Bericht an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags

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1 Hessisches Kultusministerium Der Minister Hessisches Kultusministerium Postfach Wiesbaden Geschäftszeichen Bearbeiter J. Keßner Durchwahl Ihr Zeichen 19/5197 Ihre Nachricht vom Ausschussvorlage KPA 19/49 öffentlich Datum 10. November 2017 Bericht an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags Berichtsantrag der Abg. Degen, Frankenberger, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Quanz und Yüksel (SPD) und Fraktion vom betreffend Verschleierung des Lehrermangels Drucksache 19/5197 Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Belastungen und Befristungen in der Arbeitswelt Schule (Drucksache 19/5034) befanden sich zum 1. Oktober Personen im Schuldienst an hessischen (öffentlichen) Schulen, die weder über ein Lehramt, noch über eine Lehrbefähigung verfügen, die weder Erzieherin bzw. Erzieher oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge sind und die nicht als Fachlehreranwärterin bzw. Fachlehreranwärter gelten. Hinzukommen 500 Personen "ohne Angabe". Zwar kann der Einsatz von erfahrenen Personen aus der Praxis insbesondere in der beruflichen Ausbildung unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, die enorme Anzahl der 5977 Personen, deren Qualifikation nicht geklärt ist, lässt jedoch darauf schließen, dass der derzeitige hessische Lehrermangel deutlich größer ist als bisher angenommen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Degen betreffend Lehrkräftemangel in Hessen (19/4523) teilte die Landesregierung zudem mit, dass die Qualifikationen von befristet beschäftigten Lehrkräften in SAP-HCM nicht hinterlegt seien. Diese Antwort ist in Anbetracht der großen Anzahl der Personen, die lediglich mit Unterrichtserlaubnis bzw. "ohne Angabe" an unseren Schulen tätig sind, für die Fragesteller nicht akzeptabel. Sie erbitten deshalb eine entsprechende Abfrage an allen allgemeinbildenden Schulen. Eine Nennung der hessenweiten Gesamtzahlen sowie ergänzend eine Darstellung nach Schulamtsbezirken ist für die folgenden Fragen wünschenswert. Falls Daten zu den jeweiligen Stichtagen nicht verfügbar sind, bitten die Fragesteller um die Nennung der aktuell verfügbarsten Daten. Luisenplatz Wiesbaden Telefon (0611)368-0 Telefax (0611) Internet:

2 - 2 - Vorbemerkung des Kultusministers: Personen ohne Lehramt oder Lehrbefähigung unterrichten aus verschiedenen Gründen im hessischen Schuldienst. Mit ca. 37 % entfällt der größte Teil davon auf Personen mit befristeten Vertretungsverträgen der Lehrkräfte mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationsantrag sind durch die Kirchen gestellte Pfarrerinnen und Pfarrer, die in Hessens Schulen Religion unterrichten. Außerdem befinden sich darunter Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen (z.b. Juristinnen und Juristen oder Ärztinnen und Ärzte), für die keine Lehrkräfte mit Lehramt oder Lehrbefähigung ausgebildet werden, ferner durch Kettenverträge entfristete Lehrkräfte sowie hauptamtliche Lehrkräfte (z.b. Diplomsportlehrkräfte an Grund- und Förderschulen oder Diplomphysikerinnen und -physiker an Gymnasien und Haupt- und Realschulen), die in der Vergangenheit zumeist eingestellt wurden, wenn die Nachfrage nach Personal mit Lehramt oder Lehrbefähigung das verfügbare Angebot überstieg. Eine erneute Überprüfung ergab schließlich, dass zum Stichtag in über 200 Fällen Lehrkräfte statistisch mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationsantrag erfasst waren, es sich aber, wie ein Abgleich mit den Vergütungsdaten ergibt, um verbeamtete Lehrkräfte handelt, die grundsätzlich ein entsprechendes Lehramt oder eine Lehrbefähigung besitzen müssen. Ferner sind in einigen Fällen die Betroffenen nicht mit Lehrtätigkeiten im Unterricht eingesetzt. Eine Bereinigung der Statistik wurde veranlasst. Personen ohne Lehramt oder Lehrbefähigung unterrichten seit jeher im hessischen Schuldienst. Der wesentliche Unterschied gegenüber den 1980er und 1990er Jahren liegt darin, dass ihre Zahl heute aufgrund der Einführung von SAP im Jahr 2005 durch statistische Auswertungen genauer festgestellt werden kann. Die Zahl steigt oder fällt mit dem Angebot an Stellen und der Zahl verfügbarer Bewerber. Zu einem großen Teil werden auch Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt erteilt. Sicherlich bleibt es wünschenswert, alle Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt zu besetzen. Um dies zu gewährleisten, müssten freilich für jeden Ort Hessens Lehrkräfte für sämtliche Lehrämter und Fächerkombinationen frei zur Verfügung stehen. Dies ist allenfalls denkbar, wenn eine erheblich größere Zahl ausgebildeter Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt verfügbar wäre. Tritt die Vertretungssituation nicht ein, müsste sich dann jedoch ein erheblicher Teil dieser Lehrkräfte arbeitslos melden. Die von den Fragestellern erbetene Einzelabfrage der gewünschten Daten bei Schulen und Staatlichen Schulämtern würde diese während des Abschlusses der Einstellungsprozesse in einem erheblichen Umfang belasten und die Umsetzung der für die Schülerinnen und Schüler wichtigen Einstellungen gefährden,

