Bericht an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags
|
|
- Mona Bayer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hessisches Kultusministerium Der Minister Hessisches Kultusministerium Postfach Wiesbaden Geschäftszeichen Bearbeiter J. Keßner Durchwahl Ihr Zeichen 19/5197 Ihre Nachricht vom Ausschussvorlage KPA 19/49 öffentlich Datum 10. November 2017 Bericht an den Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags Berichtsantrag der Abg. Degen, Frankenberger, Geis, Hartmann, Hofmeyer, Quanz und Yüksel (SPD) und Fraktion vom betreffend Verschleierung des Lehrermangels Drucksache 19/5197 Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion betreffend Belastungen und Befristungen in der Arbeitswelt Schule (Drucksache 19/5034) befanden sich zum 1. Oktober Personen im Schuldienst an hessischen (öffentlichen) Schulen, die weder über ein Lehramt, noch über eine Lehrbefähigung verfügen, die weder Erzieherin bzw. Erzieher oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge sind und die nicht als Fachlehreranwärterin bzw. Fachlehreranwärter gelten. Hinzukommen 500 Personen "ohne Angabe". Zwar kann der Einsatz von erfahrenen Personen aus der Praxis insbesondere in der beruflichen Ausbildung unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, die enorme Anzahl der 5977 Personen, deren Qualifikation nicht geklärt ist, lässt jedoch darauf schließen, dass der derzeitige hessische Lehrermangel deutlich größer ist als bisher angenommen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Degen betreffend Lehrkräftemangel in Hessen (19/4523) teilte die Landesregierung zudem mit, dass die Qualifikationen von befristet beschäftigten Lehrkräften in SAP-HCM nicht hinterlegt seien. Diese Antwort ist in Anbetracht der großen Anzahl der Personen, die lediglich mit Unterrichtserlaubnis bzw. "ohne Angabe" an unseren Schulen tätig sind, für die Fragesteller nicht akzeptabel. Sie erbitten deshalb eine entsprechende Abfrage an allen allgemeinbildenden Schulen. Eine Nennung der hessenweiten Gesamtzahlen sowie ergänzend eine Darstellung nach Schulamtsbezirken ist für die folgenden Fragen wünschenswert. Falls Daten zu den jeweiligen Stichtagen nicht verfügbar sind, bitten die Fragesteller um die Nennung der aktuell verfügbarsten Daten. Luisenplatz Wiesbaden Telefon (0611)368-0 Telefax (0611) Internet:
2 - 2 - Vorbemerkung des Kultusministers: Personen ohne Lehramt oder Lehrbefähigung unterrichten aus verschiedenen Gründen im hessischen Schuldienst. Mit ca. 37 % entfällt der größte Teil davon auf Personen mit befristeten Vertretungsverträgen der Lehrkräfte mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationsantrag sind durch die Kirchen gestellte Pfarrerinnen und Pfarrer, die in Hessens Schulen Religion unterrichten. Außerdem befinden sich darunter Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen (z.b. Juristinnen und Juristen oder Ärztinnen und Ärzte), für die keine Lehrkräfte mit Lehramt oder Lehrbefähigung ausgebildet werden, ferner durch Kettenverträge entfristete Lehrkräfte sowie hauptamtliche Lehrkräfte (z.b. Diplomsportlehrkräfte an Grund- und Förderschulen oder Diplomphysikerinnen und -physiker an Gymnasien und Haupt- und Realschulen), die in der Vergangenheit zumeist eingestellt wurden, wenn die Nachfrage nach Personal mit Lehramt oder Lehrbefähigung das verfügbare Angebot überstieg. Eine erneute Überprüfung ergab schließlich, dass zum Stichtag in über 200 Fällen Lehrkräfte statistisch mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationsantrag erfasst waren, es sich aber, wie ein Abgleich mit den Vergütungsdaten ergibt, um verbeamtete Lehrkräfte handelt, die grundsätzlich ein entsprechendes Lehramt oder eine Lehrbefähigung besitzen müssen. Ferner sind in einigen Fällen die Betroffenen