Informationsbroschüre zum Praktischen Jahr. - Inhaltsverzeichnis -
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- Käthe Sommer
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Informationsbroschüre zum Praktischen Jahr - Inhaltsverzeichnis - Ansprechpartner bei Fragen/Problemen 1. Allgemeine Informationen zum PJ 1.1 Zulassungsvoraussetzungen 1.2 Rechte und Pflichten 1.3 Termine (Tertialszeiten) 1.4 Fehlzeiten 1.5 Nachweis (PJ-Tertialsbescheinigung) 1.6 Betriebsärztliche Untersuchung 1.7 Sonderregelungen und Härtefälle Schwangerschaft Teilzeit-PJ Härtefallantrag Splittingregelung 1.8 Sonstige Hinweise 2. Rahmenbedingungen 2.1 Wochenarbeitszeiten 2.2 Studientag 2.3 Nacht- und Wochenenddienste 2.4 Unfallversicherung während des PJ 2.5 Aufwandsentschädigung 3. Ziele und Inhalte der Ausbildung 3.1 Allgemeine Informationen 3.2 Übergeordnete Lernziele 3.3 Logbücher der einzelnen Fächer 4. PJ im Ausland 4.1 Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland 4.2 Splittingregelung 4.3 Auslandsstipendien 5. Platzvergabe (Online-Belegung) 6. Ethikseminare 7. Feedback-Projekt 8. Evaluation 9. Informationen zum Abschlussexamen mündlich M2-alt bzw. M3- neu 10. Das UKD stellt sich vor 11. Die Lehrkrankenhäuser stellen sich vor 12. PJ-Richtlinien (Studienordnung)
2 Ansprechpartner bei Fragen/Problemen Sabine Lohmann, PJ-Angelegenheiten Sekretariat Studiendekanat Geb , 2. Etage, Raum 64 Telefon: 0211/ Fax: 0211/ Sprechstunde: Montags und Dienstags Uhr Mittwochs Uhr PJ-Beauftragter der Medizinischen Fakultät: Prof. Dr. Matthias Schott Leiter des Funktionsbereiches Spezielle Endokrinologie 0211/ / Moorenstr Düsseldorf matthias.schott@med.uni-duesseldorf.de Vorsitzender der UK-PJ der Medizinischen Fakultät: Prof. Dr. Matthias Schneider Leiter der Rheumatologie 0211/ / Moorenstr Düsseldorf SchneiderM@med.uni-duesseldorf.de 1. Allgemeine Informationen zum PJ Der Dritte Abschnitt des Medizinstudiums, das Praktisches Jahr (PJ), umfasst eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen im Universitätsklinikum oder in anerkannten Akademischen Lehrkrankenhäusern. Jeweils ein Drittel der Ausbildung (16 Wochen) erfolgt in den Pflichtfächern Chirurgie und Innere Medizin sowie einem Wahlfach. 1.1 Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für den Beginn des Praktischen Jahres ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung M2 neu vor dem PJ, erstmals im Frühjahr (Für Studierende, die nicht spätestens im August 2013 ihr PJ begonnen haben.) Meldeschluss: Frühjahrsprüfung: 10. Januar Herbstprüfung: 10. Juni Nachreichfrist für Unterlagen: Frühjahresprüfung: 3. März Herbstprüfung: 1. September
3 Die Prüfungen finden jeweils im April und Oktober zu folgenden Terminen statt: Frühjahr: April Herbst: Oktober Die dafür einzureichende Leistungsübersicht der klinischen Fächer gem. 27 ÄAppO wird vom Studierendenservicecenter rechtzeitig vor der Nachreichfrist ausgegeben. Der genaue Ausgabetermin wird auf der Homepage des Studiendekanates veröffentlicht. Zuständig für die Erstellung der Leistungsübersicht ist die Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Universität: Frau Wacker, Telefon: , Geb , 04.48, Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs, Donnerstags und Freitags Uhr Dienstags von Uhr Die Antragsformulare liegen rechtzeitig im Vorflur des Studiendekanates Medizin im Formularregal aus. Ab wann dies genau der Fall ist, wird auf der Homepage des Studiendekanates unter Aktuelles veröffentlicht. LINK LPA Infos zum M2 neu fun gsbereiche/m2/zweiter-abschnitt-der-aerztlichen-pruefung---neu.html Das Studiendekanat Medizin erhält vom LPA die Besteherliste des M2 neu, um überprüfen zu können, wer der jeweils über die Online-Belegung angemeldeten Studenten das PJ beginnen kann. 1.2 Rechte und Pflichten PJ-Studierende sollen schrittweise zunehmend ärztliche Tätigkeiten übernehmen. Dabei müssen Anleitung und Aufsicht dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen: Die schrittweise Übernahme ärztlicher Tätigkeiten im PJ hat nach 3 IV S. 3 ÄAppO unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes zu erfolgen. Demnach sind dem PJ-Studenten nicht jegliche ärztliche Tätigkeiten verschlossen. Eine völlig eigenständige Vorgehensweise ist ihm aber nicht gestattet. Er darf beispielsweise keine therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen selbstständig vornehmen oder anordnen. Unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung seines ausbildenden Arztes und seinem Ausbildungsstand angepasst, darf und soll er aber durchaus Maßnahmen dieser Art durchführen. Der Umfang der Tätigkeiten, die der Student im PJ schrittweise übernehmen und beherrschen soll, ist nicht verbindlich festgelegt. Eine persönliche Haftung der PJ ler ergibt sich folglich nur dann, wenn der Student seinen Kompetenzbereich überschreitet oder bei Anwendung der typischerweise in seiner Ausbildungslage erlernten Fähigkeiten und zu erwartenden Einsichtsfähigkeit die mit dem konkreten Eingriff im Zusammenhang stehenden Gefahren hätte erkennen und vermeiden können. Der Student darf sich nicht mit einem passiven Status des Beaufsichtigt- und Überwachtwerdens begnügen. Er kann zwar ebenso wie ein Assistenzarzt auf die Indikation oder Therapieentscheidung seines Chefarztes vertrauen. Er ist haftungsrechtlich aber dann verantwortlich, wenn er sich weisungsgemäß auf den selbstständigen Eingriff eingelassen
4 hat, obwohl er aufgrund der bei ihm nach seinem Ausbildungsstand vorauszusetzenden Kenntnisse und Erfahrungen hiergegen Bedenken hätte haben und eine Gefährdung des Patienten hätte voraussehen müssen. (Auszug aus Kompetenzgrenzen und Folgen ihrer Überschreitung bei Famulanten und PJ lern von Dr. Ute Heinemann, Prof. Dirk Olzen, Prof. Dr. Helmut Frister) LINK 1.3 Termine (Tertialszeiten): Das Praktische Jahr beginnt nach geänderter Approbationsordnung ab 2014 jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Mai bzw. November, nach der schriftlichen M2 neu-prüfung. Die Termine finden Sie auf der Homepage des Studiendekanates: Die Tertialszeiten sind zwingend einzuhalten. Ein Tertial kann nicht früher oder später als die festgelegten Tertialszeiten begonnen werden. 1.4 Fehlzeiten: Mit Verkündung der Änderung der Approbationsordnung vom sind während des gesamten PJ maximal 30 Fehltage erlaubt (Urlaub, Krankheit, etc.). Über diese Fehltage kann frei verfügt werden. Es dürfen allerdings maximal 20 Fehltage in einem Tertial genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Studierende diese mit der jeweiligen Abteilung, in der er gerade sein PJ absolviert, abstimmt. Diese Fehltage umfassen alle Ausfalltage während des PJ. So zählen auch Fehltage wegen Erkrankungen dazu. Eine Krankmeldung des behandelnden Arztes ist wünschenswert und ändert aber nichts an dem Status von Fehltagen. Falls eine Erkrankung länger dauern sollte (z.b. Unfall mit anschließender Reha oder eine andere schwerwiegende Erkrankung) besteht die Möglichkeit, das Praktische Jahr zu unterbrechen. Dafür muss der Studierende über das Studiendekanat Medizin einen Antrag an das Landesprüfungsamt auf Unterbrechung stellen, dem ein ärztliches Attest über die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung beiliegen muss. Das Landesprüfungsamt prüft einen solchen Antrag und genehmigt ihn in der Regel. Das PJ kann bis zu 2 Jahre unterbrochen werden, und zwar immer nach einem abgeschlossenen Tertial. Beispiel: Tritt die Erkrankung also während des laufenden Tertials auf, z.b. nach 12 Wochen und das PJ kann zunächst nicht weiter absolviert werden, so besteht die Möglichkeit, die 20 Fehltage für den Rest des Tertials einzusetzen, dann zu unterbrechen und innerhalb der nächsten 2 Jahre das PJ wieder aufzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall für das restliche abzuleistende PJ nur noch 10 Fehltage zur Verfügung stehen.
