Höhere Fachschule Pflege

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1 bz-gs Bildungszentrum Gesundheit und Soziales Höhere Fachschule Pflege Praktikumsqualifikation DNI zu HF Berufs begleitender Bildungs gang Erstellt: D.Hofer Datum: April 2011 Freigegeben: D. Hofer Datum: April 2011 Version: 1.0 Überarbeitet: Seite 1 von 20

2 Name der/des Studierenden: Arbeitsfeld: Ausbildungsinstitution: Station: Praktikum von - bis: Von: Bis: 1. Berufsbildende 2. Berufsbildende oder Berufsbildungsverantwortliche: Beurteilungsfenster von bis: Abgabetermin der Qualifikation: Kalenderwoche 34 Seite 2 von 20

3 1. Anspruchsniveau Verantwortlichkeit: Gestaltung von Rahmenbedingungen zur Planung und Durchführung der Pflege. Komplexität: Kombinationen von Standardarbeitsweisen, woraus neue Arbeitsweisen resultieren können. Übertragbarkeit: (Grad der Transferfähigkeit) Berufsspezifisch im gewählten Schwerpunkt anwendbar in unterschiedlichen Situationen Abteilungen / Institutionen. 2. Kompetenzniveau Bildungsgang DNl zu HF Die/der Studierende agieren in Pflegesituationen mit unterschiedlichen Anforderungen zielgerichtet sowie gesundheits- und lebensqualitätsfördernd. In ihrem/seinem Aufgabenbereich koordiniert und delegiert sie / er die Arbeiten. Die / der Studierende gestaltet aufgrund fundierter theoretischer Kenntnisse und reflektierter Erfahrungen die Pflege und die Zusammenarbeit effizient und effektiv, entwickelt und nutzt Instrumente der Qualitäts- und Lernförderung. Sie gestaltet die Beziehungen und Beratungssituationen für alle Beteiligten förderlich, gestaltet die Zusammenarbeit im intra- und interprofessionellen Bereich konstruktiv, verhält sich in anspruchsvollen und kontroversen Situationen professionell und setzt sich für die eigene Weiterbildung und die Profession ein. Seite 3 von 20

4 Kompetenzbereiche Die Qualifikation orientiert sich an den nachfolgend aufgeführten Kompetenzbereichen. Diese Kompetenzbereiche fassen die wesentlichen Kompetenzen der Pflege zusammen und orientieren sich am WHO-Curriculum für Pflegeausbildungen in Europa 1 und der aktuellen Definition professioneller Pflege Dem Patienten in der Ausübung des Berufes Sicherheit gewährleisten Patienten sind in Institutionen der Gesundheitsversorgung immer abhängig und auf Sicherheit angewiesen. Dies umfasst die Einschätzung und Erfassung aktueller und potentieller Risiken, die aufgrund von Umgebungseinflüssen und/oder der Behandlung entstehen. Pflegefachleute müssen sich bewusst sein, dass ihr Handeln und Verhalten zur Sicherheit und zum Vertrauen des Patienten in die Versorgung massgeblich beiträgt. 2. Im Rahmen der rechtlichen und ethischen Bestimmungen arbeiten Die rechtlichen Bestimmungen bilden den Rahmen, in dem Pflege ausgeübt und umgesetzt wird. Gleichzeitig wird die Umsetzung bestimmt von ethischen und berufsethischen Fragen. Dies erfordert aktualisierte Kenntnis über die gesetzlichen Grundlagen und die persönliche Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im Rahmen der beruflichen Praxis. Es beinhaltet die Information und Aufklärung von Patienten und deren Angehörigen über die Rechte und Pflichten. 3. Patientenorientiert kommunizieren Pflege beruht auf einer Beziehung zwischen betreuten Menschen und Pflegenden, die geprägt ist durch Einfühlsamkeit und Anteilnahme. Diese Beziehung erlaubt die Entfaltung von Ressourcen der Beteiligten, die Offenheit für die zur Pflege nötigen Nähe und das Festlegen gemeinsamer Ziele. Die Kommunikation bildet dabei das Transportmittel zum Aufbau und zur Erhaltung einer professionellen Beziehung und steht damit im Mittelpunkt der Arbeit. 4. Die berufliche Praxis im Rahmen des Pflegeprozesses ausüben Der Pflegeprozess bildet das Fundament pflegerischer Arbeit, indem er einerseits einen Problemlösungsansatz beschreibt, andererseits aber auch die Qualität und Wirksamkeit erbrachter Leistungen fokussiert. Die Arbeit mit dem Pflegeprozess beinhaltet die Erfassung von Ressourcen und des Pflegebedarf der betreuten Menschen, setzt Ziele, plant Pflegeinterventionen, führt diese durch und evaluiert die Ergebnisse. Die pflegerische Arbeit wird anhand der einzelnen Schritte umfassend dokumentiert. 1 WHO Europe Occupational Health Nursing Curriculum - WHO European Strategy for Continuing Education for Nurses and Midwives, 2003, WHO Regional Office for Europe, Copenhagen, Denmark 2 Professionelle Pflege Entwicklung und Inhalte einer Definition; Elisabeth Spichiger, Annemarie Kesselring, Rebecca Spirig, Sabina De Geest, Pflege (19) 2006 Seite 4 von 20

