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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Praktische Ausbildung im Medizinstudium Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sich in der Zeit von 2001 bis 2006 die Vergütung zur Durchführung der praktischen/klinischen Ausbildung der Universitätskliniken an die Akademischen Lehrkrankenhäuser im Land entwickelt hat, welches jährliche Gesamt - volumen angefallen ist und wie sich die Beträge je Studierendem im o. g. Zeitraum darstellen? 2. Wie sich die Anzahl von Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) im Zeitraum von 2001 bis 2006 entwickelt hat, die ihr PJ außerhalb der Universitätskliniken durchgeführt haben, und wie sich die Zahl der PJ-Ausbildungsplätze bei den Universitätskliniken selbst im gleichen Zeitraum darstellt? 3. In welcher Höhe in den Jahren 2001 bis 2006 von Seiten des Landes Mittel für den Bereich der Lehre an den Universitätskliniken zugewiesen wurden? 4. Ob ein Zusammenhang zwischen dem Gesamtvolumen der für Lehre zugewiesenen Landesmittel an die Universitätskliniken und evtl. rückläufigen Vergütungen von den Universitätskliniken an die Akademischen Lehrkrankenhäuser bestehen könnte oder ob die Herstellung eines solchen Zusammenhangs sachlich unbegründet ist Hoffmann CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 Begründung Von Seiten der Akademischen Lehrkrankenhäuser, die die außeruniversitäre PJ- Ausbildung durchführen, werden rückläufige Vergütungen der Universitätskliniken reklamiert. Solche Entwicklungen könnten negative Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft an nichtuniversitären Klinikstandorten haben, die es zu vermeiden gilt. Antwort Mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 Nr /51 beantwortet das Minis - terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sich in der Zeit von 2001 bis 2006 die Vergütung zur Durchführung der praktischen/klinischen Ausbildung der Universitätskliniken an die Akademischen Lehrkrankenhäuser im Land entwickelt hat, welches jährliche Gesamtvolumen angefallen ist und wie sich die Beträge je Studierendem im o. g. Zeitraum darstellen? Das jährliche Gesamtvolumen der Vergütungen zur Durchführung der praktischen/klinischen Ausbildung (PJ) an die Akademischen Lehrkrankenhäuser (ALK) stellt sich an den fünf Medizinfakultäten in Baden-Württemberg wie folgt dar (s. nachfolgende Tabelle). Gesamtvolumen in Tsd. EUR Zu beachten ist hierbei, dass die Vergütung für das Praktische Jahr (PJ) entweder unterjährig (Freiburg) bzw. an einigen Medizinstandorten (z.b. Mannheim, Tübingen) erst nach dem erfolgreich absolvierten Praktischen Jahr und dem Be - stehen der Prüfung im Folgejahr mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern abgerechnet wurde. Darüber hinaus wurden nur Vergütungen für die tatsächlich von den PJ-Studierenden am Akademischen Lehrkrankenhaus abgeleisteten Tertiale gezahlt. Da offenbar zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Vergütungsleistungen erbracht werden und die PJ-Studierenden einzelne PJ-Tertiale im Ausland ableis - ten, ist das jährliche Gesamtvolumen der Vergütungen an die Akademischen Lehrkrankenhäuser mit der Anzahl der PJ-Studierenden und der Vergütung je PJ- Studierendem nicht vollständig zur Deckung zu bringen. Tendenziell ist festzustellen, dass das jährliche Gesamtvolumen der Vergütungen an die Akademischen Lehrkrankenhäuser im Zeitraum von 2001 bis 2006 an allen fünf Medizinstandorten sinkt. Die fünf Medizinfakultäten in Baden-Württemberg haben den Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Jahren 2001 bis 2006 auf der Grundlage der vertrag - lichen Vereinbarungen sehr unterschiedliche Vergütungsbeträge je PJ-Studierendem zugewiesen (s. nachfolgende Übersicht). 2

