, Kanariensaat, Körnererbse, Ackerbohne, Süß- /Bitterlupine, Sommerraps, Sommerrübsen, Lein, Blumen und Zierpflanzen, Mariendistel, Phacelia, Leindotter, Örettich, Rübenvermehrung, Erdbeeren, sonstige Ölfrüchte (Saflor, ), Amaranth, Quinoa, Senf, Sommermohn, Johanniskraut, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen, Linsen, Kichererbsen, Sommerwicken, Platterbsen, Futterrüben, Topinambur 111 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

112 Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till) 2 nicht erosionsgefährdete Kulturen: Getreide, Gräser und Futterleguminosen Korrektur HA2014: wenn Anbau nicht in Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till) Getreide in Mulch-/Direktsaat angebaut: keine Korrektur HA14 erforderlich keine MZ-Prämie 112 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

113 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK) Teilnahme an UBB oder Bio sortenreiner Anbau gemäß Sortenliste mindestens 0,10 ha jährlich MFO: Angabe Sorte + Code SLK Sortennachweis: Rechnungen, Saatgutetiketten, Aufzeichnungen über Nachbau, am Betrieb aufbewahren Prämienbegrenzungen: maximal 10 ha pro Sorte maximal 20 % der Ackerfläche jedenfalls 10 ha Stufe mehrjährige Details Kulturen Prämie nur im ersten Jahr der Nutzung Euro/ha A Getreide, Emmer, Einkorn, Hirse, Buchweizen, Klee, Lein, Mohn 120 B Mais, Kartoffeln, Gemüse ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

114 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle mindestens 50 % der ausgebrachten Menge bodennah ausbringen Schleppschlauch, Schleppschuh Gülleinjektor im Jahr 2015 (bis 15. Mai) ausgebrachte Menge im MFO anzugeben m³ mit Gülleinjektor m³ mit Schleppschlauch unterschiedliche Prämie (1 / 1,2 ) ab 16. Mai ausgebrachte Menge wird 2016 bezahlt 114 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

115 Silageverzicht (1) Zugangsvoraussetzungen und Definitionen im 1. Verpflichtungsjahr: mind. 2 ha gemähtes Grünland und gemähtes Grünland = einmähdige Wiese, Mähwiese-/weide 2 Nutzungen, Mähwiese/-weide 3 und mehr Nutzungen Haltung von mind. 0,5 RGVE (= Rinder, Schafe, Ziegen)/ha förderbare Grünlandfläche und Ackerfutter förderbare Grünlandfläche: Mähwiesen und Mähweiden (NICHT Dauerweiden und Hutweiden, Streuwiesen, Bergmähder) Tierbestand wird ermittelt aus Rinderdatenbank (bei Rindern) Stichtagstierliste (bei Schafen und Ziegen) 115 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

116 Silageverzicht (2) Beantragung im MF-Online für Schaf- und Ziegenhalter: Angabe der Milchmenge auf Mantelseite 2: Angabe notwendig zur Berechnung der Prämie (Milchviehhalter ja/nein) Definition Milchviehhalter = kg Milchproduktion/ha förderbare Grünlandfläche und Ackerfutter 116 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

117 Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (= Bergmähder und Steilflächen) in NÖ nur Steilflächen!! Zugangsvoraussetzungen und Definitionen Steilflächen Kombinationsverpflichtung Teilnahme an UBB oder Bio Mindestteilnahmeflächen im 1. TN-Jahr 0,10 ha Steilflächen Steilflächen = gemähte Grünlandflächen >= 50% Hangneigung mindestens 1x/Jahr vollflächige Mahd eines vollwertigen Schnittes und Verbringung des Mähgutes Putzschnitt auf Dauerweiden ist KEIN vollwertiger Schnitt Teilnahme mit ausgewählten Steilflächen möglich Beantragung im MF-Online Code M bei allen Feldstücken auf denen bisher Code M3 oder OEM3 beantragt wurde = Feldstücke/Teilflächen von Feldstücken mit mehr als 50% Hangneigung 117 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

118 ÖPUL 2015 Vordrucklogik Beachtenswertes für ÖPUL 2007-Ökopunkte-Betriebe Vordrucklogik alle Codes gelöscht! (bei Ökopunkte zahlreiche Codes: SZ, CE, D, SN, MW4, MW5 ) MFA 2014: Schläge mit gleicher Nutzungsart mit Code OEM1, OEM2, OEM3 => Vordruck Feldstücksliste 2015 Schläge in eine Zeile zusammengefasst Flächensumme gebildet MFA 2014: Schläge mit gleicher Nutzungsart und verschiedenen Codes z.b. Dauerweide mit CE 1,20 ha, neben Dauerweide 0,50 ha ohne CE z.b. Mähwiese/weide 2 Nutzungen mit SZ1, neben Mähwieseweide ohne SZ1 => Vordruck Feldstücksliste 2015 in zwei Zeilen 118 Flächengröße aus 2014 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

119 Beispiel 1 Digi zum MFA 2014 Dauerweide FW Dauerweide FW Dauerweide FW, CE Dauerweide FW 119 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

120 Schläge im GSC- Client so wie 2014 einzeichnet / Codes gelöscht vier Dauerweide-Schläge vorgedruckt, weil DW (Nr. 6) ist räumlich getrennt DW Nr.6 DW Nr.4 DW Nr.5 DW (Nr.5) 2014 mit Code CE => eigener Schlag DW (Nr.4) und DW (Nr.10) => kein CE, durch DW Nr.5 getrennt DW Nr.10 Codes gelöscht DW= Dauerweide 120 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

121 Beispiel 2 Digi zum MFA 2014 Mähwiese/weide 2 Nutzungen Mähwiese/weide 2 Nutzungen Mähwiese/weide 2 Nutzungen SZ1, OEM Mähwiese/weide 2 Nutzungen 3 virtuelle Schläge 121 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

122 Schläge im GSC- Client so wie 2014 eingezeichnet / Codes gelöscht MW Nr.1 MW Nr.9 MW Nr. 7: nur eine Zeile vorgedruckt, weil OEM-Schläge virtuell d.h. keine Schlaglinien eingezeichnet Fläche der OEM-Schläge aus 2014 zusammengefasst MW Nr = OEM!!! Codes gelöscht MW= Mähwiese/weide 2 Nutzungen MW Nr ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

123 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Zucht und Haltung gefährdeter und hochgefährdeter Nutztierrassen vom Mitgliedschaft beim Zuchtverband erforderlich mindestens 1 förderbares Tier/Jahr Beantragung der Tiere: Rinder: Rinderdatenbank Stichtag 1.4. Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine: MFO, Tierliste, Stichtag 1.4 Zuchtorganisation bestätigt jährlich bis spätestens des Folgejahres: Eintragung ins Herdebuch, Einhaltung Generhaltungsprogramm, 123 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

124 förderbare Tiere sind Zuchttiere entsprechend den Tierzuchtgesetzen der Länder mit folgenden Anforderungen: Kuh: bis spätestens am Stichtag einmal gekalbt. Stute: bis spätestens am des Antragsjahres einmal gefohlt und weitere Abfohlungen erfolgen zumindest innerhalb von 3,5 Jahren nach der letzten Abfohlung. Mutterschaf: hat bis zum Stichtag einmal gelammt. Mutterziege: bis spätestens am Stichtag einmal gekitzt. Zuchtsau: bis spätestens am Stichtag zumindest einmal reinrassig geferkelt; zumindest jeder zweite Wurf muss reinrassig sein. 124 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

