ÖPUL Gemeinsame Agrarpolitik - GAP Säule 2 = Ländliche Entwicklung. Säule 1 EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP)
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- Brigitte Brodbeck
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1 ÖPUL Grundsätzliches - Allgemeine Inhalte - Maßnahmen Gemeinsame Agrarpolitik - GAP EU-AUSGLEICHSPOLITIK (GAP) EBP (ZA) inkl. Greening Säule 1 EU Säule 2 = Ländliche Entwicklung ÖPUL AZ Investitionsförderung Erstniederlassung Cross Compliance (CC) EU + Mitgliedsstaat 1
2 ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 1 Ö: Österreichisches P: Programm U: umweltgerechte, extensive, natürlichen Lebensraum schützende L: Landwirtschaft ÖPUL = Programm mit freiwilliger Teilnahme für 5 oder 6 Jahre Ziele: Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt) Schutz von Oberflächen- und Grundwasser Schutz des Bodens Luftreinhaltung und Klimaschutz Tierschutz Weiterbildung Prämien/Leistungsabgeltungen für Mehraufwand (z.b. Anlage von Begrünungen) Ertragsentgang (z.b. durch Verzicht auf Pflanzenschutz) keine Anreizkomponente, keine Abgeltung ökologischen Wertes ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 2 ÖPUL-Leistungen abgeltbar, wenn: Strenger als Gesetze Strenger als Cross-Compliance-Vorschriften Strenger als Greening (1. Säule) Strenger als Mindeststandard bei Düngung und Pflanzenschutz Strenger als Grundanforderungen ÖPUL-Maßnahmen: Notwendigkeit und Wirkung wissenschaftlich beweisbar Wirkung messbar Auflagen kontrollierbar 2
3 ÖPUL 2015 Mindeststandard Düngung (Phosphor) = Beschränkung der Phosphatdüngung einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme) P-Düngung (im 5-jährigen Betriebsdurchschnitt) nicht über Empfehlung Sachgerechten Düngung, 6. Auflage (SGD6) Betroffene Betriebe: mit höherem Tierbesatz + P-Mineraldünger-Einsatz (v.a. Geflügelhalter, Schweinehalter, Rinder über 2 GVE/ha) P- Bedarf über Wirtschaftsdünger abgedeckt ÖPUL 2015 Umsetzung P-Mindeststandard (1) 1.) Ausschließlicher Einsatz von Wirtschaftsdünger (inkl. organischen Sekundärrohstoffen) Bei Einhaltung der Stickstoffbegrenzungen (Cross Compliance bzw. Vorbeugender Grundwasserschutz) gilt auch der P-Mindeststandard als eingehalten. Kein weiterer Handlungsbedarf 2.) Betriebe mit P-Mineraldüngereinsatz P-Düngung Düngeempfehlung nach SGD6 (Saldo null oder negativ) (P-Saldierung muss nicht vorliegen, wird bei VOK durchgeführt) Dringende Empfehlung: P-Saldierung vor P-Mineraldüngereinkauf durchführen (zb LK-Düngerrechner) 3
4 ÖPUL 2015 Umsetzung P-Mindeststandard (2) 3.) 100 kg/ha P 2 O 5 -Obergrenze Dokumentationspflicht Düngergaben über 100 kg P 2 O 5 /ha LN (Summe Wirtschaftsdünger plus Mineraldünger plus Sekundärrohstoffe) sind betriebsbezogen zu dokumentieren und zu begründen; ausgenommen nur Betriebe, die ausschließlich Wirtschaftsdünger (inkl. Sekundärrohstoffe) einsetzen Mögliche Begründungen: Schaukeldüngung Niedriger Bodenvorrat Entsprechend hoher P-Bedarf ÖPUL 2015 Mindeststandard Pflanzenschutz Verbot Herbizide zur Abreife/Erntevorbereitung (Sikkation) bei Getreide und Raps einzuhalten von allen Teilnehmern (egal welche Maßnahme) Aufzeichnung PSM-Anwendung 5 Punkte: Dokumentation der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden Name Adresse Betriebs-Nummer 0 Datum Behandelte Kultur Schlagbezeichnung Produkt Menge / Konzentration je ha 4
5 ÖPUL 2015 Grundsätzliches - 3 ÖPUL-Inhalte gelten VORBEHALTLICH DER GENEHMIGUNG: Programm im April an die EU-Kommission geschickt Genehmigung frühestens Ende 2014 Auflagen, Prämien, Maßnahmen können sich noch ändern Leistungen (z.b. Begrünungen) auf eigenes Risiko Teilnahme ist Chance auf Abgeltung Keine Teilnahme = kein Risiko = keine Abgeltung ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (1) Betriebsmindestgröße im ersten Teilnahmejahr: 2 ha LN oder 1 ha Obst/Wein/Hopfen oder 0,5 ha geschützter Anbau (Glashäuser, Folientunnel) nur im Falle des Nützlingseinsatzes im Rahmen UBB oder Bio Nicht LN im ÖPUL: Hausgärten, Flächen in Flughäfen, dauerhafte Sport-/Freizeitflächen, Teiche (ausgenommen Option Teiche in UBB/Bio) LN im ÖPUL aber ohne Prämie: Energieholz (Acker bzw. Grünland), Baumschulflächen, Christbäume 5
6 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (2) Verpflichtungsdauer: 6 Jahre bei Einstieg mit Herbstantrag (HA) Keine Möglichkeit nach 5 Jahren (Ende 2019) vorzeitig auszusteigen 5 Jahre bei Einstieg mit HA Ausnahmen: Höhere Gewalt (Tod, ) und andere anerkannte besondere Umstände ( ) Endgültige Betriebsaufgabe nach 3 oder mehr Jahren ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (3) Verpflichtungsbeginn bzw. ende: 1.1. (erstes Teilnahmejahr) Ausnahmen: Zwischenfruchtanbau (Begrünung von Ackerflächen) Sommer/Herbst vor erstem Teilnahmejahr Sommer/Herbst 2020 Erosionsschutz Wein, Variante A vor erstem Teilnahmejahr
7 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (4) Verpflichtungsgrundsatz: Alle Flächen des ersten Teilnahmejahres und in den Folgejahren hinzukommende müssen bis Ende der Verpflichtung gemäß den Förderungsvoraussetzungen bewirtschaftet werden. ansonsten ist Prämie für abgehende Fläche zurückzuzahlen Ausnahmen: neuer Bewirtschafter hat gleiche oder strengere Maßnahme Flächenverlust im öffentlichen Interesse (enteignungsfähig) Umwandlung in Grünland Geringfügiger Flächenverlust (5 %) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug Pachtflächenverluste unter bestimmten Bedingungen ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (5) Geringfügiger Flächenverlust: Jährlich maximal 5 % der Maßnahmenfläche des Vorjahres Jedenfalls 0,5 ha Maximal 5 ha Beispiele: Maßnahme Maßnahmenfläche 2015 Bio 110 ha LN 5 ha System Immergrün 40 ha Acker 2 ha WF Naturschutz 3 ha WF 0,5 ha Geringfügiger Verlust
8 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (6) Maßnahmen ohne Grundstücksbezug: Begrünung - Zwischenfruchtanbau Mulch-/Direktsaat Verzicht Fungizide und Wachstumsregulatoren auf Getreide SLK Anbau seltener landwirtschaftl. Kulturpfl. Bodennahe Gülleausbringung Keine Rückforderung bei Teilflächenverlust solange Fläche verbleibt + Auflagen eingehalten werden ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (7) Vor Einstieg wichtige Überlegungen: Pachtflächen bis Ende 2020 sichern schriftlich Pachtende: (NICHT HERBST)! Pensionierung, Aufgabe der Bewirtschaftung vor 2020? Wer wird Flächen danach bewirtschaften? Welche Maßnahmen hat dieser? einfache Maßnahmen sicherheitshalber wählen!! 8
