SOMMERFEST 2017 DER LANDESINNUNG BAU

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1 Ausgabe 02/2017 SOMMERFEST 2017 DER LANDESINNUNG BAU Am 23. Juni hat im Schlossgarten von Schloss Haindorf das Sommerfest der Landesinnung Bau stattgefunden. Auch diesmal wurde die Veranstaltung wieder von der Jungen Bauwirtschaft organisiert. Für Unterhaltung und gute Laune sorgten unsere beliebte Cocktailbar sowie zahlreiche weitere Highlights, wie etwa die bereits traditionelle Zigarren-Lounge. Bei gutem Essen und gemütlicher Atmosphäre wurde bis in die Morgenstunden getanzt, gefeiert und genetworkt.

2 Sehr geehrte Kollegin! St. Pölten, im Juli 2017 Sehr geehrter Kollege! Gleich zu Beginn möchte ich auf diesem Weg den Siegern unseres diesjährigen Landeslehrlingswettbewerbs, der am 22. und 23. Juni im Lehrbauhof Schloss Haindorf stattgefunden hat, nochmals herzlich gratulieren. Die besten unserer Maurer-Lehrlinge im dritten Lehrjahr aus ganz Niederösterreich schafften es in die Endrunde des NÖ Lehrlingswettbewerbes. 1. Platz Herr Sebastian Hauser aus Martinsberg, beschäftigt bei Schiller GesmbH in Grafenschlag 2. Platz Herr Stefan Sturmlechner aus Türnitz, beschäftigt bei Josef Lux und Sohn Baumeister GmbH in Hainfeld 3. Platz Herr Lukas Smetana aus Tullnerbach, beschäftigt bei Bau & Erdbewegung Johann Braunias in Wolfsgraben Nochmals ganz herzliche Gratulation! Vorwort

3 Der am 22. Mai an der HTL Krems durchgeführte NÖ Bautechnikpreis 2017 war wieder ein voller Erfolg und wurde nicht zuletzt auch von den Medien sehr positiv aufgenommen. Landesrat Mag. Karl Wilfing überreichte als Ehrengast in Vertretung der Landeshauptfrau die Preise an die drei Siegerteams. Die technische Qualität der eingereichten Projekte überzeugte dabei nicht nur unsere hochkarätige Jury! 1. Platz: Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Traisen in Herzogenburg HTL Krems: Matthias Böck, Maximilian Gassner, Manuel Gastegger 2. Platz: Eishalle Wiener Neustadt HTL Wiener Neustadt: Florian Reisner, Johannes Ivancich, Thomas Sperhansl, Lukas Weinlich 3. Platz: Umbau Spanische Hofreitschule HTL Mödling: Alexander Seidler Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen und gleichzeitig auch erholsamen Sommer sowie eine gute Auftragslage und würde mich freuen, Sie im Herbst wieder bei der einen oder anderen Veranstaltung der Landesinnung Bau begrüßen zu dürfen! Mit kollegialen Grüßen Ing. Robert Jägersberger Vorwort

4 INHALTSVERZEICHNIS Ausgabe 02/2017 St. Pölten, im Juli 2017 Seite NÖ BAUORDNUNG - NOVELLE 1 FÖRDERUNG DER LEHRLINGSAUSBILDUNG IN BAUGEWERBE UND BAUINDUSTRIE 1 ZULAGENPAKET BAUARBEITER AB EMPFEHLUNG 2017 DER UNABHÄNGIGEN SCHIEDSKOMMISSION IM BMWFW 3 VERRECHNUNGSSÄTZE BEI ARBEITSGEMEINSCHAFTEN AB 1. MAI INFORMATIONSSCHREIBEN AN ALLE BAUBEHÖRDEN 4 PILOTPROJEKT: KOSTENLOSE VERGABEBERATUNGEN FÜR GEMEINDEN 4 ÖBGL STEUERLICHE NUTZUNGSDAUER 4 BAUTV-SENDUNG: PENSIONSKASSENMODELL FÜR BAU-ANGESTELLTE 5 AUSHANGPFLICHTIGE GESETZE AUSHANGPFLICHT ENTFÄLLT 5 OMBUDSSTELLE DER ARBEITSINSPEKTION 6 PLANUNGSHANDBUCH OIB VERGÜNSTIGTER BEZUG 20% 6 BAUPROJEKTE IN SÜDDEUTSCHLAND AUSGABE MITTELLOHNPREISKALKULATION UND KOLLEKTIVVERTRÄGE VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN OPERETTENFESTSPIELE 2017 DIE LUSTIGE WITWE 8 EINLADUNG ZUR BAUMEISTER GOLF TROPHY 8 SIMULATION WEEK DONAU-UNI KREMS 8 HERAUSGEBER UND INHABER: LANDESINNUNG BAU NÖ 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Str. 48/2 Tel.: 02742/ , Fax DW: 20, e.mail: hdb@wknoe.at Offenlegung nach 25 Mediengesetz:

5 BEILAGEN ZULAGENPAKET BAUARBEITER AB 2018 EMPFEHLUNG 2017 DER UNABHÄNGIGEN SCHIEDSKOMMISSION VERRECHNUNGSSÄTZE BEI ARGEN AB 1. MAI 2017 INFORMATIONSSCHREIBEN AN NÖ BAUBEHÖRDEN BESTELLBLATT AUSHANGPFLICHTIGE GESETZE BAU 2017 OPERETTENFESTSPIELE 2017 EINLADUNG GOLF TROPHY 2017 SIMULATION WEEK DONAU-UNI KREMS EXTRABEILAGEN MITTELLOHNPREISKALKULATION 2017 KOLLEKTIVVERTRAG ARBEITER 2017 KOLLEKTIVVERTRAG ANGESTELLTE 2017 HERAUSGEBER UND INHABER: LANDESINNUNG BAU NÖ 3100 St. Pölten, Daniel-Gran-Str. 48/2 Tel.: 02742/ , Fax DW: 20, e.mail: Offenlegung nach 25 Mediengesetz:

6 NÖ Bauordnung - Novelle Am wurde im NÖ Landtag die Novelle zur NÖ Bauordnung beschlossen, diese wird ca. Mitte Juli in Kraft treten. Den Beschlusstext finden Sie unter: Im Zuge dieser Novellierung wurde seitens des Landes eine Übersicht der Änderungen in Form eines pdf-dokuments mit zahlreichen Erläuterungen, Skizzen, Beispielen, etc. erstellt. Diese Übersicht können Sie bei uns unter hdb@wknoe.at anfordern. Förderung der Lehrlingsausbildung in Baugewerbe und Bauindustrie - Lehrlingsprämie Zusätzlich zur staatlichen Basis-Förderung unterstützen die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie jeden Lehrplatz mit einer Lehrlingsprämie. Heuer wurde die Prämie auf 2.000,- pro Lehrling und Jahr erhöht. Die Auszahlung erfolgt wie bisher über die jeweilige Landesinnung Bau bzw. den Fachverband der Bauindustrie. Voraussetzung ist der Bestand eines aufrechten Lehrverhältnisses zum Stichtag 31. Mai in den Lehrberufen Maurer, Schalungsbauer, Tiefbauer oder Gleisbauer. Doppellehren mit mindestens einem der genannten Lehrberufe werden für die gesamte Lehrzeit berücksichtigt. Sofern zum Stichtag eine Beschäftigung nicht mehr besteht, die Lehrabschlussprüfung durch den Lehrling aber im jeweiligen Jahr positiv abgelegt wurde, so gebührt dem Mitgliedsbetrieb dennoch die Lehrlingsprämie für dieses Jahr. Refundierung der Internatskosten Alle Lehrlinge, die dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe (Bauarbeiter-KV) unterliegen, haben Anspruch auf Refundierung der Internatskosten während des Berufsschulbesuchs. Für die Lehrberufe Maurer, Schalungsbauer, Tiefbauer und Gleisbauer erfolgt eine direkte Verrechnung zwischen den Internaten und den Bauverbänden, sodass hier den Betrieben keine Kosten und kein administrativer Aufwand entstehen. Für alle anderen Lehrberufe, für die lt. Bauarbeiter-KV eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostenübernahme besteht (z.b. Zimmerer), haben Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie die Möglichkeit, um eine Refundierung der Internatskosten bei der Geschäftsstelle Bau anzusuchen. Weiters besteht ein Anspruch auf Refundierung, wenn das Internat ausgebucht und daher eine private Unterbringung erforderlich war. Der Antrag auf Rückvergütung kann online auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter gestellt werden. Seite -1-

