Rundschreiben der Fachgruppe Wien für Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen

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1 2 12 FachgruppenNews Rundschreiben der Fachgruppe Wien für Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, nach dem Verbot für Tankstellenunternehmer Preise autonom zu kalkulieren und festzusetzen (12 Uhr Regelung) und der verordneten Spritpreisdatenbank wird die gesamte Tankstellenbranche mit einer weiteren, rein populistischen Maßnahme aus dem Ressort von Bundesminister Mitterlehner konfrontiert. Ich persönlich sehe in der Verordnung einen weiteren Beweis dafür, dass ein Wirtschaftsminister auf Zuruf und als verlängerter Arm der Boulevardpresse und der Autofahrerclubs agiert, ohne sich mit den tatsächlichen Verhältnissen auseinander zu setzen. Denn hätte das Ressort von Herrn Bundesminister Mitterlehner einen kurzen Blick auf die eigene Homepage geworfen, hätten sie leicht feststellen können, dass der Dieselnettopreis im Vergleich mit den anderen EU-Staaten (alle 27) der drittgünstigste war und bei Super 95 der Preis überhaupt nur von Rumänien unterboten werden konnte. Wenn Bundesminister Mitterlehner glaubt, durch billigen Populismus bei den Autofahrern um Wählerstimmen kämpfen zu müssen, sollte es nicht auf dem Rücken der mittelständischen Tankstellenwirtschaft basieren. Persönlich verwehre ich mich dagegen, dass im offiziellen Begutachtungsverfahren unangemessene Aussagen wie z.b. Unsitte der Mineralölbranche oder Abzocke verwendet werden. Der informierte Autofahrer weiß längst, dass große Mineralölkonzerne ihre Gewinne international im upstream und midstream, Förderung, Verarbeitung etc. lukrieren, nicht aber am österreichischen Tankstellenmarkt, der bei den Bruttomargen unter den Schlusslichtern der EU zu finden ist. Der informierte Autofahrer kann bei der Preisentwicklung auch zwischen Rohölpreisen und Produktpreisen (FOB Rotterdam) unterscheiden bzw. zwischen Tankstellenkonzern, - Unternehmer oder Pächter. Es scheint so, dass - und das gilt für Politik und Presse gleichermaßen diese Bezeichnungen als Synonyme verwendet werden. Erfreulich ist es, wenn in den Erläuterungen zu den Standesregeln seitens der Politik darauf hingewiesen wird, dass die Preise für diese Zeitspanne genau und bei einem angemessenen Gewinn zu kalkulieren sind. Diesen Satz sollte sich so mancher Tankstellenbetreiber einprägen, persönlich habe ich das Gefühl, dass einige Kalkulationen weder Regie- noch Personalkosten und schon gar nicht notwendige Gewinnaufschläge beinhalten. Die Preisfestsetzung am :00 wird also eine erste echte Herausforderung werden, wie gut die Branchenteilnehmer kalkulieren können. Sicher ist jedenfalls, dass diese Verordnung so nicht akzeptiert werden kann. Eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof ist in Vorbereitung. Die Details zur Verordnung selbst finden sie im Rundschreiben. Klaus Brunnbauer Fachgruppenobmann InhalT Nr. 2 Juni 2012 Fachgruppe Wien für Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Obmann: Klaus Brunnbauer Geschäftsführer: Dr. Peter Klemens Sachbearbeiterin: Brigitte Link Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/ F 01/ E brigitte.link@wkw.at W wko.at/wien/tankstellen Änderung der Standesregeln / Preisbindung an langen Wochenenden... 2 Fallweise Beschäftigung oder durchgehendes Arbeitsverhältnis?... 3 Tankstellenstatistik Ölmultis sind Spitzenverdiener... 6 Wettbewerbshüter untersuchen Tankstellen... 6 Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung... 6 Betreiber sucht Objekt... 6 Fachgruppentagung SAVE THE DATE... 6 Depox - Innovation schafft mehr Raum... 7 Parken in Wien... 7