9 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (8) Flächenzugang = Ausweitung der Maßnahmenfläche, neue Fläche bisher NICHT in gleicher Maßnahme Prämie für neue Fläche?: 2016 zur Gänze bis 50 % der Fläche im MFA 2016 prämienfähig 2020 nicht mehr prämienfähig Betrifft Maßnahmen mit Grundstücksbezug (Bio, UBB, Immergrün, ) Beispiel: Maßnahme Fläche prämienfähiger Zugang 2020 prämienfähiger Zugang UBB 40 ha 20 ha von Nicht-UBB 0 ha von Nicht-UBB => Hinzunahme von UBB-Flächen = prämienfähig = kein Zugang ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (9) Maßnahmen mit Grundstücksbezug Bio UBB Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (nicht Ackerfutter) Begrünung System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Auswaschungsgefährdete Ackerflächen Oberflächengewässerschutz Mahd von Steilflächen Silageverzicht (nicht Ackerfutter) Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen Verzicht Pflanzenschutzmittel Wein/Hopfen Naturschutz (WF) 9
10 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (10) Prämienfähige Flächen - Grundsätzliches Ordnungsgemäß: Anbau/Auspflanzen, Pflege (Fläche, Aufwuchs) Ernte und Verbringen notwendig Häckseln/Mahd ohne Abtransport reicht nicht Ausnahme Maßnahme schreibt dies vor (Biodiversität, WF, ) Ausnahme von Ernteverpflichtung: außergewöhnliche Umwelteinflüsse Hagel, Hochwasser Trockenheit,! NEU! ZA für ÖPUL-Stilllegungen - ohne Kürzung ÖPUL-Prämie (= WF, Biodiversitätsflächen, Gewässerschutzstilllegungen, Bodengesundung Acker) ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (11) Natura 2000-Auflage Flächen bestimmter Lebensraumtypen (15) Pannonische Salzsteppen und Salzwiesen Brenndolden-Auwiesen Alpine und subalpine Kalkrasen Kalkreiche Niedermoore Verpflichtend jährlich 1 2 x Mahd mit Abtransport oder Beweidung Nicht-Einhaltung => Kürzung aller ÖPUL-Prämien! Hinweis Greening: für gleiche Lebensraumtypen totales Grünland-Umbruchsverbot 10
11 ÖPUL Maßnahmen im Programm LE Art. 28 Agrarumwelt Artikel 29: Bio Art. 33: Tierschutz Allgemein Acker Grünland Dauerkulturen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Begrünung/ Zwischenfrucht Bewirtschaftung (UBB) Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Mahd von Steilflächen Silageverzicht Erosionsschutz Obst, Wein und Hopfen Ökologischer / biologischer Landbau Weide Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Begrünung/ System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (regional) Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Alpung und Behirtung Pflanzenschutzmittelverzicht Wein und Hopfen Naturschutz Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip Till) Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (regional) Vorbeugender Grundwasserschutz - Grünland [Slbg.] Mahd von Bergmähdern in NÖ keine Bedeutung Bodennahe Ausbringung flüssiger Wi- Dünger und Biogasgülle Vorbeugender Oberflächengewässerschutz Anbau seltener lw. Kulturpflanzen auf Acker (regional) Teilnahme an UBB verpflichtend Teilnahme an UBB oder Bio verpflichtend Maßnahmen OHNE Grundstücksbezug Gewässerschutzstilllegungen Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (1) mind. 3 ha Acker im 1. Jahr (Stichtag ) Jährlich mindestens 10 % der Ackerfläche flächendeckend begrünen Stichtag (2014, ) Acker ohne K20, WF und Gewässerschutzstilllegungen Beispiel: 60 ha Acker am ha WF, 2 ha K20, 0,5 ha Gewässerschutzstilllegung lt. MFA ,5 = 54,5 ha 54,5 ha x 10 % = 5,45 ha auf mindestens 5,45 ha mit Variante 3, 4, 5 oder 6 begrünen Sicherheitspolster anlegen => z.b. 6 ha begrünen 11
12 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (2) Begrünungsvarianten (aktiv angelegte Zwischenfrüchte/Untersaaten): Variante Anlage bis Frühester Umbruch Zusätzliche Vorgaben Prämie /ha Bienenmischung (mind. 5 insektenblütige Partner), Befahrungsverbot bis 30.9., anschließend 200 verpflichtend Wi-Getreide Mind. 3 Mischungspartner, danach verpflichtend Wi-Getreide Mind. 3 Mischungspartner Mind. 3 Mischungspartner Mind. 2 Mischungspartner Winterharte Begrünung: Grünschnittroggen, Winterwicke, Perko, Wi-Erbse oder Winterrübsen Variante 1 und 2 heuer noch nicht, erst ab MFA 2015 Variante 4 und 5 = MZ-tauglich 120 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (3) Zwischenfrüchte (ZWF): aktiv anzulegen kein Ausfall Untersaaten sind zulässig, gelten nach Ernte der Hauptkultur als ZWF Variante 6 Nur aufgelistete Kulturen verwendbar (taxative Liste) Reinsaat oder Mischung Mischungen vorgeschrieben: Variante 1 5 Abfrostend oder winterhart Getreide/Mais unter 50 % im Bestand - zu jedem Zeitpunkt (RISIKO) Nutzung von ZWF zulässig Flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben Nachfolgend Hauptkultur anzubauen ZWF darf im MFA nicht zur Hauptkultur werden (z.b. Grünschnittroggen, Winterwicke, ) Begrünungsmischungen mit Kosten: Feldbauratgeber 12
13 Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau (4) Verbote im Begrünungszeitraum Pflanzenschutz mineralische N-Düngung Bodenbearbeitung (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Begrünungszeitraum = Anbau bis Tag der frühesten Bodenbearbeitung Prämie: Pro ha aktiv angelegter Zwischenfrucht: Keine Begrenzung der prämienfähigen Fläche: 15 % begrünt => 15 % erhalten Prämie 35 % begrünt => 35 % erhalten Prämie 60 % begrünt => 60 % erhalten Prämie Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (1) Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Teilnahmejahr (15.5.) Mind. 85 % der Ackerfläche im Kalenderjahr ganzjährig, flächendeckend begrünen mit Haupt- oder Zwischenfrüchten Ackerfläche: Stichtag 15.5., ohne WF und K20 Bsp: 100 ha Acker, davon 3 ha WF und 2 ha K = 95 ha 95 ha x 85 % = 80,75 ha auf mindestens 80,75 ha ist vom 1.1. bis mit Haupt- und Zwischenfrüchten zu begrünen Maximaler Zeitraum zwischen den Kulturen: Hauptfrucht (Ernte) Zwischenfrucht (Anbau): Zwischenfrucht (Umbruch) Hauptfrucht (Anbau): Hauptfrucht (Ernte) Hauptfrucht (Anbau): Tag der Ernte/des Umbruchs zählt zu 30/50 Tagen; Anbau nicht 30 Tage 30 Tage 50 Tage 13
14 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (2) Zwischenfrüchte: mind. 35 Tage von Anbau bis Umbruch Aktiv angelegt, späteste Anlage: bei abfrostenden Kulturen bei winterharten Kulturen Reinsaaten zulässig (keine Mischungen vorgeschrieben) Als Untersaat angelegte = zulässig, nach Ernte der Hauptkultur Nutzung erlaubt sofern Flächendeckung bleibt Getreide erlaubt Unzulässig: Ausfallkulturen Von Anbau bis Umbruch Verbot von: Pflanzenschutz und N-Mineraldünger Bodenbearbeitung (ausgenommen Strip-Till-Verfahren) Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (3) 85 % ganzjährig (= an jedem Tag im Kalenderjahr) immer grün: = Hauptfrucht = Zwischenfrucht (mind. 35 Tage) = Offener Boden max. 50 bzw. 30 Tage Über Winter maximal 15 % offener Boden Von Frühjahr bis Herbst Fristen für offenen Boden und Dauer ZWF einhaltbar 14
15 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (4) Beispiel 1 westliches Waldviertel: 14,2 ha Acker (7 ha Ackerfutter, 4 ha Wiro, 3 ha Witri, 0,20 Kartoffeln) => 85 % = 12,07 ha Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 5 ha 2 ha 4,8 ha 2 ha 0,2 ha 0,2 ha Ackerfutter Ackerfutter Wintergetreide Wintergetreide Wintergetreide Kartoffeln 50 d 50 d 50 d 14 ha 14,2 ha 14 ha 50 d Wi-Getreide Wi-Getreide Ackerfutter Wi-Getreide => Immergrün (85 %) erfüllt an jedem Tag des Jahres Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (5) Beispiel 2 östliches Waldviertel: 100 ha Acker (70 ha Winterungen: 50 ha Wi-Getreide, 20 ha Wi-Raps, 25 ha So- Getreide, 5 ha Brache) => 85 % = 85 ha Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 5 ha Brache 5 ha Wintergetreide 20 ha Wintergetreide 50 d 50 d Wi-Getreide Wi-Raps 20 ha Wi-Raps 50 d Wi-Getreide 25 ha Wintergetreide 30 d Zwischenfrucht 10 ha Zwischenfrucht 30 d Sommergetreide 50 d Wi-Getreide 15 ha Zwischenfrucht 30 d Sommergetreide Wi-Getreide 100 ha 100 ha 85 ha => Immergrün (85 %) erfüllt an jedem Tag des Jahres 15
