Konzept Stützkurs Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft Hauswirtschaftspraktiker/in

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1 Konzept Stützkurs Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft Hauswirtschaftspraktiker/in

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gesetzliche Rahmenbedingungen Zuständigkeiten Zielgruppe Bedingungen Zeitpunkt und Dauer Teilnehmerzahl Evaluation Inhalte Berufskunde Lern- und Arbeitstechnik Deutsch... 6 Ein Bildungsangebot des Schul- und Sportdepartements 2

3 1 Einleitung Stützkurse sind zeitlich begrenzte Unterstützungsangebote für Lernschwächere. Sie dienen der Aufarbeitung (Repetition, Übung, Training) von Pflichtstoff bzw. der Verbesserung der persönlichen Lernkompetenz (Lern- und Problemlösungsstrategien). 1 Das vorliegende Kurzkonzept beschreibt den Stützkurs am Format Berufsbildung der Fachschule Viventa (FSV) für die Lernenden Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft (FHW) Hauswirtschaftspraktiker/in (HWP). Im Stützkurs wird der Pflichtstoff aus der Berufskunde aufgearbeitet. Da Defizite darin oft aus sprachlichen Problemen und/oder fehlenden bzw. mangelhaften Lern- und Arbeitstechniken resultieren oder wenigstens damit verknüpft sind, handelt es sich beim beschriebenen Stützkurs um ein kombiniertes Angebot Berufskunde Lerntechnik - Deutsch. Der Kurs wird darum im Teamteaching von einer Lehrperson für Berufskunde und einer Lehrperson für Deutsch geleitet. Der Stützkurs wird in der Versuchsphase (Frühlingssemester 2010) ausschliesslich für Lernende der ersten Klassen, und zwar FHW und HWP gemeinsam, angeboten. Im folgenden Text sind generell Personen beiden Geschlechts gemeint, auch wenn teilweise nur die weibliche Form verwendet wird. 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen Berufsbildungsgesetz (BBG) Art Angebote an Berufsfachschulen 4 Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug. Verordnung über Berufsbildung (BBV) Art Obligatorische schulische Bildung 2 Ein Schultag darf neun Lektionen, einschliesslich der Frei- und Stützkurse, nicht überschreiten. Art Freikurse und Stützkurse 1 Freikurse und Stützkurse der Berufsfachschule sind so anzusetzen, dass der Besuch ohne wesentliche Beeinträchtigung der Bildung in beruflicher Praxis möglich ist. Ihr Umfang darf während der Arbeitszeit durchschnittlich einen halben Tag pro Woche nicht übersteigen. 2 Die Notwendigkeit des Besuchs von Stützkursen wird periodisch überprüft. Berufsbildungsverordnung des Kantons Zürich Art. 20 Beruflicher Unterricht Die Berufsfachschulen bieten nach Möglichkeit Freifächer und Veranstaltungen für die berufliche Weiterbildung an. Bei Bedarf führen sie Stützkurse durch. Neue Freifächer und Kurse bedürfen der Bewilligung des Amtes. 1 Kantonales Rahmenkonzept zur fachkundigen individuellen Begleitung (FiB), April 2007 (Version 2) Ein Bildungsangebot des Schul- und Sportdepartements 3

4 Der Stützkurs am Format Grundbildung Hauswirtschaft der Fachschule Viventa wird in Absprache mit den Lernenden und den Lehrbetrieben grundsätzlich durch die Lehrpersonen (Fachunterricht und/oder allgemein bildender Unterricht) empfohlen. Den Lernenden darf wegen dem Besuch des Stützkurses kein Lohnabzug gemacht werden. Der Stützkurs findet ausserhalb des regulären Schultages zu Randzeiten statt und ist für die Lernenden unentgeltlich. Allenfalls für den Kurs benötigte Lehrmittel gehen aber zulasten der Lernenden bzw. deren Lehrbetriebe. 3 Zuständigkeiten Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Bewilligt die Durchführung des Kurses. Prorektorin Berufsbildung an der Fachschule Viventa Die zuständige Prorektorin genehmigt das Konzept und bewilligt die Durchführung des Stützkurses. Bereichsleitung Grundbildung Hauswirtschaft an der Fachschule Viventa (BLH) Die BLH ist für Aufbau, Umsetzung, Evaluation und Weiterentwicklung des Stützkursangebotes verantwortlich. Die BLH stellt sicher, dass die Lehrpersonen, welche den Stützkurs durchführen, fachlich und methodisch/didaktisch kompetent und für den Umgang mit leistungsschwachen Lernenden geeignet sind. Die BLH entscheidet in Absprache mit den Lehrpersonen, wer den Stützunterricht besucht. Die BHL ist für die Information der Lehrbetriebe über das Stützkursangebot zuständig. Lehrpersonen Die Lehrpersonen informieren die Lernenden über das Stützkursangebot. Die am regulären Schulunterricht beteiligten Lehrpersonen (Fachunterricht und/oder allgemein bildender Unterricht) erfassen die Lernenden, die einen Stützkurs benötigen, aufgrund derer schulischen Leistungen und offensichtlichen Schwierigkeiten bezüglich Lerntechnik und Problemlösungsstrategien. Daneben überprüfen sie auch die Anträge der Lernenden bzw. ihrer Lehrbetriebe für die Teilnahme am Stützunterricht und klären den Bedarf bzw. die Notwendigkeit dafür ab. Die Klassenlehrerinnen sammeln diese Informationen, nehmen Rücksprache mit den betroffenen Lehrbetrieben und beantragen bei der BLH im Quartal vor Beginn des Stützunterrichts die Aufnahme der so erfassten Schülerinnen. 4 Zielgruppe Grundsätzlich hat jede Lernende FHW oder HWP Anspruch auf den genannten Stützkurs, sofern die erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule und ein Bestehen des Qualifikationsverfahrens gefährdet sind. Ein Bildungsangebot des Schul- und Sportdepartements 4