5 5. Pflegeinterventionen evidenzbasiert und patientenorientiert umsetzen Die gewählten Interventionen basieren auf Evidenz. Dies umfasst neben wissenschaftlich geprüfter Wirksamkeit auch reflektiert Erfahrung von Pflegefachpersonen. Nicht immer kann und soll Evidenz die Auswahl der Pflege bestimmen. Wesentlich ist es auch, die Präferenzen der Patienten, einschliesslich physischer, psychischer, spiritueller, lebensweltlicher sowie soziokultureller, alters- und geschlechtsbezogener Aspekte einzubeziehen. 6. Im intra- und interprofessionellen Team arbeiten Pflege findet in einem intra- und interprofessionellen Team statt. Zusammenarbeit und Koordination prägen den pflegerischen Alltag massgeblich und nehmen damit einen hohen Stellenwert ein. Pflegefachleute sind verantwortlich für die Anliegen ihrer Disziplin im Kontext des multiprofessionellen Teams. 7. Die Verantwortung für das eigene Lernen und Handeln übernehmen Pflegende sind für ihr Lernen, Handeln und Verhalten und auch für ihre Entscheidungen verantwortlich. Sie übernehmen (im Rahmen ihrer Kompetenz und Zuständigkeit) pflegefachliche Führungsaufgaben und sprechen ihre Entscheidungen mit anderen ab. Seite 5 von 20

6 Beurteilungsgrundsätze Jeder Indikator wird einzeln beurteilt. Indikatoren, die aufgrund fehlender Situationen im Praktikumsfeld nicht beurteilt werden können, werden von der Gesamtbeurteilung des jeweiligen Kompetenzbereichs ausgeschlossen. Die grau unterlegten Indikatoren (Pflichtindikatoren) müssen soweit beurteilbar in der aktuellen Qualifikation ausreichend erreicht sein (minimale Beurteilung: E) damit der jeweilige Kompetenzbereich ausreichend ist. Für die Beurteilung eines Kompetenzbereichs wird der Durchschnitt aller bewerteten Indikatoren des jeweiligen Kompetenzbereichs errechnet. Für die Gesamtbeurteilung wird der Durchschnitt aller Kompetenzbereiche berechnet 3. Als Raster für die Beurteilung gilt: A: hervorragend D: befriedigend B: sehr gut E: ausreichend C: gut F: nicht bestanden 3 Abweichungen vom untenstehenden Beurteilungsraster sind nach folgenden Vorgaben zu runden: 5,75 6,0 = 6,0 / A 5, = 5,5 / B 4,75 5,24 = 5,0 / C 4,25 4,74 = 4,5 / D 3, = 4,0 / E 3,0 3,74 = 3,0 / F Die Rundungsgrundsätze sind sowohl bei der Berechnung der einzelnen Kompetenzen, als auch bei der Schlussbewertung zu berücksichtigen. Seite 6 von 20