16 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (6) Beispiel 22 ha Acker (7 WWW, 5 Wi-Raps, 8,4 Kö-Mais und 1,60 Brache) => 85 % = 18,70 ha Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1,6 ha 5 ha WWW 2 ha WWW 4,4 ha Zwischenfrucht 30 d 2,5 ha Zwischenfrucht 30 d 1,5 ha 5 ha Wi-Raps Brache 50 d 30 d Kö-Mais Kö-Mais Kö-Mais 30 d Wi-Raps Zwischenfrucht 50 d 50 d WWW WWW Zwischenfrucht 20,5 ha 20,5 ha 22 ha 19,5 ha => Immergrün (85 %) erfüllt an jedem Tag des Jahres Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün (7) Schlagbezogene Aufzeichnungen: Anbau und Ernte Hauptkultur Anbau und Umbruch Zwischenfrucht Kein jährlicher Herbstantrag! Keine Teilnahmemöglichkeit an Mulch-/Direktsaat Prämie: 80 /ha Ackerfläche (für 100 %) Bsp: 100 ha Acker, 3 ha WF und 2 ha K = 95 ha 95 ha x 85 % = 80,75 ha auf mindestens 80,75 ha ist vom 1.1. bis mit Haupt- und Zwischenfrüchten zu begrünen Auf 95 ha wird die Prämie gewährt 16
17 Begrünung von Ackerflächen System Immergrün (8) Abwicklungstechnische Hinweise: Für Einstieg Beantragung im Herbstantrag (HA) erforderlich HA 2014 => Verpflichtung beginnt HA 2015 => Verpflichtung beginnt Abgabe bis spätestens notwendig Ab HA 2016 bis HA 2018: Nur mehr Wechsel von Zwischenfruchtanbau in Immergrün Umstieg in Zwischenfruchtanbau ohne Rückforderung nicht möglich System Immergrün gilt als höherwertig Wechsel mit Rückforderung nur im HA2015 möglich HA2015 = letzte Möglichkeit für Einstieg in Zwischenfruchtbegrünung Umstiegsmöglichkeit bei EK eingereicht, EK lehnt dies ab Begrünung von Ackerflächen System Immergrün (9) Rückforderungsrisiko bei Flächenverlusten: weil Verpflichtung liegt am Grundstück Was erleichtert die Teilnahme in der Praxis: Hoher Feldfutteranteil 85 % und Fristen mit Fruchtfolge und Klima einfach erreichbar Stabile Ackerflächenbewirtschaftung (keine regelmäßigen Täusche) 17
18 Begrünung von Ackerflächen ZWF bzw. System Immergrün Winterharte Hauptkultur/Zwischenfrucht, Versuch einer Abgrenzung Unterschiede Winterharte Hauptkultur Winterharte Zwischenfrucht MFA, Flächennutzung Fachlicher Hauptzweck des Anbaus Erntetermin Kultur im MFA angegeben z.b. Grünschnittroggen wirtschaftlicher Ertrag Ortsübliche(r) : Anbau Pflege Ernte Nach 15. Mai (MFA- Stichtag) ZWF-Kultur nicht im MFA angegeben Erosionsschutz, Verhinderung Nährstoffauswaschung, Humusaufbau, Verbesserung Bodenstruktur, (Nutzung ist erlaubt, aber nicht Hauptzweck) Umbruch (ev. davor Nutzung) vor 15. Mai Begrünung von Ackerflächen ZWF bzw. System Immergrün Winterharte Hauptkultur/Zwischenfrucht, Versuch einer Abgrenzung Anbau Ernte Kultur (HK/ZWF) Gilt als Begrünung Ende Sep. Mitte Juni Beispiele anhand Grünschnittroggen Ende Oktober Mitte Juni 2. Oktober Ende Sep. Ende Oktober April April April HK HK ZWF ZWF ZWF Immergrün Immergrün Variante 6 Variante 6 oder Immergrün NEIN HK: Hauptkultur ZWF: Zwischenfrucht 18
19 Mulch-/Direktsaat (inkl. Strip Till)! Teilnahme an Begrünung-Zwischenfruchtanbau Jährlich nach Variante 4 oder 5 Mulch-/Direktsaat oder Strip Till zum Anbau von: Getreide, Ackerbohne, Mais, Kartoffeln, Kürbis, Soja, Sonnenblumen und Zuckerrüben Max. 4 Wochen zwischen 1. Bodenbearbeitung und Anbau Wendende Bodenbearbeitung und Tiefenlockerung unzulässig MZ-Prämie /ha Getreide 30 Andere zulässige Kulturen 60 Kritik: bisher zu wenig Mulchauflage Mehrkosten, Mindererträge schwer kalkulierbar Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (1) Ziel/Allgemeines: Erhöhung pflanzliche und tierische Artenvielfalt Nachfolger für UBAG Mögliche Äquivalenzmaßnahme für Greening Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Ausnahme: LSE auf Almen und Hutweiden (von Regelung nicht betroffen) Punktförmige LSE: Bäume und Büsche mit mind. 2 Meter Kronendurchmesser Einzelbäume, Streuobstwiesen, Baumreihen Bedingungen für Entfernung bzw. Ersatzpflanzung: 1 pro 10 Bäumen ohne Ersatz und ohne Ansuchen: 1 10 Bäume => 1 entfernbar; Bäume: 2 entfernbar Ab 2 pro 10 Bäumen => Ersatzpflanzung erforderlich Ab 10 Bäumen und mehr als 50 % => Genehmigung Naturschutzabteilung + Ersatzpflanzung = Teil der LN (Referenzfläche) 19
20 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (2) Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Punktförmige LSE Baumreihe mit 9 Bäumen (< 10): Möglichkeiten im Verpflichtungszeitraum 1, ohne Ersatz, ohne Ansuchen 2 (bis 9), mit Ersatz, ohne Ansuchen Punktförmige LSE Baumreihe ab 10 Bäumen, zusätzlich: Ab 6, mit Ersatz, mit Genehmigung Ersatzpflanzung: auf oder max. 5 m neben LN UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (3) Landschaftselemente (LSE) Erhaltung und naturverträglicher Umgang Flächige LSE: Feldgehölz, Baum-/Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain, Böschung, Trockensteinmauer, Gräben/Uferrandstreifen,Steinriegel/Steinhage, Tümpel Sind NICHT Teil der LN (Referenz) Verbot der Entfernung, Veränderung, Zerstörung, Verlegung Ausnahme: Naturschutzabteilung genehmigt - VORHER Prämienzuschlag: 6,- pro ha und %-Anteil an der LN Erhaltungspflicht, Prämienzuschlag, wenn: auf oder max. 5 m neben LN Im GIS erfasst In der Verfügungsgewalt des Antragstellers (Eigentum, gepachtet, ) 20
21 LSE Layer im GIS Vorausschau Beispiel, gelbe Markierung (Punkte, Polygone) = LSE LSE Layer im GIS Erhebung Verfügungsgewalt Ersterhebung der LSE im GIS durch AMA durchgeführt anhand Luftbilder Ergebnis-Mitteilung an Landwirte ab Mitte November 2014 Liste der erhobenen LSE Anzeige der LSE im GIS (eama) keine LSE-Hofkarte! Aufgabe Landwirt: Zuteilung Verfügungsgewalt (ja/nein) im eama ab Anfang Nov für UBB- und Bio-Teilnehmer bis für alle anderen kostenpflichtige Hilfestellung BBK möglich schriftliche Anmeldung vorweg erforderlich Zusendung LSE-Hofkarte ab 6 LSE/FS = Hilfestellung für Zuordnung LSE und Beurteilung 21
22 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (4) Erhaltung Grünlandflächenausmaß des Referenzjahres Referenzjahr = erstes Teilnahmejahr Umbruchstoleranz, wenn über 20 % Grünland an LN im Referenzjahr: Maximal 10 % (max. 5 ha, jedenfalls 1 ha) der Referenzfläche Referenz = G im ersten Teilnahmejahr + vor MFA umgebrochenes G Gilt für gesamten Verpflichtungszeitraum (NICHT jährlich) Beispiel: 2014: 30 ha LN, 22 ha A + 8 ha G 2015: im März 1 ha G umgebrochen => MFA 2015: 30 ha LN, 23 ha A + 7 ha G Keine Toleranz wenn G-Anteil maximal 20 % an LN Umbruch = G zu A oder Dauerkultur G-Referenz = 8 ha Über 20 % G an LN 1 ha Toleranz im ersten Jahr in Anspruch genommen Kein weiterer Umbruch zulässig UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (5) Fruchtfolgeauflagen, Mindestens 3 Kulturen, wenn Fruchtfolgeverpflichtung aus Greening besteht = ab 10 ha Acker und maximal 75 % Ackerfutter Biodiversitätsfläche zählt nicht als Kultur bei über 5 ha Acker: Maximal 75 % Getreide und Mais Maximal 66 % einer Kultur Ackerfutter ist nicht betroffen Kultur = botanische Art Weichweizen, Roggen, Mais, Kartoffel, Getreide = Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale und Weizen. 22
