Kauffrau/Kaufmann E-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!

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1 Kauffrau/Kaufmann E-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!

2 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung Das Wichtigste in Kürze Ausbildungsziele Bei der Kaufmännischen Lehre im dualen System geht es um den Erwerb von grundlegendem Wissen und Können, um im gesamten kaufmännischen Berufsfeld produktiv tätig zu sein. Die Anleitung zu lebenslangem Lernen und die Mitgestaltung von Arbeitstätigkeiten im kaufmännischen Berufsfeld sind Bestandteil der Ausbildung. Beim Abschluss des Lehrvertrags entscheiden sich die Vertragsparteien auf Grund einer Vorabklärung der zu bildenden Person für das B-, E- oder M-Profil. Ausbildungsverlauf Die Lehre dauert drei Jahre. Die kantonale Behörde stellt die Eignung eines Lehrbetriebes fest. Unter Umständen können sich zwei Lehrbetriebe die Ausbildung der Lernenden aufteilen. Der Lehrbetrieb erstellt ein betriebliches Ausbildungsprogramm. Er hält den Ausbildungsstand der lernenden Person halbjährlich im Bericht der Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest. Im Betrieb werden Prozesseinheiten (PE) zu betrieblichen Abläufen durchgeführt. In überbetrieblichen Kursen (ük) werden branchenspezifische Kompetenzen vermittelt. Diese Kurse dauern pro Lehrjahr zwei bis vier Tage. Die ük-fenster werden für die gesamte Schweiz festgelegt. siehe Anhang 1 Während der ük-fenster haben die Branchenverbände Priorität bei der Durchführung Ihrer überbetrieblichen Kurse. In der übrigen Zeit haben die Schulen Priorität. Das Fenster für den ük 1 ist schulfreie Zeit. Falls die Schulen während der übrigen Zeit Schule anbieten, darf den Lernenden aus der Absenz für die ük s kein Nachteil erwachsen. Die Berufsfachschule erteilt den Pflichtunterricht. Grundlage sind die Ausbildungs- und Leistungsziele für den schulischen Teil der Lehre. Die Berufsschule strebt mit den übrigen Lernorten (Lehrfirmen, überbetriebliche Kurse) eine enge Zusammenarbeit in fachlicher und organisatorischer Hinsicht an und schafft ein günstiges Lernklima. Unterrichtsprache ist die Standardsprache des Ausbildungsortes. Die Anzahl der Lektionen pro Jahr nimmt vom ersten bis zum dritten Lehrjahr ab. Zu Beginn des ersten Lehrjahres findet der Basiskurs statt, der die Lernenden mit den elementaren Arbeits- und Kommunikationstechniken vertraut macht. In mindestens zwei Ausbildungseinheiten (AE) werden grössere fächerübergreifende Themen behandelt. Sie fördern das selbständige Arbeiten der Lernenden. siehe Anhang 2