125 förderbare Tiere sind Zuchttiere entsprechend den Tierzuchtgesetzen der Länder mit folgenden Anforderungen: Stier, Widder, Bock und Eber: Im Rahmen des anerkannten Generhaltungsprogramms zur Zucht zugelassen gesicherte Abstammung jährlicher Zuchteinsatz im Rahmen des Generhaltungsprogramms ausgenommen im Jahr der Zulassung zur Zucht erfolgen Stier ist spätestens am Stichtag 10 Monate alt Widder und Eber ist spätestens am Stichtag 6 Monate alt Bock ist spätestens am Stichtag 5 Monate alt 125 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

126 förderbare Tiere sind Zuchttiere entsprechend den Tierzuchtgesetzen der Länder mit folgenden Anforderungen: Hengst: spätestens am des Antragsjahres 2,5 Jahre alt wenn am älter als 5 Jahre, muss zum des Antragsjahres zumindest ein lebend geborenes Nachkommen im Herdebuch in den letzten 2 Jahren registriert sein hochgefährdete Rassen: haben im Generhaltungsprogramm umfassende zusätzliche Auflagen einzuhalten, z.b. vorgegebene Anpaarung der verantwortlichen Zuchtorganisationen. 126 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

127 Weidemaßnahme Förderungsvoraussetzungen mindestens 2 RGVE/Betrieb mindestens 120 Weidetage (vom 1. April bis 15. Nov.) Teilnahme mit allen Tieren folgender Kategorie: weibliche Rinder ab 2 Jahren weibliche Rinder ab ½ Jahren bis unter 2 Jahren männliche Rinder ab ½ Jahr (ausgenommen Zuchtstiere) weibliche Schafe ab 1 Jahr weibliche Ziegen ab 1 Jahr förderfähig max. 4 RGVE/ha Verfügbarkeit von Ställen im Winter Zugangsmöglichkeit zu Tränke auf Weide Unterstellmöglichkeit auf Weide oder rasche Verbringung in den Stall 127 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

128 Weidemaßnahme Förderungsvoraussetzungen und Prämien Dokumentation (Zeiträume, Unterbrechungsgründe) Meldung an AMA innerhalb von 10 Tagen, wenn für einzelne oder mehrere Tiere oder Tierkategorie(n) nicht einhaltbar formlos schriftlich, per Fax, Mail od. Post Höhe der Förderung Euro/RGVE Weidehaltung ohne Auftrieb auf Alm mit Teilnahme an Alpung und Behirtung 55 Weidehaltung mit Auftrieb auf Alm mit Teilnahme an Alpung und Behirtung 27,5 Tierkategorie RGVE-Wert Rinder ab 2 Jahren 1,0 Rinder ab ½ Jahr bis unter 2 Jahre 0,6 Schafe, Ziegen ab 1 Jahr 0, ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

129 Fragen Weidemaßnahme (1) Mindestweidedauer auf Flächen: überwiegende Futteraufnahme auf der Weide (1-2 h pro Tag sind zu wenig) Mindestweidetage pro Fläche sind nicht definiert Unterbrechung Tage werden als Weidetage gezählt: Abkalbung, Krankheit, Witterungsbedingungen, Unterbrechung Tage werden nicht als Weidetage gezählt: schwache Tiere, Ausmast, Schauvorbereitung, abmelden, wenn 120 Tage nicht erreicht werden Berechnung der GVE für die Prämie: 129 Ø GVE der jeweiligen Kategorie an den Stichtagen (jeden 1. des Monats Juli von Apr. bis Nov.) minus abgemeldete GVE förderfähig max. 4 RGVE/ha (FW-codierte Flächen + Hut- u. Dauerweiden) ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

130 Fragen Weidemaßnahme (2) Was wenn ein Tier z. B. Mitte Okt. noch ½ Jahr alt wird, muss es noch ausgetrieben werden? wenn die anderen Tiere der Kategorie noch auf der Weide sind - Ja! wenn keine Tiere mehr auf der Weide sind (Witterung, keine Vegetation mehr) Nein! wenn noch andere Tiere auf der Weide sind, aber das junge Kalb zu klein für die Gruppe Tier abmelden! Was ist, wenn ein Teil der Tiere einer Kategorie auf die Alm mit Alpung und Behirtung und der andere Teil zu Hause ausgetrieben wird? Rinder werden über die Alm-Weidemeldung ermittelt Schafe und Ziege im Mantelantrag einzutragen + wie viele gealpt 130 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

131 Fragen Weidemaßnahme (3) Unterstand? Tiere müssen sich vor widrigen Witterungsbedingungen schützen können Unterstand Baum/Gebüsch muss für alle Tiere groß genug sein! schnelle Verbringung in den Stall 131 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

132 Kann die Unterstellmöglichkeit auch aus einer Baumgruppe bestehen? Grundsätzlich wird unter einer Unterstellmöglichkeit ein Unterstand mit Überdachung, welcher auf allen vier Seiten offen sein kann, vorausgesetzt. Jedoch kann, wie am Beispielfoto, auch eine dichte Baumgruppe als Unterstellmöglichkeit genutzt werden, wenn die Baumgruppe dementsprechend groß genug ist, dass für alle Tiere, die auf der Weide sind, eine Unterstellmöglichkeit gegeben ist. 132 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

133 Alpung und Behirtung (1) Zugangsvoraussetzung Mindestbestoßung: 3 RGVE im ersten Teilnahmejahr Mindestfläche: mindestens 3 ha Almfutterfläche im ersten Teilnahmejahr mind. 60 Tage Bestoßung Auftriebsliste (Schafe, Ziegen, Pferde) Alm-/Weidemeldung Rinder max. Besatz 2,0 RGVE/ha Almfutterfläche Option Behirtungszuschlag: für Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen max. 70 RGVE pro Hirte prämienfähig 133 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

134 Alpung und Behirtung (2) Prämie Details - Erschließungszustand Euro/ha Alpung Alm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau erreichbar Alm nur mit Seilbahn oder Bergbauernspezialmaschine erreichbar Alm nur über Fußweg oder Viehtriebweg erreichbar 60 Prämiengewährung für: maximal 1 ha Futterfläche je RGVE maximal im Ausmaß der Almfutterfläche Beispiele: 100 ha Almfutterfläche, 80 RGVE aufgetrieben => 80 ha förderfähig 70 ha Almfutterfläche, 80 RGVE aufgetrieben => 70 ha förderfähig ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

135 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau mehrjährige Maßnahme 2015 im MFO zu beantragen (im HA14 noch nicht enthalten) Geschützter Anbau = Glashäuser und Folientunnel Acker (A) oder Topf-/Substratkultur (GA) jährlich flächendeckender Einsatz von Nützlingen in zumindest einem Glashaus bzw. Folientunnel Kennzeichnung im MFO mit Code NUE 135 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

136 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen 1 Zugangsvoraussetzung Mindestteilnahmefläche 0,5 ha im 1. Jahr Teilnahme mit allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen flächendeckende Begrünungen in allen Fahrgassen aller Wein-, Obstund Hopfenflächen: Obst: ganzjährige Begrünung Hopfen: vom 15. Oktober 15. April Wein, Hangneigung unter 25 %: Variante A: vom 1. November 30. April Variante B: ganzjährig Wein, Hangneigung ab 25 % ganzjährige Begrünung Terrasse Codierung nur für Wein Variante A erforderlich = EWA ÖPUL 2015_MFA Viertelsinfo

