ARBEITSRECHT. Neuer Kollektivvertrag ARBEITER ab

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1 ARBEITSRECHT Neuer Kollektivvertrag ARBEITER ab Aufgrund der bevorstehenden Euroumstellung wurde heuer schon ein Kollektivvertragsabschluss zwischen dem Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe und der Gewerkschaft HTV erzielt. Verhandlungsergebnis (Arbeiter): Die Kollektivvertragsstundenlöhne werden ab um ATS 2,50 bzw. 0,18 in jeder Lohnkategorie erhöht. Gleichzeitig werden die Tagesdiäten Inland um ATS 12,-- auf ATS 336,--erhöht. Auch diese Erhöhung tritt mit in Kraft. Die Berechnung der Löhne wird nach folgenden Grundsätzen erfolgen: 1. Ausgangsbasis für alle Berechnungen in der Lohntabelle ist der Stundenlohn in ATS. 2. Der geltende Stundenlohn in ATS wird um ATS 2,50 erhöht, 3. danach, mit dem -Faktor in umgerechnet. Die Darstellung der Stundenlöhne in erfolgt mit 2 Stellen hinter dem Komma, wobei die letzte Stelle kaufmännisch gerundet wird. 4. Die Wochenlöhne errechnen sich aus dem -Stundenlohn (auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet) mal Die Monatslöhne errechnen sich aus dem -Stundenlohn (auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet) mal Berechnungsbeispiel: der Stundenlohn in der Lohnkategorie 1a beträgt derzeit ATS 79,80. Dieser Stundenlohn wird um ATS 2,50 auf ATS 82,30 erhöht. Die Umrechnung in ergibt einen Wert von 5, Aufgrund der Rundungsregel wird daher der Stundenlohn mit 5,98 festgelegt. Der Wochenlohn beträgt daher 5,98 mal 40 = 239,20 Der Monatslohn beträgt daher 5,98 mal 173 = 1.034,54 Die detaillierte Lohntabelle mit Zulagen und Lehrlingsentschädigung wird in den nächsten Wochen zusammen gestellt und sobald Sie vorliegt an Sie weitergeleitet. Der neue Kollektivvertrag wird ab nur mit Beträgen erstellt. Die KV-Hefte werden nach Drucklegung zugeschickt! Kollektivvertrag Angestellte

2 Der Fachverband teilt mit, dass am der Kollektivvertrag für die Angestellten abgeschlossen werden konnte. Die KV-Erhöhung beträgt 2,8% ab Bitte beachten Sie, dass der KV für die Angestellten sowohl der konzessionierten Unternehmungen und als auch der Kleintransportunternehmen gilt. Kollektivvertrag Kleintransporte (Arbeiter) abgeschlossen Am wurde der Kollektivvertrag für das Kleintransportgewerbe abgeschlossen. Der neue Kollektivvertrag tritt am in Kraft. Die Löhne werden linear in allen Kategorien um ATS 1,50 erhöht. Stundenlöhne Wochenlöhne Monatslöhne 5,33 213,20 922,09 5,46 218,40 944,58 5,58 223,20 965,34 5,75 230,00 994,75 5,90 236, ,70 Neue Fahrerrückholversicherungsmöglichkeit Wie wir Sie bereits in unserm Rundschreiben Nr. 5/2001 vom informiert haben, wurde mit die mit dem Frachtbrief erworbene Zusatzleistung der Fahrerrückholung, die über die Profi-Card mit dem ÖAMTC abgewickelt wurde, aus finanziellen Gründen eingestellt. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf folgende Stelle im Kollektivvertrag hinweisen: Laut Artikel XVI des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe sind die Dienstgeber zur Rückholung unverschuldet im Ausland verunglückter bzw. erkrankter Dienstnehmer an deren Wohnsitz in Österreich verpflichtet. Die Organisation und alle damit verbundenen Kosten muss der Dienstgeber zur Zeit selbst tragen. Diese vertragliche Verpflichtung kann zu einer empfindlichen finanziellen Mehrbelastung führen, so belaufen sich z.b. die Kosten eines Heimtransportes mittels Ambulance Jet von München je nach Art der Erkrankung bzw. medizinischer Versorgung auf bis zu ATS ,00 / EUR 9.447,47 und wird dieser Aufwand grundsätzlich nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung getragen! Abgeleitet aus dem 1157 ABGB betreffend die Fürsorgepflicht ergeben sich für den Dienstgeber sogar noch weitgehende Haftungen, da er auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen hat, dass das Leben und die Gesundheit der Dienstnehmer geschützt bleiben; sei dies durch den Abschluss einer