7 Zulagenpaket Bauarbeiter ab 2018 Die Landesinnung Bau erlaubt sich darüber zu informieren, dass mit der Gewerkschaft Bau- Holz eine weitere Einigung zur Neuregelung der Zulagen nach 6 Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe erzielt werden konnte. Dieses Paket ergänzt die Entlastungen, die bereits bei der Kollektivvertragsrunde 2015 vereinbart worden waren. Das neue Paket tritt mit in Kraft. Die genaue Formulierung kann dem Textvergleich, der diesem Rundschreiben als Anhang beiliegt, entnommen werden. Folgende wesentliche Punkte der Neuregelung dürfen wir hervorheben: Die Maschinistenzulage entfällt gänzlich. Die Zulage für Erschütterungsarbeiten ist bei Fahrzeugen künftig nicht mehr vorgesehen. Neu hinzugekommen ist eine Zulage für Asphaltierungsarbeiten in Tiefgaragen. Die Zulage für hohe Arbeiten wurde zur besseren Übersichtlichkeit in zwei Gruppen geteilt und inhaltlich zum Teil auch neu formuliert: o Unter hohen Arbeiten sind künftig solche zu verstehen, bei denen an einem entsprechend hohen Gebäude selbst gearbeitet wird. o Arbeiten an Gerüsten sind nunmehr in einer eigenen litera geregelt. Diese Zulagen stehen nur bei Arbeiten am Gerüst selbst zu, nicht aber, wenn sich ein Arbeitnehmer am Gerüst befindet und von dort aus Arbeiten am Bauwerk vornimmt. Gerüstern stehen im Übrigen Gerüstzulagen generell nicht zu, weil hier die Erschwernis bereits im Lohnsatz enthalten ist. Die Höhenzulage (Arbeiten im Gebirge) knüpft künftig nur mehr an der Seehöhe an (die geschlossene Wohnsiedlung entfällt damit) und unterscheidet nach der Art der Baustelle. o Grundsätzlich gebührt eine Höhenzulage künftig nur mehr für Baustellen ab m Seehöhe. o Lediglich für Baustellen der Wildbach- und Lawinenverbauung, weiters für Baustellen von Berg- und Seilbahnen sowie Baustellen für Beschneiungsanlagen gebührt bereits ab m Seehöhe eine Höhenzulage, weil es sich dabei tendenziell um Baustellen handelt, bei denen der Arbeitnehmer unter erschwerten Bedingungen im Gelände tätig wird. Das Abgrenzungsmerkmal, ob eine Baustelle der einen oder der anderen Gruppe zuzurechnen ist, bildet die entsprechende behördliche Genehmigung für das Bauvorhaben. Seite -2-

8 Mit den beiden Zulagenpaketen konnte eine Reduktion der Zulagen um ein Drittel (von 21 auf 14 Kategorien) erreicht werden. Gleichzeitig wurden wichtige Klarstellungen im Interesse der Rechtssicherheit (Gefahr von Lohn- und Sozialdumping) erzielt. Empfehlung 2017 der Unabhängigen Schiedskommission im BMWFW Auf Basis unserer Einreichung wurden die Verhandlungen zur Empfehlung 2017 der Unabhängigen Schiedskommission, betreffend die Kostenerhöhungen auf dem Lohnsektor im Baugewerbe und in der Bauindustrie, abgeschlossen. Für die Erhöhung der Einheitspreise, Preisanteil Lohn per 1. Mai 2017 empfiehlt die Unabhängige Schiedskommission im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft den Umrechnungsprozentsatz von 0,987% (unabgemindert) anzuerkennen. Verrechnungssätze bei Arbeitsgemeinschaften ab 1. Mai 2017 In der Beilage übermitteln wir Ihnen eine Aufstellung der ab 1. Mai 2017 geltenden Sätze für die interne Verrechnung von Partnerleistungen bei Bau-Arbeitsgemeinschaften. Die Verrechnungssätze zu den Punkten , , und des Arge-Vertrages wurden gemäß Arge-Geschäftsordnung auf Basis des Kollektivvertrages neu ermittelt. Die Verrechnungssätze zu den Punkten 9.2.1, und des Arge-Vertrages basieren auf einem Beschluss des Geräteausschusses der Geschäftsstelle Bau. Die Verrechnungssätze sind ebenso wie alle anderen in diesem Zusammenhang relevanten Informationen und Dokumente auch auf der Homepage im Bereich Recht -> Arbeitsgemeinschaften abrufbar. Seite -3-