nicht mit Lehrtätigkeiten im Unterricht eingesetzt. Eine Bereinigung der Statistik wurde veranlasst. Personen ohne Lehramt oder Lehrbefähigung unterrichten seit jeher im hessischen Schuldienst. Der wesentliche Unterschied gegenüber den 1980er und 1990er Jahren liegt darin, dass ihre Zahl heute aufgrund der Einführung von SAP im Jahr 2005 durch statistische Auswertungen genauer festgestellt werden kann. Die Zahl steigt oder fällt mit dem Angebot an Stellen und der Zahl verfügbarer Bewerber. Zu einem großen Teil werden auch Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt erteilt. Sicherlich bleibt es wünschenswert, alle Vertretungsunterrichte durch Lehrkräfte mit Lehramt zu besetzen. Um dies zu gewährleisten, müssten freilich für jeden Ort Hessens Lehrkräfte für sämtliche Lehrämter und Fächerkombinationen frei zur Verfügung stehen. Dies ist allenfalls denkbar, wenn eine erheblich größere Zahl ausgebildeter Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt verfügbar wäre. Tritt die Vertretungssituation nicht ein, müsste sich dann jedoch ein erheblicher Teil dieser Lehrkräfte arbeitslos melden. Die von den Fragestellern erbetene Einzelabfrage der gewünschten Daten bei Schulen und Staatlichen Schulämtern würde diese während des Abschlusses der Einstellungsprozesse in einem erheblichen Umfang belasten und die Umsetzung der für die Schülerinnen und Schüler wichtigen Einstellungen gefährden,
3 - 3 - weil die Daten händisch aus mehreren tausend Personalakten ausgewertet werden müssten. Deshalb wurde von der Abfrage abgesehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, berichte ich zu dem Berichtsantrag wie folgt: Frage 1. Ist es für die Landesregierung nicht von Interesse welche Qualifikationen diese und 500 weiteren Personen aufweisen oder wie erklärt sie sich sonst, dass diese Daten nicht in SAP-HCM hinterlegt werden? Die Befugnis, Lehrkräfte einzustellen, ist den Staatlichen Schulämtern übertragen. Diese sorgen in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen dafür, im Falle fehlender Bewerberinnen oder Bewerber mit Lehramt fachlich und pädagogisch geeignetes Personal ohne Lehramt einzustellen. Die Schulleitungen gewährleisten den fachlich adäquaten Einsatz dieser Personen. Nachweise zu den Qualifikationen werden in den Personalakten hinterlegt, aufgrund derer auch die tarifliche Eingruppierung erfolgt. Frage 2. Wie verteilen sich die genannten bzw. 500 Personen jeweils auf die einzelnen Schulformen und wie werden diese Personen vergütet? Personen mit Unterrichtserlaubnis und fehlendem Qualifikationseintrag nach Schultypgruppe (Stichtag ) sind folgender Tabelle zu entnehmen, wobei einige Personen doppelt oder mehrfach erfasst sind, da sie über befristete Vertretungsverträge an verschiedenen Schulen verfügen: Schultypgruppe Anzahl Lehrkräfte Berufliche Schulen Förderschulen 434 Grund-Haupt-Realschulen Gymnasien 511 Schulen für Erwachsene 15 Schulformbezogene Gesamtschulen 571 Schulformübergreifende Gesamtschulen 400
4 - 4 - Vergütung der Personen mit Unterrichtserlaubnis oder fehlendem Qualifikationseintrag (Stichtag ) und Beispiele: Eingruppierung Anzahl Lehrkräfte Beispiel für Berufsgruppen E3 2 Bei den beiden Personen handelt es sich um einen Konditor bzw. um einen Warensachverständigen; beide sind nicht im Unterricht eingesetzt. E5 295 Lehramtsstudierende ohne Praktikum E6 470 Lehramtsstudierende mit Praktikum E8 156 Sportlehrerinnen und -lehrer mit DOSB-Lizenz nach mindestens dreijähriger Bewährung E9 597 Lehrerinnen und Lehrer mit Erster Staatlicher Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in musisch-technischen Fächern E Lehrerinnen und Lehrer mit Lehrbefähigung in musisch-technischen Fächern Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die überwiegend in dem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die überwiegend in dem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten nach mindestens sechsjähriger Bewährung in dieser Tätigkeit und in der Vergütungsgruppe E11