3 Vergütung je PJ-Studierendem in EUR 2001 pauschal 2002 pauschal 2003 pauschal * ** * ** * ** * pro Tertial pro Student (bei positiver Evaluation) ** plus Bonus (2001 bis 2003: ; 2004: ; 2005 bis 2006: 500 je PJ-Studierendem) Im Oktober 2005 schlossen die Medizinfakultäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm neue Vereinbarungen mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern ihrer jeweiligen Universität über die Ausbildung von Studierenden der Medizin im Praktischen Jahr ab, die eine deutliche Reduzierung bzw. vollständige Streichung der Vergütungsbeträge je PJ-Studierendem an die Akademischen Lehrkrankenhäuser nach sich zog. Damit schlossen sich die Medizinischen Fakultäten Baden-Württembergs dem Votum des Wissenschaftsrates vom Januar 2004 in seinen Empfehlungen zu forschungs- und lehrförderlichen Strukturen in der Universitätsmedizin (Drs. 5913/04) an, dass die ausbildenden Krankenhäuser vom Status als Akademisches Lehrkrankenhaus auch ohne Zahlung entsprechender Vergütungen profitieren (Prestige, Patientenrekrutierung und Personalgewinnung). Auch im Zuge der Aufkündigung der Verträge mit den Akademischen Lehrkrankenhäusern mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 wurden die Vergütungsbeträge an die Lehrkrankenhäuser nicht für alle Medizinfakultäten vereinheitlicht. Im Zuge der Hochschulautonomie wurden die Vergütungsmodalitäten für die PJ-Ausbildung an Akademischen Lehrkrankenhäusern nach wie vor individuell geregelt. In Heidelberg und Tübingen bekommen die Akademischen Lehrkrankenhäuser gemäß der neuen Vereinbarung keine Vergütung für die Ausbildung der PJ-Studierenden mehr. Die Medizinische Fakultät Tübingen zahlte in den Jahren 2005 und 2006 rückwirkend Aufwandsentschädigungen für die Vorjahre an die Akademischen Lehrkrankenhäuser. In Ulm wurden im Zuge des Neuabschlusses über die Zusammenarbeit mit Akademischen Lehrkrankenhäusern die Vergütungsbeträge reduziert auf einen Bonus in Höhe von 500 je PJ-Studierendem bei posi - tiver Lehrleistung. 2. Wie sich die Anzahl von Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) im Zeitraum von 2001 bis 2006 entwickelt hat, die ihr PJ außerhalb der Universitätskliniken durchgeführt haben, und wie sich die Zahl der PJ-Ausbildungsplätze bei den Universitätskliniken selbst im gleichen Zeitraum darstellt? Die Zahl der an den Akademischen Lehrkrankenhäusern ausgebildeten PJ-Studierenden entwickelte sich an den fünf Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg in den Jahren 2001 bis 2006 wie folgt (s. nachfolgende Tabelle). 3

4 Anzahl der PJ-Studierenden an den ALK Eindeutige Tendenzen in der Entwicklung der Zahlenwerte ergeben sich nur hinsichtlich der an allen fünf Medizinstandorten zu verzeichnenden Rückgänge der PJ-Studierenden im Jahr 2004 und der darauf folgende deutliche Anstiege in den Jahren 2005 und Dieser Effekt ist auf den Übergang von der alten zur neuen Approbationsordnung zurückzuführen. Hierdurch ergaben sich für einige Studierende Verzögerungseffekte beim Eintritt in das Praktische Jahr, die zwangsläufig zu einem gesamten Anstieg der benötigten PJ-Plätze an Akademischen Lehrkrankenhäusern in den Folgejahren führten. Die Zahl der PJ-Studierenden entwickelte sich an den fünf Medizinischen Fakultäten bzw. Universitätsklinika (UK) in Baden-Württemberg in den Jahren 2001 bis 2006 wie folgt (s. nachfolgende Tabelle). Anzahl der PJ-Studierenden an der Med. Fakultät / dem UK Auch an den Medizinfakultäten