2 FachgruppenNews 2 Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Änderung der Standesregeln / Preisbindung an langen Wochenenden Bereits Anfang Mai hat Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner angekündigt, dass bereits vor Fronleichnam und in den ersten beiden Ferienwochen im Sommer, der Spritpreis bei Tankstellen gesetzlich geregelt und fixiert werden soll. Obwohl im Begutachtungsverfahren Verfassungswidrigkeit vorgeworfen wurde, wurde nun die Änderung der Verordnung betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen umgesetzt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Kasten finden Sie die gesamte Verordnung (Altbestand und Änderung Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben). Zu der bereits bekannten Regelung, wonach eine Preiserhöhung an jedem Tag nur um 12 Uhr zulässig ist (und Preissenkungen bisher jederzeit möglich waren) kommt neu hinzu, dass an bestimmten Wochenenden die Möglichkeit der täglichen Neukalkulation und Neufestsetzung der Preise ausgeschlossen wird. Folgende lange Wochenenden sind von dieser Neuregelung erfasst: Mittwoch, dem 6. Juni 11:00 Uhr, bis Sonntag, dem 10. Juni bis 24:00 Uhr (Fronleichnam), das erste Ferienreisewochenende von Donnerstag dem 28. Juni 11:00 Uhr, bis Sonntag dem 01. Juli 24:00 Uhr und das zweite Ferienreisewochenende von Donnerstag dem 5. Juli 11:00 Uhr, bis zum Sonntag dem 8. Juli 24:00 Uhr. Im Ergebnis werden daher bei diesen Wochenenden die Preise sowohl nach oben als auch nach unten eingefroren. Die letzte Preiserhöhung wäre damit am Dienstag dem 5. Juni um 12:00 Uhr bzw. für die beiden Ferienreisewochenenden am Mittwoch dem 27. Juni und am Mittwoch dem 4. Juli 12:00 Uhr möglich. Nach diesen Zeitpunkten wären noch Preissenkungen bis zum Folgetag um 11:00 Uhr möglich. Ab 11:00 Uhr (Mittwoch 6. Juni bzw. 28. Juni und 5. Juli) sind dann die Preise jeweils bis zum kommenden Sonntag in beiden Richtungen fixiert. In der ursprünglichen Fassung der Verordnung waren weitere Wochenenden im Jahr 2013 vorgesehen. Durch diese Streichung könnte möglicherweise der Verordnungsgeber versuchen, eine sinnvolle Anfechtung der Verordnung zu verhindern, da eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nie zeitgerecht sein kann. Es ist davon auszugehen, dass die Autofahrerclubs die Einhaltung dieser neuen Mitterlehner-Verordnung penibel prüfen werden. Ebenso ist davon auszugehen, dass die E-Control aufgrund der zu meldenden Preise Kontrollen durchführen wird. Strafbestimmungen Wer gegen die Bestimmungen der Standesregeln verstößt, begeht sowohl eine Übertretung der Gewerbeordnung (Geldstrafen bis zu 2.180,- EUR) bzw. gegen das Preisauszeichnungsgesetz (Geldstrafen bis 1.450,- EUR). Die Strafbestimmung gem 367 Gewo Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/ Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu zu bestrafen ist, begeht, wer Z 22. die Bestimmungen von gemäß 69 Abs. 1 oder 2 erlassenen Verordnungen oder die gemäß 69 Abs. 4 erlassenen Aufträge eines Bescheides nicht einhält; Die Strafbestimmung gem PreisauszeichnungsG 15. (1) Wer seine Pflicht zur Preisauszeichnung gemäß den 1, 2, 4 und 6 bis 13 oder den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht erfüllt oder einen höheren als den ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafe bis Euro zu bestrafen. Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als den im Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen (Fassung vom 31. Mai 2012 BGBl 186/2012 Teil II) 1. (1) Betreiber von Tankstellen haben Preise für Treibstoffe gemäß 5 und 6 der Verordnung betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für Treibstoffe, BGBl. Nr. 813/1992 in der jeweils geltenden Fassung, auszuzeichnen. Eine Preiserhöhung ist, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist, an jedem Tag nur um Uhr zulässig. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jederzeit vorgenommen werden. (2) Im Jahr 2012 sind für Tankstellenbetreiber bei Treibstoffen a) von Mittwoch, dem 6. Juni Uhr, bis Sonntag, dem 10. Juni Uhr (Fronleichnam) und b) an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer von Donnerstag, dem 28. Juni Uhr, bis Sonntag, dem 1. Juli Uhr, und von Donnerstag, dem 5. Juli Uhr, bis zum Sonntag, dem 8. Juli Uhr, keine Preisänderungen zulässig. 2. Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft.