137 Erosionsschutz Wein/Obst/Hopfen 2 EWA für Schlag codieren Toleranz: max. 10 % der Fläche > 25% Hangneigung restliche Feldstücke automatisch EWB (ganzjährig begrünt) falls Feldstück unterschiedliche Hangneigung Schlagbildung (einzeichnen in Hofkarte) oder ganzes Feldstück wird ganzjährig begrünt ( Prämienberechnung automatisch durch AMA) 137 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

138 Erosionsschutz/Hangneigung/ techn. Prämienberechnung 0% mit Schlagbildung 30% Euro/ha Variante A 100 Variante B 200 Variante B 300 > 25% < 40% Code EWA Schlag 1 10 ar 10 Schlag 2 20 ar 60 Schlag 3 20% 10 ar 10 Code EWA 138 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

139 Erosionsschutz/Hangneigung/ techn. Prämienberechnung ohne Schlagbildung (ganzjährige Begrünung) 0% 30% Euro/ha Variante A 100 Variante B 200 Variante B 300 > 25% < 40% 20% 10 ar ar ar ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

140 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Hangneigung Anzeige im GSC GSC-Legende: 1. Gebietsabgrenzungen 2. Hangneigungen sandfarben => Hangneigung unter 18 % rosa => Hangneigung 25 % bis < 35 % petrol => Hangneigung 18 % bis < 25 % 140 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

141 Pflanzenschutzmittelverzicht Wein/Hopfen Teilnahme an der Maßnahme Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen vollständiger Verzicht auf: Insektizide Herbizide Teilnahme im Verpflichtungszeitraum auf gesamter Maßnahmenfläche Beantragung: entweder eine oder beide Maßnahmen Fragen/Antworten: Laufwerk Q:\A 2 Pflanzenproduktion\ÖPUL 2015\Fragen_Antworten_Wein 141 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

142 Naturschutz (WF) Zugangsvoraussetzung: Teilnahme an UBB oder Bio Projektbestätigung Versand in NÖ: frühestens letzte Märzwoche MFO-Abgabe nach Erhalt PjB sinnvoll alle Daten im GSC NaLa = Naturschutz - Layer Lage, Größe, Auflagen Beantragung der WF-Flächen im MFO Schlagnutzung gemäß Auflage in PjB + Code WF 142 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

143 Naturschutzflächen im GSC (grün) GSC-Legende: 1. Naturschutz 2. Naturschutzflächen grüne Einfärbung => von Naturschutzbehörde bestätigte WF-Schläge Hinweis für BBK-Erfasser: wenn Maßnahme Naturschutz => Naturschutzflächenlayer sichtbar machen 143 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

144 WF - Acker richtige Schlagnutzung lt. Projektbestätigung Auflagenkürzel Auflage Schlagnutzung im MFO SA01 Stilllegung der Ackerfläche Grünbrache BA01 BA04 Trappe Mahd und Abtransport oder Beweidung Wechselwiese angebaute Kultur: Winterweichweizen, Winterraps, Ackerstilllegung: maximal 25 % der Ackerfläche prämienfähig ZA zusätzlich gewährt keine Grünlandwerdung von genutzten WF-Ackerflächen 144 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

145 WF - Grünland richtige Schlagnutzung lt. Projektbestätigung Auflagenkürzel Auflage Schlagnutzung im MFO GA09 GA11 1 x Mahd und Abtransport einmähdige Wiese GA03, GA05, GA07 GA04, GA06, GA08 GA16, GA18 GA12 GA14 Mind. 1 x, max. 2 x Mahd und Abtransport einmähdige Wiese Mähwiese/-weide 2 Nutzungen 2 x Mahd und Abtransport Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Max. 2 x genutzt (Mahd, Weide; 1 x mind. Mahd) Jedes 2. Jahr 1 x Mahd und Abtransport WA01 Weide max. 1 RGVE/ha Dauerweide WA03 - WA05 Weide max. 0,5 RGVE/ha Hutweide Mähwiese/-weide 2 Nutzungen einmähdige Wiese (Jahr der Mahd) Grünlandbrache (Jahr ohne Mahd) 145 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

146 K20 im GSC Schläge im NaLa NaLa = Naturschutz - Layer Ackerschläge Stilllegungsauflage => Grünbrache + K20 Nutzung => Wechselwiese + K20 Grünlandschläge Stilllegungsauflage => Grünlandbrache + K20 Nutzung => einmähdige Wiese, + K20 NF-Feldstücke durch Auflage keine Acker- oder Grünlandfläche mehr z.b. Hecke, verbuscht Schlagnutzung = 20jährige Stilllegung + Code K20 nach Ablauf K20-PjB keine beihilfefähige Fläche mehr ggf. Referenzänderungsantrag 146 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

147 Aufzeichnungsverpflichtungen bei ÖPUL-Maßnahmen (1) Maßnahme Aufzeichnungen System Immergrün - Anbau, Ernte von Hauptfrüchten - Anbau, Umbruch von Zwischenfrüchten Verlustarme Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogagülle vorbeugender Grundwasserschutz Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen - anfallende Mengen, Flächen - ausgebrachte Mengen (schlagbezogen), - Abgabe an Dritte - schlagbezogene N-Düngeplanung - lfd. Dokumentation N-Düngung - N-Nährstoffbilanzierung - schlagbezogene N-Bilanzierung schlagbezogen: - Rodung, Neuauspflanzung Kultur - Anlage, Umbruch Begrünung - Anlage, Umbruch Bodengesundung 147 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

148 Aufzeichnungsverpflichtungen bei ÖPUL-Maßnahmen (2) Maßnahme Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau Naturschutz WF, bei verpflichtender Beweidung Aufzeichnungen schlagbezogen: - Art, Menge eingesetzter Nützlinge - Datum Einsatz - Grund, Ziel des Einsatzes - Entwicklung Nützlinge schlagbezogen: - Dauer Beweidung - beweidete Tierart + Tieranzahl Weidemaßnahme - Weidezeiträume - Hinderungsgründe - Unterbrechungsgründe 148 ÖPUL 2015_MFA2015-Viertelsinfo

149 Ausfüllanleitung Vorbereitung für den MFO 2015

150 Mehrfachantragsunterlagen = Arbeitsunterlagen MUSTER MAX MUSTER MAX HEIMWEG MUSTERORT Nicht zur Abgabe MUSTER MAX bestimmt = Arbeitsunterlagen 150

151 Antragstellung über BBK wohlvorbereiteter, sorgfältiger Landwirt zugesendete Papierunterlagen für Antragstellung bearbeiten (=Ausfüllen, Streichen, Ergänzen, Digibedarf ermitteln, ) Was ist zu tun? Überprüfen und Ausfüllen der Formulare aktuell, vollständig Stammdaten, Flächen besonderes Augenmerk auf Feldstücksliste vollständige, aktuelle Feldstücke ev. Digibedarf Eintrag der Nutzungen/Kulturen + Codes (wenn notwendig) Schlaggrenzen festlegen = Digitalisierung Einzeichnen auf Hofkarten nur bei vollständiger Vorarbeit (am Papier nicht im GSC!!) ist Hilfestellung in BBK möglich!! Daten müssen ins Online-System übernommen werden 151

