Bildungskarenz, Bildungsteilzeit die wichtigsten Eckpunkte. Herzlich willkommen!!!

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1 Bildungskarenz, Bildungsteilzeit die wichtigsten Eckpunkte Herzlich willkommen!!! Ulrich Patak Arbeitsmarktservice Vorarlberg * Geschlechtsbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer gleichermaßen Was erwartet Sie? 1. Bildungskarenz (= BK) 2. Bildungsteilzeit (= BTZ) Zweck der Förderung gesetzliche Grundlagen Anspruchsvoraussetzungen Dauer, Versicherung Antragstellung, Verfahren und Inanspruchnahme 1

2 Bildungskarenz und Bildungsteilzeit - Ihre bisherigen Erfahrungen??? Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Vorteile für Dienstgeber und Dienstnehmer? Qualifizierung von Arbeitnehmern längerfristige Sicherung des Arbeitsplatzes Leistung zur Beschäftigungsförderung Einstellung eines Arbeitnehmers bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge ( 12 AVRAG) Arbeitnehmer- Zufriedenheit Dienstverhältnis bleibt aufrecht Vermeidung von Arbeitslosigkeit Ersparnis von Weiterbildungskosten Karenzierung/Teilzeitbeschäftigung als Instrument der Personalentwicklung 2

3 Gesetzliche Grundlagen der Bildungskarenz Bildungskarenz nach 26 (1) Z. 1 AlVG ivm 11 AVRAG 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) 26 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) gleichartige bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen (z.b. 49 Vlbg. Gemeindeangestelltengesetz 2005 GAG 2005; 87a Vlbg. Landesbedienstetengesetz 2000) Freistellung gegen Entfall der Bezüge ebenso in 26 (1) Z. 2 AlVG ivm 12 AVRAG geregelt Bildungskarenzvereinbarung & Antragsprinzip Abschluss einer Bildungskarenzvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Weiterbildung. Antragstellung beim AMS auf Weiterbildungsgeld 3

4 Wer kann kein Weiterbildungsgeld beziehen? Lehrlinge (Ausbildungsverhältnis) Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen für Alterspension erfüllen ( 22 AlVG Leistungsausschluss) Personen, in einem geringfügigen Dienstverhältnis (= DV) Beamte nach dem Beamtendienstrecht Arbeitnehmer in einer aufrechten Karenz nach dem MSchG oder dem VKG weitere unselbständige oder selbständige Tätigkeit des Arbeitnehmers über der Geringfügigkeitsgrenze ( 425,70; 2017) unzulässig während dem Beschäftigungsverbot (MSchG) Bildungskarenz Überblick Anspruchsvoraussetzungen Weiterbildungsgeld Weiterbildungsgeld nach 26 AlVG gebührt, wenn aufrechtes Dienstverhältnis Antragstellung beim AMS Vorlage der Vereinbarung zur Bildungskarenz Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt Weiterbildungsmaßnahme Mindestbeschäftigungsdauer 6 Monate / 3 Monate (Sonderregelung Saisonbetriebe) 4

5 Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis für die Dauer von min. 6 Monaten Abweichungen bei Saisonbetrieben (3 Monate vor BK und insgesamt 6 Monate in letzten 4 Jahren beim gleichen Arbeitgeber) Anrechnung nach 14 (4) und (5) AlVG, zb Kranken- und Wochengeldbezug (Beschäftigung), Lehrlingszeiten, Zeiten eines Kinderbetreuungsgeldbezuges, Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I. Erfüllung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld (ALG) in den letzten 2 Jahren (Rahmenfrist) 52 Wochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung bei wiederholter Antragstellung sind 28 Wochen arbeitslosenversicherte Beschäftigung innerhalb 1 Jahres erforderlich WICHTIG: Zeiten, die bereits für die Beurteilung der Anwartschaft auf Arbeitslosengeld berücksichtigt wurden (d.h. Arbeitslosengeld bereits bezogen wurde) können für die Beurteilung der Anwartschaft nicht erneut berücksichtigt werden! 5