23 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (6) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen ab 2 ha Acker + gemähter G-Fläche 5 % von der Summe aus Acker + gemähten Grünlandfläche Gemähtes G: einmähdige Wiese, Mähwiese/-weide (2- oder mehrnutzig) ohne Naturschutzflächen (WF, K20) und Gewässerschutzstilllegungen (GWSS) 30 ha Acker davon 0,70 ha K20 0,50 ha GWSS 20 ha gemähtes G davon 1 ha WF Berechnung - Beispiel 28,80 ha A 19,00 ha G WF, K20 und GWSS: Verringern 5%-Wert zählen nicht als Biodiversitätsflächen 5 % von 47,80 ha = 2,39 ha Greening ÖVF: 5 % vom Acker (30 ha) = 1,5 ha mind.1,5 ha am Acker Rest am A bzw. G UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (7) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Grundsätzlich auf Acker und/oder Grünland erfüllbar Ausnahme 5 % ÖVF (Greening) jedenfalls am Acker Bsp: 40 ha LN (30 ha Acker, 10 ha Grünland) 5 % UBB = 2 ha, 5 % ÖVF = 1,5 ha: 1,5 ha jedenfalls am Acker 0,5 ha am Acker und/oder G Biodiversitätsflächen auf Acker, 3 Typen: Neue über 5 % hinausgehende (max. 10 %) Dauerbrachen Biodiversitätsflächen am Acker werden Bienenweiden mit 450 /ha belohnt! 23
24 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (8) Auflagen Ansaat von Ansaat bis max. anrechenbar Umbruch Verbote Biodiversitätsflächen auf Acker Neue Dauerbrache Bienenweide Mind. 3 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens Besteht seit mind. MFA 2009 Mind. 5 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens ha pro Feldstück Ganzes FS Frühestens ab des 2. Jahres im 4. Jahr verpflichtende Neuanlage bzw. Nachsaat Düngung und Pflanzenschutz vom 1.1. bis Umbruch bzw. Umbenennung Pflege/Nutzung Max. 2 x/jahr Mahd oder Häckseln, 50 % ohne zeitliche Einschränkung, 50 % frühestens am 1.8., Nutzung (Abtransport) erlaubt frühestens am 1.8. Mahd, Häckseln oder Beweidung UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (9) Neue Biodiversitätsflächen auf Acker, max. 1 ha pro FS Beispiel 50 ha Acker => 5 % = 2,50 ha => mind. 3 neue Biodiversitätsflächen auf 3 verschiedenen Feldstücken Ziel: bessere Verteilung in der Ackerflur => mehr Lebensräume für Arten Ausnahme: zu wenige FS Beispiel von oben: Gäbe es nur 2 Acker-FS: auf jedem FS Biodiversitätsflächen anzulegen Max. 1 ha pro Biodiversitätsfläche auf einem FS 2 Biodiversitätsflächenschläge zulässig 24
25 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (10) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf gemähtem Grünland: Bis 2020 am gleichen Standort Einmähdige Wiese oder Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen: 1. Nutzung frühestens mit 2. Nutzung vergleichbar genutzter Schläge Nutzung = Mahd oder Beweidung Nutzung frühestens am 1.6. Jedenfalls ab 1.7. Verzicht flächigen Pflanzenschutz Düngung nur mit Festmist oder Kompost UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (11) Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Biodiversitätsflächen auf Grünland: Mähwiesen/-weiden mit mehreren Nutzungen - Nutzungstermine zweite Nutzung Vergleichsfläche früheste Nutzung der Biodiversitätsfläche ab 30. Mai (= frühest möglicher Termin) 15. Juni 15. Juni 6. Juli 1.7. (= jedenfalls erlaubt) 25
26 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (12) Weiterbildungsverpflichtung: 5 Stunden bis spätestens Fachspezifische Kurse (Biodiversität, Pflanzenbau, Düngung, ) Unabhängig von Vorbildung für Bewirtschafter oder maßgeblich am Betrieb tätigen, eingebundenen Person Kursbesuchsbestätigung am Betrieb aufzubewahren bei Aufforderung an AMA zu übermitteln UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (13) Frei wählbare Zusatzpakete: Blühkulturen und Heil-/Gewürzpflanzen: 42 verschiedene gelistet: z.b. Mohn, Kümmel, Mariendistel, Lein, Johanniskraut, Schnittlauch, Ringelblume, Zitronenmelisse, Anbau bis spätestens Zuschlag: 55 /ha Umbruch nach der Ernte frühestens 1.7. Keine Ernte wegen Hagel, Überschwemmung, möglich Umbruch/Pflegemahd/Häckseln frühestens 1.8. Einsatz von Nützlingen im Folientunnel/Glashaus: Jährlich als Ersatz eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes Schlagbezogene Aufzeichnungen /ha rein national finanziert Teiche: Mind. 1 ha Wasserfläche inklusive Verlandungszone Lange Liste an Auflagen (ähnlich WF-Teiche) 250 /ha rein national finanziert 26
27 UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (14) Prämien: Prämienelement Details Euro/ha Grundprämie (für A + G) zusätzliche Biodiversitäsflächen Zuschläge G + Ackerfutter: unter 0,5 RGVE/ha ab 0,5 unter 1,2 RGVE/ha ab 1,2 RGVE/ha Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45 über 5 % am Acker bis max. 10 % 450 Blühkulturen, Heil-/Gewürzpfl. (max. 20 % der Ackerfläche) je % LSE-Fläche an LN (max. 150 /ha = 25 % LSE an LN) Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel Teiche UBB : UBAG Nicht mehr vorgesehene Auflagen: Max. 2 GVE/ha LN Reduzierte N-Düngung Schlagbezogene Aufzeichnungen 27
28 Biologische Wirtschaftsweise (1) Kontrollvertrag mit spätestens 1.1. des 1. Verpflichtungsjahres Einhaltung der EU-Bio-Verordnung Kauf, Lagerung und Verwendung von Betriebsmitteln Tierhaltung (Stall, Auslauf, Weide) Tierarzneimittel Einhaltung ergänzender nationaler Vorschriften Österr. Lebensmittelbuch Codexkapitel A8 Biologische Wirtschaftsweise (2) Landschaftselemente Erhaltung und naturverträglicher Umgang Erhaltung Grünlandflächenausmaß Mindestens 5 % Biodiversitätsflächen Regelungen völlig ident zu UBB 28
29 Biologische Wirtschaftsweise (3) 5 Stunden Weiterbildung bis spätestens Ende 2018 Unabhängig von Vorbildung fachspezifische Kurse Bioumstellungskurse Seminare zu Biofachthemen (Fruchtfolge, Bodenfruchtbarkeit, Grünlandwirtschaft, ) Seminare zur Biodiversität für Bewirtschafter oder maßgeblich am Betrieb tätigen, eingebundenen Person Kursbesuchsbestätigungen aufbewahren!! Biologische Wirtschaftsweise (4) Bodengesundungsflächen - Acker N-bindende Pflanzen Anlage bis spätestens , Umbruch frühestens des zweiten Jahres Aufwuchs verbleibt auf der Fläche, Samennutzung erlaubt Mind. 1x jährlich häckseln/mähen Keine Düngung, kein Pflanzenschutz Keine Befristung der Dauer!! 29
