Manual Promotionsprozess Kaufmännische Grundbildung E-Profil B-Profil

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1 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Arbeitsgruppe Leiter Grundbildung Kaufleute Manual Promotionsprozess Kaufmännische Grundbildung E-Profil B-Profil Version 05 Stand 11. Januar Ausganglage / Rechtliche Rahmenbedingungen E-Profil An allen Kaufmännischen Berufsfachschulen im Kanton St.Gallen soll bei Profilwechseln einheitlich vorgegangen werden. Aus diesem Grund wird der Promotionsprozess für das E-Profil auf Basis der gesetzlichen Vorgaben im nachfolgenden Manual konkretisiert (siehe Kapitel 2). Ebenfalls wird für das B-Profil ein klarer Promotionsprozess definiert (siehe Kapitel 3). 1.1 Promotionsregelung Gemäss Artikel 17 BiVo findet am Ende des 1. bis 3. Semester eine Promotion aufgrund der im Zeugnis dokumentierten Leistungen statt. Dabei werden die Zeugnisnoten wie folgt gewichtet: (auf 1. Dezimalstelle gerundet) 1.2 Provisorische Promotion Wenn die lernende Person die Promotionsvoraussetzungen am Ende des ersten oder zweiten Semesters zum ersten Mal nicht, wird sie einmal provisorisch im E-Profil promoviert. Die Berufsfachschule informiert den Lehrbetrieb über die provisorische Promotion. Die Vertragsparteien prüfen folgende mögliche : > Besuch eines Stützkurses > sofortige Umteilung in das B-Profil > Repetition der vorangehenden Semester > Auflösung des Lehrvertrags 1/6

2 1.3 Profilwechsel Werden die Promotionsvoraussetzungen zum zweiten Mal nicht, wird die Ausbildung im B-Profil weitergeführt. Die Schule informiert den Lehrbetrieb sowie die zuständige kantonale Behörde über den Profilwechsel. 1.4 Profilwechsel oder Repetition (Art. 17 Abs. 9 BiVo) Werden die Promotionsvoraussetzungen zum ersten Mal am Ende des dritten Semesters nicht, prüfen die Vertragsparteien eine Umteilung in das B-Profil oder die Repetition des zweiten und dritten Semesters. 1. Die Berufsfachschule beantragt dem Lehrbetrieb aufgrund der Zeugnisnoten und des Leistungsverhaltens entweder: a) Profilwechsel b) Repetition des 2. und 3. Semesters. 2. Die Lehrvertragsparteien entscheiden und informieren die zuständige kantonale Behörde und die Berufsfachschule. 3. Die Lehrvertragsparteien halten den Profilwechsel im Lehrvertrag fest. Die zuständige kantonale Behörde leitet die notwendigen Schritte ein. Nach Übertritt in das 4. Semester ist kein Profilwechsel mehr möglich. Es bestehen folgende Möglichkeiten: - Repetition eines Lehrjahres im gleichen Profil (wird nicht empfohlen) - Repetition eines Lehrjahres mit Profilwechsel. 1.5 Ausserordentliche Leistungen (Art. 17 Abs. 2 BiVo) Sind die schulischen Leistungen der lernenden Person ausserordentlich gut, so empfiehlt die Schule dem Lehrbetrieb und den Eltern den Wechsel vom E-Profil in die lehrbegleitende BM (BM 1) WD-W (E-Profil mit integrierter Berufsmaturität), bzw. vom B-Profil ins E- Profil. 2/6

3 2. Promotionsprozess E-Profil Leistungsbeurteilung an der Notenkonferenz (am Semesterende) 2.1 Genügende Leistungen keine besonderen Wenn Promotionsbedingungen nicht, erfolgt die Information an Ausbildungsbetriebe und Eltern (z.k. ABB) inkl. Beilage Formular Promotion E-Profil und Begleitbrief Promotion mit Aufforderung zur Kontaktaufnahme 2.2 Provisorische Promotion zum ersten Mal nicht Promotionsentscheid A) "Provisorische Promotion" Promotionsentscheid A) Provisorische Promotion Weiterführung Ausbildung im E- Profil gefährdet Aufforderung zu vereinbaren 2.3 Profilwechsel zum zweiten Mal nicht Promotionsentscheid B) "Promotion nicht, Umteilung B-Profil" Promotionsentscheid B) Promotion nicht, Umteilung ins B-Profil 3/6