5 Den Wunsch nach Fortsetzung/Wiederaufnahme des PJ muss der Studierende dem Studiendekanat Medizin mitteilen. Das Studiendekanat Medizin teilt dem LPA sowie dem Krankenhaus, an dem das PJ abgeleistet wird mit, wann das PJ fortgesetzt wird. Kann ein Tertial nicht abgeleistet werden, da die Erkrankung am Anfang des Tertials auftritt und die 20 Fehltage nicht ausreichen, gilt dieses Tertial als nicht abgeleistet und muss vollumfänglich nachgeholt werden. 1.5 Nachweis (PJ-Tertitalsbescheinigung): Die Bescheinigung über das PJ-Tertial erhalten die Studierenden im UKD am Ende des jeweiligen Tertials von der jeweiligen Abteilung, in der das PJ absolviert wird. Die Studierenden haben bei den Tertialbescheinigungen der Kliniken des UKD darauf zu achten, dass diese gesiegelt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Studierenden ihre Bescheinigung im Studiendekanat Medizin siegeln lassen. In den Lehrkrankenhäusern werden PJ-Bescheinigungen in der Regel von den Sekretariaten der PJ-Beauftragten ausgestellt und sind ohne das Siegel der Medizinischen Fakultät gültig. Auf der PJ-Bescheinigung werden die Fehltage ausgewiesen. Das Formular liegt den PJ- Beauftragten vor. Außerdem steht es als Download auf der Homepage des Studiendekanates zur Verfügung: Betriebsärztliche Untersuchung Eine betriebsärztliche Untersuchung vor Beginn des PJ ist zwingend erforderlich. Die/der Studierende sollte rechtzeitig vor PJ-Beginn (ca. ½ Jahr vorher) einen Termin mit dem Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Der Betriebsärztliche Dienst schickt die Bögen über die Teilnahme an der Einstellungsuntersuchung direkt an das Studiendekanat. Das Studiendekanat kontrolliert anhand dieser Bögen, ob alle Studierenden bei der Einstellungsuntersuchung waren. Sollte ein/e PJ-Student/in zu Beginn des PJ noch keine Betriebsärztliche Untersuchung absolviert und auch noch keinen Termin dazu vereinbart haben, so kann das PJ nicht begonnen bzw. fortgesetzt werden. LINK Informationsblatt Betriebsärztlicher Dienst: ekanat/dokumente/medizin_studium/informationen_pj_betriebsarztlicher_dienst-.pdf 1.7 Sonderregelungen und Härtefälle Schwangerschaft: Schwangere PJ-Studentinnen können sich an den Betriebsärztlichen Dienst des UKD wenden, um sich bezüglich der Einsatzmöglichkeiten beraten zu lassen. Zwar findet offiziell das Mutterschutzgesetz keine Anwendung, da dieses Gesetz für alle (werdenden) Mütter gilt, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Am UKD erfolgt jedoch ein Einsatz gemäß den Vorgaben der Mutterschutzgesetzgebung. Die Schwangerschaft ist von der PJ-Studentin dem PJ-Beauftragten und der jeweiligen Abteilung/Station mitzuteilen sowie dem Studiendekanat Medizin.
6 Beratung durch den Betriebsärztlichen Dienst des UKD: Telefon: 0211/ oder Geb Teilzeit-PJ Nach der geänderten Approbationsordnung gibt es für Studierende die Möglichkeit, das PJ begründungslos auch in Teilzeit zu absolvieren, und zwar in den Formen 50% oder 75 %. Die wöchentliche Stundenzahl des PJ wird dann von 40 Stunden auf 20 (50 %) oder auf 30 Stunden (75 %) reduziert. Die Gesamtdauer des Praktischen Jahres verlängert sich dadurch entsprechend auf gesamt 96 Wochen = 32 Wochen je Tertial bei 50 % bzw. gesamt 64 Wochen (21 Wochen je Pflichttertial, 22 Wochen für das Wahltertial) bei 75%. Die Form des Teilzeit-PJ wird dann auf den jeweiligen Tertialsbescheinigungen von dem ausbildenden Krankenhaus vermerkt. Die Fehlzeiten von insgesamt 30 Tagen verlängern sich durch eine Teilzeitausbildung nicht. Wer ein Teilzeit-PJ absolvieren möchte, meldet sich bitte bei Frau Lohmann bis spätestens 4 Wochen vor PJ-Beginn in der Sprechstunde Härtefallantrag: In außergewöhnlichen Situationen können Studierende einen Antrag stellen, ihre Ausbildung in einem bestimmten Akademischen Lehrkrankenhaus der HHU oder am UKD durchzuführen. Geeignete Gründe für einen solchen Härtefallantrag sind die Versorgung eines Kindes oder pflegebedürftiger Angehöriger. Finanzielle Gründe, Doktorarbeit oder räumliche Nähe zu einem Krankenhaus, sind keine geeigneten Härtefall-Begründungen. Studierende, die einen Härtefallantrag stellen möchten, melden sich bitte vor Beginn des PJ (bis spätestens 1 Woche vor der Online-Belegung) persönlich bei Frau Lohmann in der Sprechstunde. Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen. Weiterhin benötigt das Studiendekanat eine Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), aus der zu ersehen ist, dass der/die Studierende mit seinem/ihrem Kind einen gemeinsamen Wohnsitz hat. Im Falle eines pflegebedürftigen Angehörigen, legen Sie bitte ein ärztliches Attest bei Splittingregelung Aufgrund der geänderten Approbationsordnung kann ein Tertialssplitting in einem Fach ab 2014 nur noch in Form von 8 Wochen Heimatuniversität und 8 Wochen Ausland erfolgen. Hierfür benötigt der Studierende zwingend eine Splittingbescheinigung des Studiendekanates. Er erhält diese Splittingbescheinigung während der Sprechzeiten von Frau Lohmann. Benötigt wird diese Bescheinigung spätestens zur Anmeldung des mündlichen Abschlussexamens nach dem PJ. Es können alle 3 Tertiale gesplittet werden. Pro 8 Wochen können maximal 5 Fehltage genommen werden.