30 Biologische Wirtschaftsweise (5) Grundsätzlich Vorgaben auf der gesamte landwirtschaftlichen Nutzfläche und in der Tierhaltung einzuhalten Ausnahme Teilbetrieb Bio: getrennte Kulturbereiche: Acker- und Grünland / Obst- und Hopfenbau / Weinbau Eigenständige Betriebsanlagen für den jeweiligen Bereich Getrennte Lagerung von Betriebsmitteln Ausnahmen Tierhaltung: Eigenbedarfstiere (Schweine, Legehühner) Streichelzootiere (Schafe, Ziegen, Kleintiere) Konventionelle Pferdehaltung Biologische Wirtschaftsweise (6) Haltung von Eigenbedarfstieren Zulässig: Schweine, Legehühner Max. 2 Mastschweine Max. 0,04 GVE Legehennen (= 10 Hennen) Haltung: mind. 21 TGI-Punkte Haltung von Streichelzootieren Keine Biohaltung erforderlich Schafe & Ziegen: max. 2 Stück Kleintiere (Kaninchen, ): max. 5 Stück Achtung auf Betriebsmitteleinsatz (Fütterung, ) 30
31 Biologische Wirtschaftsweise (7) Konventionelle Pferdehaltung Gleichzeitige Haltung von Bio-Equiden und konventionellen Equiden am gleichen Betrieb ist nicht zulässig! Pferde sind für den Düngeranfall am Betrieb zu berücksichtigen Pferde sind für die Prämiendifferenzierung am Grünland/Feldfutter (RGVE/ha) nicht zu berücksichtigen Biologische Wirtschaftsweise (8) Prämien Teil 1 Kultur Details /ha Grünland und Ackerfutter > 25 % < 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter 0,5 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter Ackerland zusätzliche Biodiversitätsflächen auf Acker Ackerland inkl. Bodengesundungsflächen und Feldfutter bis max. 25% an Acker 230 Feldgemüse und Erdbeeren 450 Bodengesundungsflächen > 25% Acker 0 Zuschlag Blühkulturen Acker und Heil- und Gewürzpflanzen für max. 20% der Ackerfläche über 5% der Ackerfläche, bis max. 10%
32 Biologische Wirtschaftsweise (9) Prämien Teil 1 Prämien für Ackerfutter und Bodengesundung Beispiel: 80 ha Acker, davon 10 ha Bodengesundung und 12 ha Ackerfutter 25 % vom Acker = 20 ha (230 /ha) Summe aus Bodengesundung und Ackerfutter = 22 ha Bodengesundung bei Auszahlung bevorzugt 20 ha Grünland und 70 RGVE Summe Grünland und Ackerfutter = 32 ha Über 0,5 RGVE/ha (225 /ha) 10 ha Bodengesundung + 10 ha Ackerfutter x 230 /ha 2 ha Ackerfutter x 225 /ha Biologische Wirtschaftsweise (10) Prämien Teil 2 Dauerkulturen Kultur Details /ha Zuschlag Landschaftselemente Wein, Obst, Hopfen 700 Bodengesundungsflächen Dauerkulturen 0 Je % LSE-Fläche an LN, max. 150 /ha 6 Bienenstock Für max Stöcke pro Betrieb, je Stock 25 Nützlingseinsatz Glashaus, Folientunnel, Auflagen wie in UBB Teiche Auflagen wie in UBB
33 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (1) Teilnahme an UBB N-Mineraldüngerverzicht auf gesamter LN (A, G, Dauerkulturen) Verzicht Pflanzenschutzmittel auf Grünland und Ackerfutter Ausnahmen: Einzelpflanzenbehandlung, Beizung Saatgut Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Maximal 170 kg N/ha LN Wirtschaftsdüngeranfall N = ab Lager Wirtschaftsdüngerabgaben sind nicht berücksichtigbar Ausnahme: Abwesenheit von Tieren (Almen, Gemeinschaftsweiden, ) Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (2) Prämien: Kultur Details Euro/ha Grünland *+ Ackerfutter* unter 0,5 RGVE/ha förderbare Fläche 0 ab 0,5 RGVE/ha förderbare Fläche 60 Ackerflächen* ohne Ackerfutter 60 Dauerkulturen* Obst, Hopfen, Wein 60 *) stillgelegte und Flächen mit Düngeverbot erhalten keine Prämie 33
34 Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide Teilnahme an UBB Mindestens 3 ha Ackerfläche im 1. Jahr Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren Ausnahmen: lt. EU-Bio-VO zulässige, Beizung Saatgut Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Prämie: Kultur Details Euro/ha Getreide Dinkel, Durum, Gerste, Grünschnittroggen, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen 40 Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (SLK) Teilnahme an UBB oder Bio Sortenreiner Anbau gemäß Sortenliste Mindestens 0,10 ha jährlich Sortennachweis: Rechnungen, Saatgutetiketten, Aufzeichnungen über Nachbau, am Betrieb aufbewahren Veränderungen in Sortenliste: Bei Gemüse nur mehr Zwiebel und Schalotten Bei Mohn keine Blaumohnsorten Bei Wintergetreide, Mais, Kartoffeln, Prämie: max. 10 ha/sorte, max. 20 % der Ackerfläche, bei mehrjährigen nur 1 x Stufe Details Euro/ha A Getreide, Emmer, Einkorn, Hirse, Buchweizen, Klee, Lein, Mohn 120 B Mais, Kartoffeln, Gemüse
35 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle Mindestens 50 % der am Betrieb ausgebrachten Menge bodennah auf Acker oder Grünland ausbringen: Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler, Gülleinjektor Einsatz betriebsfremder Geräte mittels Rechnungen oder Gleichwertigem Aufzeichnungen führen Anfallende Art und Menge, Ausbringungsmengen, -flächen, -zeitpunkt, sonstige Verwendung (z.b. Abgabe an Dritte) Für Biogasgülle Nachweise der Ausgangsprodukte Prämie Menge Begrenzung Euro/m³ Im MFA bekannt zu geben Maximal 30 m³/ha düngungswürdige Fläche 1,- Mahd von Steilflächen! Teilnahme an UBB oder Bio 5 % des gemähten Grünlandes Biodiversitätsflächen mindestens 0,3 ha Steilflächen im 1. Jahr Steilflächen = gemähtes Grünland mit Hangneigung von mind. 35 % jährlich mind. 1 x vollflächige Mahd eines vollwertigen Schnittes + Abtransport Mähgut Putzschnitt nach Weide mit Abtransport reicht nicht! Verzicht Klärschlamm und Klärschlammkompost auf Maßnamenfläche Verbot Aufforstung Prämie für Hangneigung Euro/ha gemähtes Grünland Stufe 1: ab 35 % bis unter 50 % 230 Stufe 2: ab 50 % 370 Kritik: zusätzliche AZ => Risiko Nichtgenehmigung 35
36 Silageverzicht keine Gebietskulisse mehr => Teilnahme in ganz Österreich möglich Teilnahme an UBB oder Bio im 1. Jahr mindestens: 2 ha gemähtes Grünland 0,5 RGVE/ha gemähtes Grünland und Ackerfutter RGVE = Rinder, Schafe, Ziegen Verzicht Silagebereitung, -einsatz und lagerung am gesamten Betrieb Prämie für Details Euro/ha Mähwiesen (ohne Streuwiesen), Mähweiden und Ackerfutter Unter 0,5 RGVE/ha 0 Ab 0,5 RGVE/ha und unter kg 80 Milchproduktion Milchbezug bei Prämie pro ha Grünland muss lt. Kommission fallen: => Ab 0,5 RGVE/ha Prämie zwischen /ha (ev. 120,-?) Ab 0,5 RGVE/ha und mind kg 150 Milchproduktion pro ha Grünland RGVE/ha: Rinder + Schafe + Ziegen /ha gemähtes Grünland und Ackerfutter Alpung und Behirtung (1) Mindestbestoßung: 3 RGVE im ersten Teilnahmejahr mind. 60 Tage Bestoßung Verbote: Keine Zufütterung almfremdem Grünfutter, almfremder Silage zulässig Ausgleichsfütterung: Heu, Mineralstoffe, Kraftfutter Keine Ausbringung almfremder Gülle und Jauche Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (ausgenommen Bio-PS-Mittel) keine Ausbringung stickstoffhaltiger Mineraldünger keine Ausbringung von Klärschlamm und kompostiertem Klärschlamm Max. Besatz 2,0 RGVE/ha Almfutterfläche 36
37 Alpung und Behirtung (2) Option Behirtungszuschlag: für Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen tägliche ordnungsgemäße Versorgung der Tiere, erforderlichenfalls auch nächtens Pflege der Weideflächen geeignete Unterkunftsmöglichkeiten für den Hirten Weiterbildung: mindestens 4 h bis spätestens Ende 2018 Hirte oder Almbewirtschafter Inhalte: im Zshg. mit Almbewirtschaftung Kursbesuchsbestätigung aufzubewahren! Alpung und Behirtung (3) Prämie Details - Erschließungszustand Euro/ha Alpung Alm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau erreichbar Alm nur mit Seilbahn oder Bergbauernspezialmaschine erreichbar Alm nur über Fußweg oder Viehtriebweg erreichbar 60 Prämiengewährung für: maximal 1 ha Futterfläche je RGVE maximal im Ausmaß der Almfutterfläche Beispiele: 100 ha Almfutterfläche, 80 RGVE aufgetrieben => 80 ha förderfähig 70 ha Almfutterfläche, 80 RGVE aufgetrieben => 70 ha förderfähig