bzw. Universitätsklinika ist in den Jahren 2005 bzw im Zuge des Übergangs von der alten zur neuen Approbationsordnung ein Anstieg der PJ-Studierenden an allen fünf Standorten festzustellen. Von 2001 bis 2006 leisteten in Freiburg ca. 35 %, in Heidelberg durchschnittlich ca. 67 %, in Mannheim durchschnittlich ca. 76 %, in Tübingen durchschnittlich ca. 25 % und in Ulm durchschnittlich ca. 32 % der PJ-Studierenden ihr Praktisches Jahr in den Medizinfakultäten/Universitätskliniken ab. 3. In welcher Höhe in den Jahren 2001 bis 2006 von Seiten des Landes Mittel für den Bereich der Lehre an den Universitätskliniken zugewiesen wurden? Das Land Baden-Württemberg weist den 5 Medizinischen Fakultäten der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm im Rahmen des Staatshaushaltsplans jährliche Zuschüsse für die Forschung und Lehre zu. Die Universitätskli - nika, die ausschließlich für den Bereich der Krankenversorgung zuständig sind, erhalten vom Land keine Zuschüsse für die Forschung und Lehre. Von Seiten des Landes erfolgt keine differenzierte Zuweisung der Zuschüsse für die Einzelbereiche Forschung bzw. Lehre. Die Medizinischen Fakultäten als Lan- 4

5 desbetriebe gemäß 26 LHO stellen ihren Abteilungen und Instituten im Zuge der Hochschulautonomie in eigener Zuständigkeit Budgets für Forschung und Lehre zur Verfügung. Das Ministerium nimmt hierauf keinen unmittelbaren Einfluss. Die Landeszuschüsse der Medizinfakultäten Baden-Württembergs für Forschung und Lehre in den Jahren 2001 bis 2006 sind nachfolgend dargestellt: in Tsd. EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 FuL-Zuschuss an die Klinik für Tumorbiologie (KTB) FuL-Zuschuss an die Stiftung Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg FuL-Zuschuss an die Stiftung Zentralinstitut für Seelische Gesundheit ZI Mannheim 4. Ob ein Zusammenhang zwischen dem Gesamtvolumen der für Lehre zugewiesenen Landesmittel an die Universitätskliniken und evtl. rückläufigen Vergütungen von den Universitätskliniken an die Akademischen Lehrkrankenhäuser bestehen könnte oder ob die Herstellung eines solchen Zusammenhangs sachlich unbegründet ist. Im Zuge der Delegation der Zuständigkeit an die Universitäten/Medizinischen Fakultäten und der Hochschulautonomie haben die Medizinischen Fakultäten (nicht die Universitätsklinika) seit dem Jahr 2000 eigene Verträge mit den sog. Akademischen Lehrkrankenhäusern der jeweiligen Universität abgeschlossen, in denen die Einzelheiten der klinischen Ausbildung der Studierenden der betreffenden Medizinischen Fakultät im Praktischen Jahr an den Akademischen Lehrkrankenhäusern geregelt wird. Teil der Vereinbarung ist stets auch die Vergütung, die das Akademische Lehrkrankenhaus für die Ausbildung der Studierenden von der jeweiligen Medizinischen Fakultät erhält. Das Land nimmt hierauf keinen Einfluss. Mit der Delegation der Zuständigkeit wurden auch die bislang separat veranschlagten Haushaltsmittel für Akademische Lehrkrankenhäuser ab dem Haushaltsjahr 2000 in die Landeszuschüsse für Forschung und Lehre der Medizinischen Fakultäten überführt. Die den Fakultäten insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden von diesen nach wirtschaftlichen Grundsätzen bewirtschaftet. Ein Zusammenhang zwischen dem Gesamtvolumen der den Medizinischen Fakultäten für Forschung und Lehre zugewiesenen Landesmittel und eventuell rückläufigen Vergütungen für die Akademischen Lehrkrankenhäuser besteht aus Sicht des Wissenschaftsministeriums nicht. Dr. Frankenberg Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst 5

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