7 1.8 Sonstige Hinweise Ab können einzelne Tertiale des PJ auch an anderen deutschen Hochschulen und akademischen Lehrkrankenhäusern abgeleistet werden, wenn dort nach den Vorgaben der Medizinischen Fakultät der HHUD ausgebildet wird und Kapazitäten zur Verfügung stehen. Diese Möglichkeit können PJ-Studierende ab PJ- Beginn Februar 2013 ab dem 2. Tertial wahrnehmen. Es können alle 3 Tertiale an einer externen Universität abgeleistet werden, ohne die Hochschule zu wechseln (falls gewünscht). Das Abschlussexamen mündlich M2 alt bzw. M3 neu findet in der Regel an dem zugeteilten PJ-Krankenhaus der Heimatuniversität statt, unabhängig von der Anzahl der im Ausland bzw. an externen Universitäten absolvierten Tertiale. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Wöchentliche Ausbildungszeiten Im PJ beträgt die Ausbildungszeit in der Patientenversorgung etwa Stunden/Woche. 2.2 Studientag Es gibt keine Studientage während des PJ. 2.3 Nacht- und Wochenenddienste Die Teilnahme an Nacht-und Wochenenddiensten ist ein verpflichtender Bestandteil des PJs. Jeder Studierende soll mindestens an 3 Diensten (idealerweise 2 Nachtdienste- und 1 Wochenenddienst) pro Tertial teilnehmen. Diese Dienste sind Teil der Wochenausbildungszeit am Patienten. Nachtdienste sollen allerdings nicht häufiger als einmal innerhalb zwei Wochen und Wochenenddienste nicht häufiger als einmal im Monat stattfinden. Für 16-stündige Dienste sind zwei und für 24-stündige Dienste drei Tage Freizeitausgleich zu gewähren. Bei der Umsetzung sind die Vorschriften des Arbeitszeitschutzgesetzes einzuhalten Unfallversicherung während des PJ Die PJ-Studenten sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei allen Tätigkeiten im Praktischen Jahr versichert.
8 2.5 Aufwandsentschädigung Eine Aufwandsentschädigung von bis zu 373,00 EUR/Monat sowie Essensgeld in Höhe von 200,00 EUR /Monat ist zwischen den Akademischen Lehrkrankenhäusern der HHUD, dem UKD und der Med. Fakultät vereinbart, Ein Äquivalent zu diesem Gesamtbetrag kann in unterschiedlicher Form gewährt werden, wie z.b. Fahrtkosten, Essensgeld, etc. Diese Aufwandsentschädigung gilt für Tertiale, die der Student am UKD und an einem Akademischen Lehrkrankenhaus der HHUD ableistet. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung von pauschal 373 EUR/Monat sowie des Essensgeldes (200 EUR/Monat) wird für PJ-Studierende am UKD ab sofort von der Personalabteilung des Universitätsklinikums übernommen, und zwar ab PJ-Beginn August Für die Lehrkrankenhäuser Generell gilt aufgrund der geänderten Approbationsordnung ab , dass keine höhere Vergütung erlaubt ist, als die Grenzen des BAFöG erlauben. (z. Zt. max. 373 Euro Geldleistungen nach 13 Abs. 1 Nr. 2 BAFöG und max. Weitere 273 Euro nach 13 Abs. 2 und 13a BAFöG: insgesamt also max. 646 Euro). Link Bundesministerium für Bildung und Forschung: Ziele und Inhalte der Ausbildung 3.1 Allgemeine Informationen Im Mittelpunkt des PJ steht die klinisch-praktische Ausbildung am Krankenbett, bei der die Studierenden ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern sowie lernen, diese auf den einzelnen Krankheitsfall theoretisch und praktisch anzuwenden. Zu diesem Zweck sollen die Studierenden entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der ausbildenden Ärztinnen und Ärzte ärztliche Verrichtungen durchführen. Ziel der Ausbildung im Praktischen Jahr ist, dass der oder die Studierende in ärztliches Denken, Handeln und ärztliche Verantwortung hineinwächst und die Organisation des Krankenhauses auch in seinen verschiedenen nichtärztlichen Bereichen kennen lernt. 3.2 Übergeordnete Lernziele Siehe separate PDF-Datei. 3.3 Logbücher der einzelnen Fächer Siehe separate PDF-Dateien. 4. PJ im Ausland: 4.1 Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland
9 Allgemeine Informationen zum PJ im Ausland sowie die Liste der im Ausland anerkannten Kliniken finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes. Merkbl tter/pj-liste/praktisches-jahr_-humanmedizin.html Für die Vergütung von PJ-Tertiale im Ausland gilt die BAFöG-Auslandsverordnung. D.h., die Vergütung darf den BAFöG-Satz für das jeweilige Land nicht überschreiten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Tertial vom LPA nicht anerkannt wird. Sollte das PJ-Wahlfach im Ausland absolviert werden, können für die restlichen Tertiale hier in Deutschland nur Krankenhäuser ausgewählt werden, die dieses Wahlfach auch anbieten. Bei einem Auslandstertial können Sie die 20 Fehltage benutzen, um fehlende Zeiten auszugleichen: z.b. wird Ihnen von einer ausländischen Klinik nur ein Zeitraum von 3 Monaten angeboten, so können Sie die fehlenden 4 Wochen des Tertials mit den 20 Fehltagen ausgleichen. Als konkretes Beispiel: PJ-Tertial : Sie möchten 16 Wochen Chirurgie an einer Klinik in den USA absolvieren, Ihnen werden aber nur 12 Wochen angeboten vom , dann werden Ihnen, wenn Sie die PJ-Bescheinigung über diesen Zeitraum später beim LPA einreichen, automatisch diese fehlenden 20 Tage als Fehltage angerechnet. 4.2 Splittingregelung Aufgrund der geänderten Approbationsordnung kann ein Tertialssplitting in einem Fach ab 2014 nur noch in Form von 8 Wochen Heimatuniversität und 8 Wochen Ausland erfolgen. Hierfür benötigt der Studierende zwingend eine Splittingbescheinigung des Studiendekanates. Er erhält diese Splittingbescheinigung während der Sprechzeiten von Frau Lohmann. Benötigt wird diese Bescheinigung spätestens zur Anmeldung des mündlichen Abschlussexamens nach dem PJ. Es können alle 3 Tertiale gesplittet werden. Pro 8 Wochen können maximal 5 Fehltage genommen werden. 4.3 Auslandsstipendien Siehe unter Punkt PJ im Ausland auf der Homepage des Studiendekanates Platzvergabe (Online-Belegung): Die Online-Belegung findet in der Regel im Ende Januar/Anfang Februar bzw. Ende Juni/Anfang Juli statt. Der Termin dafür wird rechtzeitig auf der Homepage des Studiendekanates unter den Aktuellen Meldungen bekanntgegeben. Es können alle
10 Studierenden teilnehmen, die in das PJ gehen möchten. Zugangsvoraussetzung für den Beginn des PJ, ist das Bestehen der M2-neu-Prüfung vor dem PJ. Das Studiendekanat erhält vom LPA eine Besteherliste vor PJ-Beginn und überprüft anhand dieser Liste die über die Online-Belegung angemeldeten Studierenden auf Ihre Berechtigung, das PJ zu beginnen. Studierende, die das M2-neu nicht bestanden, aber an der Online-Belegung teilgenommen haben, erhalten eine über ihren offiziellen Uni- account, dass sie das PJ nicht beginnen dürfen und ihr Platz storniert wird. Bei der Online-Belegung können die Studierenden, je nach Verfügbarkeit, direkt und verbindlich ein Krankenhaus und ein Wahlfach belegen. Das PJ muss an einem Haus absolviert werden, Ausnahme sind Auslandstertiale bzw. Tertiale an externen Universitäten. Die Zahl der jeweiligen freien Plätze in den Wahlfächern in den einzelnen Häusern wird bei der Online-Belegung angezeigt. Ferner besteht die Möglichkeit, auch ein Akademisches Lehrkrankenhaus auszuwählen, das nicht das gewünschte Wahlfach anbietet. Dieses Wahlfach kann stattdessen am Universitätsklinikum absolviert werden, sofern nach der Online-Belegung dort noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ansonsten muss ein Wahlfach am Lehrkrankenhaus absolviert werden, welches der Student alternativ bei der Online-Belegung schon angeben muss. Der Zeitpunkt des Wahlfachtertials wird vom Studiendekanat festgelegt, die restliche Tertialeinteilung vom jeweiligen Akademischen Lehrkrankenhaus. Grundsätzlich erfolgt bei den akademischen Lehrkrankenhäusern die Tertialseinteilung dort am 1. Tag des PJ. Am UKD erfolgt die Einteilung durch das Studiendekanat. 1. Online-Portal zur PJ-Anmeldung: 3asharepoint%253astudierende%26wctx%3dhttp%253a%252f%252fstudierende.uniduesseldorf.de%252f_layouts%252fAuthenticate.aspx%253fSource%253d%25252F%26wreply%3dhtt p%253a%252f%252fstudierende.uniduesseldorf.de%252f_trust%252fdefault.aspx&wa=wsignin1.0&wtrealm=urn%3asharepoint%3astudier ende&wctx=http%3a%2f%2fstudierende.uniduesseldorf.de%2f_layouts%2fauthenticate.aspx%3fsource%3d%252f&wreply=http%3a%2f%2fstudi erende.uni-duesseldorf.de%2f_trust%2fdefault.aspx 2. Infos zum Ablauf der Online-Belegung über das Studierendenportal 3. Universitätsklinikum/akademische Lehrkrankenhäuser: 6. Ethikseminare