7 Kompetenzbereich 1: Dem Patienten in der Ausübung des Berufes Sicherheit gewährleisten Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 1.1. Sie trägt die Verantwortung für die Unterstützung der Patienten bei der Mobilität und Aktivität, der Wundversorgung, im Wach- und Schlafrhythmus und in Körperpflege und Kleidung. Sie nutzt alle verfügbaren Ressourcen und Hilfsmittel, damit die Patienten ihre veränderte Situation bewältigen können. (HF 1) 1.2. Sie gewährleistet, dass die diagnostischen Massnahmen technisch korrekt durchgeführt und Standardarbeitsweisen der jeweiligen Situation angepasst sind. Sie stellt sicher, dass aus den Ergebnissen die erforderlichen Massnahmen abgeleitet und ergriffen werden. (HF 2) 1.3. Sie trägt die Verantwortung, dass die Patienten ausgewogene und angepasste Flüssigkeit und Nahrung zu sich zu nehmen können, für notwendige atmungsfördernde Massnahmen,für die Erhaltung bestmöglicher Lebensqualität trotz veränderter Ausscheidung oder Wärmeregulation. (HF 3) Seite 7 von 20

8 1.4. Sie reagiert in Notfallsituationen sicher und führt die notwendigen Massnahmen unter Einbezug des Umfeldes durch. (HF 5) 1.5. Sie erfasst vorhandene Copingstrategien, schätzt diese auf ihre Wirksamkeit ein. (HF 12a) 1.6. Sie unterstützt alternative und fördernde Copingstrategien. (HF 12b) 1.7. Durch Beizug von Strategien des Risikomanagementes ist sie, unter Berücksichtigung der institutionellen Vorgaben, verantwortlich für eine sichere Pflegeumgebung. (HF 6) 1.8. Sie trägt die Verantwortung, das Methoden und Konzepte zur Orientierung für die Patienten umgesetzt werden. (HF 9) 1.9 Sie setzt deeskalierende Interventionen in Gewaltsituationen um. (HF 18a) Sie reflektiert und bespricht, unter Berücksichtigung auslösender Faktoren, Gewaltereignisse mit den beteiligten Fachpersonen und der Patienten. (HF 18b) Seite 8 von 20

9 1.11. Sie ist verantwortlich für ein Assessment zur Auswahl und Umsetzung geeigneter Interventionen, um aktuelle und potentielle Risiken der Selbst- und Fremdgefährdung auszuschliessen. (HF 16) Sie trägt die Verantwortung, dass die Isolationsmassnahme den Schutz der Patienten und der Umwelt unter Einbezug der rechtlichen Vorgaben gewährleistet. Sie ist verantwortlich, dass die Patienten während der Isolationsmassnahme in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie nicht stärker eingeschränkt sind, als es die Situation erfordert. Sie begleitet oder berät sie dahingehend. (HF 17) Beurteilung Kompetenzbereich 1: /7 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 9 von 20

10 Kompetenzbereich 2: Im Rahmen der rechtlichen und ethischen Bestimmungen arbeiten Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 2.1 Sie steht dafür ein, dass die Patienten über ihre Rechte informiert sind. Sie klärt, ob die Patienten die Informationen verstanden haben und berücksichtigt dabei ethische und religiöse Werte. (HF 15a) 2.2. Sie vertritt die Interessen der Patienten, soweit ihnen dies selber nicht möglich ist. (HF 15b) Ethik und Recht 2.3. Sie respektiert die ethischen Grundsätze sowie die rechtlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Werte und Normen. Ethik und Recht 2.4. Sie setzt sich mit Dilemmata auseinander, bezieht Stellung und beteiligt sich an Entscheidungsfindungsprozessen. Beurteilung Kompetenzbereich 2: /3 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 10 von 20