5 - 5 - Eingruppierung Anzahl Lehrkräfte Beispiel für Berufsgruppen Lehrerinnen und Lehrer ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, jedoch mit E abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Tätigkeit von Studienrätinnen oder Studienräten, die aufgrund ihres Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern haben und überwiegend in mindestens einem ihrem Studium entsprechenden Fach unterrichten E14 8 Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, wenn sie das 37. Lebensjahr vollendet und nach Erlangung der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien eine mindestens achtjährige entsprechende Unterrichtstätigkeit ausgeübt haben und als Beamtinnen oder Beamte die Voraussetzungen zur Beförderung zur Oberstudienrätin oder zum Oberstudienrat erfüllen würden E15 1 Funktionsstelle ohne Eintragung Haupt- und nebenamtliche Pfarrer In weiteren 211 Fällen handelt es sich um verbeamtete Lehrkräfte (A11 bis A15), die grundsätzlich nicht als Personen mit Unterrichtserlaubnis und fehlendem Qualifikationseintrag zu werten sind. Frage 3. In wie vielen Fällen wurde gemäß 83 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) die Unterrichtserlaubnis erteilt, weil a) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und eine Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder beide Staatsprüfungen für ein Lehramt in anderen Bundesländern abgelegt hatten, sofern diese Prüfungen den in Hessen vorgeschriebenen gleichwertig waren und die Beschäftigung in der Schulform erfolgte, für die die Prüfung abgelegt wurde?
6 - 6 - b) Personen die Eignung für einen Unterrichtseinsatz in einzelnen Fächern durch den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation, insbesondere durch die Teilnahme an besonderen Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen oder durch Überprüfung ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten in Hessen erbracht hatten oder c) Personen gegen Stundenvergütung oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden sollten und die Voraussetzungen der Fragen 3a und 3b nicht erfüllten, wenn ein unabweisbares Unterrichtsbedürfnis vorlag und nachhaltige Bemühungen zur Gewinnung einer ausgebildeten Lehrkraft ohne Ergebnis geblieben waren? Die gewünschten Daten werden nicht zentral erfasst. Eine dezentrale Auswertung wird als zu aufwendig angesehen. Frage 4. Hat in allen Fällen die Ausbildungsbehörde die mindestens Unterrichtsgenehmigungen direkt erteilt oder wurden Entscheidungen dieser Art nachgeordneten Stellen übertragen? Unterrichtserlaubnisse werden von den Staatlichen Schulämtern ausgesprochen. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2016 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über die Allgemeine Hochschulreife? Falls nein, auf wie viele trifft dies nicht zu? Verfügen alle Personen, die zum Stichtag 1. Oktober 2016 lediglich mit Unterrichtserlaubnis oder "ohne Angabe" im hessischen Schuldienst tätig waren, über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium? Falls, nein, auf wie viele Personen trifft dies jeweils nicht zu? Über welche Berufs- oder Studienabschlüsse verfügen diese Personen jeweils? (Bitte einzeln aufführen unter Nennung des Berufs- und Studiengangs) Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von den fraglichen Personen sind bei Personen in den der statistischen Auswertung zugänglichen elektronischen Datenbänken Einträge zur Ausbildung vorhanden. Aufgrund von Doppelnennungen gibt es insgesamt Einträge. Die Berufs- und Studiengänge werden dabei statistisch nicht erfasst.