11 Mit dem PJ hat die letzte praxisorientierte Phase des Studiums begonnen. Die PJ- Studierenden werden in dieser Zeit eine Vielzahl von Erfahrungen machen, die durch ihre eigene Reflexions- und Bewertungsleistung zu wichtigen Lernerfahrungen werden. Die Katholische Klinikseelsorge bietet als eine sinnvolle und wertvolle Hilfe zur begleitenden Reflexion gemeinsam mit anderen und als einen Raum für neue Impulse, Ethikseminare an. Im überschaubaren Kreis der PJ ler/innen aus verschiedenen Tertialen, können die PJ- Studierenden durch Erfahrungsaustausch, thematische Inputs unsererseits und seitens eigeladener Referent/innen, durch Diskussion sowie durch praktische Übungen ihre persönliche und fachliche Kompetenz erweitern. Die Seminare finden in der Regel einmal im Monat an einem Mittwoch von 9.30 Uhr bis Uhr in einem Konferenzraum, Raum K1 oder K2, des Versorgungszentrums, Geb statt. Die Einladung für die jeweiligen Seminare werden rechtzeitig durch die Katholische Klinikseelsorge per mitgeteilt. Jede Veranstaltung hat ein eigenes Thema (s.u. Themenkatalog), so dass die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen gut möglich ist, und zwar in der Regel ohne vorherige Anmeldung. Ergänzend bietet die Katholische Klinikseelsorge ein dreitägiges Seminar zum Thema Sterben, Tod, Trauer an. Hierzu erfolgt eine besondere Einladung. Alle interessierten PJ ler/innen haben die Möglichkeit, an den Ethikseminaren teilzunehmen. Verantwortlich für die Ethikseminare sind: Katholische Klinikseelsorge Hiltrud Höschler, Rel.-Päd. Weitere Informationen erhalten Sie über das Büro der Katholischen Klinikseelsorge: Telefon: 0211/ Themenkatolog - Reflexion des ärztlichen Berufes (Motivation, Vergleich mit den Erfahrungen im Studium, Ausblick auf die Zukunft) - Arzt-Patient-Beziehung - Umgang mit belastenden Situationen im ärztlichen Alltag, Stress und Überforderung - Kommunikation Schwierige Gespräche, Mitteilung schwerer Diagnosen - Gespräche mit Schwerkranken und Sterbenden sowie deren Angehörigen - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht - Sterben Tod Trauer (dreitägig) - Sterbehilfe (Euthanasie) - Palliativmedizin und Hospizbewegung (mit Besuch der Einrichtungen) - Suizid (hilfreicher Umgang mit Betroffenen) - Hirntoddiagnostik und Organspende - Umgang mit Trauerreaktionen und Bitte um Organspende
12 - Trauern (Trauererfahrungen, Trauerbewältigung, Trauerbegleitung) - aktuelle Themen 7. Feedback-Projekt STRUKTURIERTES FEEDBACK IM PRAKTISCHEN JAHR WICHTIGE INFORMATIONEN Um Sie bei der Entwicklung klinischer Expertise zu unterstützen, sollen die PJ-Studierenden im Praktischen Jahr regelmäßig Feedback von den Ärztinnen und Ärzten erhalten, mit denen sie zusammenarbeiten. Im Rahmen der Feedbackgespräche erhalten die Studierenden von Ihren Dozentinnen und Dozenten regelmäßig und strukturiert eine Rückmeldung über Stärken und Schwächen ihres ärztlichen Tuns sowie konkrete Verbesserungsvorschläge. So können sie optimal von der Expertise der "alten Hasen" profitieren. Die Feedbackgespräche keine Prüfungen und gehen in keine Benotung ein! Die Studierenden sollen jenseits von Prüfungsstress die Möglichkeit haben, sich als angehender Arzt bzw. Ärztin zu entwickeln. So funktioniert das Feedback: Die Studierenden lassen sich im Laufe des PJ zu vielen unterschiedlichen Themen Feedback geben (z.b. Anamneseerhebung, Patienten- oder Angehörigengespräche, Untersuchungstechniken, Wundversorgung, Vorstellung in der Visite, praktische Fertigkeiten u.v.a.). Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen, welche Situationen für das Feedback geeignet ist. Es empfiehlt sich, sich vor allem zu jenen Themen Feedback geben zu lassen, wo Sie sich noch unsicher fühlen oder Verbesserungsbedarf sehen. Es sollen verpflichtend acht Feedbackgespräche pro Tertial geführt werden. Vereinbarung eines Feedbacktermins Die Studierenden sprechen für das Feedback die Ärztinnen und Ärzte selbstständig an. Die Gespräche sollen etwa im Abstand von jeweils zwei Wochen stattfinden. In Frage kommen alle Ärztinnen und Ärzte, mit denen die Studierenden zusammenarbeiten. Durchführung des Feedbacks Die Studierenden wählen gemeinsam mit dem Arzt eine Feedback-Situation aus. Nun beobachtet dieser Sie bzw. Ihr Handeln in der jeweiligen Situation. Dann folgt der wichtigste Teil des Feedbacks: Das persönliche Gespräch unter vier Augen. Die Studierenden erhalten eine Rückmeldung, was der feedbackgebende Arzt als positiv oder verbesserungswürdig wahrgenommen hat. Außerdem erhalten die Studierenden ganz konkrete Hinweise, was sie in zukünftigen Situationen verbessern sollten.