3 - 3 - weil die Daten händisch aus mehreren tausend Personalakten ausgewertet werden müssten. Deshalb wurde von der Abfrage abgesehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, berichte ich zu dem Berichtsantrag wie folgt: Frage 1. Ist es für die Landesregierung nicht von Interesse welche Qualifikationen diese und 500 weiteren Personen aufweisen oder wie erklärt sie sich sonst, dass diese Daten nicht in SAP-HCM hinterlegt werden? Die Befugnis, Lehrkräfte einzustellen, ist den Staatlichen Schulämtern übertragen. Diese sorgen in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen dafür, im Falle fehlender Bewerberinnen oder Bewerber mit Lehramt fachlich und pädagogisch geeignetes Personal ohne Lehramt einzustellen. Die Schulleitungen gewährleisten den fachlich adäquaten Einsatz dieser Personen. Nachweise zu den Qualifikationen werden in den Personalakten hinterlegt, aufgrund derer auch die tarifliche Eingruppierung erfolgt. Frage 2. Wie verteilen sich die genannten bzw. 500 Personen jeweils auf die einzelnen Schulformen und wie werden diese Personen vergütet? Personen mit Unterrichtserlaubnis und fehlendem Qualifikationseintrag nach Schultypgruppe (Stichtag ) sind folgender Tabelle zu entnehmen, wobei einige Personen doppelt oder mehrfach erfasst sind, da sie über befristete Vertretungsverträge an verschiedenen Schulen verfügen: Schultypgruppe Anzahl Lehrkräfte Berufliche Schulen Förderschulen 434 Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien 511 Schulen für Erwachsene 15 Schulformbezogene Gesamtschulen 571 Schulformübergreifende Gesamtschulen 400

4 - 4 - Vergütung der Personen mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationseintrag (Stichtag ) und Beispiele: Eingruppierung Anzahl Lehrkräfte Beispiel für Berufsgruppen E3 2 Bei den beiden Personen handelt es sich um einen Konditor bzw. um einen Warensachverständigen; beide sind nicht im Unterricht eingesetzt. E5 295 Lehramtsstudierende ohne Praktikum E6 470 Lehramtsstudierende mit Praktikum E8 156 Sportlehrerinnen und -lehrer mit DOSB-Lizenz nach mindestens dreijähriger Bewährung E9 597 Lehrerinnen und Lehrer mit Erster Staatlicher Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in musisch-technischen Fächern E Lehrerinnen und Lehrer mit Lehrbefähigung in musisch-technischen Fächern Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die überwiegend in dem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die überwiegend in dem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten nach mindestens sechsjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit und in der Vergütungsgruppe E11

5 - 5 - Eingruppierung Anzahl Lehrkräfte Beispiel für Berufsgruppen Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern haben und überwiegend in mindestens einem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten E14 8 Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, wenn sie das 37. Lebensjahr vollendet und nach Erlangung der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien eine mindestens achtjährige entsprechende Unterrichtstätigkeit ausgeübt haben und als Beamtinnen oder Beamte die Voraussetzungen zur Beförderung zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat erfüllen würden E15 1 Funktionsstelle ohne Eintragung Haupt- und nebenamtliche Pfarrer In weiteren 211 Fällen handelt es sich um verbeamtete Lehrkräfte (A11 bis A15), die grundsätzlich nicht als Personen mit Unterrichtserlaubnis und fehlendem Qualifikationseintrag zu werten sind. Frage 3. In wie vielen Fällen wurde gemäß 83 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) die Unterrichtserlaubnis erteilt, weil a) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder beide Staatsprüfungen für ein Lehramt in anderen Bundesländern abgelegt hatten, sofern diese Prüfungen den in Hessen vorgeschriebenen gleichwertig waren und die Beschäftigung in der Schulform erfolgte, für die die Prüfung abgelegt wurde?