9 Informationsschreiben an alle Baubehörden In der Beilage übermitteln wir Ihnen unser diesjähriges Informationsschreiben zu den Themen Planverfasser, Bauführer und nicht-amtliche Sachverständige im Bauverfahren. Dieses Schreiben wurde im Mai an alle niederösterreichischen Baubehörden versendet. Pilotprojekt: Kostenlose Vergabeberatungen für Gemeinden Viele Gemeinden sind mit der Organisation und Abwicklung eines angedachten Bauprojekts konfrontiert. Aufgrund fehlender Erfahrungen herrscht aber manchmal eine gewisse Unsicherheit, die dazu führen kann, dass ein Projekt nicht optimal abgewickelt wird. Dies kann zur Folge haben, dass die Chancen des Bundesvergabegesetzes (z.b. rechtlich mögliche Vergaben an regionale Betriebe) nicht bestmöglich genutzt werden. Wir sind uns dieser Problematik bewusst und haben gemeinsam mit der Sparte Gewerbe & Handwerk und den Innungen der Bauhilfs- und Baunebengewerbe ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, um unsere Gemeinden bei ihrer Projektrealisierung zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurden im Juni erstmalig kostenlose Vergabeberatungen angeboten, im Rahmen derer die teilnehmenden Gemeinden zwei Experten aus der Vergabepraxis zu Projekteinleitungen und abwicklungen im Zusammenspiel mit dem Bundesvergabegesetz befragen konnten. Die Aktion wurde sehr gut angenommen und die Gemeindevertreter konnten sich bei ihren Beratungsterminen wertvolle Tipps holen. Daher ist geplant, diese Aktion dauerhaft anzubieten bzw. das Angebot sogar noch auszubauen. ÖBGL steuerliche Nutzungsdauer Mit Rundschreiben im Jahr 2015 haben wir über die vom BMF festgelegte Pauschalregelung berichtet, wonach die in der Österreichischen Baugeräteliste 2009 (ÖBGL 2009) angeführten Nutzungsjahre unter Zugrundelegung des Faktors 1,5 bis Ende 2016 als Basis für die Festsetzung der steuerlichen Abschreibung herangezogen werden können. Die seither mit dem BMF geführten Gespräche über eine Pauschalregelung auf Basis der neuen ÖBGL 2015 haben aufgrund unterschiedlicher Standpunkte noch zu keinem Ergebnis geführt. Aus diesem Grund wurde die Pauschalregelung auf Basis der ÖBGL 2009 vor Kurzem erneut um ein Jahr verlängert. Die Verlängerung gilt für alle Geräte, die in einem Wirtschaftsjahr angeschafft werden, welches vor dem beginnt. Seite -4-