13 Die Studierenden selbst entscheiden, ob und was von diesem Feedback sie annehmen und umsetzen möchten! Natürlich können sie Rückfragen stellen (und sollten das auch tun, wenn ihnen etwas unklar geblieben ist). Im Anschluss an das Gespräch wird das Feedback anhand einer Checkliste dokumentiert. Die Checkliste Die Studierenden erhalten zu Beginn jedes Tertials eine Code-Nummer, die sie auf der Checkliste eintragen. Außerdem bekommen sie eine Kopiervorlage der Checkliste. Diese bringen sie zu jedem Feedbacktermin eine Checkliste mit und lassen diese vom Dozenten ausfüllen. Zur Rückgabe der ausgefüllten Checklisten gibt es vor dem TRÄF einen Briefkasten, der rund um die Uhr zugänglich ist. Oder Sie senden die Bögen an Frau Raski (s.u.). Was passiert mit den Daten? Die Auswertung der Daten erfolgt unter verschiedenen Gesichtspunkten, z.b. hinsichtlich der Beteiligungsquote, Dauer des Feedbacks, Auswahl von Situationen, durchschnittlicher Beurteilung usw. Es werden keine personenbezogenen Daten ausgewertet. Checklisten können hier downgeloaded und selbst ausgedruckt werden: Alternativ lassen wir den Studierenden gerne ein Muster als PDF oder Ausdrucke in Papierform per Post zukommen. (Hierfür wenden Sie sich bitte an Fr. Wiegand per ) Ansprechpartner Frau Raski Studiendekanat / Projektbetreuung Feedback Geb (Psychosomatik); Raum 1.7 Tel: Dr. med. Thomas Rotthoff Lehrkoordinator Klinik Studiendekanat / Klinik f. Endokrinologie, Diabetologie u. Rheumatologie
14 Tel: Funk: med.uni-duesseldorf.de Prof. Dr. med. Matthias Schneider Vorsitzender UK PJ / stellv. Studiendekan Klinik Klinik f. Endokrinologie, Diabetologie u. Rheumatologie Tel: schneider@rheumanet.org 8. Evaluation Die Evaluation der Lehrveranstaltungen durch die Studierenden ist ein wichtiges Instrument, um die Qualität des Unterrichts kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt auch für die Ausbildung im Praktischen Jahr. Für die Evaluation des Praktischen Jahrs wurde ein Fragebogen entwickelt, der es den Studierenden erlaubt, die Qualität der Ausbildung in diesem Studienabschnitt zu bewerten. Neben standardisierten Fragen zur klinischen Ausbildung und zu Rahmenbedingungen besteht die Möglichkeit, freie Kommentare abzugeben. Die Evaluation wird im Online- Verfahren, anonym und entsprechend den Datenschutzrichtlinien der Evaluationsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf durchgeführt. Die Studierenden führen diese Evaluation einmalig gegen Ende des dritten Tertials (in Zeitraum von ca. 2 Wochen) durch. Dabei beurteilen sie rückblickend alle drei absolvierten Tertiale getrennt. Die Auswertung erfolgt für die einzelnen Lehrkrankenhäuser und für das UKD auch getrennt nach Kliniken bzw. Stationen. Die betroffenen Studierenden erhalten mit Beginn der Evaluationsfrist eine mit detaillierten Informationen zum Ablauf der Evaluation und einem Link, der direkt zum Online- Fragebogen führt. Einmal im Jahr erhalten die PJ-Verantwortlichen des UKD und der Lehrkrankenhäuser die auf Ihre Einrichtung bezogenen Evaluationsergebnisse sowie einen Vergleich der Ergebnisse für alle Einrichtungen. Der Vergleichsbericht wird auch auf der Website des Studiendekanats veröffentlicht. Die Evaluation des Praktischen Jahrs kann nur dann sinnvolle Ergebnisse liefern, wenn möglichst alle Studierenden daran teilnehmen. Um eine hohe Rücklaufquote zu erreichen, ist die Online-Befragung deshalb an die Scheinausgabe für das 3. Tertial gekoppelt. Dies bedeutet, dass die Bescheinigung für die Absolvierung des letzten Tertials nur ausgegeben wird, wenn eine abgeschlossene Evaluation vorliegt.