3 Standortbestimmung Nach dem ersten Lehrjahr findet eine Standortbestimmung im Lehrbetrieb und in der Schule statt. Sie dient der Überprüfung, ob die Lehre im ausgewählten Profil (B-, E- oder M) weitergeführt werden kann. Im Lehrbetrieb zählen für die Beurteilung die Prozesseinheit (PE) sowie zwei Arbeits- und Lernsituationen (ALS). In der Schule zählen die Lernbereiche IKA (Information, Kommunikation, Administration), Wirtschaft und Gesellschaft (W&G), erste Landessprache (1. LS), Fremdsprachen (FS) und die 1. Ausbildungseinheit (AE). Folgende Kriterien kommen zu Anwendung: Der Durchschnitt der Zeugnisnoten (IKA, W&G, 1: LS, FS, AE) des 1. und 2. Semesters muss mindestens 4.0 betragen, davon dürfen nicht mehr als 2 Fachnoten ungenügend sein, und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 darf nicht mehr als 2.0 Notenpunkte betragen. Das Ergebnis der Standortbestimmung wird von der Schule und den Lehrbetrieben beurteilt. Dabei erhält die lernende Person eine Rückmeldung. Die Schule schlägt den Vertragsparteien bei unter- und überdurchschnittlichen Leistungen geeignete Massnahmen vor und stellt der kantonalen Behörde im Bedarfsfall einen Antrag. Qualifikationsverfahren (LAP) In den Lehrabschlussprüfungen zeigen die Lernenden, ob sie die Anforderungen der Leistungsziele in Lehrbetrieb und Schule erreicht haben. Die Kantone organisieren die Prüfungen. Eine Prüfungskommission für die ganze Schweiz, in der wichtige berufsbildende Institutionen vertreten sind, stellt sicher, dass landesweit einheitliche Durchführungsstandards, Leistungsanforderungen und -bewertungen zur Anwendung gelangen. Die Leistungsziele sind alle drei Jahre zu konkretisieren. Für die Lernenden gilt während der gesamten Lehre dieselbe Ausgabe der Leistungsziele. Die Kommission legt die Einzelheiten zu jedem Prüfungsfach fest. Sie kann Fach- und Sprachzertifikate als Prüfungen (Prüfungsteile) anerkennen und vorschreiben. siehe Anhang 3 Der betriebliche Teil der Lehrabschlussprüfungen wird von den Branchenverbänden gestaltet. siehe Anhang 4

4 Schulische Lehrabschlussprüfung in der Erweiterten Grundbildung Diese umfasst acht Fächer: siehe Anhang 5 a) IKA: dezentrale, schriftliche Prüfung (gesamtschweizerische und schulspezifische Leistungsziele) b) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 1: zentrale, schriftliche Prüfung c) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 2: dezentrale, schriftliche Prüfung, insbesondere schulspezifische Leistungsziele d) Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) 3: Die Fachnote besteht aus der Erfahrungsnote der Berufsschule e) Standardsprache: schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. f) Erste Fremdsprache (Französisch): schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. g) Zweite Fremdsprache (Englisch): schriftliche und mündliche Prüfung. Die Fachnote setzt sich zu gleichen Teilen aus der Prüfungsnote und der Erfahrungsnote zusammen. h) Ausbildungseinheiten und selbständige Arbeit: Der Mittelwert der drei Noten der Ausbildungseinheiten bildet die Positionsnote Ausbildungseinheiten. Selbständige Arbeit: Im letzten Lehrjahr bearbeitet der Lehrling selbständig eine Aufgabe, die mehrere Kernkompetenzen umfasst. Er hat beim Thema eine Wahlmöglichkeit. Gruppenarbeiten sind möglich. Zusätzlich kann eine mündliche Prüfung über die selbständige Arbeit durchgeführt werden. Die Bewertungen der selbständigen Arbeit bilden die Positionsnote. Bei der Berechnung der Fachnote zählt die Positionsnote Ausbildungseinheiten doppelt. Die Noten aus den Prüfungsfächern a) h) tragen je ein Achtel zur Gesamtnote der schulischen Lehrabschlussprüfung bei. Die Gesamtnote wird auf eine Dezimale gerundet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn sowohl in der betrieblichen als auch in der schulischen Lehrabschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. siehe Anhang 6 a) Die betriebliche Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn höchstens eine Fachnote ungenügend ist und nicht unter 3.0 liegt. b) Die schulische Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt und wenn nicht mehr als zwei Fachnoten ungenügend sind und die Summe der negativen Notenabweichungen zur Note 4.0 nicht mehr als 2.0 Notenpunkte beträgt. Wer die Bestehensnorm erfüllt hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gelernte Kauffrau/gelernter Kaufmann erweiterte Grundbildung zu tragen. Weitere Informationen unter:

5 Schulischer Teil Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Standortbestimmung Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Überbetrieblicher Kurs Lehrabschlussprüfung Lehrabschlussprüfung Betrieblicher Teil Standortbestimmung Anhang 1 Ausbildungsverlauf Lernbereiche 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Berufskunde ALS ük ALS ALS PE PE Branchenkunde ALS ALS PE ALS Information / Kommunikation / Administration (IKA) AE Wirtschaft und Gesellschaft ( W&G) AE Selbstständige Arbeit Deutsch Fremdsprachen AE altstaetten@bzr.ch

6 Kaufmännische Lehre E-Profil Anhang 2 STUNDENTAFEL Anzahl Lektionen 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Total Fächer Basisblock* 1. Sem. 2. Sem. Total 3. Sem. 4. Sem. Total (1 Tag 10 Lekt.) (2 Tage) (2 Tage) 38 (2 Tage) (2 Tage) 38 7 Tage total Wochen Wochen 5. Sem. (1 Tag) 6. Sem. (1 Tag) Total 35 Wochen Lektionen insgesamt Pflichtfächer 19 Wochen 19 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 19 Wochen 38 Wochen 19 Wochen 16 Wochen 35 Wochen 1. Information, Kommunikation, Administration WR (RW/BRK) WU (VWL/WG/STK) Deutsch Französisch Englisch Sport Arbeitstechnik Total Wochen-Lektionen ' Ausbildungseinheiten, Selbstständige Arbeit Total Lektionen pro Semester/Lehrjahr '888 Bemerkungen: * 7 x 1 Zusatztag von August bis Beginn Herbstferien

7 Schulischer Teil Betrieblicher Teil Anhang 3 Qualifikationsverfahren Prüfungsfächer 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Zeugnis Berechnung Gewicht Arbeits- und Lernsituationen (ALS) ALS ALS ALS ALS ALS ALS Mittelwert der 6 Leistungen 1 / 4 Prozesseinheiten (PE) PE PE PE Mittelwert der 3 Leistungen 1 / 4 Berufspraktische Situationen und Fälle 50% LAP Note 1 / 4 Berufliche Situationen, die gute Kommunikation verlangen LAP Note 1 / 4 Information / Kommunikation / Administration (IKA) LAP Periode für LAP LAP LAP Gewicht Wirtschaft und Gesellschaft, gesamtschweizerisch (W&G CH) Wirtschaft und Gesellschaft, schulspezifisch (W&G Schule) 50% LAP LAP 100 % 100 % Wirtschaft und Gesellschaft, Erfahrungsnoten (W&G ) 100 % 1. Landessprache LAP 2. Landessprache DFP Englisch BEC Ausbildungseinheiten (AE) Selbständige Arbeit (SA) AE AE AE SA AE 67 % SA 33 %