3 entsprechenden Versicherung oder aber indem er den erlittenen Nachteil aus seinem eigenen Vermögen ersetzt. Das bedeutet, dass bei Reisen der Fahrer in Länder ohne bilateralem Sozialversicherungsabkommen (wie z.b. Tschechien, Polen oder Schweiz) der Unternehmer sogar zusätzlich für die erforderlichen Krankenhaus- bzw. Behandlungskosten aufzukommen hat, da sich der Dienstnehmer ja nicht aus eigenem Antrieb sondern im Auftrag und im Interesse des Dienstgebers im Ausland aufhält. Aus diesem Grund haftet der Unternehmer auch für die Kosten eines Heimtransportes, wenn der Fahrer im Ausland in seiner Freizeit, also außerhalb der Fahrzeiten, verunfallt! Unabhängig von der gesetzlichen Haftungssituation gibt es gewissermaßen auch noch eine moralische Haftung des Unternehmers, so kann es z.b. aufgrund medizinischer Standards im Ausland oft sinnvoll erscheinen, den verunglückten Fahrer ehestmöglich nach Österreich zurückzuholen. Nach intensiven Verhandlungen ist es nunmehr dem Fachverband gelungen, in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsbüro Veritas Treuhand Ges.m.b.H., ein im Transport- und Speditionsgewerbe spezialisierter Versicherungsmakler, diese finanziellen Risken ab sofort in einem Rahmenvertrag abzudecken. Mit diesem maßgeschneiderten Versicherungspaket werden unbürokratisch und kostengünstig sowohl: der Heimtransport inklusive Ambulancejet zu 100% Überführung zu 100% stationärer Krankenhausaufenthalt bis ATS 3 mio/eur ,00 ambulante Behandlung zu 100% Verlegungstransport zu 100% sowie umfangreiche organisatorische Hilfestellungen ersetzt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit, jedoch nicht bei reinen Privat- oder Urlaubsreisen. Die Prämie für dieses Versicherungspaket beläuft sich pro Fahrer auf ATS 688,00/EUR 50,00 jährlich. Interessierte Unternehmer haben die Möglichkeit, nachstehenden Antrag ausgefüllt an die Veritas Treuhand Ges.m.b.H. zu senden / faxen und somit diesen Versicherungsschutz zu beantragen. Aus der langjährigen Erfahrung kann die Teilnahme an dieser Rahmenvereinbarung nur dringend empfohlen werden, da die vielfach verbreitete Annahme, die Rückholung auf eigene Faust zu organisieren, im Ernstfall mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden ist!

4 Ein Antragsformular der Firma Veritas finden Sie im Anhang. Das Antragsformular für die Fahrerrückholversicherung können Sie sich unter der Fax auf Abruf Nummer: 01/

5 Antrag zur Veritas - Fahrerrückholversicherung / Reiserversicherung Name / Firmenwortlaut Telefon / Fax Straße PLZ / Ort Anzahl der beschäftigten Fahrer * Anzahl sonstiger zu versichernden Personen * Datum / Unterschrift * Voraussetzung: gesetzliche Sozialversicherung in Österreich Antrag bitte ausgefüllt und unterfertigt schicken / faxen an: Veritas Treuhand Ges.m.b.H 8072 Fernitz bei Graz, Werkstraße 20 TEL FAX office@veritas-versicherungsmakler.at Vers.: Europäische Reiseversicherung AG

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