38 Alpung und Behirtung (4) Prämie Details Euro/RGVE Behirtung für die ersten 10 RGVE 90 ab dem 11. RGVE 20 Zuschlag für auf Alm gemolkene Milchkühe, Milchschafe, Milchziegen Basis jährlich behirtete RGVE, jedoch maximal 70 RGVE/Hirte 100 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Zucht und Haltung gefährdeter und hochgefährdeter Nutztierrassen vom Mitgliedschaft beim Zuchtverband erforderlich mindestens 1 förderbares Tier/Jahr Beantragung der Tiere: Schafe, Ziegen, Pferde, Schweine: MFA, Tierliste, Stichtag 1.4 Rinder: Rinderdatenbank Stichtag 1.4. Zuchtorganisation bestätigt jährlich bis spätestens des Folgejahres: Eintragung ins Herdebuch, Einhaltung Generhaltungsprogramm, 38
39 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Meldenotwendigkeiten an die AMA Weitergabe zwecks Zuchteinsatz: Tiere auf Zuchtstationen max. 6 Monate männliche Tiere zu Zuchtzwecken auf landwirtschaftlichen Betrieben max. 3 Monate Abgang während der Haltedauer (innerhalb von 10 Werktagen) Nachbesetzung (innerhalb von 10 Werktagen) innerhalb von 5 Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse sowie des gleichen Geschlechts im Falle von Rindern werden die erforderlichen Meldepflichten durch Meldungen an die Rinderdatenbank ersetzt! Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Prämien Tierart Gefährdete Rassen (G) Gefährdete Rassen mit besonderem Generhaltungsprogramm (GG) Hochgefährdete Rassen (H) Kuh, Stute Mutterschaf/-ziege Zuchtsau Stier, Hengst Widder, Bock Eber
40 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Rinder Tierart Originalrasse G/GG/H Rind Ennstaler Bergschecken H Kärntner Blondvieh Murbodner Original Braunvieh Original Pinzgauer Pustertaler Sprintzen Tiroler Grauvieh Tux-Zillertaler Waldviertler Blondvieh H GG H G H G H H Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Pferde, Schweine Tierart Originalrasse G/GG/H Pferd Huzulen G Noriker Shagya Araber G G Lipizzaner und Altösterreichisches Warmblut nicht mehr enthalten Schwein Mangalizza H Turopolje H 40
41 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Schafe Tierart Originalrasse G/GG/H Schaf Alpines Steinschaf H Braunes Bergschaf Kärntner Brillenschaf Krainer Steinschaf Montafoner Steinschaf Tiroler Steinschaf Waldschaf Zackelschaf H GG H H G H H Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Ziegen Tierart Originalrasse G/GG/H Ziege Blobe Ziege H Gemsfarbige Gebirgsziege Pfauenziege Pinzgauer Strahlenziege Pinzgauer Ziege Steirische Scheckenziege Tauernschecken G G H H H H 41
42 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (1) Mindestens 2 ha Acker im 1. Teilnahmejahr im Gebiet KG-weise Abgrenzung, betroffene BBK: Amstetten, Bruck, Gänserndorf Korneuburg, Krems, Melk Mistelbach, St. Pölten Tullnerfeld, Waidhofen/Ybbs Wr. Neustadt Teilnahme an Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau oder System Immergrün Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (2) Bodenproben auf Ackerflächen im Gebiet Feststellung des N-Gehalts Analyse mit N min, EUF oder Bebrütungsmethode je angefangene 5 ha Acker eine Probe bis spätestens Ergebnisse der Beratungsstelle und BMLFUW zur Verfügung zu stellen und am Betrieb aufzubewahren Stickstoff-Düngeobergrenzen auf Ackerflächen im Gebiet: Ertragslage mittel: Tullnerfeld, Marchfeld, Prellenkirchner Flur Ertragslage hoch: Mostviertel 42
43 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (3) Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung, Bilanzierung auf allen Ackerflächen im Gebiet N-Düngung Planung bis aufgrund der Ertragserwartung Aufzeichnungen aktuell zu führen Bilanzierung bis mit tatsächlichen Erträgen Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (4) Verzicht Ausbringung N-haltiger Dünger, Klärschlamm, Klärschlammkompost auf Ackerflächen im Gebiet: 20.9 bis 15.2: 30.9 bis 15.2: 20.9 bis 31.3: 20.9 bis 1.3: vor Sommer-, Durumweizen, Sommergerste und Feldgemüse unter Flies oder Folie Wintergerste, Kümmel, Raps, Feldfutter und Wechselwiesen vor Mais alle anderen Ackerflächen Ausgenommen sind Mist und Kompost hier gelten gesetzliche Verbotszeiträume 43
44 Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (5) Weiterbildungsverpflichtung: eine maßgeblich am Betrieb tätige und in die Bewirtschaftung eingebundene Person Mind. 12 h mind. 4 h zum Thema Ergebnis der Bodenproben mind. 6 h in den ersten drei Teilnahmejahren restliche Stunden bis Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (6) Prämie Euro/ha Ackerfläche im Gebiet 100 Bildung und Beratung (für die ersten 10 ha) 10 44
45 Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen Lage der Ackerfläche in Grundwasserschutzkulisse Durchschnittliche Ackerzahl maximal 40 Schotter, sandige Böden Ackerzahl = je Grundstück Ertragsmesszahl : Fläche in Ar Winterharte Begrünungsmischung ohne Leguminosen Neu angelegt bis oder bestehend Verzicht Düngung und Pflanzenschutz bis Ende 2020 Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x, wenn unmittelbar Anbau Getreide und nach Ernte Getreide unmittelbar Anlage geforderte Begrünungsmischung Jährliche Pflege keine Terminvorgaben: Mahd und Abtransport oder Häckseln Wird NICHT Grünland!! Prämie Begrenzung Euro/ha Maximal 20 % der Ackerfläche 450 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (1) Ziel: Verringerung Nährstoffeintrag (v.a. Phosphor) in Oberflächengewässer durch Gewässerschutzstreifen Gefährdete Oberflächengewässer Kulisse NÖ, betroffene BBK: Amstetten, Gänserndorf Hollabrunn, Horn Korneuburg, Krems Melk, Mistelbach Scheibbs, St.Pölten Tullnerfeld Waidhofen/Ybbs Kulisse umfasst ganze KG Vorbehaltlich Genehmigung 45
46 Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (2) Ackerfläche in maximal 50 Meter Entfernung zu ständig wasserführendem Gewässer in Gebietskulisse Gewässerschutzstreifen Wird NICHT Grünland!! Mindestens 12 Meter breit (max. prämienfähige Schlaggröße: 0,5 ha) auf zum Gewässer nächstgelegenen Feldstücksseite Winterharte Begrünung bis Ende 2020 (keinen reinen Leguminosen) bestehend oder Anlage bis Verzicht Düngung und Pflanzenschutz Verzicht Umbruch bis Ende 2020 Ausnahme: 1 x, wenn unmittelbar Anbau Getreide und nach Ernte Getreide unmittelbar Anlage geforderte Begrünungsmischung Nutzung Aufwuchs und Befahren sind zulässig Jährliche Pflege (Häckseln oder Mahd) ohne Terminvorgaben Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen (3) Gewässerschutzstreifen: Zusätzlicher Schutzstreifen zu gleichen Bedingungen förderbar Acker mit maximal 50 Meter Abstand zum Gewässer an nächster Stelle zum Gewässer dauerhafte, winterharte Begrünung durchschnittlich mind. 12 Meter breit Prämienfähig max. 0,50 ha pro Schlag Prämie Begrenzung Euro/ha Maximal 0,50 ha/schlag Maximal 20 % der Ackerfläche Ständig wasserführendes Gewässer in Gebietskulisse