11 Kompetenzbereich 3: Patientenorientiert kommunizieren Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 3.1. Sie trägt die Verantwortung für die Nutzung verschiedenerer Möglichkeiten, Beziehungen zu Patienten und deren Bezugspersonen aufzunehmen, zu gestalten und aufzulösen. (HF 7) 3.2. Sie leitet und gestaltet Gesprächssituationen mit Patienten und deren Bezugspersonen individuell und zielorientiert. (HF 8) 3.3. Sie steht dafür ein, dass Angehörige bei der Bewältigung von Veränderungen des Gesundheitszustandes des Patienten unterstützt werden. Sie nutzt die Angehörigen als Ressource, um Informationen einzuholen und um die Reintegration in den Lebensalltag ermöglichen. (HF 24) 3.4. Sie ist verantwortlich für die Unterstützung Einzelner und Gruppen im sozialen Lernen. (HF 11a) 3.5. Sie gestaltet das Leben in der Gemeinschaft mit, indem sie Einzelne und Gruppen darin unterstützt, im Gleichgewicht zwischen Autonomiebedürfnis und Partizipation zu leben. (HF 11b) 3.6. Sie ermöglicht das Klären von Konflikten innerhalb der Patientengemeinschaft. (HF 11c) Seite 11 von 20

12 3.7. Sie ist verantwortlich für eine sichere Pflege und setzt situationsgerecht Prioritäten. Sie wendet unter Einbezug des interprofessionellen Teams Techniken an, um die Patienten aus seelischen Krisensituationen zu begleiten. (HF 10) 3.8. Sie unterstützt die Patienten beim Finden eines gesunden Selbst- und Körperbildes. (HF 20) Interaktionsprozesse 3.9. Sie unterhält von Vertrauen und Verständnis geprägte Beziehungen. Interaktionsprozesse Sie kommuniziert, verhandelt und argumentiert zielorientiert und adressatengerecht. Interaktionsprozesse Sie berät Patienten und deren Angehörige. Beurteilung Kompetenzbereich 3: /4 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 12 von 20

13 Kompetenzbereich 4: Die berufliche Praxis im Rahmen des Pflegeprozesses ausüben Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 4.1. Sie trägt die Verantwortung für die Gestaltung einer therapeutisch wirksamen Umgebung. (HF 13a) 4.2. Sie berücksichtigt gruppendynamische Prozesse und orientiert sich an den individuellen und milieutherapeutischen Zielen. (HF 13b) 4.3. Sie ist verantwortlich für die Planung, Leitung und Evaluation von Patientengruppen. (HF 14) 4.4. Sie ist verantwortlich, dass soziale Fragestellungen erkannt und notwendige Massnahmen ergriffen werden. (HF 23) Pflegeprozess 4.5. Sie erfasst Pflegesituationen in ihren individuellen und systemischen Charakteristika. Seite 13 von 20

14 Pflegeprozess 4.6. Sie nimmt eine klinische Beurteilung vor, plant die Pflege, setzt sie um und evaluiert sie systematisch. Gesundheitsförderung 4.7. Sie nutzt Strukturen und Modelle, welche das Wohlbefinden im Sinne einer Unterstützung des Genesungs- oder Anpassungsprozesses fördern. Gesundheitsförderung 4.8. Sie berät Patienten und Gruppen, führt adressatengerechte Lern- und Förderprogramme durch und evaluiert diese. Kultur und Gesellschaft 4.9. Sie berücksichtigt Zusammenhänge zwischen individuellen und kollektiven Bedürfnissen unter Einbezug der gesellschaftlichen, ökologischen und politischen Gegebenheiten. Kultur und Gesellschaft Sie erkennt die ethnischen, sozialen, familiären und geschlechtsspezifischen Unterschiede und Spannungsfelder und bezieht diese in die pflegerische Praxis mit ein. Beurteilung Kompetenzbereich 4: /3 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 14 von 20

15 Kompetenzbereich 5: Pflegeinterventionen evidenzbasiert und patientenorientiert umsetzen Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 5.1. Sie ist verantwortlich, dass die Patienten Schmerzlinderung erfahren. Sie unterstützt die Patienten im Entwickeln von Strategien im Umgang mit Schmerz. (HF 4) 5.2. Sie steht dafür ein, dass die Sterbenden und Verstorbenen unter Berücksichtigung derer Werte, Sitten, Gebräuche und religiöser Überzeugungen begleitet werden. (HF 19a) 5.3. Sie ist verantwortlich, dass alle Pflegehandlungen der besonderen Situation des sterbenden oder verstorbenen Menschen angepasst werden. (HF 19b) 5.4. Sie steht dafür ein, dass Angehörige von Sterbenden und Verstorbenen unter Berücksichtigung derer Werte, Sitten, Gebräuche und religiöser Überzeugungen begleitet werden. (HF 20) 5.5. Sie erfasst (lebensbedrohliche) Zeichen in Zusammenhang mit Herz- Kreislaufveränderungen und leitet entsprechende Interventionen ein. (HF 26) Seite 15 von 20