8 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung Anhang 4 Prüfungskommission Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung, Betrieb Grundlagen - Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung - Art. 15, Abs. 2 Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003 Betriebliche Lehrabschlussprüfung: Berufspraktisch - Basisbildung und Erweiterte Grundbildung: Berufspraktische Situationen und Fälle: Die schriftliche Prüfung gilt berufspraktischen und -kundlichen Leistungszielen sowie beruflichen Situationen (Fallstudien). Sie besteht aus einem zentralen und aus einem branchenspezifischen Teil. - Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung für Kauffrau/Kaufmann vom 01. Januar 2003, Teil C Systematik der Prüfungselemente Ausführungsbestimmungen 1. Inhalt und Aufgabenstellung der Prüfung Die Prüfung im betrieblichen Teil behandelt Situationen, wie sie in Betrieben vorkommen. Sie umfasst berufspraktische Inhalte, die unter dem Aspekt von Wissen und Handlungsorientierung geprüft werden. Die Kandidaten erhalten zu Beginn der Prüfung schriftlich abgefasste Aufgaben. Die Prüfung deckt mindestens vier Leitideen ab. Die Leitideen decken in jedem Fall die Lernbereiche Branche und Firma, Information-Kommunikation-Administration und Wirtschaft und Gesellschaft ab. Grundlage für die Prüfungsaufgaben sind die Leistungsziele der gültigen Modelllehrgänge. Die Inhalte der Prüfungsaufgaben sind wie folgt festgelegt: a) Allbranchenteil Die IGKG bestimmt im Auftrag der Prüfungskommission 2 bis 4 Leitideen aus dem tronc commun. Mit der Bekanntgabe der Leitideen gibt die Prüfungskommission ebenfalls die Leistungszielnummern der gewählten Leitideen heraus. Aus diesen gewählten Leitideen kann jede zugelassene Ausbildungs- und Prüfungsbranche im Rahmen von 40 % (= 40 Punkte) Prüfungsaufgaben erstellen. Die Prüfungsaufgaben erfüllen folgende Bestimmungen: - Die Prüfungsaufgaben beziehen sich inhaltlich auf die innerhalb dieser Leitideen von der Ausbildungs- und Prüfungsbranche gewählten Leistungsziele. - Die gewählten Leistungsziele stammen aus dem Leistungszielkatalog des tronc commun (wie von der Prüfungskommission vorgegeben). Sofern Ausbildungs- und Prüfungsbranchen branchenspezifische Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitideen ergänzt haben, können diese nicht berücksichtigt werden. - Die einzelnen Prüfungsaufgaben übersteigen die Taxonomie der betroffenen Leistungsziele nicht. Die Verfügungsformen der Prüfungsaufgaben spiegeln sich mit den Verfügungsformen der Leistungsziele innerhalb der vorgegebenen Leitidee wider. Schriftliche LAP, Betrieb

9 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung Anhang 4 Prüfungskommission Diese zwei bis vier Leitideen sind für alle Ausbildungs- und Prüfungsbranchen obligatorisch. Damit wird gewährleistet, dass der Bereich Berufskunde von allen Prüfungsbranchen im gleichen Ausmass geprüft wird. b) Branchenteil Die Prüfungsbranche kann 60 % der Prüfungsaufgaben (= 60 Punkte) aus dem gesamten Branchenmodelllehrgang entnehmen. Damit prüft sie die Branchenkenntnisse. Bei der Formulierung der Prüfungsaufgaben berücksichtigt sie die Verfügungsformen der Leistungsziele. Die prozentuale Verteilung sämtlicher Leistungsziele auf die K-Stufen (Verfügungsformen) spiegeln sich in den Prüfungsaufgaben wider (= Verfügungsformen des tronc commun). 2. Erlaubte Hilfsmittel Die für die Prüfung erlaubten Hilfsmittel sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen individuell zu erlassen. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranchen machen den Kandidaten spätestens mit der Ankündigung der Prüfung die Hilfsmittelliste zugänglich. 3. Dauer der Prüfung Die Prüfung dauert 120 Minuten. 4. Organisation Die Prüfungskommission bestimmt eine Prüfungsorganisation, die für die Durchführung der Abläufe zuständig ist. Ebenso vergibt die Prüfungskommission das Mandat für die Qualitätssicherung der Prüfungen. Die IGKG gibt im Auftrag der Prüfungskommission die 2 bis 4 obligatorischen Leitideen für den Allbranchenteil ein Jahr vor der Durchführung der Prüfung bekannt. 5. Einreichung der Prüfungsaufgaben Die Prüfungsaufgaben mit möglichen Lösungsansätzen und Bewertungsgesichtspunkten sind der Prüfungsorganisation vorzulegen. Sie müssen bis mindestens 3 Monate vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsorganisation eintreffen. Die Prüfungsorganisation hat das Recht, Prüfungen oder Teile davon abzulehnen, soweit sie den Anforderungen der Leistungsziele und der Rahmenbedingungen nicht entsprechen. (wird über das Organisationsreglement geregelt). Wird ihr innert zumutbarer Frist kein voller Ersatz gestellt, kann die Prüfungsorganisation die Prüfungsaufgaben der Expertengruppe der IGKG für die Berufskunde oder Teile davon als Ersatz bestimmen. Die Prüfungsorganisation bestimmt eine externe Stelle, die für den 60 % -Teil der Branche valide Ersatzaufgaben formuliert. Die Kosten werden verursachergerecht verrechnet. 6. Form der Aufgabenstellung Die Kandidaten wissen vor Arbeitsbeginn, was sie leisten müssen und was beurteilt wird. Die Kandidaten erhalten eine vorstrukturierte umfassende Aufgabe und/oder eine Fallstudie und/oder mehrere kleinere Aufgaben. Alle Beurteilungsgesichtspunkte sind in der Prüfungsaufgabe ausgewiesen, ebenso die Bewertung der einzelnen Prüfungsaufgabe. Näheres regelt das Organisationsreglement. Schriftliche LAP, Betrieb