47 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (1) Mindestteilnahmefläche 0,5 ha im 1. Jahr flächendeckende Begrünung in jeder Fahrgasse auf allen Obst-, Wein- und Hopfenflächen oder Terrassenbewirtschaftung Keine Bodenbearbeitung im Begrünungszeitraum (Ausnahme Tiefenlockerung) Keine Nutzung des Begrünungsaufwuchses (Ausnahme Beweidung) Offenhaltung des Bodens zulässig: Wein: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 80 cm Obst, Einzelreihen: unmittelbarer Bereich um die Stämme maximal 100 cm Obst, andere Pflanzsysteme: mind. 60 % Gesamtfläche zu begrünen Hopfen: unmittelbar um Hopfenpflanzen, mind. 60 % Gesamtfläche zu begrünen Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (2) Begrünungszeiträume: Wein, kleiner 25 % Hangneigung: Variante A: bis Erneuerung der Begrünung nicht zulässig Variante B: ganzjährig (1.1. bis ) Wein ab 25 % Hangneigung: Variante B: ganzjährig (1.1. bis ) Teilflächen mit > 25% ausnahmslos ganzjährig zu begrünen Obst: Ganzjährig (1.1. bis ) Hopfen: 15. Oktober bis 15. April Erneuerung Begrünung nicht zulässig Erneuerung Begrünung zulässig 47
48 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (3) als Begrünungskulturen gelten: Obst und Wein: aktiv angelegte Kulturen: zumindest eine winterharte Art Belassen bestehender Kulturen Hopfen: Grünschnittroggen, pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse, Winterrübsen nicht als Begrünung gelten organische Bodenbedeckungen (Stroh, Gras-, Rindenmulch) reine Selbstbegrünung Getreide oder Mais mehr als 50 % ausgenommen Grünschnittroggen; Hafer und Sommergerste als Deckfrucht bei Anlage Dauerbegrünung Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (4) Begrünungsform Winterbegrünung = Wein Variante A, Hopfen Ganzjährige Begrünung - Obst - Wein, Variante B Erneuerungen der Begrünung im Begrünungszeitraum nicht zulässig; Rodung nach => bis offener Boden erlaubt zulässig, zwecks - Bestandesverbesserung - Rodung zur Bodengesundung - Rodung und Neuauspflanzung Neuanlage innerhalb 8 Wochen spätestens Rodung nach => bis offener Boden erlaubt 48
49 Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (5) Bodengesundungen (= mehrjährig stillgelegte, gerodete Fläche): aktiv angelegte winterharte, ganzjährige, flächendeckende Begrünung mind. 1 x Häckseln pro Jahr Nutzung nicht zulässig (auch nicht Beweidung) Verbot N-Düngung und Pflanzenschutz Umbruch zur nachfolgenden Neuauspflanzung zulässig: Neuanlage Begrünung innerhalb 8 Wochen spätestens Umbruch nach => bis offener Boden erlaubt KEINE Befristung der Anlagedauer!! betriebliche Aufzeichnungen: => KEINE gesonderte betriebliche Daten, Feldstücksdaten, Meldungen an AMA Datum: Rodung, Neuauspflanzung, Anlage/Umbruch der Begrünung/Bodengesundung Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen (6) Höhe der Förderung Euro/ha Obst Wein (Junganlagen, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten) 200 Zuschlag bei Hangneigung ab 25 % 140 bei Hangneigung des Schlages < 25% Variante A: Variante B: Hangneigung des Schlages ab 25% bis <40% 300 Hangneigung des Schlages ab 40% bis <50% 500 Hangneigung des Schlages ab 50% 800 Hopfen 200 Bodengesundung, sonstige Spezialkulturfläche 0 49
50 Pflanzenschutzmittel Verzicht Wein, Hopfen Teilnahme an Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen Verzicht Insektizide (ausgenommen lt. Bio-EU-VO zulässige) auf gesamter Wein- und Hopfenfläche und/oder Verzicht Herbizide auf gesamter Wein- und Hopfenfläche Verzicht Kauf/Lagerung unzulässiger Betriebsmittel Höhe der Förderung Euro/ha Insektizidverzicht Wein (Jung-, Ertragsanlagen, Schnitt-Weingärten), 250 Herbizidverzicht Hopfen 250 Bodengesundungsflächen sind nicht prämienfähig Naturschutz - WF (1) Ziel: Schutz und Verbesserung Lebensräume gefährdeter Tier-/Pflanzenarten Teilnahme an UBB oder Bio (nur LSE-Zuschlag auf WF gewährt) Projektbestätigung für ökologisch wertvolle Acker- oder Grünlandflächen Enthält flächenspezifische Auflagen und daraus resultierende Prämie generelle Auflagen auf WF-Flächen, unabhängig von PjB-Auflagen: keine: Neuentwässerung, maschinelle Entsteinung, Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen, Lagerung von Siloballen keine zusätzliche Düngung auf Dauerweiden, Hutweiden Verbot Ausbringung Klärschlamm und kompost auf Grünland keine Ein- oder Nachsaaten (ausgenommen Wildschäden, Engerlinge, höhere Gewalt nach Genehmigung) Aufzeichnungspflicht bei verpflichtender Beweidung 50
51 Naturschutz - WF (2) Welche Flächen können ab 2015 teilnehmen?: Bestehende WF-Flächen aus ÖPUL 2007 ausgenommen artenarme Ackerbrachen und Intensivwiesen K20-Flächen wenn Naturschutzabteilung Umwandlung in WF genehmigt neue WF-Flächen im Natura 2000-Gebiet und in Artenschutzkulisse sofern Finanzmittel ausreichen Beantragung Projektbestätigung: Anmeldeformular wird von Naturschutzabteilung bisherigen Teilnehmern zugesandt: für Flächen im Natura 2000-Gebiet im Juli für Flächen außerhalb N2000 im Herbst für Umwandlung K20 in WF im Sommer Naturschutz - WF (3) Regionaler Naturschutzplan: Projektgemeinschaft gemeinsame Workshops, Betriebsbesuche Ziel betrifft ganze Region (enthalten in PjB) In NÖ 2015 nicht umgesetzt Naturschutz Monitoring (=> Zuschlag in PjB): Erhebung/Beobachtung von mit der Naturschutzabteilung definierten Arten WF-Trappe In ÖPUL 2007-PjB erkennbar an LEM01 Projekt LandwirtInnen beobachten Pflanzen => im HA14 Naturschutz - Monitoring beantragen!! Ergebnisorientierter Naturschutzplan: Anstatt konkreter Auflagen Ziele (Auftreten Kennarten) definiert Alle WF-Flächen des Betriebes nach diesem Prinzip In NÖ 2015 nicht umgesetzt 51
52 Naturschutz - WF (4) Organisatorische, verwaltungstechnische Hinweise (Zukunft): Naturschutz-Layer im GIS (NALA) enthält alle WF- und K20-Schläge enthält Auflagen (= Schlag-Attribute) Schreiberecht ausschließlich Naturschutzabteilung Landwirt, BBK Leserecht Ausdruck PjB über eama möglich Weidemaßnahme (1) In ganz Österreich für Rinder, Schafe und Ziegen angeboten Teilnahme mit allen Tieren folgender Kategorie: Weibliche Rinder ab 2 Jahren Weibliche Rinder ab ½ Jahren bis unter 2 Jahren Männliche Rinder ab ½ Jahr (ausgenommen Zuchtstiere) Weibliche Schafe ab 1 Jahr Weibliche Ziegen ab 1 Jahr Mindestens 2 RGVE/Betrieb Mindestens 120 Weidetage (vom 1. April bis 15. Nov.) Dokumentation (Zeiträume, Unterbrechungsgründe) Meldung an AMA innerhalb von 10 Tagen, wenn für Tierkategorie(n) nicht einhaltbar Max. 4 RGVE/ha Weide (Jahresdurchschnitt) 52