152 MFA-Flächen 2015 Stammdaten MUSTER BBK LOTTO SIEGESSTRASSE 1 GLÜCKSPILZ GUSTAV 1234 LOTTO 0664/ SIEGESSTRASSE LOTTO

153 MFA-Flächen 2015 Stammdaten Stammdaten überprüfen Bewirtschafter nicht mehr aktuell => Bewirtschafterwechsel durchführen (rechtzeitig vor MFO, spätestens bis 15.4.) => MFO solange nicht möglich 1234 MUSTER BBK LOTTO GLÜCKSPILZ GUSTAV SIEGESSTRASSE LOTTO SIEGESSTRASSE LOTTO Unterfertigung Antrag vor Ort in BBK (=auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung) 0664/ durch Antragsteller/Vertretungsbefugter oder Unterschriftsberechtigter (Vollmacht!) immer mit MFO abgeben (=Hochladen) => MFO sonst nicht möglich Hinweis: juristische Personen/Personengemeinschaften ohne Vertretungsbefugten MFO nur über BBK 153

154 MFA-Flächen 2015 Stammdaten von AMA mitversendete Formulare bereits angekreuzt (=Vordruck) MUSTER BBK 1234 LOTTO NEU: für Junglandwirte Top-up: Ausbildungsnachweis/ HEIRAT JOSEF UND MARIA WOHNDORF HAUSING zusätzliche Beilagen ankreuzen! HAUSERHOF , WOHNDORF HAUSING Sonstiges (zb): Nachweis für Landwirt 2013 (zb SVB, Erntemeldung Wein,..) 01234/4711 aktiver Landwirt Negativliste (zb Steuerbescheid, ) Vollmacht Vertretungsbefugnis (sofern noch nicht vorhanden) 154 Hinweis: erstmalige Beilage Vollmacht zusätzlich gesonderte Übermittlung an AMA (Stammdaten)

155 Junglandwirte Ausbildungen Facharbeiter bzw. Meisterausbildung Fachrichtungen: Maturazeugnis einer landw. Schule Studienabschluss (Zeugnis) der BOKU 155

156 Beihilfenantrag Direktzahlungen GLÜCKSPILZ GUSTAV

157 Beihilfenantrag Direktzahlungen Kreuz GLÜCKSPILZ = Beantragung GUSTAV von Flächenprämie (ZA + Greening) Beilage (MFO Seite 1) Landwirt 2013 (=Recht auf ZA-Zuteilung) erfüllt? MFA 2013 ja (nichts mehr zu tun) kein MFA 2013 folgendes durchgeführt: lw. Tätigkeit (Nachweis zb Erntemeldung, SVB) 157

158 Beihilfenantrag Direktzahlungen Glückspilz Gustav GLÜCKSPILZ GMBH Beantragung Junglandwirte Top-up ca. 71 /ha für max. 40 ha Alter: max. 40 Jahre (Geburtsjahr: 1975) Bewirtschaftungsbeginn: ab 2010 lw. Ausbildung (Nachreichfrist bis 2 Jahre) nicht erfüllt = Rückforderung Top-up Beantragung Junglandwirte Top-up Angabe Name Junglandwirt NUR bei Personen-/Ehegemeinschaften oder juristischen Personen Beilage: Nachweis (zb Vertrag) über Kontrolle Betriebsführung 158

159 Beihilfenantrag Direktzahlungen GLÜCKSPILZ GUSTAV Biobetriebe ohne ÖPUL-Teilnahme Bio Ankreuzen, wegen Befreiung vom Greening Bekanntgabe Bewässerung ankreuzen, wenn Bewässerung geplant Bewässerung = bewilligungspflichtig => immer 2 Kreuze! Betriebsinhaber gem. Negativliste Nachweis für aktiver Landwirt Beilage zum MFO (=Hochladen) 159

160 Beihilfenantrag Ausgleichszulage GLÜCKSPILZ GUSTAV Beantragung AZ durch Ankreuzen keine ganzjährige Tierhaltung Daten zu Erschwernis Vordruck der Vorjahresdaten Seehöhe gem. Invekos-GIS Angaben kontrollieren, bei Änderung Korrektur wenn keine ganzjährige Tierhaltung (=mind. 1 Stück Raufutterverzehrer) Vermerk am Antrag 160 VIS-Infofeld Tierliste mitversendet

161 Beihilfenantrag ÖPUL GLÜCKSPILZ GUSTAV Vordruck: im HA14 beantragte Maßnahmen => V15 [X] beantragbare Maßnahmen im MFO Einsatz Nützlinge (NUE) vorgedruckt bei UBB/Bio händisch zu ergänzen verpflichtende oder mögliche Codierungen in der Feldstücksliste 161

162 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (1) Maßnahme verpflichtend Codierung möglich UBB DIV = Biodiversitätsfläche BHG = Blühkultur, Heil- /Gewürzpflanze Bio Gesamtbetrieb Bio - Teilbetrieb Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Anbau seltener lw. Kulturpflanzen Bio (alle Teilbetriebsflächen) SLK mind. 0,10 ha jährlich BHG = Blühkultur, Heil- /Gewürzpflanze BG = Bodengesundung BHG = Blühkultur, Heil- /Gewürzpflanze BG = Bodengesundung BG = Bodengesundung 162

163 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (2) Maßnahme Mahd von Steilflächen Mahd von Bergmähdern verpflichtend M ab 50 % Hangneigung Codierung BM0 Jahr ohne Mahd BM1 Mahd mit Traktor BM2 Mahd mit Motormäher BM3 Mahd mit Sense möglich Weidemaßnahme FW (Mähweiden, Ackerfutter) FW bei Dauweiden, Hutweiden (gelten auch ohne FW) Naturschutz Weiterführung 20jähriger Stilllegungen WF K20 163

164 Schlagcodierung mit FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW FW Werden auch ohne Codierung von FW automatisch als Weideflächen berücksichtigt

165 ÖPUL-Maßnahmen mit Codierungen (3) Maßnahme auswaschungsgefährdete Ackerflächen verpflichtend Codierung AG bei Ackerzahl unter 40 (siehe Layer) möglich Oberflächengewässerschutz Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen OG - Gewässerrandstreifen ZOG - zusätzliche Schutzstreifen EWA - Wein, kurze Begrünung Nützlingseinsatz NUE jährlich zumind. 1 Glashaus/Folientunnel bei allen Codierungen gilt wenn nicht ganzes FS codiert: Schlag in Hofkarte einzeichnen (Lage und Maße) Ausnahme: WF- und K20-Schläge sind im NaLa 165

166 Schlag in Hofkarte einzeichnen Beispiel Grünland-DIV DIV Code in Schlag schreiben: hier DIV = Grünland-Biodiversitätsfläche Grenze an eindeutiger Stelle einzeichnen,ansonsten Meter- Maße zusätzlich anführen weißer Stift am besten lesbar 166

167 Beihilfen ÖPUL händische Ergänzungen GLÜCKSPILZ GUSTAV BIO: wenn Pferdehaltung konventionell => ankreuzen Bio-Bienenstöcke: Anzahl angeben Weide männliche Rinder: Anzahl Zuchtstiere: Angabe nicht erforderlich wenn 120 Weidetage nicht erfüllbar, Tier formlos abmelden x 5 167

168 Beihilfen ÖPUL händische Ergänzungen GLÜCKSPILZ GUSTAV Bodennahe Ausbringung: ausgebrachte Menge in m³ vom 1. Jänner 15. Mai 2015 muss mind. 50 % der gesamten Ausbringmenge sein getrennt nach: Injektor-Prinzip (1,2 pro m³) Schleppschlauchverfahren (1 pro m³)