10 Anhang 5 Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung C Systematik der Prüfungselemente 1 Betriebliches Qualifikationsverfahren a) Arbeits- und Lernsituation: (Fach 1) Erfahrungsnote Termin 2 Beurteilungen pro Lehrjahr Fachnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt aller 6 Beurteilungen. b) Prozesseinheiten: (Fach 2) Erfahrungsnote Termin 1 Bearbeitung pro Lehrjahr Fachnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt aller 3 Bearbeitungen. c) Berufspraktische Situation und Fälle: (Fach 3) Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung Dauer Minuten Termin Gegen Ende der Lehrzeit Fachnote Umrechnung der erzielten Punkte gemäss Notenskala. d) Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern: (Fach 4) Branchenspezifische mündliche Prüfung Dauer 30 Minuten Termin Gegen Ende der Lehrzeit Fachnote Umrechnung der erzielten Punkte gemäss Notenskala. 2 Schulisches Qualifikationsverfahren Lernbereich Information/Kommunikation/Administration (IKA) a) IKA: (Fach 1) Position 1 Schulspezifische schriftliche Prüfung Dauer Minuten Termin Spätestens Ende des 2. Lehrjahres Position 2 Erfahrungsnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt aller Zeugnisnoten in diesem Lernbereich. Fachnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der beiden Positionsnoten. Lernbereich Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) b) W&G 1: (Fach 2) Fachnote c) W&G 2: (Fach 3) Fachnote Zentral vorgegebene schriftliche Prüfung Dauer Minuten Termin Gegen Ende der Lehrzeit Umrechnung der erzielten Punkte gemäss Notenskala. Schulspezifische schriftliche Prüfung Dauer Minuten Termin Gegen Ende der Lehrzeit Umrechnung der erzielten Punkte gemäss Notenskala. d) W&G 3: (Fach 4) Fachnote Lernbereich Sprachen Erfahrungsnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt aller Zeugnisnoten des zweiten und dritten Lehrjahres in diesem Lernbereich. e) Erste Landessprache (Standardsprache): (Fach 5) Position 1 Position 2 Fachnote Schriftliche und mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst einen gesamtschweizerischen und einen schulspezifischen Teil. Dauer Schriftliche Prüfung Minuten Mündliche Prüfung Minuten Termin Frühestens Ende des 2. Lehrjahres Erfahrungsnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten der letzten beiden Ausbildungsjahre in diesem Fach. Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der beiden Positionsnoten.