53 Weidemaßnahme (2) ganzjährige Tierhaltung Verfügbarkeit von Ställen im Winter Zugangsmöglichkeit zu Tränke auf Weide Unterstellmöglichkeit auf Weide oder rasche Verbringung in den Stall Höhe der Förderung Euro/RGVE Weidehaltung ohne Auftrieb auf Alm mit Teilnahme an Alpung und Behirtung 55 Weidehaltung mit Auftrieb auf Alm mit Teilnahme an Alpung und Behirtung 27,5 Tierkategorie RGVE-Wert Rinder ab 2 Jahren 1,0 Rinder ab ½ Jahr bis unter 2 Jahre 0,6 Schafe, Ziegen ab 1 Jahr 0,15 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (12) Kombinationsmöglichkeiten auf der Fläche Maßnahmen/Prämien: mit keiner anderen: Alpung und Behirtung WF, AG, OGW Zusätzlich nur Abgeltung Landschaftselemente (LSE) von UBB/Bio: Tabelle 13 stellt alle Möglichkeiten dar Tierbezogene Maßnahmen: Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Weidemaßnahme Prämien zusätzlich zu flächenbezogenen Maßnahmen 53
54 ÖPUL 2015 Tabelle 13 - Kombinationsmöglichkeiten ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (13) Prämienobergrenzen Fläche Euro/ha Acker 600,- Acker mit Naturschutz 700,- Grünland 600,- Grünland mit Steilflächenmahd ab 50 % 800,- Grünland mit Naturschutz 900,- Dauerkulturen 1.400,- ÖPUL Anhebung, um besonders wertvolle Fläche mit aufwändigen Auflagen erhalten zu können 54
55 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (14) Modulation (Kürzung aller ÖPUL-Prämien ab bestimmter Betriebsgröße): Fläche Berechnung Beispiele: Prämie Bis 100 ha 100 % Über 100 ha 300 ha 90 % Über 300 ha 1000 ha 85 % Über 1000 ha 75 % Größe Berechnung 190 ha (100ha + 90ha x 0,9) : 190 0, ha 100ha + 200ha x 0, ha x 0,85 450ha Kürzungsfaktor aller ÖPUL-Maßnahmen 0,9056 ÖPUL 2015 Allgemeine Inhalte (15) Wechsel in höherwertige Maßnahme Bis spätestens HA 2018 möglich Verpflichtungsende bleibt 2020 Mögliche Fälle: UBB Bio Begrünung: Zwischenfruchtanbau System Immergrün 55
56 ÖPUL 2015 Ansprechpartner in LK ÖPUL Inhalt Ansprechpartner in LK -DW Bio DI Martin Fischl Erosionsschutz Obst/Hopfen/Wein Verzicht Pflanzenschutz Hopfen/Wein Alpung und Behirtung Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen Wein: DI Gerald Kneissl Obst: Ing. Wolfgang Lukas DI August Bittermann Reinhard Gastecker Vorbeugender Grundwasserschutz Dr. DI Josef Wasner Mindeststandard Phosphor Düngungsfragen DI Josef Springer Rest DI Elisabeth Schübl Vorausschau: Wissensdatenbank ö-weit = LK-Intranet Kooperationsübereinkommen aller LKn, gemeinsame Wissensdatenbank (Intranet) für Invekos-Inhalte zu schaffen Horizontale Vorgaben, GIS, LSE, VOK, EBP, ÖPUL, AZ, Sonderrichtlinien, VO/ Handbücher / Anweisungen-AMA / Formulare / Merkblätter / Für ganz Österreich + Länderseite Befüllung/Wartung durch LK-Referenten Leserecht ( -pflicht ) alle Mitarbeiter Stand Technische Entwicklung seitens LK OÖ in Finalphase Befüllung am Anfang Freigabe voraussichtlich Ende August 56
57 Ausfüllhinweise Stammdaten Mantelseite 1: Aufbau wie in Vorjahren x MUSTERBBK MUSTER KLEE PAUL HERBSTSTRASSE , MUSTERORT HERBSTSTRASSE Bankverbindung 2222, MUSTERORT RLNWATWWZWE A T Abgabetermine Beilagen ankreuzen 57
58 x MUSTERBBK Abgabefristen keine MUSTER Nachreichfrist!!! KLEE PAUL HERBSTSTRASSE , MUSTERORT HERBSTSTRASSE , MUSTERORT RLNWATWWZWE A T x Beilagen: 9999 MUSTERBBK MUSTER Maßnahmenantrag für ÖPUL bis 15. Dezember 2014 HERBSTSTRASSE KLEE PAUL Beilagen: 2222, MUSTERORT Teilnahme an Begrünung-Zwischenfrucht: HERBSTSTRASSE 14 RLNWATWWZWE Maßnahmenantrag für ÖPUL 2015 und 2222, MUSTERORT A T Begrünungsseite bis 15. Okt. x x 58
59 x x x Abgabe Flächenbogen bei: Flächenzugänge (Pachtung, Kauf, Nutzung, ) Flächenabgänge (Verpachtung, Verkauf, ) Herausnahme aus landwirtschaftlicher Nutzung (Aufforstung, Straßen-/Wegebau, Gebäude, Windräder, ) neue Feldstücksbildungen (z.b. Teil vom Acker wird Weingarten) Nur auf ACKER-Feldstücken! x x x x Sonstige Beilagen: HLN-GI?? 59
60 Abwicklungshinweis LK NÖ Ausblick Landschaftselemente-Layer Information an Landwirte ab Oktober (AMA-Anschreiben) Kontrolle und Feststellung der Verfügungsgewalt durch Antragsteller/innen Erledigung: eama im Wege BBK (entgeltlich) ab 10. November Abwicklungshinweis für Nicht-Begrüner (UBB- bzw. Bio-Teilnahme) Maßnahmenbeantragung erst ab 10. November = Zeitgleich mit Bekanntgabe Verfügungsgewalt Landschaftselemente Vorteil: nur 1 Termin in BBK erforderlich! Beispiel 1: UBB, Acker x x x Gebietskulisse nur Salzburg Gebietskulisse Gebietskulisse x 2015 in NÖ nicht angeboten Immergrün und Mulch/Direktsaat nicht kombinierbar! 60
61 Beispiel 2: Bio x Gebietskulisse nur Salzburg Gebietskulisse Gebietskulisse x x 2015 in NÖ nicht angeboten x Beispiel 3: Grünland x Gebietskulisse nur Salzburg x Gebietskulisse Gebietskulisse 2015 in NÖ nicht angeboten x x x 61
62 nur in Kombination mit UBB nur in Kombination mit UBB oder Bio nur in Kombination mit Begrünung-Zwischenfruchtanbau nur in Kombination mit Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen NICHT kombinierbar: System Immergrün und Mulch- u. Direktsaat HA 2014 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau Feldstücksnummer Feldstücksname Begrünte Fläche Begrünungs-Varianten MZ ankreuzen Jährlich mind. 10% d. Ackerfläche begrünen (Stichtag 1. Okt.) keine Prämien-Obergrenze begrünte Flächen ausbezahlt Bsp.: 20,50 ha Acker am 1. Okt. 8,87/20,50 * 100 = 43,27% begrünt => Prämie für 8,87 ha ausbezahlt 62
63 Anmerkung 1) HA 2014 Entgegennahme, Sichtprüfung Beantragung Varianten 1 und 2 NICHT möglich Grund: Anbautermin und Beantragungsnotwendigkeit im MFA (wie bisher A1-Variante ) 2014 aus Zeitgründen nicht möglich Ausblick: im MFA 2015 können die Varianten 1 und 2 dann für den Herbstantrag 2015 gemeldet werden Anmerkung 2) HA 2014 Entgegennahme, Sichtprüfung Kreuzerl für MZ NICHT möglich bei 3 und 6 63
64 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau HA 2014 nur Varianten 3, 4, 5, 6 Variante 3: mind. drei Mischungspartner Variante 4: mind. drei Mischungspartner MZ möglich nach 4 und 5 (aber nicht verpflichtend) Variante 5: mind. zwei Mischungspartner MZ NICHT möglich nach 3 und 6 Zulässige Begrünungskulturen Variante 6: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse lt. Saatgutgesetz, Winterrübsen (inkl. Perko) Begrünungsseite HA 2014 HA 2014 min. 10% der Ackerfläche begrünen (Stichtag 1. Okt) Angabe Feldstücknummer, Feldstückname und begrünter Fläche Nur Varianten 3, 4, 5, 6 möglich Kreuzerl für MZ Mulch/Direktsaat beantragt Mulch/Direktsaat nur nach Var. 4 und 5 möglich Sichtprüfung, Fragen bei Entgegennahme Hat Antragsteller das nachgerechnet? Sicherheitspolster vorhanden? stimmen Feldstücksname/-nummer mit Flächenbogen überein? (Vorsicht vor Verwechslungen) Flächenausmaß korrekt angegeben? Variante 1 und 2 können im HA 2014 nicht beantragt werden Maßnahme Mulch-/Direktsaat beantragt? mindestens eine Fläche mit MZ? KEIN MZ- Kreuzerl nach Variante 3 und 6 64
Begrünung von Ackerflächen - grundlegende Änderungen
ÖPUL 2015 Begrünung von Ackerflächen Ansprechpartner: INVEKOS-Service, Tel 050/6902-1600 Stand: 2014-07-01 Die Begrünung von Ackerflächen ab Herbst 2014 erfolgt bereits aufgrund der Vorgaben des ÖPUL 2015.
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