169 Beihilfen ÖPUL händische Ergänzungen GLÜCKSPILZ GUSTAV Weidehaltung Schafe/Ziegen: Anzahl insgesamt davon gealpt Info: Weide Schafe/Ziegen = ab 1 Jahr (Vordruck ist falsch) 169

170 Beihilfen ÖPUL händische Ergänzungen GLÜCKSPILZ GUSTAV Übernommene Maßnahmen: Maßnahmenübernahmeformular an AMA erforderlich, AMA beurteilt Codierung in Feldstücksliste nicht vergessen!! Weiterführung 20jähriger Stilllegungen (K20) Maßnahmenübernahme

171 Beihilfen ÖPUL händische Streichung bei Ausstieg GLÜCKSPILZ GUSTAV Ausstieg ÖPUL Maßnahmen: bis vor Ankündigung einer VOK Streichung auf Beihilfeantrag Beihilfenantrag Ausstieg dazuschreiben unterschreiben Ausstieg Glückspilz Gustav 171

172 Verpflichtungserklärung GLÜCKSPILZ GUSTAV

173 Verpflichtungserklärung mit Unterschrift wird: 1. bestätigt Kenntnis ÖPUL-SRL, Direktzahlungs-VO, CC-Merkblatt,.. keine Möglichkeit für: nicht gewusst, Angaben nicht von mir 2. Verpflichtung eingegangen Kontrollen zuzulassen (Fläche, Betriebsgebäude) auf Aufforderung Förderungen zurückzuzahlen 3. zur Kenntnis genommen Veröffentlich Auszahlungsdaten im Internet 173

174 Verpflichtungserklärung GLÜCKSPILZ GUSTAV Unterschrift auf ausgedruckter Verpflichtungserklärung in BBK (zugesendete Verpflichtungserklärung nicht zur Abgabe bestimmt ) Antrag nur gültig bei korrekter Unterschrift der Bewirtschafter, der am Antrag steht (natürliche Person) bei Ehegemeinschaften, einer der beiden Partner bei juristischen Personen/Personengemeinschaften: Vertretungsbefugter, der am Mantel Seite 1 vorgedruckt ist keiner vorgedruckt => alle Beteiligten haben zu unterschreiben oder Vollmacht von Unterschriftsberechtigten (= Hochladen mit MFO) berechtigter Antragsteller/Vertretungsbefugter/Unterschriftsberechtigter muss anwesend sein!!! Glückspilz Gustav

175 Beihilfefähigkeit von Flächen neues Referenzsystem (physical Block) AMA ist Referenzbehörde für Flächen Veränderungen der Referenz über Antrag an AMA zb Ausweitung (bisher referenzlos = neue Fläche) Beurteilung durch AMA Empfehlung: Antrag nur für eindeutige, größere Fälle (nicht jedes Ar!) Referenz vorhanden (aktuell im GSC) => Flächen sind beihilfefähig außer: aktuelle Veränderung (zb Verbauung), die nicht sichtbar auf HK abgegrenzte Flughafenflächen (innerhalb Umzäunung = Sicherheitszaun) 175

176 Feldstücksliste Aktualität und Dateninhalt Stichtag für Formularvordruck: Basis (Aktualität) Feldstücke alle im GSC vorhandenen Fst (=Polygone) inkl. Bearbeitung (Digitalisierung) bis Hinweis zu Aktualität (=hochgehobene) Fst im neuen GSC (Ende 2014) gem. Beantragung (= Digitalisierung) HA 2014 (Abgabe bis ) Digitalisierung im Herbst ohne/später HA-Abgabe nicht berücksichtigt 176

177 Feldstücksliste Vordruck Schläge Löschung aller Codes (Steilflächen, Ökopkte, ) Zusammenfassung gleicher Schlagnutzungen, wenn Schläge (im MFA 2014) nur mit M, OEM, EW, EO (= fiktive Schläge) getrennt zb bisher Mähwiese/-weide mit 2 Nutzungen M1+M2+M3 (3 Zeilen) im MF nur eine Zeile Schlagbildung (im MFA 2014) aufgrund unterschiedlicher Bewirtschaftung (vorrangig Ökopkte) Schlaglinien im GIS bisherige Schlagbildung angedruckt räumlich getrennte, gleichartige Schlagnutzungen immer getrennt angedruckt kein Vordruck Schlagnutzung, wenn nicht im GIS digitalisiert 177

178 Feldstücksliste Aufbau und Inhalt (1) GLÜCKSPILZ GUSTAV Auflistung FS Nr., Name, Größe, Nutzungsart Schlag - Vordruck Nutzung, Sorte, Variante, Fläche, Codes kein Vordruck Nutzung bei Acker Anzahl Zeilen gem. FNL 2014 keine Codes keine LSE (außer GLÖZ) keine Prämienstati (gibt es nicht mehr) m² zur besseren Nachvollziehbarkeit 178

179 Feldstücksliste Aufbau und Inhalt (2) GLÜCKSPILZ GUSTAV kein Schlag - Vordruck wenn nicht im GIS digitalisiert (auch bei Grünland) Schlag Vordruck ja, wenn schlagdigitalisiert 179

180 Feldstücksliste Aufbau und Inhalt (3) GLÜCKSPILZ GUSTAV

181 Feldstücksliste Aufbau und Inhalt (3) GLÜCKSPILZ GUSTAV Schläge in Natur räumlich getrennt => jeder Schlag - trotz gleicher Schlagnutzung - in eigener Zeile Schläge zusammengefasst nur aufgrund Löschung Steilflächen-Codes (M, OEM) => gleiche Schlagnutzung = 1 Zeile => bisher mehrere Schläge mit (zb Mähwiese/-weide 2 Nutzungen + M1, Mähwiese/-weide 2 Nutzungen + M2, )

182 Feldstücksliste Schlagnutzungen, wichtige Neuerungen NEU: Grünbrache = Schlagnutzung für Stilllegung auf Acker ersetzt Blühfläche, GLÖZ A, Bodengesundung Acker Zuordnung für Verpflichtung über Codierung 182 NEU: Grünlandbrache = Schlagnutzung für nicht genutzt GL-Flächen ersetzt GLÖZ G

183 Feldstücksliste Nutzungsart, wichtige Neuerungen NEU: Energieholz = Nutzungsart S ohne Robinie = ÖVF-tauglich mit Robinie = nicht ÖVF-tauglich, aber ZA Neu: Flächen/Kulturen unter Glas/Tunnel auf Substrat oder Töpfen keine ZA (=nicht beihilfefähig) ÖPUL LSE-Zuschlag bei UBB/Bio NUE-Einsatz 183

184 Feldstücksliste Codierungen, Neuerungen (1) Codierung von Schlägen zur Zuordnung der Verpflichtung, zb UBB-Biodiversitätsfläche = DIV (zb Grünbrache + DIV) Ökologische Vorrangfläche = OVF (zb Grünbrache + OVF, Sojabohnen + OVF) tw. mehrere Code zulässig (zb Grünbrache + DIV + WF) 184

185 Feldstücksliste Codierungen, Neuerungen (2) Codierung von Schlägen zur Begrünung mit Angabepflicht im MFO 2015 Codierung von Begrünungsschlägen für Erfüllung Greening (ÖVF) =Begrünung Sommer/Herbst 2015 Angabepflicht im MFA 2015 Codierung von Begrünungsschlägen für Erfüllung Greening (ÖVF) + Anrechnung ÖPUL (Begr. ZWF) =Begrünung Sommer/Herbst 2015 keine ÖPUL-Prämie 185