10 Die Gespräche mit dem BMF werden fortgesetzt, um nach Auslaufen der verlängerten Übergangslösung (ab 2018) eine finale Pauschalregelung auf Basis der neuen ÖBGL 2015 fixieren zu können. Über die Ergebnisse dieser Gespräche werden wir Sie nach Abschluss mit separatem Rundschreiben informieren. Wie bereits in den früheren Rundschreiben zu diesem Thema festgehalten, möchten wir besonders darauf hinweisen, dass die vom BMF festgelegte Pauschalregelung keine rechtliche Bindungswirkung für die Bauunternehmen hat. Es bleibt somit nach wie vor jedem Bauunternehmen unbenommen, eine von dieser Pauschalregelung abweichende (kürzere) betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer betriebsindividuell zu ermitteln und diese dann ggf. im Zuge einer Betriebsprüfung nachzuweisen. BauTV-Sendung: Pensionskassenmodell für Bau-Angestellte Das Pensionskassenmodell ist im KMU-Bereich noch relativ unbekannt. Bei diesem Modell zahlen Arbeitgeber Beiträge in eine Pensionskasse ein, welche bei Pensionsantritt des Arbeitnehmers als Firmenpension ausbezahlt werden. Unternehmen können sich damit als attraktive Arbeitgeber positionieren. Die Beiträge zur Pensionskasse sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und zudem von Lohnnebenkosten befreit. Auch für Bauangestellte ist ein derartiges Modell als Anreizsystem möglich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet 13c des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie. Bei Interesse an einem derartigen Modell erhalten Sie unter diesem Link weitere Informationen: Alle bisher erschienenen BAU TV Beiträge finden Sie unter Aushangpflichtige Gesetze Aushangpflicht entfällt Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 (BGBl I 2017/40) beseitigt der Gesetzgeber in insgesamt 25 Gesetzen Bestimmungen, ohne sie durch eine Nachfolgeregelung zu ersetzen. Es handelt sich dabei somit um eine echte Entbürokratisierung. Unter anderem hat dieses Gesetz die Aushangpflicht der bisher sogenannten Aushangpflichtigen Gesetze mit Wirkung per abgeschafft. Diese Neuregelung (bzw. Abschaffung) betrifft aber nur die Aushangpflicht als solche. Die arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen gelten unverändert weiter und sind von allen Unternehmen einzuhalten. Daher wird es sowohl die Mappe Sicherheit am Bau als auch die Seite -5-

11 gedruckte Sammlung von Gesetzen und Verordnungen (diese wird derzeit zum einfacheren Verständnis nach wie vor als Aushangpflichtige Gesetze bezeichnet) weiterhin geben, um den Rechtsanwendern den Zugang zu den rechtlichen Grundlagen zu vereinfachen. Die Aushangpflichtigen Gesetze Bau werden auch heuer wieder von der Service GmbH der WKÖ aufgelegt. Diese fassen die wichtigsten Gesetzestexte zum Arbeitnehmerschutz zusammen und können auch als Nachschlagewerk für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sachverständige und Experten im Baubereich verwendet werden. Der Preis beträgt pro Stück 25,50 inkl. USt zzgl. Versand. Die Aushangpflichtigen Gesetze 2017 können direkt bei der Service GmbH der WKÖ bestellt werden (ein Bestellformular ist in der Beilage enthalten). Die Bestellung kann auch online unter erfolgen. Ombudsstelle der Arbeitsinspektion Vor Kurzem wurde eine Ombudsstelle beim Arbeitsinspektorat eingerichtet. Die Aufgaben der Ombudsstelle sind rasch und unbürokratisch Probleme zu bearbeiten, Missverständnisse aufzuklären und Konflikte zu lösen, welche zuvor mit dem zuständigen Arbeitsinspektorat nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten, wenn möglich, zu helfen. Die Ombudsstelle der Arbeitsinspektion soll künftig die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitsinspektion sein. Die Ombudsstelle stellt jedoch primär nicht den ersten Anlaufpunkt für allgemeine Fragen zum Arbeitnehmerschutz dar. Kontaktdaten: Herr Tony Griebler, Planungshandbuch OIB Vergünstigter Bezug -20% Der Verlag Medienfabrik Graz gibt seit Kurzem das Planungshandbuch OIB Praktische Zusammenstellung der OIB-Richtlinien heraus. Das Handbuch ist ein Arbeitsbehelf zur Anwendung der OIB-Richtlinien 2015 für Planer und Sachverständige. Es beinhaltet unter anderem ein umfangreiches Schlagwort-Verzeichnis zum raschen Auffinden von baurechtlichen Anforderungen aus den OIB-Richtlinien. Autorin ist Frau DI Mag. Simone Skalicki, die als Vertreterin des Landes Steiermark an der Erstellung der OIB-Richtlinien mitgewirkt hat. Seite -6-