7 - 7 - Qualifikation Anzahl Anteil in Prozent 1. Staatsprüfung/Staatsexamen ,8 2. Staatsprüfung/Staatsexamen 133 5,2 Abschluss Studium ,2 Abgeschlossene Ausbildung 75 2,9 Meister/Techniker 76 3,0 Sonstige ,8 Lehrbefähigung 3 0,1 Summe Frage 8. Waren alle diese zum Stichtag Personen berechtigt Noten zu geben? Falls nein, wie viele nicht? Personen mit Unterrichtserlaubnis sind berechtigt, Noten zu geben. Frage 9. Wie viele dieser zum Stichtag Personen führten Klassenleitungen? Wie vielen war dies nicht gestattet? Grundsätzlich ist allen Personen mit Unterrichtserlaubnis die Ausübung der Klassenlehrerfunktion gestattet. Klassenlehrerfunktionen sind nicht zentral erfasst. Eine dezentrale Auswertung wird als zu aufwendig angesehen. Frage 10. Waren zum Stichtag 1. Oktober 2016 Personen, ohne über ein der eingesetzten Schule entsprechendes Lehramt zu verfügen, Mitglieder einer Schulleitung? In geringem Umfang wurden Lehrkräfte ohne entsprechendes Lehramt mit Schulleitungsaufgaben betraut. Die Bestenauslese ist durch die Stellenbesetzung im Ausschreibungsverfahren gewährleistet. Frage 11. Können die vorausgegangenen Fragen auch bereits für das Schuljahr 2017/2018 beantwortet werden? Falls ja, bitte soweit möglich ebenfalls für den aktuellsten Stichtag beantworten.
8 - 8 - Daten, die auch die im Sommer 2017 eingestellten Lehrkräfte beinhalten, liegen aufgrund der Einstellungsaktivitäten der Staatlichen Schulämter derzeit nicht vor. Frage 12. Unter welchen Umständen kann künftig eine Hinterlegung der geforderten Daten in SAP-HCM ermöglicht werden? Technisch ist die Hinterlegung von Qualifikation in SAP-HCM möglich. gez. Prof. Dr. R. Alexander Lorz
HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Quanz (SPD) vom betreffend Entwicklungen im Fremdsprachenunterricht und Antwort
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/2452 06. 11. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 21.09.2015 betreffend Entwicklungen im Fremdsprachenunterricht und Antwort des Kultusministers
MehrVorbemerkungen. 1. Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung
Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Sächsische -Richtlinien SächsRL. vom. Juni 995 in der ab. Juli 999 anzuwendenden Fassung einschließlich
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/204 02.08.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Gewinnung von Lehrpersonal
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5384 6. Wahlperiode 30.05.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Befristet beschäftigte Lehrkräfte in den Schuljahren
MehrHESSISCHER LANDTAG. Inwieweit sind die Feststellungen im oben genannten Schreiben nach Auffassung der Landesregierung zutreffend?
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/2314 29. 10. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 28.07.2015 betreffend Stellensituation an den Beruflichen Schulen in den hessischen en des
MehrSchriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10.04.2012. Bayerischer Landtag
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12164 31.05.2012 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 24.02.2012 Aktuelle Wartelisten für Lehramtsbewerber Ich frage
MehrStellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den
Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in russischer Sprache Im Bereich des Schulamtes für den Oberbergischen Kreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mehr3. Inkrafttreten Die Regelungen zu Nummer 1 und 2 treten am 1. August 2013 in Kraft.