186 Feldstücksliste Was tun? Vordruck - Prüfen, Aktualisieren, Ergänzen Vollständigkeit der Feldstücke prüfen Streichung nicht mehr bewirtschafteter Feldstücke Ergänzung neu bewirtschafteter Flächen (neue Fst) BNr. + Fst-Nr. von Vorbewirtschafter, wenn bekannt KG + Gst (+Vertrag) zum Auffinden der Flächen Digitalisierungsbedarf = Vermerk in Feldstücksliste Änderung der Feldstücks-Außengrenze Digitalisierungsbedarf = Vermerk in Feldstücksliste (Einzeichnen HK) 186

187 Feldstücksliste Was tun? Vordruck - Prüfen, Aktualisieren, Ergänzen Schläge bearbeiten vorgedruckte Schläge überprüfen, bei Bedarf ändern leere Schlagzeilen ausfüllen Codes vergeben Schlagteilungen durchführen bei unterschiedlichen Kulturen, Nutzungen, Codes auf einem Fst Digitalisierungsbedarf = Vermerk in Feldstücksliste Einzeichnen in Hofkarte (bzw. Skizze, wenn keine HK bei neuen Fst) Lage und Größe/Maße einzeichnen Vermerk in Feldstücksliste = DIGI Zeile für Zeile durcharbeiten 187

188 Feldstücksliste Feldstücksänderungen (Streichung Hinzunahme) GLÜCKSPILZ GUSTAV Fst 1 nicht mehr bewirtschaftet Streichung G KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS ZUCKERRÜBEN neues Fst ab 2015 bewirtschaftet Ergänzung Vermerk DIGI WINTERWEICHWEIZEN BNr. + Fst-Nr. von Vorbewirtschafter (wenn KLEE bekannt), ansonsten KG/Gst-Nr. händisch ergänzen ZUCKERRÜBEN WINTERWEICHWEIZEN WINTERRAPS GRÜNBRACHE KÖRNERMAIS 20 ZUPACHT HUBER DIGI 0,93 A 1 KÖRNERMAIS BNR ; Fst-Nr. 46 ODER KG 4711; GST /1 OVF 188

189 Feldstücksliste Feldstücksänderungen (Hinzunahme) GLÜCKSPILZ GUSTAV Hinweis: wenn Digi-Bedarf DIGI ja, dann bearbeitete Hofkarte mit Einzeichnen der Schläge erforderlich G neues Fst ab 2015 bewirtschaftet KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN Digitalisierung bereits im Zuge LSE-Erhebung STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL 2015 erfolgt (nach WINTERWEICHWEIZEN , noch nicht am Vordruck) händisch ergänzen KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS ZUCKERRÜBEN + Vermerk DIGI ja => wenn Digi-Bedarf bei Schlägen (mehrere Kulturen) WINTERWEICHWEIZEN KLEE ZUCKERRÜBEN WINTERWEICHWEIZEN WINTERRAPS GRÜNBRACHE KÖRNERMAIS 20 ZUPACHT HUBER 0,93 A 1 KÖRNERMAIS OVF 189

190 Feldstücksliste Feldstücksänderungen (Änderung Fst-Außengrenze) GLÜCKSPILZ GUSTAV G WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS DIGI WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS Feldstücksaußengrenze = Bewirtschaftung in Natur ändert sich ZUCKERRÜBEN Ergänzung Vermerk DIGI Veränderung in Hofkarte einzeichnen WINTERWEICHWEIZEN KLEE ZUCKERRÜBEN WINTERWEICHWEIZEN WINTERRAPS GRÜNBRACHE KÖRNERMAIS 190

191 Änderung Fst-Außengrenze Hofkarte einzeichnen 191

192 Feldstücksliste Flächenänderung/-zugang Klärung, ob Fläche bereits in der Referenz ja Fläche beantragbar nein Antrag auf Änderung der Referenzfläche MFA 2015 Nachweise erforderlich? Fläche als LN in Hofkarte ersichtlich kein weiterer Nachweis in HK nicht/nicht eindeutig erkennbar Fotos, Bewilligungen, 192 Empfehlung: nur eindeutige, größere Flächen (nicht jedes Ar)!!

193 Feldstücksliste Schlagänderungen =Digipflicht jede Änderung bei Schlägen = Digitalisierungspflicht (jeder Schlag muss für die online-beantragung erfasst sein) Beispiel (Vordruck Feldstücksliste 1 Zeile): Schlagflächen grundsätzlich nicht erforderlich ergeben sich aus Digi (=Einzeichnen in HK) für MFO Kulturen werden angebaut Schlagdigitalisierung 15 BAHNLEITN 1,10 A 1 WINTERRAPS 0,57 DIGI 2 SOMMERGERSTE 0,53 Vermerk DIGI Hofkarte mit eingezeichneter Abgrenzung (Maßangaben usw.) notwendig Zielsetzung: möglichst Fst = Schlag (kein Digibedarf) 193

194 bearbeitete Hofkarte Teilung Schläge 65 m Raps 15 m 42 m 194

195 Fst-Liste Seite 1 ÖPUL: Begrünung, MZ Greening-Pflicht mind. 2 Kulturen, mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ GUSTAV STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS HANF, FELINA 32 WINTERGERSTE KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN SOMMERGERSTE GRÜNBRACHE KÖRNERMAIS OVF OVF 195

196 Fst-Liste Seite 1 ÖPUL: Begrünung, MZ Fst 4: Schlagteilung erforderlich Streichen und am Ende der Feldstücksliste nachtragen Greening-Pflicht mind. 2 Kulturen, mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ GUSTAV Fst 7: Soja = ökolog. Vorrangfläche Codierung OVF (Anrechnungsfaktor 0,7) 1,53 ha x 0,7 = 1,07 ha anrechenbar Fst 11: Hanf, Angabe Sorte Beilage Etiketten ( Hochladen ) Fst 15: 2 Kulturen = neue Schlagteilung am Ende der Feldstücksliste nachtragen DIGI STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFEL KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN WINTERWEICHWEIZEN SOJABOHNEN WINTERWEICHWEIZEN KÖRNERMAIS KÖRNERMAIS HANF, FELINA 32 WINTERGERSTE KÖRNERMAIS WINTERWEICHWEIZEN SOMMERGERSTE GRÜNBRACHE KÖRNERMAIS Fst 18: 2 Kulturen (bisher 2 Schläge) = Schlagteilung = Digipflicht Vermerk DIGI in Fst-Liste + Schläge in Hofkarte einzeichnen 196 Grünbrache als ÖVF Code OVF eintragen (Anrechnungsfaktor 1) OVF OVF

197 Fst-Liste Seite 2 ÖPUL: Begrünung, MZ Greening-Pflicht mind. 2 Kulturen, mind. 5 % ÖVF GLÜCKSPILZ GUSTAV WAGNERACKER 3,04 A 1 WINTERWEICHWEIZEN 1,07 DIGI 15 BAHNLEITN 1,10 A 1 WINTERRAPS 1,07 DIGI 2 WINTERWEICHWEIZEN 1,97 2 GRÜNBRACHE 0,03 Var 3-Greening 197