11 f) Zweite Landessprache (Erste Fremdsprache): (Fach 6) Position 1 Position 2 Fachnote Gemäss gesamtschweizerischen Vorgaben erstellte schriftliche und mündliche Prüfung Dauer Schriftliche Prüfung Minuten Mündliche Prüfung Minuten Termin Frühestens Ende des 2. Lehrjahres Erfahrungsnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten der letzten beiden Ausbildungsjahre in diesem Fach. Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der beiden Positionsnoten. g) Englisch (Zweite Fremdsprache): (Fach 7) Position 1 Gemäss gesamtschweizerischen Vorgaben erstellte schriftliche und mündliche Prüfung Dauer Schriftliche Prüfung Minuten Mündliche Prüfung Minuten Termin Frühestens Ende des 2. Lehrjahres Position 2 Erfahrungsnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten der letzten beiden Ausbildungsjahre in diesem Fach. Fachnote Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt der beiden Positionsnoten. Die Prüfungskommission kann anstelle der Prüfung oder Teilen von Prüfungen Internationale Sprachzertifikate anerkennen oder vorschreiben. Die Notengebung richtet sich nach dem entsprechenden Akkreditierungskonzept. Interdisziplinärer Bereich h) Ausbildungseinheiten und selbstständige Arbeit: (Fach 8) Position 1 Erfahrungsnote Ausbildungseinheiten Umfang Drei Ausbildungseinheiten zu 10 bis 20 Lektionen Termin Während der drei Lehrjahre Positionsnote 1 Der auf eine Zehntelsnote gerundete Durchschnitt aller bearbeiteten Ausbildungseinheiten. Position 2 Erfahrungsnote Selbständige Arbeit Umfang Etwa 30 Arbeitsstunden Termin Während des dritten Lehrjahres Mündliche Prüf. Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. Dauer 15 Minuten Termin Während des dritten Lehrjahres, anschliessend an die Abgabe des Berichtes. Positionsnote 2 Umrechnung der erzielten Punkte gemäss Notenskala. Fachnote Die Positionsnote Ausbildungseinheiten zählt doppelt, die Positionsnote Selbstständige Arbeit einfach. Die Fachnote wird auf eine Zehntelsnote gerundet.

12 Standortbestimmung Anhang 6 E-Profil Lehrabschlussprüfung für das EFZ (Schulischer Teil) Form der LAP Fachbereich 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr s m LAP Gewicht IKA X 50% 50% 1/8 Deutsch X X 50% 50% 1/8 Französisch X* X* 50% 50% DFP DFP B1* 1/8 Englisch X* X* 50% 50% BEC BEC* 1/8 W&G zentral (WR+WU) X 100% 1/8 W&G dezentral (WR+WU) X 100% 1/8 W&G Erfahrungsnoten (WR+WU) 100% 1/8 Ausbildungseinheiten, Selbständige Arbeit AE 67%, SA 33% 1/8 s = schriftlich, m = mündlich * Externes Diplom (BEC/DFP B1) anstelle der schulinternen Prüfung

13 E-Profil FREMDSPRACHENKONZEPT Der Fremdsprachenunterricht im E-Profil richtet sich auf den Erwerb der internationalen Fremdsprachendiplome DFP B1 (Diplôme de Français Professionnel) und BEC Preliminary (Business English Certificate) aus. Lektionen, Prüfungen Französisch Englisch 1. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 2. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 3. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 4. Sem 3 Lektionen 3 Lektionen 5. Sem 1 Lektion 2 Lektionen 6. Sem 1 Lektion LAP = DFP B1 (Ende April) 2 Lektionen LAP = BEC Preliminary (Mitte März) Kosten (Stand Juni 2008) BEC Fr DFP B1 Fr Es besteht die Möglichkeit, sich in Französisch im 5./6. Semester 1 Woche lang in Rolle (Le Courtil) auf die DFP-Prüfung vorzubereiten. Kosten rund Fr Erfahrungsnoten Als Basis gilt das Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar Französisch Englisch Semester Semester Fachnoten Die Fachnote setzt sich aus dem Mittel der Vornoten (50%) und der Umrechnung der externen Diplome zusammen.

14 E-Profil Englisch Französisch Deutsch Inform. Kommunik. Administr. Wirtschaft und Gesellschaft Berufsfachschule zwei Fremdsprachen Schwerpunkt im Lernbereich Wirtschaft und Gesellschaft Betrieb Abläufe und Sachverhalte ganzheitlich bearbeiten und beurteilen Voraussetzung gute Leistung auf dem Niveau Sekundarschule in den sprachlichen und rechnerischen Fächern

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