6 - 6 - b) Personen die Eignung für einen Unterrichtseinsatz in einzelnen Fächern durch den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation, insbesondere durch die Teilnahme an besonderen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen oder durch Überprüfung ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten in Hessen erbracht hatten oder c) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und die Voraussetzungen der Fragen 3a und 3b nicht erfüllten, wenn ein unabweisbares Unterrichtsbedürfnis vorlag und nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung einer ausgebildeten Lehrkraft ohne Ergebnis geblieben waren? Die gewünschten Daten werden nicht zentral erfasst. Eine dezentrale Auswertung wird als zu aufwendig angesehen. Frage 4. Hat in allen Fällen die Ausbildungsbehörde die mindestens Unterrichtsgenehmigungen direkt erteilt oder wurden Entscheidungen dieser Art nachgeordneten Stellen übertragen? Unterrichtserlaubnisse werden von den Staatlichen Schulämtern ausgesprochen. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2016 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über die Allgemeine Hochschulreife? Falls nein, auf wie viele trifft dies nicht zu? Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2016 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium? Falls, nein, auf wie viele Personen trifft dies jeweils nicht zu? Über welche Berufs- oder Studienabschlüsse verfügen diese Personen jeweils? (Bitte einzeln aufführen unter Nennung des Berufs- und Studiengangs) Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den fraglichen Personen sind bei Personen in den der statistischen Auswertung zugänglichen elektronischen Datenbänken Einträge zur Ausbildung vorhanden. Aufgrund von Doppelnennungen gibt es insgesamt Einträge. Die Berufs- und Studiengänge werden dabei statistisch nicht erfasst.

7 - 7 - Qualifikation Anzahl Anteil in Prozent 1. Staatsprüfung/Staatsexamen ,8 2. Staatsprüfung/Staatsexamen 133 5,2 Abschluss Studium ,2 Abgeschlossene Ausbildung 75 2,9 Meister/Techniker 76 3,0 Sonstige ,8 Lehrbefähigung 3 0,1 Summe Frage 8. Waren alle diese zum Stichtag Personen berechtigt Noten zu geben? Falls nein, wie viele nicht? Personen mit Unterrichtserlaubnis sind berechtigt, Noten zu geben. Frage 9. Wie viele dieser zum Stichtag Personen führten Klassenleitungen? Wie vielen war dies nicht gestattet? Grundsätzlich ist allen Personen mit Unterrichtserlaubnis die Ausübung der Klassenlehrerfunktion gestattet. Klassenlehrerfunktionen sind nicht zentral erfasst. Eine dezentrale Auswertung wird als zu aufwendig angesehen. Frage 10. Waren zum Stichtag 1. Oktober 2016 Personen, ohne über ein der eingesetzten Schule entsprechendes Lehramt zu verfügen, Mitglieder einer Schulleitung? In geringem Umfang wurden Lehrkräfte ohne entsprechendes Lehramt mit Schulleitungsaufgaben betraut. Die Bestenauslese ist durch die Stellenbesetzung im Ausschreibungsverfahren gewährleistet. Frage 11. Können die vorausgegangenen Fragen auch bereits für das Schuljahr 2017/2018 beantwortet werden? Falls ja, bitte soweit möglich ebenfalls für den aktuellsten Stichtag beantworten.

8 - 8 - Daten, die auch die im Sommer 2017 eingestellten Lehrkräfte beinhalten, liegen aufgrund der Einstellungsaktivitäten der Staatlichen Schulämter derzeit nicht vor. Frage 12. Unter welchen Umständen kann künftig eine Hinterlegung der geforderten Daten in SAP-HCM ermöglicht werden? Technisch ist die Hinterlegung von Qualifikation in SAP-HCM möglich. gez. Prof. Dr. R. Alexander Lorz

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