12 Der reguläre Preis des Buches beträgt 69,- zzgl. USt. und Versandkosten. Die Bundesinnung Bau bietet ihren Mitgliedsbetrieben einen um 20% vergünstigten Bezug an. Der vergünstigte Preis beträgt somit 55,20 (anstatt 69,-) zzgl. USt. und Versandkosten. Voraussetzung für den vergünstigten Bezug ist die Mitgliedschaft bei der Bundesinnung Bau. Diese wird vom Verlag im Firmen A-Z unter überprüft. Die Bestellung erfolgt direkt beim Verlag unter der Internet-Adresse: Diese Aktion ist mit unterstützen Buchexemplaren begrenzt. Bauprojekte in Süddeutschland Ausgabe 2017 Das AußenwirtschaftsCenter München hat eine Auflistung von aktuellen Bauprojekten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen zusammengestellt. Diese ist gegliedert in: Hotelbau- und Sanierungsprojekte Gewerbebauten Freizeit- und Kulturgebäude Wohnbauten/Stadtquartiere Bahnhöfe Neben Informationen zum jeweiligen Bauprojekt enthält diese Liste zusätzlich noch Kontaktdaten der Architekten, Bauherren, Betreiber, Investoren bzw. Projektentwickler. Die Projekte sind zwischen Mitte 2017 und 2022 geplant. Die gesamten Daten mit aktuell 150 Projekten sind zum Preis von EUR 150,- zzgl. 20% USt. direkt beim AußenwirtschaftsCenter München erhältlich. Gerne erhalten Sie auf Wunsch je einen Auszug aus dem Hotel- und Gewerbebau, damit Sie abschätzen können, ob diese Daten für Sie interessant sein könnten. Für weitere Fragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter München gerne zur Verfügung. Mittellohnpreiskalkulation und Kollektivverträge 2017 (EXTRABEILAGE) Wir legen Ihnen in der Extrabeilage je ein Exemplar der Mittellohnpreiskalkulation sowie der Kollektivverträge für Arbeiter und Angestellte zu Ihrer geschätzten Verwendung bei. Seite -7-

13 VERANSTALTUNGEN, WETTBEWERBE & KAMPAGNEN Operettenfestspiele 2017 Die lustige Witwe Wir erlauben uns, Sie auf die Schlossfestspiele in Langenlois hinzuweisen, die vom 20. Juli bis 12. August 2017 stattfinden und haben Ihnen einen Infofolder beigelegt. Karten sind unter der Telefonnummer 02734/3450 erhältlich. Weitere Informationen finden Sie unter Einladung zur Baumeister Golf Trophy Wir erlauben uns, Ihnen die Einladung zur Baumeister Golf Trophy zu übermitteln. Alle Details inkl. Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Beilage. Simulation Week Donau-Uni Krems Die Donau-Universität Krems bietet im Herbst 2017 ein Seminar zur Gebäudesimulation mit den Softwarepaketen TRNSYS und IDA ICE an. Wir erlauben uns, Ihnen den Folder zu übermitteln. Alle Details inkl. Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Beilage oder dem Link Seite -8-

14 BEILAGEN ZUM AKTUELLEN RUNDSCHREIBEN AUF Zulagenpaket Bauarbeiter ab 2018 siehe Seite 2 Empfehlung 2017 der Unabhängigen Schiedskommission siehe Seite 3 Verrechnungssätze bei Arbeitsgemeinschaften ab siehe Seite 3 Informationsschreiben an alle Baubehörden siehe Seite 4 Aushangpflichtige Gesetze Bau, Ausgabe 2017 siehe Seite 5 Operettenfestspiele 2017 siehe Seite 8 Einladung zur Baumeister Golf Trophy siehe Seite 8 Simulation Week Donau-Uni Krems siehe Seite 8 EXTRABEILAGEN (per Post): Mittellohnpreiskalkulation 2017 Kollektivvertrag Arbeiter 2017 Kollektivvertrag Angestellte 2017 IM ANHANG FINDEN SIE EINE ALLONGE ZUR BESTELLUNG UNSERER PUBLIKATIONEN! (Bestellformular) Seite -9-