6 Anwartschaft auf Arbeitslosengeld II. 6 Monate Mindestbeschäftigung Weiterbildungsgeld nein, da Anwartschaft auf ALG nichterfüllt ist 12 Monate Beschäftigungsverhältnis Weiterbildungsgeld ja, da große Anwartschaft auf ALG erfüllt ist ALG Bezug 28 Wochen beschäftigt (Mindestbeschäftigung erfüllt) Weiterbildungsgeld ja, da kleine Anwartschaft auf ALG erfüllt ist Inanspruchnahme und Dauer der Bildungskarenz in 4 Jahren (Rahmenfrist) = BK von max. 12 Monaten möglich BK als Ganzes (= 12 Monate) oder in Teilen (mindestens 2 Monate) neuerliche BK erst nach 4 Jahren ab Antritt der letzten BK Deckungsprinzip BK & Dauer der Weiterbildung Gewisse Vor- und Nachbereitungszeiten (1 Woche bzw. 4 Wochen) werden toleriert (Durchbruch des Deckungsprinzips ) 6

7 Zur Weiterbildungsmaßnahme kaum Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit der Weiterbildungsmaßnahme durch das AMS Vorlage einesnachweises der Weiterbildungsmaßnahme von 20 Wochenstunden (16 WST bei Kinderbetreuungspflichten bei Kindern bis 7 LJ., für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht) Nachweis über Lern- und Übungszeiten bei geringerer Wochenstundenzahl keine praktische Ausbildung beim selben Arbeitgeber Studium = Nachweis des Studienerfolges nach jedem Semester, 4 SSt. oder 8 ECTS Höhe des Weiterbildungsgeldes Weiterbildungsgeld in Höhe des ALG, mindestens ihv EUR 14,53 tgl. / EUR 436,- monatlich ca. 55% der Nettoentlohnung basierend auf Bruttoentlohnung inklusive Sonderzahlungen des letzten bzw. vorletzten Jahres (je nach Datum der Antragstellung) Familienzuschläge 0,97 tägl. für zu versorgenden Angehörige keine Sonderzahlungen während BK durch den Arbeitgeber 7

8 Beschäftigungsende während der Bildungskarenz bei Arbeitnehmerkündigung & bei einvernehmliche Auflösung = Einstellung des Weiterbildungsgeldes berechtigte Entlassung kann ggf auch zur Einstellung führen ordentliche Arbeitgeberkündigung = keine Einstellung Befristete Dienstverhältnisse: BK setzt aufrechtes DV voraus, daher ist der Bezug von Weiterbildungsgeld nur bis zum Ende der Befristung möglich keine Weitergewährung bei Beendigung durch Zeitablauf (zb Saisonende) bei einer BK in Teilen gebührt Weiterbildungsgeld bis zum Ende des laufenden BK-Teiles Beschäftigungsende während der Bildungskarenz Bsp.1) 12 Monate durchgängige BK-Vereinbarung : Kündigung DG per BK Vereinbarung Weiterbildungsgeld bis Bsp.2) BK-Vereinbarung in 2 Teilen: Kündigung DG per Teil 2. Teil BK BK Weiterbildungsgeld nur bis

9 Einstellung, Unterbrechung, Fortbezug Aufnahme einer vollversicherungspfl. Beschäftigung beim selben DG (zb im Sommer) führt zu einer Unterbrechung & Fortbezug ist danach nur bis zur ursprünglich vereinbarten BK möglich außer Aufnahme während eines BK-Teiles dann Einstellung! Aufnahme eines vollversicherungspfl. DV bei einem anderen DG führt hingegen vorerst zur Unterbrechung (abhängig von der Beibehaltung der Karenzierung) Einstellung bei Abbruch der Bildungsmaßnahme bzw. wenn der Nachweis (zb Studienerfolg) nicht erbracht wird Nachsicht nach Anhörung des Regionalbeirates möglich Widerruf und Rückforderung Weiterbildungsgeld Wird die BK unter Mitwirkung des Arbeitnehmers vor dem Mindestzeitraum von 2 Monaten beendet (zb Beschäftigung aufgenommen) Widerruf und Rückforderung der Leistung. Rückforderung erfolgt isd 25 AlVG bei - Verschweigen maßgebender Tatsachen - unwahren Angaben gegenüber dem AMS - Erkennenmüssen, dass die Leistung nicht gebührt - Weiterbildung wird grundlos nicht besucht (nicht betrieben ) Der Arbeitnehmer hat Meldepflichten - z.b. Aufnahme einer Beschäftigung, vorzeitiges Ende der Ausbildung, Änderung des Ausmaßes der Weiterbildung Kommt die Person der Meldepflicht nicht nach, wird das zu Unrecht bezogene Weiterbildungsgeld zurückgefordert. 9