3 3 Fallweise Beschäftigung oder durchgehendes Arbeitsverhältnis? In der Entscheidung 8 ObA 87/10t beantwortet der OGH die Frage, wann bei wiederholten fallweisen Beschäftigungen ein durchgehendes Arbeitsverhältnis vorliegt. Verfahrensgegenständlich war die fallweise Beschäftigung einer Arbeitnehmerin, die in fast 16 Jahren hindurch als Expeditarbeiterin jeweils befristet für einen oder mehrere Tage für die Beklagte nebenberuflich tätig war. Die Beklagte verfügt über einen Pool von 43 Personen, die sie bei erhöhtem Arbeitsanfall zur Abdeckung von Arbeitsspitzen fallweise beschäftigt. Zu diesem Pool gehörte die Klägerin. Der regelmäßige Arbeitsanfall wird von fix beschäftigten Arbeitnehmern erledigt. Bei den Expeditarbeiten handelt es sich um einfache Hilfstätigkeiten, die nach kurzer Einschulung ausgeübt werden können. Der OGH verneint im gegenständlichen Verfahren das Vorliegen eines unzulässigen Kettendienstvertrags. In der Begründung zählt das Höchstgericht die Punkte auf, die gegen das Vorliegen eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnisses sprechen: von Anfang an ist klar und wird auch so gelebt, dass die Arbeitsleistung nur zu bestimmten Zeiten und nur in beschränktem Umfang erbracht wird dieser Absicht steht keine (schriftliche) Vereinbarung entgegen für die einzelnen Arbeitseinsätze werden jeweils befristete Arbeitsverhältnisse abgeschlossen die fallweise Beschäftigung liegt im Inte- Tankstellenstatistik 2011 Zum Jahresende 2011 gab es nach dieser Erhebung in Österreich öffentlich zugängliche Tankstellen, ein Jahr davor waren es noch Wie in den vergangenen Jahren auch, nimmt die Zahl der Tankstellen österreichweit weiter ab. Betroffen sind Markentankstellen ebenso wie kleine Tankstellenbetreiber. In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Tankstellen um 304 oder über 10% zurückgegangen. Die Anzahl der Automatentankstellen ist im vergangenen Jahr hingegen um 46% von 283 auf 412 angestiegen. resse des Arbeitnehmers (z.b. wegen der zusätzlichen Ausübung eines Hauptberufs) der Arbeitnehmer besitzt die Freiheit, die Arbeitseinsätze seinen Interessen entsprechend vorzubehalten (Zahl, Lage und Häufigkeit) die Arbeitseinsätze können sanktionslos abgelehnt werden; von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht die Anzahl der Arbeitseinsätze ist gering (im gegenständlichen Fall: Arbeitseinsätze nur an 1046 Tagen in insgesamt fast 16 Jahren) es liegen große Zeitabstände zwischen Insgesamt bleibt im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 81 Tankstellen, was einem Rückgang von 3% entspricht. Der Trend innerhalb des bestehenden Netzes geht einerseits in die weitere Aufwertung von Premiumstandorten mit umfassendem Service und andererseits in Richtung preisgünstigere Automatentankstellen ohne Zusatzleistungen Tankstellen werden als Markentankstellen (Major-branded) geführt. Die Major-branded Tankstellen teilten sich mit des Jahres auf folgende Marken auf: 407 OMV inkl. Avanti und Stroh, 397 BP, 271 Shell, 302 Eni/Agip, 145 JET und 23 MOL. Von den Major-branded Tankstellen verfügen an die Stationen über einen Shop, über 700 bieten ihren Kunden ein Bistro an und etwa 900 haben Portalwaschanlagen oder Waschstraßen Stationen werden davon als Selbstbedienungstankstellen geführt und 75 als Autobahntankstellen (ohne Schnellstraßen). Insgesamt 173 Tankstellen boten zum Stichtag auch Erdgas (CNG) an, davon den Arbeitseinsätzen vor (im gegenständlichen Fall: ca. ein bis drei Monate) Wir empfehlen zu Beginn der fallweisen Beschäftigung jeweils eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. In dieser sollte festgehalten werden, dass die Arbeitsleistung nur zu bestimmten Zeiten und nur in beschränktem Umfang (kürzer als eine Woche) erbracht wird. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass die fallweise Beschäftigung im besonderen Interesse des Arbeitnehmers liegt und dieser die Möglichkeit besitzt, den angebotenen Arbeitseinsatz sanktionslos ablehnen zu können. 134 aus dem Bereich der Major branded Tankstellen. Tankstellenlandschaft Österreich Bei der Verteilung aller öffentlichen Tankstellen ergibt sich im Bundesländer- Vergleich folgendes Bild: Niederösterreich belegt mit 574 Tankstellen den ersten Platz (2010: 595), gefolgt von 478 in Oberösterreich (2010: 489) und von 407 Tankstellen in der Steiermark (2010: 416). Tirol zählte am Stichtag 255 Tankstellen (2010: 266), Wien 230 (2010: 239), Kärnten 222 (2010: 219) und Salzburg 193 (2010: 201). Die wenigsten Tankstellen gab es zu Jahresende 2011 im Burgenland mit 125 (2010: 135) und in Vorarlberg mit 91 (2010: 96) Standorten. (auf den nachfolgenden Seiten sehen Sie die Tankstellenstatistik)

4 FachgruppenNews 4 Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Tankstellenstatistik MAJOR-Branded Tankstellen: FVMI Mitgliedsunternehmen BP ENI gesamt 1) ENI Marketing 2) ENI 2) Shell OMV Avanti JET (ConocoPhillips) MOL Stroh Aral 3) Weitere Tankstellen: Genol Avia Turmöl IQ A Landwirtschaftliche Genossenschaften AWI Roth FE-Trading 4) OIL! Rumpold Champion Hölzl Eurol Rühl 5) Sonstige Tankstellen G E S A M T Dieselabgabestellen für die Landwirtschaft ) Eni Austria GmbH + Eni Marketing Austria GmbH 2) Agip Austria GmbH (seit umbenannt in Eni Austria GmbH) ist seit Eigentümerin der Mobil Oil Austria GmbH (seit umbenannt in Eni Mineralölhandel GmbH) und dadurch der Esso Austria GmbH (seit umbenannt in Eni Marketing Austria GmbH). 3) Joint Venture BP/Aral: Aral-Tankstellen ab 2003 unter BP 4) FE-Trading: 2009 noch nicht extra erfasst und bei Sonstige Tankstellen beinhaltet 5) Übernahme der Tankstellen durch Fa. Doppler FVMI - Alessandra Fabro, 14. März 2012

5 5 Aufteilung der Tankstellen nach Bundesländern (Stand: 2011) MAJOR-Branded Tankstellen: FVMI Mitgliedsunternehmen Wien Salzburg Kärnten Tirol Burgenland Niederösterreich Oberösterreich Steiermark Vorarlberg Österreich AVANTI BP ENI gesamt JET (ConocoPhillips) MOL OMV SHELL STROH Major gesamt Weitere Tankstellen: A AVIA AWI CHAMPION EUROL FE-Trading GENOL HÖLZL IQ LANDW.GEN OIL! ROTH RUMPOLD TURMÖL SONSTIGE Weitere TS gesamt TS GESAMT Dieselabgabestellen für Landwirtschaft FVMI - Alessandra Fabro, 14. März 2012

6 FachgruppenNews 6 Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Ölmultis sind Spitzenverdiener Das US-Magazin Forbes hat die Geschäftszahlen der größten Unternehmen zusammengetragen, und wenn es um den Gewinn im vergangenen Jahr geht, dann liegen die internationalen Mineralölgesellschaften im absoluten Spitzenfeld. Absolut top ist der US-Konzern ExxonMobil, der Betreiber der Esso-Tankstellen, mit einem Gewinn von unterm Strich 41,1 Milliarden Dollar oder umgerechnet 31,2 Milliarden Euro. Es folgen die russische Gazprom (31,7 Milliarden Dollar), die britisch-niederländische Royal Dutch Shell (30,9 Milliarden), die US-amerikanische Chevron (26,9 Milliarden Dollar) sowie die britische BP (25,7 Milliarden Dollar). Das einzige Nicht-Ölunternehmen, das diese Rangfolge