15 BESTELLFORMULAR, Stand An die Service GmbH der WKÖ, Mitgliederservice Wiedner Hauptstraße Wien Mail: Fax: bestellte Stückzahl Tel: Nettopreis Mitglieder 1) Preise exkl. MWSt Nettopreis Andere Kollektivvertrag 2017 Bauindustrie und Baugewerbe - Arbeiter 5,00 5,00 Kollektivvertrag 2017 Bauindustrie und Baugewerbe - Angestellte 5,00 5,00 Aushangpflichtige Gesetze Bau ,18 23,18 Handbuch für Einfamilien-Passivhäuser in Massivbauweise 25,00 25,00 Sanierung mit Passivhaustechnologie vom Baumeister 25,00 25,00 Arge-Vertrag Block 4,00 4,00 Geschäftsordnung für Arge-Verträge Broschüre 7,00 7,00 Arge-Vertrag + Geschäftsordnung + Arge-Vorvertrag Elektronische Daten 110,00 110,00 Handbuch für Bau-Argen 2005 (für Vertragsgrundlagen 1998) - Ringmappe (dzt. vergriffen) 45,00 70,00 Baustellenausstattungs-, Material- und Werkzeugliste 2002 (VIB-Liste) - Buch 40,00 60,00 Baustellenausstattungs-, Material- und Werkzeugliste 2002 (VIB-Liste) - CD-Rom 90,00 135,00 Österreichische Baugeräteliste 1996 (ÖBGL) - Restexemplare Buch 40,00 60,00 Sicherheit am Bau - Mappe inkl. CD-ROM / Ausgabe ,00 2) 28,00 2) Sicherheit am Bau - Auszug Erdarbeiten - Broschüre 8,00 4) 8,00 4) Baurestmassen - Verwertung und Entsorgung - Leitfaden - à 5 Stk. 10,00 10,00 ALSAG-Merkblatt Folder à 10 Stk. 7,00 10,00 Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen Bände 1, 2 und 3 (Grundlagen, Objektplanung, Örtliche Bauaufsicht) 7,00 10,00 Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen Bände 4, 5, 6 und 7 (Projektmanagement, Tiefbauplanung, Tragwerksplanung) 7,00 10,00 Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen Bände ,00 19,00 Kalkulation von Erdbaugeräten - Broschüre 5,00 10) 5,00 10) "Thermische Sanierung vom Baumeister" - Broschüre à 10 Stk. 15,00 9) 15,00 9) "Das Baumeisterhaus 2020" - Broschüre à 10 Stk. 18,00 18,00 1. Österreichischer Bauschadensbericht - Broschüre 10,00 10,00 2. Österreichischer Bauschadensbericht, Abdichtungen im Hochbau, Erdberührte Bauteile - Broschüre 3. Österreichischer Bauschadensbericht, Abdichtungen im Hochbau, Flachdächer, Balkone und Terrassen - Broschüre IBF-Richtlinie Abdichtung von Flachdächern, Balkonen und Terrassen im Hochbau - Broschüre 4. Österreichischer Bauschadensbericht, Fassaden, Teil 1: WDVS-Fassaden, Teil 2: Putzfassaden 25,00 8) 25,00 8) 25,00 8) 25,00 8) 20,00 8) 20,00 8) 25,00 25,00 "Anleitung zur Werterhaltung Ihrer Immobilie" - Broschüre à 5 Stk. 15,00 15,00 1) Mitglieder der WKÖ 4) ab 5 Stk. 5,- / ab 50 Stk. 4,- je Exemplar 7) 100 Stk. 70,- 8) 2) ab 5 Stk.: 26,- / ab 10 Stk.: 25,- / ab 50 Stk.: 23,- pro Mappe 5) ab 10 Stk. 3,50 / ab 50 Stk. 3,- je Exemplar 6) 3) 50 Stück: 15,- ab 5 Stk. 4,- / ab 50 Stk. 3,- je Exemplar 2. bzw. 3. Bauschadensbericht und zugehörige IBF-Richtlinie zusammen: 40,- 9) 100 Stück: 90,- 10) 10 Stk.: 15,- Rechnungsadresse: Name: Firma: Adresse: Lieferadresse (sofern nicht ident mit Rechnungsadresse): Name: Tel.: Stempel und Unterschrift:

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