16 5.6. Sie beteiligt sich an der Reflexion und Auseinandersetzung der Thematik der Sexualität der Patienten. (HF 22) Best Practice 5.7. Sie beschafft sich Wissen selbständig und nutzt Forschungsergebnisse in ihrem Berufsalltag. Sie entwickelt eine achtsame Haltung gegenüber Informationen. Best Practice 5.8. Sie handelt auf der Basis des aktuellen pflegerischen Wissens. Best Practice 5.9. Sie beteiligt sich an Forschungsprojekten. Best Practice 5.10 Sie setzt Methoden zur Qualitätserfassung und -sicherung ein und integriert pflegerische Qualitätsstandards zielbezogen und situationsorientiert. Sie leistet einen Beitrag in der Entwicklung von Qualitätsinstrumenten. Beurteilung Kompetenzbereich 5: /4 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 16 von 20

17 Kompetenzbereich 6: Im intra- und interprofessionellen Team arbeiten Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung 6.1. Sie leistet einen aktiven Beitrag zur intraund interprofessionellen Zusammenarbeit. (HF 25) Pflegemanagement 6.2. Sie übernimmt Koordinations-, Delegationsund Führungsaufgaben. Pflegemanagement 6.3. Sie gestaltet organisatorische Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der Situation der Patienten effizient und leistet einen aktiven und konstruktiven Beitrag in der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit. Pflegemanagement 6.4. Sie begleitet Lernende und Praktikanten im Lernprozess, leitet sie an und beurteilt ihre Leistung. Berufsentwicklung 6.5. Sie entwickelt unter Einbezug der Geschichte der Pflege sowie aktueller Einflussfaktoren ein professionelles Pflegeverständnis. Beurteilung Kompetenzbereich 6: /1 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 17 von 20

18 Kompetenzbereich 7: Die Verantwortung für das eigene Lernen und Handeln übernehmen Indikatoren (Handlungskompetenzen) A 6 B 5.5 C 5 D 4.5 E 4 F 3 Begründung Berufsentwicklung 7.1. Sie vertritt Berufsinteressen in Institution und Gesellschaft. Kompetenzmanagement 7.2. Sie nutzt ihre Erfahrungen und nimmt die beruflichen Situationen als Lernmöglichkeiten wahr. Kompetenzmanagement 7.3. Sie beurteilt ihre Arbeit und bezieht Fremdeinschätzungen mit ein.. Kompetenzmanagement 7.4. Sie wählt für die jeweilige Situation die bestmöglichen Techniken und Methoden, indem sie verschiedene Theorien berücksichtigt. Beurteilung Kompetenzbereich 7: /3 Erreichte Pflichtindikatoren Gesamtbeurteilung Seite 18 von 20

19 Zusammenfassung der Praktikumsqualifikation Stärken der/des Studierenden: Nicht erreichte Indikatoren: Indikatoren, welche von der Station nicht erfasst werden können: Stellungnahme der/des Studierenden: Seite 19 von 20

20 Quantitative Beurteilung: Kom petenzbereich Erreichte Pflichtindikatoren Zusammenfassung Beurteilung Kompetenzbereiche A B C D E F Kompetenzbereich 1 / 7 Kompetenzbereich 2 / 3 Kompetenzbereich 3 / 4 Kompetenzbereich 4 / 3 Kompetenzbereich 5 / 4 Kompetenzbereich 6 / 1 Kompetenzbereich 7 / 3 Total / 25 Schlussbewertung: Errechnet aus dem Durchschnitt aller Beurteilungen der Kompetenzbereiche Unterschriften Datum: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift Studierende: (eingesehen) Seite 20 von 20

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