10 Wissenswertes zum Weiterbildungsgeldbezug Während des Bezuges von Weiterbildungsgeld ist die Person kranken-, unfall- und pensionsversichert. Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach 5 Abs. 2 ASVG (2017 = EUR 425,70) möglich Ausbildung auch im Ausland möglich auch Arbeitnehmer, die nach Österreich pendeln ein Zuschuss des DG zu den Weiterbildungskosten ist möglich Wechsel auf Bildungsteilzeit ist möglich Die Lösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber steht dem Bezug von Weiterbildungsgeld nicht entgegen. Arbeitsrechtliche Aspekte der Bildungskarenz I. Personen in Bildungskarenz haben keinen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Kündigungsanfechtung beim ASG wegen eines verpönten Motives (Motivkündigung) möglich. Rückkehrrecht des Arbeitnehmers nach Ende der BK im gleichen Beschäftigungsausmaß und gleichen Verwendung. Krankheitsfall: Krankmeldung an die VGKK und ab dem 4. Tag der Erkrankung gebührt Krankengeld. Nach Ende des Krankenstandes ist eine Wiedermeldung beim AMS erforderlich. Die BK endet trotz Krankheit wie vereinbart! 10

11 Arbeitsrechtliche Aspekte der Bildungskarenz II. Die Zeit einer Bildungskarenz bleibt für Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, insbesondere für die Bemessung der Kündigungsfrist, des Urlaubsausmaßes, der Abfertigung ALT sowie für die Dauer der Entgeltfortzahlungunberücksichtigt (sofern nicht anders vereinbart). Abfertigung NEU = Entrichtung der Beiträge für den Arbeitnehmer während der Bildungskarenz ihv monatlich 1,53% des Weiterbildungsgeldes an die Vorsorgekasse aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik. Bildungskarenz - Verfahren Antragsprinzip persönlich beim zuständigen AMS mit Antragsformular (Bescheinigung) Bescheinigung Bildungskarenz (siehe AMS Homepage, Download und Formulare, auf: Bestätigung über die Weiterbildungsmaßnahme durch Bildungseinrichtung samt Wochenstundenausmaß Meldepflichten 11

12 Die wichtigsten Eckpunkte zur Bildungsteilzeit (= BTZ) Bildungsteilzeit - BTZ bei BTZ erhält der Arbeitnehmer vom AMS Bildungsteilzeitgeld erst seit Juli 2013 in Kraft Modell der Weiterbildungsförderung, aktive AM-Politik Reduktion der Arbeitszeit & nebenberufliche Weiterbildungsmaßnahme Rechtsgrundlagen: 11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungs-Gesetz (AVRAG) 26a Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) gleichartige bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen 12

13 Bildungsteilzeitvereinbarung & Antragsprinzip Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zur Bildungsteilzeit. Antragstellung beim AMS auf Bildungsteilzeitgeld Wer kann kein Bildungsteilzeitgeld beziehen? Lehrlinge (Ausbildungsverhältnis) Verkürzung der Lehrzeit ist nicht zulässig Personen, die Anspruchsvoraussetzungen für Alterspension erfüllen ( 22 AlVG Leistungsausschluss) Personen in einem geringfügigen Dienstverhältnis Beamte nach Beamtendienstrecht B-KUVG freie DN, da keine wöchentliche Normalarbeitszeit; auch bei einer Vorlage einer Vereinbarung nicht möglich Arbeitnehmer in einer aufrechten Karenz nach dem MSchG oder dem VKG 13

14 Bildungsteilzeit Überblick Anspruchsvoraussetzungen Bildungsteilzeitgeld aufrechtes Dienstverhältnis Bildungsteilzeitgeldnach 26a AlVG gebührt, wenn Antragstellung beim AMS vor Antritt der BTZ 6 Monate (3 Monate) = gleich hohe Normalarbeitszeit Reduzierung der Arbeitszeit zwischen 25 % und 50 % Mindestbeschäftigungsdauer vorbtz 6 Monate / 3 Monate (Sonderregelung/Saisonbetriebe) Mindestbeschäftigung während der BTZ = min. 10 WST Vorlage 11a AVRAG Vereinbarung bei AMS Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt Nachweis einerweiterbildungsmaßnahme 10 Wochenstunden(=WST) bei geringerem WST-Ausmaß Nachweis über Lern- und Übungszeiten keine praktische Ausbildung beim Arbeitgeber (außer Ausbildung nur dort möglich) Studium = Nachweis des Studienerfolges nach jedem Semester, 2SSt. oder 4ECTS oder anders keine Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit der Weiterbildungsmaßnahme Inanspruchnahme und Dauer der Bildungsteilzeit in 4 Jahren (Rahmenfrist) = BTZ von max. 24 Monaten möglich BTZ als Ganzes (= 24 Monate) oder in Teilen (mindestens 4 Monate) neuerliche BTZ erst nach 4 Jahren ab Antritt der letzten BTZ Deckungsprinzip BTZ & Dauer der Weiterbildung Arbeitnehmer muss während der BTZ über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt sein. 14