Lehrkräfte 1. Eingruppierung der Lehrkräfte Die Tarifvertragsparteien verständigen sich auf das in der Anlage 1 beigefügte Modell für eine Eingruppierung von Lehrkräften. 2. Verhandlungszusage, Einstieg
MehrDrucksache 5/9487. Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/9487 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3677 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 5/9348 Lehrereinstellungen zum
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2781 6. Wahlperiode 29.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne in den öffentlichen
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Quanz (SPD) vom betreffend Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft und Antwort
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/3002 29. 01. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 17.12.2015 betreffend Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft und Antwort des Kultusministers
MehrLehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1)
Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1) Erste Staatsprüfung Das Studium Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Ethik (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/3006 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1972 6. Wahlperiode 19.08.2013
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1972 6. Wahlperiode 19.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen
Mehr1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die
1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren? Diese Unterscheidung führt tatsächlich
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/2181 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 819 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache 5/1979 Um- und Versetzung
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags
MehrKWMBl S UK
Einstellung und Verwendung von Lehrkräften an beruflichen Schulen - Vollzug von Art. 27 Abs. 4 Satz 1 und Art. 94 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Einstellung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5371 21. Wahlperiode 29.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.07.16 und Antwort des Senats
Mehr2. den am 3. Juni 2003 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180),
Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 11. Oktober 2002 in Kraft getretenen Erlass Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7220 23. 07. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung III\III.3\130167_Schriftliche Anfrage_Vertretungsmöglichkeiten trotz Lehrermangel
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Staatl. Realschulen in Bayern
MehrEinstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst
Fakten statt Gerüchte zum Arbeitsmarkt für Lehrerinnen und Lehrer Bewerbung und Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer Heidi Götte Hessische Lehrkräfteakademie Wer sind wir? Für die
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\2013\II.5\Schr_Anfrage_MdL Streibl_Angestellte Lehrkräfte beim Freistaat Bayern_r.doc Bayerisches Staatsministerium
MehrEinstellung von Lehrkräften Tabellenauszug -
Sekretariat der Ständigen Konferenz Berlin, den 22.03.2016 der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik VC/Statistik Einstellung von Lehrkräften 2015 - Tabellenauszug - Verzeichnis des Tabellenanhangs
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000 ANTWORT der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Monty Schädel, Fraktion der PDS - Drucksache 3/1604 - Lehrerinnen
MehrLehramt an Grundschulen (L1) Erste Staatsprüfung
Lehramt an Grundschulen (L1) Erste Staatsprüfung Das Studium Lehramt an Grundschulen (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Die Lehrerbildung
MehrNamens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3508 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 5/8852 Referendariatsplätze Wortlaut der Kleinen Anfrage 3508 vom 08.04.2014: Um dem sich
MehrTHÜRINGER LANDTAG 5. Wahlperiode
THÜRINGER LANDTAG 5. Wahlperiode Drucksache 5/5036 27.09.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Meißner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
MehrÜbergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Stadtkreis Freiburg
14. Wahlperiode 13. 04. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Margot Queitsch SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien im Stadtkreis Freiburg Kleine
MehrHESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/2283 01. 09. 2015 Kleine Anfrage der Abg. Hartmann, Schmitt, Decker, Hofmeyer, Kummer, Löber, Warnecke, Weiß und Geis (SPD) vom 22.07.2015 betreffend Kreisumlagen
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/261 24.08.2016 Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (BesNeuRG
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3178 6. Wahlperiode 08.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Befristet beschäftigte Lehrkräfte im Schuljahr 2013/2014
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1672 15. Wahlperiode 02-02-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Umwelt, Natur
MehrDer Finanzminister hat die Kleine Anfrage 2897 mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 namens der Landesregierung beantwortet.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7518 08.12.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2897 vom 7. November 2014 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/7275
MehrSeite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat
Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Personal- und Organisationsreferat I. Herrn Stadtrat Akman DIE LINKE Rathaus Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat 11.04.2014 Vergibt die Stadt befristete Arbeitsverträge?
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Einstellungs- und Personalisierungsdaten zum Schuljahr 2015/16
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1632 (15/1536) 15.12.2015 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Einstellungs- und Personalisierungsdaten zum
Mehrvom 27. Januar Allgemeine Grundsätze
Richtlinien des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes (ERL) vom 27. Januar 2012 1 Allgemeine
MehrEinstellung von Lehrkräften 2013
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik VC/Statistik Berlin, den 11.04.2014 Einstellung von Lehrkräften 2013 Tabellenauszug: Einstellungen in den öffentlichen
MehrMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Informationen. zur. Besoldung und zum Entgelt. für
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zur Besoldung und zum Entgelt für Lehrkräfte im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand März 2009) A. Lehrkräfte
Mehr! Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind
! 11 1. Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind Vorbemerkungen 1. Dieser Abschnitt gilt für Lehrkräfte, bei denen
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\M-Schreiben\Abteilung II\2014\II.5\Schriftliche Anfrage Streibl Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte nach Art.