4 2.4 Profilwechsel oder Repetition Ende des 3. Semesters zum ersten Mal nicht Promotionsentscheid C) "Provisorische Promotion" "Abschluss E-Profil gefährdet" direkter Kontakt Promotionsentscheid C) Provisorische Promotion Abschluss E-Profil gefährdet Prüfung von gemäss Art. 17 Abs. 9: Umteilung ins B-Profil oder Repetition Werden die Promotionsvoraussetzungen erstmals am Ende des dritten Semesters nicht, prüfen die Vertragsparteien eine Umteilung in das B-Profil oder die Repetition des zweiten und dritten Semesters (siehe auch Punkt 1.4). 2.5 Ausserordentliche Leistungen überdurchschnittlich gut & Eignung Information "Prüfung Möglichkeit Umteilung BM 1 WD-W" Wird im ersten Lehrjahr analog zur Gewichtung der Fächer in der Promotionsregelung im E-Profil in den massgebenden Fächern Standardsprache, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache, IKA sowie Wirtschaft und Gesellschaft (zählt doppelt) ein Gesamtdurchschnitt von 5,3 erzielt, prüft die Berufsfachschule, ob sich die lernende Person für die Fortsetzung der Ausbildung mit Berufsmaturität eignet. Bei dieser Beurteilung werden auch qualitative Kriterien wie Arbeitshaltung, Engagement und Motivation berücksichtigt. Um die Erfolgschancen des Lernenden in der BM 1 WD-W zu erhöhen, soll eine Umteilung möglichst früh, d.h. in erster Priorität bis Ende des 1. Semesters erfolgen. Der Entscheid liegt abschliessend bei der Berufsfachschule. Im positiven Fall bespricht die Berufsfachschule mit dem Lernenden die Eignung und das Interesse für einen Profilwechsel. Bei bestehendem Interesse und entsprechender Eignung schlägt die Berufsfachschule den Vertragsparteien einen Profilwechsel vor. Die Vertragsparteien prüfen gemeinsam die Möglichkeit zur Umteilung in die BM 1 WD-W und informieren die Berufsfachschule und das Amt für Berufsbildung zeitgerecht über ihren Entscheid. Im negativen Fall erfolgen keine. 4/6

5 3. Promotionsprozess B-Profil Im B-Profil erfolgt gemäss Art. 17 BiVo keine eigentliche Promotion. Bei Lernenden mit ausserordentlich guten Leistungen empfiehlt die Berufsfachschule gemäss Art. 17 Abs. 2 lit. a den Wechsel ins E-Profil. Leistungsbeurteilung an der Notenkonferenz (am Semesterende) 3.1 Genügende Leistungen wenn Leistungen i.o. keine besonderen 3.2 Ausserordentliche Leistungen wenn Leistungen ausserordentlich gut & Eignung Information "Prüfung Möglichkeit Umteilung E-Profil" Wird in den massgebenden Fächern: W&G (doppelt gewichtet), IKA, Deutsch und Englisch am Ende des ersten oder zweiten Semesters ein Gesamtdurchschnitt von 5.0 erzielt, prüft die Berufsfachschule, ob sich der Lernende für die Fortsetzung der Ausbildung im E-Profil eignet. Bei dieser Beurteilung werden auch qualitative Kriterien wie Arbeitshaltung, Engagement und Motivation berücksichtigt. Um die Erfolgschancen des Lernenden im E-Profil zu erhöhen, soll eine Umteilung möglichst früh, d.h. in erster Priorität bis Ende des 1. Semesters erfolgen. Der Entscheid liegt abschliessend bei der Berufsfachschule. Im positiven Fall bespricht die Berufsfachschule mit dem Lernenden die Eignung und das Interesse für einen Profilwechsel. Bei bestehendem Interesse und entsprechender Eignung informiert die Schule den Ausbildungsbetrieb. Die Vertragsparteien prüfen gemeinsam die Möglichkeit zur Umteilung ins E-Profil und informieren die Berufsfachschule zeitgerecht. Im negativen Fall erfolgen keine. 5/6

6 3.3 Ungenügende Leistungen bei sehr schlechten Leistungen Zeugnis als Information "Erfolg QV gefährdet" direkter Kontakt Zeugnis als Information Der Abteilungsleiter nimmt mit dem Ausbildungsbetrieb persönlich Kontakt auf, um zu besprechen. Für die Arbeitsgruppe Benno Keller Pascal Kopp Urs Thoma Karl Ziegler 6/6

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