198 Fst 4: Winterweichweizen, danach auf Teilfläche Begrünung für Greening Fst-Liste Seite 2 ÖPUL: Begrünung, MZ Greening-Pflicht mind. 2 Kulturen, mind. 5 % ÖVF Schlagteilung aufgrund Code = Digipflicht Vermerk DIGI in Fst-Liste + eingezeichnete Schläge in Hofkarte Begrünung = ökolog. Vorrangfläche geplant Codierung Var 3-Greening (Anrechnungsfaktor 0,3) 1,07 ha x 0,3 = 0,32 ha anrechenbar GLÜCKSPILZ GUSTAV WAGNERACKER 3,04 A 1 WINTERWEICHWEIZEN 1,07 DIGI 15 BAHNLEITN 1,10 A 1 WINTERRAPS 1,07 DIGI 2 WINTERWEICHWEIZEN 1,97 2 GRÜNBRACHE 0,03 Var 3-Greening Fst 15 Schlagteilung, weil 2 Kulturen Digipflicht = Vermerk DIGI Schlagteilung in Hofkarte einzeichnen 198 Grünbrache ohne Code = freiwillige Brache, keine spezifische Verpflichtung ZA-Zuteilung ja Vertragsproduktion Rapso-Raps, daher Empfehlung: nicht als ÖVF melden Umbruch flexibler

199 Hofkarte - eingezeichneter Begrünungsschlag Abgrenzung einzeichnen Meterangaben!! 40 m Var 3 -Greening 71 m Fst 4 Codierung in Schlag schreiben: Var 3 Greening (für Greeningerfüllung) 199

200 Hofkarte eingezeichneter Blühstreifen und Grünbrache Breite = 6 m (vom Fst-Rand) OVF Fst 15 Blühstreifen (Schlag) einzeichnen Breite anführen Fst 18 Grünbrache einzeichnen eindeutige Bewirtschaftungsgrenze 200

201 FS-Liste, Seite 1 UBB, Begrünung, SLK, WF, AG GLÜCKSPILZ GUSTAV WINTERROGGEN WINTERGERSTE A WINTERWEICHWEIZEN ZUCKERRÜBEN A WECHSELWIESE WINTERGERSTE VAR 2 - ÖPUL A SOMMERMOHN, FLORIAN WINTERROGGEN SLK, BHG WINTERWEICHWEIZEN STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN A GRÜNBRACHE DIV A GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME A KLEEGRAS GRÜNBRACHE KLEE AG DIV WINTERROGGEN GRÜNBRACHE DIV, WF 201 A A WINTERGERSTE SPEISEKARTOFFELN VAR 2 - ÖPUL

202 FS-Liste, Seite 1 UBB, Begrünung, SLK, WF, AG GLÜCKSPILZ GUSTAV Begrünung ZWF: Variante 2 am ganzen FS geplant WINTERGERSTE A WINTERWEICHWEIZEN ZUCKERRÜBEN Mohn = Blühkultur => BHG möglich A => WECHSELWIESE Zuschlag 120 /ha SOMMERMOHN, FLORIAN A Grünbrache + Code DIV => kein Abtransport WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN Sommermohn, Sorte Florian für SLK SLK: jährlich auf zumindest 0,10 ha UBB-Biodiversitätsfläche am Acker: Grünbrache + Code AG = auswaschungsgefährdete Ackerfläche A GRÜNBRACHE GRÜNBRACHE A Streichung, da Schläge => am Ende WINTERGERSTE FS-Liste anführen A SPEISEKARTOFFELN 202 A WINTERROGGEN WINTERGERSTE STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN GRÜNSCHNITTROGGEN/SONNENBLUME Klee + DIV = genutzte Biodiversitätsfläche am Acker KLEEGRAS WF als UBB Biodiversitätsfläche am A Acker: KLEE Grünbrache + Code DIV + WF GRÜNBRACHE WINTERROGGEN VAR 2 - ÖPUL SLK, BHG DIV AG DIV DIV, WF

203 FS-Liste, Seite 2 UBB, Begrünung, SLK, WF, AG GLÜCKSPILZ GUSTAV DIGI ERBSEN-GETREIDE GEMENGE SONSTIGE ACKERFLÄCHE SILOMAIS GRÜNBRACHE DIV DIGI 0,82 2 EINMÄHDIGE WIESE 0,16 DIV 61, BERG DIGI 1,44 A 1 FELDGEMÜSE 1 KULTURIG 0,12 2 HEILPFLANZEN 1,34 BHG

204 FS-Liste, Seite 2 UBB, Begrünung, SLK, WF, AG GLÜCKSPILZ GUSTAV sonstige Ackerfläche = Lagerung (Misthaufen, Sand, ) => keine Prämien DIGI = Schlagdigitalisierung notwendig, Schlag in Hofkarte einzeichnen 21 ERBSEN-GETREIDE GEMENGE Grünbrache + DIV = Biodiversitätsfläche DIGI Acker nicht genutzt SONSTIGE ACKERFLÄCHE SILOMAIS GRÜNBRACHE Grünland-Biodiversitätsfläche: Code DIV DIV 28 DIGI = Digitalisierung notwendig, neuen Schlag gebildet 29 => auf Hofkarte Schlag einzeichnen DIGI = Digitalisierung notwendig, 2 Schläge: 32 DIGI Schlagaufteilung auf Hofkarte einzeichnen 2 EINMÄHDIGE WIESE 0,16 61, BERG DIGI 1,44 A 1 FELDGEMÜSE 1 KULTURIG 0,12 2 HEILPFLANZEN 1,32 BHG 204 = Zuschlag 120 0,82 DIV BHG

205 auf Hofkarte eingezeichneter Grünland-DIV-Schlag 24m DIV Code in Schlag schreiben: hier DIV = Grünland-Biodiversitätsfläche 12m Grenze an eindeutiger Stelle einzeichnen, ansonsten Meter-Maße zusätzlich anführen weißer Stift am besten lesbar 205

206 auf Hofkarte eingezeichnete sonstige Ackerfläche Stelle (zb Misthaufen,..)einzeichnen, Meter-Maße anführen weißer Stift am besten lesbar 15 m m

207 auf Hofkarte eingezeichnete Ackerschläge 24m 18m Code in Schlag schreiben: hier BHG = Blühkultur, Heil-/Gewürzpflanzen BHG Grenze an eindeutiger Stelle einzeichnen, ansonsten Meter-Maße zusätzlich anführen weißer Stift am besten lesbar 207

208 FS-Liste, Seite 1 Bio, Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ GUSTAV A A A WINTERROGGEN SOMMERGERSTE WINTERWEICHWEIZEN ZUCKERRÜBEN WECHSELWIESE WINTERGERSTE SOMMERMOHN, FLORIAN WINTERROGGEN WINTERWEICHWEIZEN VAR 2 - ÖPUL SLK, BHG STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN A GRÜNBRACHE BG A A PLATTERBSEN KLEEGRAS ÖLKÜRBIS LUZERNE WINTERROGGEN GRÜNBRACHE WF 208 A A ACKERBOHNE SPEISEKARTOFFELN