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags
MehrÜbergangsquoten auf berufliche Gymnasien in Heidelberg
14. Wahlperiode 30. 03. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien in Heidelberg Kleine Anfrage
MehrMERKBLATT. Begleitete Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen
Bayerisches Staatministerium für Stand: Juni 2016 Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst MERKBLATT Begleitete Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen Aufgrund
MehrII. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam
Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof
MehrAufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4411)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4588 18. Wahlperiode 10.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Tobias Wald CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1980 28. 06. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung an den
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
MehrReligions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen
Drucksache 17 / 11 401 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 08. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2013) und Antwort Religions- bzw.
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4045 18. Wahlperiode 2016-04-15 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen und Peter Sönnichsen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für
MehrSenat benachteiligt die Stadtteilschulen bei der Versorgung mit Fachlehrkräften
Senat benachteiligt die n bei der Versorgung mit Fachlehrkräften Immer wieder hat der SPD-Senat versprochen, er wolle die n zu einer attraktiven Schulform ausbauen und zu einem Erfolgsmodell machen (so
MehrGrundsätzliche Einzelbestimmungen für Zulassung, Einstellung und pädagogische Schulung von Direktbewerberinnen und Direktbewerbern
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart Regierungspräsidium Abt. 7 - Schule und Bildung Stuttgart Karlsruhe
MehrBedeutung von Abschlussvermerken auf Schulzeugnissen. in Nordrhein-Westfalen.
von Abschlussvermerken auf Schulzeugnissen in Nordrhein-Westfalen. 1 www.mais.nrw Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 4 2 der Abschlussvermerke 6 2.1 Abschlussvermerke der Hauptschule 8 2.2 Abschlussvermerke
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNISTERlUM FÜR KULTUS ~ SACHsEN Die Staatsministerin SÄC HSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Postfach 0 09 0 0079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-lindenau-Platz
Mehrder Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1889 21. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
MehrGymnasiale Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Neuwied im Schuljahr 2016/2017
Gymnasiale Oberstufe an der Integrierten Gesamtschule Neuwied im Schuljahr 2016/2017 Der Schulträgerausschuss des Landkreises Neuwied hat in seiner Sitzung am 19.01.2015 einstimmig den Antrag auf Errichtung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2634 6. Wahlperiode 10.02.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Vermittlung der Rechtschreibung und Rechtschreibleistungen an
MehrStabsstelle im Kultusministerium und Stellenbesetzungen der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / 6565 0. 0. 05 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Stabsstelle im
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3386
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3386 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1349 der Abgeordneten Marie Luise Halem der Fraktion BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3254 Kunstunterricht
MehrVereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer
Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer 181 Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer Vom 1. April 1964 (ABl. 1964 S. 107), zuletzt
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium gemäß 2 Abs. 1 Nr. 6
Mehr(ABl S. 154) in folgendem Kirchen genannt andererseits
Erteilung nebenamtlichen und nebenberuflichen ev. Religionsunterrichtes in Rheinland-Pfalz 183 Vereinbarung über die Erteilung nebenamtlichen und nebenberuflichen evangelischen Religionsunterrichtes an
MehrRahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium
Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität
Mehr1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr 2009/2010 die beruflichen Gymnasien im Stadtkreis Stuttgart (aufgeschlüsselt
14. Wahlperiode 26. 03. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Claus Schmiedel, Dr. Nils Schmid und Peter Hofelich SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Übergangsquoten auf berufliche Gymnasien
MehrLandtag Brandenburg. Drucksache 5/6176
Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6176 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2378 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5974 Lehrer im Land Brandenburg
MehrAnlage 3 zu 25 BAT. Ausbildungs- und Prüfungspflicht. der Angestellten im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst
Anlage 3 zu 25 BAT Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Angestellten im kommunalen Verwaltungs- und Kassendienst sowie im Sparkassendienst 1 Ausbildungs- und Prüfungspflicht Angestellte im Verwaltungs-
MehrStatistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistischer Bericht B III 2 - j/05 S 28. Juli 2005 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2870 18. Wahlperiode 2015-05-05 Bericht der Landesregierung Neuordnung der Besoldung der Lehrkräfte Drucksache 18/2793(neu) Federführend ist das Ministerium
MehrZahl der nicht versetzten Schüler und Klassenwiederholer im Landkreis Lörrach
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5615 12. 08. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Lusche CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zahl der nicht versetzten
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrLehrerversorgung an den Schulen des Rems-Murr-Kreises
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1979 28. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Wilfried Klenk, Claus Paal und Matthias Pröfrock CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend
MehrJörg Schalla, Referat 113
Jörg Schalla, Referat 113 Seiteneinstieg in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 24. April 2012 1 Gliederung Seiteneinstieg in den öffentlichen Schuldienst Vertretungstätigkeiten
MehrUnterrichtsversorgung und Stundenausfall im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Schuljahr 2009/2010
Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5863 08. 02. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Christoph Bayer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung
MehrAnmeldung für das Schuljahr 2017/2018
Schulstraße 55, 26506 Norden Telefon: 04931 9337-0, Fax: 04931 933750 Email: post@bbsnorden.de www.bbsnorden.de Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018 Fu r folgende Schulformen melden Sie sich bitte in
MehrAnerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Einstellung in den bayerischen Schuldienst 1. Anerkennung
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung IV\Referat IV.8\2016\057 520 Ganztag in Bayern (SPD)_A.docx Bayerisches Staatsministerium
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung II\II.5\138683 Schriftliche Anfrage Streibl Unterrichtsversorgung an staatlich
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/724 09.12.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sprachklassen
MehrHESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkungen der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/364 01. 07. 2014 Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 06.05.2014 betreffend Personalsituation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Antwort der Ministerin
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/698 Vierte Wahlperiode 15.04.2003 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (PDS) Lehrerinnen
Mehr4. Nach wie viel Jahren Berufserfahrung wird ein Fachlehrer an Sonderschulen für geistig Behinderte in der Regel von A 9 nach A 10 befördert?
14. Wahlperiode 18. 11. 2008 Kleine Anfrage der Abg. Katrin Altpeter SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Besoldung von Fachlehrern an Sonderschulen für geistig Behinderte Kleine
Mehr1. Wie viele Angehörige haben die acht Berufsfeuerwehren in Baden-Württemberg, unterteilt nach Einsatzkräften und sonstigen Beschäftigten?
14. Wahlperiode 17. 11. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Walter Krögner und Margot Queitsch SPD und Antwort des Innenministeriums Besoldung der Berufsfeuerwehren Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
MehrStatistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: B I 1- j/14 Die allgemeinbildenden Schulen in Hessen 2014 Stand: 01. November 2014 März 2015 (Vorläufige Ergebnisse) Hessisches Statistisches
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
Mehr12. Wahlperiode
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 2730 12. Wahlperiode 07. 04. 98 Antrag der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/148 04.07.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Frauenquote in Leitungsfunktionen
MehrHinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum
Zentrum für Lehrerbildung Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum 1. Wozu wird das Praktikum benötigt? Das Betriebs oder Sozialpraktikum ist nicht Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Universität,
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien gemäß 2 Abs. 1 Ziff.
MehrVerordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung - LZVO) Geschäftszeichen: 11 C 4.1
Vorab per Telefax: 90227 6444 (5 Seiten) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Senatorin Frau Sandra Scheeres Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin dbb beamten bund und tarifunion berlin Berlin,
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
Mehr1. Gesamtverantwortung der Schulleitung
Im Zusammenhang mit dem Ausbau offener Ganztagsangebote an Schulen sind zuletzt zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Qualifikation des dort eingesetzten Personals - insbesondere bezüglich des Ansprechpartners
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrMerkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst
Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4159 18. Wahlperiode 13.05.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Soziales, Gesundheit,
MehrHESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
16. Wahlperiode Drucksache 16/4962 HESSISCHER LANDTAG 05. 04. 2006 Kleine Anfrage der Abg. Faeser, Hartmann, Hofmann, Hofmeyer, Rudolph, Siebel und Waschke (SPD) vom 07.12.2005 betreffend Einführung von
Mehr