15 Weitere Informationen: Dr. Judith de Bruin Referentin für Evaluation der Lehre Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Tel: Fax: Informationen zum Abschlussexamen mündlich M2-alt bzw. M3-neu Ab 2014 besteht die Abschlussprüfung (M3-neu) nur noch aus dem mündlichpraktischen Teil über 2 Tage. Die Prüfungsphasen werden jeweils in den Monaten Mai bis Juni und November bis Dezember durchgeführt. Das M3-neu findet erstmalig für die Prüfungsphase Mai Juni 2015 statt. Das Abschlussexamen M2-alt wird unbegrenzt vorgehalten für Studierende, die ihr PJ spätestens im August 2013 begonnen haben. WICHTIGER HINWEIS für TEILZEIT-PJ-STUDIERENDE MIT 75 %, DIE DAS M2 ALT ABSOLVIEREN: Diese Studierenden müssen berücksichtigen, dass sie erst in der Folgeprüfungsphase ihr Abschlussexamen ablegen können (z.b. Ende Teilzeit- Ausbildung November 2013 = Prüfung im April 2014). Das Abschlussexamen findet in der Regel immer an dem zugeteilten PJ-Krankenhaus statt, und zwar unabhängig von der Anzahl der absolvierten Auslands- bzw. der an externen Universitäten absolvierten Tertiale statt. Für die Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Das LPA stellt dazu ein Formular bereit. Die Formulare des LPA (Antrag auf Zulassung zu den Ärztlichen Prüfungen-M2-alt/M3-neu) liegen zu gegebener Zeit (nach Vorankündigung auf der Homepage unter 'Aktuelle Meldungen') im Formularregal des Studiendekanates aus. Die Anträge können aufgrund der darin enthaltener Durchschreibesätze nicht als Download zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Einreichung der Anträge für die Prüfungsphase M2-alt von April bis Juni endet am 10. Januar. Für die Prüfungsphase M2 alt von Oktober bis Dezember endet die Einreichungsfrist am 10. Juni. Die Einreichungsfristen für die Anträge für das M3-neu sind ebenfalls 10. Januar bzw. 10. Juni. Studierende müssen für das Abschlussexamen nicht mehr immatrikuliert sein ( 9 Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002). Für den Fall des Nichtbestehens der Mündlich-Praktischen-Prüfung und der Wiederholung von Teilen des Praktischen Jahres ist eine erneute Immatrikulation erforderlich. Hierzu erhalten Studierende nach persönlicher Rücksprache mit Frau Lohmann im Studiendekanat gegen Vorlage des LPA-Bescheides "Über die zu wiederholenden PJ-Teile" eine Bescheinigung, mit der sie sich im Studierendensekretariat erneut immatrikulieren können. LINK zu den Informationen zum Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung M2 alt bzw. M3 neu: ekanat/dokumente/medizin_studium/m2-pruefung/ablauf_m2_mdl_neu.pdf
16 Die Examenstermine der schriftlichen Prüfungen Medizin finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes. html Die mündliche Prüfungsphase M2 alt beginnt etwa eine Woche nach den schriftlichen Prüfungen und endet ca. Mitte Dezember bzw. Mitte bis Ende Juni. Die Prüfungskommissionen mit den dazugehörigen Prüflingen werden vom Studiendekanat nach Möglichkeit vier Wochen vor Beginn der Prüfungsphase auf der Homepage des Studiendekanates unter "Aktuelles" als Liste veröffentlicht. Sobald dem Studiendekanat Prüfungstermine bekannt sind, wird diese Liste aktualisiert. Dies gilt auch bei evtl. Änderungen in der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen. Ansprechpartner Prüfungsorganisation M2-alt/M3-neu mündlich: Özgü Altin Sekretariat Studiendekanat Geb , 2. Etage, Raum 66 Telefon: 0211/ Fax: 0211/ Das UKD stellt sich vor (siehe separate Infodatei) 11. Die Lehrkrankenhäuser stellen sich vor (siehe separate Infodatei) 12. PJ-Richtlinien (Studienordnung)
M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)
0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044
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