durchbricht, ist Apple. Der kalifornische Elektronikkonzern landet auf dem zweiten Platz mit einem Gewinn von 33,0 Milliarden Dollar. Wettbewerbshüter untersuchen Tankstellen Schon mehrmals haben die heimischen Wettbewerbshüter (BWB) sich Teilaspekte des heimischen Tankstellenmarktes angesehen. Mit Mai startet eine groß angelegte Branchenuntersuchung, die klären soll, ob die von Politik und Autofahrerklubs regelmäßig vorgebrachten Vorwürfe eines kartellhaften Verhaltens der Wahrheit entsprechen. Die Untersuchung dürfte eineinhalb Jahre dauern, zu zwei Punkten will BWB-Chef Theodor Thanner jedoch bereits im Herbst erste Ergebnisse präsentieren können: So soll erstens geklärt werden, ob die heimischen Tankstellenpächter wirklich selbstständige Unternehmer mit eigenem Risiko sind. Denn in diesem Fall wäre die verbreitete Methode, dass die Tankstellenpreise von der Österreich-Zentrale des jeweiligen Mineralölkonzerns vorgegeben werden, nicht rechtens. Zweitens will die BWB auch überprüfen, ob es zwischen den Konzernen Absprachen gibt. Auf die Frage, ob er das vermute, antwortete Thanner vorsichtig: Es gibt die These, dass es einen entsprechenden Mechanismus geben muss. Wie intensiv dieser ausgeprägt ist, soll durch die Untersuchung geklärt werden. Um an die notwendigen Informationen zu kommen, seien auch Hausdurchsuchungen vorstellbar. Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung Derzeit wird die Einführung der ersten Umweltzone in Graz politisch diskutiert und vorbereitet. Möglich wird dies durch eine sogenannte Abgasklassenkennzeichnungsverordnung die es erstmals ermöglicht, dass alle Fahrzeuge nach ihren Euroklassen (Schadstoffemissionen) gekennzeichnet werden. Es ist davon auszugehen, dass nach Einführung der ersten Umweltzone weitere Städte (Vergleich die Entwicklung in Deutschland) mit ähnlichen Maßnahmen reagieren werden. Dies kann selbstverständlich auch weitreichende Folgen für Tankstellenbetreiber mit Standorten in den Umweltzonen haben. Die angesprochene Abgasklassenkennzeichnungsverordnung tritt mit 1. September 2012 in Kraft, die Verordnung sieht fünf Kategorien für Kennzeichnungsplaketten vor: Schwarz für EURO 1 Rot für EURO 2 Gelb für EURO 3 Grün für EURO 4 Hellblau für EURO 5 und höhere EURO-Klassen Zur eindeutigen Zuordnung zu einem bestimmten Kfz werden die letzten 7 Stellen der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer in die Abgasklassenkennzeichnungsplakette eingestanzt werden. Durch die Lochung im jeweiligen Feld wird ersichtlich: ob ein Kfz, das mit Diesel betrieben wird, über einen Partikelfilter verfügt oder entsprechende Grenzwerte einhält, ob das jeweilige Kfz mit einem Benzinoder Dieselmotor angetrieben wird oder ob es über einen alternativen Antrieb (im Sinne von 14 Abs 2 lit 5 IG-L) verfügt sowie welcher Fahrzeugklasse (Pkw oder Lkw) es angehört. Betreiber sucht Objekt Betreiber eines Servicegewerbes Autoreinigung für Classic Cars (Oldtimer) sucht ein passendes Objekt (Kauf oder Miete einer Garage und/oder Tankstelle). Bei Interesse wenden Sie sich bitte an T M peter.dubsky@utanet.at Fachgruppentagung SAVE THE DATE Die diesjährige Fachgruppentagung der Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen wird am Dienstag, den 18. September 2012 stattfinden. Wir freuen uns Sie zu einem interessanten Nachmittag mit anregenden Diskussionen ins Schweizerhaus einladen zu dürfen. Die offizielle Einladung zur Tagung werden Sie in den nächsten Wochen in Ihrer Post vorfinden.