15 Bildungsteilzeitgeld Dauer & Höhe Einheitliche Leistungshöhe des BTZ-Geldes: pro verringerter Arbeitsstunde EUR 0,79 (Wert 2017) Bruchteile einer Arbeitsstunde werden nicht abgegolten jährlicher Anpassungsfaktor nach 108 ASVG (für 2017: 1,008) z.b. Reduktion der Normalarbeitszeit um die Hälfte EUR 474,-- mtl. (20 Stunden) 20 x 0,79 x 30 = monatlich 474,- (bzw. 489,80 bei 31 Kalendertagen) Neubemessung bei Beanspruchung in Teilen, wenn die reduzierte Arbeitszeit während der BTZ-Teile geändert wird Schwellenwert Zustimmung Regionalbeitrat Schwellenwert Bildungsteilzeitgeld: 4 Personen in BTZ bei bis zu 50 alv-pflichtigen Beschäftigten 8% der Beschäftigten in BTZ bei > 50 alv-pflichtig Beschäftigten dann BTZ nur nach Mehrheitsbeschluss im Regionalbeirat des AMS. Bescheinigung Bildungsteilzeit (Link) - Angaben über Schwellenwert - Ausmaß der Normalarbeitszeit vor BTZ - Ausmaß der Normalarbeitszeit ab Beginn der BTZ geringfügiges DV bei anderem DG zulässig 15

16 Wechsel zwischen BK & BTZ Wechsel zw. BK & BTZ möglich, bei eine Anrechnung von BK zur BTZ im Verhältnis 2:1 bzw. zur Hälfte (BTZ zu BK) erfolgt Bei Lösung des Dienstverhältnisses während der Bildungsteilzeit endet der Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld mit Ende des Dienstverhältnisses. Wenn das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber gelöst wurde und die Voraussetzungen für den Bezug von Weiterbildungsgeld mit Ausnahme der Bildungskarenz vorliegen, kann Weiterbildungsgeld bezogen werden (Abzug der Zeiten der BTZ). Weiterbildung muss rasch (spätestens binnen 3 Monate) auf 20 Stunden ausgeweitet werden. Bildungskarenz Bildungskarenznach 26 AlVG Bildungsteilzeit Bildungsteilzeit nach 26a AlVG Weiterbildungsgeld nach 26 AlVG Bildungsteilzeitgeldnach 26a AlVG neben Arbeitsentgelt Vereinbarung nach 11 AVRAG Weiterbildungsgeld für 12 Monate innerhalb von 4 Jahren Inanspruchnahme von 12 Monate am Stück oder in Teilen von mindestens 2 Monaten möglich Weiterbildungsmaßnahme von 20 WST bei geringerem WST-Ausmaß Nachweis über Lern- und Übungszeiten geringfügiges Dazuverdienen ist möglich Vereinbarung nach 11a AVRAG Bildungsteilzeitgeld für 24 Monate innerhalb von 4 Jahren Inanspruchnahme von 24 Monaten am Stück oder in Teilen von mindestens 4 Monaten Weiterbildungsmaßnahme 10 WST bei geringerem WST-Ausmaß Nachweis über Lern- und Übungszeiten geringfügiges Dazuverdienen bei anderem DG möglich Mindestbeschäftigung über der GFG undmin.10wst Reduzierung der Normalarbeitszeit von 25% - 50% (Überstunden nicht berücksichtigt) 16

17 Erfahrungsbericht des AMS Vorarlberg und dessen Regionale Geschäftsstellen mit Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Statistik Überblick Statistik nach Geschlecht Statistik Alter und Ausbildung Weitere Informationen html Homepage des BMASK:

18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! MMag. Ulrich Patak Arbeitsmarktservice Vorarlberg Arbeitslosenversicherungsrecht Service für Arbeitssuchende 18

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