5 In der Regel sind somit ungenügende schulische Leistungen - z.b. wegen Sprachproblemen und/oder fehlenden bzw. mangelhaften Lern- und Arbeitstechniken - Grundlage für die Beanspruchung des Stützkursangebotes. Lernende mit leichten oder kurzfristigen Lernproblemen oder solche, die ihre genügenden Leistungen gerne noch verbessern möchten, können im beschriebenen Stützkurs der FSV nicht aufgenommen werden. Lernende in akuten Lebenskrisen, mit Suchtproblemen, psychischen Schwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen, die nicht mit einem Stützkursangebot bewältigt werden können, werden an eine geeignete Fachperson verwiesen. Ein Stützkurs kann erst nach der Aufarbeitung einer solchen Krise zum Tragen kommen. 4.1 Bedingungen Lernbereitschaft und Eigenverantwortung sind elementare Voraussetzungen für einen Erfolg des Stützkurses. Es werden darum nur Lernende aufgenommen, die dieses Angebot wenn auch vielleicht erst nach Beratungsgesprächen mit Lehrpersonen oder Ausbildungsverantwortlichen - explizit annehmen wollen und sich somit bereit erklären, diesen zusätzlichen Aufwand zu leisten. Wer sich für den Stützkurs angemeldet hat, verpflichtet sich diesen für die gesamte Dauer regelmässig zu besuchen, sich aktiv daran zu beteiligen und Aufgaben im Zusammenhang damit zu erledigen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, wird vom laufenden Stützkurs ausgeschlossen und zu keinem weiteren befristeten Unterstützungsangebot am Format Berufsbildung der FSV mehr zugelassen. 5 Zeitpunkt und Dauer Das erste Semester dient der Einschätzung der Lernenden. Der Stützkurs wird darum erst im zweiten Semester angeboten und umfasst 15 Einheiten zu jeweils zwei Lektionen. Der Stützunterricht fällt auf einen Praxistag und findet zu den Randzeiten entweder morgens oder abends statt. 6 Teilnehmerzahl Die Grösse der HWP-Klassen an der FSV bewegt sich seit geraumer Zeit am oberen Limit, teilweise sogar darüber. Die Gruppengrösse von 12 Personen im Stützunterricht soll darum möglichst nicht überschritten werden. Das Teamteaching gewährleistet eine umfassende und intensive Betreuung. 7 Evaluation Während des Kurses Mit Unterstützung der Kursleiterinnen setzen sich die Lernenden laufend persönliche Lernziele. Nach jeweils zehn Lektionen findet eine individuelle Standortbestimmung statt. Ein Bildungsangebot des Schul- und Sportdepartements 5

6 Nach dem Kurs Nach dem Kurs wird das Konzept evaluiert und nach Bedarf angepasst. 8 Inhalte Wie unter 1 beschrieben handelt es sich beim Stützkurs um ein kombiniertes Angebot. Grundsätzlich sollen inhaltliche Lücken aufgearbeitet werden und an diesen Inhalten auch Lerntechniken und Arbeitsweisen eingeführt, vertieft und geübt werden. Sprache als integrativer Bestandteil jeden Lernens wird dabei parallel geschult. Die Lernenden setzen sich gezielt mit denjenigen Inhalten auseinander, in denen sie Schwächen haben. Die folgende Aufzählung ist nicht abschliessend. Die Inhalte werden den Bedürfnissen der Kursteilnehmenden angepasst. 8.1 Berufskunde Stoff erstes und laufendes zweites Semester (Repetition, zusätzliche Erklärungen, Übungsmöglichkeiten) 8.2 Lern- und Arbeitstechnik Persönliche Ziele formulieren Arbeitsplanung und Reflexion Ressourcenorientierte Anwendung geeigneter Lerntechniken Informationsbeschaffung Auswerten, anwenden, umsetzen von Informationen Prüfungsvorbereitungen 8.3 Deutsch Sprachstandsermittlung Techniken des Leseverstehens und mündlicher Ausdruck Fachtexte verstehen Arbeitsaufträge und Prüfungsfragen verstehen Wortschatz und Aufbau von Sätzen und Texten Schreibkompetenz Anwenden von grundlegenden Rechtschreibe- und Grammatikkenntnissen Januar 2010 Esther Baudacci, Bereichsleiterin Grundbildung Hauswirtschaft Verena Schlezak, Fachlehrerin für Berufskunde Ein Bildungsangebot des Schul- und Sportdepartements 6

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