209 FS-Liste, Seite 1 Bio, Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ GUSTAV Begrünung ZWF: Variante 2 am ganzen FS geplant Kleegras, Luzerne = Nutzung WINTERROGGEN SOMMERGERSTE A WINTERWEICHWEIZEN ZUCKERRÜBEN Mohn = Blühkultur => BHG möglich A => WECHSELWIESE Zuschlag 120 /ha WINTERGERSTE SOMMERMOHN, FLORIAN A WINTERROGGEN Grünbrache + BG = Bodengesundung = keine WINTERWEICHWEIZEN Nutzung STÄRKEINDUSTRIEKARTOFFELN Sommermohn, Sorte Florian für SLK SLK: jährlich auf zumindest 0,10 ha A GRÜNBRACHE A PLATTERBSEN Grünbrache + WF = Naturschutzfläche A Projektbestätigung: 1 x Häckseln pro Jahr KLEEGRAS ÖLKÜRBIS LUZERNE WINTERROGGEN GRÜNBRACHE Streichung, da Schläge => am A Ende ACKERBOHNE FS-Liste anführen A SPEISEKARTOFFELN 209 VAR 2 - ÖPUL SLK, BHG BG WF

210 FS-Liste, Seite 2 Bio, Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ GUSTAV DIGI ERBSEN-GETREIDE GEMENGE SONSTIGE ACKERFLÄCHE SOMMERWICKEN WINTERDINKEL, OSTRO SLK , BERG DIGI 1,44 A 1 FELDGEMÜSE 1 KULTURIG 0,12 2 HEILPFLANZEN 1,32 BHG

211 FS-Liste, Seite 2 Bio, Begrünung, SLK, WF GLÜCKSPILZ GUSTAV sonstige Ackerfläche = Lagerung (Misthaufen, Sand, ) => keine Prämien DIGI = Schlagdigitalisierung notwendig, Schlag in Hofkarte einzeichnen Winterdinkel, Sorte Ostro für SLK 21 DIGI ERBSEN-GETREIDE GEMENGE SONSTIGE ACKERFLÄCHE SOMMERWICKEN WINTERDINKEL, OSTRO SLK DIGI = Digitalisierung notwendig, 2 Schläge: 32 Schlagaufteilung auf Hofkarte einzeichnen 61, BERG DIGI 1,44 A 1 FELDGEMÜSE 1 KULTURIG 0,12 2 HEILPFLANZEN 1,32 BHG 211 = Zuschlag 120 BHG

212 FS-Liste, Grünland UBB, Steilflächenmahd, Weide FW FW FW FW DIGI M DIV M DIV FW FW 212

213 FS-Liste, Grünland UBB, Steilflächenmahd, Weide Vorgedruckten Schläge entsprechen der Schlagbildung 2014 im GIS => bei bisherigen Ökopunkte-Betrieben Schlagteilungen wegen: SZ1, SZ2, D, CE, SN1 und SN2 noch da (aber ohne Code) Zusammenführung angrenzender Schläge gleicher Nutzung FW in Natur nebeneinander liegend bisher wegen Code SZ1 2 Schläge ab 2015 ein Schlag Mähwiese/-weide zwei Nutzungen DIGI und Klammer händisch ergänzen Auf Hofkarte Schlaglinie durchstreichen FW FW FW DIGI M M DIV DIV FW FW 213

214 Hofkarte gleiche Grünlandschläge zusammenführen Beide beide Schläge Mähwiese/-weide 2 2 Nutzungen Schlaglinie durchstreichen weißer Stift am besten erkennbar 214

215 FS-Liste, Grünland UBB, Steilflächenmahd, Weide Weidemaßnahme, Kennzeichnung beweideter Flächen: FW = beweidete Mähweiden Dauerweiden, Hutweiden zählen automatisch FW FW M => irgendwo am Schlag Steilflächen ab 50 % Hangneigung System ermittelt M-Anteil automatisch möglich bei einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide FW DIGI 215 Grünland-Biodiversitätsflächen: Code DIV Ganzes FS => Vorteil: keine Schläge erforderlich M DIV M DIV FW FW

216 Weidemaßnahme Schlagnutzungsarten für Code FW Acker Wechselwiese Kleegras Futtergräser Klee Luzerne Sonstiges Feldfutter Energiegras Grünland Mähwiese/-weide 2 Nutzungen Mähwiese/-weide 3 und mehr Nutzungen Dauerweide Hutweide auch ohne Code FW Weidefläche 216

217 FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz GLÜCKSPILZ GUSTAV DIGI EWA EWA 217 EWA EWA

218 FS-Liste, Wein-/Obstbau Erosionsschutz GLÜCKSPILZ GUSTAV EWA: Wein, Hangneigung < 25 % und keine ganzjährige Begrünung wenn nur Teil des FS EWA => DIGI eintragen => in Hofkarte einzeichnen DIGI EWA EWA EWA: maximal 10 % der codierten Fläche ab 25 % Hangneigung aufweisen 218 Schlagnutzungen Obst nur vorgedruckt, wenn bisher bereits Schlag digitalisiert; wenn leer => Obstkultur händisch eintragen EWA EWA

219 auf Hofkarte eingezeichneter EWA -Schlag Schlag über 25 % Hangneigung => ganzjährige Begrünungspflicht Code in Schlag schreiben: hier EWA = kurze Begrünung EWA Grenze an eindeutiger Stelle einzeichnen, ansonsten Meter-Maße zusätzlich anführen weißer Stift am besten lesbar 219

220 Hangneigungen im GSC anzeigbar Legende: 1. Gebietsabgrenzungen 2. Hangneigungen 220

221 Tierliste GLÜCKSPILZ GUSTAV SIEGESSTRASSE 1, 1234 LOTTO

222 Tierliste Stichtagsbestand 1. April immer GLÜCKSPILZ GUSTAV SIEGESSTRASSE 1, 1234 LOTTO Tierangaben je Betrieb: (= eigene Tierliste für Teilbetrieb) Durchschnittsbestand bei Tierbestandsschwankungen (Angaben bei allen gehaltenen Tierkategorien) Aufgegeben, wenn 2015 keine Haltung mehr Schlachtungen für Eigenbedarf vom Angaben aus Vorjahr vorgedruckt überprüfen 222 2

223 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen GLÜCKSPILZ GUSTAV 1234 MUSTERN, MUSTERSTRASSE 1 Vordruck, wenn SNR im ÖP07 mit Schafen, Ziegen, Pferden, Schweinen => andere kein Formular bei Rindern: keine Beantragung der Tiere im MFO notwendig DAHER KEIN VORDRUCK Neueinsteiger mit Schafen, Ziegen, Pferden, Schweinen: Zuchtdaten mitzubringen: Ohrmarkennummer, Name, Geburtsdatum

224 Alm-/Gemeinschaftsweide Auftriebsliste 2015 online erfassbar ab Mitte April immer abzugeben auch wenn nur Rinder aufgetrieben Vorgedruckte Daten überprüfen ggf. ändern Eintragung durch Obmann Vorgedruckte Daten: Auftreiber Vorjahr Auftreiber von Schafen, Ziegen, Pferde aktualisieren

225 Beantragung Alpung und Behirtung Vorgegeben: Alm oder Gemeinschaftsweide Einzel Agrargemeinschaft/Genossenschaft Servitut Sonstige Gemeinschaften Hilfetext Behirtete Kategorien ankreuzen x x x Anzahl Hirten eintragen (1) Alm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau erreichbar (2) Alm nur mit Seilbahn oder Bergbauernspezial-maschine erreichbar (3) Alm nur über Fußweg oder Viehtriebweg erreichbar

226 Auftriebsliste/Tierhalterdaten Für die Beantragung der Futterflächen von Almen und Gemeinschaftsweiden und für die gekoppelte Stützung (Auftriebsprämie) ist in jedem Fall die Auftriebsliste abzusenden. Selbst, wenn nur Rinder gealpt werden und deren Alpungsdauer nach wie vor über die Alm- /Weidemeldung Rinder erfolgt

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