7 7 Depox Innovation schafft mehr Raum Unternehmen, die Aufbewahrungsflächen zur Verfügung stellen (wie My Place, Self Storage, etc.) sind im Aufschwung. Mit einer neu entwickelten Box zur Aufbewahrung von Alltagsgegenständen schafft die depox GmbH in jeder Garage viel Platz auf kleinsten Raum. Mit einem Fassungsvermögen von 2m³ (Maße 230cm x 100cm x 98cm) passt die Box perfekt über jeden Stellplatz und wird dadurch zur optimalen Lösung aller Lagerprobleme in der Garage. Für den Garagenbetreiber selbst kann die Anbringung derartiger Boxen eine Grundlage für die Neukalkulation des Einstelltarifes mit sich bringen. Alle Informationen zu diesem Produkt erhalten Sie unter Parken in Wien Wien wächst und damit auch der Verkehr bzw. das Bedürfnis in Nähe zur Wohnung, Arbeitsplatz und Einkaufsmöglichkeiten einen Parkplatz zu finden. In Wien bieten mehr als 240 gewerblich betriebene Parkgaragen, mehr als Stellplätze an. Mit der inzwischen in 9. Auflage erschienenen Informationsbroschüre Parken in Wien - herausgegeben von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Garagen, Tankstellen und Servicestationsunternehmungen - erhalten Bewohner, Geschäftsleute, Anrainer und Touristen alle Informationen, die sie für das Kurz- und Dauerparken benötigen. Abgerundet wird die Broschüre durch Informationen über das Kurzparken im öffentlichen Raum unter bedachtnahme auf die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 12, und 14 bis 17. Ebenfalls extern hervorgehoben sind die Park & Ride Anlagen, die mit der Einführung der neuen bewirtschafteten Zonen ständig an Bedeutung gewinnen werden. Alle Informationen aus der Broschüre sind auch unter der Homepage abrufbar. Nach einem Relaunch der Seite unter bedachtnahme auf die geänderten Usergewohnheiten sind alle Standorte über eine interaktive Karte abzurufen. Haben Sie einmal den gewünschten Standort gefunden, finden Sie neben den Tarifinformationen auch einen Routenplaner der Ihnen den schnellsten Weg zum gewünschten Standort zeigt. Was wäre eine Internetseite ohne die neuen Medien, selbstverständlich gibt es die Homepage auch als mobile Version und als App, sowohl im App Store als auch unter Google Play: Einfach schnell - und easy Mit den neuen Produkten möchte die Fachgruppe aktiv dazu beitragen, dass der tägliche Parkplatzsuchverkehr in Wien minimiert wird und damit einen positiven Beitrag zur CO2 bzw. Ökobilanz leisten. parkeninwien.at 2012 Impressum Nr. 2 Juni 2012 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Fachgruppe Wien für Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14 Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat Organisationsmanagement Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Erscheinungsort Wien GZ 02Z M

8 Service DW Arbeitsrecht und Kollektivverträge 1010 Außenwirtschaft 1302 Bildung und Lehre 2010 Steuern 1010 Förderungen 1055 Umwelt und Energie 1045 Unternehmensgründung 1050 Verkehr 1040 Wirtschafts- und Gewerberecht 1010 Betriebsstandort 1100 EPU-Service 1111 Finanzierung 1122 Firmenverzeichnisse und Statistik 1133 Krisensituationen und Sicherheit 1144 Mitgliedschaft in der WK Wien 1155 Netzwerke, Kooperationen 1166 Unternehmensführung 1177 netzwerke, Kooperationen DW Frau in der Wirtschaft 1426 Junge Wirtschaft 1347 Kooperationsbörse Wien Bratislava 1302 Kreativwirtschaft 1404 Marktplatz auf wko.at POOL Kooperations Service der WK Wien 6740 TECinvent 1203 Wiener Einkaufsstraßen Management 6700 Wiener Marktmanagement 6700 WIEN PRODUCTS 1517 Meine Branche Fachgruppe Wien der garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Bildungseinrichtungen der WK Wien DW Berufsinformation (BiWi) 6518 FHWien-Studiengänge der WKW 5744 Hernstein Institut 5600 Werbe Akademie 5251 WIFI Management Forum 5232 WIFI Wien 5555 Tourismusschulen MODUL 01/ MODUL University Vienna 01/ Schwarzenbergplatz Wien T 01/ / E fggaragen@wkw.at W wko.at/wien/tankstellen Für Sie erreichbar MO von 8.00 Uhr bis Uhr, DI bis DO von 8.00 Uhr bis Uhr FR von 8.00 Uhr bis Uhr Telefonische Beratung Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bereit. persönliche Beratung Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die beste Wahl für Ihr anliegen! 01/ wko.at/wien Weiter kommen.

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